KfW 261 – Förderung für Komplettsanierungen
Wenn Sie eine Komplettsanierung Ihrer Immobilie planen und diese anschließend einen Effizienzhaus-Standard der KfW erreicht, erhalten Sie teils großzügige Förderung. Die Höhe des Fördersatzes ist von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängig.
In diesem Artikel erfahren Sie alles zu der KfW 261 Kreditförderung. Wie hoch fällt die Förderung aus? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Was gilt es noch zu beachten?
KfW 261 – das Wichtigste in Kürze
- Kredit von bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung (Tilgungszuschuss) von max. 52.500 Euro für Sanierung zum Effizienzhaus oder Erst-Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
- Bis zu 5.000 Euro Förderung für Fachplanung und Baubegleitung für Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard
Was ist der KfW 261?
Das Programm KfW 261 dient zur Förderung der Sanierung oder des Kaufs eines sanierten Gebäudes nach Effizienzhaus-Standard. Genauer gesagt alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser zu erreichen.
Für eine Sanierung zum Effizienzhaus können Sie einen Kredit von bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung (mit Tilgungszuschuss) von bis zu 35 Prozent der Kreditsumme erhalten. Das entspricht einer Summe von bis zu 52.500 Euro, die Sie nicht zurückzahlen müssen.
Wie hoch ist der KfW 261?
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Fördersätze, die für das Erreichen der verschiedenen Effizienzhaus-Stufen erhältlich sind:
| Effizienzhaus-Standard | Förderung Sanierung |
|---|---|
| KfW Effizienzhaus 40 EE* / NH* | Förderung bis 35 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 52.500 € |
| KfW Effizienzhaus 40 | Förderung bis 30 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 36.000 € |
| KfW Effizienzhaus 55 EE* / NH* | Förderung bis 30 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 45.000 € |
| KfW Effizienzhaus 55 | Förderung bis 25 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 30.000 € |
| KfW Effizienzhaus 70 EE* / NH* | Förderung bis 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 37.500 € |
| KfW Effizienzhaus 70 | Förderung bis 20 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 24.000 € |
| KfW Effizienzhaus 85 EE* / NH* | Förderung bis 10 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 15.000 € |
| KfW Effizienzhaus 85 | Förderung bis 5 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 6.000 € |
| KfW Effizienzhaus 100 EE* / NH* | Keine Förderung |
| KfW Effizienzhaus 100 | Keine Förderung |
| KfW Effizienzhaus Denkmal EE* / NH* | Förderung bis 10 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 15.000 € |
| KfW Effizienzhaus Denkmal | Förderung bis 5 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 6.000 € |
Stand: Oktober 2025
Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeitsklasse
Die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen Sie, wenn mindestens 65 Prozent Ihres Hauses mit erneuerbaren Energien heizen.
Für die Nachhaltigkeits-Klasse muss Ihr Haus das Nachhaltigkeitszertifikat „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen erhalten. Kriterien dafür sind etwa die Art der Baumaterialien oder die Barrierefreiheit des Hauses.
Wer kann den Kredit KfW 261 erhalten?
Die Förderprogramme richten sich nicht mehr nur an Eigentümer, Pächter und Mieter. Unterstützung können mittlerweile alle beantragen, die klimafreundlich sanieren oder bauen möchten. Dazu zählen unter anderem:
- Privatpersonen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen aller Größen, auch kommunale Betriebe und Freiberufler
- Juristische Personen des Privatrechts, wie z. B. Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
- Soziale Organisationen und Vereine
- Contracting-Geber, die Sanierungen als Dienstleistung anbieten
Kredit für effiziente Neubauten
Der Kredit 261 ist nicht mehr für den energieeffizienten Neubau verfügbar. Hier haben Sie allerdings die Möglichkeit, mit dem Programm KfW 297/298 einen zinsvergünstigten Kredit von ebenfalls bis zu 150.000 Euro aufzunehmen.
Zinssätze und Konditionen für Kredit KfW 261
Die Zinssätze des KfW 261 unterscheiden sich je nach Art des Darlehens bzw. der Laufzeit. Sie haben die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit und einem endfälligen Darlehen.
Der Unterschied: Beim Annuitätendarlehen werden in den ersten Jahren der Laufzeit nur die Zinsen an die KfW gezahlt, in den Folgejahren der Kreditbetrag in festen monatlichen Raten.
Beim endfälligen Darlehen müssen während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen gezahlt werden und der Kreditbetrag am Schluss in einer Summe. In allen Fällen beträgt die Zinsbindung 10 Jahre und die Bereitstellungsprovision 0,15 Prozent p. M. ab dem 13. Monat.
