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Sanierungs-Förderung in München

Von Jens Piasecki
Bild: Eigene Förderung der Landeshauptstadt München
München verfügt bereits seit einigen Jahren über ein Förderprogramm

Bayerns Landeshauptstadt München hatte bereits 2016 ein Programm zur Förderung von energiesparenden Maßnahmen veröffentlicht. 2022 wurde das Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) jedoch durch ein neues ersetzt.

Im folgenden Artikel können Sie genaueres zur Münchner “Förderung Klimaneutrale Gebäude” (FKG) lesen. Durch diese Maßnahme wurden die Zusatzförderungen, die in der Stadt München gelten, vereinfacht und erweitert. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie mit RENEWA zur optimalen Förderung für Ihre Sanierung gelangen.


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    Bestmögliche Förderung erhalten mit RENEWA

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    RENEWA findet die ideale Förderung für Ihre Sanierung

    Welche Fördermöglichkeiten bietet die Stadt, in der Sie wohnen, an? Sind diese Förderprogramme mit anderen Angeboten kombinierbar? Wie und wann müssen die Anträge auf Förderung gestellt werden, um gültig zu sein?

    Die Antworten auf all diese Fragen haben unsere Energieberater - unabhängig davon, in welcher Stadt Sie wohnen. Auch in der Landeshauptstadt München gibt es ein Programm zur Förderung von Sanierungen innerhalb der Stadtgrenze. Dieses deckt sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen ab. In unserer RENEWA-Filiale München ist ein Energieberater Ihr Ansprechpartner direkt vor Ort.

    Damit die Förderung, die Sie für Ihr persönliches Projekt erhalten können, möglichst hoch ausfällt, helfen Ihnen unsere zertifizierten Energieberater bei der Beantragung und Kombination verschiedener Förderprogramme. Vorab wird jede geplante Maßnahme der Sanierung auf ihre Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Somit sparen Sie nicht nur anhand der Förderung, sondern die Sanierung amortisiert sich auch innerhalb kurzer Zeit.


    FKG: Münchner Förderung Klimaneutrale Gebäude

    Die Richtlinie für die Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) ist recht umfangreich und detailliert. So sieht das Programm auch Förderung für die Sanierung einzelner Gewerke vor. Für die meisten Einzelmaßnahmen wird außerdem ein Bonus gewährt, wenn mit ihnen qualitätssichernde Baubegleitung einhergeht.

    Die FKG Förderungen müssen generell mit denen der BAFA und der KfW kombiniert werden. Die größte Änderung, die mit der FKG einherging, ist die Einführung des “FKG Berichts”. Dieser kann als eine Art Erweiterung des individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) verstanden werden. Durch die Erstellung des FKG Berichts von einem Energieberater kann man sich weitere 10 Prozent Förderung auf die BEG Förderung anrechnen lassen. Die maximal förderfähigen Kosten liegen jedoch nach wie vor bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.

    Für effiziente Heizungen, darunter fallen Solarthermieanlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie Gebäudenetz und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, gilt sogar eine Förderung von 15 Prozent, die Sie zusätzlich zur BEG Förderung erhalten. Die Summe der Förderung aus der Bundesförderung und der städtischen Förderung ist auf 60 Prozent begrenzt. Das heißt, eine Förderung im FKG ist ausgeschlossen, wenn im Rahmen der BEG EM der „Klimageschwindigkeitsbonus“ und/oder der „Einkommensbonus“ beantragt wird. Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro. 

      Förderung gibt es auch für Photovoltaik-Beratungen. Man kann 60 Prozent des Beratungshonorars als Förderung zurückerhalten, maximal jedoch 3.000 Euro, solange es sich nur um ein bis zwei Wohneinheiten handelt. Bis zu 9.000 Euro sind möglich, wenn man zu drei bis vier Wohneinheiten beraten wird.

      Die Kosten für eine Baubegleitung können mit 20 Prozent der Honorarkosten, maximal jedoch 1.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 400 Euro per Wohngebäude bei Mehrfamilienhäusern und größeren Gebäuden (maximal 4.000 Euro je Wohngebäude) gefördert werden. Für genaue Informationen zu den Kombinationsmöglichkeiten können Sie einfach einen Beratungstermin mit einem RENEWA-Experten vereinbaren. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit verschiedenen Programmpunkten der FKG.

      MaßnahmeFörderung
      BeratungsleistungenZuschuss von 90 % der Beratungskosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 2.300 €; für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten 90 %, max. 3.700 €; für Mehrfamilienhäuser ab 12 Wohneinheiten 90 %, max. 5.700 €.
      Dämmung DachZuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 60.000 €. Inkl. BAFA Förderung also 30 %* bzw. 18.000 € Förderung möglich.
      Dämmung unterer GebäudeabschlussZuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 60.000 €. Inkl. BAFA Förderung also 30 %* bzw. 18.000 € Förderung möglich.
      Dämmung AußenwandZuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 60.000 €. Inkl. BAFA Förderung also 30 %* bzw. 18.000 € Förderung möglich.
      Installation sehr gut isolierter FensterZuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 60.000 €. Inkl. BAFA Förderung also 30 %* bzw. 18.000 € Förderung möglich.
      Installation Solarthermie-Anlage / elektrisch angetriebene Wärmepumpe / GebäudenetzZuschuss von 15 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 €. Inkl. BAFA Förderung 60 % bzw. 18.000 € Förderung möglich.
      Komplettsanierung nach Energieeffizienz-Standards (KfW 261)Wird durch eine Komplettsanierung der Effizienzhausstandard EH 55 oder besser erreicht, erhält man mit der FKG zusätzliche 10 % Förderung auf die BEG Förderung bzw. den Kredit 261 der KfW. Bei einer Sanierung zum EH 40 bedeutet das einen maximalen Fördersatz von 45 %.

      *Beinhaltet den iSFP Bonus in Höhe von 5 Prozent

      (Stand: Januar 2025)

      Bis Dezember 2024 wurden auch Photovoltaik-Anlagen gefördert. Es gab eine pauschale Grundförderung in Höhe von 1.500 Euro. Diese Förderung wurde allerdings ausgesetzt.


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      Förderprogramme miteinander kombinieren

      Besonders wenn Dämmungen installiert werden, können Förder-Boni für die Kombination von Maßnahmen gewährt werden. Dies gilt beispielsweise für die Dämmung eines Daches in Kombination mit den Bonusmaßnahmen qualitätssichernder Baubegleitung, Sanierungskonzept Barrierefreiheit, Gebäudebrüterschutz und Luftdichtheit.

      Es kann sich daher lohnen, Services für Qualitätssicherung in Anspruch zu nehmen. Folgen Sie dem Link und erhalten Sie alle Infos zu den Energieberater Leistungen von RENEWA. Für weitere Infos zu Förderung und Sanierungen in München stellen Sie einfach eine kostenlose Anfrage an RENEWA. Unsere Energie-Effizienzexperten (dena-zertifizierte Energieberater) helfen Ihnen gerne.


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