Nachweis für das Klimaschutzgesetz Hamburg – RENEWA Leistung
Die Stadt Hamburg hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt: Bis 2030 sollen die CO₂-Emissionen gegenüber 1990 um 70 Prozent sinken, bis 2045 soll Hamburg Netto-CO₂-neutral werden.
Eine wichtige Grundlage dafür ist das novellierte Hamburgische Klimaschutzgesetz. Die Neufassung wurde Ende 2023 beschlossen und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Sie verschärft die bisherigen Klimaschutzziele und enthält konkrete Vorgaben unter anderem für erneuerbare Energien, Photovoltaik, Wärmeversorgung und Gebäude.
Auch für Eigentümer:innen ergeben sich daraus Anforderungen – etwa beim Austausch einer Heizungsanlage. Dabei greifen inzwischen zusätzlich die Vorgaben des bundesweiten Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes aktuell gelten, was Sie beim Heizungstausch beachten müssen und welche Nachweise erforderlich sind. Unsere Energieberater unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen korrekt umzusetzen.
Inhalt des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes
Heizungsanlagen
Für den Heizungstausch gelten in Hamburg sowohl bundesweite als auch landesspezifische Vorgaben. Auf Bundesebene hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Ende Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Eine der wichtigsten Änderungen: Die bisherige pauschale Vorgabe, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen.
Eigentümer:innen haben damit wieder mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizung. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse- und Hybridheizungen dürfen grundsätzlich auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Für Heizungen mit fossilen Brennstoffen gelten allerdings Vorgaben für einen zunehmenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe. Ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Zusätzlich gelten in Hamburg die Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes. Dieses schreibt bereits seit 2021 beim Austausch einer zentralen Heizungsanlage in bestimmten Bestandsgebäuden die Einbindung erneuerbarer Energien vor. Welche Anforderungen sich nach Inkrafttreten des neuen GModG konkret aus dem Zusammenspiel von Bundes- und Landesrecht ergeben, hängt von der Heizungsart und dem Gebäude ab.
Eine bestehende und funktionierende Gas- oder Ölheizung muss allein aufgrund des neuen GModG nicht ausgetauscht werden. Auch die Reparatur bestehender Anlagen bleibt grundsätzlich möglich.
Photovoltaikanlagen
Auch für Photovoltaikanlagen enthält das Hamburgische Klimaschutzgesetz konkrete Vorgaben. Bereits seit 2023 besteht in Hamburg eine Photovoltaikpflicht für Neubauten. Seit dem 1. Januar 2024 müssen bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik belegt werden.
Seit 2024 gilt die Photovoltaikpflicht außerdem für Bestandsgebäude, wenn wesentliche Umbauten am Dach vorgenommen werden. In diesem Fall müssen grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit Photovoltaik belegt werden.
Die Pflicht gilt grundsätzlich für Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer Bruttodachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich, beispielsweise wenn die Installation technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Dachbegrünung
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Hamburger Photovoltaikpflicht auf geeigneten Flachdächern um eine Gründachpflicht ergänzt. Betroffen sind Neubauten sowie Bestandsgebäude bei wesentlichen Umbauten des Daches mit einer Dachneigung von bis zu 10 Grad.
Grundsätzlich sollen dabei 70 Prozent der Brutto- beziehungsweise Nettodachfläche begrünt werden. Gleichzeitig bleibt die Photovoltaikpflicht bestehen, nach der mindestens 30 Prozent der maßgeblichen Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden müssen.
Beide Flächen müssen nicht voneinander getrennt sein: Die Photovoltaikanlage kann auf der begrünten Dachfläche aufgeständert werden. So entsteht ein sogenanntes Solargründach, das Stromerzeugung und Dachbegrünung miteinander kombiniert.
Kühlung über bauliche Maßnahmen
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz enthält außerdem Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz. Bevor eine Anlage zur mechanischen Raumkühlung installiert wird, ist grundsätzlich zu prüfen, ob sich eine ausreichende Kühlung durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen wirtschaftlich erreichen lässt.
Dazu können beispielsweise Verschattung, Sonnenschutz oder andere Maßnahmen am Gebäude gehören. Ziel ist es, den Energiebedarf für eine aktive Gebäudekühlung möglichst gering zu halten.
Förderprogramme des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes
Um Eigentümer:innen bei den Investitionen in Klimaschutz und energetische Sanierungen zu unterstützen, bietet die Stadt Hamburg verschiedene Förderprogramme an. Diese werden überwiegend über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) abgewickelt und können die Förderangebote des Bundes ergänzen.
Gefördert werden unter anderem der Wärmeschutz und die energetische Sanierung der Gebäudehülle, der Einsatz erneuerbarer Wärme, die Optimierung von Heizungsanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften stehen darüber hinaus spezielle Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Besonders interessant: Je nach Maßnahme lassen sich die Hamburger Landesförderung und die Bundesförderung miteinander kombinieren. Nach Angaben der Stadt Hamburg können bei energetischen Sanierungen dadurch Förderquoten von bis zu 60 Prozent, bei der Umstellung auf erneuerbare Wärme sogar von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erreicht werden.
Welche Förderung im Einzelfall möglich ist, hängt von der geplanten Maßnahme, dem Gebäude und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab. Daher lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten bereits vor Beginn der Sanierung prüfen zu lassen.
Der Service von RENEWA
Unsere Energieberater von RENEWA helfen Ihnen dabei, den Überblick über die Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes zu behalten. Nachdem Sie eine neue Heizungsanlage eingebaut haben oder gegen eine alte Anlage getauscht haben, überprüfen unsere qualifizierten Energieberater, ob alle Vorlagen erfüllt wurden und stellen Ihnen anschließend einen Nachweis zur Einhaltung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes aus.
Zum Autor: Sandro Wogawa
Sandro Wogawa ist im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und arbeitet als Sanierungsmanager bei RENEWA. Er begleitet Sanierungsprojekte von der Planung bis zur Umsetzung und stellt sicher, dass technische, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte optimal ineinandergreifen.
Mit seiner Ausbildung im Bereich Umwelttechnik und erneuerbare Energien sowie seiner Erfahrung in der Analyse- und Prozesstechnik verbindet er technisches Know-how mit einem strukturierten Blick auf komplexe Projekte. Sandros Anliegen: Sanierungsprojekte effizient und ganzheitlich umzusetzen – mit klarem Fokus auf Qualität, Struktur und nachhaltige Lösungen.