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Förderung Sanierung – Überblick nach Gewerken

Von Jens Piasecki
Bild: Ein Miniatur-Haus steht neben ein paar Geldmünzen
Erfahren Sie mehr über die Förderungen von RENEWA

Wer sein Haus günstig sanieren möchte oder den Neubau eines effizienten Eigenheims plant, muss die Kosten dafür nicht allein stemmen. Es existieren zahlreiche Förderungen, die Ihnen bei der Finanzierung Ihres Vorhabens helfen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt diese Förderungen. Für Laien ist die Förderlandschaft oft schwer zu überblicken. Deshalb verraten wir Ihnen im folgenden Artikel, welche Förderung die richtige für Ihre Sanierung ist.


Inhalte auf dieser Seite


    Förderung Ihrer Sanierung mit RENEWA

    Die Planung der energetischen Sanierung eines Gebäudes kann ein aufwendiges Unterfangen sein. Neben der Frage nach den richtigen Sanierungsmaßnahmen fällt noch die Suche nach dem passenden Handwerker und geeigneten Fördermitteln an. Wer sich mit der Materie nicht auskennt, steht alleine da und verliert sich schnell in der Informationsflut. Hier kann ein Energieberater helfen. Dieser ist zudem – insbesondere auch durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – für viele Förderprogramme zwingend vorgeschrieben.

    Mit dem Service von RENEWA erhalten Sie all das aus einer Hand. RENEWA ist auf die Energieberatung spezialisiert und stellt Ihnen einen zertifizierten Energieberater zur Seite, der die Gewerke übergreifende Planung übernimmt, die passenden Handwerksbetriebe in Ihrer Nähe findet, sich um die Finanzierung kümmert und Ihnen auch ansonsten jederzeit mit kompetenter Beratung zur Verfügung steht. Wie viel Förderung wir in diesem Jahr bereits für unsere Kunden beantragt haben, verrät unser Fördermittel-Counter:

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    Bild: Kosten sparen mit Förderung

    Diese Fördersumme wurde seit 2020 bereits an unsere Kunden ausgezahlt.

    Selbst profitieren

    Förderung: Sanierung und Neubau

    Bild: Förderung mit RENEWA
    Sowohl für Neubau als auch Altbau gibt es diverse Förderprogramme

    Finanzielle Förderung für die energetische Sanierung eines Altbaus oder für den Neubau eines energieeffizienten Hauses gibt es auf Bundes-, Länder- und regionaler Ebene. Am häufigsten stößt man auf der Suche nach Zuschüssen und Krediten auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

    Sie sind auch nach Einführung der BEG die federführenden Förderinstitute auf Bundesebene. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Kosten einer Sanierung teilweise steuerlich abzusetzen. Die steuerliche Förderung ist jedoch nicht mit anderen Förderungen kombinierbar und Sie benötigen einen Steuerberater. Neben den Förderungen auf Bundesebene gibt es auch regionale Fördermaßnahmen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

    Sanierung mit Einzelmaßnahmen – BEG EM 

    Durch die Einführung der BEG zur Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das BAFA für die Zuschuss-Förderung energetischer Sanierungen mit Einzelmaßnahmen verantwortlich. Nur den Heizungstausch fördert seit 2024 die KfW als Einzelmaßnahme. Für alle anderen Gewerke ist das BAFA verantwortlich. Vom BAFA gefördert wird die Heizungsoptimierung, Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen), Sanierungen der Gebäudehülle sowie Fachplanung und Baubegleitung. 

    Seit 2024 gibt es einen Ergänzungskredit der KfW für Einzelmaßnahmen, das Programm 358/359. Dieser kann bis zu 120.000 Euro betragen. Wenn das zu versteuernde Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts 90.000 Euro nicht überschreitet, erhalten Sie dazu noch eine Zinsvergünstigung. Der Ergänzungskredit gilt nicht für vermietete Objekte.

    Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard

    Wenn Sie eine Komplettsanierung zur Erreichung eines Effizienzhaus-Standards anstreben, steht Ihnen die KfW-Förderung 261 zur Verfügung. 

    Für den Neubau eines Effizienzhauses bietet sich das KfW Programm 297 an. Sollten Sie hierzu Fragen haben, helfen unsere zertifizierten Berater Ihnen gerne.

