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Förderung für Dach-Sanierungen

Von Jens Piasecki
Bild: Förderung für Zwischensparrendämmung
Mit RENEWA zur Förderung der Dachdämmung

Weil Dachdämmungen dazu beitragen, die Wärmeverluste in diesem Gebäudeteil um bis zu 75 Prozent zu reduzieren und so CO2-Emissionen senken, gibt es hierfür staatliche Förderung von BAFA und KfW. Aber auch auf regionaler Ebene werden Dachdämmungen gefördert.

Das Besondere: Sanierungsmaßnahmen am Dach, die in Zusammenhang mit der Dämmung stehen, können anteilig mitgefördert werden. Welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind und um welche Sanierungsmaßnahmen es sich handelt, können Sie im folgenden Artikel erfahren.


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    Dachsanierung inkl. Förderung von RENEWA

    Bild: Dachsanierung mit RENEWA
    Förderfähig, wenn auch das Dach gedämmt wird

    Wer sein Dach sanieren will oder muss, der steht vor einer Reihe schwieriger Fragen: Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es? Welche Teile müssen zwingend saniert werden? Und wie viel kostet eine Dachdämmung?

    Woran erkenne ich einen zuverlässigen Handwerksbetrieb und wo finde ich den? Muss ich dämmen und, wenn ja, welche Bauteile? Gibt es evtl. Fördergelder? Und, wenn ja, welche Vorschriften sind zu beachten, um diese zu erhalten? Viele Fragen, die für Laien schwer zu beantworten sind.

    Wenn Sie Ihr Dach mit dem RENEWA-Service sanieren lassen, profitieren Sie davon auf jeden Fall. Unsere Energieberater erkennen dank jahrelanger Sanierungs-Erfahrung, wo Handlungsbedarf besteht, bzw. sie wissen genau, welche Vorschriften zu beachten sind und welche Maßnahme-Kombinationen gefördert werden. Zudem sind sie dank ihrer Zertifizierung auch berechtigt, Förderung zu beantragen bzw. die benötigten Dokumente bereitzustellen.

    Außerdem vermitteln sie passende Fachbetriebe, koordinieren deren Arbeit - ggf. auch Gewerke übergreifend - und prüfen abschließend die Qualität der geleisteten Arbeit. Bei RENEWA bekommen Sie also die Ermittlung des Status quo, die Auswahl notwendiger Sanierungsmaßnahmen, die Beantragung möglicher Förderung, die Vermittlung von Fachbetrieben sowie die Koordination und die Qualitätsprüfung der Arbeiten aus einer Hand. So gelingt Ihre Sanierung und Sie sparen dank der Förderung auch noch Geld.


    Förderung für Dachsanierung mit RENEWA

    • Für Sanierungsmaßnahmen am Dach gibt es Förderung, wenn gleichzeitig eine förderfähige Dachdämmung installiert wird. Wann eine Dachdämmung förderfähig ist, können Sie von unseren zertifizierten RENEWA Beratern erfahren.
    • In einigen Fällen besteht nach Gebäudeenergiegesetz (GEG, vormals EnEV 2014) eine gesetzliche Dämmpflicht. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden. RENEWA weiß, ob für Ihr Eigenheim eine Dämmpflicht besteht.
    • RENEWA berechnet im Vorfeld, welche Dachdämmung die beste für Sie ist. Außerdem wissen unsere Berater, ob und von wem Sie möglicherweise eine Förderung erhalten können.
    • Wenn Sie den RENEWA Service für Ihre Dachsanierung nutzen, erhalten Sie auf Wunsch Energieberatung, Förderung, die Vermittlung von Fachbetrieben sowie die Gewerke übergreifende Koordination und die abschließende Qualitätskontrolle Ihrer Arbeiten aus einer Hand.

    BAFA, KfW oder doch etwas anderes?

    Eine Förderung für die Sanierung des Daches bekommt man auf Bundesebene vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Zuständigkeit ist abhängig davon, ob es sich um eine Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus und um einen Zuschuss oder einen Förderkredit handelt.

