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Sanierungs-Förderung in Köln: Aktuelle Zuschüsse für Wohnen & Arbeiten

Von Samira Dehn
Der Kölner Hafen am Rhein
Die Stadt Köln fördert Maßnahmen zur CO2-Reduzierung

Die Stadt Köln bietet verschiedene Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung oder die Anschaffung einer neuen Photovoltaik-Anlage für Wohngebäude in Köln, die sowohl von Eigentümern als auch von Mietern beansprucht werden können. In Kombination mit bundesweiten Förderprogrammen wie den Angeboten der BAFA oder der KfW lassen sich so mehrere tausend Euro sparen.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie RENEWA Ihnen dabei hilft, die maximale Förderung zu erhalten.


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    Bestmögliche Förderung in Köln mit RENEWA

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    In Köln stehen Ihnen unsere Energieberater für Ihre komplette Sanierung zur Seite

    Wenn Sie eine energetische Sanierung im Stadtgebiet Köln planen, können Sie gleich mehrere Fördermittel beantragen, die direkt von der Stadt Köln angeboten werden. Dabei können Sie sich ganz auf den Service von RENEWA verlassen. In unserer Filiale in Köln stehen wir Ihnen als zuverlässiger Ansprechpartner für Ihre komplette Sanierung zur Seite.

    Wir ermitteln die bestmögliche Förderung für Ihr Vorhaben und überprüfen die mögliche Kombinierung mit weiteren staatlichen Förderprogrammen. Gerne vermitteln wir Ihnen auch den passenden Handwerker.

    Neben der Fördermittelberatung übernehmen unsere Energieberater von RENEWA auf Wunsch die Baubegleitung und Qualitätssicherung. So helfen wir Ihnen dabei, Ihre eigenen Investitionskosten so niedrig wie möglich zu halten und sorgen dafür, dass alle Maßnahmen zu Ihrer vollen Zufriedenheit abgeschlossen werden.

    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Förderprogramme in Köln im Überblick

    Die Förderprogramme der Stadt Köln wurden zuletzt am 02. Oktober 2023 neu aufgelegt und haben die früheren Programme „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien“ sowie „Altbausanierung und Energieeffizienz“ ersetzt. 

    Ursprünglich standen drei Förderlinien zur Verfügung:

    • Gebäudesanierung – Klimafreundliches Wohnen

    • Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen

    • Photovoltaik – Klimafreundliches Arbeiten

    Das Programm zur Gebäudesanierung wird jedoch nicht mehr fortgeführt, da hierfür bereits umfassende Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie das Landesprogramm progres.nrw bestehen. 

    Aktuell sind daher ausschließlich die beiden Photovoltaik-Förderprogramme relevant, die wir Ihnen im Folgenden genauer vorstellen.

    Photovoltaik - Klimafreundliches Wohnen

    Mit diesem Zuschuss sollen es für Antragsstellende erleichtert werden, PV-Anlagen auf einem Wohngebäude anzubringen. Mit diesem Programm werden nicht nur PV-Anlagen, sondern auch Batterien für PV-Anlagen, Stecksolargeräte und Maßnahmen zur Dachbegrünung gefördert.

    Gefördert werden ausschließlich Bestandsgebäude, deren Baufertigstellungsanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten sind nicht antragsberechtigt. Auch Denkmalschutzobjekte können gefördert werden, sofern eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde vorliegt.

    Wer kann Förderung beantragen?

    Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbrauchberechtigte, außerdem Mieter, Pächter sowie Energiedienstleister (Contractoren).

    Was wird gefördert?

    Photovoltaikanlagen

    Gefördert wird die Erstinstallation von fest installierten, netzgekoppelten PV-Anlagen – sowohl als Aufdach- oder Indachmontage, mit Solardachziegeln oder auch als Fassadenanlagen.

    Leistung der PV-AnlageZuschuss
    2–5 kWp1.500 €
    über 5–9 kWp2.000 €
    über 9–14 kWp2.300 €
    ab 14 kWp2.500 €


    Batteriespeicher

    Ebenfalls gefördert wird die Installation stationärer Batteriespeicher, sofern diese in Kombination mit einer neuen netzgekoppelten PV-Anlage installiert werden. Der Speicher muss eine Garantie von mindestens zehn Jahren aufweisen.

    SpeicherkapazitätZuschuss
    3–7 kWp500 €
    über 7–11 kWp1.000 €
    ab 11 kWp1.300 €


    Steckersolargeräte

    Auch kleine PV-Balkonanlagen sind förderfähig. Gefördert wird jeweils ein Komplett-Set pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, bestehend aus PV-Modul(en), Mikrowechselrichter, Kabel und Stecker.

