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BEG, KfW, BAFA und Co. - Bundesweite Förderung für Sanierungen 2024

Von Jens Piasecki
Bild: staatliche Förderung
Mit RENEWA finden Sie garantiert eine passende Förderung

Wer plant, sein Haus energetisch zu sanieren und dazu Förderung zu beantragen, kommt schnell an den Punkt, wo es unübersichtlich wird. Das gilt vor allem für die schrittweise Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab Anfang 2021.

Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es gleich zwei Förderinstitute, die bundesweit Förderungen in Form von Krediten und Zuschüssen bereitstellen und von den Änderungen der Förderung nach BEG betroffen sind.

Welche das sind, welche Alternativen es gibt und mit welchen Fördersummen Sie rechnen können, erfahren Sie im folgenden Artikel. Außerdem können Sie nachlesen, warum die Einbindung eines dena-gelisteten Energieberaters immer sinnvoll ist, selbst wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.


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    Bundesweit Förderung mit RENEWA erhalten

    Bild: Ein Miniaturhaus steht auf einem Haufen Geldscheine
    Bei der Suche nach einer Förderung haben Sie viele Möglichkeiten

    Die Förderung auf Bundesebene wird im Wesentlichen durch zwei Förderinstitute abgewickelt: Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Träger der beiden Institute ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi).

    Von hier stammt auch das Geld, das als Förderung vergeben wird. Daran hat sich auch durch die Einführung der BEG durch das BMWi nichts geändert. Allerdings wurden die bestehenden Programme in der BEG zusammengefasst, neu strukturiert, vereinfacht und die Förderungen wurde mehrfach angepasst.

    Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen teilweise steuerlich abzusetzen. Ziel dieser verschiedenen Förderinstrumente ist es, die CO2-Emissionen deutlich zu senken. Dazu hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet, das die Umsetzung von EU-Vorgaben zum Klimaschutz beinhaltet und die geeigneten Maßnahmen, wie etwa Heizungsmodernisierung oder Gebäudedämmung, und deren Förderung festlegt. Im Rahmen dessen wurden die bestehenden Förderprogramme überarbeitet und in Form der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgelegt.

    Allerdings sind die darin festgelegten Fördergelder an eine Vielzahl komplizierter Vorschriften gekoppelt. Eine davon ist z. B. die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten in die Sanierung. Zwar besteht diese Pflicht nicht überall, es ist jedoch grundsätzlich immer sinnvoll, ihn hinzuzuziehen, da er von Berufes wegen in der Lage ist, eine Sanierung ganzheitlich zu planen und Handwerker der verschiedenen Gewerke zu finden, deren Arbeiten zu koordinieren und zu überwachen, die Qualität zu garantieren und Fördermittel zu beantragen. Der Energie-Effizienz-Experte muss in der Expertenliste der dena (Deutsche Energie Agentur) aufgeführt sein, es handelt sich gewissermaßen um einen Energieberater mit entsprechender Qualifikation.

    RENEWA bietet Ihnen diese Tätigkeiten als Rundum-sorglos-Service von der Gewerke übergreifenden Planung über die Durchführung der Maßnahmen und die Beantragung der Fördergelder bis zur Auszahlung derselben an. Außerdem finden wir für Sie vertrauenswürdige Handwerker aus Ihrer Region, überwachen die Durchführung der Arbeiten und sorgen so für eine abschließende Qualitätskontrolle. Wie viel unsere Kunden bereits an Geld sparen konnten, zeigt unser Fördermittel-Counter.


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    Bild: Kosten sparen mit Förderung

    Diese Fördersumme wurde seit 2020 bereits an unsere Kunden ausgezahlt.

    Selbst profitieren

    Förder-Institutionen im Vergleich

    Bild: Sanierte Wohnung dank Förderung
    KfW, BAFA oder andere Förderung gesucht?

