BEG, KfW, BAFA und Co. - bundesweite Förderung für Sanierungen 2021

Wer plant, sein Haus energetisch zu sanieren und dazu Förderung zu beantragen, kommt schnell an den Punkt, wo es unübersichtlich wird. Das gilt vor allem für die schrittweise Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) ab Anfang 2021.
Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es gleich zwei Förderinstitute, die bundesweit Förderungen in Form von Krediten und Zuschüssen bereitstellen und von den Änderungen der Förderung nach BEG betroffen sind.
Welche das sind, welche Alternativen es gibt und mit welchen Fördersummen Sie rechnen können, erfahren Sie im folgenden Artikel. Außerdem können Sie nachlesen, warum die Einbindung eines Energieberaters immer sinnvoll ist, selbst wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bundesweit Förderung mit RENEWA erhalten

Die Förderung auf Bundesebene wird im Wesentlichen durch zwei Förderinstitute abgewickelt: Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Träger der beiden Institute ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi).
Von hier stammt auch das Geld, das als Förderung vergeben wird (Bislang CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Anreizprogramm Energieeffizienz). Daran hat sich auch durch die Einführung der BEG durch das BMWi nichts geändert. Allerdings wurden die bestehenden Programme in der BEG zusammengefasst, neu strukturiert, vereinfacht und die Förderung wurde erhöht.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen teilweise steuerlich abzusetzen. Ziel dieser verschiedenen Förderinstrumente ist es, die CO2-Emissionen deutlich zu senken. Dazu hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet, das die Umsetzung von EU-Vorgaben zum Klimaschutz beinhaltet und die geeigneten Maßnahmen, wie etwa Heizungsmodernisierung oder Gebäudedämmung, und deren Förderung festlegt. Im Rahmen dessen wurden die bestehenden Förderprogramme überarbeitet und in Form der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) neu aufgelegt.
Das Programm wird jedoch in Etappen wirksam. Zudem sind die darin festgelegten Fördergelder an eine Vielzahl komplizierter Vorschriften gekoppelt. Eine davon ist z. B. die Einbindung eines Energieberaters in die Sanierung. Zwar besteht diese Pflicht nicht überall, es ist jedoch grundsätzlich immer sinnvoll, einen Energieberater hinzuzuziehen, da er von Berufes wegen in der Lage ist, eine Sanierung ganzheitlich zu planen und Handwerker der verschiedenen Gewerke zu finden, deren Arbeiten zu koordinieren und zu überwachen, die Qualität zu garantieren und Fördermittel zu beantragen.
RENEWA bietet Ihnen diese Tätigkeiten als Rundum-sorglos-Service von der Gewerke übergreifenden Planung über die Durchführung der Maßnahmen und die Beantragung der Fördergelder bis zur Auszahlung derselben an. Außerdem finden wir für Sie vertrauenswürdige Handwerker aus Ihrer Region, überwachen die Durchführung der Arbeiten und sorgen so für eine abschließende Qualitätskontrolle. Wie viel unsere Kunden bereits an Geld sparen konnten, zeigt unser Fördermittel-Counter.
Förder-Institutionen im Vergleich

Die KfW und das BAFA gewähren entweder einmalige Zuschüsse oder Kredite, die teilweise auch mit Tilgungszuschüssen versehen sind. Durch die Einführung der BEG ist die Förderung nicht nur gestiegen, es haben sich auch abermals die Zuständigkeiten verschoben.
Die Zuschuss-Förderung für die Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen ist und vollständig in Hände des BAFA übergegangen (BEG EM, Zuschuss-Förderung). Dadurch bietet das BAFA seit 01.01.2021 erhöhte Förderung für Heizungen, die zumindest teilweise erneuerbare Energien nutzen, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen) und die Gebäudehülle. Außerdem beinhaltet das BEG eine erhöhte Förderung für Fachplanung und Baubegleitung.
Durch diese Umstellung, ist die Zuschuss-Förderung des Programms KfW 430 für Einzelmaßnahmen am 01.01.2021 entfallen. Die KfW bietet aktuell lediglich die Programme KfW 152 (Kredit inkl. Tilgungszuschuss) und den Ergänzungskredit KfW 167 (ohne Tilgungszuschuss) für Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, zur Heizungsoptimierung, zur Installation von Lüftungsanlagen sowie zum Anschluss an ein Fernwärmenetz. Dabei gelten die bisherigen Konditionen. Ansonsten steht Ihnen noch der Zuschuss KfW 433 zur Finanzierung einer Brennstoffzelle zur Verfügung. Ab 01.07.2021 wird dann mit der Einführung der Kredit-Förderung der BEG EM auch die KfW wieder Förderung für Heizungen anbieten.
