BEG, KfW, BAFA und Co. - Bundesweite Förderung für Sanierungen 2024
Wer plant, sein Haus energetisch zu sanieren und dazu Förderung zu beantragen, kommt schnell an den Punkt, wo es unübersichtlich wird. Vor allem, wenn es um Förderungen geht.
Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es gleich zwei Förderinstitute, die bundesweit Förderungen in Form von Krediten und Zuschüssen bereitstellen.
Welche das sind, welche Alternativen es gibt und mit welchen Fördersummen Sie rechnen können, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Bundesweit Förderung mit RENEWA erhalten
Die Förderung auf Bundesebene wird im Wesentlichen durch zwei Förderinstitute abgewickelt: dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Zusammengefasst sind die Förderprogramme in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen teilweise steuerlich abzusetzen.
Die in der BEG festgelegten Fördergelder sind an einige Vorschriften gekoppelt. Eine davon ist z. B. die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten in die Sanierung.
Diese Pflicht besteht nicht überall. Es ist jedoch grundsätzlich immer sinnvoll, ihn hinzuzuziehen, da er in der Lage ist, eine Sanierung ganzheitlich zu planen. Zudem hilft ein Energieberater Ihnen, Handwerker der verschiedenen Gewerke zu finden, deren Arbeiten zu koordinieren und zu überwachen, die Qualität zu garantieren und Fördermittel zu beantragen. Der Energie-Effizienz-Experte muss in der Expertenliste der dena (Deutsche Energie Agentur) aufgeführt sein.
RENEWA bietet Ihnen diese Tätigkeiten als Rundum-sorglos-Service von der Gewerke übergreifenden Planung über die Durchführung der Maßnahmen und die Beantragung der Fördergelder bis zur Auszahlung derselben an. Zudem finden wir für Sie vertrauenswürdige Handwerker aus Ihrer Region, überwachen die Durchführung der Arbeiten und sorgen so für eine abschließende Qualitätskontrolle. Wie viel unsere Kunden bereits an Geld sparen konnten, zeigt unser Fördermittel-Counter.
Förder-Institutionen im Vergleich
Die KfW und das BAFA gewähren entweder einmalige Zuschüsse oder Kredite, die teilweise auch mit Tilgungszuschüssen versehen sind.
Die Zuschuss-Förderung für die Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) teilen sich seit 2024 das BAFA und die KfW. Seither ist die KfW zuständig für die Förderung der Installation einer Heizung, die zumindest teilweise erneuerbare Energien nutzt. Das BAFA ist weiterhin zuständig für Förderung der Heizungsoptimierung, Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen) und die Gebäudehülle. Außerdem beinhaltete das BEG eine erhöhte Förderung für Fachplanung und Baubegleitung (Energieberatung). Vor 2024 war alleinig das BAFA verantwortlich für die Zuschussförderung.
Seit 2024 gibt es einen Ergänzungskredit (KfW 358/359) für Einzelmaßnahmen, den Sie zur bereits bewilligten Zuschussförderung beantragen können. Der Kredit ist vor allem dann, wenn das nötige Eigenkapital fehlt, sinnvoll.
Darüber hinaus fördert die KfW Komplett-Sanierungen (KfW 261) zum Effizienzhaus und klimafreundliche Neubauten (297) durch Kredite.
Förderinstitut | Geförderte Gewerke |
---|---|
KfW (Heizungstausch in Gebäudebestand, Neubau und Gesamtsanierungen) | Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien |
Energetische Sanierung* der Gebäudehülle (Dämmungen, Fenster, Türen) | |
Anlagentechnik* (z. B. zentrale Lüftungsanlage) | |
Heizungsoptimierung* | |
Energieberatung* | |
Effizienzhaus-Sanierungen (Komplettsanierungen) | |
Neubau Effizienzhaus | |
BEG EM; BAFA (nur Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand) | Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dämmungen, Fenster, Türen) |
Anlagentechnik (z. B. zentrale Lüftungsanlage) | |
Heizungsoptimierung | |
Fachplanung und Baubegleitung (Energieberatung) | |
KWK-Zuschlag für selbst erzeugten Strom (BHKW) | |
Finanzamt | Alle förderfähigen Gewerke / energetischen Sanierungsmaßnahmen von KfW / BAFA |
Örtlicher Netzbetreiber | Einspeisevergütung für selbst erzeugten Strom (Photovoltaik) |
Hauptzollamt | BHKW / Brennstoffzelle |
* Seit Juli 2022 nur noch anteilig im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzgebäude oder Bau eines Effizienzhauses oder im Rahmen des Ergänzungskredits 358/359
KfW - Kredite und Heizungstausch-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hatte zahlreiche Programme zur Förderung energetischer Sanierungen in ihrem Portfolio. Unter anderem den Kredit KfW 262 inkl. Tilgungszuschuss, mit dem sie Einzelmaßnahmen (BEG EM) förderte. Allerdings wurde das Programm 262 zum Juli 2022 eingestellt. Einzelmaßnahmen werden – bis auf den Heizungstausch – inzwischen nur noch über das BAFA gefördert.