    Die KfW und das BAFA gewähren entweder einmalige Zuschüsse oder Kredite, die teilweise auch mit Tilgungszuschüssen versehen sind. Durch die Einführung der BEG 2021 wurde die Förderung nicht nur erhöht, es haben sich auch abermals die Zuständigkeiten verschoben. 

    Die Zuschuss-Förderung für die Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen ist vollständig in die Hände des BAFA übergegangen (BEG EM). Dadurch bot das BAFA seit 01.01.2021 erhöhte Förderung für Heizungen, die zumindest teilweise erneuerbare Energien nutzen, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen) und die Gebäudehülle. Außerdem beinhaltete das BEG eine erhöhte Förderung für Fachplanung und Baubegleitung (Energieberatung).

    Durch eine Novellierung der BEG vom Januar 2024 haben sich jedoch erneut einige Änderungen in der Förderlandschaft ergeben. Einen Überblick zu allen Anpassungen finden Sie hier.

    So stand Ihnen seit dem 01.07.2021 im Rahmen der BEG EM alternativ zum Zuschuss des BAFA auch der Kredit KfW 262 mit Tilgungszuschuss zur Verfügung, wenn das Eigenkapital nicht für die geplante Sanierung ausreicht. Somit förderte die KfW auch wieder die Sanierung der Heizung als Einzelmaßnahme. Das Programm KfW 262 wurde allerdings zum 28.07.2022 wieder eingestellt. Bis Januar stand Ihnen noch der Zuschuss KfW 433 zur Finanzierung einer Brennstoffzelle zur Verfügung, dieser wurde aber mittlerweile eingestellt. Anträge, die vor dem 01. Januar 2023 genehmigt wurden, sind weiterhin gültig. Sie können seit Januar 2023 Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen vom BAFA erhalten. 

    Zudem fördert die KfW im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung nach wie vor auch Heizungen mit, solange sie nicht mit Öl oder Gas betrieben werden und auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten. Seit 01.07.2021 wird die Förderung der KfW für Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard in der BEG WG für Wohngebäude zusammengefasst. Erhältlich ist die Förderung seit dem 28.07.2022 nur noch als Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss. Die Programme gelten für Sanierungen und Neubauten gleichermaßen. Das Zuschuss-Programm 461 der KfW wurde ebenfalls eingestellt.

    FörderinstitutGeförderte Gewerke
    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Energetische Sanierung* der Gebäudehülle (Dämmungen, Fenster, Türen)
    Anlagentechnik* (z. B. zentrale Lüftungsanlage)
    Heizungsoptimierung*
    Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien*
    Energieberatung*
    Effizienzhaus-Sanierungen (Komplettsanierungen)
    Neubau Effizienzhaus
    BEG EM; BAFA (nur Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand)Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dämmungen, Fenster, Türen)
    Anlagentechnik (z. B. zentrale Lüftungsanlage)
    Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien
    Heizungsoptimierung
    Fachplanung und Baubegleitung (Energieberatung)
    KWK-Zuschlag für selbst erzeugten Strom (BHKW)
    FinanzamtAlle förderfähigen Gewerke / energetischen Sanierungsmaßnahmen von KfW / BAFA
    Örtlicher NetzbetreiberEinspeisevergütung für selbst erzeugten Strom (Photovoltaik)
    HauptzollamtBHKW / Brennstoffzelle

    * Seit dem 28.07.2022 nur noch anteilig im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzgebäude

    KfW - Kredite

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hatte zahlreiche Programme zur Förderung energetischer Sanierungen in ihrem Portfolio. Dabei förderte sie seit 01.07.2021 mit dem Kredit KfW 262 inkl. Tilgungszuschuss in der BEG EM - genau wie das BAFA - die energetische Sanierung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) Heizungen, Heizungsoptimierung und Fachplanung und Baubegleitung (Energieberatung). Im Programm KfW 262 stand Ihnen ein Tilgungszuschuss von mindestens 20 Prozent der Kreditsumme von höchstens 60.000 Euro, also bis zu 12.000 Euro zur Verfügung. Diese Förderung konnte mithilfe des iSFP-Bonus auf 25 Prozent steigen. Allerdings wurde das Programm 262 zum 28.07.2022 eingestellt, sodass Einzelmaßnahmen inzwischen nur noch über das BAFA gefördert werden.

