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Sanierungs-Förderung in Hamburg

Von Nina Grimmeiß
Hamburg bei Abend
Auch die Hansestadt Hamburg hat eigene Förderprogramme

In der Hansestadt Hamburg gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Förderung für energetische Sanierungen zu erhalten. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) vergibt seit einigen Jahren Fördermittel an Projekte, die die Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden steigern, aber auch Privateigentümer können Unterstützung erhalten.

Im Folgenden können Sie sich über verschiedene Programme der IFB informieren und erfahren, wie Sie mit RENEWA ganz einfach die maximalen Förderbeträge erhalten können.


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    Bestmögliche Förderung erhalten mit RENEWA

    Mann rechnet mit Taschenrechner, Modell-Haus und Energieeffizienzskala daneben
    RENEWA hilft Ihnen bei der Suche nach Fördermitteln

    Finanzielle Förderung für Sanierungen existiert bundesweit, auf Länderebene und in zahlreichen Großstädten. Für Eigenheimbesitzer kann diese Fülle an Möglichkeiten verwirrend sein.

    Das gilt vor allem dann, wenn man die besten Angebote miteinander vergleicht und dabei noch auf ihre Kombinierbarkeit achten muss. RENEWA übernimmt dies für Sie.

    Unsere zertifizierten Energieberater (dena-gelistete Energie-Effizienz-Experten) können Ihnen dank jahrelanger Erfahrung die beste Kombination aus allen Förderprogrammen erstellen und kümmern sich außerdem noch um die fristgerechte Beantragung.

    Einige Programme können nur mithilfe eines zertifizierten Energieberaters beansprucht werden oder richten sich nach Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

    Mit RENEWA können Sie sicher sein, dass nur die passenden Fördermittel für Sie beantragt werden und Sie die beste Förderung erhalten.


    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

    Im Gegensatz zur klassischen Bundesförderung (BEG) bietet die IFB Hamburg viele Zusatzförderungen für Sanierungen, Effizienzsteigerung und modernem Bauen.

    Einige gewähren nicht rückzahlbare Zuschüsse, andere zinsgünstige Kredite – teils kombinierbar mit Bundesförderung. Eine Liste mit den Programmen der IFB und die wichtigsten Konditionen finden Sie unten.

    FörderprogrammZuschuss/Kredit
    Wärmeschutz im GebäudebestandFörderung für Dämmung, Fenster, Türen, inkl. Bonusregelung und Qualitätssicherung
    Erneuerbare WärmeHeizungsmodernisierung in Zusammenhang mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien (für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen Zuschuss von 90 €/kW, mindestens 3.500 €)
    IFB-ModernisierungsdarlehenDarlehen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von max. 25.000 €/Wohneinheit, mind. 5 bis zu 30 Jahre Laufzeit; Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich (jedoch keine Überförderung!)
    IFB-WEGfinanzDarlehen für Modernisierungen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften; 5.000-35.000 €/Wohnungseigentümer; kombinierbar mit Zuschuss Wärmeschutz im Gebäudebestand und Barrierefreier Umbau
    Hamburger GründachförderungZuschuss: Dachbegrünungen bei Neu- und Bestandsbauten, welche Tragfähigkeit verbessern, in Verbindung mit solarer Energiegewinnung oder Abflussverzögerungen erhöhen; max. 100.000 €
    EigenheimförderungZinsvergünstigtes Darlehen für den Erstbezug oder Bau einer Wohnimmobilie; Gesamtkostengrenze: 440.000 € für zwei Personen + 25.000 €/jede weitere Person, max. 540.000 €; Zinssatz: 0,5 % p. a.
    FamilienStartDarlehenDarlehen für Ehepaare und Lebensgemeinschaften für Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum; bis zu 70.000 €; Zinssatz richtet sich nach dem KfW-Programm 124 (Wohneigentumsprogramm)
    IFB-ErgänzungsdarlehenDarlehen für Bau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum; bis zu 100.000 € als Ergänzung zum Bankdarlehen; Zinssatz richtet sich nach der Entwicklung des Kapitalmarktes

    🛈 Bis 2022 förderte die IFB ebenfalls den Hamburger Energiepass und die bauliche und energetische Bestandsaufnahme vor Ort, inklusive der Entwicklung von Sanierungsempfehlungen und der Erstellung eines Energieausweises nach Vorgaben des GEG (vormals EnEV). Diese Förderung ist nicht mehr verfügbar. Eine Alternative stellt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) dar. Ein iSFP ist detaillierter als ein Energieausweis und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für mögliche Sanierungen. Die Kosten für den iSFP werden zu 50 % staatlich gefördert.


    Ihr Vorteil: IFB-Förderung mit RENEWA

    Energieberatung im Büro
    RENEWA kann die komplexen IFB-Förderungen vollumfänglich betreuen

    Der Zugang zur IFB-Förderung anspruchsvoll: Viele Programme sind nur mit einem zertifizierten Energieberater beantragbar, und die Anforderungen an Dokumentation und Qualitätssicherung sind hoch. Nur wenige Energieberater bieten diesen Service überhaupt an.