Mit dem Programm KfW 433 förderte die KfW die Installation einer Brennstoffzelle. Im Januar 2023 ist der Zuschuss für Brennstoffzellen durch das KfW-Programm 433 in die Hände des BAFA übergegangen. Noch zur Verfügung steht das Programm KfW 270 für Photovoltaik-Anlagen.
Es wurden aber auch neue Kredite eingeführt: Planen Sie eine Gesamtsanierung zum Effizienzhaus, liegt der Kreditrahmen des Programms KfW 261 bei max. 150.000 Euro, der Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) reicht bis zu 45 Prozent der Kreditsumme – also bis zu 67.500 Euro. Im Neubau bekommen Sie einen Kredit von bis zu 150.000 Euro inkl. Zinsvergünstigung (KfW 297).
Für die Förderung von Effizienzhäusern ist die Mitwirkung eines zertifizierten Energieberaters vorgeschrieben. In der BEG EM wird er nur für die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und in der Energieberatung zwingend benötigt.
Seit 2024 ist die KfW für die Heizungstausch-Förderung zuständig (KfW 458). Für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, wie z. B. Wärmepumpen, erhalten Sie eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro als Förderung. Durch diverse Boni kann die Förderung aber auf bis zu 70 Prozent steigen. Das entspricht einem Zuschuss von maximal 21.000 Euro. Dieser steht Ihnen pro Wohneinheit an einem Standort alle 10 Jahre für den Heizungstausch zu.
Zu den Boni zählt der Klimabonus in Höhe von 20 Prozent, den Sie erhalten, wenn Sie eine klimaschädliche Heizung ausbauen und eine klimafreundliche Heizung einbauen lassen. Den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent erhalten Sie für den Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Und zuletzt erhalten Sie einen Einkommensbonus von 30 Prozent, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro im Jahr liegt. Biomasseheizungen erhalten einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro, wenn sie den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Klima- und Einkommensbonus gelten nur für selbst nutzende Eigentümer, nicht für vermietete Objekte. Die Förderung ist auf 70 Prozent gedeckelt.
Die KfW stellt seit 2024 einen Ergänzungskredit, den KfW-Kredit 358/359, in Höhe von bis zu 120.000 Euro bereit. Diesen können Sie beantragen, wenn Ihnen bereits ein Zuschuss zugesagt wurde und Sie selbst nutzender Immobilieneigentümer sind. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten eine Zinsvergünstigung.
Seit der BEG Novelle vom Juli 2022 werden mit Gas betriebene Heizungsanlagen nicht länger gefördert.
