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Förderung Energieberater: Alle Zuschüsse in der Übersicht

Turm aus Holzblöcken mit Eigenheim auf der Spitze
Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es? Wir klären auf!

Ein Energieberater ist in vielen Fällen Pflicht. Etwa, wenn Sie Ihr Haus sanieren oder ein neues Haus bauen möchten. Um die Kosten im Zaum zu halten, gibt es für einen Energieberater Förderung vom Staat.

Doch wer bezahlt die Energieberatung eigentlich? Wird die Energieberatung gefördert? Ob und welche Förderung es für eine Energieberatung gibt, erfahren Sie im folgenden Artikel.


Inhalte auf dieser Seite


    Förderung Energieberater in aller Kürze

    • Förderung für Fachplanung und Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen (BAFA): 50 % von 5.000 € (förderfähige Kosten), also maximal 2.500 € Förderung
    • Förderung für Fachplanung und Baubegleitung bei Krediten (KfW): 50 % von 10.000 € (förderfähige Kosten), also maximal 5.000 € Förderung
    • Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): 50 % von 1.300 € (förderfähige Kosten), also maximal 650 € Förderung (für Ein- und Zweifamilienhäuser)

    Warum ist eine Energieberatung wichtig?

    Bild: Energieeffizienz Skala im Haus
    Eine Energieberatung gibt Aufschluss über den aktuellen Energieverbrauch und mögliche Einsparpotenziale

    Eine Energieberatung spielt eine wesentliche Rolle bei der Sanierung eines Hauses. Besonders wichtig wird sie, wenn Sie Fördermittel für eine Sanierung oder auch für einen Neubau beantragen möchten. In solchen Fällen ist eine Energieberatung oft Pflicht

    Ein Energieberater unterstützt Sie dabei, die effektivsten Maßnahmen zur Energieeinsparung zu identifizieren, die größte Kosteneffizienz zu erzielen und den optimalen Ablauf der Sanierung festzulegen. 

    Das Beste: Mit einer Energieberater-Förderung können Sie die Kosten einer Energieberatung senken.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Welche Leistungen bietet ein Energieberater?

    Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieberaterleistungen. Welche Sie benötigen, hängt davon ab, welche Sanierung Sie vornehmen bzw. welche Förderung Sie beantragen.

    • Die Fachplanung und Baubegleitung umfasst die detaillierte Planung und professionelle Überwachung Ihres Bauvorhabens. Sie stellt sicher, dass alle Arbeiten den technischen Anforderungen entsprechen und fachgerecht ausgeführt werden.
    • Bei einer Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) wird Ihnen ein maßgeschneiderter Plan erstellt, der konkrete Vorschläge zur energetischen Sanierung Ihres Hauses enthält.

    Offizielle Eintragung erforderlich

    Nicht jeder Energieberater darf Förderungen bei der KfW beantragen bzw. die benötigten Dokumente ausstellen. Hierfür ist nämlich eine offizielle Zertifizierung als sogenannter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Welche dafür infrage kommen, können Sie bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) erfahren. Dort wird eine Expertenliste bereitgestellt. Alternativ wenden Sie wenden sich gleich an RENEWA.

    Als Profis in Sachen Sanierungen besitzen wir bei RENEWA selbstverständlich die passende Zertifizierung, um für Sie alle erdenklichen Förderungen beantragen zu können. So bekommen Sie Energieberatung, Handwerker, Baubegleitung und Förderungen komplett aus einer Hand.


    Wann ist ein Energieberater Pflicht?

    In vielen Fällen ist die Energieberatung Pflicht, um Förderung für Sanierungsprojekte zu erhalten.

    Energieberaterleistung Fachplanung und Baubegleitung

    Für die Förderung von Einzelmaßnahmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die Planung und Baubegleitung durch einen Energieberater Pflicht. Diese Einzelmaßnahmen umfassen unter anderem die Dämmung von Gebäudeteilen wie Fassade, Dach und Keller, den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung der Anlagentechnik (z. B. Lüftungssysteme und Smart-Home-Technologien). Ausgenommen hiervon ist lediglich der Austausch der Heizung. Für diesen benötigen Sie nicht zwingend eine Energieberatung, da die notwendigen Dokumente auch von einem Fachunternehmen ausgestellt werden können. Eine Energieberatung ist aber nichtsdestotrotz zu empfehlen.

