Sanierungs-Förderung & FKG-Förderung in München

2022 hat die Stadt München die Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) eingeführt. Ziel ist es, die bisherigen städtischen Zuschüsse zu bündeln, zu vereinfachen und an die heutigen energetischen Anforderungen anzupassen. Eigentümer in München profitieren von übersichtlicheren Antragswegen, erweiterten Fördermöglichkeiten können ihre Sanierung noch wirtschaftlicher umzusetzen.
Im folgenden Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte zur Sanierungsförderung in München vor – von den städtischen Programmen bis zu den Kombinationsmöglichkeiten mit bundesweiten Förderungen von KfW und BAFA.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) ersetzt seit 2022 das frühere FES-Programm in München.
- Zuschüsse für Dämmung, Heizung, Fenster, Baubegleitung u. v. m. – kombinierbar mit BAFA/KfW.
- Voraussetzung: Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Ziel EH 55 oder besser.
- Förderung nur innerhalb des Münchner Stadtgebiets (PLZ 80… bis 81…).
Bestmögliche Förderung erhalten mit RENEWA

Welche Fördermöglichkeiten bietet die Stadt, in der Sie wohnen, an? Sind diese Förderprogramme mit anderen Angeboten kombinierbar? Wie und wann müssen die Anträge auf Förderung gestellt werden, um gültig zu sein?
Die Vielzahl an Förderprogrammen in München – von der städtischen Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) bis zu bundesweiten Angeboten von KfW und BAFA – bietet große Chancen, ist aber oft schwer zu überblicken.
Unsere Energieberater bei RENEWA prüfen für Sie alle relevanten Möglichkeiten, kombinieren Programme optimal und kümmern sich um die komplette Antragstellung. So stellen wir sicher, dass Sie die höchstmögliche Förderquote für Ihre Sanierung erhalten – unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung handelt.
Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Auszahlung begleiten wir Sie persönlich und sorgen dafür, dass Sie nicht nur energieeffizient, sondern auch finanziell optimal sanieren.
Übrigens: Wir beraten nicht nur in München, sondern deutschlandweit. Sehen Sie sich auch die anderen RENEWA-Standorte an.
FKG: Münchner Förderung Klimaneutrale Gebäude
Zentral in München ist die Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG). Dieses Programm ergänzt die bundesweiten Zuschüsse und ist speziell auf die Anforderungen und Klimaziele der Landeshauptstadt zugeschnitten. Dabei deckt es ein breites Spektrum ab – von einzelnen Effizienzmaßnahmen über Heizungs- und Dämmungsmaßnahmen bis hin zu Sanierungsstandards, Photovoltaikberatung und Bonusleistungen für Fachplanung.
Die FKG-Förderung ist mit den Bundesförderprogrammen des BAFA und der KfW kombinierbar. Eine wichtige Voraussetzung ist heute ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), in dem als Zielzustand mindestens der Effizienzhaus-Standard EH 55 ausgewiesen ist.
Überblick der FKG-Förderung
Die FKG-Förderung gliedert sich in folgende Hauptbereiche:
- Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen
- Einzelmaßnahmen – Heizungstausch
- Sanierungsstandards
- Klimagerechte Gebäudestandards
- Photovoltaik und Beratung
- Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze (FKG)
- Bonusmaßnahmen
Auf die einzelnen Bereiche gehen wir im Folgenden genauer ein.
Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-EM-gekoppelt)
Für alle Einzelmaßnahmen (außer einer neuen Heizung) erhalten Sie 15 Prozent der förderfähigen Kosten gemäß BEG. Die Förderung wird zusätzlich zur BAFA-Förderung ausgezahlt und der FKG-Förderantrag kann nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der BAFA (BEG EM) gestellt werden.
