Förderung für Dämmung beantragen
Da die Dämmung der Gebäudehülle enorm dazu beiträgt, die CO2-Emissionen der Heizung zu reduzieren, erhält man dafür in Deutschland im Rahmen energetischer Sanierungen Förderung von den staatlichen Förderinstituten BAFA und KfW. Das senkt die Ausgaben für die Sanierung um mindestens 15 Prozent. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan lässt sich sogar noch deutlich mehr sparen.
Gleichzeitig spart man so aber auch langfristig deutlich Heizkosten. Außerdem verbessert sich der Wohnkomfort und der Wert der Immobilie wird gesteigert. Für Gebäude, die vor 1982 gebaut und nach Januar 2002 erworben wurden, besteht zudem eine Dämmpflicht. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Förderprogramme, deren korrekte Beantragung und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Förderung zu erhalten.
Dämmung und Förderung von RENEWA
Um für eine Dämmung Förderung zu erhalten, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Neben dem sachgerechten Einbau durch ein Fachunternehmen sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, die für einen Laien nur schwer zu verstehen sind.
Das betrifft die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - vormals Energieeinsparverordnung (EnEV) - ebenso wie die technischen Mindestanforderungen von BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Um eine Förderung bekommen zu können, muss beispielsweise eine Dämmung die rechtlich geforderte Mindest-Dämmleistung nochmals deutlich überschreiten bzw. den U-Wert unterschreiten. Zudem muss zwingend ein „Energie-Effizienz-Experte“ eingebunden werden, bevor die Förderung beantragt werden kann. Der Energie-Effizienz-Experte muss in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt sein.
Mit RENEWA haben Sie einen Sanierungspartner, der langjährige Erfahrung mit energetischen Sanierungen hat. Unsere zertifizierten Energieberater und Energie-Effizienz-Experten übernehmen aber nicht nur die (ggf. Gewerke übergreifende) Planung der Maßnahme. Sie finden auch zuverlässige Handwerksbetriebe zur Umsetzung der Sanierung, koordinieren deren Arbeit und kontrollieren abschließend die Qualität. Außerdem sind unsere Berater Experten in der Beschaffung und Kombination von Fördermitteln aus unterschiedlichen Quellen, wenn ein Anspruch darauf besteht.
Kurz: Bei RENEWA erhalten Sie unabhängige Planung, Baubegleitung, die Vermittlung von Fachbetrieben und die Koordination der Arbeiten, eine abschließende Qualitätskontrolle sowie die Beantragung von Förderung aus einer Hand. Wenn Sie den RENEWA Service nutzen, profitieren Sie also in jedem Falle. Wir nehmen Ihnen lästige und nervenaufreibende Arbeiten ab - Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Dämmung der Gebäudehülle mit RENEWA
- RENEWA findet einen zuverlässigen Fachbetrieb für die Installation der Dämmung, koordiniert die Arbeiten und prüft diese abschließend auf ihre Qualität.
- RENEWA plant die Dämmung der Gebäudehülle Gewerke übergreifend und beantragt mögliche Förderungen - Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
- Für Einzelmaßnahmen erhalten Sie bis zu 12.000 Euro Förderung - für Effizienzhaus-Sanierungen können Sie bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten.
- Mit dem RENEWA Service profitieren Sie bei der Installation einer Dämmung in jedem Fall.
Verfügbare Programme
Auf Bundesebene gibt es zwei große Förderinstitute, die Förderung für energetische Sanierungen bereitstellen. Es handelt sich um das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderrichtlinien werden von der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) festgelegt, die Anfang 2021 eingeführt und zuletzt im Januar 2024 novelliert wurde.
Dämmen als Einzelmaßnahme
Für Einzelmaßnahmen stellt das BAFA 15 Prozent der Kosten als Förderung zur Verfügung (BAFA BEG EM). Ist die Maßnahme, z. B. eine neue Dämmung, zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan berücksichtigt worden, gibt es mit dem iSFP-Bonus nochmals 5 Prozent mehr. Außerdem steigen mit einem iSFP die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Ohne iSFP ist demnach eine Förderung von 4.500 Euro möglich, mit iSFP eine Förderung von 12.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Neu seit 2024 ist der Ergänzungskredit der KfW (358, 359). Mit diesem erhalten Sie bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Er kann ausschließlich zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen beantragt werden. Außerdem wird ein zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro bereitgestellt.
