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Sanierung und Effizienzhaus - alle Förderungen der KfW im Überblick

Von Jens Piasecki
Bild: Förderung der KfW
RENEWA findet garantiert eine passende KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – stellt auf Bundesebene Förderung für die energetische Sanierung von Bestandsbauten sowie Neubau oder Kauf von Effizienzhäusern zur Verfügung. Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gab es immer wieder Änderungen an den Förderungen der KfW. 

So ist die KfW seit 2024 ebenfalls für die Förderung vom Heizungstausch als Einzelmaßnahme (BEG EM) verantwortlich. Daneben gibt es Kreditförderungen für Sanierungen zum Effizienzhaus und effiziente Neubauten.cWie hoch die Förderungen jeweils ausfallen, welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie vom RENEWA-Service profitieren, erfahren Sie hier.


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    Wer steht hinter der KfW?

    Bild: Modellhaus mit Energielabel
    Mit KfW-Förderung CO2-Emissionen senken - dank BMWi

    Um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Bundesebene verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Getragen wird die KfW-Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). 

    Das BMWi ist auch für die inhaltliche Gestaltung der Förderung verantwortlich. Im Zuge dessen hat die Behörde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geschaffen. Ziel ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu senken. 

    Gefördert werden aktuell u. a. sowohl Einzelmaßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz von Bestandsbauten führen (BEG EM), als auch Komplett-Sanierungen zu einem Effizienzhaus und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG). Mehr zu den wichtigsten Programmen der KfW erfahren Sie später in diesem Artikel.


    Service: KfW-Förderung berechnen lassen

    Die Förderung der KfW ist zwar umfangreich, sie wird aber nicht einfach so mit der Gießkanne verteilt, sondern ist an Bedingungen gekoppelt. Auch nach den Fördernovellen von 2024 sind Details, Strukturen und Förder-Kombinationen für Laien manchmal schwer verständlich.

    Mit dem RENEWA-Service erhalten Sie die Möglichkeit, die Planung und Berechnung der KfW-Förderung von kompetenten und dena-zertifizierten Energieberatern durchführen zu lassen - wir finden und beantragen die passende Förderung für Sie. Nutzen Sie unseren Service und nehmen Sie über unser Anfrageformular unverbindlich und kostenlos Kontakt zu einem unserer Berater auf. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Vorhaben.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Zuschüsse und Kredite im Überblick

    In der folgenden Tabelle finden Sie einen aktuellen Überblick über die relevantesten Förderungen der KfW, deren Höhe und für welche Sanierungen oder Erweiterungen im Bestandsbau sie infrage kommen.

    KfW-ProgrammAuszahlung (Art der Förderung)Höhe der FörderungSanierungs-Maßnahmen
    KfW 261Zinsgünstiger Kredit mit TilgungszuschussBis zu 67.500 € bei Sanierung zum Effizienzhaus: Kredit von max. 150.000 € + Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) bis zu 45 % der Kreditsumme (jeweils abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard)Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Dämmungen,
    Dachdämmungen,
    Fenster,
    Türen,
    Fernwärme,
    Heizungen (außer Öl,- Gas- oder Elektroheizungen),
    Heizungsoptimierung,
    Anlagentechnik (z. B. zentrale Lüftungsanlagen)
    KfW 297Zinsgünstiger KreditBei Neubau oder Kauf eines Effizienzhauses: Kredit von max. 150.000 € + Zinsvergünstigung
    KfW 358/359ErgänzungskreditFür bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Kredit von max. 120.000 € - ggf. mit ZinsvergünstigungEinzelmaßnahmen (BEG EM):
    Dämmungen,
    Dachdämmungen,
    Fenster,
    Türen,
    Fernwärme,
    Heizungen (außer Öl,- Gas- oder Elektroheizungen),
    Heizungsoptimierung,
    Anlagentechnik (z. B. zentrale Lüftungsanlagen)
    KfW 458ZuschussFür den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Zuschuss bis zu 70 % der Investitionskosten von höchstens 30.000 € - also bis zu 21.000 €Kauf und Installation von:
    solar­thermischen Anlagen,
    Bio­masse­heizungen,
    elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen,
    Brenn­stoff­zellen­heizungen,
    wasser­stoff­fähigen Heizungen, (Investitionsmehrkosten)
    innovative Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien,
    Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
    KfW 440Zuschuss ohne RückzahlungSeit 2021 nicht mehr verfügbarAnschaffung und Installation einer Wallbox
    KfW 455-BZuschuss ohne RückzahlungZuschuss von bis zu 6.250 €Abbau von Barrieren z. B. in Eingangsbereichen oder Badezimmern
    KfW 455-EZuschuss ohne RückzahlungSeit 2022 nicht mehr verfügbarMaßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen, z. B. spezielle Fenster und Türen, Garagentore, Alarmanlagen
    KfW 461Zuschuss ohne RückzahlungSeit 2022 nicht mehr verfügbarKomplettsanierung zum Effizienzhaus: Dämmungen,
    Dachdämmungen,
    Fenster,
    Türen,
    Fernwärme,
    Heizungen (außer Ölheizungen / Elektroheizungen),
    Heizungsoptimierung,
    zentrale Lüftungsanlagen