Als Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete gefördert werden:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dachdämmung, Dämmung des unteren Gebäudeabschlusses, Dämmung der Außenwände, Fassadendämmung, Kellerdeckendämmung, Installation sehr gut isolierter Fenster
- Anlagentechnik (außer Heizung): Lüftungsanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Gebäudeautomation, Smart-Home-Systeme
- Heizungsoptimierung: z.B. hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Heizungsrohren
Voraussetzung ist ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und ein paralleler BEG-EM-Förderantrag. Zulässig sind nur Gebäude mit Energieeffizienzklasse E bis H vor der Sanierung (A bis D sind seit 31.07.2025 ausgeschlossen).
Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-EM-gekoppelt)
Für effiziente Heizsysteme – dazu zählen Solarthermieanlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie ein Gebäudenetz – gewährt das FKG eine Förderung von 15 Prozent, zusätzlich zur BEG-Förderung. In diesem Fall wird die Förderung zusätzlich zur KfW-Förderung ausgezahlt. Ein FKG-Förderantrag kann nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der KfW (BEG WG) gestellt werden.
Wichtig:
- Wird eine fossile Heizung (z. B. Gasheizung) weiterhin genutzt oder in Form eines Hybridsystems eingebunden, ist eine Förderung über das FKG ausgeschlossen.
- Ebenso muss bei jeder Heizungsmodernisierung geprüft werden, ob Fernwärme verfügbar ist. In Fernwärmegebieten gelten unter Umständen gesonderte Regelungen oder Ausschlüsse für die FKG-Förderung.
Auch hier ist die BEG-EM-Kopplung erforderlich. Die Summe der Förderung aus der Bundesförderung (BEG) und der städtischen FKG-Förderung ist auf maximal 60 Prozent begrenzt. Eine FKG-Förderung ist daher ausgeschlossen, wenn im Rahmen der BEG-EM der „Klimageschwindigkeitsbonus“ und/oder der „Einkommensbonus“ beantragt wird.
Die förderfähigen Kosten für Heizsysteme betragen bis zu 30.000 Euro pro Maßnahme.
Sanierungsstandards (BEG-WG-gekoppelt)
Vollständige Sanierungen im Effizienzhaus-Standard (z. B. EH 55, EH 40) oder klimagerechte Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz erhalten eine Förderung in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten gemäß BEG. Auch hier können FKG-Förderanträge nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der KfW (BEG WG) gestellt werden.
Photovoltaik und Beratung
-
Photovoltaik-Beratung: Bis zu 60 % des Beratungshonorars (max. 3.000 € für 1–2 Wohneinheiten, max. 9.000 € bei mehr Einheiten) werden übernommen.
- Mieterstrommodell (Anschaffung und Einbau des notwendigen Zähler- und Sicherheitssystems): 200 €/ kWp Leistung der dazugehörige PV-Anlage.
- Balkonkraftwerke (Stecker-Solar-Geräte): 0,40 Euro je Wp, bis 800 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
- Photovoltaik-Anlagen: Die bisherige Förderung ist seit Dezember 2024 ausgesetzt; jedoch bleiben bereits gestellte oder laufende Anträge gültig.
