RENEWA findet die beste Förderung für Ihre Sanierung
Energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten können teuer sein. In Deutschland gibt es jedoch staatliche Förderungen auf Bundes-, Länder- und Städte-Ebene, die Ihnen helfen, Kosten zu senken.
Besonders interessant ist die 2021 eingeführte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch BAFA oder KfW. Die Bedingungen und Kombinationsmöglichkeiten sind jedoch komplex. Profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungen mit deutschen Förderprogrammen. Unsere qualifizierten RENEWA-Energieberater stehen Ihnen zur Seite und übernehmen auch die Beantragung der Förderung.
Über Zuschüsse und Kredite in Deutschland
Wenn Sie Ihr Eigenheim sanieren möchten, stehen Ihnen auf Bundesebene verschiedene staatliche Förderungen, wahlweise zinsgünstige Kredite inklusive Tilgungszuschuss oder alternativ dazu einmalige Zuschüsse zur Verfügung. Die Förderung auf Bundesebene wird von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegt.
Dabei handelt es sich um verschiedene Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten. Die Zuschuss-Förderung zur Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) liegt weitestgehend beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nur der Austausch von Heizungen als Einzelmaßnahme wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Die KfW stellt zudem einen ergänzenden Kredit für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen zur Verfügung.
In der Bundesförderung für Wohngebäude (BEG WG) kann man einen Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus (Kredit KfW 261) erhalten. Bei Neubau eines Effizienzhauses steht Ihnen mit dem Programm 297 der KfW ebenfalls ein Kredit zur Verfügung. Beachten Sie, dass der Zuschuss KfW 461 in 2022 eingestellt wurde.
Alternativ zur Förderung der BEG vom BAFA oder von der KfW gibt es die Möglichkeit, die Kosten einer Sanierung steuerlich fördern zu lassen. Eine Kombination der steuerlichen Förderung mit anderen Förderungen ist jedoch nicht möglich. Bei der energetischen Sanierung kann allerdings häufig auch auf Förderungen von Bundesländern, Regionen oder Städten zurückgegriffen werden. Aber auch Sanierungen zur Barrierefreiheit werden gefördert. Wir bei RENEWA kennen die wichtigsten Förderungen und beraten Sie umfassend. Wie viel Geld wir unseren Kunden bereits gespart haben, sehen Sie in unserem Fördermittel-Counter:
Geförderte Maßnahmen
Allen voran werden energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert, die dazu beitragen, Ihr Haus klimafreundlicher zu machen. Zu diesen Maßnahmen zählen u. a.:
- Heizungstausch
- Heizungstechnik
- Heizungsoptimierung
- Verbesserung der Gebäudehülle (Dämmung Dach, Fassade, Keller / Fenster / Haustür / Sommerlicher Wärmeschutz)
- Anlagentechnik (Lüftung / Smart Home)
Neben energetischen Sanierungsmaßnahmen werden häufig auch Maßnahmen gefördert, welche zum Einbruchschutz oder zur Barrierereduzierung beitragen. Außerdem erhält man Förderung für Fachplanung und Baubegleitung.
In einer umfangreichen Beratung durch unsere RENEWA-Energieberater können Sie genau herausfinden, welche Maßnahmen für Sie infrage kommen und welche Förderungen Sie beanspruchen können.
Förderung für die Sanierung von Gewerken
Es können zahlreiche Maßnahmen an verschiedenen Gewerken durchgeführt werden, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu steigern. Für die meisten von ihnen gibt es die Möglichkeit, finanzielle Förderung zu erhalten.
Dabei muss man zwischen Einzelmaßnahmen der Wärmeerzeugung und den restlichen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und zur Heizungsoptimierung unterschieden. Erstere - also der Heizungstausch - werden seit 2024 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Alle weiteren Einzelmaßnahmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das BAFA und die KfW gewähren Zuschüsse und Kredite für alle möglichen Arten von Dämmung. Dazu gehören auch eine Dämmung des Dachs, der Fassade, des Kellers oder der Austausch von Fenstern. Wenn man Heizkosten sparen will, ist die Heizung größtenteils das erste Gewerk, das einem in den Sinn kommt. Für die Anschaffung einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien können Sie bei der KfW-Förderung beantragen.
Gefördert werden neben dem Ersatz alter Heizungen auch Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Außerdem werden Klima- und Lüftungsanlagen als Einzelmaßnahmen in der BEG EM gefördert. Sie können auch für den Energieberater Förderung erhalten – sowohl für die klassische Energieberatung als auch für die umfassende Baubegleitung.
Förderung können Sie aber auch im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus nach Effizienzhaus-Standard – anteilig an den Gesamtkosten – erhalten.
