Sanierungs-Förderung der Bundesländer
Wenn Sie die energetische Sanierung Ihres Altbaus oder einen energieeffizienten Neubau planen, finden Sie neben der Förderung von BAFA und KfW eigentlich auch fast immer eine kombinierbare Förderung des Bundeslandes, in dem Sie sanieren bzw. bauen. Allerdings unterscheiden sich diese Förderungen von Bundesland zu Bundesland.
Das betrifft sowohl die Art und Höhe der Förderung als auch die Fördervoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um die Förderung zu erhalten. Unsere RENEWA-Berater wissen genau, wo Ihnen welche Förderung zu welchen Konditionen und Bedingungen zur Verfügung steht.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine Momentaufnahme der Förderlandschaft mit Stand Januar 2024. Förderprogramme auf Länderebene werden jedoch erfahrungsgemäß des Öfteren angepasst, ergänzt oder vorübergehend ausgesetzt, weil Mittel aufgebraucht sind. Aktuelle Informationen zu Förderungen der Bundesländer können Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Behörden, Institutionen und Förderbanken bekommen, z. B. hier:
▶ BW
▶ BY
▶ BE
▶ BB
▶ HB
▶ HH
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▶ SN
▶ ST
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▶ TH
Über Förderung in Deutschland
Förderung zur energetischen Sanierung von Altbauten oder zum Neubau von energieeffizientem Wohnraum können Sie in Deutschland auf Bundes-, Länder- und regionaler Ebene beantragen. Auf Bundesebene sind hier vor allem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW die ersten Adressen.
Auf Länderebene sind es meist die jeweiligen Landesbanken, die Programme zur Förderung energieeffizienter Bau- und Sanierungsvorhaben anbieten. Und auch auf regionaler Ebene - vor allem in Großstädten und ihren angrenzenden Regionen - finden Sie derartige Förderprogramme, die vorwiegend von den Städten, Gemeinden, gemeinnützigen Organisationen oder lokalen Energieanbietern getragen werden.
Förderung je Bundesland im Überblick
Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Förderungen auf Länderebene von Bundesland zu Bundesland. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, welche Förderung Ihnen in Ihrem Bundesland zur Verfügung steht, haben wir die wichtigsten Förderprogramme in der nachstehenden Tabelle für Sie zusammengefasst.
Sie ist jedoch nicht vollständig. Teilweise stehen mehrere Programme pro Bundesland zur Verfügung. Sie alle aufzuführen, würde an dieser Stelle allerdings den Rahmen sprengen. Fragen hierzu beantworten unsere zertifizierten RENEWA-Berater Ihnen jedoch gerne.
Bundesland / Förderinstitution | Förderprogramm | Art der Förderung | Förderhöhe |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg / L-Bank Baden-Württemberg | Kombi-Darlehen Wohnen | Ergänzung zu Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss oder einmaliger Zuschuss | Kredit von 5.000 bis zu 200.000 € pro Wohneinheit, mit Tilgungszuschuss / „Klimaprämie" (abhängig vom realisierten Effizienzhaus-Niveau und ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt): 2.000 € bei Erreichen von Effizienzhaus-Standard (EHS) 55 (nur noch für Sanierung / Gebäudebestand) und 4.000 € bei Erreichen von EHS 40 |
Bayern | BayernLabo: Bayerisches Wohnungsbauprogramm | zinsverbilligter Kredit, Tilgungszuschuss | Kredit bis zu 30 % bzw. 40 % der förderfähigen Kosten, mit Tilgungszuschuss, ggf. plus Zuschuss von 5.000 € pro Kind (Kinderzuschuss) |
10.000 Häuser Programm EnergieBonusBayern | Ergänzung zu KfW Förderung nach BEG (nur für Förderung EnergieSystemHaus) oder zur Förderung von PV-Speichern: Einmaliger Zuschuss | EnergieSystemHaus: Installation moderner Heiz-/Speichersysteme, „TechnikBonus”: Zuschuss bis zu 9.000 € (für Solarwärmespeicherung) + ggf. „EnergieEffizienzBonus” bis zu 9.000 € PV-Speicher-Programm: Installation eines Batteriespeichers in Kombination mit der Installation einer neuen PV-Anlage, Zuschuss bis zu 3.200 € | |
