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Förderung Heizung in 2026

RENEWA Beraterin berät Kunden im Showroom zur Förderung von Wärmepumpen
Wir beraten Sie gerne zur Förderung von Heizungen.

Wer seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung auf Basis erneuerbarer Energien austauscht, kann 2026 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen hohen Zuschuss erhalten. Je nach Einkommen, bestehender Heizung und neuer Heiztechnik sind 30 bis 80 Prozent Förderung möglich. Bei einem Einfamilienhaus beziehungsweise der ersten Wohneinheit werden dabei Kosten von maximal 28.000 Euro berücksichtigt. Damit sind 2026 bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich.

Gefördert wird dabei nicht nur die neue Heizung selbst. Auch zahlreiche Arbeiten, die unmittelbar mit dem Heizungstausch zusammenhängen, können berücksichtigt werden – beispielsweise der Ausbau der alten Heizung, die Entsorgung eines Öltanks, der hydraulische Abgleich, neue Heizkörper oder der Einbau einer Fußbodenheizung.

Welche Heizungen förderfähig sind, wie sich die Förderung zusammensetzt und welche Voraussetzungen Sie für die einzelnen Boni erfüllen müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.



Inhalte auf dieser Seite


    Förderung Heizungstausch: Aktueller Stand

    RENEWA Sanierungsberater, Lion Horlacher, berät Kunden zu KfW Förderung im Büro
    KfW Förderung für erneuerbare Wärme

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt die bundesweite Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Für den Austausch einer Heizung als Einzelmaßnahme in einem bestehenden Wohngebäude ist die KfW zuständig.

    Gefördert werden vor allem Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen sowie der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz.

    Reine Öl- und Gasheizungen erhalten dagegen keine Förderung mehr. Bei Hybridheizungen kann lediglich der regenerative Teil der Anlage förderfähig sein. Bei einer wasserstofffähigen Gasheizung werden ausschließlich bestimmte Mehrkosten für die spätere Nutzung von 100 Prozent Wasserstoff berücksichtigt.

    Heizung samt Förderung direkt von RENEWA

    Wer seine Heizung erneuern möchte, steht vor zahlreichen Entscheidungen: Welche Technik passt zum Gebäude? Welche Investition ist wirtschaftlich sinnvoll? Welche Fördermittel können genutzt werden? Und welche weiteren Maßnahmen sind notwendig, damit die neue Heizung effizient arbeitet?

    RENEWA betrachtet deshalb nicht nur die Heizung selbst, sondern das gesamte Gebäude. Unsere Energie-Effizienz-Experten prüfen den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und unterstützen Sie dabei, eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.

    Gleichzeitig prüfen wir die verfügbaren Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung. Auf Wunsch finden wir zudem geeignete Fachbetriebe und begleiten die Umsetzung der Maßnahme.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Heizungssanierung aus einer Hand mit RENEWA

    • RENEWA findet auf Basis einer Bestandsanalyse eine geeignete förderfähige Heizung für Sie.
    • RENEWA findet einen zuverlässigen Fachbetrieb für die Montage und koordiniert die Arbeiten ggf. Gewerke übergreifend.
    • RENEWA findet mögliche Förderungen für Sie und übernimmt auch gleich die Beantragung.
    • Mit RENEWA erhalten Sie eine abschließende Qualitätskontrolle der ausgeführten Arbeiten.

    Heizungen inklusive Förderung im Vergleich

    RENEWA Beraterin berät Kunden zur Heizungs-Förderung im Showroom.
    Erhalten keine Förderung mehr: Ölheizungen

    Wie bereits erwähnt, ist die Auswahl an Heizungen für Wohngebäude sehr umfangreich. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir alle Heizungen und ihre möglichen Förderungen in einer Tabelle zusammengefasst.

    Bei den genannten Preisen gehen wir von Markenprodukten aus, die in der Lage sind, einen 4-Personen-Haushalt in einem 140 Quadratmeter großen Haus mit ausreichend Wärme und Warmwasser zu versorgen. Es handelt sich um Durchschnittspreise inkl. Heizkessel, Zubehör, Installation und Mehrwertsteuer. 

    Wie bereits erwähnt, ist die Auswahl an Heizungen für Wohngebäude sehr umfangreich. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir alle Heizungen und ihre möglichen Förderungen in einer Tabelle zusammengefasst.

