Sanierungs-Förderung der Bundesländer

Wenn Sie die energetische Sanierung Ihres Altbaus oder einen energieeffizienten Neubau planen, finden Sie neben der Förderung von BAFA und KfW eigentlich auch fast immer eine kombinierbare Förderung des Bundeslandes, in dem Sie sanieren bzw. bauen. Allerdings unterscheiden sich diese Förderungen von Bundesland zu Bundesland.
Das betrifft sowohl die Art und Höhe der Förderung als auch die Fördervoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um die Förderung zu erhalten. Unsere RENEWA-Berater wissen genau, wo Ihnen welche Förderung zu welchen Konditionen und Bedingungen zur Verfügung steht.
Über Förderung in Deutschland

Förderung zur energetischen Sanierung von Altbauten oder zum Neubau von energieeffizientem Wohnraum können Sie in Deutschland auf Bundes-, Länder- und regionaler Ebene beantragen. Auf Bundesebene sind hier vor allem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW die ersten Adressen.
Auf Länderebene sind es meist die jeweiligen Landesbanken, die Programme zur Förderung energieeffizienter Bau- und Sanierungsvorhaben anbieten. Und auch auf regionaler Ebene - vor allem in Großstädten und ihren angrenzenden Regionen - finden Sie derartige Förderprogramme, die meist von den Städten, Gemeinden, gemeinnützigen Organisationen oder lokalen Energieanbietern getragen werden.
Förderung je Bundesland im Überblick

Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Förderungen auf Länderebene von Bundesland zu Bundesland. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, welche Förderung Ihnen in Ihrem Bundesland zur Verfügung steht, haben wir die wichtigsten Förderprogramme in der nachstehenden Tabelle für Sie zusammengefasst.
Sie ist jedoch nicht vollständig. Teilweise stehen mehrere Programme pro Bundesland zur Verfügung. Sie alle aufzuführen, würde an dieser Stelle allerdings den Rahmen sprengen. Fragen hierzu beantworten unserer RENEWA-Berater Ihnen jedoch gerne.
Bundesland / Förderinstitution | Förderprogramm | Art der Förderung | Förderhöhe |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg / L-Bank Baden-Württemberg | Energieeffizienzfinanzierung (basiert auf KfW-Programm 151/152) | zinsfreier Kredit, Tilgungszuschüsse | Kredit bis zu 120.000 € / Wohneinheit + Tilgungszuschuss bis 3 % zusätzlich zum Zuschuss der KfW (3 % gesamt) pro WE* |
Bayern / BayernLabo | BayModR-Förderung | Zinsverbilligung des Kredits KfW 152 + Zuschuss / m² Wohnfläche | Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, Zinsverbilligung + Zuschuss 100 € / m², max. 20 % des Gesamtförderbetrages pro WE* |
Berlin / IBB | Energetische Gebäudesanierung | Zinssubvention auf KfW-Kredit | Zinssubvention von 0,6 % auf KfW-Zinssatz pro WE* |
Brandenburg / ILB | Wohneigentum - Modernisierung / Instandsetzung | Zinsfreies Darlehen, ggf. Zuschuss (pro Kind oder für Geringverdiener) | Abhängig von: Einkommen + Anzahl minderjähriger Kinder |
Hansestadt Bremen / Bremo | z. B. Wärmeschutz im Wohngebäudebestand | Zuschüsse | Je nach Maßnahme und Quadratmeterzahl |
Hansestadt Hamburg / IFB | z. B. Erneuerbare Wärme | Zuschüsse | Je nach Maßnahme |
Hessen / WIBank | Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbare Energien | Zuschüsse | Je nach Maßnahme |
Mecklenburg-Vorpommern / LFI | Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum | Darlehen | 40 % der förderfähigen Kosten von max. 30.000 € pro WE* |
Niedersachsen / NBank | Eigentum für Haushalte mit Kindern | zinsgünstiger Kredit | Bis zu 85 % der förderfähigen Kosten max. 50.000 € pro Vorhaben, wenn ein Kind unter 15 Jahren oder mindestens eine Person mit Behinderung im Haushalt wohnt. |
Nordrhein-Westfalen / NRW.Bank | NRW.Bank.Gebäudesanierung | zinsgünstiger Kredit | Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, 2.500 - 75.000 € pro WE* |
Rheinland-Pfalz / ISB | ISB Programm 705 | zinsgünstiger Kredit | Kredit von max. 60.000 € + Tilgungszuschuss bis zu 15 % der Kreditsumme pro 4-Personen-Haushalt |
Saarland / SIKB | Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum | zinsgünstiger Kredit | Zinsgünstiger Kredit mit bis zu 30 % Tilgungszuschuss, Übernahme von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (max. 1.900 € pro m² Wohnfläche) |
Sachsen / SAB | Energieeffizient sanieren | zinsgünstiger Kredit (der KfW) | Kreditsumme max. 120.000 € + Tilgungszuschuss bis max. 48.000 € pro WE* |
Sachsen-Anhalt / IB | Sachsen-Anhalt Modern | zinsgünstiger Kredit | Kreditsumme max. 50.000 € pro WE* |
Schleswig-Holstein / IB.SH | IB.SH Immofix / Immoflex | zinsgünstiger Kredit | Kreditsumme von mindestens 15.000 € pro WE* |
Thüringen / TAB | Thüringer Modernisierungsdarlehen | derzeit nur auf Städte-Ebene | Förderprogramm Thüringer Modernisierungsdarlehen zum 31.12.2020 ersatzlos eingestellt |
* Wohneinheit
Förderung finden und beantragen mit RENEWA
- Wenn Sie den RENEWA-Fördermittelservice nutzen, profitieren Sie davon in jedem Fall.
- Unsere zertifizierten RENEWA-Energieberater kennen sich in der deutschen Förderlandschaft gut aus und verfügen über langjährige Erfahrung.
- Sie wissen genau, wo es von wem Förderung gibt, und können diese auf Wunsch auch gleich form- und fristgerecht für Sie beantragen.
- So erhalten Sie mit RENEWA immer möglichst viel Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben.
- Auf Wunsch suchen und finden wir außerdem professionelle Handwerker in Ihrer Nähe, koordinieren deren Arbeiten ggf. Gewerke übergreifend und prüfen abschließend auch die Qualität. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Baden-Württemberg - Energieeffizienzfinanzierung