Förderprogramm der KfW 2024 | Gewerk | Förderung |
---|---|---|
KfW 458 (BEG EM Heizungstausch; Zuschuss) | Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzellenheizung, Investitionsmehrkosten einer wasserstofffähigen Heizung, Wärmenetz-Anschluss, Gebäudenetz-Anschluss) | Zuschuss von 30 - 70 % der förderbaren Investitionskosten von max. 30.000 €; bis zu 21.000 € |
KfW 358/359 (BEG EM; Ergänzungskredit) | Zusätzlich zum Zuschuss für bereits bewilligte Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen | Kreditsumme von höchstens 120.000 € + Zinsvergünstigung bei zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 90.000 € / Jahr |
KfW 262 (BEG EM; Kredit mit Zuschuss) | Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster / Anlagentechnik (außer Heizung) / Heizung (außer Öl) / Solarthermie / Heizungsoptimierung | Wurde im Zuge der BEG Novelle von 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung |
KfW 261 (BEG WG; Kredit mit Zuschuss) | Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster / Anlagentechnik (außer Heizung) / Heizung (keine Ölheizung) / Solarthermie / Heizungsoptimierung (nur Sanierung) / Photovoltaik | Sanierung zum Effizienzhaus: 5 % bis 45 % der förderfähigen Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 € |
Neubau Effizienzhaus: Wurde eingestellt und durch KfW 297 ersetzt | ||
KfW 297 (BEG WG; Kredit) | Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Gebäudes | Kreditsumme von höchstens 150.000 € + Zinsvergünstigung |
KfW 461 (BEG WG; Zuschuss) | Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster / Anlagentechnik (außer Heizung) / Heizung (keine Ölheizung) / Solarthermie / Heizungsoptimierung (nur Sanierung) / Photovoltaik | Wurde im Zuge der BEG Novelle von 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung |
KfW 433 (Zuschuss) | Heizung / Brennstoffzelle | Wurde im Zuge der BEG Novelle von 2023 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung |
KfW 270 (Kredit) | Photovoltaik | Kreditvolumen bis zu 150.000.000 € |
BAFA - Förderung für Einzelmaßnahmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist neben der KfW das andere große Förderinstitut, das bundesweit Förderung anbietet. Durch die Einführung der BEG EM für Gebäudesanierungen mit Einzelmaßnahmen hat sich die Zuständigkeit des BAFA erweitert.
Das BAFA ist – ausgenommen vom Heizungstausch – für die Förderung aller Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen zuständig. Dabei handelt es sich u. a. um Anlagentechnik und energetische Sanierungen der Gebäudehülle. Außerdem werden Fachplanung und Baubegleitung gefördert (Energieberatung), sowie alle Umfeldmaßnahmen der oben genannten Gewerke wie etwa das Fräsen einer Fußbodenheizung.
Zudem fördert das BAFA Fachplanung und Baubegleitung mit maximal 2.500 Euro (50 Prozent der förderfähigen Kosten). Für die Optimierung der Heizung zur Effizienzverbesserung, Anlagentechnik und energetischen Sanierungen der Gebäudehülle erhalten Sie immer mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 Euro, maximal also 4.500 Euro.
iSFP-Bonus
Für die BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen steht Ihnen obendrein der iSFP-Bonus zur Verfügung, mithilfe dessen Sie eine höhere Förderung erhalten können.
Wird eine Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) geplant und anschließend umgesetzt, erhalten Sie zusätzliche 5 Prozent und die förderfähigen Kosten steigen auf 60.000 Euro. So erhalten Sie mit einem iSFP einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro. Die direkte Förderung des BAFA für (Mini-) BHKW wurde eingestellt (Mini KWK-Zuschuss).
Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch, sondern ausschließlich für energetische Sanierungen der Gebäudehülle wie Dämmungen oder energiesparende Fenster und Türen, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Voraussetzung für den Erhalt des iSFP Bonus ist, dass die Maßnahme vor der Durchführung in einem iSFP empfohlen wurde. Wenn Sie z. B. eine Fassadendämmung durchführen lassen, können Sie 20 Prozent statt der standardmäßigen 15 Prozent Basisförderung erhalten. Außerdem steigen die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro – damit ist ein Zuschuss von 7.500 Euro mehr möglich – nämlich 12.000 Euro statt 4.500 Euro. Zudem ist auch der iSFP selbst förderfähig, was diesen besonders lohnenswert macht.