    Bei den genannten Preisen gehen wir von Markenprodukten aus, die in der Lage sind, einen 4-Personen-Haushalt in einem 140 Quadratmeter großen Haus mit ausreichend Wärme und Warmwasser zu versorgen. Es handelt sich um Durchschnittspreise inklusive Heizungsanlage, Zubehör, Installation und Mehrwertsteuer. Die tatsächlichen Kosten können je nach Gebäude und technischen Voraussetzungen deutlich abweichen.

    Heizung Kosten Förderprogramm Förderung (Einzelmaßnahme) Kosten abzüglich Förderung
    Öl-Brennwertheizung ab 9.000 € keines keine Förderung ab 9.000 €
    Gas-Brennwertheizung ab 10.000 € keines keine Förderung ab 10.000 €
    Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung ab 18.000 € BEG EM: KfW* Nur der förderfähige erneuerbare Anteil kann bezuschusst werden. abhängig vom förderfähigen Anlagenanteil
    Luft-Wasser-Wärmepumpe ab 15.000 € BEG EM: KfW 30 % Grundförderung; mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 80 % ab 3.000 – 10.500 €
    Sole-Wasser-Wärmepumpe (Bohrung) ab 25.000 € BEG EM: KfW 30 % Grundförderung; mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 80 % ab 5.000 – 17.500 €
    Wasser-Wasser-Wärmepumpe ab 30.000 € BEG EM: KfW 30 % Grundförderung; mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 80 % ab 7.600 – 21.600 €
    Luft-Luft-Wärmepumpe ab 15.000 € BEG EM: KfW 30 % Grundförderung; mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 80 % ab 3.000 – 10.500 €
    Pelletheizung ab 20.000 € BEG EM: KfW 30 % Grundförderung; mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 80 % ab 4.000 – 14.000 €
    Hackschnitzelheizung ab 22.000 € BEG EM: KfW 30 % Grundförderung; mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 80 % ab 4.400 – 15.400 €
    Holzvergaser ab 10.000 € BEG EM: KfW 30 % Grundförderung; mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 80 % ab 2.000 – 7.000 €
    Solarthermie-Anlage (Heizungsunterstützung) ab 8.000 € BEG EM: KfW 30 % Grundförderung; weitere Boni sind abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen ab 5.600 € bei 30 % Förderung
    Brennstoffzelle (kein fossiler Brennstoff) ab 30.000 € BEG EM: KfW 30 % Grundförderung bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen ab 21.600 € bei 30 % Förderung
    BHKW (mit grünem Wasserstoff) ab 20.000 € BEG EM: KfW* Förderung nur bei Erfüllung der technischen Voraussetzungen abhängig von der Förderfähigkeit
    Fernwärme ab 6.000 € BEG EM: KfW 30 % Grundförderung für den Anschluss an ein förderfähiges Wärmenetz; weitere Boni sind abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen ab 4.200 € bei 30 % Förderung
    Infrarotheizung ab 6.000 € keines keine Förderung ab 6.000 €
    Elektroheizung ab 6.000 € keines keine Förderung ab 6.000 €

    Hinweis: Die maximale Förderquote von 80 % gilt nur bei Erfüllung der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen. Ohne zusätzliche Boni beträgt die Grundförderung 30 %. Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit werden 2026 maximal 28.000 € Investitionskosten berücksichtigt. Damit beträgt der maximale Zuschuss 22.400 €. Bei höheren Investitionskosten muss der über 28.000 € hinausgehende Betrag vollständig selbst getragen werden.

    * Bei Hybrid- und weiteren kombinierten Heizsystemen hängt die Förderung von der konkreten technischen Ausführung und dem förderfähigen Anteil der Anlage ab.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme

    Förderfähige Heizungen

    Die KfW fördert im Bestand insbesondere Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen. Förderfähig sind unter anderem:

    • Wärmepumpen: Gefördert werden elektrisch angetriebene Luft-, Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen, sofern sie die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.
    • Biomasseheizungen: Dazu gehören unter anderem Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserheizungen. Die Anlagen müssen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.
    • Brennstoffzellenheizungen: Voraussetzung ist unter anderem der Betrieb mit grünem Wasserstoff oder Biomethan.
    • Solarthermieanlagen: Förderfähig sind Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, sofern die technischen Anforderungen erfüllt werden.
    • Anschluss an ein Wärmenetz: Auch der Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze kann einschließlich bestimmter damit verbundener Kosten gefördert werden.
    • Anschluss an ein Gebäudenetz
    • Hybridheizungen: Hier ist grundsätzlich nur der regenerative Bestandteil der Anlage förderfähig.
    • Wasserstofffähige Heizungen: Hier werden lediglich die Mehrkosten berücksichtigt, die notwendig sind, um die Heizung für einen späteren Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff vorzubereiten.

