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Förderung für neue Fenster finden

Von Jens Piasecki
Bild: Für neue Fenster erhalten Sie Förderung
Förderung für neue Fenster mit RENEWA

Für die Installation neuer Fenster erhalten Sie hierzulande eine umfangreiche Förderung bis zu 67.500 Euro, da diese helfen, die Dämmung und damit auch die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern. Dadurch sinken nicht nur die CO2-Emissionen. Sie sparen auch noch Geld bei der Sanierung und langfristig bei den Heizkosten.

Außerdem werden der Wohnkomfort verbessert und der Wert Ihrer Immobilie gesteigert. Mehr Informationen zu den Kosten, den verschiedenen Förderprogrammen, der korrekten Beantragung und welche Bedingungen zu beachten sind, finden Sie im folgenden Artikel.


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    Handwerker, Fenster & Förderung bei RENEWA

    Bild: Förderung und Handwerker finden mit RENEWA
    Fenstertausch mit Förderung - mit RENEWA profitieren

    Wir von RENEWA verfügen über langjährige Erfahrung bei der Energieberatung, Planung, Koordination und Baubegleitung energetischer Sanierungen sowie der Beantragung von Förderung. Das schließt auch die Sanierung alter Fenster mit ein.

    Grundsätzlich ist es enorm wichtig, dass die Installation der neuen Fenster fachmännisch durchgeführt wird, damit sie ihre Dämmwirkung entfalten können. Doch welcher Handwerksbetrieb ist der richtige?

    Egal ob Sie den passenden Fachbetrieb suchen, eine unabhängige Beratung sowie eine Baubegleitung benötigen oder Förderung beantragen wollen - wenn Sie beim Austausch Ihrer Fenster den RENEWA-Service nutzen, profitieren Sie auf jeden Fall. Wir planen die Sanierung, finden den richtigen Fachbetrieb und beantragen form- und fristgerecht eine Förderung für Sie, wenn ein Anspruch darauf besteht.

    Außerdem koordinieren wir den Fenstertausch auch mit anderen Gewerken, sofern die neuen Fenster im Rahmen einer Komplettsanierung installiert werden. So sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf der Sanierung. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und sparen mit der Förderung auch noch Geld. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Berater. Sie helfen gerne.


    Fenster sanieren mit RENEWA

    • RENEWA berät Sie und plant die Sanierung ggf. Gewerke übergreifend.
    • RENEWA findet und beantragt mögliche Förderungen für Sie - Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
    • Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sie mindestens 15 Prozent der Kosten als Förderung, maximal aber 4.500 Euro.
    • Mit iSFP-Bonus erhöht sich die Fenster-Förderung auf 20 Prozent, maximal 12.000 Euro.
    • Im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung können Sie bis 45 Prozent der Kosten als Förderung erhalten, also maximal 67.500 Euro.
    • Mit dem Ergänzungskredit stehen Ihnen bis zu 120.000 Euro für die Sanierung von Einzelmaßnahmen zur Verfügung.

    Förderung für neue Fenster

    Auf Bundesebene gibt es gleich zwei große Förderinstitute, die Förderung für energetische Sanierungen von Wohngebäuden vergeben. Die gängigsten Förderprogramme für Fenster stammen dabei vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

    2021 wurde die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) eingeführt und mehrfach novelliert, zuletzt im Januar 2024. In der Zuschuss-Variante bekommen Sie für eine Einzelmaßnahme wie den Fenstertausch 15 Prozent der Investition als Förderung vom BAFA erstattet. Beim förderbaren Höchstbetrag von 30.000 Euro lassen sich so bis zu 4.500 Euro sparen. Nochmal 5 Prozent zusätzlich gibt es, wenn vor der Sanierung ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde (iSFP-Bonus). In diesem Fall steigen die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro, wodurch die Förderung auf 12.000 Euro steigt. Ein iSFP ist macht die Sanierung also besonders lohnenswert.

    Seit 2024 stellt die KfW einen Ergänzungskredit für die Sanierung von Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Maximal 120.000 Euro können Sie beanspruchen. Haushalte mit einem maximalen Einkommen von 90.000 Brutto im Jahr erhalten zudem eine Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent. 

    Wenn Sie nicht nur die Fenster tauschen möchten, sondern eine Komplettsanierung planen, kommt dafür der KfW-261-Kredit mit Tilgungszuschuss infrage. Je nachdem, welchen Effizienzhaus-Standard Sie erreichen, gibt es hier eine Förderung von bis zu 45 Prozent von maximal 150.000 Euro Investitionsvolumen, also 67.500 Euro. 

    Für klimafreundliche Neubauten steht Ihnen der Kredit 297 der KfW zur Verfügung. Maximal 150.000 Euro können Sie für Ihren Hausbau erhalten, inklusive Zinsvergünstigung. 