    Dazu gibt es noch zahlreiche Förderungen auf regionaler Ebene. Auch hier können Sie von der jahrelangen Erfahrung unserer Berater profitieren, denn sie wissen genau, welche Förderungen es gibt, welche sich kombinieren lassen und wann, wo und wie sie die Fördergelder beantragen müssen. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Förderung möglichst hoch ausfällt und Sie sich nicht im Förderdschungel verirren.


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    Maßnahmen, Kosten und Zuschüsse

    Bild: Einbau Dachfenster und Dachgaube
    Dachfenster machen das Dachgeschoss wohnlicher

    Die Liste der möglichen Maßnahmen ist ziemlich lang: Von leichten Ausbesserungsarbeiten an der Dachrinne über den Einbau einer Dachgaube bis hin zum kompletten Neuaufbau inklusive neuem Dachstuhl, Dämmung und Neueindeckung ist alles möglich.

    Außerdem haben die Materialwahl und die Größe der Dachfläche erheblichen Einfluss auf die Kosten. Dementsprechend variieren auch die Preise und lassen sich nicht pauschal beziffern.

    Dazu kommt, dass Förderung für Dachsanierungen nur dann gewährt wird, wenn gleichzeitig mit der Maßnahme eine Dachdämmung installiert wird und die Sanierungsmaßnahme in direktem Zusammenhang mit dieser steht. Wird das Dach z. B. ohne neue Dämmung neu eingedeckt, erhält man KEINE Förderung.

    Vom BAFA erhalten Sie im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG EM) für eine Einzelmaßnahme 15 Prozent Förderung von einer Gesamtinvestition zwischen 2.000 und 30.000 Euro. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Fördersatz auf 20 Prozent und die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro. So können Sie eine Förderung von bis zu 12.000 Euro bekommen.

    Sollten Sie sich eine Sanierung nicht leisten können, stellt die KfW Ihnen mit dem Programm 358/359 einen Ergänzungskredit zu der Zuschussförderung des BAFA zur Verfügung. Bis zu 120.000 Euro kann der Kredit betragen. Bei einem Bruttojahreseinkommen bis 90.000 Euro, erhalten Sie noch eine Zinsvergünstigung. Der Kredit steht allerdings nur selbst nutzenden Eigentümern zur Verfügung.

    Für eine Gesamtsanierung mit Verbesserung der Gebäudehülle nach KfW-Effizienzhaus-Standard stellt die KfW einen Kredit (KfW 261) mit Tilgungszuschuss bereit. Die Zuschussvariante KfW 461 wurde eingestellt. Die genannten Förderprogramme im Überblick:

    ProgrammArtArbeitenFörderung
    BAFA BEG EMZuschussEinzelmaßnahme zur Dachsanierung (z. B. nur Dachdämmung)15 %, max. 4.500 €;

    20 % mit iSFP-Bonus (20 % von 60.000 €, max. 12.000 €) möglich
    KfW 261FörderkreditGesamtsanierung zum Effizienzhaus (u. a. mit guter Dachdämmung)bis zu 45 % Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von max. Kreditsumme 150.000 €, max. 67.500 €
    KfW 358/359FörderkreditEinzelmaßnahme zur Dachsanierung (z. B. nur Dachdämmung)bis zu 120.000 €, ggf.  Zinsvergünstigung
    KfW 461ZuschussNeubau, Kauf oder Gesamtsanierung zum Effizienzhaus (u. a. mit guter Dachdämmung)Wurde 2022 eingestellt

    Was eine bestimmte Sanierungs-Arbeit letztlich kostet, ist abhängig davon, was genau Sie erledigen lassen. Anhand von Durchschnittspreisen wollen wir Ihnen in der folgenden Tabelle einen groben Überblick über mögliche Kosten und Förderungen der jeweiligen Maßnahme vermitteln.