    Wie hoch die Förderung der KfW für eine Komplett-Sanierung ausfällt, hängt davon ab, welchen Effizienzhaus-Standard man mit einer Sanierung erreicht. Diese Kennzeichnung gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. 

    Je niedriger die Kennzahl, desto effizienter ist das Haus und desto höher sind die Zuschüsse, die man erhält. Welchen Standard Sie mit Ihrer Sanierung erreichen, können Sie von Ihrem zertifizierten RENEWA-Energieberater erfahren. 

    Er ist in der Lage, die nötige, Gewerke übergreifende Planung kompetent durchzuführen, deren Umsetzung zu überwachen und die Qualität der durchgeführten Arbeiten abschließend zu kontrollieren.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Förderungen für ein neues Dach

    Bild: Förderung für Dachsanierung mit Dämmung
    Bei einer Dachsanierung können Sie mit einer Förderung viel Geld sparen

    Um eine Förderung für eine Dachsanierung zu erhalten, muss diese IMMER mit der Installation einer neuen Dämmung einhergehen. Sofern dies zutrifft, steht Ihnen im Falle einer Sanierung als Einzelmaßnahme der BAFA-Zuschuss der BEG EM als Förderung zur Verfügung. 

    Bei der Sanierung eines Altbaus mit Einzelmaßnahmen können Sie im Rahmen der BEG EM einen Zuschuss des BAFA bis zu 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 Euro – also maximal 4.500 Euro – erhalten. 

    Die Förderung kann um weitere 5 Prozent steigen und die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro, wenn die durchgeführte Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde. Dann erhalten Sie bis zu 12.000 Euro. Alternativ steht auch eine steuerliche Förderung zur Verfügung. 

    Sollten Sie eine Komplettsanierung nach Effizienzhaus-Standard planen, können Sie auf das Programm KfW 261 (Kredit inkl. Tilgungszuschuss) zurückgreifen. Hierfür steht ein Kredit bis 150.000 Euro inkl. Förderung bis zu 67.500 Euro zur Verfügung. Die max. Förderung enthält den Tilgungszuschuss sowie alle möglichen Boni. 

    Auch für einen energieeffizienten Neubau können Sie einen Kredit von bis zu 150.000 Euro erhalten, allerdings ohne Tilgungszuschuss. Das Programm KfW 461 (Zuschuss) wurde zusammen mit dem Programm KfW 262 eingestellt.

    FörderporgrammMaßnahmeFörderung
    BAFA; BEG EMSanierung mit EinzelmaßnahmenZuschuss von mindestens 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 €, max. 4.500 €*

    + iSFP-Bonus: 20 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €
    KfW 262 (BEG EM)Sanierung mit EinzelmaßnahmenWurde 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    KfW 461Sanierung zum EffizienzhausWurde 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    Neubau EffizienzhausWurde 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    KfW 261Sanierung zum EffizienzhausKredit von höchstens 150.000 € + Fördersatz** bis zu 45 % der Kreditsumme, max. 67.500 €*
    Neubau EffizienzhausWurde 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    KfW 297Neubau EffizienzhausKredit von höchstens 150.000 € + Zinsvergünstigung*
    KfW 358/359Sanierung mit EinzelmaßnahmenKredit von höchstens 120.000 € + Zinsvergünstigung bei einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 €*

    * pro Wohneinheit **der maximal mögliche Fördersatz enthält einen Tilgungszuschuss inkl. aller möglichen Boni

    Zuschüsse für Heizungen

    Bild: Ein Handwerker während der Wartung einer Heizung
    Viele Heizungsarten werden finanziell gefördert

    Heizungen werden als Einzelmaßnahme im Gebäudebestand im Rahmen der BEG EM seit 2024 von der KfW mit einem einmaligen Zuschuss gefördert. Förderfähig sind Heizungsanlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. 

    Mit Gas betriebene Heizungsanlagen werden seit 2022 nicht mehr gefördert. Dazu gehören auch Gas-Brennwertheizungen, die später (Renewable Ready) oder gleich zu einer Gas-Hybridheizung mit Komponente zur erneuerbaren Wärmeerzeugung (z. B. mit einer Solarthermie-Anlage) ausgebaut werden. Es wird jedoch der Teil der Heizung gefördert, der diese wasserstofffähig macht. Öl-Brennwertheizungen werden nicht mehr gefördert. 

    Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien erhalten immer 30 Prozent der maximalen Investitionskosten von 30.000 Euro als Grundförderung - das entspricht  9.000 Euro.

    Der Tausch alter Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wird mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Dieser sogenannte Klimabonus ersetzt den Heizungstauschbonus und gilt auch für den Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen. 

    Feste Biomasseheizungen erhalten den Klimabonus nur, wenn Warmwasser über Solar, Photovoltaik oder Wärmepumpe gedeckt wird. Außerdem nimmt der Klimabonus ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozent ab.

    Wenn Sie eine effiziente Wärmepumpe (Wärmepumpe, die Wasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet) einbauen, erhalten Sie weitere 5 Prozent Effizienzbonus

    2.500 € extra Förderung (Emissionsminderungs-Zuschlag) erhalten Sie bei Einhalten von max. 2,5 mg/m³ Feinstaub bei einer Biomasseheizung. 

    Zuletzt gibt es noch den Einkommensbonus für Haushalte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen maximal 40.000 Euro Brutto beträgt. Dann können Sie zusätzlich 30 Prozent Förderung erhalten.

    Der Klimabonus und der Einkommensbonus gelten nicht für Vermieter, sondern ausschließlich für selbst nutzende Eigentümer.

    Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent von höchstens 30.000 Euro gedeckelt – Sie können also bis zu 21.000 Euro – erhalten. Der iSFP-Bonus ist seit der BEG Novelle 2022 nicht mehr für die Installation neuer Heizungen erhältlich. Die Förderung für den Heizungstausch gilt alle 10 Jahre für eine Wohneinheit an einem Standort. 

    Förderprogramm Förderobjekt Höhe der Förderung
    BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen):
    KfW (Zuschuss)
    Hybridheizung „Renewable Ready" (Gas-Brennwert und EE*-Heizung in Planung) Wird seit 2022 nicht mehr gefördert
    Gas-Hybridheizung, fertig installiert (Gas-Brennwert und EE*-Heizung) Wird seit 2022 nicht mehr gefördert
    Wärmepumpe, Brennstoffzelle, Biomasseheizung, Solarthermie-Anlage, Anschluss an ein Wärmenetz Zuschuss von 30-70 % der förderfähigen Investitionskosten von höchsten 30.000 €, max. 21.000 €**
    BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen):
    KfW (Zuschuss);
    Klimabonus (+ 20 %)
    Austausch einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien Zuschuss von bis zu 50 % (inkl. Grundförderung) der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 €, max. 15.000 €**
    BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen): KfW 358/359 (Ergänzungskredit)Heizungstechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudehülle, AnlagentechnikKreditsumme von höchstens 120.000 € + Zinsvergünstigung für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen von unter 90.000 € im Jahr**
    BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen):
    BAFA (Zuschuss); iSFP-Bonus (+ 5 %)
    Installation einer in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlenen Heizung (z. B. Pelletheizung) Der iSFP-Bonus für Heizungen wurde mit der BEG Novelle 2022 gestrichen
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Sanierung zum Effizienzhaus Heizung, die auf Basis erneuerbarer Energien betrieben wird (kein Öl) Wurde 2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Neubau Effizienzhaus Wurde 2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 261 (Kredit) Sanierung zum Effizienzhaus Heizung, die auf Basis erneuerbarer Energien betrieben wird (kein Öl/Gas) Fördersatz inkl. Tilgungszuschuss bis zu 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 €**
    BEG WG: KfW 261 (Kredit) Neubau Effizienzhaus Wurde 2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 297 (Kredit) Neubau EffizienzhausHeizung, die auf Basis erneuerbarer Energien betrieben wird (kein Öl/Gas)Kreditsumme von höchstens 150.000 € + Zinsvergünstigung**
    Steuerliche Förderung Erneuerung / Modernisierung der Heizungsanlage / Einbau digitaler Steuerungssysteme zur Verbrauchsoptimierung (Smart Home) 20 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 40.000 €**

    *Erneuerbare Energien; ** pro Wohneinheit

    Förderungen für Dämmungen

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein Gebäude zu dämmen und so die Heizkosten zu senken: Fassadendämmung, Dachdämmung und Geschossdeckendämmung sowie Kellerdämmung. Alle diese Maßnahmen werden gefördert. Hier greifen die BEG EM des BAFA (Zuschuss), der KfW (Ergänzungskredit) sowie die BEG WG der KfW (Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss und Kredit KfW 297).