Förderung des BAFA 2024 | Gewerk | Heizungstyp / Sanierungsmaßnahme | Förderung |
---|---|---|---|
BEG EM; BAFA Zuschuss | |||
Heizungsoptimierung | z. B. Austausch Umwälzpumpe, hydraulischer Abgleich | 15 % der förderfähigen Kosten von 30.000 €, max. 4.500 € | |
Anlagentechnik | z. B. zentrale Lüftungsanlage | 15 % der förderfähigen Kosten von 30.000 €, max. 4.500 € | |
Energetische Sanierung der Gebäudehülle | z. B. Dämmungen, Fenster, Türen | 15 % der förderfähigen Kosten von 30.000 €, max. 4.500 € | |
Fachplanung und Baubegleitung | Energieberatung | 50 % der förderfähigen Kosten von 5.000 €, max. 2.500 € | |
BEG EM; BAFA iSFP**-Bonus (+ 5 %) | |||
Heizungsoptimierung | Durchführung einer im iSFP* empfohlenen Maßnahme zur Optimierung der Heizung | 20 % der förderfähigen Kosten von 60.000 €, max. 12.000 € | |
Anlagentechnik | Installation einer im iSFP* empfohlenen Anlage (z. B. Lüftung) | 20 % der förderfähigen Kosten von 60.000 €, max. 12.000 € | |
Energetische Sanierung der Gebäudehülle | Durchführung einer im iSFP* empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle | 20 % der förderfähigen Kosten von 60.000 €, max. 12.000 € | |
Mini-KWK Zuschuss | Heizung | Installation eines BHKW | 2020 ersatzlos eingestellt |
BAFA Bundesförderung für Energieberatung | Alle Gewerke im Rahmen energetischer Sanierungen | Energieberatung | Zuschuss von 50 % des förderfähigen Honorars, max. 650 € |
* iSFP = individueller Sanierungsfahrplan
Finanzamt: Sanierung steuerlich fördern
Ein weiteres Instrument der Förderung ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für energetische Sanierungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Immobilie ein mindestens 10 Jahre altes Ein- oder Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus ist und vom Besitzer bewohnt wird. Der maximale Förderbetrag liegt bei 20 Prozent der bei 200.000 Euro gedeckelten förderfähigen Gesamtkosten, was maximal 40.000 Euro entspricht. Gefördert werden sämtliche Gewerke, die bei der KfW oder dem BAFA förderfähig sind.
Dazu gehören die Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Geschossdecken, Fassade, Keller, Fenster und Türen), die Modernisierung / Optimierung der Heizung, die Installation / Modernisierung einer Lüftungsanlage sowie die Installation digitaler Steuerungssysteme (Smart Home). Dabei bestehen die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei KfW und BAFA. Um deren Einhaltung und die Qualität der Maßnahmen zu garantieren, empfiehlt es sich, neben einem Steuerberater schon In der Planungsphase auch einen Energie-Effizienz-Experten einzubinden. Die steuerliche Förderung ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
Eine weitere steuerliche Förderung besteht in der Rückerstattung der Energiesteuer für Gas zum Betrieb von KWK-Anlagen, also Brennstoffzellen und Blockheizkraftwerken. Hier kann man bis zu 0,55 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Eine Förderung von KWK-Anlagen, die mit Öl betrieben werden, existiert dagegen nicht mehr. Die Rückerstattung kann man beim jeweiligen Hauptzollamt beantragen und ist mit Förderungen von BAFA und KfW kombinierbar.
Förderung | Gewerk | Antrag beim | Förderbetrag |
---|---|---|---|
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (über drei Jahre absetzbar) | Heizung, Heizungsoptimierung, Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Fenster + Türen, Lüftung / Klima, digitale Steuerungssysteme | Finanzamt | 20 % der förderfähigen Kosten von höchstens 200.000 €, max. 40.000 € |
Rückerstattung der Energiesteuer für Gas | BHKW und Brennstoffzelle | Hauptzollamt | 0,55 ct / kWh |
Einspeisevergütung für Photovoltaik
Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder im Garten hat, der kann für den selbst produzierten Stromüberschuss ebenfalls eine Förderung erhalten. Diese erfolgt in Form einer Einspeisevergütung, die für 20 Jahre nach der Installation festgeschrieben ist. Allerdings sinkt der Festbetrag von Monat zu Monat, sodass es sinnvoll ist, sich mit der Installation einer PV-Anlage zu beeilen. Derzeit liegt der Betrag bei 8,1 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Strom (Stand März 2024).
KWK-Zuschlag
Eine Vergütung gibt es aber nicht nur für Strom, der mit PV-Anlagen produziert wurde, sondern auch für solchen, der aus der Kraft-Wärme-Kopplung stammt: Den KWK-Zuschlag. Allerdings ist die Vergütung nicht einheitlich. So gibt es einen niedrigeren Vergütungssatz für selbst genutzten KWK-Strom. Die Vergütung dafür beträgt immerhin 4 Cent pro Kilowattstunde und wird für 60.000 Betriebsstunden unter Volllast gewährt.
Für eingespeisten Strom erhält man im Rahmen des KWK-Zuschlags 8 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich bekommt man nach KWK-Index noch eine weitere Vergütung für den eingespeisten Strom in Höhe von derzeit 8,227 Cent pro Kilowattstunde.