    Um einen Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten, beispielsweise die Kredite 261 und 297 der KfW für eine umfassende Sanierung oder für Neubauten, sind ebenfalls eine fachliche Beratung und Bauplanung durch einen Energieexperten vorgeschrieben.

    Energieberaterleistung Energieberatung mit iSFP

    Eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) brauchen Sie nur, wenn Sie den iSFP-Bonus erhalten möchten. Dieser Bonus gewährt Ihnen 5 Prozent zusätzliche Förderung bei Einzelmaßnahmen, die vom BAFA unterstützt werden. Also etwa eine Dämmung, neue Fenster und Türen oder die Optimierung der Anlagentechnik (z. B. Lüftungssysteme und Smart-Home-Technologien).


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    Förderung für Energieberater im Detail

    Bild: Förderung für Sanierung und Neubau

    Ob Sie Förderung für einen Energieberater erhalten, lässt sich ganz klar mit Ja beantworten. Für beide Energieleistungen gibt es ein Förderprogramm, die Sie nutzen können, um die Kosten für den Energieberater zu reduzieren.

    Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Einzelmaßnahmen

    Bei der Fachplanung und Baubegleitung von Einzelmaßnahmen ist vom BAFA Förderung für die Energieberatung. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 5.000 Euro. Es werden also maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit gefördert.

    Bei Mehrfamilienhäusern – ab der dritten Wohneinheit – liegen die förderfähigen Kosten bei 2.000 Euro pro Wohneinheit, der maximale Zuschuss also bei 1.000 Euro. Die Förderung ist auf 20.000 Euro gedeckelt – die Deckelung ist somit mit 10 Wohneinheiten erreicht.

    Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei der Heizungserneuerung

    Für die Heizungsförderung im Altbau als Einzelmaßnahme ist das KfW zuständig. Die Kosten für die Fachplanung werden von der KfW mit dem gleichen Fördersatz gefördert wie die neue Heizungsanlage, also mit mindestens 30 und maximal 70 Prozent.

    Die Förderung für Energieberatung erhalten Sie allerdings nur, wenn die Kosten der Heizung plus Energieberatung die förderfähigen Kosten der Heizung von 30.000 Euro nicht übersteigen. Aber auch innerhalb dieser 30.000 Euro können nur maximal 5.000 Euro für das Energieberatungshonorar angerechnet werden.

    Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Komplettsanierungen & Neubauten

    Möchten Sie Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren oder einen klimafreundlichen Neubau errichten, fördert ebenfalls die KfW die Energieberatung. Die Fachplanung und Baubegleitung ist Pflicht, um die Förderung KfW 261 für Komplettsanierungen und KfW 297 für effiziente Neubauten zu erhalten.

    Hier erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der maximal förderfähigen Kosten in Höhe von 10.000 Euro, also maximal 5.000 Euro pro Vorhaben.

    Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit iSFP

    Bei einer Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit iSFP werden 50 Prozent der Kosten gefördert. Vor dem Update der Förderung im August 2024 lag die Förderung noch bei 80 Prozent. Aufgrund hoher Nachfrage musste die Förderung aber gesenkt werden.

    Die Förderung für Energieberatung wird Ihnen in diesem Fall vom BAFA ausgestellt. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Förderung maximal 650 Euro, für größere Wohngebäude maximal 850 Euro.

    Eine in einem iSFP empfohlene Sanierungsmaßnahme, die umgesetzt wird, erhält auch einen höheren Fördersatz. So lohnt sich eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan gleich doppelt. Sie erhalten mit iSFP 7.500 Euro mehr Zuschuss und die Kosten für den iSFP selbst werden ebenfalls gefördert.

    Wenn ein iSFP beispielsweise 2.500 Euro kostet, erhalten Sie davon 50 Prozent von 1.300 Euro, also 650 Euro, zurück, sodass Sie letztendlich nur 1.850 Euro zahlen müssen. Zieht man diesen Betrag von der zusätzlichen Förderung ab, die Sie durch den iSFP erhalten, kommt man auf 5.650 Euro, die durch die Beauftragung eines iSFP erhalten können. Insgesamt bekommen Sie sogar 10.150 Euro als Zuschuss. 

