Sanierungs-Förderung in Hamburg

In der Hansestadt Hamburg gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Förderung für energetische Sanierungen zu erhalten. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) vergibt seit einigen Jahren Fördermittel an Projekte, die die Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden steigern, aber auch Privateigentümer können Unterstützung erhalten.
Im Folgenden können Sie sich über verschiedene Programme der IFB informieren und erfahren, wie Sie mit RENEWA ganz einfach die maximalen Förderbeträge erhalten können.
Bestmögliche Förderung erhalten mit RENEWA

Finanzielle Förderung für Sanierungen existiert bundesweit, auf Länderebene und in zahlreichen Großstädten. Für Eigenheimbesitzer kann diese Fülle an Möglichkeiten verwirrend sein.
Das gilt vor allem dann, wenn man die besten Angebote miteinander vergleicht und dabei noch auf ihre Kombinierbarkeit achten muss. RENEWA übernimmt dies für Sie und sorgt dafür, dass sie die maximale Förderung für Ihre Sanierung erhalten.
Unsere zertifizierten Energieberater können Ihnen dank jahrelanger Erfahrung die beste Kombination aus allen Förderprogrammen erstellen und kümmern sich außerdem noch um die fristgerechte Beantragung. Einige Programme können nur mit Hilfe eines zertifizierten Beraters beansprucht werden oder richten sich nach Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dem Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV). Mit RENEWA können Sie also sicher sein, dass nur die passenden Fördermittel für Sie beantragt werden und Sie das Maximum an Förderung erhalten.
Hamburgische Investitions- und Förderbank
In Hamburg ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) die entscheidende Institution für die Förderung von Sanierungen innerhalb der Stadtgrenzen. Schon für Beratungsleistungen können Sie sich in Hamburg einen Zuschuss sichern. Der Hamburger Energiepass fördert die bauliche und energetische Bestandsaufnahme vor Ort, inklusive der Entwicklung von Sanierungsempfehlungen und der Erstellung eines Energieausweises nach Vorgaben des GEG (vormals EnEV).
Mit anderen Worten können Sie sich von der IFB bereits die Energieberatung von RENEWA fördern lassen. Bei ein bis zwei Wohneinheiten werden die Kosten für den Energiepass mit bis zu 80 Prozent, höchstens jedoch 800 Euro, bezuschusst. Andere Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle werden beispielsweise durch den Zuschuss „Wärmeschutz im Gebäudebestand” gefördert.
Dieser bezieht sich auf die Modernisierung einzelner Bauteile oder umfassende Modernisierung, die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe sowie die Qualität sichernde Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich oder die Baubegleitung. Das Programm ist außerdem mit dem Hamburger Energiepass und z. B. dem KfW-Programm 151/152 kombinierbar. Eine Liste mit weiteren Programmen der IFB und damit kombinierbaren Förderprogrammen finden Sie unten.
Förderprogramm | Zuschuss/Kredit |
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Wärmeschutz im Gebäudebestand | Zuschuss: 10 % der Gesamtkosten bei baulichen Maßnahmen; 40-50 % der Kosten bei qualitätssichernden Maßnahmen; kombinierbar mit KfW 151/152 sowie KfW 430 und Hamburger Energiepass |
Erneuerbare Wärme | Heizungsmodernisierung in Zusammenhang mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien (Solarthermie-Anlage, Heizungen mit Biomasse oder Wärmepumpen); z. B. 100 €/m² Aperturfläche bei Solarthermie-Anlagen; kombinierbar mit BAFA-Förderung oder KfW-Effizienzhaus-Förderung (KfW 430, KfW 151) |
IFB-Modernisierungsdarlehen | Darlehen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (z. B. Sanitärinstallation, Dämmung, Heizungen etc.); max. 25.000 €/Wohneinheit, mind. 5 bis zu 30 Jahre Laufzeit; Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich (keine Überförderung!) |
IFB-WEGfinanz | Darlehen für Modernisierungen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften; 5.000-25.000 €/Wohnungseigentümer; kombinierbar mit KfW 151/152, 159, IFB-Modernisierungsdarlehen) |
Hamburger Gründachförderung | Zuschuss: Dachbegrünungen bei Neu- und Bestandsbauten, welche Tragfähigkeit verbessern, in Verbindung mit solarer Energiegewinnung oder Abflussverzögerungen erhöhen; max. 50.000 €; kombinierbar mit KfW 430, KfW 151/152 |
Eigenheimförderung | Zinsvergünstigtes Darlehen für den Erstbezug oder Bau einer Wohnimmobilie; Gesamtkostengrenze: 420.000 € für zwei Personen + 25.000 €/jede weitere Person, max. 520.000 €; kombinierbar z. B. mit KfW 124, 431, KfW 153, mit BAFA Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien” und Zuschuss „Erneuerbare Wärme” |
FamilienStartDarlehen | Darlehen für Ehepaare und Lebensgemeinschaften für Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum; bis zu 70.000 €; erstes Jahr tilgungsfrei, nach Familienerweiterung Zinsverbilligung bis zu 3 %; Kombination mit Effizienzhaus-Förderung der KfW oder mit BAFA-Förderung ist möglich |
Hamburger Energiepass | Zuschuss: bauliche und energetische Bestandsaufnahme vor Ort, Analyse des energetischen Einsparpotenzials des Gebäudes, Sanierungsempfehlung etc.; maximal 800 € für 1-2 Wohneinheiten |
Förderprogramme miteinander kombinieren
Manche Programme der IFB sind mit Förderungen der KfW kombinierbar. Dies gilt beispielsweise für das Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand” oder das IFB-Modernisierungsdarlehen. In einigen Fällen muss eine Maßnahme allerdings bestimmten Voraussetzungen entsprechen, um von mehreren Institutionen gefördert werden zu können. Bei RENEWA erhalten Sie neben einer umfassenden Beratung zum Thema energetische Sanierung auch einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme, mit denen Sie bei Ihrer Sanierung sparen können.