Berlin / IBB | Energetische Gebäudesanierung „Effiziente GebäudePLUS” | Zuschuss für energetische Sanierungen (Einzelmaßnahmen / Effizienzhaus) in Berlin | Zuschuss/Zuschüsse bis maximal 500.000 € pro Vorhaben und Jahr (je nach Fördermodul bzw. Kombinationen von Fördermodulen) |
Brandenburg / ILB | Wohneigentum - Modernisierung / Instandsetzung | Zinsfreies Darlehen, ggf. Zuschuss (pro Kind oder für Geringverdiener) | Abhängig von: Einkommen + Anzahl minderjähriger Kinder (minus 5.000 € Darlehensschuld pro Kind) |
Hansestadt Bremen | Bauumwelt Bremen: Wärmeschutz im Wohngebäudebestand | Zuschüsse für Dämmungen der Gebäudehülle und Fenster, Ersatz einer Elektroheizung / einer Ölheizung | Je nach Maßnahme und Quadratmeterzahl (siehe Bremo, Dämmung / Fenster); je nach zu ersetzender Heizung und je nach Heizungsersatz (Ersatz Ölheizung / Elektroheizung) |
Bremo: Wärmeschutz im Wohngebäudebestand | Zuschüsse für Dämmungen der Gebäudehülle und Fenster | Je nach Maßnahme und Quadratmeterzahl | |
Hansestadt Hamburg / IFB | z. B. Erneuerbare Wärme, Wärmeschutz im Gebäudebestand, IFB-Modernisierungsdarlehen | Zuschüsse + Kredite mit Tilgungszuschuss für Dämmung der Gebäudehülle und Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien | Je nach Maßnahme / Programm |
Hessen / WIBank | Sanieren, sparen, Klima schonen | Zuschüsse zur Aufstockung von KfW-Förderung | Je nach Effizienzhaus-Standard im Programm „Sanieren, sparen, Klima schonen”, Zuschuss / Tilgungszuschuss bis zu 18.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern / LFI | Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum | Darlehen | 500 €/m², maximal 40 % der förderfähigen Kosten von max. 30.000 € pro WE* |
Niedersachsen / NBank | Eigentum für Haushalte mit Kindern | zinsgünstiger Kredit | Bis zu 85 % der förderfähigen Kosten einer Sanierung als Darlehen, max. 50.000 € pro Vorhaben, wenn ein Kind unter 15 Jahren oder mindestens eine Person mit Behinderung im Haushalt wohnt. Darrlehen ist bis zu 15 Jahre zinslos, danach marktübliche Zinsen |
Nordrhein-Westfalen / NRW.Bank | NRW.Bank.Gebäudesanierung | zinsgünstiger Kredit | Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, 2.500 - 75.000 € pro WE* |
Rheinland-Pfalz / ISB | ISB Programm 705 | zinsgünstiger Kredit | Kredit von max. 60.000 € + Tilgungszuschuss bis zu 15 % der Kreditsumme pro 4-Personen-Haushalt |
Saarland / SIKB | Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum | zinsgünstiger Kredit | Zinsgünstiger Kredit mit bis zu 20 % Tilgungszuschuss, Übernahme von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (max. 1.900 € / m² Wohnfläche) |
Sachsen / SAB | Wohneigentumsförderung Familienwohnen | zinsgünstiger Kredit | Darlehen bis zu 50.000 € je Kind (Grundförderung), ggf. Zusatzförderungen bis 50.000 € für den Erwerb mit Modernisierung von vor 1990 erbautem Wohnraum |
Sachsen-Anhalt / IB | IB-Darlehen zur zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung | zinsgünstiger Kredit | 100 % der förderfähigen Kosten, 10.000 - 50.000 € je Programmteil |
Schleswig-Holstein / IB.SH | IB.SH Immofix / Immoflex | zinsgünstiger Kredit | Kreditsumme von mindestens 15.000 € pro WE* |
Thüringen / TAB | Modernisierung von Mietwohnungen | zinsloses Baudarlehen + Baukostenzuschuss | Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal aber 1.200 € / m² pro Miet-Wohnung |
* Wohneinheit
Förderung finden und beantragen mit RENEWA
- Wenn Sie den RENEWA-Fördermittelservice nutzen, profitieren Sie davon in jedem Fall.
- Unsere zertifizierten RENEWA-Energieberater kennen sich in der deutschen Förderlandschaft gut aus und verfügen über langjährige Erfahrung.
