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KfW 431 - Zuschuss für Baubegleitung (eingestellt)

Von Jens Piasecki
Bild: Eine Hand steckt Geld in ein Sparschwein
Fördermittel sind mit RENEWA ganz einfach beantragt

Der Zuschuss Baubegleitung 431 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderung zur Finanzierung eines Energie-Effizienz-Experten bzw. Energieberaters. Er richtet sich an Eigenheimbesitzer, die diesen mit der Betreuung ihres Sanierungsprojektes beauftragen.

So soll die Qualitätssicherung bei Komplettsanierungen und Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden sichergestellt werden. Mit dem Zuschuss 431 lassen sich 50 % der Kosten für den Energie-Effizienz-Experten sparen.

Achtung, Förderung KfW 431 eingestellt!
Zum 1. Juli 2021 ist das KfW-Zuschussprogramm 431 in die neuen KfW-BEG-Förderungen übergegangen. Zum 28.07.2022 wurden zudem der KfW-Zuschuss 461 sowie der KfW-Kredit 262 eingestellt. Die Baubegleitung wird weiterhin gefördert und ist Bestandteil der aktuellen Förderprogramme:

▶ Zu dem KfW-Kredit 261 hier klicken. ◀


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    KfW 431 und die Vorteile der Baubegleitung

    Bild: Ein Paar in einem sanierten Raum
    Mit einer Baubegleitung gelingt jede Sanierung

    Damit eine Sanierung auch wirklich zum Erfolg wird und den gewünschten Effekt erzielt, gibt es die sogenannte Baubegleitung. Sie schließt Maßnahmen ein, die vor, während und nach der Sanierung die richtige Umsetzung sicherstellen sollen.

    Im Einzelnen beinhaltet das eine Detailplanung der Maßnahmen und die Unterstützung bei der Suche nach dem richtigen Handwerksbetrieb. Außerdem gehören die Kontrolle der Bauausführung sowie deren Abnahme und die Bewertung der durchgeführten Maßnahmen zu seinem Tätigkeitsbereich.

    Das ist zum einen im Sinne des Bauherrn, da somit das Maximum an Energieeffizienz garantiert werden kann. Auf der anderen Seite haben auch Förderinstitutionen ein Interesse daran, sicherzustellen, dass Sanierungsprojekte ordnungsgemäß und fachgerecht umgesetzt werden und Fördermittel in diesem Zusammenhang an den richtigen Stellen zum Einsatz kommen. Um dies zu gewährleisten, gibt es für den dena-zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) KfW-Förderung, um die Kosten für die Baubegleitung zu finanzieren. Die Einbindung des Experten ist Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel der KfW und er muss bereits bei der Antragsstellung miteinbezogen werden.

    Einfache Beantragung mit RENEWA

    Die Beantragung sämtlicher Förderung ist mit RENEWA ganz einfach. Unsere Energieberater, die bei der dena (Deutsche Energie Agentur) als Energie-Effizienz-Experten gelistet sind, kennen sich in der gesamten Förderlandschaft aus, ob bundesweit, auf Landesebene oder in Ihrer Stadt. Im Falle des Zuschusses KfW 431, wie auch bei allen anderen KfW-Zuschüssen, müssen alle Anträge auf Förderung vor Beginn der Baumaßnahmen eingegangen sein. Sobald die Bestätigung seitens der KfW vorliegt, kann sofort mit den Baumaßnahmen begonnen werden. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen ein RENEWA-Experte gerne weiter. So entgeht Ihnen keine finanzielle Förderung und Sie können alle relevanten Punkte für eine gelungene Sanierung abhaken.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Konditionen und Auszahlungen

    Der Zuschuss für Baubegleitung beläuft sich auf 50 % der förderfähigen Kosten für einen Experten für Energieeffizienz. Die Obergrenze liegt allerdings bei 4.000 Euro. Um den maximalen Betrag zu erhalten, müsste das Honorar des qualifizierten Energieberaters also bei mindestens 8.000 Euro liegen. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Bauarbeiten auf Ihr Konto überwiesen. Voraussetzung ist die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die der Energieberater erstellt und der KfW zukommen lässt. Nachdem diese geprüft wurde, erfolgt die Überweisung in der Regel am Ende des Folgemonats.

    Kosten EnergieberaterFörderung der KfW
    5.000 €2.500 €
    8.000 €4.000 €
    9.500 €4.000 €

    Neubau oder Sanierung?

    Als Vorhaben, für die der Zuschuss für Baubegleitung infrage kommt, gelten sowohl der Neubau als auch die Sanierung eines Wohnhauses zu einem KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise eine Dachdämmung oder der Einbau von Energiesparfenstern. Der Zuschuss 431 kann nur beantragt werden, wenn eines der KfW-Produkte KfW 151/152, KfW 153 oder KfW 430 ebenfalls in Anspruch genommen wird. Alternativ kann ein Programm einer Landesförderanstalt, das mit Mitteln der KfW refinanziert wird, als Ausgangsförderung gelten. Fragen Sie hierzu Ihren dena-zertifizierten Energieberater, um die bestmöglichen Konditionen zu erhalten.


    Welche Energieberater kommen infrage?

    Bild: Zwei Menschen bei der Beratung
    RENEWA unterstützt Sie bei jeder Sanierung

    Damit die Leistungen des Energieberaters auch wirklich förderfähig sind, muss dieser bei der Deutschen Energie-Agentur gelistet sein. Eingetragene Energieberater werden als sogenannte Energieeffizienz-Experten aufgeführt. Damit sind sie berechtigt, die Bestätigung zum Antrag der Fördermittel und die Bestätigung nach der Durchführung der Maßnahmen bei der KfW einzureichen.

    Unsere zertifizierten Energieberater bei RENEWA sind auf die Projektierung von Sanierungsmaßnahmen spezialisiert und kümmern sich gerne um die Planung, die Qualitätssicherung und die Abnahme Ihrer Wunschsanierung. Dazu gehört auch die Beantragung aller infrage kommenden Förderprogramme.


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    KfW 431 mit anderen Förderungen kombinieren

    Wie bereits erwähnt, muss der Zuschuss Baubegleitung mit einem der KfW-Programme 151/152, 153 oder 430 kombiniert werden, um ausgezahlt werden zu können. Darüber hinaus ist aber auch eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen oder Zuschüssen möglich, sofern die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten für die Sanierung nicht überschreitet. Auch die Programme von Landesförderinstituten kommen für eine Kombination infrage. RENEWA hilft Ihnen gerne dabei, die richtige Kombination an Fördermitteln für Ihr Vorhaben zu finden.

    Zuschüsse für Energieberatung vom BAFA

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls Förderung für Energieberatungen an. Nach Vorlage eines Bearbeitungsberichtes oder eines individuellen Sanierungsfahrplans können die Kosten für die Beratung zu einem Teil auch vom BAFA gefördert werden.

    Der Zuschuss beläuft sich auf 80 % des Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, 1.700 Euro bei einem Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Wohnungen. Einen weiteren Zuschuss in Höhe von 500 Euro gibt es für die Erläuterung des Energieberatungsberichtes bei der Eigentümerversammlung oder der Beiratssitzung. Befragen Sie hierzu gerne Ihren Energie-Effizienz-Experten. Die Förderung vom BAFA ist außerdem mit dem Zuschuss für Baubegleitung von der KfW kombinierbar.


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