Bei der energetischen Sanierung handelt es sich nicht um einen Luxus, den man sich leisten können muss. Im Gegenteil rentiert sich eine Sanierung oft schon nach wenigen Jahren, weil Heizkosten eingespart werden. Und: Es gibt neben bundesweiten Zuschüssen auch Städteförderungen für die Sanierung.
Förderungen können immer auf Bundesebene beantragt werden. Zusätzlich bieten aber auch Länder und auch viele Großstädte Förderprogramme für energetische Sanierung an. Da diese sich auch kombinieren lassen, sparen Sie mit den verschiedenen Förderprogrammen und der Hilfe von RENEWA Kosten bei der Sanierung.
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Mit RENEWA keine Förderung verpassen
Für regionale Förderprogramme gibt es keine einheitlichen Vorgaben oder Regeln. Ob eine Stadt eigenständige Programme auf die Beine stellen will oder beispielsweise eine Bank spezielle Kredite für energetische Sanierungen zur Verfügung stellt, ist regional stark unterschiedlich. In einigen Fällen gibt es sogar Unterschiede zwischen den einzelnen Stadtteilen.
Gerade in Bezug auf mögliche Kombinationen zwischen regionalen und überregionalen Förderprogrammen kann man als Laie angesichts der Informationsflut schnell den Überblick verlieren. Der RENEWA-Service beinhaltet daher, dass unsere Berater vor Ort über alle Eventualitäten informiert sind und dafür Sorge tragen, dass Ihnen keine Förderung entgeht.
Regionale Förderprogramme unterscheiden sich oft stark voneinander. Auch ist es nicht selbstverständlich, dass eine Großstadt überhaupt Fördermittel für energetische Sanierungen bereitstellt. In einigen Fällen verweisen Städte auf die jeweiligen Bundesländer, oder Banken in der Stadt arbeiten mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau zusammen. Daher können wir Ihnen hier nur einen vergleichsweise kleinen Einblick in die unterschiedlichen regionalen Förderprogramme geben.
Berlin
In Berlin stellt die Investitionsbank Berlin (IBB) einen Zuschuss und verschiedene Kredite zur Verfügung. Einige Kredite, wie das Förderungsdarlehen und das Familienbaudarlehen, sind zurzeit allerdings nicht verfügbar.
Alle Informationen bezüglich der Förderung von energetischer Sanierung in Berlin und möglichen Kombinationen mit anderen Förderprogrammen erhalten Sie von Ihrem RENEWA-Berater. In der folgenden Tabelle finden Sie die Förderprogramme in Berlin mit dazugehörenden Konditionen.
Programm
Beispiel Förderung
IBB Energetische Gebäudesanierung
Kreditvermittlung der KfW: max. 60.000 € für Einzelmaßnahmen, 150.000 € für KfW-Effizienzhaus; Tilgungszuschuss 20 - 50 %; grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar
ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung
Zuschuss: 500 - 2.000 €/Wohneinheit; kombinierbar mit z. B. mit IBB EnergiespeicherPLUS
Hamburg
Ähnlich wie in Berlin kümmert sich in Hamburg die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) um die Förderung von energetischen Sanierungen. Es stehen mehrere Zuschüsse und Darlehen seitens der IFB für den Bau, den Erwerb oder die Sanierung von Gebäuden in der Hansestadt zur Verfügung.
In Hamburg gelten unterschiedliche Regelungen für den Erhalt von Fördermitteln und die Kombinierbarkeit mit anderen Programmen. In der RENEWA-Hauptfiliale in Hamburg erhalten Sie daher eine umfangreiche Beratung zu allen Themen rund um Energieeffizienz und Förderung von Sanierung. In der folgenden Tabelle finden Sie die Fördersätze der Stadt Hamburg in einer Übersicht.
Programm
Beispiel Förderung
IFB-Modernisierungsdarlehen
Darlehen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (z. B. Sanitärinstallation, Dämmung, Heizungen etc.); max. 25.000 €/Wohneinheit, mind. 5 bis zu 30 Jahre Laufzeit; kombinierbar mit anderen Fördermitteln
IFB-Eigenheimförderung; Energiesparendes Bauen
Zuschuss: Neubau und Ersterwerb von energetisch optimierten selbst genutzten Eigentumsobjekten; bis zu 135 €/m², je nach Effizienzhaus-StandardTyp; kombinierbar mit KfW
München
Die bayerische Landeshauptstadt München stellt im Rahmen des „Förderprogramms Energiesparung“ zahlreiche Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen zur Verfügung.