    Sanierungs-MaßnahmeKosten mit EinbauProgrammFörderung (Einzelmaßnahme)Kosten abzüglich Förderung
    Aufsparrendämmung (mit Neueindeckung)150 - 250 € / m²BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten127 - 212 € / m²
    Zwischensparrendämmung40 - 80 € / m²BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten34 - 68 € / m²
    Untersparrendämmung30 - 60 € / m²BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten25 - 51 € / m²
    Dämmung der Geschossdecke15 - 40 € / m²BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten13 - 34 € / m²
    Einblasdämmung Dachschräge40 - 65 € / m²BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten34 - 55 € / m²
    Flachdachdämmung45 - 80 € / m²BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten38 - 68 € / m²
    Dachausbau (mit Dämmung)300 - 500 € / m²BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten255 - 425 € / m²
    Umfassende Dachsanierung (mit Dämmung)200 - 300 € / m²BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten170 - 255 € / m²
    Dachstuhl abreißenca. 5.000 €BAFA BEG EM(kann ggf. als notwendige Nebenarbeit mitgefördert werden, wenn beim Neu-Aufbau des Dachs eine neue Dämmung installiert wird)ca. 5.000 €
    Dachstuhl erneuern (ohne Dämmung)6.000 - 9.000 €Keine Förderungn/a6.000 - 9.000 €
    Flachdachbegrünung (mit Dämmung)25 - 100 € / m²BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten21 - 85 € / m²
    Flachdachabdichtung (ohne Dämmung)25 - 40 € / m²Keine Förderungn/a25 - 40 € / m²
    Dacheindeckung (ohne Dämmung)80 - 150 € / m²Keine Förderungn/a80 - 150 € / m²
    Dachgaube (mit Dämmung)7.000 - 11.000 € / Stck.BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten5.950 - 9.350 € / Stck.
    Dachfenster (wenn förderfähig)ab 1.200 € / Stck.BAFA BEG EM15 % der Investitionskosten1020 € / Stck.
    Dachentwässerung (ohne Dämmung)20 - 30 € / MeterKeine Förderungn/a20 - 30 € / Meter
    Schornsteinsanierung (ohne Dämmung)500 - 1.000 €Keine Förderungn/a500 - 1.000 €
    Solarthermie-Anlage (Heizungs-Unterstützung)ab 8.000 €BAFA25 % der Investitionskostenab 6.000 €
    Photovoltaik-Anlageab 7.000 €Netzbetreiber8,9 Cent / kWhca. 200 € / m²

    Quelle: Energieheld; Dachschrägen insgesamt 100 m², Geschossdecke 60 m²

    Beispiel: BAFA-Zuschuss BEG EM

    Um Ihnen die Möglichkeiten der Förderung für eine Dachsanierung zu verdeutlichen, hier ein Beispiel zur Veranschaulichung: Der Besitzer eines Einfamilienhauses plant, die sanierungsbedürftige Dacheindeckung zu erneuern. Bei dieser Gelegenheit entschließt er sich dazu, neben der Neueindeckung auch eine Aufsparrendämmung zu installieren. Das Dach hat eine Größe von 100 Quadratmetern.

    Insgesamt ergeben sich so Kosten für die Neueindeckung und die Aufsparrendämmung von rund 25.000 Euro. Da es sich um eine Einzelmaßnahme handelt, erhält der Bauherr im Rahmen des Programms BAFA BEG EM 15 Prozent dieser Kosten als Förderung, also insgesamt 3.750 Euro. Somit belaufen sich die Kosten nach Abzug der Förderung auf 21.250 Euro. Hat der Energieberater vorher einen Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) erstellt, in dem die Maßnahme berücksichtigt wurde, erhöht sich der Fördersatz auf 20 Prozent, sodass sich eine Förderung von 5.000 Euro ergibt.

    Beispiel: Dachsanierung mit KfW-Kredit

    Im folgenden Beispiel muss der Erbe eines alten und unzureichend gedämmten Einfamilienhauses mindestens die Geschossdecke dämmen. Da der Dachstuhl und das Dach jedoch völlig marode sind, entschließt sich der Erbe, das Dach komplett zu sanieren. Dazu werden die Dachziegel und der Dachstuhl entfernt und entsorgt. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 5.000 Euro. Danach wird ein neuer Dachstuhl aufgebaut, was weitere 8.000 Euro kostet.