    FördergegenstandZuschuss
    Steckersolargerät150 € pro Einheit
    Steckersolargerät mit Köln-Pass200 € pro Einheit
    ab 11 kWp1.300 €

    *mehr Informationen zum Köln-Pass können Sie hier finden.

    Wichtig: Geräte im Eigenbau oder Batteriespeicher für Steckersolargeräte sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Förderbedingungen

    • Anträge müssen vor Beauftragung der Fachunternehmen gestellt werden.
    • Eine Ausnahme gilt für Steckersolargeräte: Diese dürfen bereits vor Antragstellung gekauft werden, sofern der Antrag spätestens drei Monate nach Kauf eingereicht wird.
    • Eigenleistungen sind ausgeschlossen – lediglich die Montage von Steckersolargeräten darf selbst übernommen werden.
    • Gefördert wird ausschließlich der Kauf der Maßnahmen. Miet-, Pacht- oder Leasingmodelle sind ausgeschlossen.

    Förderhöhe und Kumulierung

    Die Stadt Köln übernimmt:

    • maximal 60 % der förderfähigen Kosten bei PV-Anlagen und Speichern,
    • bis zu 100 % der Kosten bei Steckersolargeräten.

    Insgesamt sind bis zu 10.000 Euro pro Investitionsobjekt und Kalenderjahr möglich. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, solange die maximale Förderhöhe nicht überschritten wird.

    Antragstellung

    Die Anträge können ausschließlich über das zentrale Online-Förderportal der Stadt Köln gestellt werden. Nach der Antragstellung prüft die Stadt die Unterlagen und erteilt einen Zuwendungsbescheid, erst danach dürfen Fachunternehmen beauftragt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung eines vollständigen Verwendungsnachweises.

    Das Programm wurde vom Rat der Stadt Köln am 27. Mai 2025 beschlossen, ist am 2. Juni 2025 in Kraft getreten und läuft bis zum 31. Dezember 2026. Da die Mittel begrenzt sind, gilt das Prinzip „first come, first served“.

    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Photovoltaik - Klimafreundliches Arbeiten

    Mit dem Programm “Photovoltaik – Klimafreundliches Arbeiten” fördert die Stadt Köln die Installation von PV-Anlagen für Unternehmen in Köln. Dabei sollen besonders Kleinstunternehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden.

    Gefördert werden ausschließlich bestehende Gewerbeimmobilien, deren Baufertigstellungsanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten sind nicht antragsberechtigt.

    Genau wie bei dem Förderprogramm “Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen”, werden PV-Anlagen und Batterien für PV-Anlagen, sowie Stecksolargeräte und Maßnahmen zur Dachbegrünung gefördert.

    Wer kann Förderung beantragen?

    Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Dazu zählen Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbrauchberechtigte, ebenso Mieter oder Pächter von Gewerbeimmobilien. Auch Energiedienstleister (Contractoren) können Anträge stellen, sofern die Energie den Abnehmer unmittelbar zugutekommt.

    Was wird gefördert?

    Photovoltaikanlagen

    Gefördert wird die Erstinstallation von fest installierten, netzgekoppelten PV-Anlagen. Dazu zählen klassische Aufdach- und Indach-Anlagen ebenso wie Solardachziegel oder Fassadenanlagen.

    Leistung der PV-AnlageZuschuss
    2–5 kWp1.500 €
    über 5–9 kWp2.000 €
    über 9–14 kWp2.300 €
    ab 14 kWp2.500 €


    Batteriespeicher

    Auch stationäre Batteriespeicher in Kombination mit einer neuen PV-Anlage sind förderfähig. Sie müssen über eine Garantie von mindestens zehn Jahren verfügen.

    SpeicherkapazitätZuschuss
    3–7 kWp500 €
    über 7–11 kWp1.000 €
    ab 11 kWp1.300 €


    Steckersolargeräte

    Gefördert wird außerdem der Kauf eines Steckersolargeräts pro Gewerbeeinheit, bestehend aus PV-Modul(en), Mikrowechselrichter, Kabel, Stecker und optionalem Befestigungsmaterial.