Bonusmaßnahmen
Hierzu gehören:
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen in Höhe von 20 % (maximal 1.000 € bei Einzelmaßnahmen und Heizungstausch; maximal 2.000 € bei Sanierungsstandards)
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung (unabhängige FKG-Maßnahme): 50 % der Kosten, maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser; maximal 20.000 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten
- Passivhaus-Zertifizierung (80 % der Kosten, maximal: 10.000 €)
- Nachwachsende Rohstoffe in und an der Gebäudehülle (0,80 € je Kilogramm langfristig im Gebäude verbautem, nachwachsendem, Kohlenstoff speicherndem Baustoff, maximal: 80.000 € je Gebäude bzw. 100 % der Kosten)
- Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe), wenn der RC-Anteil deutlich über dem marktüblichen Niveau liegt (10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 80.000 € je Gebäude; 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 € je Gebäude bei Wiederverwendung der Bauteile, oder wenn für den Einsatz des Materials eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist)
- Planungsleistungen zum kreislauffähigen Bauen (50 % der Kosten, maximal: 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser; 20.000 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten)
Übersicht über Fördersätze und Maximalbeträge
Die FKG-Zuschüsse legen sich – gestaffelt nach Maßnahmen – als Zuschlag zur jeweiligen BEG-Förderung:
Maßnahmentyp | FKG-Zuschuss (zusätzlich zur BEG) |
---|---|
Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) | Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 60.000 €. Inkl. BAFA Förderung also 30 %* bzw. 18.000 € Förderung möglich. |
Heizungstausch (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie) | Zuschuss von 15 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 €. Inkl. KfW-Förderung 45 % bzw. 13.500 € Förderung möglich. |
Sanierungsstandards (Effizienzhaus etc.) | Wird durch eine Komplettsanierung der Effizienzhausstandard EH 55 oder besser erreicht, erhält man mit der FKG zusätzliche 10 % Förderung auf die BEG Förderung bzw. den Kredit 261 der KfW. Bei einer Sanierung zum EH 40 bedeutet das einen maximalen Fördersatz von 45 %. |
Photovoltaik-Beratung | Bis zu 60 % des Beratungshonorars werden übernommen. Maximal 3.000 € bei 1 bis 2 Wohneinheiten, bis zu 9.000 € bei mehr Wohneinheiten. |
Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-Maßnahmen | Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-Maßnahmen: 20 % der Kosten (max. 1.000 € bei Einzelmaßnahmen/Heizungstausch, max. 2.000 € bei Sanierungsstandards) |
Energetische Fachplanung und Baubegleitung (unabhängige FKG-Maßnahme) | Energetische Fachplanung und Baubegleitung (unabhängige FKG-Maßnahme): 50 % der Kosten, max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 20.000 € bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten |
Passivhaus-Zertifizierung | 80 % der Kosten, max. 10.000 € |
Stand: August 2025
Voraussetzungen und Verfahrensablauf
iSFP ist Pflicht
Ein individueller Sanierungsfahrplan zur Zielerreichung (mindestens EH 55 bis 2035) ist obligatorisch, kann aber angepasst oder ergänzt werden (vom Energieeffizienz-Experten EEE) und muss explizit angeben, welche Maßnahme gefördert wird.
Energiestandard mindestens EH 55
Spätestens im Jahr 2035 muss einer der folgenden Energiestandards durch den iSFP erreicht werden:
- EH 55
- EH 55 EE
- EH 55 NH
- EH 40
- EH 40 EE
- EH 40 NH
Reihenfolge beachten
- Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das städtische Förderportal.
- Für die Antragstellung gilt das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag“: Es darf noch kein Auftrag für die Maßnahme vergeben worden sein. Ein erteilter Auftrag an die ausführenden Firmen für die Baumaßnahme bzw. die Berater, die beantragt werden soll, verhindert eine FKG-Förderung.
- Erst nach Erhalt der Nachricht „Maßnahme darf beauftragt werden“ dürfen Kosten entstehen und BEG-Antrag gestellt werden.
Wer darf einen Antrag stellen?
Förderberechtigt sind Eigentümer oder gleichgestellte Personen (z. B. Nießbrauchberechtigte, Erbbaurechtsnehmer). Bei WEG erfolgt der Antrag über die Gemeinschaft bzw. einen bevollmächtigten Vertreter.
Eine Förderung ist zudem nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München möglich (Standorte von der Postleitzahl 80331 bis zur Postleitzahl 81929 gehören zum Stadtgebiet München).
Ausschlüsse und Besonderheiten
- Gebäude mit Energieeffizienzklasse A–D von Förderung seit dem 31.07.2025 ausgeschlossen.
- Fossile Heizsysteme (z. B. Gasheizungen) sind nicht förderbar.
- Die FKG-Förderung ist ausgeschlossen, wenn im Rahmen der BEG EM der „Klimageschwindigkeitsbonus“ und/ oder der „Einkommensbonus“ beantragt wird (Ausnahme: Zusatzförderung Wärmepumpe).
- Photovoltaik-Anlagenförderung aktuell ausgesetzt; nur Beratung wird gefördert.
- Rechnungsempfang: Nur die Antragstellenden können abrechnen – Rechnungen müssen auf sie ausgestellt und bezahlt werden.
Fristen & Auszahlung
- Nach Antrag folgt innerhalb kurzer Zeit die Genehmigung. Danach haben Antragstellende bis zu 3 Jahre Zeit zur Umsetzung und Einreichung des Verwendungsnachweises. In Einzelfällen ist eine Verlängerung auf 4 oder maximal 5 Jahre möglich (Anträge vor dem 11.06.2025).
- Nach Prüfung erfolgt der Förderbescheid, gefolgt von der Auszahlung innerhalb von 8 bis 10 Wochen.
Förderungen kombinieren: So geht's!
Das Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ ergänzt die Bundesförderprogramme des BAFA und der KfW. Dadurch können Sie für Ihre Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen insgesamt höhere Zuschüsse erhalten.
Die FKG-Förderung wird als zusätzlicher Zuschuss zur jeweiligen BEG-Förderung gewährt. So können Sie bei einer neuen Wärmepumpe neben der BEG-Förderung auch den FKG-Zuschuss für den Heizungstausch nutzen. Die Gesamtsumme der Förderungen ist dabei auf maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.
Auch wenn Dämmmaßnahmen installiert werden, können zusätzliche Förder-Boni für die Kombination mehrerer Maßnahmen gewährt werden. Das gilt etwa für die Kombination einer Dachdämmung mit Bonusleistungen wie qualitätssichernder Baubegleitung, einem Sanierungskonzept zur Barrierefreiheit, Gebäudebrüterschutz oder Maßnahmen zur Luftdichtheit.
Wichtig ist, dass der FKG-Antrag zuerst gestellt wird. Für dieselbe Maßnahme muss dann beim BAFA bzw. der KfW ein Förderantrag für die Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gestellt werden.
Für weiterführende Informationen zu den Leistungen unserer Energieberater und zu Fördermöglichkeiten in München können Sie gerne eine kostenlose Anfrage an RENEWA stellen. Unsere dena-zertifizierten Energie-Effizienzexperten unterstützen Sie kompetent bei der optimalen Planung Ihrer Sanierungsmaßnahmen.
Fazit: Mit RENEWA zur maximalen Förderung in München
Die Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Stadt München bietet Eigentümern eine wertvolle Ergänzung zu den bundesweiten Programmen von KfW und BAFA. Wer die Voraussetzungen kennt und die Förderprogramme geschickt kombiniert, kann seine Sanierung nicht nur energetisch, sondern auch finanziell optimal gestalten.
Ob Dämmung, Heizungstausch, Photovoltaikberatung oder Komplettsanierung – mit der FKG lassen sich die Zuschüsse deutlich steigern. Entscheidend ist dabei, die Antragsreihenfolge und Förderbedingungen genau einzuhalten, um keine Fördergelder zu verschenken.
Unsere RENEWA-Energieberater in München begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Umsetzung – inklusive individueller Förderanalyse, kompletter Antragstellung und fachgerechter Baubegleitung. So stellen wir sicher, dass Sie Ihre Sanierung effizient umsetzen und die höchstmögliche Förderquote erreichen.
FAQ
Was kostet eine Energieberatung in München?
Gibt es spezielle Förderungen für Sanierungen in München?
Bietet RENEWA München auch individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) an?
Wie finde ich den richtigen Energieberater in München?
Welche Vorteile bietet eine energetische Sanierung in München?
Zur Autorin: Nina Grimmeiß

Nina Grimmeiß hat Kommunikationswissenschaft studiert und ist seit 2023 bei RENEWA. Sie bereitet komplexe Themen rund um Klimaschutz, erneuerbare Energien und energetische Sanierungen verständlich auf.
Durch den engen Austausch mit unseren Fachexperten liefert sie fundiertes Wissen, um Leserinnen und Leser für nachhaltige Energielösungen für den Gebäudesektor zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.