    Mit der BEG EM können Sie 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 30.000 Euro, sprich 4.500 Euro als einmaligen Zuschuss für Einzelmaßnahmen vom BAFA erhalten. Mit dem iSFP-Bonus kann die Förderung um 5 Prozent steigen und die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro. Somit ist eine Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich. 

    Ist die Dämmung Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, besteht die Möglichkeit, eine Förderung durch das Programm KfW 261 zu erhalten. Sie erhalten einen Kredit bis zu 150.000 Euro mit einer maximalen Förderung von bis zu 67.500 Euro. 

    Die Förderung enthält den Tilgungszuschuss sowie alle möglichen Boni. Im Neubau eines Effizienzhauses können Sie die Dämmung ebenfalls anteilig mit fördern lassen. Hier erhalten Sie einen Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro mit Zinsvergünstigung. 

    Förderprogramm Förderbare Maßnahmen Höhe der Förderung
    BEG EM: BAFA (Zuschuss) Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungZuschuss von 15 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 €, max. 4.500 €**
    BEG EM: BAFA (Zuschuss); iSFP-Bonus* (+ 5 %)Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungZuschuss von 20 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €**
    BEG EM: KfW 358/359 (Ergänzungskredit)Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungKreditsumme von höchstens 120.000 € + Zinsvergünstigung für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen von unter 90.000 € im Jahr**
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Sanierung zum EffizienzhausFassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungWurde 2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Neubau EffizienzhausFassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungWurde 2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 261 (Kredit) Sanierung zum EffizienzhausFassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungFördersatz inkl. Tilgungszuschuss bis zu 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 €**
    BEG WG: KfW 261 (Kredit) Neubau EffizienzhausFassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungWurde 2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 297 (Kredit) Neubau EffizienzhausFassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, KellerdämmungKreditsumme von höchstens 150.000 € + Zinsvergünstigung**
    Steuerliche Förderung Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdämmung20 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 200.000 €, max. 40.000 €**

    * wenn die Installation der Dämmung vorher in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde; ** pro Wohneinheit

    Zuschüsse und Kredite für neue Fenster

    Bild: Ein Fensterbauer während der Montage neuer Fenster
    Beim Fenster-Austausch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten

    Zur Förderung der Sanierung von Fenstern können Sie die BEG EM des BAFA nutzen.

    Planen Sie die Sanierung der Fenster als Einzelmaßnahme, können Sie vom BAFA bis zu 15 Prozent der Investitionskosten von bis zu 30.000 Euro erstattet bekommen, sprich 4.500 Euro. Mit dem iSFP-Bonus kann die Förderung um weitere 5 Prozent und die förderfähigen Investitionskosten auf 60.000 Euro steigen und die Förderung somit auf bis zu 12.000 Euro. 

    Im Falle einer Komplettsanierung des Gebäudes kann die KfW-Förderung sogar bis zu 45 Prozent der Investitionskosten betragen (Programm KfW 261). Das sind maximal 67.500 Euro. Die Förderung enthält den Tilgungszuschuss sowie alle möglichen Boni.  Für den Neubau eines Effizienzhauses steht ebenfalls ein Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro inklusive Zinsvergünstigung zur Verfügung. 

    Seit 2024 stellt die KfW mit dem Ergänzungskredit 358/359 außerdem einen Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Selbstnutzenden Eigentümern mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro wird ein zusätzlicher Zinsvorteil.


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    Förderung für Solaranlagen

    Bild: Mehrere Solateure beim Einbau einer Solaranlage
    Eine Solaranlage kann von der KfW oder vom BAFA gefördert werden

    Bei Anlagen, die Sonnenenergie nutzen, unterscheidet man zwischen Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage. Die Photovoltaik-Anlage wandelt Sonnenenergie in Strom um, die Solarthermie-Anlage wird für das Erhitzen von Warmwasser und in manchen Fällen zur Unterstützung der Heizung verwendet. Einen Unterschied gibt es zwischen den beiden Anlagen auch in Bezug auf die Förderung.

    Für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage gibt es keine direkte Förderung. Es besteht aber die Option, dafür bei der KfW einen Kredit im Rahmen des Programms 270 aufzunehmen. Für diesen existiert allerdings kein Tilgungszuschuss. Eine Alternative ist die Einspeisevergütung, die dem Besitzer einer Photovoltaik-Anlage für 20 Jahre einen festgelegten Betrag pro eingespeister Kilowattstunde garantiert.