    FördergegenstandZuschuss
    Steckersolargerät150 € pro Einheit
    Steckersolargerät mit Köln-Pass200 € pro Einheit

    Förderbedingungen

    • Der Antrag muss vor Beauftragung von Fachunternehmen gestellt werden.
    • Für Steckersolargeräte gilt eine Ausnahme: Diese dürfen bereits gekauft werden, wenn der Antrag spätestens drei Monate nach Kauf gestellt wird.
    • Eigenleistungen sind ausgeschlossen, lediglich die Montage von Steckersolargeräten darf selbst erfolgen.
    • Nicht gefördert werden: Neubauten, gebrauchte Produkte, Inselanlagen ohne Netzanschluss, Erweiterungen bestehender Anlagen oder Miet-/Leasingmodelle.

    Förderhöhe und Kumulierung

    Die Stadt Köln übernimmt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten bei PV-Anlagen und Speichern. Bei Steckersolargeräten sind sogar 100 % der Kosten möglich. Pro Investitionsobjekt können Unternehmen maximal 10.000 € pro Kalenderjahr erhalten. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, solange die maximale Förderquote nicht überschritten wird.

    Antragstellung

    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das zentrale Online-Förderportal der Stadt Köln. Nach Einreichung prüft die Stadt die Unterlagen und erteilt einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Fachunternehmen beauftragt werden. Die Auszahlung erfolgt nach vollständigem Verwendungsnachweis.

    Das Programm wurde am 27. Mai 2025 beschlossen, ist am 2. Juni 2025 in Kraft getreten und läuft bis zum 31. Dezember 2026. Da die Fördermittel begrenzt sind, gilt das Prinzip „first come, first served“.


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    Modell-Haus neben Taschenrechner, Vertrag und Stapel Münzen

    Diese Fördersumme wurde seit 2020 bereits an unsere Kunden ausgezahlt.

    Selbst profitieren

    Voraussetzungen für eine Förderung

    Damit eine Förderung im Rahmen der Programme „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“ oder „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten“ bewilligt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Grundsätzlich gilt: Gefördert werden ausschließlich bestehende Gebäude im Stadtgebiet Köln. Neubauten sind nicht förderfähig.

    Darüber hinaus gelten weitere Vorgaben:

    • Gebäudealter: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Baufertigstellungsanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen. Dadurch wird das Gebäude als Bestandsimmobilie und nicht als Neubau eingestuft.
    • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Fachunternehmen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt oder Bestellungen ausgelöst werden. Eine Ausnahme bilden Steckersolargeräte, die auch vor Antragstellung gekauft werden dürfen – allerdings muss der Antrag spätestens drei Monate nach Kauf eingereicht werden.
    • Fachgerechte Umsetzung: Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher müssen von einem Fachunternehmen geplant, installiert und in Betrieb genommen werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme der Montage von Steckersolargeräten
    • Technische Anforderungen: Die Anlagen müssen den allgemein gültigen technischen Normen entsprechen und für den sicheren Betrieb nachweislich geeignet sein.
    • Besondere Genehmigungen: Bei Baudenkmälern oder Gebäuden innerhalb einer Denkmalbereichssatzung ist eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde erforderlich.

    • Nicht förderfähig sind gebrauchte Produkte, Erweiterungen bestehender Anlagen, Inselanlagen ohne Netzanschluss, mobile Stromspeicher oder Modelle wie Miete, Pacht oder Leasing.

    Nicht gefördert werden

    • Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Steckersolargeräte, die bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie beauftragt oder gekauft wurden,
    • Maßnahmen an Neubauten,
    • Vorhaben, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung durchgeführt werden müssen,
    • Erweiterungen bestehender Anlagen oder Batteriespeicher,
    • Inselanlagen ohne Anschluss an das öffentliche Netz,
    • mobile Stromspeicher,
    • gebrauchte Produkte.

    Zudem müssen Unternehmen, die eine Förderung im Rahmen von „Klimafreundliches Arbeiten“ beantragen, die Kriterien für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 erfüllen.

    Antragsstellende Unternehmen müssen bei der Auszahlung der Fördermittel außerdem die Kriterien für Kleinstunternehmen, kleinere oder mittlere Unternehmen gemäß der EU-Empfehlung 2003/361 und der EU-Verordnung Nummer 1407/2013 erfüllen.


    Förderbeispiel: Kernsanierung in Köln mit RENEWA

    Haus nach der Kernsanierung in Köln
    Das Haus nach der Kernsanierung mit RENEWA

    Unser Kernsanierungs-Beispiel aus Köln zeigt, wie Sie mithilfe von RENEWA nicht nur Ihre Immobilie umfassend modernisieren, sondern auch Fördermittel voll Umfang ausschöpfen können.

