Förderungen für alle Gewerke im Überblick

Wer sein Haus günstig sanieren möchte oder den Neubau eines effizienten Eigenheims plant, muss die Kosten dafür nicht allein stemmen. Es existieren zahlreiche Förderungen, die Ihnen bei der Finanzierung Ihres Vorhabens helfen.
Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang 2021 und die schrittweise Umsetzung selbiger ist die Förderung 2021 allerdings nur noch schwer überschaubar. Daher kann es für Laien oft schwierig sein, bei der Planung auch noch den Überblick über alle in Frage kommenden Unterstützungen zu behalten.
Welche Förderung die richtige für Ihre Sanierung ist, erfahren Sie in dieser Übersicht. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich auch an unsere RENEWA-Berater wenden. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Sanierung und Förderung von RENEWA
Die Planung der energetischen Sanierung eines Gebäudes kann ein aufwendiges Unterfangen sein. Neben der Frage nach den richtigen Sanierungsmaßnahmen fällt noch die Suche nach dem passenden Handwerker und geeigneten Fördermitteln an. Wer sich mit der Materie nicht auskennt, steht alleine da und verliert sich schnell in der Informationsflut. Hier kann ein Energieberater helfen. Dieser ist zudem - insbesondere auch durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - für viele Förderprogramme zwingend vorgeschrieben.
Mit dem Service von RENEWA erhalten Sie all das aus einer Hand. RENEWA ist auf die Energieberatung spezialisiert und stellt Ihnen einen zertifizierten Energieberater zur Seite, der die Gewerke übergreifende Planung übernimmt, die passenden Handwerksbetriebe in Ihrer Nähe findet, sich um die Finanzierung kümmert und Ihnen auch ansonsten jederzeit mit kompetenter Beratung zur Verfügung steht. Wie viel Förderung wir in diesem Jahr bereits für unsere Kunden beantragt haben, verrät unser Fördermittel-Counter.
Förderungen für Sanierung und Neubau

Finanzielle Förderung für die energetische Sanierung eines Altbaus oder für den Neubau eines energieeffizienten Hauses gibt es auf Bundes-, Länder- und regionaler Ebene. Am häufigsten stößt man auf der Suche nach Zuschüssen und Krediten auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie sind auch nach Einführung der BEG die federführenden Förderinstitute auf Bundesebene. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Kosten einer Sanierung teilweise steuerlich abzusetzen. Die steuerliche Förderung ist jedoch nicht mit anderen Förderungen kombinierbar und Sie benötigen einen Steuerberater. Neben den Förderungen auf Bundesebene gibt es auch regionale Fördermaßnahmen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Sanierung mit Einzelmaßnahmen - BAFA BEG EM und KfW 262
Durch die Einführung der BEG zur Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das BAFA alleine für die Zuschuss-Förderung energetischer Sanierungen mit Einzelmaßnahmen verantwortlich. Fehlt einem das nötige Kapital zur Sanierung kann man von der KfW statt des Zuschusses einen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten. Sie können im Rahmen der BEG EM also zwischen dem Zuschuss des BAFA (BAFA; BEG EM) oder dem Kredit KfW 262 (BEG EM) mit Tilgungszuschuss der KfW auswählen. Gefördert werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen), Sanierungen der Gebäudehülle sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard
Durch die Einführung der BEG ist die Effizienzhaus-Förderung sowohl für Sanierungen als auch für Neubauten in der BEG für Wohngebäude (BEG WG) zusammengefasst worden. Dadurch ist die Förderung teils deutlich gestiegen. Die BEG WG kann seit 01.07.2021 bei der KfW wahlweise als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als einmaliger Zuschuss beantragt werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, helfen unsere zertifizierten Berater Ihnen gerne.
Wie hoch die Förderung der KfW für eine Komplett-Sanierung bzw. einen Neubau ausfällt, hängt davon ab, welchen Effizienzhaus-Standard man mit einer Sanierung erreicht. Diese Kennzeichnung gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Je niedriger die Kennzahl, desto effizienter ist das Haus und desto höher sind die Zuschüsse, die man erhält. Welchen Standard Sie mit Ihrer Sanierung erreichen, können Sie von Ihrem zertifizierten RENEWA-Energieberater erfahren. Er ist in der Lage, die nötige, Gewerke übergreifende Planung kompetent durchzuführen, deren Umsetzung zu überwachen und die Qualität der durchgeführten Arbeiten abschließend zu kontrollieren. Diese Aufgabe ist für Laien kaum zu bewältigen.
