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Förderung für eine neue Heizung

Von Jens Piasecki
Bild: Gas-Hybridheizung mit Förderung
Moderne Gas-Hybridheizung

Wer seine Heizung modernisieren lässt und dabei auf erneuerbare Energien umstellt, kann in Deutschland nach der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz BAFA - eine Zuschuss-Förderung bis zu 40 Prozent der Kosten erhalten (BEG EM). Seit der Novellierung der BEG vom 28.07.2022 können Sie jedoch nicht mehr auf den Kredit 262 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgreifen (BEG EM).

Um die Förderung zu erhalten, sind allerdings zahlreiche Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Welche das sind, wie hoch die Förderung ist, worauf beim Antrag auf Förderung zu achten ist und wie Ihnen ein Energieberater bei der Sanierung der Heizung nutzen kann, erfahren Sie im folgenden Artikel.


Inhalte auf dieser Seite


    Aktueller Stand zur Förderung in 2024

    Förderung für Heizung nach BEG
    BAFA Förderung für erneuerbare Wärme

    Nachdem die Förderung für Heizungen durch die Novellierung Anfang 2020 fast ausschließlich in die Hände des BAFA übergegangen ist, wurde die Förderung Anfang 2021 erneut überarbeitet und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst und neu strukturiert. Außerdem wurden neue Effizienzhaus-Klassen und Boni eingeführt. Im Januar 2024 kam es zu einer weiteren Anpassung der BEG.

    Für die Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme im Altbau mit Zuschüssen ist das BAFA alleine verantwortlich (BEG EM). In der BEG EM werden Heizungen gefördert, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten. Seit 01.07.2021 bot die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) alternativ zum BAFA-Zuschuss den Kredit KfW 262 inklusive Tilgungszuschuss an, falls das Kapital zur Anschaffung der neuen Heizung nicht ausreichte. Dieses Programm wurde jedoch, wie bereits erwähnt, im Zuge der BEG Novelle vom 28.07.2022 eingestellt. Zudem bietet die KfW im Programm KfW 433 Förderung für Brennstoffzellen an. Die Förderung für Ölheizungen wurde dagegen bereits 2020 vollständig eingestellt. Gas-Heizungen werden seit dem 28.07.2022 überhaupt nicht mehr gefördert. Das gilt auch, wenn ihr Ausbau zu einer Gas-Hybridheizung vorbereitet oder sie gleich als solche installiert werden.

    Ansonsten bietet die KfW im Rahmen von Komplettsanierungen oder Neubauten zum Effizienzhaus indirekte Förderung für Heizungen. Seit 01.07.2021 gilt hier die BEG WG. In ihr wurden die alten Programme der KfW zur Förderung der Sanierung oder des Neubaus von Wohngebäuden nach Effizienzhaus-Standard zusammengefasst. Sie werden als Kredit inklusive Tilgungszuschuss angeboten und gelten sowohl für Komplettsanierungen als auch für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard gleichermaßen. Die Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme im Neubau - wie man sie vom BAFA bis zum 31.12.2020 erhalten konnte - existiert dagegen seit 01.01.2021 nicht mehr.

    Heizung samt Förderung direkt von RENEWA

    Wer sein Haus saniert oder neu baut und eine neue Heizung braucht, hat die Qual der Auswahl: Das Angebot ist groß und die Frage, welche die beste Heizung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an, welche Heizung sich für welchen Zweck am besten eignet. In einem schlecht gedämmten Haus ist es z. B. nicht sinnvoll, eine Wärmepumpe zu installieren, da sie ihr Potenzial hier nicht wirklich ausschöpfen kann.

    Wir von RENEWA verfügen dank unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Gebäudesanierung über eine umfangreiche Expertise zum Thema Heizungs-Technik. Unsere zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) können nach einer Ermittlung des Status quo Ihrer Immobilie berechnen, welche Heizung am besten für Ihre Zwecke geeignet ist. Die Nutzung des RENEWA-Energieberatungs-Service bietet Ihnen aber noch weitere Vorteile. So sind unsere Berater bestens mit der Förderlandschaft in Deutschland vertraut und wissen genau, wo es Förderung für die neue Heizung gibt und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind.

