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BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen 2024

Von Jens Piasecki
Bild: Förderung vom BAFA
Das BAFA unterstützt Sie finanziell

2021 wurden die ehemalige Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Heizungen - das Marktanreizprogramm (MAP) - und die Zuschuss-Förderung für Einzelmaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengefasst. Es entstand die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Sanierung von Altbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM). Seitdem wurde die Förderung mehrfach neu strukturiert, vereinfacht und angepasst. Am 01.01.2024 wurde die letzte BEG Novelle verabschiedet. 

Dadurch hat sich die Zuständigkeit des BAFA und der KfW verändert. Wofür Sie eine BAFA-Förderung im Einzelnen erhalten, wie hoch die Förderung ist und was Sie bei der Beantragung beachten sollten, können Sie im folgenden Artikel erfahren. 


Inhalte auf dieser Seite


    Neu seit 2024:

    • Die KfW übernimmt die Förderung des Heizungstauschs als Einzelmaßnahme vom BAFA
    • Das BAFA bleibt zuständig für die Förderung von allen übrigen Einzelmaßnahmen
    • Förderanträge können erst gestellt werden, wenn ein Handwerkerangebot unterschrieben wurde
    • Förderfähige Investitionskosten für Einzelmaßnahmen sinken auf 30.000 Euro
    • Mit iSFP steigen Förderung und förderfähige Kosten


    BAFA-Förderung direkt von RENEWA

    Wenn Sie den Beratungsservice von RENEWA nutzen, können Sie von unserem jahrelangen Erfahrungsschatz im Bereich der energetischen Sanierung von Wohngebäuden profitieren. Dabei übernimmt ein Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) im Rahmen des RENEWA Service unter anderem auch die fristgerechte Beantragung Ihrer Förderung inklusive aller Formalitäten.

    So erhalten Sie die in Ihrem Fall mögliche BAFA-Förderung. Außerdem kennen unsere zertifizierten Energieberater sich mit möglichen Kombinationen mit anderen Förderungen aus: So können Sie zusätzlich zur BEG EM des BAFA weitere Fördergelder erhalten und brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Wenn Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere zertifizierten Energieberater helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.


    BAFA-Förderung - Das Wichtigste in Kürze

    • Die BAFA fördert ausschließlich mit Zuschüssen und im Rahmen von energetischen Sanierungen
    • Gefördert werden Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, die energetische Sanierung der Gebäudehülle sowie Fachplanung und Baubegleitung
    • Für Fachplanung und Baubegleitung erhalten Sie 50 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro).
    • Die Förderung für Anlagentechnik, Dämmungen der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung liegt bei mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
    • Die Förderung kann durch einen individuellen Sanierungsfahrplan deutlich steigen.
    • Die Förderung muss fristgerecht und ggf. unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizerter Energieberater) beantragt und die Fördervoraussetzungen müssen erfüllt werden. 

    Aufgaben des BAFA

    Das BAFA untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das BMWi hat auch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Ziel des BEG ist es, Anreize für energetische Sanierungen für Eigenheimbesitzer zu schaffen und so die CO2-Emissionen im Gebäudebereich deutlich zu senken. Gefördert werden nur Einzelmaßnahmen und ausschließlich mit Zuschüssen und im Rahmen von energetischen Sanierungen in Bestandsbauten. 

    Seit seiner Einführung wurde das BEG mehrfach überarbeitet, zuletzt 2024. Damit änderte sich auch die Zuständigkeit des BAFA. Der Tausch der Heizung wird seit 2024 von der KfW gefördert. Folgende Förderungen übernimmt weiterhin das BAFA: 

    • Heizungsoptimierung
    • Gebäudehülle: Dämmung Dach, Fassade, Keller / Fenster / Haustür / sommerlicher Wärmeschutz
    • Anlagentechnik: Lüftung / Smart Home
    • Fachplanung und Baubegleitung
    • Energieberatung: Sanierungsfahrplan

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    Alle Zuschüsse des BAFA im Überblick

    Bild: Förderung für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien
    BAFA-Förderung für umweltfreundliche Heizungen

    Das BAFA bietet im Rahmen der BEG EM Sanierungs-Zuschüsse. Den Tausch einer Heizung fördert seit 2024 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

    Heizungsoptimierung

    Das BAFA fördert unter anderem die Optimierung bereits bestehender Heizungsanlagen. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen einer Optimierung zur Emissionsminderung und einer Optimierung zur Effizienzverbesserung. Bei einer Emissionsminderung erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 50 Prozent. Bei Effizienzverbesserungen (z. B.  hydraulischen Abgleich) erhalten Sie Förderung in Höhe von 15 Prozent. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt für Förderung sogar von 15 auf 20 Prozent. Voraussetzung ist, dass Sie die Bagatellgrenze von 300 Euro Investitionskosten überschreiten.

