Förderung Heizungstausch 2026: KfW 458
Seit 2024 gibt es für die Förderung des Heizungstauschs neue Richtlinien. Diese sind in der aktuellen BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) festgelegt. Die KfW bietet Ihnen im Rahmen des Programms KfW 458 attraktive Förderung.
Wie genau die neue Förderung für Heizungen aussieht und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
KfW 458: Förderung für den Heizungstausch
Mit dem Förderprogramm KfW 458 unterstützt der Staat den Austausch alter Heizungsanlagen gegen klimafreundliche Heizsysteme. Seit dem 21. Juli 2026 gelten hierfür neue Förderbedingungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für die erste Wohneinheit können aktuell bis zu 28.000 Euro an Kosten berücksichtigt werden. Damit beträgt die Grundförderung maximal 8.400 Euro.
Zusätzlich zur Grundförderung können – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – weitere Bonusbausteine hinzukommen.
Einkommensbonus
Die Förderung richtet sich seit der Reform stärker nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen selbstnutzender Eigentümerinnen und Eigentümer.
- bis 30.000 Euro: 40 Prozent Einkommensbonus
- 30.001 bis 40.000 Euro: 30 Prozent Einkommensbonus
- 40.001 bis 50.000 Euro: 10 Prozent Einkommensbonus
Je minderjährigem Kind werden zusätzlich 10.000 Euro vom für die Förderung maßgeblichen Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch können Familien unter Umständen eine höhere Förderstufe erreichen.
Klimageschwindigkeitsbonus
Wer eine funktionstüchtige fossile Heizung – beispielsweise eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gas-Etagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung – gegen eine klimafreundliche Heizungsanlage wie eine Wärmepumpe, eine Solarthermie-Anlage oder eine Biomasseheizung austauscht, erhält zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent.
Dieser Bonus wird in den kommenden Jahren schrittweise reduziert und entfällt ab August 2028 vollständig. Er steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verfügung.
Weitere Änderungen
Der bisherige Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfallen mit der Förderreform. Stattdessen ist bei neu geförderten Wärmepumpen der Einsatz eines natürlichen Kältemittels verpflichtend. Ab 2027 soll zudem ein Europa-Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung eingeführt werden.
Je nach Einkommensstufe und erfüllten Fördervoraussetzungen können Zuschüsse von bis zu 22.400 Euro je Wohneinheit erreicht werden.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Heizsysteme im Rahmen des Programms KfW 458 grundsätzlich förderfähig sind.
| Heizungsanlage | Grundförderung (%) | Klimageschwindigkeitsbonus (%) | Einkommensbonus (%) | Maximaler Fördersatz (%) |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 30% | 16% | Bis zu 40% | Bis zu 80% |
| Solarthermie | 30% | 16% | Bis zu 40% | Bis zu 80% |
| Biomasse | 30% | 16% | Bis zu 40% | Bis zu 80% |
| Brennstoffzellenheizung | 30% | 16% | Bis zu 40% | Bis zu 80% |
| Anschluss an ein Wärmenetz | 30% | 16% | Bis zu 40% | Bis zu 80% |
| Anschluss an ein Gebäudenetz | 30% | 16% | Bis zu 40% | Bis zu 80% |
| Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien | 30% | 16% | Bis zu 40% | Bis zu 80% |
| Wasserstofffähige Heizung | 30% | - | - | 30% |
Zu Beachten: Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beim Austausch einer förderfähigen fossilen Heizung. Er beträgt seit dem 21. Juli 2026 16 % und wird bis 2028 schrittweise reduziert.
Bei wasserstofffähigen Heizungen sind ausschließlich die Investitionsmehrkosten für die Wasserstofffähigkeit förderfähig. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus können hierfür nicht in Anspruch genommen werden.
Kombination mit weiteren Förderungen
Die Zuschussförderung für den Heizungstausch über das Programm KfW 458 kann mit dem Ergänzungskredit KfW 358/359 kombiniert werden. Dieser ermöglicht es, die Investitionskosten, die nicht durch den Zuschuss gedeckt werden, zinsgünstig zu finanzieren. So lassen sich auch umfangreichere Heizungsmodernisierungen mit geringerem Eigenkapitaleinsatz realisieren.
Der Ergänzungskredit kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen und setzt einen bereits bewilligten Zuschuss für eine Einzelmaßnahme voraus. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren zusätzlich von einer Zinsvergünstigung.
Darüber hinaus kann der Heizungstausch grundsätzlich auch mit einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) kombiniert werden. Dabei gilt jedoch: Eine Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Wird die Heizung bereits über das Programm KfW 458 bezuschusst, darf sie nicht gleichzeitig zur Erreichung des Effizienzhausstandards im Rahmen derselben Förderung angesetzt werden.
Voraussetzungen
Die Förderung für den Heizungstausch steht privaten Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützigen Organisationen offen. Mieterinnen und Mieter sind nicht antragsberechtigt.
Die Grundförderung kann grundsätzlich von allen antragsberechtigten Eigentümern in Anspruch genommen werden. Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus sind hingegen ausschließlich für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer vorgesehen und an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Zusätzlich muss die neue Heizungsanlage die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Je nach Heizsystem sind hierfür unter anderem eine Heizlastberechnung, ein hydraulischer Abgleich sowie weitere technische Nachweise erforderlich.
Im folgenden Kapitel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Antragstellung für die KfW-Heizungsförderung funktioniert.