    So ist der Antrag zum Beispiel immer VOR Sanierungs- oder Baubeginn einzureichen. Zudem wissen unsere Berater, welche Förderungen miteinander kombinierbar sind und übernehmen auch gleich die form- und fristgerechte Beantragung beim Förderinstitut bzw. dem Finanzierungspartner (Kredit). Darüber hinaus sucht und findet RENEWA die geeigneten Fachbetriebe und koordiniert deren Arbeiten Gewerke übergreifend bis zur abschließenden Qualitätskontrolle. Mit dem RENEWA-Energieberatungs-Service brauchen Sie sich also um nichts zu kümmern. Wir erledigen die lästigen Formalitäten für Sie und sorgen dafür, dass Sie eine Förderung für Ihre neue Heizung erhalten, wenn dies möglich ist.


    Heizungssanierung aus einer Hand mit RENEWA

    • RENEWA findet auf Basis einer Bestandsanalyse eine geeignete förderfähige Heizung für Sie.
    • RENEWA findet einen zuverlässigen Fachbetrieb für die Montage und koordiniert die Arbeiten ggf. Gewerke übergreifend.
    • RENEWA findet mögliche Förderungen für Sie und übernimmt auch gleich die Beantragung.
    • Mit RENEWA erhalten Sie eine abschließende Qualitätskontrolle der ausgeführten Arbeiten.

    Alle Heizungen inklusive Förderung im Vergleich

    Bild: Ölheizung ohne Förderung
    Erhalten keine Förderung mehr: Ölheizungen

    Wie bereits erwähnt, ist die Auswahl an Heizungen für Wohngebäude sehr umfangreich. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir einmal alle Heizungen in einer Tabelle zusammengefasst.

    Bei den genannten Preisen gehen wir von Markenprodukten aus, die in der Lage sind, einen 4-Personen-Haushalt in einem 140 Quadratmeter großen Haus mit ausreichend Wärme und Warmwasser zu versorgen. Dabei handelt es sich um Durchschnittspreise inklusive Heizkessel, Zubehör, Installation und Mehrwertsteuer. 

    HeizungKostenFörderprogrammFörderung (Einzelmaßnahme)Kosten abzüglich Förderung
    Öl-Brennwertheizung9.000 €keineskeine9.000 € (keine Förderung)
    Gas-Brennwertheizung*10.000 €BEG EM: BAFA
    oder
    KfW 262
    Förderung wurde zum 28.07.2022 eingestellt.10.000 €
    Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugungab 18.000 €BEG EM: BAFA
    oder
    KfW 262
    Förderung wurde zum 28.07.2022 eingestellt.ab 18.000 €
    Luft-Wasser-Wärmepumpeab 15.000 €BEG EM: BAFAZuschuss bzw. Tilgungszuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten ab 11.250 €
    Sole-Wasser-Wärmepumpe (Bohrung)ab 25.000 €BEG EM: BAFAZuschuss bzw. Tilgungszuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten ab 18.750 €
    Wasser-Wasser-Wärmepumpeab 30.000 €BEG EM: BAFA
    Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten ab 22.500 €
    Luft-Luft-Wärmepumpeab 15.000 €BEG EM: BAFA
    Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten ab 11.250 €
    Pelletheizungab 20.000 €BEG EM: BAFA
    Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss von mindestens 10 % der förderfähigen Investitionskosten ab 18.000 €
    Hackschnitzelheizungab 22.000 €BEG EM: BAFA
    Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss von mindestens 10 % der förderfähigen Investitionskosten ab 19.800 €
    Holzvergaserab 10.000 €BEG EM: BAFA
    Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss von mindestens 10 % der förderfähigen Investitionskostenab 9.000 €
    Solarthermie-Anlage (Heizungsunterstützung)ab 8.000 €BEG EM: BAFA
    Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten ab 6.000 €
    Brennstoffzelle (kein fossiler Brennstoff!)ab 30.000 €KfW 433 Brennstoffzelle6.800 € + 550 € / 100 Watt el, max. 34.300 €ab 19.800** €
    BHKW (kein fossiler Brennstoff!)ab 20.000 €BAFA, Zuschuss Mini-KWKdirekte Förderung wurde zum 01.01.2021 ersatzlos eingestelltab 20.000 € (keine Förderung)
    Fernwärmeab 6.000 €BEG  EM: BAFA Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss von mindestens 25 % der Investitionskosten wenn der Anteil erneuerbarer Energien und / oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmerzeugung mindestens 25 % erreichtab 4.500 €
    Infrarotheizungab 6.000 €keineskeineab 6.000 € (keine Förderung)
    Elektroheizungab. 6.000 €keineskeineab 6.000 € (keine Förderung)