    Momentan beläuft sich diese auf rund 8,20 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Januar 2024). Sie können die PV-Anlage aber auch im Rahmen der BEG WG mit dem Kredit KfW 261 über 150.000 Euro inkl. Förderung bis zu 67.500 Euro fördern lassen. Allerdings erfolgt die Förderung nur anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung. Der KfW Zuschuss 461 wurde 2022 eingestellt. Außerdem lässt sich die Förderung der BEG WG nicht mit der Einspeisevergütung kombinieren.

    Für eine Solarthermie-Anlage hingegen erhält man als Einzelmaßnahme eine KfW-Förderung (BEG EM). Dabei erhalten Sie immer mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro als Grundförderung. Das entspricht einem Betrag von 9.000 Euro. Darüber hinaus kann die Förderung durch diverse Boni auf bis zu 70 Prozent steigen – etwa wenn Sie eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung tauschen. Somit kann der Betrag der Förderung auf bis zu 21.000 Euro steigen. Dazu muss die Anlage zu 50 Prozent der Warmwasserbereitung, der Heizungsunterstützung oder beidem dienen. Zudem muss sie gemäß ISO 17025 geprüft sein und mindestens 525 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Kollektorfläche leisten. Falls Sie Probleme mit der Planung oder Berechnung der Heizlast haben, können Sie jederzeit einen Termin mit einem unserer Energieberater vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne.

    Auch hier können Sie den Kredit 261 sowie den Kredit 297 für energieeffiziente Neubauten in Anspruch nehmen. Zudem steht Ihnen der Ergänzungskredit der KfW 358/359 zur Verfügung, durch den Sie bis zu 120.000 Euro erhalten können. Haushalten mit einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro wird zudem eine Zinsvergünstigung gewährt. 

    FörderprogrammSolaranlageHöhe der Förderung
    KfW 270 (Kredit)Photovoltaik-AnlageKredit bis zu 50. Mio. € (an Privatpersonen, wenn ein Teil des erzeugten Stroms/der erzeugten Wärme eingespeist wird)
    EEG Einspeisevergütung (Für PV-Anlage)Photovoltaik-Anlageca. 8,20 Cent / kWh (Stand: Januar 2024)
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss), Sanierung zum Effizienzhaus Photovoltaik-Anlage** / Solarthermie-Anlage Zuschuss wurde 2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 461 (Zuschuss), Neubau Effizienzhaus Zuschuss wurde 2022 eingestellt
    BEG WG: KfW 261 (Kredit), Sanierung zum Effizienzhaus Fördersatz inkl.Tilgungszuschuss bis zu 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 €*
    BEG WG: KfW 261 (Kredit), Neubau Effizienzhaus Zuschuss wurde 2022 eingestellt
    BEG EM; KfW (Für Solarthermie-Anlage) Solarthermie-Anlage Einzelmaßnahme: Zuschuss von 30-70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 €, max. 21.000 €* (wenn die Solarthermie-Anlage mindestens 525 kWh pro Jahr und m² leistet und nach ISO 17025 geprüft ist)

    * pro Wohneinheit;  ** Förderung ist nicht mit der Einspeisevergütung nach EEG kombinierbar


    KfW und BAFA: Wo ist der Unterschied?

    Sie sehen: Das BAFA stellt Förderungen ausschließlich in Form von Zuschüssen zur Verfügung. Bis 2024 war die KfW dagegen für die Vergabe von Krediten zuständig. Das änderte sich 2024, seither übernimmt die KfW die Zuschussförderung für den Heizungstausch. Die BEG WG wird weiterhin ausschließlich von der KfW angeboten - und zwar als Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss oder als Kredit KfW 297 für den Neubau. 

    Auch für die Förderung der BEG NWG für Nichtwohngebäude ist ausschließlich die KfW zuständig. Darüber hinaus ist die KfW auch alleine für die Kredit- und Zuschuss-Förderung der Photovoltaik verantwortlich (Kredit KfW 270, Kredit KfW 261). Außerdem gibt es in allen Programmen Förderung für Fachplanung und Baubegleitung der BEG.