Auch Städte und Kommunen stellen teilweise Fördertöpfe zur Verfügung, durch welche die Sanierung eines Gewerkes gefördert werden kann. Um genaue Informationen über städtische Fördermittel in Ihrer Nähe zu erhalten, können Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Experten vereinbaren.
Gewerk | Beispielmaßnahme (Einzelmaßnahme) | Förderung |
---|---|---|
Dach | Zwischensparrendämmung | BAFA / KfW* |
Neueindeckung | BAFA / KfW* (nur in Kombination mit Dämmung) | |
Fassade | z. B. Kerndämmung | BAFA / KfW* |
Geschossdecke (oberstes Geschoss, Kellerdecke) | Dämmung | BAFA / KfW* |
Fenster | Kunststoff-Fenster mit Dreifachverglasung | BAFA / KfW* |
Heizung | Modernisierung Heizung (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie) | KfW |
Heizung | Heizungsoptimierung | BAFA / KfW* |
Anlagentechnik (außer Heizung) | Klima- und Lüftungsanlagen, Steuerungstechnik (Smart Home) | BAFA / KfW* |
* Anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung
Bundesweite Förderung für Sanierungen
Ein großer Teil der staatlichen Förderungen kann auf bundesweiter Ebene beantragt werden. Gerade die Förderprogramme von BAFA (BEG EM) und KfW (BEG EM, BEG WG & BEG NWG) sind attraktiv, da sie bundesweit beantragt und häufig mit regionalen Zuschüssen kombiniert werden können. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zu den Förderungen von KfW und BAFA.
Bundesweite Förderung | Förderprogramme |
---|---|
BAFA (BEG EM) | Zuschüsse für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen |
KfW (BEG EM) | Zuschüsse für den Heizungstausch als Einzelmaßnahme |
KfW 358/359 | Ergänzungskredit für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen |
KfW (BEG WG & NWG) | Kredit mit Zuschuss (Komplett-Sanierung nach Effizienzhaus-Standard) |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Im Rahmen der BEG EM zur Sanierung von Altbauten mit Einzelmaßnahmen unterstützt Sie das BAFA bei der Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung) sowie der Heizungsoptimierung. Das beinhaltet u. a. Dämmungsarbeiten oder den Austausch von Fenstern. Sie erhalten immer mindestens 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von bis zu 30.000 Euro als Zuschuss. Das entspricht 4.500 Euro.
Wenn die Maßnahme zuvor jedoch in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde, erhalten Sie weitere 5 Prozent Förderung (iSFP Bonus) und die förderfähigen Investitionskosten steigen auf 60.000 Euro. Es sind mit iSFP also 12.000 Euro – 7.500 Euro mehr – Zuschuss möglich. Auch der iSFP selbst ist förderfähig. Im August 2024 gibt es ein Update der iSFP-Förderung.
Die Förderung der BAFA gilt in dieser Höhe pro Jahr und Wohneinheit. Jedes Gewerk kann alle zehn Jahre erneut gefördert werden. Würde man in 2024 beispielsweise 30.000 Euro der Kosten einer Fassadendämmung fördern lassen, wären erst in 2034 wieder Förderungen für dieses Gewerk möglich.
Man könnte aber schon in 2025 wieder 30.000 Euro der Kosten einer Dachsanierung mit 15 Prozent fördern lassen. Unsere Energieberater klären Sie über die bestmögliche Kombination verfügbarer Fördermittel auf.
Seit 2024 wird der Austausch von Heizungen als Einzelmaßnahme nicht mehr von dem BAFA gefördert, sondern von der KfW.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wenn Sie eine energetische Sanierung zum KfW Effizienzhaus planen, stellt Ihnen die KfW mit dem Programm 261 einen Kredit inklusive Tilgungszuschuss zur Verfügung. Die Höhe der Förderung – also der Summe, die Sie nicht zurückzahlen müssen – hängt von der Effizienzhaus-Stufe ab, die das Haus nach der Sanierung erreicht. Der Kredit kann bis zu 150.000 Euro betragen, die höchstmögliche Förderung 45 Prozent, also bis zu 67.500 Euro.
Der Kredit KfW 261 kann auch bei dem Kauf eines Effizienzhauses beantragt werden. Die Zuschussförderung des Programms KfW 461 steht seit 2022 nicht mehr zur Verfügung. Für den Neubau von effizienten Häusern erhalten Sie mit dem Programm KfW 297/298 einen zinsvergünstigten Kredit von ebenfalls bis zu 150.000 Euro. Eine Baubegleitung durch einen Energieberater kann übrigens ebenfalls jeweils mit gefördert werden.