    Quelle: Energieheld.de; * Renewable Ready: vorbereitet zum Ausbau zur Hybridheizung mit Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. ** Leistung der Brennstoffzelle: 0,8 kW el

    Ölheizung

    Die Ölheizung ist der große Verlierer der Novellierung der Förderung energetischer Sanierungen durch die Bundesregierung zum Jahresbeginn 2020. Für sie wurde jegliche Förderung gestrichen. Ab 2026 soll ihr Einbau sogar ganz verboten werden bzw. nur noch in Ausnahmefällen (nämlich dann, wenn es absolut keine akzeptablen bzw. zumutbaren Alternativen gibt) erlaubt sein.

    Das gilt auch für die modernsten Öl-Brennwertheizungen der neusten Generation und sogar dann, wenn die Ölheizung mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien kombiniert wird. Kurzum: Die Tage der Ölheizung sind in Deutschland gezählt. Für sie gibt es als Massenware keine Zukunft mehr. Wer trotzdem noch eine kaufen will, muss mit Kosten um die 9.000 Euro inklusive Einbau rechnen.

    Schwerwiegender dürften jedoch die laufenden Kosten für Brennstoff sein, da die Bundesregierung eine CO2-Steuer aufgelegt hat, die seit 2021 wirksam ist und sich bis 2026 jährlich erhöht. Dann wird geprüft, ob die Steuer weiter erhöht werden soll. Der Preis für Heizöl dürfte also im Vergleich zu anderen Brennstoffen zukünftig überproportional steigen und macht sie so zunehmend unattraktiv. Das sollte man vor der Anschaffung einer Ölheizung bedenken.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Gasheizung

    Die Gasheizung wird nach der Novellierung der BEG vom 28.07.2022 nicht mehr gefördert. Auch Gas-Hybridheizung mit einer Komponente auf Basis erneuerbarer Energien oder Gas-Brennwertheizung in Vorbereitung zu einer solchen (Renewable Ready) werden als Einzelmaßnahme im Bestandsbau nicht mehr gefördert. Mit Gas betriebene Anlagen werden weder vom BAFA noch von der KfW (262, 261, 461) gefördert.

    Wärmepumpen und Holzheizungen

    Für Heizungen wie etwa Wärmepumpen erhält man im Rahmen der BEG EM des BAFA in Bestandsbauten immer mindestens 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss. Der Kredit KfW 262 steht seit dem 28.07.2022 allerdings nicht mehr als Alternative zur Verfügung. Mit der BEG Novelle wurde auch die Öl-Austauschprämie durch den neuen Heizungstausch-Bonus ersetzt. Man hat Anspruch auf diesen Bonus, wenn man eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine auf erneuerbaren Energien basierende Heizung ersetzt. Das Gleiche gilt für Gasetagenheizungen und Gasheizungen, solange deren Inbetriebnahme mindestens zwei Jahrzehnte zurückliegt. In einem solchen Fall ersetzt einem das BAFA sogar bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.

    Weiterhin wurden im Zuge der BEG Novelle der iSFP-Bonus sowie der Innovationsbonus abgeschafft. Allerdings gibt es jetzt einen Bonus für den Einbau von effizienten Wärmepumpen (Wasser-, Erd- und Abwasserwärmepumpen) in Höhe von 5 Prozent. Das entspricht einem maximalen Zuschuss bis zu 24.000 Euro. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung bzw. des Neubaus Förderung von der KfW zu erhalten. Im Altbau können Sie mit dem Kredit KfW 261 über max. 150.000 Euro bis zu 67.500 Euro Förderung bekommen. Im Neubau (BEG WG) können Sie bei gleichem maximalen Kreditvolumen bzw. gleichen förderfähigen Investitionskosten bis zu 30.000 Euro als Förderung erhalten.

    Solarthermie-Anlagen

    Für Solarthermie-Anlagen erhalten Sie nach BEG EM immer mindestens 25 Prozent der Investitionskosten bzw. der Kreditsumme als Förderung, also bis zu 15.000 Euro. Da die Solarthermie-Anlage nicht als alleinige Heizung geeignet ist, gibt es keinen Heizungstausch-Bonus für sie, obwohl auch sie erneuerbare Energien nutzt. Einen iSFP-Bonus können Sie für eine Solarthermie-Anlage seit dem 28.07.2022 nicht mehr bekommen.