Förderungen für ein neues Dach

Um eine Förderung für eine Dachsanierung zu erhalten, muss diese IMMER mit der Installation einer neuen Dämmung einhergehen. Sofern dies zutrifft, stehen Ihnen im Falle einer Sanierung als Einzelmaßnahme der Kredit KfW 262 mit Tilgungszuschuss oder der BAFA-Zuschuss der BEG EM als Förderung zur Verfügung.
Sollten Sei eine Sanierung nach Effizienzhaus-Standard planen, können Sie auf die Programme KfW 461 (Zuschuss) sowie KfW 261 (Kredit inkl. Tilgungszuschuss) zurückgreifen. Hierfür steht wahlweise ein Zuschuss bis 75.000 Euro oder ein Kredit bis 150.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss bis zu 75.000 Euro zur Verfügung.
Grundsätzlich vergibt die KfW zur Sanierung eines Altbaus mit Einzelmaßnahmen den Kredit KfW 262 bis zu 60.000 Euro sowie einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent der Kreditsumme, maximal jedoch 12.000 Euro als Förderung. Sie können aber auch im Rahmen der BEG EM einen Zuschuss des BAFA bis zu 20 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro - also maximal 12.000 Euro erhalten. Die Förderung kann um weitere 5 Prozent steigen, wenn die durchgeführte Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde. Dann erhalten Sie bis zu 15.000 Euro. Alternativ steht auch eine steuerliche Förderung zur Verfügung.
Förderporgramm | Maßnahme | Förderung |
---|---|---|
BAFA; BEG EM | Sanierung mit Einzelmaßnahmen | Zuschuss von mindestens 20 % der förderfähgigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €* |
KfW 262 (BEG EM) | Sanierung mit Einzelmaßnahmen | Kredit bis zu 60.000 € + Tilgungszuschuss von mindestens 20 % der Kreditsumme, max. 12.000 €* |
KfW 461 | Sanierung zum Effizienzhaus | Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten von höchstens 150.000 €, max. 75.000 €* |
Neubau Effizienzhaus | Zuschuss bis zu 25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €* | |
KfW 261 | Sanierung zum Effizienzhaus | Kredit von höchstens 150.000 € + Tilgungszuschuss bis zu 50 % der Kreditsumme, max. 75.000 €* |
Neubau Effizienzhaus | Kredit von höchstens 150.000 € + Tilgungszuschuss bis zu 25 % der Kreditsumme, max. 37.500 €* |
* pro Wohneinheit
Zuschüsse oder Kredite für Heizungen

Heizungen werden als Einzelmaßnahme im Gebäudebestand im Rahmen der BEG EM entweder vom BAFA mit einem einmaligen Zuschuss gefördert oder mit dem Kredit KfW 262 inkl. Tilgungszuschuss der KfW. Förderfähig sind Heizungsanlagen, die teilweise oder ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.
Dazu gehören Gas-Brennwertheizungen, die später (Renewable Ready) oder gleich zu einer Gas-Hybridheizung mit Komponente zur erneuerbaren Wärmeerzeugung (z. B. mit einer Solarthermie-Anlage) ausgebaut werden. Außerdem werden Biomasseheizungen wie z. B. die Pelletheizung, Wärmepumpen sowie Hybridheizungen auf Basis erneuerbarer Energien gefördert.
Für Gas-Brennwertheizungen, die als „Renewable Ready” installiert werden, erhalten Sie vom BAFA eine Förderung von 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das entspricht max. 12.000 Euro. Alternativ können Sie auch den Kredit KfW 262 bis zu 60.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss bis zu 12.000 Euro nutzen, wenn das nötige Geld zur Anschaffung fehlt. Fertige Hybridheizungen aus Gas-Brennwertkessel und z. B. Solarthermie-Anlage werden mit 30 Prozent der Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 60.000 Euro also bis zu 18.000 Euro gefördert.
Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien erhalten je nach Anlagentyp mindestens 30 Prozent (Solarthermie-Anlage) bis 35 Prozent (z. B. eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung) der Investitionskosten - also max. 21.000 Euro. Sollte Ihnen das nötige Kapital zur Anschaffung der neuen Heizung trotzdem fehlen, können Sie auch hier alternativ den Kredit KfW 262 bis zu 60.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss von max. 21.000 Euro nutzen. Öl-Brennwertheizungen werden dagegen gar nicht mehr gefördert. Zudem wird die Installation von Ölheizungen ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Sie sollen wegen ihres schlechten ökologischen Fußabdrucks aus deutschen Haushalten verschwinden.
Daher wird der Ersatz alter Ölheizungen durch Gas-Hybridheizungen oder ökologische Heizungen zusätzlich mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. So können Sie zwischen 40 und 45 Prozent der Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 60.000 Euro - also bis zu 27.000 Euro erhalten. Mit dem iSFP-Bonus (erhält man, wenn die durchgeführte Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde) und dem Innovationsbonus für besonders emissionsarme Holzheizungen kann die Förderung für Ihre neue Heizung insgesamt auf bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 33.000 Euro) steigen.
Förderprogramm | Förderobjekt | Höhe der Förderung |
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KfW 433 „Brennstoffzelle" (Zuschuss) | Brennstoffzelle | 6.800 € + 550 € / 100 Watt elektrische Leistung, max. 34.300 €** |
BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen): BAFA (Zuschuss) oder KfW 262 (Kredit) |
Hybridheizung „Renewable Ready" (Gas-Brennwert und EE*-Heizung in Planung) | Zuschuss von mindestens 20 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €** oder Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €** |
Gas-Hybridheizung, fertig installiert (Gas-Brennwert und EE*-Heizung) | Zuschuss von mindestens 30 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 18.000 €** oder Tilgungszuschuss von mindestens 30 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 18.000 €** |
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Solarthermie-Anlage | Zuschuss von mindestens 30 % der förderfähigen Investitionskosten von höchsten 60.000 €, max. 18.000 €** oder Tilgungszuschuss von mindestens 30 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 18.000 €** |
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EE*-Heizung (Wärmepumpe, Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Holzvergaser oder Hybrid aus diesen) | Zuschuss von mindestens 35 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 21.000 €** oder Tilgungszuschuss von mindestens 35 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 21.000 €** |
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BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen): BAFA (Zuschuss) oder KfW 262 (Kredit); Öl-Austauschprämie (+ 10 %) |
Austausch Ölheizung gegen Hybridheizung aus Gas-Brennwertkessel und EE*-Heizung | Zuschuss von 40 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 24.000 €** oder Tilgungszuschuss von 40 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 24.000 €** |
Austausch Ölheizung gegen EE*-Heizung (Wärmepumpe, Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Holzvergaser, Solarthermie-Anlage) | Zuschuss von 45 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 27.000 €** oder Tilgungszuschuss von 45 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 27.000 €** |
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BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen): BAFA (Zuschuss) oder KfW 262 (Kredit); iSFP-Bonus (+ 5 %) |
Installation einer in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlenen Heizung (z. B. Pelletheizung) | Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 30.000 €** oder Tilgungszuschuss bis zu 50 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 30.000 €** |
BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen): BAFA (Zuschuss) oder KfW 262 (Kredit); Innovationsbonus (+ 5 %) |
Installation einer Holzheizung mit besonders niedrigen Feinstaub-Emissionen (max. 2,5 mg / m³) | Zuschuss bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 33.000 €** oder Tilgungszuschuss bis zu 55 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 33.000 €** |
BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Sanierung zum Effizienzhaus | Heizung die teilweise oder vollständig auf Basis erneuerbarer Energien betrieben wird (kein Öl) | Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten von höchstens 150.000 €, max. 75.000 €** |
BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Neubau Effizienzhaus | Zuschuss bis zu 25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €** | |
BEG WG: KfW 261 (Kredit) Sanierung zum Effizienzhaus | Heizung die teilweise oder vollständig auf Basis erneuerbarer Energien betrieben wird (kein Öl) | Tilgungszuschuss bis zu 50 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 75.000 €** |
BEG WG: KfW 261 (Kredit) Neubau Effizienzhaus | Tilgungszuschuss bis zu 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €** | |
Steuerliche Förderung | Erneuerung / Modernisierung der Heizungsanlage / Einbau digitaler Steuerungssysteme zur Verbrauchsoptimierung (Smart Home) | 20 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 40.000 €** |
*Erneuerbare Energien; ** pro Wohneinheit
Förderungen für Dämmungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein Gebäude zu dämmen und so die Heizkosten zu senken: Fassadendämmung, Dachdämmung und Geschossdeckendämmung sowie Kellerdämmung. Alle diese Maßnahmen werden gefördert. Auch hier greifen die BEG EM des BAFA (Zuschuss) und der KfW (Kredit KfW 262 mit Tilgungszuschuss) sowie die BEG WG der KfW (Zuschuss KfW 461 oder Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss).