Dämmen im Rahmen einer Komplettsanierung
Entscheiden Sie sich für eine Dämmung im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, kommt der KFW Kredit 261 inkl. Tilgungszuschuss infrage. Abhängig vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard und möglichen Boni können Sie für die Sanierung zwischen 5 und 45 Prozent Förderung auf eine Höchstsumme von 150.000 Euro bekommen, also maximal 67.500 Euro. Für Neubau oder Kauf eines Effizienzhauses mit guter Dämmung gelten abweichende Prozentsätze.
Dämmen im Neubau
Die Programme 461 und 262 der KfW wurden im Zuge der BEG Novelle vom Juli 2022 eingestellt. Ersetzt wurde der Neubau-Kredit durch das Programm KfW 297. Dabei muss ein Wohngebäude mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ erhalten und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Ist das der Fall, können Sie einen Kredit von bis zu 150.000 Euro erhalten.
Nachfolgend die Möglichkeiten in der Übersicht:
Programm | Bereich | Art | Förderung |
---|---|---|---|
BAFA BEG EM | Einzelmaßnahme Sanierung | Zuschuss | 15 % von 30.000 €, max. 9.000 €; + ISFP: 20 % von 60.000 € max. 12.000 € |
KfW 261 | Gesamtsanierung zum Effizienzhaus | Kredit | bis zu 45 % Förderung (inkl. Tilgungszuschuss) von max. Darlehenssumme 150.000 € |
KfW 297 | Neubau oder Kauf eines Effizienzhauses | Kredit | max. Darlehenssumme 150.000 € + Zinsvergünstigung |
KfW 358/359 | Einzelmaßnahme Sanierung | Ergänzungskredit | max. Darlehenssumme 120.000 € + Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € |
KfW 262 | Einzelmaßnahme Sanierung | Kredit | Wurde 2022 eingestellt |
KfW 461 | Neubau, Kauf oder Gesamtsanierung zum Effizienzhaus | Zuschuss | Wurde 2022 eingestellt |
Kumulierung
Seit 2024 lassen sich Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Kredite der KfW (BEG WG) wieder kumulieren. Es gilt allerdings zu beachten, dass Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden können.
Dämmungen, Förderungen und Kosten
Pauschal die Kosten für Dämmungen zu benennen, ist angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Materialien, der diversen Dämmungsmethoden und der verschiedenen zu dämmenden Bauteile unmöglich. Zudem müssen die Dämmungen technische Mindestanforderungen erfüllen, um gefördert werden zu können.
Das heißt, dass bestimmte Grenzwerte für Wärmeverluste nicht überschritten werden dürfen. Da die Förderung meist prozentual zu den Investitionskosten erfolgt und ggf. einige denkbare Kombinationen mit Boni oder anderen Förderungen infrage kommen, lässt sich die Höhe möglicher Förderungen ebenfalls nur schwer beziffern. Anhand von Durchschnittswerten wollen wir Ihnen jedoch in der nachfolgenden Tabelle einen Überblick über mögliche Kosten für Dachdämmung, Fassadendämmung, Kellerdeckendämmung sowie die Dämmung der Kellerwände und auch über die möglichen Förderungen verschaffen.