- Sie wissen genau, wo es von wem Förderung gibt, und können diese auf Wunsch auch gleich form- und fristgerecht für Sie beantragen.
- So erhalten Sie mit RENEWA immer möglichst viel Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben.
- Auf Wunsch suchen und finden wir außerdem professionelle Handwerker in Ihrer Nähe, koordinieren deren Arbeiten ggf. Gewerke übergreifend und prüfen abschließend auch die Qualität. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Baden-Württemberg - Energieeffizienzfinanzierung
In Baden-Württemberg steht das Programm „Kombi-Darlehen Wohnen” zur Förderung energetischer Sanierungen zur Verfügung. Voraussetzung ist die Nutzung einer Darlehens- oder Zuschuss-Förderung nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der L-Bank-Förderung „Wohnen mit Kind”.
Bei Erreichen des Effizienzhaus-Standards 55 erhält man zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro, bei Erreichen von Effizienzhaus-Standard 40 erhalten Sie einen Zuschuss von 4.000 Euro. Zudem bieten die Städte Stuttgart (Stuttgarter Energiesparprogramm), Freiburg (Klimafreundlich Wohnen) und Karlsruhe (KlimaBonus Karlsruhe) sowie weitere Städte Förderprogramme zur energetischen Sanierung an. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere RENEWA-Berater. Sie können Ihnen Ihre Fragen beantworten.
Bayern
Das beliebteste Förderprogramm zur energetischen Sanierung in Bayern ist zweifellos das „10.000-Häuser-Programm”-EnergieBonusBayern. Die Förderung wird als ergänzender Zuschuss zur KfW-Förderung für Wohngebäude nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) KfW 261 für die Installation moderner und umweltschonender Heiz- und Speichersysteme gewährt. Die Basis-Förderung beträgt bis zu 9.000 Euro. Außerdem bietet das 10.000 Häuser Programm Förderung für die Installation eines PV-Speichers in Kombination mit einer neuen PV-Anlage. Hier beträgt die Förderung maximal 3.200 Euro.
Für Förderungen für energieeffizientes Sanieren verweist zudem die Bayern-Labo-Bank auf die KfW-Programme. Mit dem „Bayerische Wohnungsbauprogramm” wird lediglich der Bau oder Erwerb einer bereits vorhandenen Immobilie gefördert. Für die Sanierung können nur Wohneigentümergemeinschaften ein zinsgünstiges Darlehen der Bayern Labo bekommen (WEG-Modernisierungsprogramm). Auf regionaler Ebene gibt es aber z. B. in München noch das Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) mit zahlreichen Angeboten. Bei Fragen zu Förderprogrammen in Bayern wenden Sie sich an unsere RENEWA-Energieberater in München. Sie helfen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Berlin
Die Stadt / das Land Berlin bietet über die Investitionsbank Berlin (IBB) das Programm „Energetische Gebäudesanierung - „Effizente GebäudePLUS” Förderung zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden an. Im Rahmen dessen können Sie maximal 500.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben erhalten. Falls Sie Fragen hierzu oder zu den KfW-Förderdarlehen haben, wenden Sie sich einfach an unsere zertifizierten Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Brandenburg
Das Land Brandenburg bietet mit dem Programm „Wohneigentum - Modernisierung/Instandsetzung” Förderung zur Finanzierung einer energetischen Sanierung in Innenstädten an. Dabei handelt es sich um einen zinsfreien Kredit und ggf. Zuschüsse pro Kind und für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Pro Kind werden 5.000 Euro von der Kreditschuld abgezogen - sofern die Einkommensobergrenze eingehalten wird
Zudem gibt es in einigen Städten noch städtische Förderprogramme zur Unterstützung energetischer Sanierungen, wie etwa in Cottbus das Programm „Selbstgenutztes Wohneigentum in Innenstädten - Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung”. Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, können unsere Berater Ihnen diese beantworten. Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular.
Hansestadt Bremen und Bremerhaven
In Bremen gibt es zwei Förderinstitutionen, die Eigenheimbesitzer bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilie unterstützen. Zum einen stellt die BreMo GbR einmalige Zuschüsse zur Gebäudedämmung zur Verfügung. Zudem bietet die Bremer Aufbau Bank (BAB) noch zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung energetischer Sanierungen an. Weiter Fördermöglichkeiten bietet die Bauumwelt Bremen für die Dämmung von Wohngebäuden sowie den Ersatz alter Elektro- und Ölheizungen durch moderne Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer Wärme. Bei Fragen zur Förderung in Bremen stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung. Sie helfen gerne und können Ihre Fragen beantworten.