    Brennstoffzelle

    Die Brennstoffzelle hat eine Besonderheit zu bieten: Sie erzeugt nicht nur Wärme, sondern sie liefert auch Strom, der für den Eigenbedarf genutzt werden kann. Sie gilt deshalb als umweltfreundlich (kein Öl als Brennstoff!) und wird von der KfW mit einer hohen Förderung bedacht: Mindestens 8.450 Euro erhält man, bei maximal 34.300 Euro liegt die Obergrenze. Dabei ist die Förderung in einen Grundbetrag von 6.800 Euro und 550 Euro für jede weiteren installierten 100 Watt el - mindestens jedoch 8.450 Euro - aufgeteilt.

    BHKW

    Blockheizkraftwerke, kurz BHKW, arbeiten vom Ergebnis her ähnlich wie Brennstoffzellen. Auch sie stellen neben Wärme Strom her, den man selbst nutzen oder ins Netz einspeisen kann. Die direkte BAFA-Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung, der Mini-KWK-Zuschuss, ist jedoch am 31.12.2020 eingestellt worden. Es existiert nur noch eine Einspeisevergütung für eingespeisten Strom, eine Vergütung für vermiedene Netzentgelte und man kann sich vom Zollamt die Steuer für den Brennstoff zurückzahlen lassen (nicht für Öl!). Allerdings kann man im Rahmen von Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard eine anteilige Förderung erhalten, wenn das BHKW ausschließlich erneuerbare Energien zum Betrieb nutzt. Für Sanierungen können Sie einen Zuschuss, bzw. eine Förderung inkl. Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. der Kreditsumme - also max. 67.500 Euro - bekommen. Im Neubau sind es immerhin 20 Prozent - also 30.000 Euro.

    Fernwärme

    Auch der Fernwärmeanschluss wird in der BEG EM gefördert. Dabei steht Ihnen seit 28.07.2022 nur noch der Zuschuss des BAFA zur Verfügung. Der Kredit KfW 262 mit Tilgungszuschuss wurde im Zuge der BEG Novelle eingestellt. Hier kamen zwei Fördertarife infrage: Mindestens 30 Prozent der Kosten, bzw. der Kreditsumme von 60.000 Euro - also max. 18.000 Euro konnten Sie bekommen, wenn die Fernwärme zu mindestens 25 Prozent mit erneuerbaren Energien und / oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wurde. Eine erhöhte Förderung von 35 Prozent - also bis zu 21.000 Euro - erhielten Sie, wenn der erneuerbare Anteil bzw. der Anteil der unvermeidbaren Abwärme bei 55 Prozent lag. Seit dem 28.07.2022 gilt für beide Alternativen nur noch ein Zuschuss von 25 Prozent. Wird die Fernwärme ohne Nutzung erneuerbarer Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme erzeugt, gibt es keine Förderung. Ist der Anteil zu niedrig, sind in Ergänzung dazu auch Ersatzmaßnahmen am Gebäude erlaubt, um förderberechtigt zu sein.

    Wenn Sie den Fernwärmeanschluss im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) fördern lassen, können Sie mit dem Kredit KfW 261 von max. 150.000 Euro eine Förderung inkl. Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro erhalten (45 % der Kreditsumme). Im Neubau (BEG WG) erhalten Sie mit dem Programm KfW 261 ebenfalls einen Kredit über 150.000 Euro und einen Kredit inkl. Tilgungszuschuss von 20 Prozent der Kreditsumme, also 30.000 Euro. Das Programm KfW 461 steht seit dem 28.07.2022 nicht mehr zur Verfügung. Die Kredite und die dazugehörigen Zuschüsse für Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard gelten allerdings immer für die Gesamtkosten. Um die Förderung einer EE-Klasse (gesteigerte Förderung für Anteile erneuerbarer Energien) zu erhalten, müssen mindestens 55 Prozent der Heizenergie mit erneuerbaren Energien und / oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt werden.