Außerdem fördert die KfW im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung auch Heizungen mit, solange sie nicht mit Öl betrieben werden und auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten oder wenigstens über Brennwerttechnik verfügen (Gasheizung). Hauptsächlich ist die KfW aktuell jedoch für die Förderung der Dämmung der Gebäudehülle zuständig. Dabei kann man zwischen Kredit mit Tilgungszuschuss (Programm KfW 151) und Zuschuss (KfW 430) wählen. Ab 01.07.2021 wird die Effizienzhaus-Förderung der KfW für Sanierungen wie Neubauten in der BEG WG für Wohngebäude zusammengefasst. Dadurch erhöht sich die Förderung teils deutlich.
Unabhängig davon, ob Sie beim BAFA oder bei der KfW eine Förderung beantragen, muss der Antrag IMMER VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden. Beim BAFA gilt bereits die vertragliche Auftragsvergabe als Baubeginn. Bei der KfW muss die Antragstellung zudem IMMER durch einen zertifizierten Energieberater erfolgen. Hier gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort als Baubeginn. Neben den Förderprogrammen von KfW und BAFA stellt die Einspeisevergütung für selbst produzierten PV-Strom eine weitere Förderung dar. Sie kann beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Kosten für eine energetische Sanierung beim Finanzamt teilweise steuerlich abzusetzen oder gezahlte Energiesteuern vom Hauptzollamt zurückzubekommen. Eine ausführlichere Aufstellung finden Sie in der Tabelle unten.
Förderinstitut | Geförderte Gewerke |
---|---|
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) | Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dämmungen, Fenster, Türen) |
Anlagentechnik (z. B. zentrale Lüftungsanlage) | |
Heizungsoptimierung | |
Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien (bis 30.06.2021 nur Kredit ohne Zuschuss) / Brennstoffzelle | |
Energieberatung | |
Effizienzhaus-Sanierungen (Komplettsanierungen) | |
BEG EM; BAFA (nur Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand) | Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dämmungen, Fenster, Türen) |
Anlagentechnik (z. B. zentrale Lüftungsanlage) | |
Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien | |
Heizungsoptimierung | |
Fachplanung und Baubegleitung (Energieberatung) | |
KWK-Zuschlag für selbst erzeugten Strom (BHKW) | |
Finanzamt | Alle förderfähigen Gewerke / energetischen Sanierungsmaßnahmen von KfW / BAFA |
Örtlicher Netzbetreiber | Einspeisevergütung für selbst erzeugten Strom (Photovoltaik) |
Hauptzollamt | BHKW / Brennstoffzelle |
KfW - Zuschüsse und Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat zahlreiche Programme zur Förderung energetischer Sanierungen in ihrem Portfolio. Dabei fördert sie aktuell, bis auf wenige Ausnahmen (Brennstoffzelle, im Rahmen von Effizienzhaus-Sanierungen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien / Gas-Brennwert), nahezu ausschließlich die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Durch die Einführung der BEG hat sich die Zuständigkeit weiter geändert. Der Zuschuss KfW 430 existiert, wie bereits erwähnt, nur noch als einmaliger Zuschuss im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung. Im Bereich der Einzelmaßnahme fördert die KfW lediglich mit dem Kredit KfW 152 und dem Ergänzungskredit KfW 167.
Für das Programm KfW 151/152 beläuft sich der Kreditrahmen auf 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen (KfW 152) und 120.000 Euro für eine Effizienzhaus-Sanierung (KfW 151) inklusive Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss beträgt bei Einzelmaßnahmen bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kreditsumme (50.000 Euro), also maximal 10.000 Euro, oder im Falle der Effizienzhaus-Sanierung (40 Prozent von 120.000 Euro) bis zu 48.000 Euro. Im Rahmen des Programms KfW 430 erhält man für eine Effizienzhaus-Sanierung 40 Prozent der förderfähigen Gesamtsumme (120.000 Euro), also maximal 48.000 Euro. Ergänzend dazu gibt es noch den Kredit KfW 167 bis zu 50.000 Euro (ohne Tilgungszuschuss) und das Programm KfW 431 zur Förderung eines Energieberaters. Für Förderprogramme der KfW ist seine Verpflichtung obligatorisch.