    Kredit 261

    Sollte Ihnen das nötige Kapital fehlen, um Ihr Haus ohne Fremdmittelfinanzierung zu sanieren, bietet die KfW den zinsgünstigen Förderkredit KfW 261. Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren zu lassen, können Sie mit einem Kredit von bis zu 150.000 Euro planen. Es steht Ihnen hier noch ein Tilgungszuschuss zur Verfügung – je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard erhalten Sie zuzüglich aller möglichen Boni bis zu 45 Prozent der Kreditsumme. Das entspricht maximal 67.500 Euro pro Wohneinheit, die Ihnen helfen, die Kreditschuld inklusive Zinsen zu tilgen.

    Kredit 297/298

    Im März 2023 startete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Neubauförderung, das Programm KfW 297/298. Dieses ersetzt das Programm 261/262 für Neubauten. Es bietet sehr günstige Kredite für den Bau oder Erstkauf eines Wohnhauses. Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung. Bei der Finanzierung handelt es sich um stark zinsvergünstigte Kredite für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit. Einen Tilgungszuschuss gibt es im Gegensatz zum früheren Förderprogramm 261 nicht. 

    Kredit 358/359: Ergänzungskredit 

    Bei dem 2024 eingeführten Kredit 358/359 handelt es sich um einen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Das heißt, Sie können den Kredit nur beanspruchen, sofern Sie bereits eine Förderzusage von der KfW oder dem BAFA für die zu sanierende Einzelmaßnahme erhalten haben. So können auch die restlichen Kosten, die nicht durch den Förderzuschuss gedeckt werden, finanziert werden. Sie erhalten bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Mit einem maximalen Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro Brutto erhalten Sie zudem eine Zinsvergünstigung.  

    Kredit 458: Förderung für den Heizungstausch 

    Für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung stellt die KfW einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro zur Verfügung. Bis Ende 2023 lag dieser Förderbereich bei der BAFA. Die Förderung richtet sich an Eigentümer von selbst­genutzten Einfamilienhäusern. Die Förderung beträgt mindestens 30 Prozent (Grundförderung) der Investitionskosten von maximal 30.000 Euro, sprich 9.000 Euro. Durch diverse Boni kann die Förderung aber auf bis zu 70 Prozent steigen. Folgende Boni existieren neben der Grundförderung:

    Klimabonus

    Mit dem Klimabonus, auch Klimageschwindigkeitsbonus oder Geschwindigkeitsbonus genannt, erhalten Sie als selbst nutzender Eigen­tümer 20 Prozent mehr Förderung, wenn Sie Ihre funktions­tüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nacht­speicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Biomasse­heizung aus­tauschen. Mieter können diesen Bonus nicht beantragen. Für den Einbau von Biomasse­heizungen wird der Klima­geschwindig­keits­bonus nur gewährt, wenn diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Photo­voltaik-Anlage zur elektrischen Warm­wasser­bereitung oder einer Wärme­pumpe zur Warm­wasser­bereitung und/oder Raum­heizungs­unter­stützung kombiniert werden. Der Bonus besteht in dieser Höhe nur bis 2029, dann nimmt er stetig ab.