Die Förderung für den Einbau effizienter Heizungen als Einzelmaßnahme wird seit 2024 von der KfW mit dem Programm 458 getragen. Sie erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent als Zuschuss für alle förderfähigen Heizungsanlagen. Die förderfähigen Investitionskosten liegen wie bei anderen Einzelmaßnahmen bei bis zu 30.000 Euro. Einen iSFP Bonus gibt es für den Heizungstausch allerdings nicht.
Allerdings gilt auch die Förderung für den Heizungstausch pro Wohneinheit an einem Standort und könnte theoretisch alle 10 Jahre beansprucht werden.
Wenn Sie eine alte Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen ersetzen, erhalten Sie den Klimabonus in Höhe von weiteren 20 Prozent. Sollte das jährliche zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts unter 40.000 Euro liegen, erhalten Sie weitere 30 Prozent Förderung – den Einkommensbonus. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Erde, Wasser oder Abwasser verwenden (oder ein natürliches Kältemittel verwenden), gibt es zudem noch 5 Prozent Effizienzbonus.
2.500 € extra Förderung (Emissionsminderungs-Zuschlag) gibt es für Biomasseheizungen bei Einhalten von max. 2,5 mg/m³ Feinstaub.
Die Boni können miteinander kombiniert werden, allerdings ist der höchstmögliche Fördersatz für den Heizungstausch auf 70 Prozent gedeckelt. Das entspricht einer maximalen Förderung von 21.000 Euro Zuschuss. Sowohl der Klimabonus als auch der Einkommensbonus gelten nur für selbst nutzende Eigentümer und nicht für vermietete Objekte.
Die Förderung für den Heizungstausch gilt pro Wohneinheit alle 10 Jahre.
Sollten Sie sich keine Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) leisten können, stellt die KfW Ihnen mit dem Programm KfW 358/359 einen Ergänzungskredit zur Verfügung. Dieser kann bis zu 120.000 Euro betragen. Wenn das Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts 90.000 Euro nicht überschreitet, erhalten Sie dazu noch eine Zinsvergünstigung. Auch der Kredit KfW 358/359 steht nur selbst nutzenden Eigentümern zur Verfügung.
Seit 2024 können die Förderungen für Einzelmaßnahmen und die Förderung für Komplettsanierungen wieder miteinander kombiniert werden. Allerdings dürfen dabei keine Maßnahmen doppelt gefördert werden.
Förderung in Bundesländern
Neben der Förderung auf Bundesebene bieten auch die Bundesländer eigene Förderprogramme zum energetischen Sanieren an. Hier gilt es sich individuell zu informieren, da jedes Bundesland eigene Programme betreibt, welche außerdem jederzeit Änderungen unterliegen können. Zudem basieren einige Länderförderungen auf Förderprogrammen der KfW. Doch keine Sorge: RENEWA hat einen genauen Überblick über die Förderprogramme der Länder und kann Sie umfassend beraten.
Bundesland | Förderprogramm |
---|---|
Baden-Württemberg | Energieeffizienzfinanzierung |
Bayern | Bayerisches Wohnungsbauprogramm |
Berlin | IBB Energetische Gebäudesanierung |
Brandenburg | Wohneigentum - Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung |
Bremen | z. B. BREMO Wärmeschutz im Wohngebäudebestand |
Hamburg | IFB Energetisch modernisieren |
Hessen | Förderprogramme für Investitionen in die Energieeffizienz |
Mecklenburg-Vorpommern | Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum (Darlehen) |
Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK Gebäudesanierung |
Niedersachsen | z. B. Eigentum für Haushalte mit Kindern (Darlehen) |
Rheinland-Pfalz | ISB-Darlehen 705 |
Saarland | SIKB Energieeffizient Sanieren |
Sachsen | SAB Förderergänzungsdarlehen |
Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt Modern |
Schleswig-Holstein | Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer |
Thüringen | Wohnraumförderung - Mietwohnraum - Modernisierung und Instandsetzung |
Förderung in Städten und Regionen
Auch einzelne Städte und Regionen fördern die energetische Sanierung von regionalen Eigenheimen. Da es sich hierbei um eine Vielzahl - meist wenig bekannter - Förderprogramme handelt, ist die Beratung durch einen Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) ratsam. Die Energieberater von RENEWA arbeiten in ganz Deutschland und kennen sich auch mit städtischen und regionalen Förderungen aus. Mit RENEWA finden Sie heraus, welche Förderprogramme Ihre Stadt und Region anbieten.
Wichtige Förderung in Städten
In Hamburg können Sie von den umfangreichen Förderangeboten der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) profitieren. Neben diversen Zuschüssen für Wärmeschutz im Gebäudebestand und erneuerbarer Wärme gab es außerdem bis 01.01.2022 den Hamburger Energiepass. Dieser wurde vom individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) abgelöst, welcher aktuell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss von bis zu 50% gefördert wird. Hierbei erstellt ein zertifizierter Energieberater einen umfangreichen Sanierungsplan für Ihre Immobilie.
