Bild: Renewa Newsletter Anmeldung
RENEWA Sanierungsberater im Büro

Kostenlose Fördermittelberatung für energetische Sanierung

Kontakt aufnehmen

BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse, Höhe & Antrag im Überblick

RENEWA Beraterin klärt Kunden im Hamburger Showroom über Förderung verschiedener Gewerke auf.
Das BAFA unterstützt Sie finanziell

Die BAFA-Förderung ist der Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Sie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster und Türen, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater. Die Grundförderung liegt bei 15 %. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sind bis zu 10.500 € Zuschuss pro Wohneinheit und Jahr möglich.

Wichtig: Den Heizungstausch, etwa gegen eine Wärmepumpe, fördert seit 2024 nicht mehr das BAFA, sondern die KfW. Mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 haben sich zudem die Regeln für den iSFP-Bonus und die Kombination mit KfW-Förderungen geändert. Hier erfahren Sie, was gefördert wird, wie viel Zuschuss Sie erhalten und wie Sie den Antrag richtig stellen.



Inhalte auf dieser Seite


    Neu seit 21. Juli 2026:

    • Grundförderung bleibt bei 15 % für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
    • iSFP-Bonus (+5 %) gibt es nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 € (Einfamilienhaus)
    • Förderfähige Kosten mit iSFP weiterhin bis 60.000 € pro Wohneinheit, also max. 10.500 € Zuschuss
    • Kumulierungsverbot: Zwischen einer BAFA-Einzelmaßnahme und einer KfW-Effizienzhaus-Förderung müssen 3 Jahre liegen
    • Vor dem 21.07.2026 erstellte, ungenutzte technische Projektbeschreibungen (TPB) sind ungültig
    • Ab Anfang 2027 geplant: zusätzlicher 5-%-Bonus für die Dämmung von Gebäuden mit sehr schlechter Energiebilanz (Worst Performing Building)


    BAFA-Förderung direkt von RENEWA

    Wenn Sie die Energieberatung von RENEWA nutzen, können Sie von unserem jahrelangen Erfahrungsschatz im Bereich der energetischen Sanierung von Wohngebäuden profitieren. Dabei übernimmt ein Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) im Rahmen des RENEWA Service unter anderem auch die fristgerechte Beantragung Ihrer Förderung inklusive aller Formalitäten.

    So erhalten Sie die in Ihrem Fall mögliche BAFA-Förderung. Außerdem kennen unsere zertifizierten Energieberater sich mit möglichen Kombinationen mit anderen Förderungen aus: So können Sie zusätzlich zur BEG EM des BAFA weitere Fördergelder erhalten und brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Wenn Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere zertifizierten Energieberater helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.


    BAFA-Förderung - Das Wichtigste in Kürze

    • Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, ausschließlich als Zuschuss.
    • Gefördert werden Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik (Lüftung, Kühlung, Smart Home), Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
    • Grundförderung: 15 % von max. 30.000 € förderfähigen Kosten, also bis zu 4.500 € pro Wohneinheit und Jahr.
    • Mit iSFP steigt die Grenze auf 60.000 €. Auf den Anteil über 30.000 € gibt es 20 %, insgesamt also bis zu 10.500 €.
    • Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % gefördert (bis 2.500 € beim Ein- und Zweifamilienhaus).
    • Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, für die meisten Maßnahmen mit einem Energie-Effizienz-Experten.
    • Den Heizungstausch fördert die KfW, nicht das BAFA.

    Was fördert das BAFA?

    Das BAFA untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für die Zuschüsse zu energetischen Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zuständig. Ziel ist, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen im Gebäudebestand zu senken.

    Die Aufgaben sind klar verteilt: Die KfW fördert den Heizungstausch sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Das BAFA fördert:

    • Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und Bodenflächen, Fenster, Haustüren, sommerlicher Wärmeschutz
    • Anlagentechnik: Lüftungsanlagen, effiziente Kühlung, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung (Smart Home)
    • Heizungsoptimierung: z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Emissionsminderung bei Biomasseheizungen
    • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten
    • Energieberatung: den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), über das separate Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW)

    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

    RENEWA Beraterin klärt Kunden über Förderungen für Sanierungen auf
    BAFA-Förderung für umweltfreundliche Heizungen

    Die Höhe der BAFA-Förderung hängt von der Maßnahme und davon ab, ob Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan haben. Die Zuschüsse berechnen sich immer aus den förderfähigen Kosten. Die Mindestinvestition liegt bei 300 € brutto.

    Heizungsoptimierung

    Das BAFA fördert die Optimierung bestehender Heizungen. Dabei gibt es zwei Varianten:

    • Effizienzverbesserung (z. B. hydraulischer Abgleich, Tausch von Heizungspumpen, Einbau von Pufferspeichern): 15 %, iSFP-Bonus wie oben
    • Emissionsminderung (z. B. Staubabscheider an Biomasseheizungen): 50 %

    Für die Heizungsoptimierung genügt eine Fachunternehmererklärung, ein Energieberater ist nicht zwingend nötig.

