KfW 261: Förderung für Komplettsanierungen
Wenn Sie eine Komplettsanierung Ihrer Immobilie planen und diese anschließend einen Effizienzhaus-Standard der KfW erreicht, erhalten Sie teils großzügige Förderung. Die Höhe des Fördersatzes ist von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängig.
In diesem Artikel erfahren Sie alles zu der KfW 261 Kreditförderung. Wie hoch fällt die Förderung aus? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Was gilt es noch zu beachten?
KfW 261: das Wichtigste in Kürze
- Kredit von bis zu 150.000 Euro inklusive Fördersatz (Tilgungszuschuss) von max. 67.500 Euro für Sanierung zum Effizienzhaus oder Erst-Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
- Von bis zu 2.500 Euro Förderung für Fachplanung und Baubegleitung für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen und von bis zu 5.000 Euro für Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard
KfW 261: der Förderkredit
Das Programm KfW 261 dient zur Förderung der Sanierung oder des Kaufs eines sanierten Gebäudes nach Effizienzhaus-Standard. Für eine Sanierung zum Effizienzhaus können Sie einen Kredit von bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung (mit Tilgungszuschuss) von bis zu 45 Prozent der Kreditsumme erhalten. Das entspricht einer Summe von bis zu 67.500 Euro, die Sie nicht zurückzahlen müssen.
Der Kredit 261 ist nicht mehr für den energieeffizienten Neubau verfügbar. Hier haben Sie allerdings die Möglichkeit, mit dem Programm KfW 297/298 einen zinsvergünstigten Kredit von ebenfalls bis zu 150.000 Euro aufzunehmen.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Fördersätze, die für das Erreichen der verschiedenen Effizienzhaus-Stufen erhältlich sind.
Effizienzhaus-Standard | Förderung Sanierung |
---|---|
KfW Effizienzhaus 40 EE* | Förderung bis 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 67.500 € |
KfW Effizienzhaus 40 | Förderung bis 40 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 48.000 € |
KfW Effizienzhaus 55 EE* | Förderung bis 40 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 60.000 € |
KfW Effizienzhaus 55 | Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) bis 35 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 42.000 € |
KfW Effizienzhaus 70 EE* | Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) bis 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 37.500 € |
KfW Effizienzhaus 70 | Förderung (inkl. Tilgungszuschuss)bis 20 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 24.000 € |
KfW Effizienzhaus 85 EE* | Förderung (inkl. Tilgungszuschuss)bis 10 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 15.000 € |
KfW Effizienzhaus 85 | Förderung (inkl. Tilgungszuschuss)bis 5 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 6.000 € |
KfW Effizienzhaus 100 EE* | Wird seit 2022 nicht mehr gefördert |
KfW Effizienzhaus 100 | Wird seit 2022 nicht mehr gefördert |
KfW Effizienzhaus Denkmal EE* | Förderung (inkl. Tilgungszuschuss)bis 10 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 15.000 € |
KfW Effizienzhaus Denkmal | Förderung (inkl. Tilgungszuschuss)bis 5 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 6.000 € |
Fachplanung und Baubegleitung | Tilgungszuschuss bis 50 % der Kreditsumme von höchstens 10.000 €, max. 5.000 € |
* EE, Erneuerbare Energien-Klasse: Diese Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs eines Gebäudes durch erneuerbare Energiequellen gedeckt wird. In diesem Fall steigt auch die maximal verfügbare Kreditsumme von 120.000 Euro auf 150.000 Euro.
Achtung: Zinssätze schwanken
Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.
Zinssätze für KfW-Förderkredite
Für den KfW-Kredit 261 gelten dieselben Zinssätze. Sie unterscheiden sich jedoch je nach Art des Darlehens bzw. der Laufzeit. Hausbesitzer haben die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit oder einem endfälligen Darlehen.