Die Programme der KfW sind noch bis 30.06.2021 gültig bevor sie durch die BEG EM (für Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen) und die BEG WG (Effizienzhaus-Förderung für Wohngebäude) in erhöhter Form abgelöst werden. Dabei wird die BEG EM von der KfW als Kredit inkl. Tilgungszuschuss angeboten. Die Effizienzhaus-Förderung der KfW existiert dagegen als Kredit mit Zuschuss oder als reine Zuschuss-Förderung (BEG WG) und gilt für Sanierungen und Neubauten. Außerdem fördert die KfW mit dem Programm KfW 433 die Installation einer Brennstoffzelle mit 6.800 Euro zuzüglich eines variablen Betrages von 550 Euro pro 100 Watt elektrischer Leistung. So können Sie insgesamt maximal eine Förderung von 34.300 Euro für die Brennstoffzelle erhalten.
Außerdem kann man mit dem Programm KfW 270 Förderung für eine Photovoltaik-Anlage erhalten. Hier beträgt der Kreditrahmen 50.000.000 Euro (ohne Zuschuss). Mit dem Programm KfW 431 kann man zudem für den Energieberater KfW Förderung in Höhe von maximal 4.000 Euro zur Deckung seiner Honorar-Kosten erhalten. Die Einbindung eines Energieberaters lohnt sich in den allermeisten Fällen allerdings auch ohne Förderung.
Förderprogramm der KfW 2020 | Gewerk | Förderung |
---|---|---|
KfW 151 | Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster / Heizung (keine Ölheizung) / Solarthermie | Für die Sanierung zum Effizienzhaus 25 bis 40 % der förderfähigen Kreditsumme (120.000 €), max. 48.000 € |
KfW 152 | Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster | Als Einzelmaßnahme 20 % der förderfähigen Kreditsumme (50.000 €), max. 10.000 € |
KfW 430 | Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster | Die Förderung von Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen ist seit 01.01.2021 in die Zuständigkeit des BAFA übergegangen (BEG EM), Programm KfW 430 für Einzelmaßnahmen wurde am 31.12.2020 eingestellt |
Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster / Heizung (keine Ölheizung) / Solarthermie | Für die Sanierung zum Effizienzhaus 25 bis 40 % der förderfähigen Investitionskosten (120.000 €), max. 48.000 € | |
KfW 431 | Energieberater / Energieberatung | 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 € |
KfW 433 | Heizung / Brennstoffzelle | 6.800 € + 550 € / 100 Watt Anlagenleistung, max. 34.300 € |
KfW 167 | Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien | Kreditvolumen bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, kein Tilgungszuschuss |
KfW 270 | Photovoltaik | Kreditvolumen bis zu 50.000.000 € |
BAFA - Förderung für erneuerbare Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist neben der KfW das andere große Förderinstitut, das bundesweit Förderung anbietet. Durch die Einführung der BEG EM für Gebäudesanierungen mit Einzelmaßnahmen hat sich die Zuständigkeit des BAFA erweitert.
Neben der Förderung für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und für Heizungsoptimierung ist das BAFA seit 01.01.2021 auch für die Förderung aller anderen Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen zuständig. Dabei handelt es sich um Anlagentechnik und energetische Sanierungen der Gebäudehülle. Außerdem wird Fachplanung und Baubegleitung gefördert (Energieberatung), sowie alle Umfeldmaßnahmen der oben genannten Gewerke wie etwa das Fräsen einer Fußbodenheizung.
Für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wie z. B. Wärmepumpen, Holzheizungen wie etwa Pelletheizungen oder Hackschnitzelheizungen sowie Hybridheizungen aus diesen erhalten Sie immer mindestens 35 Prozent der förderfähigen Investitionskosten als Förderung. Das entspricht maximal 21.000 Euro. Für eine Solarthermie-Anlage erhalten Sie immerhin mindestens 30 Prozent der Kosten als Förderung.