Folgende Zinssätze gelten aktuell für den Kredit 261:
| Kredit-Variante | Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Eff. Jahreszins |
|---|---|---|---|
| Annuitätendarlehen | 4 bis 10 Jahre | 1-2 Jahre | 2,28 % (2,30 %) |
| 11 bis 20 Jahre | 1-3 Jahre | 2,80 % (2,84 %) | |
| 21 bis 30 Jahre | 1-5 Jahre | 2,92 % (2,96 %) | |
| Endfälliges Darlehen | 4 bis 10 Jahre | 2,99 % (3,03 %) |
Stand: Oktober 2025
Achtung – Zinssätze schwanken
Achtung: Die Zinskonditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen KfW 261-Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.
KfW 261 – Energieberaterpflicht für Fördererhalt
Um die Förderung aus dem Programm KfW 261 zu erhalten, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters VOR Baubeginn zwingend erforderlich. Er erkennt Sanierungsbedarf, plant die durchzuführenden Maßnahmen und Fördermittel und stellt mit Ihnen zusammen den Antrag auf Förderung, wenn dies gewünscht ist.
Zudem wählt er auf Wunsch die durchführenden Fachbetriebe aus und überwacht deren fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen, führt eine abschließende Qualitätskontrolle durch und erstellt die zwingend benötigte „Bestätigung nach Durchführung” für den Finanzierungspartner bzw. die KfW aus.
Planung & Beratung durch RENEWA
Wir von RENEWA sind seit vielen Jahren in der Energieberatung und im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und verfügen über zahlreiche Energie-Effizienz-Experten (dena-zertifizierte Energieberater) mit einer umfangreichen Expertise.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, den RENEWA Service zu nutzen, brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Wir übernehmen Planung, form- und fristgerechte Antragstellung, die Auswahl geeigneter Fachbetriebe, die Überwachung der fachgerechten Durchführung und eine abschließende Qualitätskontrolle für Sie.
KfW 261 – zusätzliche Förderung für Baubegleitung und Materialkosten
Die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten (dena-zertifizierter Energieberater) wird im Programm KfW 261 ebenfalls gefördert und kann im selben Formular wie die Förderung für das Effizienzhaus mit beantragt werden.
Die Förderung für die Baubegleitung erfolgt in Form eines Kredites inklusive Tilgungszuschuss. Für Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard erhalten Sie innerhalb des Programms KfW 261 für die Baubegleitung einen Kredit von bis zu 10.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss von 50 Prozent der Kreditsumme, also maximal 5.000 Euro Förderung (für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser).
Für Mehrfamilienhäuser können Sie einen Kredit von bis zu 40.000 Euro erhalten, der maximale Förderbetrag ist bei 20.000 Euro gedeckelt (50 Prozent der Kreditsumme).
| Baubegleitung | Gebäude | Förderung | Fördergeld |
|---|---|---|---|
| Sanierung o. Neubau nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG) | Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser | Kredit von bis zu 10.000 € + Tilgungszuschuss von 50 % der Kreditsumme | max. 5.000 € |
| Mehrfamilienhäuser | Kredit von bis zu 40.000 € (max. 4.000 € pro Wohneinheit) + Tilgungszuschuss von 50 % der Kreditsumme | max. 20.000 € |
Auch Materialkosten sind seit 2023 förderfähig, wenn Sie die Sanierung Ihres Hauses selbstständig durchführen. Aber Achtung: Die Arbeiten müssen von einem Energieberater oder einem Fachunternehmen geprüft und abgenommen werden, damit Sie die Förderung erhalten.
Praxis-Beispiele: So viel Förderung gibt es für Ihre Sanierung mit KfW 261
Im Folgenden wollen wir die Höhe des Kredits KfW 261 anhand zweier Beispiele verdeutlichen.
Beispiel 1: Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE mit KfW 261-Förderung
Wie lohnenswert die KfW 261-Förderung in der Praxis sein kann, zeigt das Beispiel der Familie Deneke aus Hamburg-Duvenstedt. Gemeinsam mit RENEWA wurde hier eine Doppelhaushälfte aus den 1960er-Jahren innerhalb von nur 22 Tagen umfassend energetisch saniert. Ziel war es, den Effizienzhaus-Standard 70 EE zu erreichen – und das ist gelungen.
Im Rahmen der Sanierung wurden unter anderem das Dach und die Fassade gedämmt, neue dreifachverglaste Fenster eingesetzt, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung installiert und eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung verbaut. Ergänzend kam eine dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung hinzu.
Dank der frühzeitigen Energie- und Fördermittelberatung durch RENEWA konnte die Familie die Förderungen optimal ausschöpfen.