    RENEWA gehört zu den wenigen Anbietern, die die komplexen IFB-Förderungen vollumfänglich betreuen können. Das bedeutet für Sie: höhere Zuschüsse und weniger Aufwand.

    Beispiel Wärmepumpe

    Unsere Kunden erhalten durch die Kombination von BAFA-Grundförderung und IFB-Zuschuss für „Erneuerbare Wärme“ fast immer mindestens 50 Prozent Förderung – auch ohne Einkommens- oder Klima-Bonus. Solche Kombinationen setzen voraus, dass alle Bedingungen exakt erfüllt und alle Anträge optimal aufeinander abgestimmt sind. Genau das übernimmt RENEWA für Sie.


    Förderprogramm Erneuerbare Wärme (IFB)

    Mit dem Programm Erneuerbare Wärme unterstützt die IFB Hamburg Investitionen in moderne Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien.

    Wer ist antragsberechtigt?

    • Grundeigentümer
    • Mieter mit Zustimmung des Eigentümers
    • Dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg
    • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte erbringen

    Beachten Sie: Wenn Sie im Rahmen der BEG Anspruch auf einen Klima-/Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus (KfW Heizungsförderung) haben, erhalten Sie keine Förderung durch die IFB. Genauso erhalten Sie keine Förderung für Photovoltaik-Anlagen (solare Stromerzeugung), Stromspeicher sowie Maßnahmen bei Neubauvorhaben.

    Was wird gefördert?

    Angeboten werden die Fördermodule:

    • Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen
    • Solarthermie und Biomasseanlagen ≤ 100 kW
    • Biomasseanlagen > 100 kW
    • Wärmespeicher
    • Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, oberflächennahe Geothermie, PVT-/Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher

    Wie hoch ist die Förderung?

    Maßnahme Zuschuss
    Wärmepumpen 20 % Zuschuss auf die Investitionskosten, bis max. 9.000 € pro Wohneinheit (EFH) bzw. 100.000 € bei Mehrfamilien- oder Nichtwohngebäuden
    Solarthermie 100–200 € je m² Bruttokollektorfläche (je nach Nutzung), zusätzlich 2.000–3.000 € Zuschuss fürs Monitoring*
    Biomasseanlagen 45 € je kW Nennwärmeleistung**
    Wärmespeicher Warmwasser-/ Eisspeicher: < 10 m³: 500 € je m³ / 10–100 m³: 300 € je m³ / > 100 m³: 120 € je m³
    Erdreich: < 45 m³: 110 € je m³ / > 45 m³: 70 € je m³
    Dämmung oberste Geschossdecke 25,30 €/m²
    Dämmung Steildächer, Gaubenwangen/-dächer 43,50 €/m²

    * Monitoring bedeutet, dass die Anlage überwacht wird, damit überprüft werden kann, ob sie tatsächlich die geplante Wärme liefert; ** Nennwärmeleistung ist die maximale Wärmeleistung der Anlage unter Normbedingungen. Sie gibt an, wie viel Wärme die Heizung pro Stunde erzeugen kann, wenn sie mit voller Leistung läuft.


    Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand (IFB)

    Das Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden mit einer Baugenehmigung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Gefördert wird die energetische Sanierung der Gebäudehülle – von der Dämmung über Fenster bis hin zur Qualitätssicherung. Damit ergänzt es das Förderprogramm „Erneuerbare Wärme“.

    Wer ist antragsberechtigt?

    • Eigentümer von Wohngebäuden
    • Erbbauberechtigte
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (nur gemeinschaftlich)

    Einzelne Eigentümer innerhalb einer WEG können keine Einzelanträge stellen.

    Wie sind die Förderkonditionen?

    Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Pro Wohneinheit können bis zu 50.000 Euro bezuschusst werden; der Mindestzuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 500 Euro.

    Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien können die Förderung alternativ auch in Form eines zinsgünstigen IFB-Energiedarlehens in Anspruch nehmen – davon ausgenommen sind Wohnungseigentümergemeinschaften.

    Förderbeiträge für Bauteile (gültig ab 01.02.2025)

    Die Förderung erfolgt pro Quadratmeter bzw. pro Stück bei Außentüren.

    In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Förderbeiträge aller Bauteile.

    MaßnahmeZuschuss
    Außendämmung Außenwände42,10 €/m²
    Innendämmung (Denkmalschutz, Grenzbebauung)52,90 €/m²
    Kerndämmung zweischaliger Außenwände6,20 €/m²
    Dämmung Kellerdecke/-sohle, Innenwände gegen Erdreich12,70 €/m²
    Dämmung oberste Geschossdecke25,30 €/m²
    Dämmung Steildächer, Gaubenwangen/-dächer43,50 €/m²
    Einblasdämmung (z. B. oberste Decke, Steildach)10,40 €/m²
    Dämmung Flachdach58,30 €/m²
    Austausch Fenster (Wärmeschutzfenster)163,00 €/m²
    Austausch nur der Verglasung81,50 €/m²
    Austausch Außentüren231,00 €/Stück
    Nachhaltige Dämmstoffe (z. B. „Blauer Engel“)+18 €/m²
    Luftdichtheitsmessung250 €/Wohneinheit
    Hydraulischer Abgleich (Verfahren B inkl. Pumpen)75 % der Kosten, max. 3.750 €/Wohneinheit

    Wichtig: Die Maßnahmen müssen bestimmte U-Werte erreichen. Alle Arbeiten sind von Fachunternehmen durchzuführen. Die Dämmstoffe müssen ggf. zertifiziert sein.