    Außerdem förderte die KfW mit dem Programm KfW 433 die Installation einer Brennstoffzelle mit 6.800 Euro zuzüglich eines variablen Betrages von 550 Euro pro 100 Watt elektrischer Leistung. So konnten Sie insgesamt maximal eine Förderung von 34.300 Euro für die Brennstoffzelle erhalten. Zusätzlich konnte man mit dem Programm KfW 270 Förderung für eine Photovoltaik-Anlage erhalten. Hier lag der Kreditrahmen bei 50.000.000 Euro (ohne Zuschuss). Am 01. Januar 2023 ist der Zuschuss für Brennstoffzellen durch das KfW-Programm 433 in die Hände des BAFA übergegangen.

    Planen Sie stattdessen eine Sanierung zum Effizienzhaus, liegt der Kreditrahmen bei max. 150.000 Euro, der Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) reicht bis zu 45 Prozent der Kreditsumme - also bis zu 67.500 Euro (KfW 261). Im Neubau erhält man bei gleichem Kreditrahmen immerhin bis zu 5 Prozent der Kreditsumme - also bis zu 7.500 Euro als Förderung. Alternativ konnten Sie bis Juli 2022 auch den Zuschuss KfW 461 wählen. Hier stand für eine Sanierung zum Effizienzhaus ein Zuschuss bis zu 75.000 Euro bereit, im Neubau war der Zuschuss bei 37.500 Euro gedeckelt. Dieser ist seit der BEG Novelle vom Juli 2022 jedoch nicht mehr erhältlich. Für die Förderung von Effizienzhäusern ist die Mitwirkung eines zertifizierten Energieberaters vorgeschrieben. In der BEG EM wird er nur für die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und in der Energieberatung zwingend benötigt.

    Förderprogramm der KfW 2024 Gewerk Förderung
    KfW 262 (BEG EM; Kredit mit Zuschuss) Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster / Anlagentechnik (außer Heizung) / Heizung (außer Öl) / Solarthermie / Heizungsoptimierung Wurde im Zuge der BEG Novelle vom Juli 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    KfW 261 (BEG WG; Kredit mit Zuschuss) Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster / Anlagentechnik (außer Heizung) / Heizung (keine Ölheizung) / Solarthermie / Heizungsoptimierung (nur Sanierung) / Photovoltaik Sanierung zum Effizienzhaus: 5 % bis 45 % der förderfähigen Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 €
    Neubau Effizienzhaus: bis zu 5 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 7.500 €
    KfW 461 (BEG WG; Zuschuss)Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster / Anlagentechnik (außer Heizung) / Heizung (keine Ölheizung) / Solarthermie / Heizungsoptimierung (nur Sanierung) / Photovoltaik Wurde im Zuge der BEG Novelle vom Juli 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    KfW 433 (Zuschuss) Heizung / Brennstoffzelle  Wurde im Zuge der BEG Novelle vom Januar 2023 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    KfW 270 (Kredit) Photovoltaik Kreditvolumen bis zu 50.000.000 €


    BAFA - Förderung für erneuerbare Energien

    Bild: Ein Vater plant mit seinem Kind eine Windkraftanlage
    Auch im Bereich der erneuerbaren Energien sind Förderungen möglich

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist neben der KfW das andere große Förderinstitut, das bundesweit Förderung anbietet. Durch die Einführung der BEG EM für Gebäudesanierungen mit Einzelmaßnahmen hat sich die Zuständigkeit des BAFA erweitert.