    Anlagentechnik (außer Heizung)

    Gefördert werden energieeffiziente Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, effiziente Kühlung sowie digitale Mess-, Steuer- und Regeltechnik (Smart Home). Es gelten dieselben Sätze wie bei der Gebäudehülle: 15 %, mit iSFP-Bonus auf den Anteil über 30.000 €. Auch hier ist ein Energie-Effizienz-Experte vorgeschrieben.

    Energetische Sanierung der Gebäudehülle

    Gefördert werden Dämmungen, Fenster und Türen, die die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllen. Sie erhalten 15 % von bis zu 30.000 € förderfähigen Kosten, also bis zu 4.500 €. Mit iSFP steigt die Grenze auf 60.000 €. Seit dem 21.07.2026 gilt der 5-%-Bonus aber nur noch auf den Anteil zwischen 30.000 € und 60.000 €. Daraus ergeben sich bis zu 4.500 € plus 6.000 €, zusammen max. 10.500 € pro Wohneinheit und Jahr. Ein Energie-Effizienz-Experte der dena-Expertenliste ist Pflicht.

    Beispiel: Für eine Fassadendämmung mit neuen Fenstern für 45.000 € gibt es mit iSFP 4.500 € (15 % auf 30.000 €) plus 3.000 € (20 % auf 15.000 €), also 7.500 € Zuschuss. Ohne iSFP bleibt es bei 4.500 €.

    Fachplanung und Baubegleitung

    Die Leistungen eines Energie-Effizienz-Experten, also Planung, Antragsunterlagen und Kontrolle auf der Baustelle, werden mit 50 % gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind bis zu 5.000 € förderfähig, das ergibt max. 2.500 € Zuschuss. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten sind es 2.000 € pro Wohneinheit, höchstens 20.000 €. Diese Förderung kommt zusätzlich zum Zuschuss für die Maßnahme selbst.

    Mehrfamilienhäusern

    Bei Mehrfamilienhäusern sinken die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Mit iSFP verdoppeln sich die Werte (60.000 € / 30.000 € / 15.000 €). Der iSFP-Bonus gilt nur für den Kostenanteil oberhalb der Grenze ohne iSFP.

    MaßnahmeGrundförderungiSFP-Bonus*max. förderfähige Kosten (mit iSFP)max. Zuschuss (mit iSFP)
    Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)15 %+5 %30.000 € (60.000 €)4.500 € (10.500 €)
    Anlagentechnik (Lüftung, Kühlung, Smart Home)15 %+5 %30.000 € (60.000 €)4.500 € (10.500 €)
    Heizungsoptimierung – Effizienz15 %+5 %30.000 € (60.000 €)4.500 € (10.500 €)
    Heizungsoptimierung – Emissionsminderung50 %–30.000 € (60.000 €)nach Investitionshöhe
    Fachplanung & Baubegleitung (EFH/ZFH)50 %–5.000 €2.500 €

    *Werte je Wohneinheit und Kalenderjahr beim Einfamilienhaus. Der iSFP-Bonus gilt seit 21.07.2026 nur auf den Anteil der förderfähigen Kosten über 30.000 €. Mehr dazu im Update der iSFP-Förderung.


    BAFA Förderung: die wichtigsten Neuerungen

    RENEWA Berater klärt Kunden über aktuelle BEG Förderungen auf
    Die BAFA-Förderung wurde 2024 erneut novelliert

    2021: Start der BEG EM. Das frühere BAFA-Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ und die KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (KfW 430) wurden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zusammengeführt.

    2022: klare Trennung. Einzelmaßnahmen liefen über das BAFA, Sanierungen zum Effizienzhaus über die KfW (Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss).

    2024: Heizungstausch wechselt zur KfW. Seit der Novelle vom 01.01.2024 fördert die KfW den Heizungstausch, alle übrigen Einzelmaßnahmen bleiben beim BAFA. Neu war auch: Der Antrag wird erst nach Unterzeichnung eines Handwerkervertrags gestellt. Antragsberechtigt sind seither alle Eigentümer, also Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und WEGs.

    21. Juli 2026: BEG-Reform. Die Grundförderung von 15 % bleibt. Der iSFP-Bonus gilt aber nur noch auf Kosten über 30.000 € (beim Einfamilienhaus). Zwischen einer BAFA- und einer KfW-Effizienzhaus-Förderung müssen künftig 3 Jahre liegen. Bereits bewilligte Anträge sind nicht betroffen. Ab Anfang 2027 ist ein zusätzlicher 5-%-Bonus für die Dämmung besonders ineffizienter Gebäude (Worst Performing Building) geplant. Er gilt nicht für Fenster. Alle Details finden Sie unter BEG aktuell.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    BAFA-Förderung korrekt beantragen

    RENEWA Berater mit Kunden vor Bildschirm, auf dem ein BAFA Antragsformular zu sehen ist
    Die korrekte Beantragung ist wichtig