Mit der BEG EM können Sie bis zu 12.000 Euro als einmaligen Zuschuss für Einzelmaßnahmen vom BAFA erhalten. Alternativ dazu kann man im Rahmen des Kredit-Programms KfW 262 einen Kredit bis zu 60.000 Euro und einen Tilgungszuschuss bis maximal 12.000 Euro nutzen. Mit dem iSFP-Bonus kann die Förderung um 5 Prozent auf bis zu 15.000 Euro steigen. Ist die Dämmung Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, besteht die Möglichkeit einer Förderung durch das Zuschussprogramm KfW 461, durch das man bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten kann, also maximal 75.000 Euro. Mit dem Programm KfW 261 erhält man zusätzlich zum Tilgungszuschuss bis zu 75.000 Euro noch einen Kredit bis zu 150.000 Euro.
Förderprogramm | Förderbare Maßnahmen | Höhe der Förderung |
---|---|---|
BEG EM: BAFA (Zuschuss) oder KfW 262 (Kredit) | Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdämmung | Zuschuss von 20 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €** oder Tilgungszuschuss von mindestens 20 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €** |
BEG EM: BAFA (Zuschuss) oder KfW 262 (Kredit); iSFP-Bonus* (+ 5 %) | Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdämmung | Zuschuss von 25 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 15.000 €** oder Tilgungszuschuss von 25 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 15.000 €** |
BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Sanierung zum Effizienzhaus | Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdämmung | Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 150.000 €, max. 75.000 €** |
BEG WG: KfW 461 (Zuschuss) Neubau Effizienzhaus | Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdämmung | Zuschuss bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €** |
BEG WG: KfW 261 (Kredit) Sanierung zum Effizienzhaus | Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdämmung | Tilgungszuschuss bis zu 50 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 75.000 €** |
BEG WG: KfW 261 (Kredit) Neubau Effizienzhaus | Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdämmung | Tilgungszuschuss bis zu 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €** |
Steuerliche Förderung | Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdämmung | 20 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 200.000 €, max. 40.000 €** |
* wenn die Installation der Dämmung vorher in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde; ** pro Wohneinheit
Zuschüsse und Kredite für neue Fenster

Zur Förderung der Sanierung von Fenstern können Sie ebenfalls die BEG EM des BAFA oder der KfW nutzen.
Planen Sie die Sanierung der Fenster als Einzelmaßnahme und fällt die Wahl auf den Kredit KfW 262, erhalten Sie ein Darlehen bis zu 60.000 Euro und einen Tilgungszuschuss bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit. Reicht Ihnen ein Zuschuss, können Sie vom BAFA bis zu 12.000 Euro der Investitionskosten erstattet bekommen. Mit dem iSFP-Bonus kann die Förderung um weitere 5 Prozent auf bis zu 15.000 Euro steigen.
Im Falle einer Komplettsanierung des Gebäudes kann die KfW-Förderung sogar bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen (Programm KfW 461). Das sind maximal 75.000 Euro. Auch der Kredit 261 ist eine gute Option, wenn Fenster saniert werden sollen. Dieser gewährt bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus einen Kreditrahmen bis zu 150.000 Euro und maximal 75.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit. Alternativ ist auch eine steuerliche Förderung möglich.
Förderung für Solaranlagen

Bei Anlagen die Sonnenenergie nutzen unterscheidet man zwischen Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage. Die Photovoltaik-Anlage wandelt Sonnenenergie in Strom um, die Solarthermie-Anlage wird für das Erhitzen von Warmwasser und in manchen Fällen zur Unterstützung der Heizung verwendet. Einen Unterschied gibt es zwischen den beiden Anlagen auch in Bezug auf die Förderung.
Für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage gibt es keine direkte Förderung. Es besteht aber die die Option, dafür bei der KfW einen Kredit im Rahmen des Programms 270 aufzunehmen. Für diesen existiert allerdings kein Tilgungszuschuss. Eine Alternative ist die Einspeisevergütung, die dem Besitzer einer Photovoltaik-Anlage für 20 Jahre einen festgelegten Betrag pro eingespeister Kilowattstunde garantiert.