Der Unterschied: Beim Annuitätendarlehen werden in den ersten Jahren der Laufzeit nur die Zinsen an die KfW gezahlt, in den Folgejahren der Kreditbetrag in festen monatlichen Raten. Beim endfälligen Darlehen müssen während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen gezahlt werden und der Kreditbetrag am Schluss in einer Summe. In allen Fällen beträgt die Zinsbindung 10 Jahre und die Bereitstellungsprovision 0,15 Prozent p. M. ab dem 13. Monat. Folgende Zinssätze gelten für den Kredit 261:
Kredit-Variante | Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Eff. Jahreszins |
---|---|---|---|
Annuitätendarlehen | 4 bis 10 Jahre | 1-2 Jahre | 0,24 % (0,24 %) |
20 Jahre | 1-3 Jahre | 1,37 % (1,38 %) | |
30 Jahre | 1-5 Jahre | 1,65 % (1,66 %) | |
Endfälliges Darlehen | 10 Jahre | 4 bis 10 Jahre | 1,77 % (1,78 %) |
Stand: 08.01.2024
Planung und Beratung von RENEWA
Um die Förderung aus dem Programm KfW 261 zu erhalten, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters VOR Baubeginn zwingend erforderlich. Er erkennt Sanierungsbedarf, plant die durchzuführenden Maßnahmen und Fördermittel und stellt mit Ihnen zusammen den Antrag auf Förderung, wenn dies gewünscht ist. Zudem wählt er auf Wunsch die durchführenden Fachbetriebe aus und überwacht deren fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen, führt eine abschließende Qualitätskontrolle durch und erstellt die zwingend benötigte „Bestätigung nach Durchführung” für den Finanzierungspartner bzw. die KfW aus.
Wir von RENEWA sind seit vielen Jahren in der Energieberatung und im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und verfügen über zahlreiche Energie-Effizienz-Experten (dena-zertifizierte Energieberater) mit einer umfangreichen Expertise. Wenn Sie sich dazu entscheiden, den RENEWA Service zu nutzen, brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Wir übernehmen Planung, form- und fristgerechte Antragstellung, die Auswahl geeigneter Fachbetriebe, die Überwachung der fachgerechten Durchführung und eine abschließende Qualitätskontrolle für Sie.
Beispiele für die Höhe der Kredite
Im folgenden Kapitel wollen wir Ihnen anhand von Beispielen zeigen, wie hoch die Förderung energetischer Sanierungen und energieeffizienter Neubauten ausfallen kann. Wie hoch die Förderung im konkreten Einzelfall ist, hängt jedoch immer von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.
Förderhöhe für Baubegleitung
Wichtig zu wissen: Die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten (dena-zertifizierter Energieberater) wird im Programm KfW 261 ebenfalls gefördert und kann im selben Formular wie die Förderung für das Effizienzhaus mit beantragt werden.
Die Förderung für die Baubegleitung erfolgt in Form eines Kredites inklusive Tilgungszuschuss. Für die Sanierung von Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen erhalten Sie für die Baubegleitung von Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern einen Kredit von bis zu 5.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss von 50 Prozent der Kreditsumme - also maximal 2.500 Euro pro bewilligtem Antrag und Kalenderjahr. Für Mehrfamilienhäuser kann man sogar eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten.
Für Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard erhält man für die Baubegleitung einen Kredit von bis zu 10.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss von 50 Prozent der Kreditsumme, also maximal 5.000 Euro Förderung (für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser). Für Mehrfamilienhäuser kann man sogar einen Kredit von bis zu 40.000 Euro erhalten, der maximale Förderbetrag ist bei 20.000 Euro gedeckelt (50 Prozent der Kreditsumme).
Baubegleitung | Gebäude | Förderung | Fördergeld |
---|---|---|---|
Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) | Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser | Kredit von bis zu 5.000 € + Tilgungszuschuss von 50 % der Kreditsumme | max. 2.500 € |
Mehrfamilienhäuser | Kredit von bis zu 20.000 € (max. 2.000 € pro Wohneinheit) + Tilgungszuschuss von 50 % der Kreditsumme | max. 10.000 € | |
Sanierung o. Neubau nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG) | Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser | Kredit von bis zu 10.000 € + Tilgungszuschuss von 50 % der Kreditsumme | max. 5.000 € |
Mehrfamilienhäuser | Kredit von bis zu 40.000 € (max. 4.000 € pro Wohneinheit) + Tilgungszuschuss von 50 % der Kreditsumme | max. 20.000 € |
Sanierung in Einzelschritten
Eine Förderung für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen ist seit 2022 nicht mehr von der KfW erhältlich. Förderungen können hierfür nur noch vom BAFA in Anspruch genommen werden.
