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Förderung Heizungstausch 2024: KfW 458

Carlo Förster
Bild: Förderung vom BAFA
Hohe Förderung für den Heizungstausch: KfW 458 | © nednapa / shutterstock.com

Seit 2024 gibt es für die Förderung des Heizungstauschs neue Richtlinien. Diese sind in der aktuellen BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) festgelegt. Die KfW bietet Ihnen im Rahmen des Programms KfW 458 attraktive Förderung. 

Wie genau die neue Förderung für Heizungen aussieht und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.  


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    KfW 458: Förderung für den Heizungstausch

    Mit dem Programm KfW 458 können Sie für den Heizungstausch eine Förderung zwischen 30 und 70 Prozent erhalten, basierend auf förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie maximal 21.000 Euro als Zuschuss erhalten können. Diese maximale Förderung setzt sich aus einer Basisförderung von 30 Prozent und zusätzlichen Bonusförderungen zusammen. 

    Hier sind die verschiedenen Boni, die Sie in Anspruch nehmen können: 

    Der Effizienzbonus, ehemals Wärmepumpenbonus, bietet weitere 5 Prozent Förderung für effiziente Wärmepumpen. Voraussetzung ist die Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder der Einsatz eines natürlichen Kältemittels.  

    Mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr erhalten selbst nutzende Eigentümer einen Einkommensbonus von 30 Prozent. Dieser Bonus ist nicht für vermietete Objekte verfügbar und Mieter können keinen Antrag stellen. Sie müssen Nachweise über die Einkommenssteuerbescheide der Jahre zwei und drei vor der Antragstellung einreichen.

    Den Klimabonus auch Geschwindigkeitsbonus genannt – in Höhe von weiteren 20 Prozent erhalten Sie, wenn Sie eine funktionstüchtige Heizung wie Ölheizung, Kohleheizung, Gas-Etagenheizung, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung gegen eine neue, energieeffiziente Heizung austauschen. 

    Wenn Sie auf eine Biomasseheizung wechseln, müssen Sie diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombinieren, um den Klimabonus zu erhalten. Beachten Sie, dass der Klimabonus nur bis 2029 in dieser Höhe verfügbar ist und danach alle zwei Jahre um 3 Prozent sinkt. Auch der Klimabonus steht nur selbst nutzenden Eigentümern zur Verfügung. 

    Die Boni sind kumulierbar, aber die maximale Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Kosten, was wie gesagt einem Zuschuss von maximal 21.000 Euro entspricht. 

    Eine Ausnahme stellt die Biomasseheizung dar. Beim Einbau einer Biomasseheizung, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhält, können Sie einen Emissionsminderungszuschlag von weiteren 2.500 Euro erhalten. Somit ist in diesem Fall eine Gesamtförderung von bis zu 23.500 Euro möglich ist.

    In dieser Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die förderfähigen Heizungen 

    Heizungsanlage Basisförderung (%) Geschwindigkeitsbonus (%) Einkommensbonus (%)Effizienzbonus (%) Gesamt-Förderung (%)
    Gebäudenetz 30  20  30  70
    Wärmenetz30 20 30 70
    Biomasse 30  20  30  70
    Innovative Heizungstechnik 30  20  30  70
    Brennstoffzellen 30  20  30  70
    Wasserstofffähige Heizung 30  20  30  70
    Solarthermie 30  20  30  70
    Wärmepumpenheizung30 20 30 570

    Zu Beachten: der Gesamtfördersatz ist auf 70 Prozent limitiert. Bei den wasserstofffähigen Heizungen wird nur der Teil der Kosten gefördert, der die Heizung wasserstofffähig macht. Die Förderung für eine Heizungssanierung können Sie theoretisch alle zehn Jahre für die gleiche Wohneinheit an einem Standort in Anspruch nehmen.

    Kombination mit weiteren Förderungen

    Die KfW-Förderung für den Heizungstausch kann mit dem neuen KfW-Kredit für Einzelmaßnahmen KfW 358/359 kombiniert werden. Dieser Kredit ermöglicht es Ihnen, die restlichen Kosten, die nicht durch den Zuschuss abgedeckt sind, zinsgünstig zu finanzieren. Dies erleichtert es auch Haushalten mit geringeren finanziellen Mitteln, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. 

    Sie müssen für den Erhalt des Kredits selbst nutzender Eigentümer sein und die Förderung für den Heizungstausch muss bereits bewilligt worden sein. Wenn Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet, erhalten Sie noch eine Zinsvergünstigung. 

    Seit 2024 sind Einzelmaßnahmen – wie auch das Programm KfW 458 - zudem mit der BEG WG kombinierbar. Dazu gehört der Kredit 261, der für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus genutzt werden kann. Im Rahmen des Programms KfW 261 erhalten Sie einen Kredit inklusive Tilgungszuschuss, wobei die Kosten für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen anteilig an den Gesamtkosten gefördert werden. 

    Wichtig: Wenn Sie die Förderungen KfW 261 und KfW 458 kombinieren möchten, darf die Heizung nicht mehr für den geplanten Effizienzhaus-Standard angerechnet werden. Generell darf in diesem Fall keine Sanierungsmaßnahme doppelt gefördert werden.

    Voraussetzungen

    Die Förderung für den Heizungstausch ist für alle private Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Unternehmen, Gemeinden oder gemeinnützige Einrichtungen erhältlich. Mieter hingegen sind nicht antragsberechtigt. Beachten Sie außerdem, dass nicht alle Boni für jeden verfügbar sind. Klimabonus und Einkommensbonus gelten beispielsweise nicht für vermietete Objekte. Mehr zum Antragsprozess erfahren Sie im folgenden Kapitel.