    Die Programme 461 und 262 der KfW wurden im Zuge einer BEG Novellierung 2022 eingestellt. Die folgenden Förderungen stehen Ihnen zur Verfügung:

    ProgrammArtMaßnahmeFenster-Förderung
    BAFA BEG EMZuschussEinzelmaßnahme Sanierung15 %, max. 4.500 €;
    20 % mit ISFP-Bonus (max. 12.000 €)
    KfW 261FörderkreditGesamtsanierung zum Effizienzhausbis 45 % Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von max. Kreditsumme 150.000 €
    KfW 297FörderkreditNeubau eines Effizienzhausesmax. Kreditsumme 150.000 €
    KfW ErgänzungskreditErgänzungskreditEinzelmaßnahmen Sanierungmax. Kreditsumme 120.000 € + Zinsvergünstigung von max. 2,5 % bei Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro/Jahr
    KfW 262FörderkreditEinzelmaßnahme SanierungWurde 2022 eingestellt
    KfW 461ZuschussNeubau, Kauf oder Gesamtsanierung zum EffizienzhausWurde 2022 eingestellt

    Es gibt aber auch regionale Förderung, mit der sich der Austausch alter Fenster durch energiesparende neue fördern lässt. Mitunter können Sie diese Programme sogar mit denen von BAFA und KfW kombinieren. Seit 2024 können Sie zudem BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG, darunter Förderkredite der KfW, kombinieren. Bei Fragen zu den Programmen oder zu deren Kombinierbarkeit wenden Sie sich einfach an unsere zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten). Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.

    Regionale Förderprogramme

    Bild: Regionale Förderung für Fenster finden mit RENEWA
    Fenster sanieren mit regionaler Förderung

    Neben der Förderung auf Bundesebene gibt es für den Austausch von Fenstern häufig auch auf regionaler Ebene Förderungen. So gibt es z. B. in München für ein Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche einen Zuschuss von 3.500 bis 5.040 Euro.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es in Ihrer Region auch eine Förderung für Fenster gibt, wenden Sie sich einfach an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Kosten und Zuschüsse im Überblick

    Bild: Mehr als ein Euro Förderung RENEWA
    Mehr als nur ein paar Euro - BAFA-Förderung für Fenster

    Die Kosten von neuen Fenstern sind angesichts der Vielfalt an Materialien für Rahmen, an Formen und Funktionen sowie der Tatsache, dass es eigentlich keine Standardgrößen gibt, nahezu unmöglich pauschal zu beziffern.

    Anhand der folgenden Beispiele wollen wir Ihnen jedoch einen ungefähren Einblick vermitteln, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie viel Förderung Sie mindestens erhalten können. Ansonsten können Sie sich auch in der unten stehenden Tabelle einen Überblick über Kosten und Förderung von Fenstern verschaffen.

    Beispiel 1

    In einem Einfamilienhaus wurden alte Holzfenster durch moderne, sehr gut isolierende Fenster mit Dreifachverglasung ersetzt. Zusätzlich wurden eine Terrassentür durch eine Hebeschiebetür ersetzt und eine neue Haustür eingebaut. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 14.860 Euro. Mit dem RENEWA Service erhielt der Kunde Förderungen der KfW und aus den Fördermitteln der Hamburgischen Investitions- und Förderbank IFB.

    Die IFB steuerte dabei 1.850 Euro Förderung bei. Die KfW immerhin 10 Prozent der Gesamtkosten, also 1.486 Euro. Insgesamt kam so eine Förderung von 3.336 Euro zusammen. Der Austausch der Fenster, der Einbau eine Hebeschiebetür und die Installation der neuen Haustür haben so also nach Abzug der Förderung 11.523 Euro gekostet.

    Hinweis: Diese Rechnung bezieht sich auf ein tatsächlich umgesetztes Projekt mit den zu der Zeit gültigen Fördersätzen. Die Förderrichtlinien wurden zuletzt im Januar 2024 novelliert. Alle Veränderungen und aktuellen Bedingungen finden Sie hier.

    Beispiel 2

    In einem 140 Quadratmeter großen Einfamilienhaus wird die alte Zweifachverglasung gegen neue dreifach verglaste Kunststofffenster ausgetauscht. Die Kosten für die insgesamt 12 Fenster liegen bei rund 550 Euro pro Stück. Insgesamt entsteht also eine Rechnung von 6.600 Euro inklusive Montage, Demontage und Entsorgung der alten Fenster.

    Das BAFA fördert die neuen Fenster mit 15 Prozent der Investitionskosten. Dementsprechend erhält der Bauherr eine Förderung von 990 Euro vom BAFA, sodass er nur noch 5.610 Euro für die neuen Fenster bezahlen muss. Die Kosten für ein einzelnes Fenster haben sich so in diesem konkreten Beispiel von 550 auf 468 Euro verringert. Kann dazu der ISFP-Bonus geltend gemacht werden, können die Kosten für das einzelne Fenster sogar auf rund 440 Euro gedrückt werden.