    Zusätzlich werden auch qualitätssichernde Maßnahmen wie die Luftdichtheitsmessung oder der hydraulische Abgleich gefördert. Wer auf nachhaltige Dämmstoffe mit Umweltzertifikat setzt, erhält außerdem einen Nachhaltigkeitsbonus von 18 €/m².

    Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen an Backsteinfassaden sowie die damit verbundene Qualitätssicherung.


    Sonderförderung für Fenster rund um den Hamburger Flughafen

    • Seit 1. Juli 2024 finanziert der Hamburg Airport Lärmschutzmaßnahmen für Wohngebäude im direkten Umfeld des Flughafens – in Frage kommt die Förderung somit für rund 4.400 Gebäude.
    • Die geförderten Maßnahmen beinhalten den Einbau von Schallschutzfenstern in allen Schlafzimmern, den Einbau eines automatisierten Fensterschließsystems sowie den Einbau sogenannter Schalldämmlüftern. Sie kann beantragt werden, wenn das Schalldämmmaß Ihrer jetzigen Fenster niedriger als 35 dB ist.
    • Der Hamburg Airport übernimmt 75 Prozent der Kosten, während Eigentümer nur 25 Prozent zahlen müssen.
    • Das Programm wird spätestens am 30. Juni 2029 enden und ist somit nur begrenzt verfügbar.

    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Förderprogramme miteinander kombinieren

    Viele Programme der IFB sind mit den BEG-Förderungen von BAFA und KfW kombinierbar - sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch Effizienzhaus-Projekten. Dies gilt beispielsweise für das Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand” oder das IFB-Modernisierungsdarlehen. Es gilt allerdings zu beachten, dass Sie für eine neue Heizung keine Förderung erhalten, wenn für die gleiche Maßnahme über die BEG der Klima-Geschwindigkeits- und/oder der Einkommensbonus beantragt wird. In einigen Fällen muss die zugrundeliegende Maßnahme allerdings bestimmten Voraussetzungen entsprechen, um von mehreren Institutionen gefördert werden zu können. Nachfolgend ein sehr kleiner Ausschnitt aus den möglichen Förderungs-Kombinationen in Hamburg für einzelne energetische Sanierungen:

    SanierungFörder-Kombination
    HeizungBEG-Förderung kombiniert mit IFB „Erneuerbare Wärme" (z. B. zusätzlich 3.500 € für Luft-Wasser-Wärmepumpe oder 5.000 € für Sole-Wasser-Wärmepumpe)
    DämmungBEG-Förderung kombiniert mit IFB „Wärmeschutz im Gebäudebestand" (z. B. zusätzlich 43,50 € pro m² Dämmfläche am Dach, ggf. zusätzlich 18 € pro m² für einen nachhaltigen Dämmstoff)
    FenstertauschBEG-Förderung kombiniert mit IFB „Wärmeschutz im Gebäudebestand" (z. B. zusätzlich 163 € pro m² Fensterfläche


    Im Bereich der Sanierung zum Effizienzhaus vergibt die IFB Hamburg Zusatz-Förderungen, wenn mehrere Bauteilgruppen gleichzeitig modernisiert werden. Der IFB Modernisierungsbonus erhöht die Förderquoten bei Sanierungen von drei Bauteilgruppen um 20 Prozent und bei vier Bauteilgruppen um 30 Prozent.

    Um den Modernisierungsbonus zu erhalten, ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) notwendig. Dieser muss von einem extra "IFB-zertifizierten" Energieberater erstellt werden, wie zum Beispiel den Experten von RENEWA.

    Wenn Sie Förderungen kombinieren möchten, empfiehlt sich aufgrund der Vielzahl an möglichen Kombinationen die Einbindung eines Energieberaters. Bei RENEWA erhalten Sie neben einer umfassenden Beratung zum Thema energetische Sanierung auch einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme, mit denen Sie bei Ihrer Sanierung sparen können. Kontaktieren Sie ganz einfach unsere Energie-Effizienz-Experten. Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos.


    Zur Autorin: Nina Grimmeiß

    RENEWA Autorin Nina Grimmeiß

    Nina Grimmeiß hat Kommunikationswissenschaft studiert und ist seit 2023 bei RENEWA. Sie bereitet komplexe Themen rund um Klimaschutz, erneuerbare Energien und energetische Sanierungen verständlich auf. 

    Durch den engen Austausch mit unseren Fachexperten liefert sie fundiertes Wissen, um Leserinnen und Leser für nachhaltige Energielösungen für den Gebäudesektor zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.


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