Antragstellung für KfW 458
Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt über das Portal „Meine KfW“. Bevor Sie mit dem Heizungstausch beginnen, muss zunächst eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein qualifiziertes Fachunternehmen erstellt werden. Anschließend können Sie den Förderantrag online bei der KfW einreichen.
Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt. Diese sowie weitere Nachweise laden Sie anschließend im KfW-Portal hoch. Erst nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den bewilligten Zuschuss aus.
Damit Ihr Förderantrag erfolgreich ist, müssen sämtliche technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllt und vollständig nachgewiesen werden. Unsere Energieeffizienz-Experten unterstützen Sie dabei während des gesamten Antragsprozesses.
Antragstellung ab September 2024
Wenn Sie Ihren Heizungstausch fördern lassen möchten, läuft die Antragstellung in der Regel wie folgt ab:
- Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein qualifiziertes Fachunternehmen erstellen lassen.
- Angebot eines Fachunternehmens einholen und beauftragen.
- Im KfW-Portal „Meine KfW“ registrieren und den Förderantrag stellen.
- Bewilligung der Förderung abwarten.
- Heizungstausch durchführen lassen.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen.
- Identifikation im KfW-Portal abschließen und die erforderlichen Nachweise (u. a. BzA und BnD) hochladen.
- Auszahlung des Zuschusses nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW.
Für die Antragstellung sind insbesondere zwei Dokumente erforderlich:
- Bestätigung zum Antrag (BzA) – bestätigt, dass Ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) – bestätigt die fachgerechte Umsetzung der Maßnahme.
Beide Dokumente müssen im KfW-Portal eingereicht werden. Erst nach erfolgreicher Identifikation und Prüfung der Unterlagen wird der bewilligte Zuschuss ausgezahlt.
Technische Anforderungen beachten
Damit die Förderung nicht gefährdet wird, müssen sämtliche technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingehalten werden. Werden diese nicht erfüllt oder Nachweise unvollständig eingereicht, kann die KfW den Zuschuss kürzen oder bereits ausgezahlte Fördermittel zurückfordern.
Mit RENEWA sind Sie auf der sicheren Seite: Unsere Energieeffizienz-Experten begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess, erstellen die erforderlichen Nachweise und sorgen dafür, dass alle technischen Anforderungen erfüllt werden. So minimieren Sie den Aufwand und vermeiden kostspielige Fehler bei der Antragstellung.
Antragstellung mit RENEWA
RENEWA unterstützt Sie gerne bei Ihrer Sanierung und der Beantragung Ihrer Fördermittel. Beachten Sie bitte, dass wir seit 2024 die Förderung nicht direkt für Sie beantragen können. Sie müssen das selbstständig über das Portal Mein KfW erledigen. Förderanträge bei dem BAFA und für das Programm KfW 261 können wir nach wie vor mit Ihrer Vollmacht für Sie bearbeiten.
Allerdings können wir Ihnen die Arbeit so leicht wie möglich gestalten und sicherstellen, dass Sie allen Anforderungen gerecht werden.
Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie sich in dem KfW Portal registrieren können.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie Sie den Antrag auf Förderungen stellen können.
Viele Energieberatungen und auch Heizungsbauer erfüllen nicht alle technischen Mindestanforderungen, die an BzA und BnD gestellt sind. Unser Anspruch ist es, Sie vollständig und umfänglich durch den Prozess der Antragstellung, aber auch der Sanierung zu begleiten. RENEWA sorgt dafür, dass alle Vorschriften für Förderfähigkeit eingehalten werden. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden mögliche Rückzahlungen.
Hier sind einige der Punkte, auf die zu achten ist:
- Es muss eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass Ihre Heizungsanlage richtig für Ihr Haus dimensioniert ist.
- Bei Wärmepumpen sind Jahresarbeitszahl, Schallberechnung, Zertifizierung und Berechnung des erneuerbaren Energien-Anteils nachzuweisen
- Es muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden
- Es ist auf eine GEG-konforme Dämmung der Rohre zu achten
Förderung von Energieberatungsleistungen
Energieberatungsleistungen werden für Heizungssanierungen nicht mehr separat gefördert. Die Energieberatung kann aber als Umfeldmaßnahme für den Heizungstausch mit gefördert werden. Die förderfähigen Kosten liegen inklusive der Energieberatung nur bei 30.000 Euro und können dadurch nicht ausgedehnt werden.
Die Energieberatungsleistungen werden dementsprechend mit dem gleichen Fördersatz wie die Heizungsanlage gefördert. Wir beraten Sie sehr gerne nicht nur zu Fördermitteln, sondern können auch die gesamte Sanierung für Sie organisieren und eine qualitativ hochwertige Durchführung sicherstellen. Nehmen Sie gerne Kontakt über den orangen Button unter diesem Text mit uns auf.
Zum Autor: Vincent Kern
Vincent Kern ist seit 2022 im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und arbeitet als Energie-Effizienzexperte bei RENEWA. Nach seinem Einstieg über ein Traineeprogramm und der Weiterentwicklung zum Junior-Energieberater bringt er heute fundierte Erfahrung in die Planung und Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen ein. Mit seinem Hintergrund im Ingenieurwesen sowie seiner handwerklichen Ausbildung verbindet er technisches Know-how mit praktischer Umsetzungskompetenz.
Vincents Anliegen: energetische Sanierungen ganzheitlich denken – von der Planung bis zur Umsetzung auf der Baustelle. Hier gelangen Sie zu Vincents LinkedIn Profil.