Momentan beläuft sich diese auf rund 6,73 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Februar 2022). Sie können die PV-Anlage aber auch im Rahmen der BEG WG entweder mit dem Zuschuss KfW 461 bis zu 75.000 Euro oder mit dem Kredit KfW 261 über 150.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss bis zu 75.000 Euro fördern zu lassen. Allerdings erfolgt die Förderung nur anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung. Außerdem lässt sich die Förderung der BEG WG nicht mit der Einspeisevergütung kombinieren.
Für eine Solarthermie-Anlage hingegen erhält man als Einzelmaßnahme eine BAFA-Förderung (BEG EM) von 30 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 18.000 Euro pro Wohneinheit. Dazu muss die Anlage zu 50 Prozent der Warmwasserbereitung, der Heizungsunterstützung oder beidem dienen. Außerdem muss sie gemäß ISO 17025 geprüft sein und mindestens 525 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Kollektorfläche leisten. Falls Sie Probleme mit der Planung oder Berechnung der Heizlast haben, können Sie jederzeit einen Termin mit einem unserer Energieberater vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne.
Förderprogramm | Solaranlage | Höhe der Förderung |
---|---|---|
KfW 270 (Kredit) | Photovoltaik-Anlage | Kredit bis zu 50. Mio. € (an Privatpersonen, wenn ein Teil des erzeugten Stroms/der erzeugten Wärme eingespeist wird) |
EEG Einspeisevergütung (Für PV-Anlage) | Photovoltaik-Anlage | ca. 6,73 Cent / kWh (Stand: Februar 2022) |
BEG WG: KfW 461 (Zuschuss), Sanierung zum Effizienzhaus | Photovoltaik-Anlage** / Solarthermie-Anlage | Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 150.000 €, max. 75.000 €* |
BEG WG: KfW 461 (Zuschuss), Neubau Effizienzhaus | Zuschuss bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €* | |
BEG WG: KfW 261 (Kredit), Sanierung zum Effizienzhaus | Tilgungszuschuss bis zu 50 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 75.000 €* | |
BEG WG: KfW 261 (Kredit), Neubau Effizienzhaus | Tilgungszuschuss bis zu 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €* | |
BEG EM; BAFA (Für Solarthermie-Anlage) | Solarthermie-Anlage | Einzelmaßnahme: Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, max. 18.000 €* (wenn die Solarthermie-Anlage mindestens 525 kWh pro Jahr und m² leistet und nach ISO 17025 geprüft ist) |
* pro Wohneinheit; ** Förderung ist nicht mit der Einspeisevergütung nach EEG kombinierbar
KfW und BAFA: Wo ist der Unterschied?
Seit 01.01.2021 kann man einen Zuschuss des BAFA nur in der BEG EM für Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen. Für die Kreditförderung in der BEG EM ist die KfW mit dem Programm KfW 262 zuständig. Die BEG WG wird dagegen ausschließlich von der KfW angeboten - entweder als Zuschuss KfW 461 oder als Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss.
Das gilt auch für die Förderung der BEG NWG für Nichtwohngebäude. Auch hier ist ausschließlich die KfW zuständig. Ab 2023 soll das BAFA dann die Zuschuss-Förderung für die BEG WG und die BEG NWG von der KfW übernehmen. Darüber hinaus ist die KfW auch alleine für die Zuschuss-Förderung der Brennstoffzelle (KfW 433) sowie die Kredit- und Zuschuss-Förderung der Photovoltaik verantwortlich (Kredit KfW 270, Kredit KfW 261 oder Zuschuss KfW 461). Außerdem gibt es in allen Programmen Förderung für Fachplanung und Baubegleitung der BEG.