Die einzige Ausnahme hierzu ist seit 2024 der Heizungstausch als Einzelmaßnahme. Dieser wird aktuell von der KfW im Rahmen des Programms KfW 458 gefördert.
Sanierung zum Effizienzhaus
Häufig sind Bestandsimmobilien in einem Zustand, in dem eine Komplettsanierung unumgänglich ist. Erreicht man allerdings mit der Komplettsanierung einen Effizienzhaus-Standard, kann man für die Sanierung eine üppige Förderung erhalten.
Ein Beispiel: Ein Paar hat sich zur Komplettsanierung seines Hauses zum Effizienzhaus 40 EE entschlossen. Der in die Sanierung eingebundene Energie-Effizienz-Experte plant dementsprechend die Sanierung.
Die zu erwartenden Kosten der Sanierung werden mit 255.700 Euro veranschlagt. Nach Bestätigung der Förderung durch die KfW erhält das Paar einen Kredit in Höhe von 150.000 Euro. Außerdem erhalten sie nach der Sanierung einen Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) von 45 Prozent der Kreditsumme. Das entspricht einem Betrag von 67.500 Euro – also mehr als einem Viertel der Gesamtkosten der Sanierung zum Effizienzhaus. Durch die Förderung sinkt der zu zahlende Betrag somit auf 188.200 Euro. Diesen Betrag finanziert das Paar teils aus Eigenkapital, teils aus einem Bausparkredit.
Effizienzhaus-Standard | Kosten | Förderung BEG WG (KfW 261) | Kosten mit Förderung |
---|---|---|---|
KfW Effizienzhaus 40 EE* | 255.700 € | Kredit über 150.000 € + Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von 67.500 € | 188.200 € |
* Erneuerbare-Energien-Klasse, erhält erhöhten Kreditrahmen und höheren Tilgungszuschuss
KfW 261 für den Kauf eines Effizienzhauses
Mit dem Programm KfW 261 können Sie für den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses Förderung erhalten. Dafür darf für die Immobilie noch keine Förderung nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen worden sein: Eine doppelte Förderung für ein und dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig.
Zudem muss ein Energie-Effizienz-Experte vor Abschluss des Kaufvertrages bestätigen, welche Effizienzhaus-Stufe erreicht wurde. Diese Bestätigung wird dann zusammen mit dem Antrag auf Förderung eingereicht. Sobald die Förderung seitens der KfW bewilligt wurde, können Sie den Kaufvertrag abschließen.
Ein Beispiel: Ein junges Paar hat Interesse an einem frisch sanierten Haus mit Effizienzhaus-Standard 40 EE. Die Kosten hierfür liegen bei 387.990 Euro. Nachdem ein Energieberater den Effizienzhaus-Standard bestätigt und die KfW die Förderung genehmigt hat, kann es den Kaufvertrag unterschreiben. Das Paar erhält daraufhin einen Kredit über 150.000 sowie eine Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von 67.500 Euro, der auf ihre Kreditschuld gutgeschrieben wird. Die Kosten der Immobilie liegen nach Abzug der Förderung also bei 320.490 Euro.
Effizienzhaus-Standard | Kosten | Förderung | Kosten mit Förderung |
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KfW Effizienzhaus 40 EE* | 387.990 € | Kredit über 150.000 € + Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von 67.500 € | 320.490 € |
* Erneuerbare-Energien-Klasse; erhält höheren Kreditrahmen und höheren Tilgungszuschuss
Beachten Sie, dass im Zuge einer BEG Novelle in 2022 der KfW Zuschuss 461 eingestellt wurde. Sanierungen zu Effizienzhäusern oder der Kauf von Effizienzhäusern werden seither nur noch durch das Programm KfW 261 als Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert.