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Sanierungs-Förderung in München

Von Nina Grimmeiß
München
München verfügt bereits seit einigen Jahren über ein Förderprogramm

Bayerns Landeshauptstadt München hatte bereits 2016 ein Programm zur Förderung von energiesparenden Maßnahmen veröffentlicht. 2022 wurde das Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) jedoch durch ein neues ersetzt.

Im folgenden Artikel können Sie genaueres zur Münchner “Förderung Klimaneutrale Gebäude” (FKG) lesen. Durch diese Maßnahme wurden die Zusatzförderungen, die in der Stadt München gelten, vereinfacht und erweitert. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie mit RENEWA zur optimalen Förderung für Ihre Sanierung gelangen.


Inhalte auf dieser Seite


    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) ersetzt seit 2022 das frühere FES-Programm in München.
    • Zuschüsse für Dämmung, Heizung, Fenster, Baubegleitung u. v. m. – kombinierbar mit BAFA/KfW.
    • Voraussetzung: Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Ziel EH 55 oder besser.
    • Förderung nur innerhalb des Münchner Stadtgebiets (PLZ 80… bis 81…).

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    Welche Fördermöglichkeiten bietet die Stadt, in der Sie wohnen, an? Sind diese Förderprogramme mit anderen Angeboten kombinierbar? Wie und wann müssen die Anträge auf Förderung gestellt werden, um gültig zu sein?

    Die Antworten auf all diese Fragen haben unsere Energieberater - unabhängig davon, in welcher Stadt Sie wohnen. Auch in der Landeshauptstadt München gibt es ein Programm zur Förderung von Sanierungen innerhalb der Stadtgrenze. Dieses deckt sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen ab. In unserer RENEWA-Filiale München ist ein Energieberater Ihr Ansprechpartner direkt vor Ort.

    Damit die Förderung, die Sie für Ihr persönliches Projekt erhalten können, möglichst hoch ausfällt, helfen Ihnen unsere zertifizierten Energieberater bei der Beantragung und Kombination verschiedener Förderprogramme. Vorab wird jede geplante Maßnahme der Sanierung auf ihre Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Somit sparen Sie nicht nur anhand der Förderung, sondern die Sanierung amortisiert sich auch innerhalb kurzer Zeit.


    FKG: Münchner Förderung Klimaneutrale Gebäude

    Die Richtlinie für die Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) ist umfangreich und detailliert. Das Programm fördert sowohl die Sanierung einzelner Gewerke als auch Komplettsanierungen. Für die meisten Einzelmaßnahmen wird zudem ein Bonus gewährt, wenn eine qualitätssichernde Baubegleitung durch Fachplaner erfolgt.

    Die FKG-Förderung ist grundsätzlich mit den Bundesförderprogrammen der BAFA und KfW kombinierbar. Eine wichtige Voraussetzung ist heute ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), in dem als Zielzustand mindestens der Effizienzhaus-Standard EH 55 ausgewiesen ist. Dieser iSFP muss nicht über die BAFA gefördert worden sein, bildet aber die Grundlage für die Förderung über das FKG.

    Die früher notwendige Erstellung eines separaten FKG-Berichts entfällt – durch den iSFP wird das Antragsverfahren vereinfacht. Die maximal förderfähigen Kosten betragen weiterhin 60.000 Euro pro Wohneinheit.

    Förderung für effiziente Heizungen

    Für effiziente Heizsysteme – dazu zählen Solarthermieanlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie ein Gebäudenetz – gewährt das FKG eine Förderung von 15 Prozent, zusätzlich zur BEG-Förderung.

    Wichtig:

    • Wird eine fossile Heizung (z. B. Gasheizung) weiterhin genutzt oder in Form eines Hybridsystems eingebunden, ist eine Förderung über das FKG ausgeschlossen.
    • Ebenso muss bei jeder Heizungsmodernisierung geprüft werden, ob Fernwärme verfügbar ist. In Fernwärmegebieten gelten unter Umständen gesonderte Regelungen oder Ausschlüsse für die FKG-Förderung.