In Baden-Württemberg steht das Programm „Energieeffizienzfinanzierung” zur Förderung energetischer Sanierungen zur Verfügung. Es basiert auf dem Programm KfW 151/152 des Bundes und wird durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 3 Prozent ergänzt.
Zudem bieten die Städte Stuttgart (Stuttgarter Energiesparprogramm), Freiburg (Klimafreundlich Wohnen) und Karlsruhe (Bonusprogramm) sowie weitere Städte Förderprogramme zur energetischen Sanierung an. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere RENEWA-Berater. Sie können Ihnen Ihre Fragen beantworten.
Bayern - 10.000-Häuser-Programm und BayModR
Das beliebteste Förderprogramm zur energetischen Sanierung in Bayern war zweifellos das „10.000-Häuser-Programm”. Es endete aber bereits am 27.01.2020, wie der Name schon sagt, mit dem 10.000sten Haus. Aktuell kann man aber das Programm BayModR zur Förderung einer energetischen Sanierung in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Ergänzung des Programmes KfW 151/152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Neben der Förderung der KfW erhält man eine Zinsvergünstigung des KfW-Zinssatzes auf 0 Prozent und zusätzlich einen Zuschuss von max. 20 Prozent der Gesamtfördersumme. Auf regionaler Ebene gibt es z. B. in München noch das Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) mit zahlreichen Angeboten. Bei Fragen zu Förderprogrammen in Bayern wenden Sie sich an unsere RENEWA-Energieberater. Sie helfen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Berlin
Die Stadt / das Land Berlin bietet über die Investitionsbank Berlin (IBB) das Programm „Energetische Gebäudesanierung” zur Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an. Im Rahmen dessen können Sie eine zusätzliche Zinsvergünstigung von 0,6 Prozent auf den Kredit KfW 151/152 und den darin enthaltenen Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Falls Sie Fragen hierzu oder zum Programm KfW 151/152 haben, wenden Sie sich einfach an unsere zertifizierten Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Brandenburg
Das Land Brandenburg bietet mit dem Programm „Wohneigentum - Modernisierung/Instandsetzung” Förderung zur Finanzierung einer energetischen Sanierung in Innenstädten an. Dabei handelt es sich um einen zinsfreien Kredit und ggf. Zuschüsse pro Kind und für Haushalte mit niedrigem Einkommen.
Zudem gibt es in einigen Städten noch städtische Förderprogramme zur Unterstützung energetischer Sanierungen, wie etwa in Cottbus das Programm „Selbstgenutztes Wohneigentum in Innenstädten - Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung”. Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, können unsere Berater Ihnen diese beantworten. Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular.
Hansestadt Bremen und Bremerhaven
In Bremen gibt es zwei Förderinstitutionen, die Eigenheimbesitzer bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilie unterstützen. Zum einen stellt die BreMo GbR einmalige Zuschüsse zur Gebäudedämmung zur Verfügung. Zudem bietet die Bremer Aufbau Bank (BAB) noch zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung energetischer Sanierungen an. Bei Fragen zur Förderung in Bremen stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung. Sie helfen gerne und können Ihre Fragen beantworten.
Hansestadt Hamburg
In der Hansestadt Hamburg ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB erste Anlaufstelle für Förderung, wenn es um die Finanzierung energetischer Gebäudesanierungen geht. Sie bietet z. B. im Rahmen des Programms „Erneuerbare Wärme” verschiedene Zuschüsse an. Es gibt aber zahlreiche weitere Programme der IFB, die die Sanierung von selbst genutztem Wohnraum umfangreich fördern. Sollten Sie hierzu weitere Informationen benötigen, können Sie diese bei unseren zertifizierten Beratern erhalten. Sie kennen sich an unserem Stammsitz selbstverständlich bestens mit möglichen Förderungen aus.
Hessen
In Hessen stehen Ihnen im Rahmen des Programms „Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien” der WIBank verschiedene Förderungen zur Verfügung. Dabei hängt deren Höhe von der jeweiligen Maßnahme ab. Außerdem stehen in den Städten noch Programme wie das „Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes” in Frankfurt oder das Programm „Energieeffizient Sanieren” in Wiesbaden zur Verfügung. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Ihnen unsere zertifizierten Berater weiterhelfen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie das Programm „Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum” für energetische Sanierungen im Gebäudebestand nutzen. Dabei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von 40 Prozent der Investitionskosten. Die Kreditsumme ist jedoch bei 30.000 Euro gedeckelt. Für Informationen hierzu sowie zu Förderungen der Städte des Landes wenden Sie sich bitte an unsere Berater. Sie kennen die Förderlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern genau und können Ihnen gezielt weiterhelfen.
Niedersachsen