Förder-Institut | Geförderte Gewerke | Art der Förderung |
---|---|---|
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) | Brennstoffzelle, Fernwärmeanschluss, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen, Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Geschossdecke, Fassade, Keller), Fenster, Türen, Heizungen außer Ölheizungen im Rahmen von Effizienzhaus-Sanierungen, Fachplanung und Baubegleitung | Einzelmaßnahmen (Kredit mit Tilgungszuschuss), KfW 270 (Kredit ohne Tilgungszuschuss Effizienzhaus-Sanierung (Zuschuss / Kredit mit Tilgungszuschuss), Effizienzhaus Neubau (Zuschuss / Kredit mit Tilgungszuschuss) |
BEG EM; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) | Hybridheizungen (Gas-Brennwert + z. B. Solarthermie), Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Geschossdecke, Fassade, Keller), Fenster, Fachplanung und Baubegleitung | Einzelmaßnahmen (nur Zuschuss) |
KfW und BAFA kombinieren
Die Kombination von Fördermitteln aus verschiedenen Programmen ist grundsätzlich möglich. Das gilt vor allem hinsichtlich der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) - mit ihr wird die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude durch einen zertifizierten Energieberater gefördert. Es gibt aber auch Kumulierungsverbote. Der Kredit KfW 262 kann zum Beispiel nur jeweils allein in Anspruch genommen und nicht mit der BEG EM des BAFA kombiniert werden. Das gilt auch für die BEG WG: Die Programme KfW 461 und 261 sind nicht miteinander kombinierbar. Man muss sich also immer zwischen Zuschuss oder Kredit entscheiden.
Außerdem sind die Programm KfW 261 und KfW 461 nicht mit der Förderung des BAFA kombinierbar. Das gilt vor allem für die Förderung der Heizung - bis Ende 2020 konnte man die Effizienzhaus-Förderung für Neubauten mit der Förderung des BAFA für Heizungen kombinieren. Nachdem die Förderung des BAFA durch die Einführung der BEG nur noch für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen in Bestandsbauten gilt, ist dies jedoch nicht mehr möglich. Die steuerliche Förderung ist grundsätzlich nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
Förderprogramm | Kombinationsmöglichkeiten |
---|---|
KfW 261 / 262 (Kredit), KfW 461 (Zuschuss) | BAFA Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude EBW (gilt nur für Sanierungen), BAFA Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) |
BEG EM; BAFA | |
Steuerliche Förderung | nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar |
Antrag richtig stellen: Das sollten Sie beachten
Beim BAFA und bei der KfW muss der Antrag auf Förderung VOR der schriftlichen Auftragsvergabe online erfolgen. Handelt es sich bei der Förderung um einen Kredit der KfW, muss der Antrag zudem durch einen Finanzierungspartner (z. B. die Hausbank) gestellt werden. Wird eine Sanierung der Gebäudehülle oder die Installation von Anlagentechnik angestrebt, muss für diese VOR der Beantragung ein Energieberater in die Sanierung mit eingebunden werden.
Für die Installation von Heizungen bzw. die Optimierung bestehender Heizungen reicht dagegen die Erklärung eines Fachunternehmers (Fachunternehmererklärung). Die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters ist aber dennoch zu empfehlen, da man nur durch seine Mitwirkung den iSFP-Bonus beanspruchen kann. Diesen erhält man, wenn der Energieberater die ordnungsgemäße Umsetzung einer in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlenen Maßnahme (z. B. Installation einer Wärmepumpe) bestätigt. Außerdem prüft er abschließend die Qualität der geleisteten Arbeiten.
Sollten Sie einen zertifizierten Energieberater benötigen, stellt RENEWA Ihnen diesen zur Seite. Er sorgt dafür, dass Sie alle Fördermittel erhalten, die im Zuge Ihrer Sanierung zur Verfügung stehen. Sprechen Sie mit Ihrem RENEWA-Berater, um mögliche Kombinationsmöglichkeiten und die optimale Förderung zu finden. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Thema Förderung haben, können Sie ebenfalls jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.
Zuschüsse durch Länder und Kommunen

Zusätzlich zu den Förderungen durch KfW und BAFA gibt es Förderungen auf Länderebene. Diese lassen sich oft mit Programmen der KfW oder anderen bundesweiten Subventionen kombinieren. Regionale Förderungen sind allerdings häufig deutlich spezifischer, als es bei der KfW und dem BAFA der Fall ist. In Einzelfällen sind die Zuschüsse der Länder sogar lohnenswerter als die des Bundes.
Außerdem ist es möglich, Zuschüsse von Kommunen zu erhalten. Im Falle einer Sanierung sollte daher frühzeitig ermittelt werden, welche Zuschüsse erhältlich sind. Damit Ihnen kein Zuschuss entgeht, vergleicht RENEWA die Angebote für Sie und sorgt für die bestmögliche Förderung Ihrer Sanierung. Außerdem stellen unsere Energieberater eine angemessene Qualität der auszuführenden Arbeiten sicher.