Zuschüsse für Anlagentechnik: Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung; Neuerrichtung: 200 € pro m² Aperturfläche für die ersten 20 m² + 120 € pro m² für jeden weiteren m²; Erweiterung: 150 € pro m² Aperturfläche für die ersten 20 m², + 90 € pro m² für jeden weiteren m²
Sonstige Fördermaßnahmen: Einsatz von nachwachsenden, Kohlenstoff speichernden Baustoffen: 0,20 € pro Kilogramm; max. 50.000 €
Köln
Die Förderung der Stadt Köln ist zum 01.04.2021 neu aufgelegt worden. Dabei ersetzt das Programm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen" das Programm „Altbausanierung und Energieeffizienz”. Das neue Programm besteht aus den Teilprogrammen „Zuschuss zur Bundesförderung” und „Köln-spezifische Maßnahmen”, die Förderung für zahlreiche Sanierungsvorhaben bieten. Dank unseren Beratern aus Aachen, die sich auch in Köln bestens mit den Förderprogrammen und den Vorschriften auskennen ist dies kein Problem.
Das Programm „Zuschuss zur Bundesförderung" umfasst in Ergänzung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderung von Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie die Installation von Wärmepumpen, Gas-Hybridheizungen oder Lüftungsanlagen. Es werden aber auch Solarthermie-Anlagen, Dachbegrünungen und Effizienzhäuser gefördert.
Das Programm „Köln-spezifische Maßnahmen" umfasst die Förderung von Photovoltaik, Stromspeichern, Mini-Solarmodulen und BHKW. Außerdem wird auch hier Dachbegrünung bei der Installation von Solaranlagen mit gefördert. Wenn Sie den RENEWA-Beratungsservice nutzen, werden mögliche Kombinationen mit Förderungen durch die KfW oder das BAFA von Ihrem RENEWA-Berater geprüft.
Programm
Förderfähige Maßnahmen
Förderung
Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen": Zuschuss zur Bundesförderung
Wärmedämmung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahme
10 % der förderfähigen Kosten
Anlagentechnik (Lüftung / Klima)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Wärmepumpen, Fernwärme, Gas-Hybridheizungen)
Heizungsoptimierung
Effizienzhäuser (förderfähig nach Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG))
Bonusförderung für umweltfreundliche Dämmungen
5 % der förderfähigen Kosten
Bonusförderung für Installation einer Solarkollektoranlage bei gleichzeitiger Dachbegrünung
Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen": Köln-spezifische Maßnahmenförderung
Photovoltaik-Anlagen bis 50 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung
250 €/ kWp
Neue Batteriespeicher in Kombination mit Photovoltaik-Anlage (Bestand oder neu)
Bonusförderung für Installation einer PV-Anlage bei gleichzeitiger Dachbegrünung
50 € / kWp
Stuttgart
In Stuttgart können Sie aus zwei Förderprogrammen zur Sanierung privater Wohngebäude wählen, dem Energiesparprogramm und Heizungsaustauschprogramm. Diese Programme bieten wiederum verschiedene Förderungen für diverse Sanierungsmaßnahmen an, die entweder die Gebäudedämmung oder die Heizungssanierung betreffen.
Mit dem Energiesparprogramm der Stadt Stuttgart können Sie Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Status Quo der Wohnimmobilie wie etwa die Installation einer Dämmung oder einer Solarthermie-Anlage fördern lassen. Das Heizungsaustauschprogramm hat hingegen den Ersatz alter Öl- und Kohlefeuerstätten durch moderne Heizungen zum Ziel.
So sollen die CO2 Emissionen der Stadt gesenkt werden. Hier wird die Anschaffung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Einen groben Überblick zu den beiden Förderprogrammen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Einen ausführlicheren Einblick zu den Förderprogrammen der Stadt Stuttgart finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich ruhig an unsere zertifizierten Energieberater. Sie helfen kennen sich im „Förderdschungel” aus und helfen Ihnen gerne.
Förderprogramm
Förderung
Stuttgarter Energiesparprogramm: Förderung der Wärmedämmung
Förderung einer neuen Heizung beim Ersatz alter Öl-oder Kohleheizungen, je nach Leistung der neuen Heizung bis zu 10.000 € bzw. 25 % der Investitionskosten
z. B.: Erdsonden-Bohrung / Eisspeicher / Flächenkollektor für Wärmepumpe: Zuschuss von 5.000 € Errichtung eines Pelletlagers: Zuschuss von 2.000 €
Mainz
Die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz fördert Maßnahmen zur Altbausanierung und der Installation von PV-Anlagen. Lesen Sie hier mehr zur Förderung in Mainz.