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    Antragstellung für KfW 458

    Förderung bewilligt
    Förderung bewilligt - die Sanierung kann beginnen. | © fizkes / shutterstock.com

    Seit dem 27. Februar 2024 können selbst nutzende Eigentümer Anträge für die Förderung des Heizungstauschs einreichen. Um den Prozess zu erleichtern, steht seit dem 1. Februar 2024 das Portal „Meine KfW“ zur Verfügung, über das die Registrierung und Antragstellung erfolgen kann. 

    Ein weiterer Meilenstein folgte am 28. Mai 2024: Seitdem sind auch Privatpersonen antragsberechtigt, die Mehrfamilienhäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) besitzen.  

    Ab August 2024 schließlich werden alle Antragstellergruppen antragsberechtigt sein, sodass jeder, der eine förderfähige Immobilie besitzt, Zugang zu der KfW-Förderung für den Heizungstausch hat.

    Beachten Sie, dass Sie nach der Zusage der Förderung und nach der Umsetzung der Heizungssanierung noch eine Identifizierung im KfW Portal durchführen müssen, um Ihre Förderung zu erhalten. 

    Antragstellung ab September 2024

    Wenn Sie Ihren Heizungstausch ab September 2024 umsetzen und dafür Förderung beantragen wollen, müssen Sie sich an folgenden Ablauf halten:

    1. Von einem Energieberater oder einem Fachunternehmen eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellen lassen.
    2. Das Angebot eines Fachunternehmens annehmen. 
    3. Registrierung bei "Mein KfW" & Zuschuss beantragen.
    4. Nach Erhalte der Zusage den Heizungstausch umsetzen.
    5. Von einem Energieberater oder einem Fachunternehmen eine "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) erstellen lassen.
    6. Im KfW Portal die Identifikation abschließen & Nachweisdokumente (BzA & BnD) einreichen.

    Wie Sie sehen, gibt es zwei Dokumente, die für den Antragsprozess notwendig sind. Die BzA und die BnD. Beide Dokumente müssen Sie selbständig im KfW Portal einreichen und die Identifikation abschließen, bevor Sie Förderung erhalten können. Antragstellung und Identifikation sind notwendige Bedingungen für den Erhalt des Zuschusses. 

    Ab September 2024 ist der Identitätsnachweis für selbst nutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern freigeschaltet. Ab November 2024 können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEGs Ihre Identität nachweisen. Mit einer Auszahlung der Förderung ist daher in vielen Fällen erst ab Anfang 2025 zu rechnen. 

    Zudem gibt es viele technische Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen. Wenn nicht alle davon gegeben sind, kann es sein, dass man erhaltene Gelder wieder zurückzahlen muss. Mit RENEWA sind Sie hier auf der sicheren Seite. Wie RENEWA Ihnen den Antragsprozess erleichtern und Ihnen bei Ihrem Sanierungsvorhaben helfen kann, erfahren Sie im nächsten Kapitel. 

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    Antragstellung mit RENEWA

    Wir helfen Ihnen durch den Förder-Dschungel | © kan_chana / shutterstock.com

    RENEWA unterstützt Sie gerne bei Ihrer Sanierung und der Beantragung Ihrer Fördermittel. Beachten Sie bitte, dass wir seit 2024 die Förderung nicht direkt für Sie beantragen können. Sie müssen das selbstständig über das Portal Mein KfW erledigen. Förderanträge bei dem BAFA und für das Programm KfW 261 können wir nach wie vor mit Ihrer Vollmacht für Sie bearbeiten. 

    Allerdings können wir Ihnen die Arbeit so leicht wie möglich gestalten und sicherstellen, dass Sie allen Anforderungen gerecht werden. 

    Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie sich in dem KfW Portal registrieren können. 

    Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie Sie den Antrag auf Förderungen stellen können. 

    Viele Energieberatungen und auch Heizungsbauer erfüllen nicht alle technischen Mindestanforderungen, die an BzA und BnD gestellt sind. Unser Anspruch ist es, Sie vollständig und umfänglich durch den Prozess der Antragstellung, aber auch der Sanierung zu begleiten. RENEWA sorgt dafür, dass alle Vorschriften für Förderfähigkeit eingehalten werden. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden mögliche Rückzahlungen. 

    Hier sind einige der Punkte, auf die zu achten ist:

    • Es muss eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass Ihre Heizungsanlage richtig für Ihr Haus dimensioniert ist.
    • Bei Wärmepumpen sind Jahresarbeitszahl, Schallberechnung, Zertifizierung und Berechnung des erneuerbaren Energien-Anteils nachzuweisen
    • Es muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden
    • Es ist auf eine GEG-konforme Dämmung der Rohre zu achten

    Förderung von Energieberatungsleistungen

    Energieberatungsleistungen werden für Heizungssanierungen nicht mehr separat gefördert. Die Energieberatung kann aber als Umfeldmaßnahme für den Heizungstausch mit gefördert werden. Die förderfähigen Kosten liegen inklusive der Energieberatung nur bei 30.000 Euro und können dadurch nicht ausgedehnt werden.

    Die Energieberatungsleistungen werden dementsprechend mit dem gleichen Fördersatz wie die Heizungsanlage gefördert. Wir beraten Sie sehr gerne nicht nur zu Fördermitteln, sondern können auch die gesamte Sanierung für Sie organisieren und eine qualitativ hochwertige Durchführung sicherstellen. Nehmen Sie gerne Kontakt über den orangen Button unter diesem Text mit uns auf. 


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