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Energieberatung inkl. Fördermittelberatung für energetische Sanierung

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Förderung finden mit RENEWA - Ihrem Partner für die Energieberatung

Von Jens Piasecki
Bild: Ein Pärchen sitzt vor einem Laptop und plant eine Sanierung
So einfach finden Sie mit RENEWA eine Förderung

Die Kosten für energetische Sanierungen können zuweilen recht hoch ausfallen. Die Amortisation stellt sich dank der Heizkostenersparnis bei den allermeisten Maßnahmen aber schnell ein. Nicht zu vergessen sind außerdem die zahlreichen Möglichkeiten der finanziellen Förderung solcher Sanierungen.

Die beste Förderung finden? Welche Fördermittel Sie für Ihr Vorhaben erhalten können und wie Ihnen RENEWA bei der Beantragung der Förderungen helfen kann, lesen Sie im Folgenden. Zudem finden Sie hier Hinweise zur rechtlichen Situation und eine Übersicht aller Services rund um Energieberatung und Sanierung.


Inhalte auf dieser Seite


    Mit RENEWA zur passenden Förderung

    Bild: Ein glücklicher Mann steht vor einem sanierten Eigenheim
    Wir haben die passenden Experten für Ihr Bauprojekt

    Hohe Heizkosten aufgrund eines schlechten energetischen Zustands sind bei Häusern mit älterem Baujahr keine Seltenheit. Wenn Sie über eine energetische Sanierung Ihres Eigenheims nachdenken, empfiehlt es sich, einen unverbindlichen Beratungstermin mit einem unserer zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) zu vereinbaren.

    Dieser prüft jegliche Sanierungsmaßnahmen auf Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit und kann Ihnen dann bereits eine erste Einschätzung zu den Kosten des Vorhabens geben. Anschließend kann auf Wunsch der Antrag auf Förderung bei einem passenden Förderinstitut, z. B. im Rahmen der 2021 eingeführten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Dank des RENEWA-Services können Sie sicher sein, dass Sie eine hohe Förderung für Ihre Sanierung erhalten.

    AblaufSo funktioniert RENEWA
    1.Beratungstermin mit Energieberater vereinbaren
    2.Prüfung verschiedener Maßnahmen auf Durchführbarkeit
    3.Antrag auf Förderung stellen
    4.Fachgerechte Durchführung der Sanierung durch einen RENEWA-Partner
    5.Erhalt der Fördermittel

    Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin.


    Alles aus einer Hand vom Energieberater

    Die Fördermittelberatung, etwa für die Förderung einer neuen Heizung, ist nur eine von vielen Aufgaben eines Energieberaters bzw. Energie-Effizienz-Experten. Der RENEWA-Service geht über die bloße Abwicklung der gesamten Fördermittelbeantragung hinaus. Angefangen bei der unabhängigen Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung und der damit verbundenen Steigerung der Energieeffizienz, ist Ihr RENEWA-Berater bis zum Abschluss der Baumaßnahmen an Ihrer Seite.

    Für die Beantragung von Förderung ist ein dena-zertifizierter Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) nicht nur empfehlenswert, sondern in den meisten Fällen sogar vorgeschrieben. Dank der jahrelangen Zusammenarbeit mit unseren Fachpartnern kann RENEWA auch noch während der Bauarbeiten für Fragen zur Verfügung stehen und in Form einer fachmännischen Baubegleitung einen schnellen und stressfreien Ablauf der Arbeiten gewährleisten.


    Übersicht zu Sanierungs-Förderungen

    Förderung für Maßnahmen gibt es von unterschiedlichen Institutionen, daher können diese auch unterschiedlich hoch ausfallen. Für eine Dachdämmung erhalten Sie beispielsweise andere Konditionen als für den Einbau einer Pelletheizung. Neben bundesweit gültigen Förderungen von BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhtkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gibt es Fördermöglichkeiten auf Länderebene, die sich allerdings stark voneinander unterscheiden. In manchen Kommunen stehen ebenfalls Töpfe mit Fördermitteln bereit. Einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

    So viel sparen Sie mit RENEWA

    Je nach Umfang einer Sanierung fällt die Höhe der Förderung logischerweise unterschiedlich aus. Eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 40 erhält deutlich mehr Förderung als eine einfache Dachdämmung. Ein Beispiel: Herr Z. aus Hamburg ließ sein Haus 2019 mit RENEWA sanieren. Die Maßnahmen bestanden aus dem Einbau einer neuen Gas-Brennwerttherme in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage.

    Die Kosten der Maßnahmen beliefen sich auf 32.350 Euro. Da insgesamt eine Fläche von 13 Quadratmetern des Daches mit Flachkollektoren versehen wurde, stand Herrn Z. eine Förderung von 34 Prozent der Kosten zu. Diese setzte sich zusammen aus Mitteln der KfW und des BAFA sowie der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) und entsprach 11.230 Euro.