Förderung | Förderinstitution | Gewerk | Betrag |
---|---|---|---|
Einspeisevergütung | Der örtliche Netzbetreiber / Bundesnetzagentur | Photovoltaik | 8,1 ct / kWh (Stand: März 2024) |
KWK-Zuschlag / Vergütung für eingespeisten Strom | BAFA / der örtliche Netzbetreiber | BHKW / Brennstoffzelle | 4 ct / kWh für selbst genutzten Strom aus eigener Produktion; 8 ct / kWh für eingespeisten Strom |
Zusätzliche Vergütung für eingespeisten Strom (nach KWK-Index) | Der örtliche Netzbetreiber | BHKW / Brennstoffzelle | 8,227 ct / kWh (Stand: März 2024) |
Vor- und Nachteile: Welche Förderung sollten Sie wählen?
Welche Förderung Sie wählen sollten, hängt natürlich in erster Linie davon ab, welche Sanierungsmaßnahmen Sie planen. Hier ist es empfehlenswert, schon im Vorfeld einen dena-zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) zurate zu ziehen.
Er kennt sich berufsbedingt bestens mit der Materie aus und kann beurteilen, welche Sanierungen sinnvoll sind und wie man die höchsten Förderbeträge erhält. Unsere RENEWA-Energie-Effizienz-Experten beraten Sie gerne, falls Sie Hilfe benötigen.
Grundsätzlich sollte aber, wenn keine Komplettsanierung geplant ist, immer die Sanierungskette eingehalten werden. D. h. es sollte erst gedämmt und dann die Heizung modernisiert werden. Für die Modernisierung der Heizung als Einzelmaßnahme kommt das BAFA als Förderinstitut infrage. Förderung für eine Effizienzhaus-Sanierung erhalten Sie dagegen nur von der KfW. Außerdem kann man sich im Rahmen einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus auch die Heizung mit fördern lassen, solange es keine Öl- oder Gasheizung ist.
Allerdings kommt es auch auf den Einzelfall an, ob man z. B. allein mit einer KfW-Förderung zum Effizienzhaus oder aber mit einer Sanierung in Einzeletappen (zum Effizienzhaus) finanziell besser fährt. Hier kann der RENEWA-Energie-Effizienz-Experte als qualifizierter Energieberater Ihnen aufgrund seiner Erfahrung weiterhelfen. Alternativ kann man allerdings auch auf die steuerliche Förderung zurückgreifen. Wirklich empfehlenswert ist das vor allem dann, wenn Sie es verpasst haben, die Förderung beim BAFA oder der KfW rechtzeitig zu beantragen. Bei der steuerlichen Förderung sind bis zu 40.000 Euro erhältlich.
Die steuerliche Förderung hat aber auch einen Nachteil: Durch die nachträgliche Beantragung fehlen die Baubegleitung sowie die abschließende Qualitätskontrolle durch einen Energie-Effizienz-Experten, sofern dieser nicht in Planung und Durchführung der Sanierung eingebunden wurde. Das kann dazu führen, dass sich nach der Sanierung herausstellt, dass eine oder mehrere der durchgeführten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen und daher nicht förderfähig sind. Dann müssen Sie die Kosten der Sanierung vollständig selber tragen. Insbesondere bei Komplettsanierungen kann das sehr teuer werden. Außerdem brauchen Sie einen Steuerberater.
Zuschuss oder Kredit?
Seit der BEG Novelle 2024 muss man sich – was die Sanierung von Einzelmaßnahmen angeht – nicht mehr entscheiden. Denn mit dem Ergänzungskredit KfW 358/359 können Sie für alle Einzelmaßnahmen, die Sie von KfW oder BAFA bezuschusst bekommen, zusätzlich einen Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro beantragen.
Alternativ zur Sanierung mit Einzelmaßnahmen gibt es den Kredit KfW 261 zur Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus. Für den Neubau steht Ihnen nur ein Kredit (KfW 297) zur Verfügung.
Es gilt also zu entscheiden, ob Sie lieber nach und nach verschiedene Einzelmaßnahmen sanieren möchten oder das Projekt Sanierung lieber in einem Zug in einer Komplett-Sanierung anpacken wollen.