In Niedersachsen steht Ihnen mit dem Programm „Eigentum für Haushalte mit Kindern” Förderung zur energetischen Modernisierung in Form eines zinsgünstigen Kredites zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass wenn Sie mindestens ein Kind unter 15 Jahren haben oder mindestens eine Person mit Behinderung im Haushalt wohnt. Es werden bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, der Kreditrahmen liegt bei 50.000 Euro.
Zudem gibt es auch in zahlreichen Städten wie Hannover (z. B. proKlima), Braunschweig (Braunschweiger Förderprogramm für regenerative Energien) oder Oldenburg (Förderprogramm energetische Altbausanierung) Förderung für energetische Sanierungen. Fragen hierzu können Ihnen unsere RENEWA-Berater beantworten.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen mit dem Programm „NRW.Bank.Gebäudesanierung” einen zinsgünstigen Kredit mit einem Volumen von 2.500 bis 75.000 Euro als Förderung für energetische Sanierungen an. In diesem Rahmen werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten vorgestreckt. Zudem können Sie in vielen Städten Nordrhein-Westfalens städtische Förderprogramme für Altbausanierungen in Anspruch nehmen.
Dazu gehören Städte wie etwa Aachen (z. B. STAWAG), Köln (Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen) oder Düsseldorf (Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf). Genauere Informationen können Sie von unseren Beratern in NRW erhalten.
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz stellt mit dem Programm ISB 705 Förderung für energetische Sanierungen von Bestandsbauten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von max. 60.000 Euro inklusive eines Tilgungszuschusses bis zu 15 Prozent der Kreditsumme.
Außerdem können Sie in Städten wie Mainz (Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz - Altbausanierung Mainz Plus), Speyer (Förderung von privater Modernisierung) oder Kaiserslautern (Aktives Stadtzentrum Kaiserslautern) Programme städtischer oder privater Träger für energetische Sanierungen in Anspruch nehmen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere zertifizierten Berater. Sie helfen Ihnen gerne.
Saarland
Das Saarland bietet mit dem Programm „Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum” einen zinsgünstigen Kredit zur Förderung energetischer Sanierungen in ausgewählten Gebieten. Dabei werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten als Kredit ausgezahlt, maximal aber 1.900 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Sachsen
Sachsen bietet als einziges Bundesland keine eigene Förderung für energetische Sanierungen an. Stattdessen kann man das Kredit-Programm KfW 151/152 „Energieeffizient Sanieren” der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch nehmen und über die Sächsische Aufbaubank (SAB) als zuständigen Finanzierungspartner beantragen. Weiterführende Informationen können Sie bei unseren Beratern in Erfahrung bringen. Sie helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend.
Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt bietet mit dem Programm „Sachsen-Anhalt Modern” Förderung für energetische Altbausanierungen. Zur Verfügung steht ein zinsgünstiger Kredit mit einer Kreditsumme von max. 50.000 Euro pro Wohneinheit. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Beratern auf. Sie kennen sich in der Förderlandschaft bestens aus und helfen Ihnen gerne.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein können Sie im Rahmen des Programms IB.SH Immofix / Immoflex einen zinsgünstigen Kredit als Förderung für die Sanierung von Wohnraum erhalten. Dabei liegt die Kreditsumme bei mindestens 15.000 Euro pro Wohneinheit. Weiterführende Informationen können Sie von unseren Beratern erhalten. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Thüringen
Wenn Sie Ihren Bestandsbau energetisch sanieren wollen, ging dies bis zum 31.12.2020 in Thüringen mit dem „Thüringer Modernisierungsdarlehen”. Das Förderprogramm ist zum Stichtag ersatzlos entfallen. Wenn es neu aufgelegt wird, will die Thüringer Aufbaubank darüber informieren.
In Thüringen gibt es jedoch noch regionale Programme zur Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohnraum, wie etwa in Jena (Stadtwerke-Förderprogramm Jena KlimaPlus). Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.
Mit KfW- und BAFA-Förderung kombinieren

