Förderung für Fußbodenheizung: alle Optionen im Überblick
Es gibt verschiedene Optionen, Förderung für eine Fußbodenheizung zu erhalten. Möglich ist neben diversen Krediten ein Zuschuss zwischen 15 und 70 Prozent. Um die bestmögliche Förderung zu erhalten, sollten Sie sich vorab über die Fördermöglichkeiten informieren. Ein Energieberater klärt auf, welche Förderung sich in Ihrem Fall am besten eignet.
Wir geben Ihnen einen ersten Überblick, welche Förderung Sie für eine Fußbodenheizung von KfW und BAFA erhalten, wie hoch die Förderung ist und was Sie beachten müssen.
Förderung für Fußbodenheizung in der Übersicht
Im Folgenden möchten wir Ihnen die verschiedenen Fördermöglichkeiten für die Installation einer Fußbodenheizung vorstellen.
Bis 2023 war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung von Einzelmaßnahmen zuständig, während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Kredite vergab. 2024 änderten sich nicht nur die Förderungen selbst, sondern auch die Zuständigkeiten. Um eine Förderung für eine Fußbodenheizung zu erhalten, haben Sie nun folgende Optionen:
- Zuschuss vom BAFA für die Heizungsoptimierung (Altbau)
- Zuschuss von der KfW für den Heizungstausch (Altbau)
- Zusätzlicher Ergänzungskredit für Zuschüsse von BAFA und KfW (Altbau)
- Kredite von der KfW (Komplettsanierung oder Neubau)
- Steuerliche Förderung
BAFA-Förderung Fußbodenheizung
Sie haben die Möglichkeit, eine Fußbodenheizung vom BAFA fördern zu lassen. Die Förderung der Heizungsoptimierung bezuschusst das Nachrüsten von Flächenheizungen, also auch von Fußbodenheizungen, im Altbau mit einem Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro. Somit können Sie bis zu 4.500 Euro Zuschuss vom BAFA erhalten.
Wird die Fußbodenheizung in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) geplant, erhalten Sie sogar 20 Prozent von maximal 60.000 Euro. Das entspricht einem Zuschuss von bis zu 12.000 Euro.
KfW-Förderung Fußbodenheizung
Seit 2024 ist die KfW für die Förderung von Heizungen als Einzelmaßnahme zuständig. Daneben stehen Ihnen aber immer noch die KfW-Kredite zur Verfügung.
Heizungstausch
Lassen Sie Ihre alte Heizung gegen eine neue, klimafreundliche Heizung austauschen und möchten zusätzlich dazu eine Fußbodenheizung nachrüsten, können Sie diese innerhalb des Programms KfW 458 als Umfeldmaßnahme mit fördern lassen. In diesem Fall gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von 30.000 Euro als Zuschuss bezogen auf eine Wohneinheit. Die Förderung kann durch diverse andere Boni auf bis zu 70 Prozent ansteigen:
- Basis-Förderung: 30 %
- Klimabonus: 20 % für selbst nutzende Eigentümer, die ihre Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen
- Einkommensbonus: 30 % für selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro
- Effizienzbonus: 5 % für effiziente, Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen
Somit erhalten Sie einen Zuschuss von mindestens 9.000 und maximal 21.000 Euro für Ihren Heizungstausch inklusive neuer Fußbodenheizung. Sollte die Heizungsanlage an sich schon mehr als 30.000 Euro kosten, kann die Fußbodenheizung als Heizkörper nicht mehr als Umfeldmaßnahme mit gefördert werden.
Förderung Fußbodenheizung mit Wärmepumpe
Möchten Sie beispielsweise Ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine effiziente Wärmepumpe mit Fußbodenheizung tauschen, und Ihr zu versteuerndes Haushalts-Einkommen übersteigt nicht die Grenze von 40.000 Euro, erhalten Sie 70 Prozent von maximal 30.000 Euro, also 21.000 Euro, als Förderung.
Ergänzungskredit
Seit 2024 haben Sie ergänzend zur Förderung für Einzelmaßnahmen Anspruch auf einen Ergänzungskredit (KfW 358). Den Ergänzungskredit der KfW können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits eine Zuschusszusage für eine Heizungsoptimierung oder einen Heizungstausch erhalten haben. Dann steht Ihnen eine Kreditsumme in Höhe von bis zu 120.000 Euro zur Verfügung. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 90.000 Euro im Jahr erhalten zudem eine Zinsvergünstigung.
Alles zum Thema Fußbodenheizung in einem Video
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Förderung Fußbodenheizung im Rahmen einer Komplettsanierung oder Neubau
Lassen Sie Ihren Altbau zu einem Effizienzhaus sanieren, können Sie die Fußbodenheizung indirekt mit fördern lassen. Über das Programm KfW 261 erhalten Sie einen Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Der Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen, beträgt zwischen 5 und 45 Prozent. Die Höhe ist abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Klasse.
Auch bei einem klimafreundlichen Neubau haben Sie die Möglichkeit, die Fußbodenheizung indirekt mit fördern zu lassen. Über das Programm KfW 297 erhalten Sie einen Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht.
Kosten der Fußbodenheizung von Steuer absetzen
Als Alternative zu den Förderungen für die Fußbodenheizung von KfW und BAFA lassen sich die Kosten für eine Fußbodenheizung auch über die Steuer senken. Durch den Steuerbonus können Sie insgesamt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre lang von der Steuer absetzen (maximal 40.000 Euro).
Voraussetzung Förderung Fußbodenheizung
Möchten Sie Förderung für eine Fußbodenheizung erhalten, ist in diesem Zuge auch immer ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Im Fall einer BAFA-Förderung und einer KfW-Förderung ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B gemäß Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“ durchzuführen.
Bei der Steuerförderung hingegen ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren A erlaubt.
Der hydraulische Abgleich selbst kann ebenfalls gefördert werden.
Im Fall einer BAFA-Förderung für Heizungs-Optimierung ist zudem die Vorlauftemperatur von maximal 35 °C einzuhalten.
Fazit: Energieberater einbinden
Es stehen Ihnen einige Möglichkeiten zur Verfügung, eine Förderung für Ihre Fußbodenheizung zu erhalten und die Kosten für die Installation zu reduzieren. Je nach Art der Förderung ist ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent möglich, wobei das BAFA und die KfW verschiedene Programme anbieten. Ergänzend dazu können steuerliche Vorteile genutzt werden, um die Ausgaben weiter zu senken. Es lohnt sich, sich frühzeitig über die passende Förderung zu informieren, um die maximalen Zuschüsse auszuschöpfen und die Sanierungskosten zu reduzieren.
Um die bestmögliche Förderung für Ihre Fußbodenheizung zu finden, empfehlen wir die Beratung durch einen Energieberater. Wenden Sie sich dafür gerne an die Experten von RENEWA. Diese kennen sich auch mit regionalen Förderungen für die Fußbodenheizung aus.