    Einkommensbonus

    Als selbst nutzender Eigentümer erhalten Sie 30 Prozent Einkommens­bonus, wenn Ihr Haushalts­jahres­einkommen maximal 40.000 Euro Brutto beträgt. Mieter haben keinen Anspruch auf diese Förderung. 

    Effizienzbonus

    Den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent erhalten Sie nur, wenn Sie eine effiziente, elektrisch angetriebene Wärme­pumpe einbauen sowie für die anteiligen Kosten für Wärme­pumpen bei bivalenten Kombi- und Kompakt­geräten. Voraussetzung ist, dass Sie als Wärme­quelle Wasser, das Erd­reich oder Ab­wasser nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel einsetzen.

    Emmissionsminderungszuschlag

    Den Emissions­minderungs­zuschlag von 2.500 Euro erhalten Sie, wenn Sie eine Biomasse­heizung einbauen, die den Emissions­grenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhält. 

    Alle Boni können miteinander kombiniert werden. Allerdings ist wie bereits erwähnt der höchstmögliche Fördersatz bei 70 Prozent gedeckelt. Nur im Fall des Emmissionsminderungszuschlags, werden die 2.500 Euro auf die 21.000 Euro addiert, sodass 23.500 Euro Förderung möglich sind.  


      Achtung: Zinssätze schwanken

      Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.


      Tipps zur KfW-Förderung nach Gewerken

      Bild: KfW Förderung für Dachdämmung
      Sparen Sie Geld mit einer KfW-Förderung

      Seit 2022 ließen sich einzelne Gewerke nicht mehr über die KfW fördern. Sie waren nur noch anteilig an den Kosten einer Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus-Standard oder dem Kauf oder Neubau eines Effizienzhauses gefördert. Die meisten Gewerke werden als Einzelmaßnahme vom BAFA gefördert. Ausnahme bildet die Heizung, für deren Zuschussförderung die KfW verantwortlich ist.

      Neue Heizung fördern lassen

      Wie bereits erwähnt, war die Heizungsförderung vor 2024 vollständig in den Händen des BAFA. Seit dem 01.01.2024 ist allerdings die KfW alleine für die Zuschussförderung für den Heizungstausch (KfW 458) verantwortlich. Daneben werden Heizungssanierungen von der KfW auch anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung (KfW 261) oder eines Neubaus (KfW 297) mitgefördert.  

      Dämmung fördern lassen

      Die KfW fördert Dämmungen aller Art, von der Kellerdämmung über Geschossdeckendämmungen und Fassadendämmungen bis hin zur Dachdämmung. Dabei sind auch die Nebenkosten notwendiger Zusatzarbeiten wie die Neueindeckung eines Daches, Reparaturen am Dachstuhl sowie Putz- und Malerarbeiten förderfähig. Neben Dämmungen fördert die KfW auch die Installation von besonders gut isolierenden Fenstern - meist handelt es sich dabei um dreifach verglaste Fenster. Es gibt aber auch einige wenige zweifach verglaste Fenster, die die Voraussetzungen erfüllen. Außerdem fördert die KfW neue Türen mit sehr guter Isolierung und die Anschaffung von zentralen Lüftungsanlagen. All diese Maßnahmen sind seit 2022 nur noch anteilig im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) oder eines Neubaus (KfW 297) förderfähig. Für die Zuschussförderung dieser Maßnahmen ist das BAFA zuständig. Wenn Sie einen Zuschuss des BAFA bewilligt bekommen haben, können Sie zudem den Ergänzungskredit (KfW 358/359) der KfW beantragen.