    Infrarotheizung

    Die Infrarotheizung ist relativ preiswert in der Anschaffung. Sie nutzt Strom als Energiequelle und erzeugt Strahlungswärme. Es wird deshalb immer wieder behauptet, sie sei besonders effizient. Letztlich liegt ihr Wirkungsgrad aber nur ca. 10 Prozent über dem einer herkömmlichen Elektroheizung. Außerdem handelt es sich nicht um eine Zentralheizung, sondern um viele einzelne Heizkörper. In der Summe ist sie dann zwar billiger als eine normale Heizung, aber man hat damit noch keine Lösung für die Warmwasserbereitung. Und im Betrieb ist sie sehr teuer, weil sie mit Strom betrieben wird. Das ist auch der Grund, warum es keine Förderung für diese Art der Heizung gibt (lediglich Wärmepumpen, die ebenfalls Strom nutzen, werden aufgrund ihrer hohen Effizienz gefördert). Sie ist am besten für selten genutzte bzw. beheizte Räume oder Gebäude (wie z. B. Gäste-WC oder Ferienhaus), Wintergärten oder für extrem gut gedämmte Passivhäuser mit niedrigem Wärmebedarf geeignet.


    Unterschiede zwischen Altbau und Neubau

    Bild: Fußbodenheizung mit Förderung im Altbau
    Wird im Altbau mit gefördert: die Fußbodenheizung

    Bei der Förderung gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Altbau und Neubau. Der Wichtigste dürfte wohl die Tatsache sein, dass Heizungen nur im Bestandsbau direkt als Einzelmaßnahme gefördert werden. Zuständig ist hier bereits seit 01.01.2021 das BAFA (BEG EM). Es fördert ausschließlich mit einmaligen Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

    Seit dem 28.07.2022 kann man nicht mehr alternativ zur Zuschuss-Förderung des BAFA den Kredit KfW 262 mit Tilgungszuschuss erhalten (BEG EM). Außerdem gilt seit dem 01.07.2022 die BEG WG für Wohngebäude. Sie ersetzt die bisherigen Programme der KfW zur Förderung von Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard und wird als Kredit 261 mit Tilgungszuschuss angeboten. Die Zuschuss-Förderung KfW 461 gibt es seit dem 28.07.2022 nicht mehr. 

    Dabei gelten für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard wesentlich höhere Mindestanforderungen, um eine Förderung zu erhalten. Allerdings gibt es im Neubau die sogenannten NH-Klassen für besonders nachhaltiges Bauen. Diese Förderung fehlt im Altbau. Dort gibt es nur die sogenannten EE-Klassen für besonders energieeffiziente Gebäude / Technologien, die es für Neubauten auch gibt. Insgesamt werden Sanierungen von Bestandsbauten höher und umfangreicher gefördert als Neubauten. Das gilt auch hinsichtlich der sogenannten Umfeldmaßnahmen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, helfen unsere zertifizierten Berater Ihnen gerne. 


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    Regionale Programme beachten!

    Bild: Berlin bietet Förderung für eine neue Heizung
    Regionale Förderung gibt es fast überall

    Bislang haben wir über Förderungen auf Bundesebene gesprochen. Es lohnt sich jedoch durchaus, auch einen Blick auf regionale Förderprogramme zu werfen. Hier findet man in Ergänzung zur Förderung auf Bundesebene häufig weitere lohnende Förderprogramme.

    Leider können wir an dieser Stelle nicht viel weiter ins Detail gehen, da dies in Anbetracht der Menge an regionalen Förderprogrammen den Rahmen sprengen würde. Einen kleinen Ausschnitt städtischer Förderprogramme zur Veranschaulichung finden Sie dennoch hier bzw. in der nachfolgenden Tabelle.

    StadtMaßnahme / HeizungKostenBAFA-FörderungRegionale FörderungFörderung gesamt
    BerlinSole-Wasser-Wärmepumpe25.000 €6.250 €IBB HeizungstauschPLUS: 3.500 €9.750 €
    HamburgIFB „Erneuerbare Wärme”: 100 € / kW Nennwärmeleistung, mindestens 4.000 € + 15 % der Bohrungskosten10.250 €
    HannoverproKlima Wärmepumpe: 5.000 €11.250 €
    StuttgartEnergiesparprogramm: max. 2.000 € / Gebäude8.250 €

    Sollte Ihre Stadt bzw. Ihre Region nicht mit aufgeführt sein, wenden Sie sich einfach an unsere Berater. Sie kennen sich in der Förderlandschaft Deutschlands bestens aus und wissen im Zweifel auch, woher sie weiterführende Informationen zu Förderungen in Ihrer Region bekommen. Wir helfen Ihnen gerne und prüfen, ob die Programme in Ihrer Region mit der bundesweiten Förderung kombinierbar sind. Lassen Sie sich die regionale Förderung nicht entgehen und nutzen Sie unser Angebotsformular. Es lohnt sich!


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