    Neben der Förderung für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und für Heizungsoptimierung ist das BAFA seit 01.01.2021 auch für die Förderung aller anderen Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen zuständig. Dabei handelt es sich um Anlagentechnik und energetische Sanierungen der Gebäudehülle. Außerdem werden Fachplanung und Baubegleitung gefördert (Energieberatung), sowie alle Umfeldmaßnahmen der oben genannten Gewerke wie etwa das Fräsen einer Fußbodenheizung.

    Für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, wie z. B. Wärmepumpen, erhalten Sie in der Regel mindestens 10-30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten als Förderung. Das entspricht maximal 15.000 Euro. Für eine Solarthermie-Anlage erhalten Sie immerhin mindestens 25 Prozent der Kosten als Förderung. Die Förderungen können sich durch bestimmte Boni noch weiter erhöhen.

    Seit der BEG Novelle vom 28.07.2022 werden mit Gas betriebene Heizungsanlagen nicht länger gefördert.

    Zudem fördert das BAFA Fachplanung und Baubegleitung mit maximal 2.500 Euro (50 Prozent der förderfähigen Kosten). Für die Optimierung der Heizung, Anlagentechnik und energetische Sanierungen der Gebäudehülle erhalten Sie immer mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro, maximal also 9.000 Euro. Die direkte Förderung des BAFA für (Mini-) BHKW wurde dagegen eingestellt (Mini KWK-Zuschuss).

    Heizungstausch-Bonus - die neue Öl-Austauschprämie

    Öl-Brennwertheizungen sind ebenfalls von der Förderung ausgenommen - ihre Installation soll ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. Um schon vorher möglichst viele Ölheizungen außer Betrieb zu nehmen, vergab das BAFA eine sogenannte Austauschprämie für alte Ölheizungen: Wer sich statt ihrer eine Gas-Hybridheizung anschaffte, erhielt eine Förderung in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Beim Austausch gegen eine Heizung, die ausschließlich mit regenerativen Energien betrieben wird, erstattete das BAFA sogar 45 Prozent der Kosten. Dazu zählten Biomasse-Heizungen wie Holz- und Pelletheizung und Wärmepumpen. Im Zuge der BEG Novelle vom 28.07.2022 wurde die Öl-Austauschprämie jedoch abgeschafft und durch den Heizungstausch-Bonus ersetzt. Man erhält in diesem Rahmen 10 Prozent mehr Förderung, wenn man eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien austauscht. Das Gleiche gilt für Gasetagenheizungen sowie Gasheizungen, solange die Inbetriebnahme der Letzteren über zwei Jahrzehnte zurückliegt.

    Förderung des BAFA 2024GewerkHeizungstyp / SanierungsmaßnahmeFörderung
    BEG EM; BAFA ZuschussHeizung
    Solarthermie-Anlage25 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 €
    Wärmepumpen25 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 €
    Holzheizungen (z. B. Pelletheizung)10 % der förderfähigen Kosten, max. 6.000 €
    Heizungsoptimierungz. B. Austausch Umwälzpumpe, hydraulischer Abgleich15 % der förderfähigen Kosten, max. 9.000 €
    Anlagentechnikz. B. zentrale Lüftungsanlage15 % der förderfähigen Kosten, max. 9.000 €
    Energetische Sanierung der Gebäudehüllez. B. Dämmungen, Fenster, Türen15 % der förderfähigen Kosten, max. 9.000 €
    Fachplanung und BaubegleitungEnergieberatung50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €
    BEG EM; BAFA Heizungstausch-Bonus (+ 10 %)Heizung
    Ersatz einer alten Ölheizung durch Wärmepumpe35 % der förderfähigen Kosten, max. 21.000 €
    Ersatz einer alten Ölheizung durch eine effiziente** Wärmepumpe40% der förderfähigen Kosten, max. 24.000 €
    BEG EM; BAFA Innovationsbonus (+ 5 %)HeizungInstallation einer Holzheizung, die die Obergrenze für Feinstaubemissionen unterschreitetDer Innovationsbonus wurde im Zuge der BEG Novelle vom 28.07.2022 abgeschafft
    BEG EM; BAFA iSFP**-Bonus (+ 5 %)HeizungInstallation einer im iSFP*** empfohlenen HeizungSeit dem 28.07.2022 ist der iSFP Bonus für Heizungen nicht mehr verfügbar
    HeizungsoptimierungDurchführung einer im iSFP*** empfohlenen Maßnahme zur Optimierung der Heizung20 % der förderfähigen Kosten, max. 12.000 €
    AnlagentechnikInstallation einer im iSFP*** empfohlenen Anlage (z. B. Lüftung)20 % der förderfähigen Kosten, max. 12.000 €
    Energetische Sanierung der GebäudehülleDurchführung einer im iSFP*** empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle20 % der förderfähigen Kosten, max. 12.000 €
    Mini-KWK ZuschussHeizungInstallation eines BHKWam 31.12.2020 ersatzlos eingestellt
    BAFA Bundesförderung für EnergieberatungAlle Gewerke im Rahmen energetischer SanierungenEnergieberatungZuschuss von 80 % der des förderfähigen Honorars, max. 1.300 €