    Förder-InstitutGeförderte GewerkeArt der Förderung
    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Fernwärmeanschluss, Heizungen außer Ölheizungen im Rahmen von Effizienzhaus-Sanierungen, Photovoltaik, Fachplanung und BaubegleitungEinzelmaßnahmen (Zuschuss), Effizienzhaus-Sanierung (Kredit mit Tilgungszuschuss),
    Effizienzhaus Neubau (Kredit ohne Tilgungszuschuss), Photovoltaik-Förderung (Kredit)
    BEG EM; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen, Anlagentechnik, Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Geschossdecke, Fassade, Keller), Fenster, Türen, Fachplanung und BaubegleitungZuschuss

    KfW und BAFA kombinieren

    Die Kombination von Fördermitteln aus verschiedenen Programmen ist möglich. Seit 2024 können Sie Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Förderprogramme der KfW (BEG WG), etwa KfW 261 und Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, kombinieren. Eine Maßnahme kann allerdings nicht doppelt gefördert werden. 

    Eine Kombination gilt auch hinsichtlich der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – mit ihr wird die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude durch einen zertifizierten Energieberater gefördert. Es gibt aber auch Kumulierungsverbote. Die steuerliche Förderung ist grundsätzlich nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

    Antrag richtig stellen: Das sollten Sie beachten

    Bei Einzelmaßnahmen des BAFA oder der KfW kann der Antrag seit 2024 erst gestellt werden, wenn bereits ein Handwerkervertrag unterschrieben wurde. Dabei muss der Vertrag eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten. Sprich, er muss an die Zusage der Förderung geknüpft sein. Wird der Förderantrag abgelehnt, wird der Vertrag ungültig. Es muss auch aus dem Auftrag hervorgehen, dass die Maßnahme innerhalb der Bewilligungsfrist umgesetzt wird, das heißt innerhalb von 36 Monaten. Diese Regelung gilt aber nur für BEG EM. Handelt es sich bei der Förderung um einen Kredit der KfW (BEG WM), außer KfW 358/359, muss der Antrag zudem durch einen Finanzierungspartner (z. B. die Hausbank) gestellt werden. Wird eine Sanierung der Gebäudehülle oder die Installation von Anlagentechnik angestrebt, muss für diese VOR der Beantragung ein Energieberater in die Sanierung mit eingebunden werden.

    Für die Installation von Heizungen bzw. die Optimierung bestehender Heizungen reicht dagegen die Erklärung eines Fachunternehmers (Fachunternehmererklärung). Die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters ist aber dennoch zu empfehlen, da man nur durch seine Mitwirkung den iSFP-Bonus beanspruchen kann. Diesen erhält man, wenn der Energieberater die ordnungsgemäße Umsetzung einer in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlenen Maßnahme bestätigt. Außerdem prüft er abschließend die Qualität der geleisteten Arbeiten.

    Sollten Sie einen zertifizierten Energieberater benötigen, stellt RENEWA Ihnen diesen zur Seite. Er sorgt dafür, dass Sie alle Fördermittel erhalten, die im Zuge Ihrer Sanierung zur Verfügung stehen. Sprechen Sie mit Ihrem RENEWA-Berater, um mögliche Kombinationsmöglichkeiten und die optimale Förderung zu finden. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Thema Förderung haben, können Sie ebenfalls jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.


    Förderung Sanierung: Zuschüsse durch Länder und Kommunen

    Bild: Eine Frau plant gerade ihre Sanierung mithilfe einer Städte-Förderung
    Auch durch Länder und Kommunen sind Förderungen möglich

    Zusätzlich zu den Förderungen durch KfW und BAFA gibt es Förderungen auf Länderebene. Diese lassen sich oft mit Programmen der KfW oder anderen bundesweiten Subventionen kombinieren. Regionale Förderungen sind allerdings häufig deutlich spezifischer, als es bei der KfW und dem BAFA der Fall ist. In Einzelfällen sind die Zuschüsse der Länder sogar lohnenswerter als die des Bundes.

    Außerdem ist es möglich, Zuschüsse von Kommunen zu erhalten. Im Falle einer Sanierung sollte daher frühzeitig ermittelt werden, welche Zuschüsse erhältlich sind. Damit Ihnen kein Zuschuss entgeht, vergleicht RENEWA die Angebote für Sie und sorgt für die bestmögliche Förderung Ihrer Sanierung. Außerdem stellen unsere Energieberater eine angemessene Qualität der auszuführenden Arbeiten sicher.


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