Förderungen kombinieren
Seit 2024 ist es außerdem wieder möglich, BEG EM und BEG WG zu kombinieren. Das heißt, Sie können sowohl Förderungen für Einzelmaßnahmen und für Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus beanspruchen.
Es gilt allerdings zu beachten, dass keine Maßnahme doppelt gefördert wird. Sollten Sie zur Kombinierbarkeit verschiedener Förderprogramme Fragen haben, nehmen Sie Kontakt zu unseren RENEWA-Energie-Effizienz-Experten auf. Wir helfen Ihnen gerne.
Alle Förderungen in Deutschland im Überblick
Wer den Artikel bis hier aufmerksam gelesen hat, der wird festgestellt haben, dass es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, eine energetische Sanierung finanziell fördern zu lassen. So gibt es ganz verschiedene Optionen beispielsweise für Anlagentechnik, eine neue Dämmung oder zur Förderung neuer Fenster. Damit Sie einen besseren Überblick bekommen, haben wir noch einmal sämtliche oben genannten Fördermöglichkeiten für die verschiedenen Gewerke in einer Tabelle für Sie zusammengefasst.
Förderprogramm | Gewerk | Maßnahme | Art der Förderung |
---|---|---|---|
BEG EM; BAFA | Einzelmaßnahme Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, energetische Sanierung der Gebäudehülle | ||
Heizungsoptimierung | z. B. Hydraulischer Abgleich | ||
Anlagentechnik | z. B. Installation Lüftungsanlage | ||
Energetische Sanierung der Gebäudehülle | Dämmungen, Fenster, Türen | ||
Fachplanung und Baubegleitung | Energieberatung | ||
BEG EM; BAFA iSFP*-Bonus | Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, energetische Sanierung der Gebäudehülle | Heizungsoptimierung, Installation Lüftungsanlage, Installation von Dämmungen, Energiesparfenstern, Energiespartüren; Maßnahme muss vorher im iSFP* empfohlen worden sein | Zuschuss / Einzelmaßnahme |
BAFA „Mini-KWK-Zuschlag" | KWK (BHKW / Brennstoffzelle) | Einspeisung / Nutzung selbst erzeugten Stromes | Vergütung eingespeisten / selbst genutzten Stromes pro kWh |
BAFA Bundesförderung für Energieberatung | Alle förderfähigen Gewerke | Energieberatung | Zuschuss |
BEG EM; KfW 458 (Heizungstausch) | Heizung: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzellenheizung, Wasserstofffähige Heizung, Wärmenetz-Anschluss, Gebäudenetz-Anschluss | Heizungstausch | Zuschuss |
BEG EM; KfW 358/359 (Ergänzungskredit) | Einzelmaßnahme Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, energetische Sanierung der Gebäudehülle | Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, energetische Sanierung der Gebäudehülle | Kredit + Zinsvergünstigung |
BEG WG; KfW 261 (KfW Effizienzhaus) | Energetische Sanierung der Gebäudehülle, neue Heizung, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik | Sanierung zum oder Bau eines Effizienzhauses | Kredit + Tilgungszuschuss / Effizienzhaus-Sanierung oder Neubau |
BEG WG; KfW 297 (Neubau Effizienzhaus) | Gebäudehülle, neue Heizung, Anlagentechnik | Neubau eines Effizienzhauses | Kredit + Zinsvergünstigung |
KfW 270 „Erneuerbare Energien - Standard" | Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biogas | Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung | Kredit (ohne Zuschuss) |
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (über drei Jahre absetzbar) | Heizung, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, energetische Sanierung der Gebäudehülle | Installation neue Heizung, Heizungsoptimierung, Installation Lüftungsanlage, Installation von Dämmungen, Energiesparfenstern, Energiespartüren | Steuerabschreibung |
Rückerstattung der Energiesteuer für Gas | KWK (BHKW / Brennstoffzelle) | Installation Mini BHKW / Brennstoffzelle | Steuerrückzahlung |
Zusätzliche Vergütung für eingespeisten Strom (nach KWK-Index) | KWK (BHKW / Brennstoffzelle) | Installation Mini BHKW / Brennstoffzelle | Basisvergütung für eingespeisten Strom nach KWK Index |
Örtlicher Netzbetreiber / Bundesnetzagentur | Photovoltaik | Einspeisung oder Eigenverbrauch selbst erzeugten Stromes | Einspeisevergütung pro kWh |
* iSFP = individueller Sanierungsfahrplan