    * EE = Erneuerbare Energien; ** Wärmepumpe, die Erde, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzt; *** iSFP = individueller Sanierungsfahrplan

    iSFP-Bonus und Innovationsbonus

    Durch die Einführung der BEG standen neue Boni zur Verfügung, mit Hilfe derer Sie noch mehr Förderung für eine neue Heizung erhalten konnten. Wenn Sie sich eine Holzheizung angeschafft haben, die besonders wenig Feinstaub emittierte, konnten Sie mit dem Innovationsbonus zusätzlich 5 Prozent der Kosten als Förderung in Anspruch nehmen. Wurde die Anschaffung der Holzheizung zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, erhielten Sie nochmals 5 Prozent der Kosten erstattet. Allerdings wurde der Innovations-Bonus mit der letzten BEG Novelle abgeschaffte und der iSFP Bonus ist zumindest für Heizungen nicht länger erhältlich. 

    Der iSFP-Bonus gilt jedoch nach wie vor für die restlichen Einzelmaßnahmen. Das heißt, dass Sie die zusätzliche Förderung auch für energetische Sanierungen der Gebäudehülle wie Dämmungen oder energiesparende Fenster und Türen, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung erhalten, wenn die Durchführung der Maßnahmen im iSFP angeraten wurde. Wenn Sie z.B. eine Fassadendämmung durchführen lassen, können Sie 20 Prozent statt der standardmäßigen 15 Prozent Basisförderung erhalten, wenn die Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde.

    Finanzamt: Sanierung steuerlich fördern

    Ein weiteres Instrument der Förderung ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für energetische Sanierungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Immobilie ein mindestens 10 Jahre altes Ein- oder Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus ist und vom Besitzer bewohnt wird. Der maximale Förderbetrag liegt bei 20 Prozent der bei 200.000 Euro gedeckelten förderfähigen Gesamtkosten, was maximal 40.000 Euro entspricht. Gefördert werden sämtliche Gewerke, die bei der KfW oder dem BAFA förderfähig sind.

    Dazu gehören die Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Geschossdecken, Fassade, Keller, Fenster und Türen), die Modernisierung / Optimierung der Heizung, die Installation / Modernisierung einer Lüftungsanlage sowie die Installation digitaler Steuerungssysteme (Smart Home). Dabei bestehen die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei KfW und BAFA. Um deren Einhaltung und die Qualität der Maßnahmen zu garantieren, empfiehlt es sich, neben einem Steuerberater schon In der Planungsphase auch einen Energie-Effizienz-Experten einzubinden. Die steuerliche Förderung ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

    Eine weitere steuerliche Förderung besteht in der Rückerstattung der Energiesteuer für Gas zum Betrieb von KWK-Anlagen, also Brennstoffzellen und Blockheizkraftwerken. Hier kann man bis zu 0,55 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Eine Förderung von KWK-Anlagen, die mit Öl betrieben werden, existiert dagegen nicht mehr. Die Rückerstattung kann man beim jeweiligen Hauptzollamt beantragen und ist mit Förderungen von BAFA und KfW kombinierbar.