Hansestadt Hamburg
In der Hansestadt Hamburg ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB erste Anlaufstelle für Förderung, wenn es um die Finanzierung energetischer Gebäudesanierungen geht. Sie bietet z. B. im Rahmen des Programms „Erneuerbare Wärme” verschiedene Zuschüsse an. Es gibt aber zahlreiche weitere Programme der IFB, die die Sanierung von selbst genutztem Wohnraum umfangreich fördern. Sollten Sie hierzu weitere Informationen benötigen, können Sie diese bei unseren zertifizierten Beratern erhalten. Sie kennen sich an unserem Stammsitz selbstverständlich bestens mit möglichen Förderungen aus.
Hessen
In Hessen stehen Ihnen im Rahmen des Programms „Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien” der WIBank verschiedene Förderungen zur Verfügung. Dabei hängt deren Höhe von der jeweiligen Maßnahme ab. So können Sie im Sonderprogramm „Sanieren, sparen, Klima schonen” zur Aufstockung der Fördermittel der KfW (BEG WG-Sanierung) bis zu 18.000 Euro zusätzlich erhalten. Außerdem stehen in den Städten noch Programme wie das „Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes” in Frankfurt oder das Programm „Energieeffizient Sanieren” in Wiesbaden zur Verfügung. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Ihnen unsere zertifizierten Berater weiterhelfen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie das Programm „Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum” für energetische Sanierungen im Gebäudebestand nutzen. Dabei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von 40 Prozent der Investitionskosten. Die Kreditsumme ist jedoch bei 30.000 Euro gedeckelt. Für Informationen hierzu sowie zu Förderungen der Städte des Landes wenden Sie sich bitte an unsere Berater. Sie kennen die Förderlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern genau und können Ihnen gezielt weiterhelfen.
Niedersachsen
In Niedersachsen steht Ihnen mit dem Programm „Eigentum für Haushalte mit Kindern” Förderung zur energetischen Modernisierung in Form eines zinsgünstigen Kredites zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens ein Kind unter 15 Jahren haben oder mindestens eine Person mit Behinderung im Haushalt wohnt. In dem Fall werden bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten als Darlehen von der NBank gewährt, bis max. 50.000 Euro.
Zudem gibt es auch in zahlreichen Städten wie Hannover (z. B. proKlima), Braunschweig (Braunschweiger Förderprogramm für regenerative Energien) oder Oldenburg (Förderprogramm energetische Altbausanierung) Förderung für energetische Sanierungen. Fragen hierzu können Ihnen unsere RENEWA-Berater beantworten.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen mit dem Programm „NRW.Bank.Gebäudesanierung” einen zinsgünstigen Kredit mit einem Volumen von 2.500 bis 75.000 Euro als Förderung für energetische Sanierungen an. In diesem Rahmen werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten vorgestreckt. Zudem können Sie in vielen Städten Nordrhein-Westfalens städtische Förderprogramme für Altbausanierungen in Anspruch nehmen.
Dazu gehören Städte wie etwa Aachen (z. B. STAWAG), Köln (Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen) oder Düsseldorf (Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf). Genauere Informationen können Sie von unseren Beratern in NRW erhalten.
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz stellt mit dem Programm ISB 705 Förderung für energetische Sanierungen von Bestandsbauten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von max. 60.000 Euro inklusive eines Tilgungszuschusses bis zu 15 Prozent der Kreditsumme (pro 4-Personen-Haushalt).
Außerdem können Sie in Städten wie Mainz (Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz - Altbausanierung Mainz Plus), Speyer (Förderung von privater Modernisierung) oder Kaiserslautern (Aktives Stadtzentrum Kaiserslautern) Programme städtischer oder privater Träger für energetische Sanierungen in Anspruch nehmen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere zertifizierten Berater. Sie helfen Ihnen gerne.