      Förderung bei der KfW beantragen

      Die KfW verteilt Förderung nicht einfach so an jeden Eigenheimbesitzer - sie ist zweckgebunden und das Ziel heißt Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Um die Förderung der KfW zu erhalten, müssen Sie dementsprechend zahlreiche, für Laien teils schwer zu verstehende, Fördervoraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

      Voraussetzungen und erste Schritte

      Je nach Förderung sehen die Voraussetzungen anders aus. Für die meisten Förderungen muss in die Sanierung zwingend ein zertifizierter Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) eingebunden werden. Das ist sowohl bei der Zuschussförderung für Heizungen der Fall als auch für die Kreditförderung. 

      Um eine Förderung für die Sanierung eines Altbaus (KfW 261) zu erhalten, muss das Gebäude vor dem 01.02.2002 errichtet worden sein. Ist das der Fall, muss ein Energieberater den energetischen Status Quo der Immobilie feststellen, anhand dessen die passenden Sanierungsmaßnahmen auswählen und dies im Antrag dokumentieren. In den meisten Fällen muss er nach Abschluss der Sanierung die korrekte Durchführung und Qualität der Arbeiten bestätigen. Ohne eine sogenannte Bestätigung nach Durchführung wird beispielsweise der Tilgungszuschuss der KfW-Kredite nicht ausgezahlt.

      Im Anschluss kann der Experte die Förderung auf Wunsch direkt für Sie beantragen (KfW-Zuschüsse) bzw. dem Finanzierungspartner, also überwiegend der Hausbank, alle benötigten Dokumente zur Verfügung stellen. Den Antrag auf die Förderung für die KfW-Kredite stellt immer der Finanzierungspartner. Wichtig ist, dass - unabhängig davon, welche KfW-Förderung gewählt wird - der Antrag immer vor Baubeginn bei der KfW eingeht. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

      Die Antragstellung für die Heizungsförderung sieht wiederum anders aus: Seit 2024 muss die Maßnahme VOR der Beantragung beauftragt werden. Der Auftrag muss dabei eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten: Das heißt, er muss an die Zusage der Förderung geknüpft sein und wird nichtig, falls der Förderantrag abgelehnt wird.

      Kombination

      Seit 2024 ist es möglich, Förderzuschüsse für Einzelmaßnahmen und Kredite, etwa für Komplettsanierungen (BEG WG) zu kombinieren. Ein Energie-Effizienz-Experte weiß genau, welche Kombinationen beim individuellen Vorhaben möglich sind und kann ggf. noch Bonus-Förderungen für Sie organisieren.

      Energie-Effizienz-Experte, Förderung und Sanierung von RENEWA

      Wir von RENEWA blicken auf einen jahrelangen Erfahrungsschatz bei der Planung und Durchführung von energetischen Sanierungen zurück. Dabei bieten wir einen umfassenden Service für Hausbesitzer, die ihr Eigenheim sanieren wollen. So verfügen wir über zertifizierte Energie-Effizienz-Experten, die Sie unabhängig beraten und die Sanierung Gewerke übergreifend planen. Außerdem führen sie eine Fördermittelberatung durch und stellen ggf. den Antrag auf Förderung.

      So entgeht Ihnen keine Förderung und Sie erhalten die maximale Fördersumme. Darüber hinaus verteilen unsere Energieberater die durchzuführenden Arbeiten je nach Gewerk an kompetente Fachbetriebe, überwachen deren Arbeiten und führen abschließend eine Qualitätskontrolle durch. Bei RENEWA erhalten Sie also Energieberatung, Sanierung, Fördermittelberatung / Fördermittelbeantragung (sofern möglich) und jahrelange Erfahrung aus einer Hand. Etwa innerhalb des KfW-Programms 261 kann auch eine Förderung für die Baubegleitung in Anspruch genommen werden, sodass die Leistung des Energieberaters praktisch mit gefördert werden kann.


      Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


      Technische Vorgaben im Überblick

      Um die CO2-Emissionen deutlich zu senken, vergibt die KfW Förderung nur dann, wenn sich der energetische Status Quo der Immobilie durch die geförderte Maßnahme verbessert. Zu diesem Zweck macht die KfW für jedes Gewerk strenge technische Vorgaben, die erfüllt werden müssen, um eine Förderung zu erhalten.