    FörderungGewerkAntrag beimFörderbetrag
    Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (über drei Jahre absetzbar)Heizung, Heizungsoptimierung, Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Fenster + Türen, Lüftung / Klima, digitale SteuerungssystemeFinanzamt20 % der förderfähigen Kosten von höchstens  200.000 €, max. 40.000 €
    Rückerstattung der Energiesteuer für GasBHKW und BrennstoffzelleHauptzollamt0,55 ct / kWh

    Einspeisevergütung für Photovoltaik

    Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder im Garten hat, der kann für den selbst produzierten Stromüberschuss ebenfalls eine Förderung erhalten. Diese erfolgt in Form einer Einspeisevergütung, die für 20 Jahre nach der Installation festgeschrieben ist. Allerdings sinkt der Festbetrag von Monat zu Monat, sodass es sinnvoll ist, sich mit der Installation einer PV-Anlage zu beeilen. Derzeit liegt der Betrag bei 6,73 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Strom.


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    KWK-Zuschlag

    Eine Vergütung gibt es aber nicht nur für Strom, der mit PV-Anlagen produziert wurde, sondern auch für solchen, der aus der Kraft-Wärme-Kopplung stammt: Den KWK-Zuschlag. Allerdings ist die Vergütung nicht einheitlich. So gibt es einen niedrigeren Vergütungssatz für selbst genutzten KWK-Strom. Die Vergütung dafür beträgt immerhin 4 Cent pro Kilowattstunde und wird für 60.000 Betriebsstunden unter Volllast gewährt.

    Für eingespeisten Strom erhält man im Rahmen des KWK-Zuschlags 8 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich bekommt man nach KWK-Index noch eine weitere Vergütung für den eingespeisten Strom in Höhe von derzeit 3,877 Cent pro Kilowattstunde, sodass man insgesamt 11,877 Cent pro Kilowattstunde selbst erzeugten und eingespeisten Stroms erhält.

    FörderungFörderinstitutionGewerkBetrag
    EinspeisevergütungDer örtliche Netzbetreiber / BundesnetzagenturPhotovoltaik6,73 ct / kWh (Stand: Feb. 2022)
    KWK-Zuschlag / Vergütung für eingespeisten StromBAFA / der örtliche NetzbetreiberBHKW / Brennstoffzelle4 ct / kWh für selbst genutzten Strom aus eigener Produktion; 8 ct / kWh für eingespeisten Strom
    Zusätzliche Vergütung für eingespeisten Strom (nach KWK-Index)Der örtliche NetzbetreiberBHKW / Brennstoffzelle3,877 ct / kWh (Stand: Feb. 2021)

    Welche Förderung sollten Sie wählen?

    Bild: Eine Familie hält eine Energieetikette in der Hand
    Mit RENEWA finden Sie die passende Förderung für Ihre Sanierung

    Welche Förderung Sie wählen sollten, hängt natürlich in erster Linie davon ab, welche Sanierungsmaßnahmen Sie planen. Hier ist es empfehlenswert, schon im Vorfeld einen dena-zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) zurate zu ziehen.

    Er kennt sich berufsbedingt bestens mit der Materie aus und kann beurteilen, welche Sanierungen sinnvoll sind und wie man die höchsten Förderbeträge erhält. Unsere RENEWA-Energie-Effizienz-Experten beraten Sie gerne, falls Sie Hilfe benötigen.

    Grundsätzlich sollte aber, wenn keine Komplettsanierung geplant ist, immer die Sanierungskette eingehalten werden. D. h. es sollte erst gedämmt und dann die Heizung modernisiert werden. Für die Modernisierung der Heizung als Einzelmaßnahme kommt das BAFA als Förderinstitut infrage. Förderung für eine Effizienzhaus-Sanierung erhalten Sie dagegen nur von der KfW. Außerdem kann man sich im Rahmen einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus auch die Heizung mit fördern lassen, solange es keine Öl- oder Gasheizung ist.