Die KfW-261-Förderung setzte sich wie folgt zusammen:
- Effizienzhaus 70 EE: 15 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag → 22.500 Euro Tilgungszuschuss
- Worst-Performing-Building Bonus: zusätzlich 10 % des Kreditbetrags für Gebäude, die zu den schlechtesten 25 % der energetischen Bestandsgebäude in Deutschland gehören → 15.000 Euro Tilgungszuschuss
Insgesamt erhielt die Familie über die KfW 261 also 37.500 Euro Tilgungszuschuss auf den Kredit von 150.000 Euro. Ergänzend kamen Zuschüsse der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) in Höhe von rund 17.600 Euro sowie eine Förderung für die Energieberatung über 4.500 Euro.
Durch die KfW-261-Förderung und die zusätzlichen Zuschüsse konnte die Familie mithilfe von RENEWA nahezu 60.000 Euro direkt einsparen, wodurch der Eigenanteil an den Sanierungskosten von rund 250.000 Euro deutlich sank – bei gleichzeitig dauerhaft niedrigen Energiekosten.
| Effizienzhaus-Standard | Kosten | Förderung BEG WG (KfW 261) | Kosten mit KfW-Förderung |
|---|---|---|---|
| KfW Effizienzhaus 70 EE* | 250.000 € | Kredit über 150.000 € + Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von 37.500 € | 212.500 € |
* Erneuerbare-Energien-Klasse, erhält erhöhten Kreditrahmen und höheren Tilgungszuschuss
Das Projekt zeigt, wie sinnvoll die Kombination aus professioneller Energieberatung, effizienter Planung und Fördermittelberatung ist. RENEWA übernahm die gesamte Fördermittelbeantragung, die Baubegleitung sowie Qualitätskontrolle.
Beispiel 2: Maximale Kredithöhe für Effizienzhaus 40 EE mit der KfW-Förderung 261
Ein Paar hat sich zur Komplettsanierung seines Hauses zum Effizienzhaus 40 EE entschlossen. Der in die Sanierung eingebundene Energieeffizienz-Experte plante dementsprechend die Sanierung.
Die zu erwartenden Kosten der Sanierung wurden mit 255.700 Euro veranschlagt. Nach Bestätigung der Förderung durch die KfW erhielt das Paar einen Kredit in Höhe von 150.000 Euro. Außerdem erhielt es nach der Sanierung einen Fördersatz (inkl. Tilgungszuschuss) von 35 Prozent der Kreditsumme. Das entspricht einem Betrag von 52.500 Euro – also etwa einem Fünftel der Gesamtkosten der Sanierung zum Effizienzhaus.
Durch die Förderung sank der zu zahlende Betrag somit auf 203.200 Euro. Diesen Betrag finanzierte das Paar teils aus Eigenkapital, teils aus einem Bausparkredit.
| Effizienzhaus-Standard | Kosten | Förderung BEG WG (KfW 261) | Kosten mit Förderung |
|---|---|---|---|
| KfW Effizienzhaus 40 EE* | 255.700 € | Kredit über 150.000 € + Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von 52.500 € | 203.200 € |
* Erneuerbare-Energien-Klasse, erhält erhöhten Kreditrahmen und höheren Tilgungszuschuss
KfW 261 für den Kauf eines Effizienzhauses
Mit dem Programm KfW 261 können Sie für den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses Förderung erhalten. Dafür darf für die Immobilie noch keine Förderung nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen worden sein. Eine doppelte Förderung für ein und dieselbe Maßnahme ist nämlich nicht zulässig.
Voraussetzung ist zudem, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Zudem muss ein Energieeffizienz-Experte vor Abschluss des Kaufvertrages bestätigen, welche Effizienzhaus-Stufe erreicht wurde. Diese Bestätigung wird dann zusammen mit dem Antrag auf Förderung eingereicht. Sobald die Förderung seitens der KfW bewilligt wurde, können Sie den Kaufvertrag abschließen.
Beispiel-Rechnung Förderhöhe
Ein Beispiel: Ein junges Paar hat Interesse an einem frisch sanierten Haus mit Effizienzhaus-Standard 40 EE. Die Kosten hierfür liegen bei 387.990 Euro. Nachdem ein Energieberater den Effizienzhaus-Standard bestätigt und die KfW die Förderung genehmigt hat, kann es den Kaufvertrag unterschreiben.