      So darf z. B. die Dämmung einer Außenwand im Rahmen einer Einzelmaßnahme einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,20 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin (W/(m²*K)) nicht überschreiten. Für Effizienzhäuser sind die Grenzwerte - je nach Effizienzhaus-Standard - noch strenger. Da die technischen Fördervoraussetzungen so umfangreich und vielfältig sind, können wir sie an dieser Stelle nicht alle auflisten. Für alle Details wenden Sie sich einfach direkt an die KfW oder sehen Sie auf der Internetseite des Förderinstituts nach.


      Weitere Themen rund um die KfW

      Bild: Holzholbel
      Sanierungen sollten immer vom professionellen Fachbetrieb durchgeführt werden.

      In den folgenden Kapiteln können Sie weitere Informationen zu den Förderprodukten der KfW finden. Schließlich gibt es neben den rein technischen Fördervoraussetzungen auch noch zahlreiche andere Themen und Fragen, die im Zusammenhang mit Förderprodukten der KfW aufkommen können. Wir wollen versuchen, die häufigsten Themen für Sie aufzugreifen und Fragen dazu für Sie zu beantworten.

      Eigenleistung fördern lassen

      Viele Sanierer und Bauherren versuchen, fehlendes Kapital mit Eigenleistungen wettzumachen oder vorhandenes Kapital zu schonen. Solche Arbeiten sind bei der KfW jedoch nicht förderfähig; lediglich die Materialkosten können erstattet werden, wenn der Energie-Effizienz-Experte die sach- und fachgerechte Durchführung der Arbeiten bestätigt. Außerdem muss in der Rechnung für das gelieferte Material die zu sanierende Immobilie als Lieferadresse genannt sein.

      Nachträgliche Förderung

      Eine der wichtigsten Auflagen, die es bei Beantragung einer Förderung der KfW zu beachten gilt, ist die rechtzeitige Antragstellung. So muss der Antrag immer VOR Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Dabei gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort als Baubeginn. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn Sie sonst alle Auflagen und technischen Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall erhalten Sie keine Förderung.

      Wie lange dauert die Auszahlung?

      Nachdem Sie den Antrag auf Förderung rechtzeitig online im KfW-Zuschussportal gestellt haben oder haben lassen (z. B. von einem Energie-Effizienz-Experten), wird der Antrag bei der KfW bearbeitet. Die Bearbeitung braucht üblicherweise einige Tage, bevor Sie die Zusage erhalten.

      Danach können Sie mit der Durchführung der Maßnahmen beginnen. Nach deren Abschluss reicht der Energie-Effizienz-Experte die „Benachrichtigung nach Durchführung (BnD)” ein. Diese wird nochmals geprüft und die Auszahlung danach angewiesen. Sie erfolgt dann im darauffolgenden Monat am Monatsende.

      Das Effizienzhaus der KfW

      Das Effizienzhaus der KfW ist ein energetisch optimiertes Gebäude mit niedrigen Emissionen. Dazu hat die KfW Standards festgelegt, die den Grad der energetischen Optimierung beschreiben. Wenn Sie Ihr Haus nach Effizienzhaus-Standard sanieren oder neu bauen, erhalten Sie dafür eine erhöhte Förderung (gegenüber Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung). In der Regel ist zum Erreichen des Effizienzhaus-Standards eine Komplettsanierung nötig.

      Dabei gilt: Je besser der Effizienzhaus-Standard, desto höher fällt die Förderung aus. Um den jeweiligen Effizienzhaus-Standard zu beschreiben, hat die KfW Kennzahlen vergeben. Dazu dient ein nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) - vormals Energieeinsparverordnung (EnEV) - genormtes Haus als Referenzwert: das Effizienzhaus 100. Dabei steht die Kennzahl 100 für 100 Prozent. Die Kennzahlen aller anderen Effizienzhaus-Standards beziehen sich auf diesen Referenzwert.