Außerdem fördert das BAFA Hybridheizungen, die zumindest teilweise erneuerbare Energien nutzen. Für Hybridheizungen aus einem Gas-Brennwertkessel und einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien stehen 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zur Verfügung. Wer seine Gas-Brennwertheizung als “Renewable Ready” installieren lässt, bekommt immerhin noch eine Förderung von 20 Prozent der Investitionskosten. “Renewable Ready” bedeutet, dass die Anlage für den Ausbau zur Hybridheizung vorbereitet wird. Dieser ist dann innerhalb von 2 Jahren zu vollziehen.
Außerdem fördert das BAFA Fachplanung und Baubegleitung mit maximal 5.000 Euro (50 Prozent der förderfähigen Kosten). Für die Optimierung der Heizung, Anlagentechnik und energetische Sanierungen der Gebäudehülle erhalten Sie immer mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro, maximal also 12.000 Euro. Die direkte Förderung des BAFA für (Mini-) BHKW wurde dagegen eingestellt (Mini KWK-Zuschuss).
Öl-Austauschprämie - Bonus für den Ersatz einer alten Ölheizung
Öl-Brennwertheizungen sind ebenfalls von der Förderung ausgenommen - ihre Installation soll ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. Um schon vorher möglichst viele Ölheizungen außer Betrieb zu nehmen, vergibt das BAFA eine sogenannte Austauschprämie für alte Ölheizungen: Wer sich statt ihrer eine Gas-Hybridheizung anschafft, erhält eine Förderung in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Beim Austausch gegen eine Heizung, die ausschließlich mit regenerativen Energien betrieben wird, erstattet das BAFA sogar 45 Prozent der Kosten. Dazu zählen Biomasse-Heizungen wie Holz- und Pelletheizung und Wärmepumpen.
Förderung des BAFA 2021 | Gewerk | Heizungstyp / Sanierungsmaßnahme | Förderung |
---|---|---|---|
BEG EM; BAFA Zuschuss | Heizung | Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready" (zur Hybridheizung mit EE*-Komponente vorbereitet) | 20 % der förderfähigen Kosten, max. 12.000 € |
Gas-Hybridheizung (mit EE*-Komponente) | 30 % der förderfähigen Kosten, max. 18.000 € | ||
Solarthermie-Anlage | 30 % der förderfähigen Kosten, max. 18.000 € | ||
Wärmepumpen | 35 % der förderfähigen Kosten, max. 21.000 € | ||
Holzheizungen (z. B. Pelletheizung) | 35 % der förderfähigen Kosten, max. 21.000 € | ||
EE*-Hybridheizungen | 35 % der förderfähigen Kosten, max. 21.000 € | ||
Heizungsoptimierung | z. B. Austausch Umwälzpumpe, hydraulischer Abgleich | 20 % der förderfähigen Kosten, max. 12.000 € | |
Anlagentechnik | z. B. zentrale Lüftungsanlage | 20 % der förderfähigen Kosten, max. 12.000 € | |
Energetische Sanierung der Gebäudehülle | z. B. Dämmungen, Fenster, Türen | 20 % der förderfähigen Kosten, max. 12.000 € | |
Fachplanung und Baubegleitung | Energieberatung | 50 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000 € | |
BEG EM; BAFA Öl-Austauschprämie (+ 10 %) | Heizung | Ersatz einer alten Ölheizung durch Gas-Hybridheizung, | 40 % der förderfähigen Kosten, max. 24.000 € |
Ersatz einer alten Ölheizung durch Wärmepumpe, Holzheizung oder EE*-Hybridheizung | 45 % der förderfähigen Kosten, max. 27.000 € | ||
BEG EM; BAFA Innovationsbonus (+ 5 %) | Heizung | Installation einer Holzheizung, die die Obergrenze für Feinstaubemissionen unterschreitet | 50 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 € |
BEG EM; BAFA iSFP**-Bonus (+ 5 %) | Heizung | Installation einer im iSFP** empfohlenen Heizung | 55 % der förderfähigen Kosten, max. 33.000 € |
Heizungsoptimierung | Durchführung einer im iSFP** empfohlenen Maßnahme zur Optimierung der Heizung | 25 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 € | |
Anlagentechnik | Installation einer im iSFP** empfohlenen Anlage (z. B. Lüftung) | 25 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 € | |
Energetische Sanierung der Gebäudehülle | Durchführung einer im iSFP** empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle | 25 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 € | |
Mini-KWK Zuschuss | Heizung | Installation eines BHKW | am 31.12.2020 ersatzlos eingestellt |
BAFA Bundesförderung für Energieberatung | Alle Gewerke im Rahmen energetischer Sanierungen | Energieberatung | Zuschuss von 80 % der des förderfähigen Honorars, max. 1.300 € |
* EE = Erneuerbare Energien; ** iSFP = individueller Sanierungsfahrplan
iSFP-Bonus und Innovationsbonus
Durch die Einführung der BEG stehen neue Boni zur Verfügung, mit Hilfe derer Sie noch mehr Förderung für eine neue Heizung erhalten können. Wenn Sie sich eine Holzheizung angeschafft haben, die besonders wenig Feinstaub emittiert, können Sie mit dem Innovationsbonus zusätzlich 5 Prozent der Kosten als Förderung in in Anspruch nehmen. Wurde die Anschaffung der Holzheizung zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, erhalten Sie nochmals 5 Prozent der Kosten erstattet.
