Sanierungs-Förderung in Köln
Die Stadt Köln bietet verschiedene Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung oder die Anschaffung einer neuen Photovoltaik-Anlage für Wohngebäude in Köln, die sowohl von Eigentümern als auch von Mietern beansprucht werden können.
Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr über die verschiedenen Förderprogramme in Köln und wie Sie diese nutzen können.
Bestmögliche Förderung in Köln erhalten mit RENEWA
Wenn Sie eine energetische Sanierung im Stadtgebiet Köln planen, können Sie gleich mehrere Fördermittel beantragen, die direkt von der Stadt Köln angeboten werden. Dabei können Sie sich ganz auf den Service von RENEWA verlassen. In unserer Filiale in Köln stehen wir Ihnen als zuverlässiger Ansprechpartner für Ihre Sanierung zur Seite.
Wir ermitteln die bestmögliche Förderung für Ihr Vorhaben und überprüfen die mögliche Kombinierung mit weiteren staatlichen Förderprogrammen.
Neben der Fördermittelberatung übernehmen unsere Energieberater von RENEWA auf Wunsch die Baubegleitung und Qualitätssicherung. So helfen wir Ihnen dabei, Ihre eigenen Investitionskosten so niedrig wie möglich zu halten und sorgen dafür, dass alle Maßnahmen zu Ihrer vollen Zufriedenheit abgeschlossen werden.
Förderung in Köln
Die Förderungen der Stadt Köln wurden zum 02. Oktober neu aufgelegt. Die drei neu eingeführten Förderprogramme für die Sanierung von Wohngebäuden und für die Anschaffung von PV-Anlagen ersetzen die abgelaufenen Programme “Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien” und “Altbausanierung und Energieeffizienz”.
Bereits gestellte Anträge werden weiterhin bearbeitet, wenn sie vor dem 01. Oktober 2023 (Gebäudesanierung und erneuerbare Energien) oder dem 31. März 2022 (Altbausanierung und Energieeffizienz) gestellt wurden.
Gebäudesanierung - Klimafreundliches Wohnen
Mit diesem Förderprogramm können Sie einen zusätzlichen Förderbonus in der Höhe von 10 Prozent für einen bereits genehmigten Förderantrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Dabei sind die maximal möglichen Förderkosten von 60 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, jedoch auf höchstens 50.000 Euro per Vorhaben beschränkt.
Zusätzlich dazu gibt es eine Bonusförderung für bestimmte ausgewählte Einzelmaßnahmen.
Bonus | Fördermenge |
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Bonus für umweltfreundliche Dämmstoffe | Bis zum 15 € pro m² |
Bonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln | 5 % der förderfähigen Kosten |
Bonus für Solaranlagen mit einer gleichzeitigen Dachbegrünung | 5 % der förderfähigen Kosten |
Diese Förderung kann sowohl von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines Wohngebäudes als auch von Energiedienstleistern beantragt werden. Für Mieter gilt zu beachten, dass die durch die Fördermittel gedeckten Kosten nicht über die Mietkosten umgelegt werden dürfen.
Photovoltaik - Klimafreundliches Wohnen
Mit diesem Zuschuss sollen es für Antragsstellende erleichtert werden, PV-Anlagen auf einem Wohngebäude anzubringen. Mit diesem Programm werden nicht nur PV-Anlagen, sondern auch Batterien für PV-Anlagen, Stecksolargeräte und Maßnahmen zur Dachbegrünung gefördert.
In der folgenden Tabelle können Sie sich einen genaueren Überblick über die verschiedenen Fördersätze machen.