    Es folgt die Installation der Aufsparrendämmung inklusive Neueindeckung. Dieser Arbeitsschritt schlägt mit 27.000 Euro zu Buche. Zeitgleich werden 4 Dachfenster verbaut, die zusammen 4.800 Euro kosten. Zum Schluss wird noch eine Zwischensparrendämmung für 4.000 Euro eingeblasen. Das Verkleiden der Dämmung mit Rigips, das Tapezieren und das Streichen übernimmt der Erbe in Eigenarbeit, um Kosten zu sparen. Insgesamt entsteht eine Rechnung von 48.800 Euro.

    Da das Haus nach der Sanierung die Effizienzhausstufe EH 85 erreicht, kann der Erbe auf den KfW Kredit 261 inkl. Tilgungszuschuss zurückgreifen. Im Rahmen dessen erhält er ein Darlehen von 48.800 Euro zur Deckung der Kosten. Zusätzlich erhält er noch einen Fördersatz in Höhe von 5 Prozent der Investitionskosten, also 2.440 Euro, wobei der Fördersatz aus einem Tilgungszuschuss von 5 Prozent besteht. Die 2.440 Euro werden mit seiner Kreditschuld verrechnet, sodass der Erbe schließlich 46.360 Euro für die Dachsanierung bezahlt.


    Beantragung und Tipps

    Um eine Förderung von BAFA oder KfW zu erhalten, sind neben den technischen Mindestanforderungen auch einige formale Voraussetzungen zu erfüllen. Hier ist vor allem die korrekte Beantragung von Bedeutung. Der Antrag ist grundsätzlich immer vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Bei der Sanierung mit Einzelmaßnahmen muss jedoch ein Handwerkerangebot angenommen werden, bevor die Förderung beantragt werden kann. 

    Das war bis Ende 2023 noch genau umgekehrt. Wenn Sie einen Kredit für eine Komplettsanierung beantragen wollen, müssen Sie auch 2024 zuerst einen Antrag stellen, bevor Sie ein Handwerkerangebot annehmen. Andernfalls erhalten Sie hier keine Förderung. Bei Arbeiten an der Gebäudehülle muss zudem immer auch ein Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) eingebunden werden. 

    Oder mit anderen Worten: Ohne Energieberater erhalten Sie keine Förderung. Der Experte muss bestimmte Dokumente bzw. Bestätigungen ausstellen, bevor die Förderung beantragt werden kann. Bei KfW-Förderkrediten muss zusätzlich eine sogenannte Bestätigung nach Durchführung erstellt werden, damit der Tilgungszuschuss auch ausgezahlt wird. Insgesamt ist es enorm wichtig, hier alle formalen Aspekte zu beachten und korrekte Angaben zu machen. Die KfW-Förderkredite werden über den Finanzierungspartner, also die Hausbank, beantragt. 

    Kosten für den Energieberater

    Die Kosten für den Energieberater variieren, je nachdem, welche Leistungen er erbringt, und können hier nicht pauschal benannt werden. Für die Beantragung einer Förderung – wo möglich – können Sie mit etwa 300 Euro rechnen. Es gibt aber die Möglichkeit, diese Kosten ebenfalls fördern zu lassen. In der Regel erhält man durch den Einsatz des Energieberaters insgesamt deutlich mehr Förderung, als man für den Energieberater bezahlt.

    Das BAFA erstattet 80 Prozent der Kosten für die Energieberatung bzw. maximal 1.300 Euro bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten. Die KfW sieht Förderung für den Energie-Effizienz-Experten in dem Programm KfW 261 vor. Geht es um Effizienzhäuser, sind 50 Prozent von bis zu 10.000 Euro (also 5.000 Euro) vorgesehen.

    Keine nachträgliche Förderung

    Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Wenn Sie es versäumt haben, den Antrag korrekt zu stellen, ist der Förderanspruch erloschen. Das gilt auch dann, wenn Sie ansonsten alle Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie den RENEWA Service nutzen, kann Ihnen das nicht passieren: Wir übernehmen die Beantragung frist- und formgerecht bzw. stellen dem Finanzierungspartner die benötigten Dokumente zur Verfügung und sorgen auch sonst dafür, dass die Sanierung möglichst problemlos abläuft.