    Reine Öl- und Gasheizungen werden nicht gefördert.

    Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

    Die Förderung setzt sich 2026 aus einer Grundförderung von 30 Prozent sowie möglichen zusätzlichen Boni zusammen. Je nach persönlicher Situation können dadurch bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden.

    Bei einem Einfamilienhaus beziehungsweise der ersten Wohneinheit werden maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.

    Damit liegt der maximal mögliche Zuschuss 2026 bei 22.400 Euro.

    30 % Grundförderung

    Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung erhalten Eigentümer grundsätzlich eine Grundförderung von 30 Prozent.

    Die Grundförderung ist unabhängig davon möglich, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um ein bestehendes Gebäude handelt und die neue Heizung die technischen Förderbedingungen erfüllt.

    Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten entspricht die Grundförderung einem Zuschuss von bis zu 8.400 Euro.

    16 % Klimageschwindigkeitsbonus

    Selbstnutzende Eigentümer können 2026 zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent erhalten.

    Der Bonus kommt insbesondere beim Austausch bestimmter alter Heizungen infrage. Dazu zählen unter anderem:

    • Ölheizungen
    • Kohleheizungen
    • Gasetagenheizungen
    • Nachtspeicherheizungen
    • bestimmte Gasheizungen
    • bestimmte Biomasseheizungen

    Bei Gas- und Biomasseheizungen gelten zusätzliche Anforderungen an das Alter der Anlage. Zudem muss die alte Heizung bei Antragstellung noch funktionsfähig sein.

    Wichtig ist außerdem: Nach dem Heizungstausch darf grundsätzlich kein fossiler Brennstoff mehr für die Wärmeversorgung eingesetzt werden.

    Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum.

    Ab dem 1. Februar 2027 soll der Bonus schrittweise sinken. Nach den derzeitigen Regelungen reduziert er sich anschließend halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte und läuft im August 2028 aus.

    10 bis 40 % Einkommensbonus

    Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümer abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen einen Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent erhalten.

    2026 gilt folgende Staffelung:

    • bis 30.000 Euro: 40 % Einkommensbonus
    • 30.001 bis 40.000 Euro: 30 % Einkommensbonus
    • 40.001 bis 50.000 Euro: 10 % Einkommensbonus

    Auch der Einkommensbonus gilt ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum.

    Familienzuschuss für Haushalte mit Kindern

    Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern wird das für die Förderung relevante Einkommen rechnerisch reduziert. Der Familienzuschuss kann dadurch dazu führen, dass Familien einen höheren Einkommensbonus erhalten oder überhaupt erst Anspruch darauf haben.

    Das zu berücksichtigende Jahreseinkommen wird dabei rechnerisch um 10.000 Euro reduziert.

    Dadurch ergeben sich beispielsweise folgende Konstellationen:

    • 30.001 bis 40.000 Euro Einkommen + mindestens ein minderjähriges Kind: 40 % Einkommensbonus
    • 40.001 bis 50.000 Euro Einkommen + mindestens ein minderjähriges Kind: 30 % Einkommensbonus
    • 50.001 bis 60.000 Euro Einkommen + mindestens ein minderjähriges Kind: 10 % Einkommensbonus

    Für die Ermittlung des Einkommens werden entsprechende Einkommensteuerbescheide herangezogen.

    Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Einkommensbonus
    bis 30.000 € 40 %
    30.001 bis 40.000 € 30 %
    40.001 bis 50.000 € 10 %

    Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern kann sich die für den Einkommensbonus maßgebliche Einkommensgrenze durch den Familienzuschuss erhöhen.

    Förderung auf maximal 70 bzw. 80 % begrenzt

    Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können grundsätzlich miteinander kombiniert werden. Die Gesamtförderung ist jedoch gedeckelt.

    Für Haushalte mit einem relevanten Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro sowie Haushalte, die durch den Familienzuschuss dieser Einkommensstufe zugeordnet werden, beträgt die maximale Förderung 80 Prozent.

    Für alle anderen Haushalte liegt die Obergrenze bei 70 Prozent.

    Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von:

    80 % von 28.000 Euro = 22.400 Euro

    Förderbaustein Förderhöhe Voraussetzungen
    Grundförderung 30 % Einbau einer förderfähigen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
    Klimageschwindigkeitsbonus +16 % Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen, z. B. Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen
    Einkommensbonus +10 bis 40 % Für selbstnutzende Eigentümer abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen
    Maximale Förderung bis zu 80 % Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen; ansonsten maximal 70 %
    Förderfähige Kosten bis zu 28.000 € Für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit

    Maximaler Zuschuss: Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten und einem Fördersatz von 80 Prozent sind bis zu 22.400 Euro Förderung möglich.


    Förderung Heizung: nach Heizungsart

    Wärmepumpe

    Wärmepumpen gehören zu den wichtigsten geförderten Heizsystemen. Förderfähig sind unter anderem Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, sofern die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.

    2026 beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich vom Klimageschwindigkeitsbonus und – abhängig vom Haushaltseinkommen – vom Einkommensbonus profitieren.

    Damit sind insgesamt bis zu 80 Prozent Förderung möglich.

    Biomasseheizung

    Auch Pellet-, Hackschnitzel- und bestimmte Scheitholzheizungen können gefördert werden, wenn sie die technischen Anforderungen und vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte erfüllen.

    Für den Klimageschwindigkeitsbonus gelten bei Biomasseheizungen zusätzliche Voraussetzungen. Die Anlage muss unter anderem mit einer Solarthermieanlage, einer Wärmepumpe oder einer Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung kombiniert werden.

    Solarthermie

    Auch Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung oder Unterstützung der Heizung können im Rahmen der BEG gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage die entsprechenden technischen Förderbedingungen erfüllt.

    Brennstoffzellenheizung

    Brennstoffzellenheizungen können ebenfalls förderfähig sein. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Anlage mit einem förderfähigen Energieträger wie grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben wird.

    Fernwärme

    Auch der Anschluss eines bestehenden Gebäudes an ein Wärme- beziehungsweise Fernwärmenetz wird gefördert. Neben dem eigentlichen Anschluss können unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere dafür notwendige Arbeiten berücksichtigt werden.

    Gasheizung

    Für eine klassische Gasheizung gibt es keine staatliche Heizungsförderung mehr.

    Bei Hybridheizungen kann jedoch der regenerative Bestandteil der Anlage förderfähig sein. Bei wasserstofffähigen Gasheizungen werden ausschließlich bestimmte Mehrkosten berücksichtigt, die für die spätere Nutzung von 100 Prozent Wasserstoff entstehen.

    Ölheizung

    Für den Einbau einer neuen Ölheizung ist jegliche Förderung gestrichen. Wer eine bestehende Ölheizung gegen ein förderfähiges Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien austauscht, kann als selbstnutzender Eigentümer dagegen vom Klimageschwindigkeitsbonus profitieren.


    Alternative Förderungen für Alt- und Neubau

    Lion Horlacher bei der Installation einer Fußbodenheizung
    Wird im Altbau mit gefördert: die Fußbodenheizung

    Bei der Förderung gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Altbau und Neubau. Heizungen werden nur im Bestandsbau direkt als Einzelmaßnahme mit einem Zuschuss gefördert werden. 

    Eine Alternative für den Altbau stellt das Programm KfW 261 für Komplett-Sanierungen dar. Hier können Sie unter Berücksichtigung aller möglichen Boni einen Fördersatz von bis zu 35 Prozent auf einen Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro erhalten. Das bedeutet, dass Sie bis zu 52.500 Euro Förderung erhalten, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Über diesen Kredit können Sie Ihre Heizung, zum Beispiel eine nachgerüstete Fußbodenheizung, mit fördern lassen.

    Für den klimafreundlichen Neubau gibt es das KfW Programm 297. Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nach­haltig Ihre Immobilie ist. Maximal können Sie einen Kredit von bis zu 150.000 Euro erhalten. Auch hier können Sie Ihre Heizung mit fördern lassen.

    Dabei gelten für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard wesentlich höhere Mindestanforderungen, um eine Förderung zu erhalten. Im Neubau gibt es die sogenannten NH-Klassen für besonders nachhaltiges Bauen. Diese Förderung fehlt im Altbau. Dort gibt es nur die sogenannten EE-Klassen für besonders energieeffiziente Gebäude / Technologien, die es für Neubauten auch gibt. Insgesamt werden Sanierungen von Bestandsbauten höher und umfangreicher gefördert als Neubauten. Das gilt auch hinsichtlich der sogenannten Umfeldmaßnahmen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, helfen unsere zertifizierten Berater Ihnen gerne. 