    Allerdings kommt es auch auf den Einzelfall an, ob man z. B. allein mit einer KfW-Förderung zum Effizienzhaus oder aber mit einer Sanierung in Einzeletappen (zum Effizienzhaus) finanziell besser fährt. Hier kann der RENEWA-Energie-Effizienz-Experte als qualifizierter Energieberater Ihnen aufgrund seiner Erfahrung weiterhelfen. Alternativ kann man allerdings auch auf die steuerliche Förderung zurückgreifen. Wirklich empfehlenswert ist das vor allem dann, wenn Sie es verpasst haben, die Förderung beim BAFA oder der KfW rechtzeitig zu beantragen. Bei der steuerlichen Förderung sind bis zu 40.000 Euro erhältlich.

    Die steuerliche Förderung hat aber auch einen Nachteil, den wir an dieser Stelle nicht verschweigen wollen: Durch die nachträgliche Beantragung fehlen die Baubegleitung sowie die abschließende Qualitätskontrolle durch einen Energie-Effizienz-Experten, sofern dieser nicht in Planung und Durchführung der Sanierung eingebunden wurde.  Das kann dazu führen, dass sich nach der Sanierung herausstellt, dass eine oder mehrere der durchgeführten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen und daher nicht förderfähig sind. Dann müssen Sie die Kosten der Sanierung vollständig selber tragen.  Insbesondere bei Komplettsanierungen kann das sehr teuer werden. Außerdem brauchen Sie einen Steuerberater.

    Zuschuss oder Kredit?

    Seit der BEG Novelle vom 28.07.2022 stellt sich diese Frage nicht mehr. Zuschüsse sind nur noch für Einzelmaßnahmen beim BAFA erhältlich. Die Kreditalternative 262 der KfW wurde eingestellt. Kredite inkl. Tilgungszuschuss (KfW 261) gibt es nur noch beim Neubau oder bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus. Das Zuschuss-Programm 461 der KfW wurde ebenfalls eingestellt.

    Förderungen kombinieren

    Generell gilt, dass Sanierungsmaßnahmen nicht überfördert werden dürfen. Das heißt, die Förderung darf die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Außerdem gilt für die meisten Förderprogramme, dass sie nicht kumulierbar sind. Es dürfen also nicht mehrere Förderungen für ein und dieselbe Sanierungsmaßnahme bezogen werden. Unterschiedliche Einzelmaßnahmen können allerdings von unterschiedlichen Förderinstituten gefördert werden. Sollten Sie zur Kombinierbarkeit verschiedener Förderprogramme Fragen haben, nehmen Sie Kontakt zu unseren RENEWA-Energie-Effizienz-Experten auf. Wir helfen Ihnen gerne.

    Maßnahmen kombinieren

    Früher konnte man bei der KfW durch die Kombination bestimmter Einzelmaßnahmen höhere Fördersummen erhalten. So war es beispielsweise möglich, über das Zuschussprogramm KfW 430 durch die Zusammenlegung des Heizungspaket mit z. B. dem Einbau von Energiesparfenstern den höheren Fördersatz für das Heizungspaket auch für die Fenster zu erhalten.

    Seit der Novellierung der KfW-Förderprogramme ist das nicht mehr möglich, da es das Heizungspaket seit Anfang 2020 nicht mehr gibt.

    Sollten Sie Fragen hierzu haben, helfen Ihnen unsere Berater gerne weiter. Sie verfügen nicht nur über jahrelange Erfahrung im Bereich der energetischen Sanierung. Sie kennen auch alle aktuellen und anstehenden Veränderungen der Förderung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und erhalten Sie die beste Förderung für Ihre Sanierung oder Ihren Neubau.