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    Regionale Förderungen nutzen

    Bild: Regionale Förderung
    Regionale Förderung lohnt sich

    Neben der BAFA- und KfW-Förderung gibt es in Deutschland meist auch auf regionaler Ebene Förderungen für die Sanierung der Gebäudehülle. Das schließt auch Dachsanierungen mit ein.

    Größtenteils muss man jedoch den energetischen Status quo verbessern. Das heißt in der Regel, dass man eine Dämmung installieren muss und nur Arbeiten mitgefördert werden, die damit in direktem Zusammenhang stehen.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob, wofür und wie viel Förderung es in Ihrer Nähe gibt, wenden Sie sich an unsere Berater. Wir sind darauf spezialisiert, Möglichkeiten der Förderung auch auf regionaler Ebene zu finden und mit den staatlichen Förderungen zu kombinieren, wenn das möglich ist.

    Eine pauschale Aussage über die Höhe solcher Fördermittel lässt sich natürlich nicht treffen, da diese von Region zu Region variieren. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie allerdings einige Beispiele, die solche Förderkombinationen und ihre Vorteile verdeutlichen sollen. Die Tabelle spiegelt jedoch nicht alle existierenden regionalen Fördermittel wider und bezieht sich auf eine beispielhafte Zwischenspareindämmung.

    StadtKostenBAFA BEG EM-FörderungRegionale FörderungFörderung gesamt
    Hamburg4.000 - 8.000 €15 % der Gesamtkosten, 600 - 1.200 €IFB, 36,50 € / m², 3.650 €4.250 - 4.850 €
    Bremen15 % der Gesamtkosten, 600 - 1.200 €Bremo, 6 € / m², 600 €1.200 - 1.800 €
    Hannover15 % der Gesamtkosten, 600 - 1.200 €Landeshauptstadt Hannover, 2.000 € (pauschal)2.600 - 3.200 €
    München15 % der Gesamtkosten, 600 - 1.200 €FES, 10 - 15 € / m²**, 1.400 - 2.100 €2.000 - 3.300 €

    *) Bemessungsgrundlage: Dachschrägen (100 m²)
    **) Bemessungsgrundlage: Wohnfläche (140 m²)


    Dachsanierung günstiger ohne Förderung?

    Bild: Sanierung des Dachstuhls mit Förderung der KfW
    Kann mitgefördert werden: Die Sanierung des Dachstuhls

    In den Medien wird immer wieder behauptet, dass Dach-Sanierungen ohne Förderung günstiger wären, da für eine Förderung höhere Dämmstandards erreicht werden müssen. Dadurch würde die Dachsanierung selbst mit Fördergeldern teurer.

    Das trifft jedoch nicht pauschal zu: Um hierzu eine Aussage machen zu können, muss man die Kosten langfristig betrachten. Da Förderung für eine Dachsanierung nur in Zusammenhang mit der Installation einer Dämmung gewährt wird, kommt es letztendlich darauf an, ob und wann sich die Dämmung amortisiert.

    Eine Amortisation ist nämlich nur möglich, wenn die Dämmung dem neuesten Standard entspricht. Durch die höheren Dämmstandards profitiert man nicht nur von den Fördergeldern, sondern auch dauerhaft von sinkenden Heizkosten, sodass sich die Dämmung auf die Lebensdauer von 40 bis 60 Jahren betrachtet mit Förderung üblicherweise amortisiert. Eine Amortisation der Dachsanierung ohne Dämmung ist dagegen nicht möglich.

    Allerdings gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Amortisationsdauer, je nachdem, welche Dämmung verbaut wurde. Besonders eine Aufsparrendämmung amortisiert sich infolge der hohen Investitionskosten eigentlich nur dann, wenn das Dach ohnehin neu eingedeckt werden muss. Dann wird die Eindeckung (die man ohnehin braucht und sonst voll bezahlen müsste) nämlich gleich mitgefördert. Wurde es erst vor wenigen Jahren zuletzt gedeckt, ist eine Amortisation dagegen unwahrscheinlich.