Bauteil | Dämmung | Kosten (inkl. Installation) | Förderung (BAFA BEG EM, 15 %) | Kosten abzüglich Förderung |
---|---|---|---|---|
Dach | Aufsparrendämmung | 150 € / m² | 23 € / m² | 127 € / m² |
Dach | Zwischensparrendämmung | 50 € / m² | 8 € / m² | 42 € / m" |
Dach | Untersparrendämmung | 30 € / m² | keine | 30 € / m² |
Dach | Dämmung der Geschossdecke (begehbar) | 40 € / m² | 6 € / m² | 34 € / m² |
Fassade | Einblasdämmung | 15 € / m² | 2 € / m² | 13 € / m² |
Fassade | WDVS | 90 - 150 € / m² | 14 - 23 € / m² | 76 - 127 € / m² |
Fassade | Vorhangfassade | ab 170 € / m² | 26 € / m² | ab 144 € / m² |
Kellerdecke | Einblasdämmung (von unten) | 15 - 25 € / m² | 2 - 4 € / m² | 13 - 21 € / m² |
Kellerdecke | Verbundplatten (von unten) | 50 - 70 € / m² | 8 - 11 € / m² | 42- 59 € / m² |
Kellerdecke | Neuer Fußboden (von oben) | 70 - 160 € / m² | 11 - 24 € / m² | 59 - 136 € / m² |
Kellerwände | Perimeterdämmung | 40 € / m² | 6 € / m² | 34 € / m² |
Kellerwände | Erdarbeiten (für Perimeterdämmung) | 20 - 30 € / m² | 3 - 5 € / m² | 17 - 25 € / m² |
Kellerwände | Innendämmung | 80 € / m² | 12 € / m² | 68 € / m² |
Datenquelle Kosten: Energieheld, 2021
Beispiel 1
Die 130 Quadratmeter große Fassade eines Einfamilienhauses aus den Siebziger-Jahren wird mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) gedämmt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 20.000 Euro inklusive Installation. Da die neue Dämmung alle technischen Mindestanforderungen erfüllt und der Förderantrag auf den Zuschuss aus dem Programm BAFA BEG EM rechtzeitig gestellt wurde, bewilligt das BAFA in diesem Fall eine Förderung in Höhe von 15 Prozent für diese Einzelmaßnahme.
Weil der Energieberater zuvor einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt hat, in dem die Fassadendämmung geplant war, kommt ein iSFP-Bonus mit weiteren 5 Prozent dazu. Die Höhe der Förderung entspricht so 4.000 Euro.
Beispiel 2
Ein Einfamilienhaus wird komplett nach Effizienzhaus-Standard 85 saniert. Neben einer Fassadendämmung für rund 20.000 Euro wird auch eine Dachdämmung bestehend aus einer Aufsparrendämmung für rund 15.000 Euro und einer Zwischensparrendämmung für rund 5.000 Euro installiert. Die ohnehin fällige Neueindeckung des Daches kostet weitere 10.000 Euro. Sie wird im Zuge der Dämmungsmaßnahmen als förderfähige Nebenarbeit gleich mitgefördert.
Außerdem wird eine Wärmepumpe für 25.000 Euro installiert und es werden neue Fenster für rund 9.000 Euro eingebaut. Es entsteht also eine Gesamtrechnung von 64.000 Euro. Der Betrag wird mit 10 Prozent (inkl. aller möglichen Boni) der Investitionskosten von der KfW gefördert (KfW-Kredit 261 inkl. Tilgungszuschuss). Insgesamt erhält der Bauherr somit eine Förderung von 6.400 Euro. Davon entfallen alleine 3.000 Euro auf die Dämmung und die Neueindeckung.
Förderung Dämmung: Beantragung und Tipps
Um eine Förderung von BAFA oder KfW zu erhalten, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste davon ist, dass der Antrag auf Förderung form- und fristgerecht gestellt wird. Dabei gilt seit 2024 für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) vor dem Förderantrag einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag unterschrieben zu haben. In diesem muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten sein. Der Vertrag gilt also erst dann, wenn Sie eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten.
Anders sieht es aus bei der Beantragung von BEG WG, also Kreditförderungen der KfW, wie das Programm KfW 261. KfW Kredite müssen über einen Finanzierungspartner beantragt werden, also meist die Hausbank. Dabei muss ein Energieberater eingebunden werden, der Ihnen eine „Bestätigung zum Antrag“ ausstellt.
Bei einer neuen Dämmung muss auch generell ein speziell geschulter Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) eingebunden werden.