    Im Rahmen der Kernsanierung eines Einfamilienhauses aus den 1980er-Jahren wurden Maßnahmen wie Dachdämmung, Fenstertausch, neue Türen sowie die Installation einer Wärmepumpe und Photovoltaikanlage umgesetzt.

    Doppelte Förderung durch clevere Planung

    Um unserem Kunden eine besonders hohe Förderung zu verschaffen, teilten wir die Sanierung in zwei Bauabschnitte (2024 und 2025) auf. So konnte unser Kunde die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) für die Dachdämmung sowie Fenster und Türen zweimal bis zur maximalen Förderobergrenze von 60.000 Euro in Anspruch nehmen. Für die Eigentümer bedeutete das: deutlich höhere förderfähige Kosten und ein maximaler Zuschuss vom Staat.

    Für die restlichen Gewerke, etwa die Photovoltaikanlage und die Wärmepumpe, gab es weitere Förderungen.

    Fördermittel im Überblick

    Folgende Förderungen konnte der Eigentümer in Anspruch nehmen:

    • Photovoltaikanlage inkl. Speicher: Förderung durch Stadt Köln (3.300 €)
    • Wärmepumpe: BEG-Förderung mit bis zu 55 % Zuschuss (16.500 €)
    • Dachdämmung: BAFA-Zuschuss von 20 % (10.000 €)
    • Fenster & Türen: BAFA-Zuschuss von 20 % (6.000 €)
    • Energieberatung: 50 % Zuschuss (1.425 €)
    • Sanierungsfahrplan (iSFP): einmalige Förderung 650 €

    Die Gesamtkosten der Sanierung beliefen sich auf 135.000 Euro. Davon konnten wir unserem Kunden Fördermittel in Höhe von 36.450 Euro sichern.

    Das Projekt zeigt: Wer bei einer Sanierung auf eine kompetente Energieberatung und eine durchdachte Förderstrategie setzt, kann nicht nur die Energieeffizienz seines Hauses erheblich steigern, sondern auch die maximalen Zuschüsse von BAFA, KfW und kommunalen Programmen ausschöpfen.

    Lesen Sie hier unsere gesamte Referenz zur Kernsanierung in Köln.


    Besuchen Sie RENEWA vor Ort!

    Wir bieten unseren Förder-Service bundesweit an, unter anderem in diesen deutschen Städten:

    Berlin

    Förderung in Berlin

    Hamburg bei Abend

    Förderung in Hamburg

    Marienplatz in München

    Förderung in München

    Das Aachener Rathaus

    Förderung in Aachen

    Stuttgart

    Förderung in Stuttgart

    Die Stadt Mannheim

    Förderung in Mannheim

    Die Stadt Mainz

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    Die Stadt Frankfurt

    Förderung in Frankfurt

    Die Stadt Heidelberg

    Förderung in Heidelberg


    Fazit: Förderung sichern mit RENEWA!

    Häuserreihe in Köln
    RENEWA begleitet Sie bei der Umsetzung Ihrer Sanierung von Anfang bis Ende

    Die Stadt Köln unterstützt mit den Programmen „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“ und „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten“ gezielt den Ausbau erneuerbarer Energien. Eigentümer, Mieter und Unternehmen können durch die Zuschüsse mehrere tausend Euro sparen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

    Da die Fördermittel begrenzt sind und nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben werden, lohnt es sich, Anträge frühzeitig einzureichen. Wer sicherstellen möchte, dass alle Fördermöglichkeiten optimal ausgeschöpft werden und die Antragstellung korrekt abläuft, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

    Wir von RENEWA begleiten Sie von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragstellung bis hin zur Umsetzung Ihres Projekts – damit Sie die maximale Förderung erhalten und Ihr Sanierungsvorhaben stressfrei gelingt. Bei Interesse, kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch.


    Zur Autorin: Samira Dehn

    RENEWA Autorin Samira Dehn

    Samira Dehn ist seit 2024 im Redaktionsteam von RENEWA. Mit ihrer Erfahrung im Bereich Online-Content und ihrem großen Interesse an Nachhaltigkeit bereitet sie Themen wie Energieeffizienz, Sanierung und Fördermittel verständlich auf. 

    Im Austausch mit Energieexperten hält sie Leserinnen und Leser über aktuelle Entwicklungen stets auf dem Laufenden. Ihr Ziel: Menschen für eine zukunftsorientierte Energieversorgung zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Samiras LinkedIn Profil.


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