Mit den proKlima-Fonds der Enercity erhalten Sie in Hannover Zuschüsse für eine energetische Sanierung zum Hocheffizienz- oder Passiv-Haus. Bezuschusst werden unterschiedliche Maßnahmen wie z. B. die Installation von nachhaltigen Gebäudedämmungen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder modernen Wärmepumpen. Auch Solarwärmeanlagen und Ladestationen für Elektroautos werden durch die Enercity unterstützt.
Die Energieagentur NRW und die Städteregion Aachen unterstützen Eigenheimbesitzer in Aachen mit Förderung für die energetische Sanierung. Gefördert werden Maßnahmen zur Gebäudedämmung, zum Heizen mit erneuerbaren Energien und zur Strom- und Wärmeerzeugung mittels Solaranlagen. Weiterführende Informationen können Sie im Gespräch mit unseren RENEWA-Energieberatern erfahren.
Zuschüsse für Denkmalschutz
Auch Baudenkmäler sind förderwürdig. Die KfW berücksichtigt dabei sogar, dass bestimmte Sanierungsmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden nur teilweise umsetzbar sind. Für Baudenkmäler gelten bei der KfW deshalb vereinfachte Fördervoraussetzungen. Da es hier jedoch spezielle Regelungen gibt, ist es definitiv sinnvoll einen professionellen Energieberater zu beauftragen. Mit den Energieberatern von RENEWA finden Sie die richtige Förderung für Ihr denkmalgeschütztes Gebäude.
Förderung für Dorfentwicklung
Im Rahmen des Programms „Förderwegweiser Dorfentwicklung” des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, fördern die Länder die Dorfentwicklungsplanung und Umsetzung konkreter Maßnahmen durch Gemeinden und Gemeindeverbände. Gefördert wird unter anderem die Sanierung von einzelnen Gebäuden. Inwiefern Sie von der Förderung für Dorfentwicklung profitieren können, erfahren Sie im Gespräch mit unseren RENEWA-Energieberatern.
So viel sparen Sie mit RENEWA
Mit der richtigen Förderung lassen sich die Kosten für eine energetische Sanierung deutlich verringern. Wie viel genau Sie mit RENEWA sparen können, ist selbstverständlich von dem individuellen Fall abhängig. Damit Sie jedoch einen Überblick darüber gewinnen können, wie lohnenswert die Fördermittelberatung von RENEWA ist, finden Sie im Folgenden einige Beispiel-Rechnungen.
Beispiel-Rechnungen
Besonders die Fördermittel für eine Heizungssanierung können recht üppig ausfallen. Vor allem für effiziente Heizungen, wie z. B. Wärmepumpen, stehen hohe Förderungen zur Verfügung. So kann man für die Investitionskosten einer Sole-Wasser-Wärmepumpe von ca. 20.000 Euro bis zu 70 Prozent Förderung in Anspruch nehmen. Das entspricht einer Summe von 14.000 Euro.
Durch die Erweiterung der Zuständigkeit des BAFA können Sie mit der BEG EM auch für energetische Sanierungen an der Gebäudehülle wie z. B. für eine Dachsanierung Förderung beantragen. So können Sie mit RENEWA bei einer Dacheindeckung inkl. neuer Dämmung als Einzelmaßnahme mindestens 15 Prozent der Investitionskosten als Förderung erhalten. Für eine Sanierung mit Kosten von etwa 45.000 Euro ergibt das eine Förderung von 4.500 Euro. Dabei sind die förderfähigen Investitionskosten allerdings bei 30.000 Euro gedeckelt. Mit einem iSFP erhalten Sie für die gleiche Sanierung sogar 9.000 Euro Förderung.
Für eine Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie bis zu 45 Prozent Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) für einen Kredit von maximal 150.000 Euro (KfW 261). Das entspricht 67.500 Euro. Lassen Sie Ihr Projekt von RENEWA begleiten und sich von unseren Experten zu Ihren Fördermöglichkeiten beraten. Unsere Sanierungsexperten finden die geeignete Förderung für jede Sanierung und stellen sicher, dass ihr Projekt möglichst kostengünstig umgesetzt werden kann.
Beispielmaßnahme | Kosten | Förderung |
---|---|---|
Gas-Brennwertheizung + Solarthermie-Anlage (Gas-Hybridheizung) | 18.000 € | Gas-Heizungen werden seit 2022 nicht länger gefördert |
Dachdämmung inkl. Neueindeckung | 45.000 € | bis zu 9.000 € (20% der Kosten)* |
Sanierung zum Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 150.000 € | 67.500 € (45 % der Kosten) |
*inkl. iSFP