    FörderinstitutionHöhe der Förderung
    KfW5.630 €
    IFB3.600 €
    BAFA2.000 €
    Förderung gesamt:11.230 €

    Sie sehen: Beantragt der dena-zertifizierte Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) Förderung für Sie, sind die Sanierungs-Kosten durch die Förderung teilweise gedeckt. Der Service des Energie-Effizienz-Experten wird bei der KfW-Variante ebenfalls mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert. Das gilt entsprechend auch für die anderen Services von RENEWA.

    Hinweis: Die obige Beispielrechnung bezieht sich auf ein konkret umgesetztes Sanierungsprojekt. Die Höhe der Förderung stellt eine Momentaufnahme dar. Inzwischen wurde die Förderlandschaft bereits mehrmals, zuletzt im Januar 2024, grundlegend angepasst. Obwohl die Fördersätze sich verändert haben, haben wir die angegebenen Werte im Beispiel nicht nachträglich angepasst. Mehr zu den neuesten Förderungen und Änderungen 2024 lesen Sie hier.


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    Alle Services von RENEWA im Überblick

    Neben der Energieberatung und Antragstellung für Fördermittel können Sie bei RENEWA noch mehr Leistungen für sich beanspruchen. Sollten Sie den Verkauf eines Gebäudes in Betracht ziehen, können Sie mit RENEWA die Erstellung des dafür benötigten Energieausweises realisieren. Ein Energieausweis ist bei älteren Häusern aber auch sinnvoll, um den energetischen Zustand im Allgemeinen zu analysieren.

    Wir können Ihnen alternativ auch einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, der mit Einführung der BEG-Förderung 2021 und seiner Novellierung 2024 nochmal stark an Attraktivität gewonnen hat. Nicht nur, dass die Erstellung des Dokuments durch einen qualifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) mit 80 Prozent gefördert wird, setzen Sie eine Einzelmaßnahme aus dem Fahrplan um, können Sie dafür auch mehr Förderung bekommen und die förderfähigen Investitionskosten steigen. Für eine geplante neue Dämmung gibt es so beispielsweise nach BAFA BEG EM nicht nur 15 Prozent Förderung, sondern mit iSFP-Bonus 20 Prozent. Die förderfähigen Kosten steigen zudem von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Somit kann die Fördersummer mit iSFP von 4.500 Euro auf 12.000 Euro steigen. 

    In allen Fragen rund um den Austausch alter Heizungen und den Umstieg auf moderne Heizvarianten wie das nachträgliche Einfräsen einer Fußbodenheizung können Sie sich an einen RENEWA-Energie-Effizienz-Experten wenden.

    Bild: Eine Heizung während eines hydraulischen Abgleichs

    Hydraulischer Abgleich

    Förderbare Maßnahme rund um die Heizung

    Bild: Dezentrale Lüftung

    Lüftungskonzept

    Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung

    Bild: Ein großer Öltank während der Entsorgung

    Öltankentsorgung

    Fachgerechte Entsorgung Ihres alten Öltanks

    Bild: Ein Dachdecker während der Arbeit

    Dachbeschichtung

    Verlängern Sie die Lebenszeit des Daches

    Bild: Eine Wärmebildkamera ermittelt die Energieeffizienz eines Hauses

    Thermographie

    Effizienz analysieren und verbessern

    Bild: Eine moderne Fußbodenheizung

    Fußbodenheizung nachrüsten

    Fußbodenheizung einbauen mit RENEWA


    Hinweise und rechtliche Situation

    Bild: Mehrere Personen erarbeiten einen Sanierungs-Plan
    Auf einige Formalien sollten Sie etwas Acht geben

    Damit energetische Sanierungen gefördert werden, sind einige Formalien einzuhalten. Vor allem ist zu beachten, dass Anträge auf Förderung immer rechtzeitig einzureichen sind. Diese Regelung gilt für jedes Förderinstitut gleichermaßen.

    Seit 2024 gilt für die Beantragung aller Einzelmaßnahmen, dass zuerst ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag mit einem Handwerker unterschrieben werden muss, bevor ein Antrag gestellt wird. In dem Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten sein. Der Vertrag tritt demnach erst in Kraft, wenn Sie von der KfW oder dem BAFA eine Förder­zusage erhalten haben. Das gilt aber nicht für BEG WG, also z. B. bei der Effizienzhausförderung.

    Außerdem ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung der KfW. Der Energie-Effizienz-Experte muss die Bestätigung zum Antrag auf Fördermittel und die Bestätigung nach der Durchführung der Maßnahmen bei der KfW einreichen. Das BAFA verlangt ebenfalls die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten bei Arbeiten an der Gebäudehülle. 


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