Saarland
Das Saarland bietet mit dem Programm „Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum” einen zinsgünstigen Kredit zur Förderung energetischer Sanierungen in ausgewählten Gebieten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten als Kredit ausgezahlt, maximal aber 1.900 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Sachsen
Sachsen bietet als einziges Bundesland keine eigene Förderung für energetische Sanierungen an. Im Rahmen der „Wohneigentumsförderung Familienwohnen” wird der Erwerb von Wohnraum gefördert, wenn ein Kind darin wohnt. Gefördert wird mit einem zinsgünstigem Kredit bis zu 50.000 Euro pro Kind. Für die energetische Sanierung kann beispielsweise (wie in jedem anderen Bundesland auch) das Kredit-Programm KfW 261 „Effizienzhaus” der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Es kann dann über die Sächsische Aufbaubank (SAB) als zuständigen Finanzierungspartner beantragt werden. Weiterführende Informationen können Sie bei unseren Beratern in Erfahrung bringen. Sie helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend.
Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt bietet mit dem Programm „Sachsen-Anhalt Modern” Förderung für energetische Altbausanierungen. Zur Verfügung steht ein zinsgünstiger Kredit mit einer Kreditsumme von mind. 10.000 Euro und max. 50.000 Euro pro Wohneinheit. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Beratern auf. Sie kennen sich in der Förderlandschaft bestens aus und helfen Ihnen gerne.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein können Sie im Rahmen des Programms IB.SH Immofix / Immoflex einen zinsgünstigen Kredit als Förderung für die Sanierung von Wohnraum erhalten. Dabei liegt die Kreditsumme bei mindestens 15.000 Euro pro Wohneinheit. Weiterführende Informationen können Sie von unseren Beratern erhalten. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Thüringen
Wenn Sie Ihren Bestandsbau energetisch sanieren wollen, ging dies bis zum 31.12.2020 in Thüringen mit dem „Thüringer Modernisierungsdarlehen”. Das Förderprogramm ist zum Stichtag ersatzlos entfallen. Wenn es neu aufgelegt wird, will die Thüringer Aufbaubank darüber informieren (Stand: Anfang 2024).
In Thüringen gibt es jedoch noch das Programm „Modernisierung von Mietwohnungen” mit einer Förderung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber 1.200 Euro pro Quadratmeter. Zudem gibt es regionale Programme zur Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohnraum, wie etwa in Jena (Stadtwerke-Förderprogramm Jena KlimaPlus). Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Mit KfW- und BAFA-Förderung kombinieren
Um möglichst viel Förderung für die Modernisierung des eigenen Wohnraumes zu erhalten, sollten Sie die Förderungen der Bundesländer und regionale Förderungen unbedingt mit den Förderungen der KfW und / oder des BAFA kombinieren, wenn dies möglich ist. In einigen Fällen basiert die Länderförderung ohnehin auf den KfW-Förderkrediten.
Um sicherzustellen, dass kein Kumulierungsverbot besteht, sollten Sie jedoch klären, ob die Förderungen wirklich miteinander kombinierbar sind. Sollten Sie hier Zweifel haben, oder keine eindeutigen Antworten finden, nutzen Sie unser Beratungsangebot. Wir von RENEWA blicken auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Fördermittelberatung zurück und wissen genau, welche Förderungen miteinander kombinierbar sind. Darüber hinaus sind unserer zertifizierten Berater auf Wunsch auch in der Lage, die Beantragung für Sie zu übernehmen (BAFA-Förderungen und KfW-Kredite).
Förderungen korrekt beantragen
Um eine Förderung auch wirklich zu erhalten, müssen Sie bei der Beantragung einige Formalitäten beachten. So muss die Förderung - egal ob auf Bundes-, Länder oder regionaler Ebene - immer VOR Beginn der Maßnahme beantragt werden. Dabei gilt schon der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages als Beginn.
Planungsarbeiten sind jedoch erlaubt. Außerdem muss in den meisten Fällen ein Energie-Effizienz-Experte - also ein speziell zertifizierter Energieberater - in die Sanierung eingebunden werden, da sein Mitwirken Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist. Unsere zertifizierten Berater können diese Aufgabe für Sie übernehmen und verfügen noch dazu über eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Zudem gibt es von der KfW-Förderung für ihre Dienste. Das gilt auch für das BAFA.
Die Beantragung selbst findet üblicherweise online über die Internetportale der jeweiligen Anbieter, also vorwiegend Landesbanken, statt. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen dies noch in Papierform geschieht. Achten Sie darauf, möglichst genaue Angaben zu machen. Diese dienen häufig als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung und können später nicht korrigiert werden. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend zum Thema Förderung.