    Anlagentechnik (außer Heizung)

    Ebenfalls von der BAFA gefördert wird Anlagentechnik. Gemeint ist damit die Installation von Anlagen zur Belüftung und Kühlung von Wohngebäuden. Im Klartext: Es werden energieeffiziente Klima- und Lüftungsanlagen gefördert. Aber auch Steuerungstechnik (Smart Home Solutions) sind förderfähig. Dabei liegt die Förderung bei mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 Euro pro Wohneinheit - 20 Prozent von höchstens 60.000 Euro sind es mit iSFP-Bonus. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste).

    Energetische Sanierung der Gebäudehülle

    Die energetische Sanierung der Gebäudehülle war bis Anfang 2021 eine alleinige Domäne der KfW. Durch die Einführung der BEG ist die Zuschuss-Förderung des Programms KfW 430 für Einzelmaßnahmen jedoch in die Zuständigkeit des BAFA übergegangen.

    Gefördert werden Dämmungen, Fenster und Türen, die den energetischen Status Quo des Gebäudes gemäß Vorgaben der BEG EM bzw. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verbessern. Dafür erhalten Sie eine Förderung von mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 Euro, sprich bis zu 4.500 Euro. 20 Prozent von bis zu 60.000 Euro - sprich 12.000 Euro - sind es, wenn Sie den iSFP-Bonus erhalten. Die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) ist für den Erhalt von Förderung für Sanierungen der Gebäudehülle Pflicht.

    Fachplanung und Baubegleitung

    Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung ist mit Einführung der BEG EM ebenfalls deutlich gestiegen. Gefördert wird die Energieberatung für BAFA Förderungen. Dabei werden 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 5.000 Euro gefördert. Man kann also bis zu 2.500 Euro Förderung für die Energieberatung erhalten. Voraussetzung ist logischerweise die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste).

    Einzelmaßnahmen Gebäudehülle und Anlagentechnik Zuschuss iSFP-Bonus höchst mgl.
    Förderung
    Gebäudehülle 15%5 % 20%
    Anlagentechnik (außer Heizung) 15%

    5 %

    20%
    Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15%5 % 20%
    Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50 %-50 %

    Umfeldmaßnahmen

    Anteilig mitgefördert werden auch Umfeldmaßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierung stehen (z. B. Maurer- und Malerarbeiten nach Mauerdurchbrüchen, neue Dachziegel bei einer neuen Dachdämmung / Aufsparrendämmung oder die Installation einer Fußbodenheizung).

    E-Mobilität

    Neben Einzelmaßnahmen gibt es von der BAFA ebenfalls Zuschüsse für E-Lastenfahrräder. So sind für E-Lastenfahrräder 25 Prozent der Anschaffungskosten von maximal 2.500 Euro förderbar.


    Die wichtigsten Neuerungen seit 2021

    Bild: BAFA-Förderung 2021 - BEG
    Die BAFA-Förderung wurde 2024 erneut novelliert

    Zu Beginn 2021 ist das Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien” des BAFA grundlegend überarbeitet worden und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen (BEG EM) aufgegangen. Dabei wurden drei wesentliche Änderungen vorgenommen. Die BAFA-Zuschüsse für die Heizungs-Förderung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung (Energieberatung) einerseits und die KfW-Zuschüsse für Anlagentechnik und energetische Sanierung der Gebäudehülle andererseits (ehemals Programm KfW 430 für Einzelmaßnahmen) wurden in der BEG EM zusammengefasst. 

    Die BEG Novelle 2022 brachte weitere Veränderungen. So wurden die Programme KfW 262 und 461 eingestellt. Damit ist eine Förderung für Einzelmaßnahmen nur noch über das BAFA möglich und Sanierungen zum Effizienzhaus können nur noch über die KfW gefördert werden. Eine Darstellung aller Veränderungen finden Sie hier. Die Förderung von Heizungen als Einzelmaßnahme im Neubau ist dagegen zum Jahresbeginn 2021 ersatzlos eingestellt worden.