Um möglichst viel Förderung für die Modernisierung des eigenen Wohnraumes zu erhalten, sollten Sie die Förderungen der Bundesländer und regionale Förderungen unbedingt mit den Förderungen der KfW und / oder des BAFA kombinieren, wenn dies möglich ist. In einigen Fällen basiert die Länderförderung ohnehin auf den KfW-Förderkrediten.
Um sicherzustellen, dass kein Kumulierungsverbot besteht, sollten Sie jedoch klären, ob die Förderungen wirklich miteinander kombinierbar sind. Sollten Sie hier Zweifel haben, oder keine eindeutigen Antworten finden, nutzen Sie unser Beratungsangebot. Wir von RENEWA blicken auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Fördermittelberatung zurück und wissen genau, welche Förderungen miteinander kombinierbar sind. Darüber hinaus sind unserer zertifizierten Berater auf Wunsch auch in der Lage, die Beantragung für Sie zu übernehmen.
Förderungen korrekt beantragen

Um eine Förderung auch wirklich zu erhalten, müssen Sie bei der Beantragung einige Formalitäten beachten. So muss die Förderung - egal ob auf Bundes-, Länder oder regionaler Ebene - immer VOR Beginn der Maßnahme beantragt werden. Dabei gilt häufig schon der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages als Beginn.
Planungsarbeiten sind jedoch erlaubt. Außerdem muss in den meisten Fällen ein Energieberater in die Sanierung eingebunden werden, da sein Mitwirken Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist. Unsere zertifizierten Berater können diese Aufgabe für Sie übernehmen und verfügen noch dazu über eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Außerdem gibt es von der KfW Förderung für ihre Dienste. Das gilt auch für das BAFA.
Die Beantragung selbst findet üblicherweise online über die Internetportale der jeweiligen Anbieter, also meist Landesbanken, statt. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen dies noch in Papierform geschieht. Achten Sie darauf, möglichst genaue Angaben zu machen. Diese dienen häufig als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung und können später nicht korrigiert werden. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend zum Thema Förderung.