    In einem solchen Fall sollte man eher auf eine Zwischensparrendämmung zurückgreifen. Diese ist besonders als Einblasdämmung sehr effizient. Bleibt der Dachboden unbewohnt, kann man auch einfach nur die Geschossdecke dämmen. Auch hier ist die Einblasdämmung besonders preiswert. Solche Dämmungen amortisieren sich meist schon nach wenigen Jahren. Grundsätzlich kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an, ob sich eine Dämmung amortisiert. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich einfach an unsere Energieberater. Sie helfen Ihnen gerne.

    Dämmpflicht nach GEG (vormals EnEV 2014)

    Laut Gebäudeenergiegesetz GEG (ehemals EnEV 2014) müssen Gebäude, die nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen so gedämmt werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke den Vorgaben des GEG genügt. Lediglich Besitzer von Ein-, Zweifamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern, die bereits vor dem 01.02.2002 in ihrem Gebäude gewohnt haben, sind von dieser Pflicht ausgenommen.

    Alternativ kann der Eigentümer auch das Dach GEG-konform dämmen lassen. Häuser, die bereits vorher erworben und vom Besitzer zumindest teilweise (Ein-, Zweifamilienhaus und Mehrfamilienhaus) auch bewohnt wurden, sind dagegen ebenso von dieser Regelung ausgenommen wie Gebäude, die schon über eine Dachdämmung oder Geschossdeckendämmung verfügen.

    Wie dick dämmen für GEG (EnEV) und BAFA/KfW?

    Besteht aufgrund des GEG (vormals EnEV 2014) eine Dämmpflicht, so ist der darin angegebene maximal zugelassene U-Wert von 0,24 W/(m²K) einzuhalten. Das bedeutet für synthetische Dämmstoffe in der Regel eine Dämmstoffdicke zwischen 10 (Polyurethan / PUR) und 15 Zentimetern (Extrudiertes Polystyrol / XPS), für organische eine zwischen 16 (Zellulose) und 18 Zentimetern (Holzfaser) und für mineralische Dämmstoffe eine Dicke zwischen 14 (Steinwolle) und 24 Zentimetern (Kalziumsilikat). Abweichungen sind jedoch möglich.

    Um eine Förderung von BAFA oder KfW zu erhalten, sind jedoch noch weitaus strengere Vorgaben einzuhalten. Hier liegt der Grenzwert für Dachdämmungen bei 0,14 W/(m²K). Um diesen einzuhalten, müssten die gleichen synthetischen Dämmstoffe eine Dicke von 19 (PUR) bis 31 (XPS) Zentimetern aufweisen, organische Dämmstoffe eine von 31 (Zellulose) bis 39 Zentimetern (Holzfaser) und mineralische Dämmstoffe eine von 24 (Steinwolle) bis 44 Zentimetern (Kalziumsilikat).


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    Realistische Heizkosten-Einsparungen

    Fakt ist: Über ein ungedämmtes Dach entweichen im Schnitt 20 bis 25 Prozent der Wärme eines Hauses. Eine Dachdämmung sorgt also definitiv dafür, dass Sie in erheblichem Maße Heizkosten sparen. Da Dämmungen in der Regel sehr langlebig sind, können Sie davon ausgehen, dass sich die Kosten der Dämmung über deren gesamte Lebensdauer nicht nur amortisieren, sondern dass Sie viele Jahre lang Geld sparen.

    Wie viel das genau ist, hängt letztlich auch von der Art der Dämmung bzw. dem Dämmstoff ab. Als weiterer Faktor nimmt die Entwicklung des Energiepreises des jeweiligen Brennstoffes Einfluss auf die Heizkosten(-ersparnisse). Und natürlich spielt der technische Standard der Heizung auch eine wesentliche Rolle. Im Internet prognostizierte Einsparungen von 15 Prozent jährlich sind dabei durchaus realistisch.


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