    Regionale Programme beachten!

    Michael Suer, Geschäftsführer von RENEWA vor Deutschlandkarte
    Regionale Förderung gibt es fast überall

    Bislang haben wir über Förderungen auf Bundesebene gesprochen. Es lohnt sich jedoch durchaus, auch einen Blick auf regionale Förderprogramme zu werfen. Hier findet man in Ergänzung zur Förderung auf Bundesebene häufig weitere lohnende Förderprogramme.

    Leider können wir an dieser Stelle nicht viel weiter ins Detail gehen, da dies in Anbetracht der Menge an regionalen Förderprogrammen den Rahmen sprengen würde. Einen kleinen Ausschnitt städtischer Förderprogramme zur Veranschaulichung finden Sie dennoch hier bzw. in der nachfolgenden Tabelle.

    StadtMaßnahme / HeizungKostenKfW-FörderungRegionale FörderungFörderung gesamt
    BerlinSole-Wasser-Wärmepumpe25.000 €7.500 €IBB HeizungstauschPLUS: 3.500 €9.750 €
    HamburgIFB „Erneuerbare Wärme”: 100 € / kW Nennwärmeleistung, mindestens 4.000 € + 15 % der Bohrungskosten10.250 €
    HannoverproKlima Wärmepumpe: 5.000 €11.250 €
    StuttgartEnergiesparprogramm: max. 2.000 € / Gebäude8.250 €

    Sollte Ihre Stadt bzw. Ihre Region nicht mit aufgeführt sein, wenden Sie sich einfach an unsere Berater. Sie kennen sich in der Förderlandschaft Deutschlands bestens aus und wissen im Zweifel auch, woher sie weiterführende Informationen zu Förderungen in Ihrer Region bekommen. Wir helfen Ihnen gerne und prüfen, ob die Programme in Ihrer Region mit der bundesweiten Förderung kombinierbar sind. Lassen Sie sich die regionale Förderung nicht entgehen und nutzen Sie unser Angebotsformular. Es lohnt sich!


    So beantragen Sie die Heizungsförderung

    Für eine erfolgreiche Förderung ist die richtige Reihenfolge entscheidend.

    1. Heizung planen

    Lassen Sie zunächst prüfen, welches Heizsystem technisch und wirtschaftlich zu Ihrem Gebäude passt.

    2. Angebot einholen und Vertrag abschließen

    Für die Antragstellung benötigen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb. Dieser muss eine entsprechende Förderklausel enthalten, durch die die Durchführung des Vorhabens an die Förderzusage gekoppelt wird.

    3. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen

    Der Fachbetrieb beziehungsweise ein Energie-Effizienz-Experte erstellt die erforderliche „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Die dazugehörige BzA-ID benötigen Sie für den Förderantrag.

    4. Förderung bei der KfW beantragen

    Anschließend stellen Sie den Antrag über das KfW-Portal „Meine KfW“.

    5. Förderzusage abwarten

    Beginnen Sie mit den Arbeiten erst, wenn die Voraussetzungen für einen förderunschädlichen Vorhabenbeginn erfüllt sind.

    6. Heizung einbauen

    Nach der Förderzusage kann der Heizungstausch umgesetzt werden. Für die Durchführung stehen grundsätzlich bis zu 36 Monate zur Verfügung.

    7. Nachweise einreichen

    Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Fachbetrieb die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Zusammen mit den erforderlichen Rechnungen und weiteren Nachweisen wird diese bei der KfW eingereicht.

    8. Zuschuss erhalten

    Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Förderbetrag aus.

    Zum Autor: Vincent Kern

    Vincent Kern, Energieberater bei RENEWA vor dem Bürogebäude

    Vincent Kern ist seit 2022 im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und arbeitet als Energie-Effizienzexperte bei RENEWA. Nach seinem Einstieg über ein Traineeprogramm und der Weiterentwicklung zum Junior-Energieberater bringt er heute fundierte Erfahrung in die Planung und Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen ein. Mit seinem Hintergrund im Ingenieurwesen sowie seiner handwerklichen Ausbildung verbindet er technisches Know-how mit praktischer Umsetzungskompetenz.

    Vincents Anliegen: energetische Sanierungen ganzheitlich denken – von der Planung bis zur Umsetzung auf der Baustelle. Hier gelangen Sie zu Vincents LinkedIn Profil.


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