    Übersicht über die Energieberater-Förderung

    Art der EnergieberatungMaßnahmeZuständigkeitFördersatz
    Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit iSFPEinzelmaßnahme (u. a.) an der Gebäudehülle oder AnlagentechnikBAFA50 % der förderfähigen Kosten, max. 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
    Energetische Fachplanung / BaubegleitungEinzelmaßnahme (u. a.) an der Gebäudehülle oder AnlagentechnikBAFA50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
    Energetische Fachplanung / BaubegleitungHeizungstauschKfW (KfW 458)Der gleiche Prozentsatz wie beim Heizungstausch. Höchstens 70 % der förderfähigen Kosten, max. 3.500 €
    Energetische Fachplanung / BaubegleitungKomplettsanierungKfW (KfW 261)50 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000 € pro Vorhaben
    Energetische Fachplanung / BaubegleitungEffizienter NeubauKfW (KfW 297)50 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000 € pro Vorhaben

    Übliche Kosten einer Energieberatung

    Grundsätzlich muss bei den Kosten für einen Energieberater zwischen verschiedensten Maßnahmen unterschieden werden. Nicht jedes Mal ist eine umfassende Beratung im Wert von mehreren tausend Euro notwendig. Andersherum kann auch die Beantragung von Förderung mit einigem Aufwand verbunden sein, sodass Sie hier als Kunde keineswegs einen Gratis-Service erwarten sollten.

    Kosten einer Energieberatung mit iSFP

    Für eine detaillierte Beratung, die eine umfassende energetische Analyse und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) beinhaltet, können die Kosten zwischen 800 und 2.500 Euro liegen. Sie erhalten, wie oben beschrieben, aber natürlich auch eine hohe Förderung, wodurch sich die Kosten senken lassen. 

    Kosten Baubegleitung

    Die Kosten für eine Baubegleitung hängen von der Maßnahme und vom Stundensatz des Energieberaters ab. Der Stundensatz beträgt etwa 100 Euro. Sie können also etwa mit 1.500 bis 5.000 Euro rechnen. 


    Förderung direkt mit RENEWA beantragen

    Bild: Energieberater mit Kundin und Bauarbeitern
    Qualitätssicherung durch den Energieberater

    Die Planung und Durchführung einer Sanierung hat viele Aspekte, die es zu beachten gilt. Mit der RENEWA-Energieberatung ein Kinderspiel - Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Unser Energieberater übernimmt die Planung für Sie und stimmt die Sanierungsmaßnahmen der beteiligten Gewerke aufeinander ab.

    Der Energieberatung übernimmt auch die Planung der Förderung für Sie, beantragt diese fristgerecht und kümmert sich auch um alle weiteren damit zusammenhängenden Formalitäten. Außerdem können Sie jederzeit den Stand Ihres Antrags / Ihrer Anträge bei uns erfragen.

    Zudem kümmern wir uns auch um die Auswahl der passenden Handwerksbetriebe und koordinieren die Arbeiten der verschiedenen Gewerke. Darüber hinaus überwachen wir im Rahmen der Baubegleitung auch deren Arbeiten - bis hin zur abschließenden Qualitätskontrolle. Diese soll sicherstellen, dass die ausgeführten Sanierungsmaßnahmen im Ergebnis die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dem Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV), und die Fördervoraussetzungen der KfW erfüllen. Wenn Sie die gesamte Planung lieber selber ausführen wollen, können Sie unseren Energieberater aber auch nur zur Beantragung der Förderung einbinden.

    Standorte und Einsatzgebiet

    Derzeit ist RENEWA in vor allem im nord- und westdeutschen Raum tätig. Hier ist vor allem die Zentrale in Hamburg zu nennen. Die verfügt auch über einen Showroom mit Praxisbeispielen zu Sanierungsmaßnahmen. Aber RENEWA verfügt auch über Standorte in Aachen, Köln, Mainz, München und in Berlin. 


    Fazit

    Modell eines Hauses
    Eine Energieberatung macht auf jeden Fall Sinn - wenden Sie sich an die Energieberater von RENEWA

    Eine Energieberatung trägt nicht nur zur Optimierung von Sanierungs- und Bauprojekten bei, sondern ist in vielen Fällen auch Voraussetzung, um Fördermittel zu erhalten. Die verfügbaren Energieberater-Förderungen helfen, die Kosten der Energieberatung zu reduzieren und so die Investition in energieeffiziente Maßnahmen finanziell noch attraktiver zu gestalten.

    Der Fördersatz variiert je nach Maßnahme. Wenden Sie sich für weitere Informationen gerne an die Experten von RENEWA.


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