    RahmenartVerglasungU-Wert W / (m² x K)*Kosten (1,3 x 1,3 Meter, inkl. Einbau)Förderung des BAFA (15 % der Kosten)
    Kunststoff2-fach, 3-fachmax. 0,95ab ca. 500 €75 € / Fenster
    Holz2-fach, 3-fachmax. 0,95ab ca. 560 €84 € / Fenster
    Holz-Aluminium2-fach, 3-fachmax. 0,95ab ca. 700 €105 € / Fenster
    Aluminium2-fachmax. 0,95ab ca. 800 €120 € / Fenster

    * U-Werte für Sanierungen; im Neubau gilt 0,9 W / (m² x K)

    Beachten Sie: Die Förderung für ein einzelnes Fenster in der Tabelle sind theoretische Rechenbeispiele. Ein einzelnes Fenster kann i. d. R. nicht gefördert werden, weil die Bagatellgrenze für die BAFA-Förderung 2.000 Euro beträgt. Das heißt: Liegt Ihre Investition unter diesem Mindestbetrag, wird darauf keine Förderung angerechnet!


    Die korrekte Beantragung der Fenster-Förderung

    Um für Ihre neuen Fenster eine Förderung zu erhalten, müssen diese nicht nur die technischen Anforderungen des entsprechenden Förderinstitutes erfüllen. Auch beim Antrag auf Förderung ist einiges zu beachten. Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden, in jedem Fall vor Baubeginn. 

    Energieberater nicht vergessen!

    Für viele Förderungen – auch die von BAFA und KfW – ist es notwendig, einen „Energie-Effizienz-Experten“ bzw. Energieberater bereits in die Planung mit einzubeziehen. Ohne den Experten gibt es keine Förderung für die neuen Fenster, weil für die Beantragung zwingend Dokumente benötigt werden - bei der BAFA beispielsweise eine technische Projektbeschreibung (TPB), bei der KfW jeweils eine Bestätigung vor und nach der Sanierung.

    Natürlich hat der Energieberater auch seinen Preis: Zertifizierte Energieberater verlangen für die Beantragung der Förderung circa 300 Euro. Die Kosten einer Energieberatung fangen bei 600 Euro an und richten sich letztlich auch nach dem Umfang der Sanierung. Allerdings kann man für die Dienstleistungen des Energieberaters ebenfalls Förderung von der BAFA erhalten.

    Keine nachträgliche Förderung 

    Neben der Einbindung des Energie-Effizienz-Experten ist die pünktliche Antragstellung Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung. Seit 2024 müssen Sie, bevor Sie einen Antrag für die Förderung von Einzelmaßnahmen stellen, zunächst ein Handwerkerangebot unterschrieben haben. Dieser Auftrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten, sprich er muss an die Zusage der Förderung geknüpft sein. Es muss zudem hervorgehen, dass die Maßnahme innerhalb der Bewilligungsfrist von 36 Monaten umgesetzt wird.

    Zudem ist die Förderung immer VOR Baubeginn zu beantragen. Wird die Förderung erst nach Baubeginn beantragt, verfällt der Anspruch auf Förderung unwiederbringlich. Das gilt selbst dann, wenn die sonstigen Fördervoraussetzungen vollständig erfüllt werden. Oder mit anderen Worten: Eine nachträgliche Förderung von BAFA und KfW ist ausgeschlossen.

    Beachten Sie aber, dass bei Förderungen von Komplettsanierungen der Antrag gestellt werden muss, bevor ein Handwerker beauftragt wurde – also gegenteilig als bei der Förderung von Einzelmaßnahmen. 

    Andere Vorschriften bei Denkmalschutz

    Wie wir oben bereits sehen konnten, ist die Einhaltung der maximalen U-Werte für die Förderung von Fenstern von zentraler Bedeutung. Für denkmalgeschützte Bauten gelten jedoch weniger strenge U-Werte, da der Denkmalschutz den technischen Möglichkeiten enge Grenzen setzt. So dürfen neue Fenster optisch kaum von den historischen Originalen abweichen. Daher gilt für denkmalgeschützte Bauten ein U-Wert von maximal 1,4 W / m² x K.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Fazit zum Fenstertausch mit Förderung

    Wie Sie sehen konnten, gibt es verschiedene Förderungen für Fenster. Für eine Fenstersanierung als Einzelmaßnahme steht Ihnen die Zuschuss-Förderung des BAFA zur Verfügung sowie der Ergänzungskredit der KfW. Im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus können Sie auf den Kredit 261 der KfW inkl. Tilgungszuschuss zurückgreifen. In diesem Rahmen steht Ihnen eine maximale Förderung von 45 Prozent auf einen Kredit von bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Das sind maximal 67.500 Euro.

    Das BAFA gewährt Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro. Das sind bis zu 4.500 Euro. Die Förderung ist mit dem iSFP-Bonus kombinierbar, sodass Sie letztendlich 20 Prozent von maximal 60.000 Euro sparen können, also 12.000 Euro. 

    Sofern Sie über das nötige Kapital für den Fenstertausch verfügen, bietet sich die Fenster-Förderung des BAFA nach BEG EM an. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an unsere Berater. Sie kennen auch die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten mit regionalen Fördermitteln und können so noch mehr Förderung für Sie ermöglichen.


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