Für die BAFA-Förderung muss der Experte zuvor eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen, damit der Antrag überhaupt eingereicht werden kann. Wenn der iSFP-Bonus in Anspruch genommen werden soll, muss vom Energieberater vorab ein Sanierungsfahrplan erstellt werden. Für die Förderkredite der KfW hingegen benötigen Sie den Experten gleich doppelt: einmal vor der Umsetzung und einmal danach. Dann muss er die Planung bzw. Durchführung Ihres Projektes dem Finanzierungspartner (z. B. Ihrer Hausbank) bestätigen. Andernfalls erhalten Sie keine Förderung in Form des Tilgungszuschusses ausgezahlt.
Ein Tipp: Unsere zertifizierten Energieberater kennen sich auch mit förderfähigen Nebenarbeiten aus, deren Förderung sie gleich mit beantragen können. So steigt die Förderung, wie Sie am Beispiel oben (Dachdämmung + Dacheindeckung) sehen konnten. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich einfach an unser Berater. Sie helfen gerne.
Kosten für den Energieberater
Selbstverständlich kostet die Leistung des Energieberaters auch Geld. Allerdings können Sie auch die Leistungen des Energieberaters fördern lassen. Geht es um BAFA-Förderungen für die Erstellung eines iSFP, sind 50 Prozent der Kosten für den Energieberater als Förderung vorgesehen, maximal werden für die Beratung jedoch 650 Euro bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten erstattet.
Bei der KfW steht im Rahmen des Programms 261 ebenfalls eine Förderung für die Baubegleitung durch den Energie-Effizienz-Experten zur Verfügung. Die Förderung beträgt 50 Prozent von bis zu 10.000 Euro (also bis zu 5.000 Euro).
Keine nachträgliche Förderung
Wie schon erwähnt ist der Antrag auf Förderung rechtzeitig unter Einbindung eines Energieberaters vor Baubeginn zu stellen bzw. dem Finanzierungspartner die Dokumente zur Beantragung zur Verfügung zu stellen. Wird der Antrag nicht fristgerecht eingereicht, verfällt der Anspruch auf eine Förderung. Das gilt selbst für den Fall, dass ansonsten sämtliche technischen und formalen Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Eine nachträgliche Förderung ist also ausgeschlossen.
Förderung Dämmung: Regionale Zuschüsse nutzen
Neben der BAFA- und KfW-Förderung auf Bundesebene gibt es auch auf regionaler Ebene zahlreiche Förderprogramme, die energetische Sanierungen fördern. Und auch viele Städte bieten Sanierungs-Förderung an.
Diese beinhaltet selbstverständlich auch Dämmungen der Gebäudehülle. Wenn Sie herausfinden wollen, ob und wie viel Förderung Ihre Region bietet, wenden Sie sich an unsere zertifizierten Berater. In der folgenden Tabelle finden Sie einige Beispiele von Kombinationen von Bundesmitteln und regionalen Fördermitteln.
Stadt | Maßnahme | Kosten | BAFA BEG-Förderung (Einzelmaßnahme, 15 %) | Regionale Förderung | Förderung gesamt |
---|---|---|---|---|---|
Hamburg | Außendämmung Außenwände | ca. 20.000 € | 3.000 €* | 4.745 €* (IFB, Wärmeschutz im Gebäudebestand, 36,50 € / m²) | 7.745 € |
Bremen | Außendämmung Außenwände | 1.820 €* (BreMo GbR, Wärmeschutz im Gebäudebestand, 14 € / m²) | 4.820 € | ||
Hannover | Außendämmung Außenwände | 3.360 €** (Landeshauptstadt Hannover: Energieeffizienz mit stabilen Mieten, 24 € / m²) | 6.360 € |
* Fassadenfläche (130 m²) ist Bemessungsgrundlage, ** Wohnfläche (140 m²) ist Bemessungsgrundlage
Regionale und nationale Förderungen kombinieren
Wie Sie sehen, kann man für Dämmungen auch auf regionaler Ebene lohnende Förderung erhalten. Eine Kombination von Förderungen auf Bundesebene und städtischen Förderungen erhöht die Summe der Fördergelder teilweise deutlich und ist daher auch unbedingt zu empfehlen, um eine möglichst hohe Gesamt-Förderung zu erhalten. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Berater. Wir helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.