    Den Antrag stellen Sie online beim BAFA. Mehrere Maßnahmen lassen sich in einem Antrag bündeln. So gehen Sie vor:

    1. Energie-Effizienz-Experten einbinden. Für Gebäudehülle, Anlagentechnik sowie Fachplanung und Baubegleitung ist ein Experte der dena-Expertenliste Pflicht. Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB), plant die Maßnahme und kontrolliert die Ausführung. Für die reine Heizungsoptimierung genügt eine Fachunternehmererklärung. Für den iSFP-Bonus brauchen Sie immer einen Energieberater. Da seine Leistung zu 50 % gefördert wird, lohnt sich der Einsatz fast immer.
    2. Handwerkervertrag abschließen, mit Förderklausel. Der Vertrag muss eine Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Wird die Förderung abgelehnt, sind Sie nicht gebunden. Außerdem muss die Umsetzung innerhalb der Bewilligungsfrist vorgesehen sein.
    3. Antrag vor Baubeginn stellen. Laden Sie Antrag, TPB und Kostenvoranschlag beim BAFA hoch. Der Kostenvoranschlag ist die Bemessungsgrundlage und kann später nicht nach oben korrigiert werden. Achtung: TPBs, die vor dem 21.07.2026 erstellt und nicht genutzt wurden, sind ungültig.
    4. Zusage abwarten, dann umsetzen. Erst nach der Bewilligung dürfen die Arbeiten beginnen. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate Zeit.
    5. Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss laden Sie Rechnungen, Verwendungsnachweis und die Bestätigung des Energieberaters bzw. die Fachunternehmererklärung hoch. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

    Mit RENEWA: Unsere Energie-Effizienz-Experten übernehmen alle Schritte, von der TPB über den Antrag bis zum Verwendungsnachweis. So verschenken Sie keine Förderung durch Formfehler.


    BAFA mit anderen Förderungen kombinieren

    Die BAFA-Förderung lässt sich mit weiteren Programmen kombinieren, allerdings nicht für dieselben Kosten doppelt:

    • iSFP-Förderung (EBW): Den Sanierungsfahrplan selbst bezuschusst das BAFA über ein eigenes Programm. Es übernimmt 50 % des Honorars, maximal 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus.
    • KfW-Heizungsförderung (KfW 458): Sie können eine Dämmung beim BAFA und den Heizungstausch bei der KfW fördern lassen.
    • KfW-Effizienzhaus (BEG WG): Seit 21.07.2026 gilt ein Kumulierungsverbot. Zwischen einer BAFA-Einzelmaßnahme und einer Effizienzhaus-Sanierung müssen 3 Jahre liegen, in beide Richtungen. Wer eine Komplettsanierung plant, sollte deshalb vorher klären, welcher Weg mehr Förderung bringt.
    • Steuerbonus (§ 35c EStG): Er ist eine Alternative zur BAFA-Förderung, für dieselbe Maßnahme aber nicht gleichzeitig nutzbar.
    • Regionale Programme: Länder, Städte und Energieversorger fördern oft zusätzlich, z. B. die Sanierungsförderung Hamburg.

    FAQ zur BAFA Förderung

    Was fördert die BAFA?


    Wie hoch ist die BAFA-Förderung?


    Bis zu welchem Betrag wird gefördert?


    Was ist der iSFP-Bonus?


    Wann muss ich den Antrag stellen?


    Brauche ich einen Energie-Effizienz-Experten?


    Wer ist antragsberechtigt?


    Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?


    BAFA oder KfW – wer fördert die Heizung?


    Wie hoch ist die maximale BAFA-Förderung?


    Bis wann gibt es die BAFA-Förderung?


    Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?


    Zum Autor: Vincent Kern

    Vincent Kern, Energieberater bei RENEWA vor dem Bürogebäude

    Vincent Kern ist seit 2022 im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und arbeitet als Energie-Effizienzexperte bei RENEWA. Nach seinem Einstieg über ein Traineeprogramm und der Weiterentwicklung zum Junior-Energieberater bringt er heute fundierte Erfahrung in die Planung und Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen ein. Mit seinem Hintergrund im Ingenieurwesen sowie seiner handwerklichen Ausbildung verbindet er technisches Know-how mit praktischer Umsetzungskompetenz.

    Vincents Anliegen: energetische Sanierungen ganzheitlich denken – von der Planung bis zur Umsetzung auf der Baustelle. 


    Weitere Themen für Sie


    Bild: Renewa Newsletter Anmeldung

    Wir beraten Sie gerne kostenlos.Und das täglich von 8 - 16 Uhr

    Fragen zu Sanierungen

    sanierung@renewa.de > 0800 / 777 66 70

    Fragen zu Förderungen

    info@renewa.de > 0800 / 777 66 70

    Fragen für Handwerker

    partner@renewa.de > 0800 / 777 66 70

    Unsere Kunden sind zufrieden mit uns

    Zu den Bewertungen
    ➔