So können Sie für eine Holzheizung bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten, also maximal 33.000 Euro erhalten. Der iSFP-Bonus gilt allerdings nicht nur für Heizungen sondern für alle Sanierungsmaßnahmen der BEG. Das heißt, dass Sie die zusätzliche Förderung auch für energetische Sanierungen der Gebäudehülle wie Dämmungen oder energiesparende Fenster und Türen, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung erhalten, wenn die Durchführung der Maßnahmen im iSFP angeraten wurde.
Finanzamt: Sanierung steuerlich fördern
Ein weiteres Instrument der Förderung ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für energetische Sanierungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Immobilie ein mindestens 10 Jahre altes Ein- oder Zweifamilienhaus ist und vom Besitzer bewohnt wird. Der maximale Förderbetrag liegt bei 20 Prozent der bei 200.000 Euro gedeckelten förderfähigen Gesamtkosten, was maximal 40.000 Euro entspricht. Gefördert werden sämtliche Gewerke, die bei der der KfW oder dem BAFA förderfähig sind.
Dazu gehören die Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Geschossdecken, Fassade, Keller, Fenster und Türen), die Modernisierung / Optimierung der Heizung, die Installation / Modernisierung einer Lüftungsanlage sowie die Installation digitaler Steuerungssysteme (Smart Home). Dabei bestehen die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei KfW und BAFA. Um deren Einhaltung und die Qualität der Maßnahmen zu garantieren, empfiehlt es sich, neben einem Steuerberater schon in der Planungsphase auch einen Energieberater einzubinden. Die steuerliche Förderung ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
Eine weitere steuerliche Förderung besteht in der Rückerstattung der Energiesteuer für Gas zum Betrieb von KWK-Anlagen, also Brennstoffzellen und Blockheizkraftwerken. Hier kann man bis zu 0,55 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Eine Förderung von KWK-Anlagen, die mit Öl betrieben werden, existiert dagegen nicht mehr. Die Rückerstattung kann man beim jeweiligen Hauptzollamt beantragen und ist mit Förderungen von BAFA und KfW kombinierbar.
Förderung | Gewerk | Antrag beim | Förderbetrag |
---|---|---|---|
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (über drei Jahre absetzbar) | Heizung, Heizungsoptimierung, Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Fenster + Türen, Lüftung / Klima, digitale Steuerungssysteme | Finanzamt | 20 % der förderfähigen Kosten von höchstens 200.000 €, max. 40.000 € |
Rückerstattung der Energiesteuer für Gas | BHKW und Brennstoffzelle | Hauptzollamt | 0,55 ct / kWh |
Einspeisevergütung für Photovoltaik
Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder im Garten hat, der kann für den selbst produzierten Stromüberschuss ebenfalls eine Förderung erhalten. Diese erfolgt in Form einer Einspeisevergütung, die für 20 Jahre nach der Installation festgeschrieben ist. Allerdings sinkt der Festbetrag von Monat zu Monat, sodass es sinnvoll ist, sich mit der Installation einer PV-Anlage zu beeilen. Derzeit (Feb. 2021) liegt der Betrag bei 8,04 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Strom.