      Zwei Beispiele: Mit Bezug auf das Effizienzhaus 100 braucht das Effizienzhaus 115 nach dieser Berechnung 15 Prozent mehr Energie als das Referenzhaus. Dementsprechend ist der Effizienzhaus-Standard schlechter als beim Referenzhaus und es gibt keine Förderung. Das Effizienzhaus 40 dagegen verbraucht nur 40 Prozent der Energie des Referenzhauses. Hier ist der Standard besser als beim Effizienzhaus 100 und deshalb gibt es auch mehr Förderung, wie Sie in der untenstehenden Tabelle sehen können.

      Förderung fürZuschuss (KfW 461)Kredit (KfW 261)
      Sanierung zum Effizienzhaus 40Wurde 2022 eingestelltKredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 20 % (max. 24.000 €)
      Sanierung zum Effizienzhaus 40 (EE-Klasse*)Wurde 2022 eingestelltKredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 45 %** (max. 67.500 €)
      Sanierung zum Effizienzhaus 55Wurde 2022 eingestelltKredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 15 % (max. 18.000 €)
      Sanierung zum Effizienzhaus 55 (EE-Klasse*)Wurde 2022 eingestelltKredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 40 %** (max. 60.000 €)
      Sanierung zum Effizienzhaus 70Wurde 2022 eingestelltKredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 10 % (max. 12.000 €)
      Sanierung zum Effizienzhaus 70 (EE-Klasse*)Wurde 2022 eingestelltKredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 25 %** (max. 37.500 €)
      Sanierung zum Effizienzhaus 85Wurde 2022 eingestelltKredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 5 % (max. 6.000 €)
      Sanierung zum Effizienzhaus 85 (EE-Klasse*)Wurde 2022 eingestelltKredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 10 % (max. 15.000 €)
      Sanierung zum Effizienzhaus 100Wurde 2022 eingestelltWurde 2022 eingestellt
      Sanierung zum Effizienzhaus 100 (EE-Klasse*)Wurde 2022 eingestelltWurde 2022 eingestellt
      Sanierung zum Effizienzhaus DenkmalWurde 2022 eingestelltKredit bis 120.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 5 % (max. 6.000 €)
      Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal (EE-Klasse*)Wurde 2022 eingestelltKredit bis 150.000 €, Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) 10 % (max. 15.000 €)

      *) Erneuerbare-Energien-Klasse; **) Unter Berücksichtigung aller möglichen Boni
      Die Tabelle bezieht sich ausschließlich auf Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Für Kauf oder Neubau eines Effizienzhauses gelten andere Fördersätze.

      Kontakt mit der KfW aufnehmen

      Wenn Sie Kontakt mit der KfW aufnehmen möchten, können Sie auf unterschiedliche Weise vorgehen: Telefonisch stehen Ihnen verschiedene Hotlines zur Verfügung. Diese sind teilweise kostenlos, teils zum Festnetztarif erreichbar. Je nachdem, welche Hotline Sie gewählt haben, können Sie hier, nachdem Sie sich identifiziert haben, auch konkrete Bearbeitungsstände Ihres Förderantrages erfragen.

      Sie können diese Informationen aber auch online im Zuschussportal der KfW finden - was wir empfehlen würden, da Sie so alles schriftlich haben und keine Neuigkeiten zu Ihrem Bearbeitungsstand verpassen. Außerdem gibt es bei der KfW noch eine E-Mail-Adresse, die Sie für allgemeine Anfragen nutzen können. Wenn Ihnen das alles zu viel Aufwand ist, können Sie aber auch den Service von RENEWA nutzen und wir kümmern uns um Ihre Förderung von der Planung über die Beantragung bis zur Auszahlung.

      Sondertilgung

      Sollten Sie statt eines Zuschusses einen Kredit als Förderung gewählt haben, müssen Sie bis zum Ende der Laufzeit des Kredites - wie bei allen anderen Krediten ebenfalls üblich - neben der Rückzahlung der Kreditsumme auch einen günstigen Zins an die KfW entrichten. Zahlen Sie den gesamten Kreditbetrag vor Beendigung der Kreditlaufzeit zurück (Sondertilgung), berechnet die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine kostenfreie Sondertilgung ist also nicht möglich.


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