AGB der RENEWA GmbH
1. Anwendung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Internetseiten www.renewa.de und www.energieheld.de sowie für sämtliche über diese Websites oder über sonstige Kommunikationswege an die RENEWA herangetragenen Anfragen, Angebote und Vertragsverhältnisse.
1.2 Betreiber der Websites und Vertragspartner ist die RENEWA. Die Internetseite energieheld.de ist ein Angebot der RENEWA und dient insbesondere der Information über energetische Sanierungen sowie der Entgegennahme und Bearbeitung von Anfragen.
1.3 RENEWA betreibt digitale Plattformen rund um die energetische Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Über die Websites können Interessenten Informationen abrufen, Beratungsleistungen anfragen, Unterlagen übermitteln, Termine vereinbaren sowie Projekte vorbereiten und begleiten lassen.
1.4 Diese AGB regeln die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Websites sowie die Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen mit RENEWA.
1.5 Für einzelne Leistungen – insbesondere Energieberatung, individueller Sanierungsfahrplan, Energieausweise, Fördermittelberatung, Baubegleitung, Sanierungsmanagement oder sonstige Beratungsleistungen – gelten ergänzend die jeweiligen leistungsbezogenen Vertragsbedingungen, soweit diese Bestandteil des jeweiligen Angebots oder Vertrages werden.
2. Leistungen von RENEWA
2.1 RENEWA unterstützt Eigentümer, Kaufinteressenten, Unternehmen und sonstige Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
2.2 Hierzu gehören insbesondere:
- Erstberatung
- Energieberatung
- Fördermittelberatung
- Sanierungskonzepte
- Projektkoordination
- Sanierungsmanagement
- Baubegleitung
- Vermittlung geeigneter Fachunternehmen
- digitale Projektverwaltung
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
3. Nutzung der Website
3.1 Die Nutzung der öffentlich zugänglichen Inhalte ist kostenfrei.
3.2 Über die Website können Nutzer Kontaktanfragen stellen, Beratungen anfragen, Unterlagen hochladen oder Termine vereinbaren.
3.3 Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Durchführung eines Projekts besteht nicht.
4. Anfragen und Vermittlung
4.1 RENEWA prüft sämtliche eingehenden Anfragen individuell.
4.2 RENEWA entscheidet nach eigenem Ermessen, ob
- die Leistungen durch RENEWA selbst erbracht werden,
- einzelne Leistungen gemeinsam mit Kooperationspartnern erbracht werden oder
- die Anfrage vollständig an einen geeigneten Kooperationspartner weitergeleitet wird.
4.3 Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Partners besteht nicht.
4.4 RENEWA übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit einzelner Partner oder die Annahme eines Projekts.
5. Kooperationspartner
5.1 Zur Durchführung eines Projekts arbeitet RENEWA mit selbständigen Kooperationspartnern zusammen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Energieberater
- Handwerksunternehmen
- Architekten
- Fachplaner
- Sachverständige
- Finanzierungsberater
- Banken
- Immobilienmakler
- sonstige Dienstleister
5.2 Soweit dies für die Bearbeitung einer Anfrage oder Durchführung eines Projekts erforderlich ist, ist RENEWA berechtigt, projektbezogene Informationen an entsprechende Kooperationspartner weiterzugeben.
5.3 Erfolgt die Leistung durch einen Kooperationspartner, kommt der jeweilige Vertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und diesem Kooperationspartner zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
6. Empfehlungsgeber
6.1 Projekte können durch Empfehlungsgeber (z. B. Banken, Sparkassen, Immobilienmakler, Finanzierungsberater oder sonstige Kooperationspartner) an RENEWA vermittelt werden.
6.2 Sofern die Anfrage über einen Empfehlungsgeber oder Kooperationspartner an RENEWA herangetragen wurde, ist RENEWA berechtigt, diesem im zur Zusammenarbeit erforderlichen Umfang Informationen über den Bearbeitungsstand des Projekts sowie den Abschluss oder Nichtabschluss eines Vertrages mitzuteilen, soweit dies zur Durchführung der Kooperation oder zur Abwicklung vertraglicher Vereinbarungen erforderlich ist.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Eingang der Anfrage
- Terminvereinbarung
- Angebotsversand
- Vertragsabschluss
- Projektbeginn
- Projektabschluss
6.3 Eine Weitergabe weitergehender personenbezogener Daten oder technischer Projektunterlagen erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie der Datenschutzerklärung.
7. Digitale Projektplattform
7.1 RENEWA kann Auftraggebern und autorisierten Projektbeteiligten einen Zugang zu einer digitalen Projektplattform zur Verfügung stellen.
7.2 Über diese Plattform können insbesondere bereitgestellt werden:
- Angebote
- Verträge
- Projektdokumente
- Termine
- Statusinformationen
- Nachrichten
- Rechnungen
- technische Unterlagen
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
7.4 RENEWA übernimmt keine Gewähr für eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.
8. Elektronische Kommunikation
8.1 Die Kommunikation erfolgt regelmäßig elektronisch.
8.2 Angebote, Verträge, Rechnungen und sonstige Dokumente können elektronisch bereitgestellt werden.
8.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, projektbezogene Informationen auch elektronisch zu erhalten.
9. Elektronischer Vertragsabschluss
9.1 Verträge können elektronisch geschlossen werden.
9.2 Die Annahme eines Angebots kann insbesondere erfolgen durch:
- elektronische Signatur,
- digitale Freigabe,
- Bestätigung über ein Kundenportal,
- Bestätigung per E-Mail,
- sonstige gesetzlich zulässige elektronische Verfahren.
9.3 Elektronisch abgegebene Erklärungen stehen einer handschriftlichen Unterschrift gleich, soweit gesetzlich zulässig.
10. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen,
- Änderungen unverzüglich mitzuteilen,
- erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen,
- Zugang zu Objekten zu ermöglichen, soweit dies erforderlich ist.
11. Urheberrechte
Sämtliche Inhalte der Website sowie sämtliche von RENEWA erstellten Unterlagen bleiben urheberrechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe ist nur mit Zustimmung von RENEWA zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
12. Haftung
12.1 RENEWA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RENEWA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.3 Soweit Leistungen durch selbständige Kooperationspartner erbracht werden, haftet RENEWA nicht für deren Leistungserbringung, sofern RENEWA hierfür keine eigene vertragliche Verantwortung übernommen hat.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung von RENEWA in ihrer jeweils gültigen Fassung.
14. Änderungen dieser AGB
RENEWA ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen anzupassen, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen oder des Leistungsangebots.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Hamburg.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.