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    Alle Förderungen in Deutschland im Überblick

    Wer den Artikel bis hier aufmerksam gelesen hat, der wird festgestellt haben, dass es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, eine energetische Sanierung finanziell fördern zu lassen. So gibt es ganz verschiedene Optionen beispielsweise für Anlagentechnik, eine neue Dämmung oder zur Förderung neuer Fenster. Damit Sie einen besseren Überblick bekommen, haben wir noch einmal sämtliche oben genannten Fördermöglichkeiten für die verschiedenen Gewerke in einer Tabelle für Sie zusammengefasst.

    FörderprogrammGewerkMaßnahmeArt der Förderung
    BEG EM; BAFAHeizung / SolarthermieInstallation Solarthermie-AnlageZuschuss / Einzelmaßnahme
    Installation Wärmepumpe
    Installation Holzheizung
    Heizungsoptimierungz. B. Hydraulischer Abgleich
    Anlagentechnikz. B. Installation Lüftungsanlage
    Energetische Sanierung der GebäudehülleDämmungen, Fenster, Türen
    Fachplanung und BaubegleitungEnergieberatung
    BEG EM; BAFA Heizungstausch-BonusHeizung / SolarthermieErsatz alter Ölheizung durch WärmepumpeZuschuss / Einzelmaßnahme
    BEG EM; BAFA iSFP**-BonusHeizungsoptimierung, Anlagentechnik, energetische Sanierung der GebäudehülleHeizungsoptimierung, Installation Lüftungsanlage, Installation von Dämmungen, Energiesparfenstern, Energiespartüren; Maßnahme muss vorher im iSFP* empfohlen worden seinZuschuss / Einzelmaßnahme
    BAFA „Mini-KWK-Zuschuss"KWK (BHKW / Brennstoffzelle)Installation Mini BHKW / Brennstoffzelleersatzlos eingestellt am 31.12.2020
    BAFA „Mini-KWK-Zuschlag"KWK (BHKW / Brennstoffzelle)Einspeisung / Nutzung selbst erzeugten StromesVergütung eingespeisten / selbst genutzten Stromes pro kWh
    BAFA Bundesförderung für EnergieberatungAlle förderfähigen GewerkeEnergieberatungZuschuss 
    BEG WG; KfW 261 (KfW Effizienzhaus)Energetische Sanierung der Gebäudehülle, neue Heizung, Heizungsoptimierung, AnlagentechnikSanierung zum oder Bau eines EffizienzhausesKredit + Tilgungszuschuss / Effizienzhaus-Sanierung oder Neubau
    BEG WG; KfW 461 (KfW Effizienzhaus)--Nicht mehr verfügbar
    BEG EM; KfW 262 (Einzelmaßnahmen)--Nicht mehr verfügbar
    KfW 433 „Brennstoffzelle"HeizungInstallation BrennstoffzelleZuschuss / Einzelmaßnahme
    KfW 270 „Erneuerbare Energien - Standard"Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, BiogasErrichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur StromerzeugungKredit (ohne Zuschuss)
    Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (über drei Jahre absetzbar)Heizung, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, energetische Sanierung der GebäudehülleInstallation neue Heizung, Heizungsoptimierung, Installation Lüftungsanlage, Installation von Dämmungen, Energiesparfenstern, EnergiespartürenSteuerabschreibung
    Rückerstattung der Energiesteuer für GasKWK (BHKW / Brennstoffzelle)Installation Mini BHKW / BrennstoffzelleSteuerrückzahlung
    Zusätzliche Vergütung für eingespeisten Strom (nach KWK-Index)KWK (BHKW / Brennstoffzelle)Installation Mini BHKW / BrennstoffzelleBasisvergütung für eingespeisten Strom nach KWK Index
    Örtlicher Netzbetreiber / BundesnetzagenturPhotovoltaikEinspeisung oder Eigenverbrauch selbst erzeugten StromesEinspeisevergütung pro kWh

    * EE = erneuerbare Energien; ** iSFP = individueller Sanierungsfahrplan


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