KWK-Zuschlag
Eine Vergütung gibt es aber nicht nur für Strom, der mit PV-Anlagen produziert wurde, sondern auch für solchen, der aus der Kraft-Wärme-Kopplung stammt: Den KWK-Zuschlag. Allerdings ist die Vergütung nicht einheitlich. So gibt es einen niedrigeren Vergütungssatz für selbst genutzten KWK-Strom. Die Vergütung dafür beträgt immerhin 4 Cent pro Kilowattstunde und wird für 60.000 Betriebsstunden unter Volllast gewährt.
Für eingespeisten Strom erhält man im Rahmen des KWK-Zuschlags 8 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich bekommt man nach KWK-Index noch eine weitere Vergütung für den eingespeisten Strom in Höhe von derzeit 3,877 Cent pro Kilowattstunde, sodass man insgesamt 11,877 Cent pro Kilowattstunde selbst erzeugten und eingespeisten Stroms erhält.
Förderung | Förderinstitution | Gewerk | Betrag |
---|---|---|---|
Einspeisevergütung | Der örtliche Netzbetreiber / Bundesnetzagentur | Photovoltaik | 8,04 ct / kWh (Stand: Feb. 2021) |
KWK-Zuschlag / Vergütung für eingespeisten Strom | BAFA / der örtliche Netzbetreiber | BHKW / Brennstoffzelle | 4 ct / kWh für selbst genutzten Strom aus eigener Produktion; 8 ct / kWh für eingespeisten Strom |
Zusätzliche Vergütung für eingespeisten Strom (nach KWK-Index) | Der örtliche Netzbetreiber | BHKW / Brennstoffzelle | 3,877 ct / kWh (Stand: Feb. 2021) |
Welche Förderung sollten Sie wählen?

Welche Förderung Sie wählen sollten, hängt natürlich in erster Linie davon ab, welche Sanierungsmaßnahmen Sie planen. Hier ist es empfehlenswert, schon im Vorfeld einen zertifizierten Energieberater zu Rate zu ziehen.
Er kennt sich berufsbedingt bestens mit der Materie aus und kann beurteilen, welche Sanierungen sinnvoll sind und wie man die höchsten Förderbeträge erhält. Unsere zertifizierten RENEWA-Energieberater beraten Sie gerne, falls Sie Hilfe benötigen.
Grundsätzlich sollte aber, wenn keine Komplettsanierung geplant ist, immer die Sanierungskette eingehalten werden. D. h. es sollte erst gedämmt und dann die Heizung modernisiert werden. Für die Modernisierung der Heizung als Einzelmaßnahme kommt aktuell nur das BAFA als Förderinstitut infrage. Förderung für eine Effizienzhaus-Sanierung erhalten Sie dagegen nur von der KfW. Außerdem kann man sich im Rahmen einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus auch die Heizung mit fördern lassen, solange es keine Ölheizung ist und mindestens Brennwerttechnik zum Einsatz kommt.
Allerdings kommt es auf den Einzelfall an, ob man allein mit einer KfW-Förderung zum Effizienzhaus finanziell besser fährt, oder aber doch lieber verschiedene Programme unterschiedlicher Förderinstitute in Anspruch nimmt. Hier kann der RENEWA-Energieberater weiterhelfen. Alternativ kann man allerdings auch auf die steuerliche Förderung zurückgreifen. Wirklich empfehlenswert ist das vor allem dann, wenn Sie es verpasst haben, die Förderung beim BAFA oder der KfW rechtzeitig zu beantragen. Bei der steuerlichen Förderung sind bis zu 40.000 Euro erhältlich.
Die steuerliche Förderung hat aber auch einen Nachteil, den wir an dieser Stelle nicht verschweigen wollen: Durch die nachträgliche Beantragung fehlen die Baubegleitung sowie die abschließende Qualitätskontrolle durch einen Energieberater, sofern dieser nicht in Planung und Durchführung der Sanierung eingebunden wurde. Das kann dazu führen, dass sich nach der Sanierung herausstellt, dass eine oder mehrere der durchgeführten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen und daher nicht förderfähig sind. Dann müssen Sie die Kosten der Sanierung vollständig selber tragen. Insbesondere bei Komplettsanierungen kann das sehr teuer werden. Außerdem brauchen Sie einen Steuerberater.
Zuschuss oder Kredit?
Die Frage, ob man lieber einen Zuschuss oder einen Kredit zur Förderung beantragen sollte, hängt davon ab, ob Sie über ausreichend Eigenkapital verfügen um die gewünschte(n) Maßnahme(n) zu finanzieren. Wer genug Kapital hat, kann einen einmaligen Zuschuss wie z. B. die BEG EM des BAFA für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen oder das Programm KfW 430 für Effizienzhaus-Sanierungen nutzen. Wer kein finanzielles Polster hat, kann bis einschließlich 30.06.2021 die aktuellen Kredite der KfW inklusive Tilgungszuschuss nutzen.
Hier sind vor allem die Programme KfW 152 und KfW 167 für Einzelmaßnahmen sowie KfW 151 und KfW 153 für Sanierungen bzw. Neubauten nach Effizienzhaus-Standard zu nennen. Ab 01.07.2021 können Sie dann zwischen der BEG EM des BAFA (Zuschuss) und der BEG EM der KfW (Kredit mit Zuschuss) für Einzelmaßnahmen wählen. Planen Sie dagegen ein Sanierung oder einen Neubau nach Effizienzhaus-Standard können Sie im Rahmen der BEG WG für Wohnhäuser zwischen Kredit inklusive Zuschuss und einmaligen Zuschuss der KfW wählen. Ab 2023 übernimmt das BAFA dann sämtliche Zuschuss-Förderungen von der KfW.
Förderungen kombinieren
Generell gilt, dass Sanierungsmaßnahmen nicht überfördert werden dürfen. Das heißt, die Förderung darf die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Außerdem gilt für die meisten Förderprogramme, dass sie nicht kumulierbar sind. Es dürfen also nicht mehrere Förderungen für ein und dieselbe Sanierungsmaßnahme bezogen werden. Unterschiedliche Einzelmaßnahmen können allerdings von unterschiedlichen Förderinstituten gefördert werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen vom Kumulierungsverbot: Wer sich eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien anschafft und dazu die Förderung des BAFA in Anspruch nimmt, kann gleichzeitig den Kredit KfW 167 nutzen, um die Restkosten der Anschaffung zu begleichen. Außerdem ist das Programm KfW 167 mit den Programmen KfW 430 (Komplettsanierung) und KfW 151/152 kombinierbar. Sollten Sie zur Kombinierbarkeit verschiedener Förderprogramme Fragen haben, nehmen Sie Kontakt zu unseren RENEWA-Energieberatern auf. Wir helfen Ihnen gerne.
Maßnahmen kombinieren
Früher konnte man bei der KfW durch die Kombination bestimmter Einzelmaßnahmen höhere Fördersummen erhalten. So war es beispielsweise möglich, über das Zuschussprogramm KfW 430 durch die Zusammenlegung des Heizungspaket mit z. B. dem Einbau von Energiesparfenstern den höheren Fördersatz für das Heizungspaket auch für die Fenster zu erhalten.
Seit der Novellierung der KfW-Förderprogramme ist das nicht mehr möglich, da es das Heizungspaket seit Anfang 2020 nicht mehr gibt. Allerdings sind die Förderungen für Einzelmaßnahmen durch die Novellierungen von 2020 und 2021 deutlich gestiegen, sodass Ihnen dadurch keinerlei Nachteil entsteht.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, helfen Ihnen unsere Berater gerne weiter. Sie verfügen nicht nur über jahrelange Erfahrung im Bereich der energetischen Sanierung. Sie kennen auch alle aktuellen und anstehenden Veränderungen der Förderung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und erhalten Sie die beste Förderung für Ihre Sanierung oder Ihren Neubau.
Alle Förderungen in Deutschland im Überblick
Wer den Artikel bis hier aufmerksam gelesen hat, der wird festgestellt haben, dass es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, eine energetische Sanierung finanziell fördern zu lassen. So gibt es ganz verschiedene Optionen beispielsweise für Anlagentechnik, eine neue Dämmung oder zur Förderung neuer Fenster. Damit Sie einen besseren Überblick bekommen, haben wir noch einmal sämtliche oben genannten Fördermöglichkeiten für die verschiedenen Gewerke in einer Tabelle für Sie zusammengefasst.