Das Paar erhielt daraufhin einen Kredit über 150.000 sowie eine Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von 52.500 Euro, der auf dessen Kreditschuld gutgeschrieben wurde. Die Kosten der Immobilie lagen nach Abzug der Förderung also bei 335.490 Euro.
| Effizienzhaus-Standard | Kosten | Förderung | Kosten mit Förderung |
|---|---|---|---|
| KfW Effizienzhaus 40 EE* | 387.990 € | Kredit über 150.000 € + Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von 52.500 € | 335.490 € |
* Erneuerbare-Energien-Klasse; erhält höheren Kreditrahmen und höheren Tilgungszuschuss
KfW 261 mit anderen Förderungen kombinieren
Seit 2024 ist es möglich, den KfW-Kredit 261 mit weiteren Förderprogrammen zu kombinieren – insbesondere mit den BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen oder anderen KfW-Zuschussprogrammen. Wichtig ist dabei: Eine Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden.
Das bedeutet konkret:
- Sie können den KfW-Kredit 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus nutzen und zusätzlich eine KfW-Förderung für den Austausch Ihrer Heizung beantragen.
- Auch die Kombination mit Zuschüssen für weitere Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, Lüftung) ist möglich, solange jede Maßnahme klar voneinander getrennt abgerechnet wird.
- Entscheidend ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden – die Ausgaben müssen eindeutig entweder der Effizienzhaus-Förderung oder der Einzelmaßnahme zugeordnet sein.
Ein Beispiel: Wenn Sie Ihr Haus mit dem KfW-Kredit 261 zum Effizienzhaus 70 sanieren und gleichzeitig Ihre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen möchten, können Sie für die Wärmepumpe eine gesonderte KfW-Förderung beantragen. In diesem Fall profitieren Sie sowohl von der umfassenden Effizienzhaus-Förderung als auch vom zusätzlichen Zuschuss für die Heizung.
Hinweis: Wenn Sie eine Heizungsförderung als Einzelmaßnahme nutzen, können Sie bei der Effizienzhaus-Sanierung nicht zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen, da dies eine doppelte Anrechnung derselben Kosten bedeuten würde.
KfW 261 beantragen – so geht's!
In fünf Schritten kommen Sie zu Ihrer Förderung:
1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
Ein Energieeffizienz-Experte stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Zugelassen sind alle Energieberater, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind
2. Finanzierungspartner finden
Ein Finanzierungspartner kann Ihre Bank sein, aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse oder Versicherung. Sie können Ihren Antrag auch bei einem Finanzvermittler stellen, der die Antragstellung über einen Finanzierungspartner für Sie abwickelt. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
3. Kredit beantragen
Ihr Finanzierungspartner beantragt den Kredit für Sie. Ihr Kreditantrag berücksichtigt nicht nur die Kosten für die Sanierung bzw. den Kauf, sondern auch für die Baubegleitung.
4. Kreditvertrag abschließen und Sanierung starten
Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie mit den Arbeiten starten, Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen oder die Immobilie kaufen.
5. Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen, reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein, die Ihr Energieeffizienz-Experte für Sie ausstellt. Beim Kauf eines frisch sanierten Hauses erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bauträger. Nachdem die Bestätigung geprüft wurde, wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Achtung: Die Finanzierung muss beim Kredit KfW 261 vor Maßnahmenbeginn stehen. Das heißt, Sie dürfen noch keine Handwerksaufträge vergeben oder mit den Bauarbeiten starten, bevor der Kreditantrag eingereicht wurde.
Fazit zum KfW 261
Der KfW-Kredit 261 ist eine der wichtigsten Förderungen für die energetische Sanierung in Deutschland. Mit Krediten von bis zu 150.000 Euro und Tilgungszuschüssen von bis zu 52.500 Euro bietet das Programm eine große finanzielle Unterstützung.
Da für den Fördererhalt zwingend ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden muss, empfehlen wir, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wir von RENEWA übernehmen nicht nur die Antragstellung, sondern stellen auch sicher, dass die geplanten Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch.
FAQ
Was ist das KfW-Programm 261?
Was wird mit KfW 261 gefördert?
Wie hoch ist die Förderung im Programm KfW 261?
Welche Effizienzhaus-Stufen werden gefördert?
Wer kann den KfW-Kredit 261 beantragen?
Welche Rolle spielt der Energieberater?
Wie hoch sind die Zinsen im KfW-Programm 261?
Wird die Baubegleitung gefördert?
Können auch Materialkosten gefördert werden?
Ist KfW 261 kombinierbar?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Zur Autorin: Nina Grimmeiß
Nina Grimmeiß hat Kommunikationswissenschaft studiert und ist seit 2023 bei RENEWA. Sie bereitet komplexe Themen rund um Klimaschutz, erneuerbare Energien und energetische Sanierungen verständlich auf.
Durch den engen Austausch mit unseren Fachexperten liefert sie fundiertes Wissen, um Leserinnen und Leser für nachhaltige Energielösungen für den Gebäudesektor zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.
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