    Die Summe der Förderung aus der Bundesförderung (BEG) und der städtischen FKG-Förderung ist auf maximal 60 Prozent begrenzt. Eine FKG-Förderung ist daher ausgeschlossen, wenn im Rahmen der BEG-EM der „Klimageschwindigkeitsbonus“ und/oder der „Einkommensbonus“ beantragt wird.

    Die förderfähigen Kosten für Heizsysteme betragen bis zu 30.000 Euro pro Maßnahme.

    Förderung für Photovoltaik & Beratung

      Förderung gibt es auch für Photovoltaik-Beratungen. Man kann 60 Prozent des Beratungshonorars als Förderung zurückerhalten, maximal jedoch 3.000 Euro, solange es sich nur um ein bis zwei Wohneinheiten handelt. Bis zu 9.000 Euro sind möglich, wenn man zu drei bis vier Wohneinheiten beraten wird.

      Bis Dezember 2024 wurden auch Photovoltaik-Anlagen gefördert. Es gab eine pauschale Grundförderung in Höhe von 1.500 Euro. Diese Förderung wurde allerdings ausgesetzt.

      Förderung für Fachplanung & Baubegleitung

      Die Kosten für eine Baubegleitung können mit 20 Prozent der Honorarkosten, maximal jedoch 1.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 400 Euro per Wohngebäude bei Mehrfamilienhäusern und größeren Gebäuden (maximal 4.000 Euro je Wohngebäude) gefördert werden. 

      Im Folgenden finden Sie eine Liste mit verschiedenen Programmpunkten der FKG:

      MaßnahmeFörderung
      Dämmung DachZuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 60.000 €. Inkl. BAFA Förderung also 30 %* bzw. 18.000 € Förderung möglich.
      Dämmung unterer GebäudeabschlussZuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 60.000 €. Inkl. BAFA Förderung also 30 %* bzw. 18.000 € Förderung möglich.
      Dämmung AußenwandZuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 60.000 €. Inkl. BAFA Förderung also 30 %* bzw. 18.000 € Förderung möglich.
      Installation sehr gut isolierter FensterZuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 60.000 €. Inkl. BAFA Förderung also 30 %* bzw. 18.000 € Förderung möglich.
      Installation Solarthermie-Anlage / elektrisch angetriebene Wärmepumpe / GebäudenetzZuschuss von 15 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 €. Inkl. KfW-Förderung 45 % bzw. 13.500 € Förderung möglich.
      Komplettsanierung nach Energieeffizienz-Standards (KfW 261)Wird durch eine Komplettsanierung der Effizienzhausstandard EH 55 oder besser erreicht, erhält man mit der FKG zusätzliche 10 % Förderung auf die BEG Förderung bzw. den Kredit 261 der KfW. Bei einer Sanierung zum EH 40 bedeutet das einen maximalen Fördersatz von 45 %.

      * beinhaltet den iSFP Bonus in Höhe von 5 Prozent

      (Stand: Juni 2025)


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      Förderprogramme miteinander kombinieren

      Besonders wenn Dämmungen installiert werden, können Förder-Boni für die Kombination von Maßnahmen gewährt werden. Dies gilt beispielsweise für die Dämmung eines Daches in Kombination mit den Bonusmaßnahmen qualitätssichernder Baubegleitung, Sanierungskonzept Barrierefreiheit, Gebäudebrüterschutz und Luftdichtheit.

      Es kann sich daher lohnen, Services für Qualitätssicherung in Anspruch zu nehmen. Folgen Sie dem Link und erhalten Sie alle Infos zu den Energieberater Leistungen von RENEWA. Für weitere Infos zu Förderung und Sanierungen in München stellen Sie einfach eine kostenlose Anfrage an RENEWA. Unsere Energie-Effizienzexperten (dena-zertifizierte Energieberater) helfen Ihnen gerne.


      Zur Autorin: Nina Grimmeiß

      RENEWA Autorin Nina Grimmeiß

      Nina Grimmeiß hat Kommunikationswissenschaft studiert und ist seit 2023 bei RENEWA. Sie bereitet komplexe Themen rund um Klimaschutz, erneuerbare Energien und energetische Sanierungen verständlich auf. 

      Durch den engen Austausch mit unseren Fachexperten liefert sie fundiertes Wissen, um Leserinnen und Leser für nachhaltige Energielösungen für den Gebäudesektor zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.


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