Förderprogramm | Gewerk | Maßnahme | Art der Förderung |
---|---|---|---|
BEG EM; BAFA | Heizung / Solarthermie | Installation Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready" | Zuschuss / Einzelmaßnahme |
Installation Gas-Hybridheizung | |||
Installation Solarthermie-Anlage | |||
Installation Wärmepumpe | |||
Installation Holzheizung | |||
Installation EE**-Hybridheizung | |||
Heizungsoptimierung | z. B. Hydraulischer Abgleich | ||
Anlagentechnik | z. B. Installation Lüftungsanlage | ||
Energetische Sanierung der Gebäudehülle | Dämmungen, Fenster, Türen | ||
Fachplanung und Baubegleitung | Energieberatung | ||
BEG EM; BAFA Öl-Austauschprämie | Heizung / Solarthermie | Ersatz alter Ölheizung durch Gas-Hybridheizung | Zuschuss / Einzelmaßnahme |
Ersatz alter Ölheizung durch EE*-Heizung | |||
BEG EM; BAFA Innovationsbonus | Heizung | Installation emissionsarmer Holzheizung | Zuschuss / Einzelmaßnahme |
BEG EM; BAFA iSFP**-Bonus | Heizung, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, energetische Sanierung der Gebäudehülle | Installation neuer Heizung, Heizungsoptimierung, Installation Lüftungsanlage, Installation von Dämmungen, Energiesparfenstern, Energiespartüren; Maßnahme muss vorher im iSFP* empfohlen worden sein | Zuschuss / Einzelmaßnahme |
BAFA „Mini-KWK-Zuschuss" | KWK (BHKW / Brennstoffzelle) | Installation Mini BHKW / Brennstoffzelle | ersatzlos eingestellt am 31.12.2020 |
BAFA „Mini-KWK-Zuschlag" | KWK (BHKW / Brennstoffzelle) | Einspeisung / Nutzung selbst erzeugten Stromes | Vergütung eingespeisten / selbst genutzten Stromes pro kWh |
BAFA „Bundesförderung für Energieberatung” | Alle förderfähigen Gewerke | Energieberatung | Zuschuss |
KfW 151 „Energieeffizient Sanieren (KfW Effizienzhaus) | Energetische Sanierung der Gebäudehülle, neue Heizung, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik | Sanierung zum Effizienzhaus | Kredit + Tilgungszuschuss / Effizienzhaus-Sanierung |
KfW 430 „Energieeffizient Sanieren" | Energetische Sanierung der Gebäudehülle, neue Heizung, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik | Sanierung zum Effizienzhaus | Zuschuss / Effizienzhaus-Sanierung |
KfW 152 „Energieeffizient Sanieren" | Energetische Sanierung der Gebäudehülle, Fernwärmeanschluss, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik | Sanierung mit Einzelmaßnahmen | Kredit + Tilgungszuschuss / Einzelmaßnahme |
KfW 431 „Zuschuss Bauplanung" | Alle förderfähigen Gewerke | Energieberatung | Zuschuss |
KfW 433 „Brennstoffzelle" | Heizung | Installation Brennstoffzelle | Zuschuss / Einzelmaßnahme |
KfW 167 „Ergänzungskredit" | Heizung | Installation von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien | Kredit (ohne Zuschuss) / Einzelmaßnahme |
KfW 270 „Erneuerbare Energien - Standard" | Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biogas | Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung | Kredit (ohne Zuschuss) |
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (über drei Jahre absetzbar) | Heizung, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, energetische Sanierung der Gebäudehülle | Installation neue Heizung, Heizungsoptimierung, Installation Lüftungsanlage, Installation von Dämmungen, Energiesparfenstern, Energiespartüren | Steuerabschreibung |
Rückerstattung der Energiesteuer für Gas | KWK (BHKW / Brennstoffzelle) | Installation Mini BHKW / Brennstoffzelle | Steuerrückzahlung |
Zusätzliche Vergütung für eingespeisten Strom (nach KWK-Index) | KWK (BHKW / Brennstoffzelle) | Installation Mini BHKW / Brennstoffzelle | Basisvergütung für eingespeisten Strom nach KWK Index |
Örtlicher Netzbetreiber / Bundesnetzagentur | Photovoltaik | Einspeisung oder Eigenverbrauch selbst erzeugten Stromes | Einspeisevergütung pro kWh |
* EE = erneuerbare Energien; ** iSFP = individueller Sanierungsfahrplan