Maßnahme | Fördermenge |
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Netzgekoppelte PV-Anlagen | 300 € pro KwP (bis 10 KwP) 250 € pro Kwp (ab 10 KwP; bis max. 50 KwP) |
Mieterstrom-Lösungen für Wohngebäude mit zwei oder mehr Wohneinheiten | max. 6.000 €; max. 50 % der förderfähigen Kosten |
Dachbegrünung unter einer PV-Anlage | 50 € pro KwP |
Batteriespeicher für netzgekoppelte PV-Anlagen | 250 € pro KwP (Batteriespeicher darf maximal die zweifache Leistung der PV-Anlage haben) |
Stecksolargeräte | max. 300 € pro Wohn-/ Gewerbeeinheit max. 600 € für Köln-Pass Besitzer* |
Innovative Sondermaßnahmen | Förderung nach Einzelfallentscheidungen |
*mehr Informationen zum Köln-Pass können Sie hier finden
Förderanträge können für diese Förderung ebenfalls von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines Wohngebäudes und von Energiedienstleistern beantragt werden. Für Mieter gilt nach wie vor zu beachten, dass die durch die Fördermittel gedeckten Kosten nicht über die Mietkosten umgelegt werden dürfen.
Photovoltaik - Klimafreundliches Arbeiten
Mit dem Programm “Photovoltaik – Klimafreundliches Arbeiten” fördert die Stadt Köln die Installation von PV-Anlagen für Unternehmen in Köln. Dabei sollen besonders Kleinstunternehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden.
Genau wie bei dem Förderprogramm “Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen”, werden PV-Anlagen und Batterien für PV-Anlagen, sowie Stecksolargeräte und Maßnahmen zur Dachbegrünung gefördert.
Maßnahme | Fördermenge |
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Netzgekoppelte PV-Anlagen | 300 € pro KwP (bis 10 KwP) 250 € pro Kwp (ab 10 KwP; bis max. 50 KwP) |
Mieterstrom-Lösungen für Wohngebäude mit zwei oder mehr Wohneinheiten | max. 6.000 €; max. 50 % der förderfähigen Kosten |
Dachbegrünung unter einer PV-Anlage | 50 € pro KwP |
Batteriespeicher für netzgekoppelte PV-Anlagen | 250 € pro KwP (Batteriespeicher darf maximal die zweifache Leistung der PV-Anlage haben) |
Stecksolargeräte | max. 300 € pro Wohn-/ Gewerbeeinheit max. 600 € für Köln-Pass Besitzer* |
Innovative Sondermaßnahmen | Förderung nach Einzelfallentscheidungen |
Förderanträge für dieses Förderprogramm können von Eigentümern, Mietern und Pächtern von Gewerbeimmobilien sowie von Energiedienstleitern gestellt werden. Genau wie bei der Förderung für klimafreundliches Wohnen müssen Vermieter von Gewerbeimmobilien beachten, dass die durch die Fördermittel gedeckten Kosten nicht über die Mietkosten umgelegt werden dürfen.
Voraussetzungen für eine Förderunng
Damit ein Förderantrag genehmigt werden kann, muss sich das betroffene Wohn- oder Gewerbegebäude im Stadtgebiet von Köln befinden und bereits gebaut und bewohnt bzw. genutzt sein. Für geplante Gebäude ist eine Antragsstellung nicht möglich. Zusätzlich darf der entsprechende Antrag frühestens ab dem 01. Januar 2023 gestellt worden sein.
Für die Förderung von PV-Anlagen, Batterien für PV-Anlagen und Stecksolargeräten werden keine Zuschüsse für die Nutzung von bereits gebrauchten Produkten oder Inselanlagen, die nicht an ein öffentliches Stromnetz angeschlossen sind, genehmigt. Des Weiteren werden Maßnahmen, die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung durchgeführt werden, ebenfalls nicht gefördert.
Antragsstellende Unternehmen müssen bei der Auszahlung der Fördermittel die Kriterien für Kleinstunternehmen, kleinere oder mittlere Unternehmen gemäß der EU-Empfehlung 2003/361 und der EU-Verordnung Nummer 1407/2013 erfüllen.
Förderfähigkeit von Eigenleistungen
Maßnahmen, die in Eigenleistung umgesetzt wurden, sind in der Regel nicht nachträglich förderfähig. Die einzige Ausnahme dafür ist, wenn die antragstellende Person selbst ein Gewerbe zur Installation von PV-Anlagen, Mieterstrom-Lösungen oder von Batteriespeichern betreibt.