Mit dem Förderprogramm Altbausanierung Mainz plus wird die Sanierung von einem Bestandsgebäude zu einem KfW-Effizienzhaus gefördert. Dabei gelten folgenden Fördersätze
Maßnahme
Zuschuss
Maximaler Förderbetrag für eine Wohneinheit
Maximaler Förderbetrag für zwei Wohneinheiten
Maximaler Förderbetrag für drei Wohneinheiten
Maximaler Förderbetrag für vier Wohneinheiten
KfW Haus Denkmal
10 %
2.500 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
KfW Haus 115
10 %
2.500 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
KfW Haus 100
12,5 %
3.000 €
3.750 €
4.500 €
5.250 €
KfW Haus 80
15 %
4.000 €
4.750 €
5.500 €
6.250 €
KfW Haus 70
20 %
5.000 €
6.000 €
7.000 €
8.000 €
KfW Haus 55
20 %
6.000 €
7.000 €
8.000 €
9.000 €
Darüber hinaus fördert das Programm Photovoltaik die Anschaffung von neuen Photovoltaik-Anlagen in Mainz.
Maßnahme
Förderung
Deckelung
Aufdachanlagen (bis 30 kWp)
200 € pro kWp
maximal 6.000 €
Balkonanlagen (800 kWp)
50 % der Kosten
maximal 400 €
Aachen
Auch in Aachen erhalten Sie durch die Stadtwerke Aachen oder die Stadt selbst finanzielle Förderung für Ihre Sanierung. Mehr zur Förderung in Aachen lesen Sie hier. Unsere Experten beraten Sie gerne in allen Fragen und begleiten Ihr Projekt bis zur Fertigstellung.
Darüber hinaus erhalten Sie in Städten ohne RENEWA-Standort oft auch zahlreiche Möglichkeiten der Förderung von energetischer Sanierung. Großstädte wie Frankfurt am Main, Stuttgart oder Leipzig stellen ebenfalls Fördermittel zur Verfügung. Für eine ausführliche Beratung zu Förderprogrammen in Ihrer Stadt wenden Sie sich einfach an einen RENEWA-Experten.
Förderinstitut
Programm
Beispiel Förderung
STAWAG
Brennstoffzelle
Zuschuss: 1.500 € über 10 Jahre verteilt (150 € / Anno)
Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.
Denkmalschutz und Erhalt von Bausubstanz
Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird dem Eigentümer bei der Sanierung deutlich weniger Spielraum gelassen als bei herkömmlichen Bestandsbauten. Der Erhalt von Bausubstanz muss gewährleistet werden, damit das Denkmal dauerhaft bestehen bleiben kann. Hierfür ist eine professionelle Beratung vonnöten, damit bei der Sanierung nicht gegen den Denkmalschutz verstoßen wird.
Außerdem ist die Beantragung von Fördermitteln in einem solchen Fall oft nicht ohne einen anerkannten Sachverständigen möglich. Gleichzeitig verfügen Gebäude unter Denkmalschutz wegen ihres Alters oft über äußerst schlechte Energiewerte. Wer sich Unkosten beim Beheizen eines denkmalgeschützten Gebäudes sparen möchte, sollte die professionelle Beratung eines unserer Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Mit RENEWA gestaltet sich selbst die energetische Sanierung eines Gebäudes unter Denkmalschutz als lösbare Aufgabe.
Beantragung und weitere Informationen
In den allermeisten Fällen muss ein Förderantrag vor Beginn der eigentlichen Maßnahmen gestellt werden. Nur selten kann im Nachhinein noch eine Förderung beantragt werden. Anträge für Fördermittel finden Sie meist auf der Homepage der jeweiligen Stadt. Hier kann man sich in der Regel bereits einen guten Überblick verschaffen. Allerdings kann sich ein Förderantrag oft als schwieriger gestalten, als auf den ersten Blick ersichtlich.
Mit Hilfe Ihres RENEWA-Beraters entgeht Ihnen keine Förderung. Rund um das Thema energetische Sanierung gibt es unzählige Dinge zu beachten, was das Vorhaben oft wie eine Mammutaufgabe erscheinen lässt. Falls Sie eine energetische Sanierung planen, können Sie gerne eine Beratung mit einem unserer Mitarbeiter vereinbaren. Dieser begleitet Ihr Projekt von der Suche der geeigneten Fördermittel an bis zum Abschluss der Baumaßnahmen.