    2021 wurde die bisherige KfW-Förderung für Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard in der BEG WG für Wohngebäude zusammengefasst. Hier steht seit dem 2022 noch der Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss zur Verfügung. Die Förderung wird zunächst alleine von der KfW angeboten.

    Das gilt auch für die BEG NWG für Nichtwohngebäude. Auch hier steht nur noch der Kredit mit Tilgungszuschuss zur Verfügung und auch hier übernimmt das BAFA ab 2023 die Zuschuss-Förderung. Einzelmaßnahmen werden also nur noch vom BAFA gefördert, während Sanierungen und Neubauten von Effizienzhäusern nur noch von der KfW gefördert werden.

    Seit 2024 sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Voraussetzung ist der Nachweis des Eigentums. Mieter dürfen keine Anträge stellen. 


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    BAFA-Zuschüsse korrekt beantragen

    Bild: BAFA Förderung wird beantragt
    Die korrekte Beantragung ist wichtig

    Durch die Einführung der BEG hat sich auch die Beantragung geändert - sie ist vereinfacht worden. So ist es möglich, verschiedene Anträge in einem Formular zu stellen.

    Ein wichtiger Punkt ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) in die Sanierung. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und die Installation von Anlagentechnik sowie die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung ist er zwingend vorgeschrieben.

    Für die Heizungsoptimierung reicht auch eine Fachunternehmererklärung aus. Man sollte dabei aber auch bedenken, dass ein dafür vom BAFA zertifizierter Energieberater benötigt wird, um einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Um den iSFP-Bonus zu erhalten, wird außerdem ein Energie-Effizenz-Experte (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) benötigt, der die korrekte Umsetzung des iSFP bestätigt. Zudem überwacht er die Arbeiten und übernimmt eine abschließende Qualitätskontrolle. Da seine Leistung mit 50 Prozent der Kosten, maximal also 2.500 Euro gefördert wird, lohnt sich sein Einsatz fast immer.

    Der Förderantrag muss stets VOR Baubeginn online auf der Website des BAFA gestellt werden, um eine Förderung des BAFA nach BEG zu erhalten. Bevor der Antrag gestellt werden kann, muss aber bereits ein Handwerkervertrag unterschrieben worden sein. Dieser muss an die Zusage der Förderung geknüpft sein. Sprich: Erhalten Sie keine Förderung, wird der Vertrag nichtig. Zudem muss  aus dem Auftrag hervorgehen, dass die Maßnahme innerhalb der Bewilligungsfrist umgesetzt wird (36 Monate). Neben dem Antrag und der technischen Projektbeschreibung (TPB) muss auch ein Kostenvoranschlag auf der Website des BAFA hochgeladen werden. Der Kostenvoranschlag gilt im Rahmen der förderfähigen Kosten als Bemessungsgrundlage für die Förderung und kann später nicht nach oben korrigiert werden.

    Nach der Antragsbewilligung durch das BAFA kann die Durchführung der Maßnahme beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten sind Verwendungsnachweis, Rechnungen und Fachunternehmererklärung beim BAFA online hochzuladen. Wenn Sie den Service von RENEWA nutzen, brauchen Sie sich um diese Formalitäten nicht zu kümmern. Unsere Berater nehmen Ihnen diese Arbeit ab und sorgen dafür, dass Sie möglichst viel Förderung vom BAFA erhalten.


    BAFA mit anderen Förderungen kombinieren

    Grundsätzlich ist die BEG EM des BAFA mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Seit 2024 können Sie Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit Förderprogrammen der KfW (BEG WG) kombinieren. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass es nicht möglich ist, Maßnahmen doppelt fördern zu lassen. Auf Bundesebene kann die BAFA-Förderung nach BEG EM lediglich mit dem Programm BAFA EBW zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP) und der Förderung nach KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) kombiniert werden. Zudem können die Förderungen des BAFA mit zahlreichen regionalen und kommunalen Förderprogrammen, wie etwa der Sanierungsförderung Hamburg kombiniert werden. 

    Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich an unsere zertifizierten RENEWA Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.


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