KWK-Förderung von KfW: staatliche Hilfen für Brennstoffzelle und BHKW
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) wie eine Brennstoffzelle anzuschaffen, der kann von der KfW hohe staatliche Förderungen erhalten.
Grundsätzlich gilt es vor dem Kauf herauszufinden, ob eine solche Heizung zu einem passt. Für einen wirtschaftlichen Betrieb ist nämlich ein hoher Wärmebedarf Voraussetzung. Welche Änderungen es gibt, was sonst noch zu beachten ist, warum Sie ggf. einen Energieberater brauchen und wie hoch die Förderung jeweils ausfällt, können Sie im folgenden Artikel erfahren.
Hier ist zu beachten, dass der Zuschuss für Mini-BHKWs eingestellt wurde.
Über die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Der Begriff Kraft-Wärme-Kopplung beschreibt im Prinzip die Arbeits- bzw. Wirkungsweise von Blockheizkraftwerken (BHKW) und Brennstoffzellen. Bei der Produktion von Strom entsteht auch (Ab-) Wärme, die zum Heizen (Nah- und Fernwärme) genutzt werden kann.
Aufgrund dieser Effizienz gelten BHKW als umweltfreundlich und werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert (kein Betrieb mit Öl oder Kohle!).
Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Einsatzgebiete von BHKW. Während große BHKW ganze Städte, Stadtteile oder Ortschaften mit Strom und Fernwärme versorgen, sind Mini-BHKW und Mikro-BHKW eher für die Energie- und Wärmeversorgung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern gedacht. Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb ist ein ganzjährig hoher Wärmebedarf.
Brennstoffzellen sind aus technischer Sicht eigentlich keine BHKW. Da sie aber durch eine chemische Reaktion von Wasserstoff und Sauerstoff, an deren Ende nur Wasser als „Abfallstoff” bleibt, ebenfalls Strom und Wärme produzieren, werden sie häufig mit diesen gleichgesetzt und auch von der KfW gefördert. Ihr Vorteil gegenüber BHKW liegt vor allem darin, dass sie schon im Teillastbetrieb sehr effizient arbeiten, während das bei BHKW nur unter Volllast geschieht.
Begriff | Beschreibung/Arbeitsweise | Wirkungsweise |
---|---|---|
KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) | KWK beschreibt Wirkungs- bzw. Arbeitsweise von BHKW und Brennstoffzellen | Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme |
Große KWK-Anlagen / große BHKW | Verbrennen Gas, Öl, Biomasse oder auch Müll, mäßiger Nutzungsgrad der Primärenergie (ca. 50 %) wegen hoher Energieverluste beim Transport von Strom und Wärme | Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, versorgt kleine Städte / Stadtteile / Dörfer mit Strom und Fernwärme |
BHKW (Blockheizkraftwerk) | Nutzt Verbrennungsmotor, verbrennt Öl, Gas, Biomasse, sehr hoher Nutzungsgrad der Primärenergie (90 % unter Volllastbetrieb) | Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, versorgt große Mehrfamilienhäuser / Gebäudeverbände mit Strom und (Nah-) Wärme |
Mini-BHKW / Mikro-BHKW | Nutzt Verbrennungsmotor, verbrennt Öl, Gas oder Biomasse, sehr hoher Nutzungsgrad der Primärenergie (90 % unter Volllastbetrieb) | Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme für Ein- und Mehrfamilienhäuser, überwiegend Eigennutzung |
Nano-BHKW (Produktion eingestellt) | Nutzt Verbrennungsmotor, verbrennt Öl, Gas oder Biomasse, sehr hoher Nutzungsgrad der Primärenergie (90 % unter Volllastbetrieb) | Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme für Einfamilienhäuser, überwiegend Eigennutzung |
Brennstoffzelle | Sehr hoher Nutzungsgrad der Primärenergie (90 % +, schon im Teillastbetrieb sehr effizient). Gewinnt aus Gas oder Öl Wasserstoff und aus dessen Spaltung zu Wasser und Sauerstoff ... | ... Strom und Wärme für Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser, überwiegend Eigennutzung |
KWK-Förderung mit RENEWA beantragen
- KWK-Heizungen sind in der Anschaffung teuer. Deshalb sollte man genau prüfen, ob sich die Anschaffung lohnt. Unsere RENEWA-Energieberater können schon bei der Planung berechnen, ob sich die Anschaffung einer KWK-Heizung über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren wirtschaftlich amortisiert.
- Unsere Berater wissen, wo es Förderung für KWK-Anlagen gibt und ob diese kombinierbar ist. Wenn Sie auf den RENEWA-Service zurückgreifen, beantragen wir auch die Förderung für Sie. Außerdem vermitteln wir einen Fachbetrieb, übernehmen die Baubegleitung und führen eine abschließende Qualitätskontrolle durch.
KfW-Förderung direkt bei RENEWA beantragen
Vor der Anschaffung eines BHKW oder einer Brennstoffzelle sollte unbedingt die Frage nach der Wirtschaftlichkeit und möglichen Förderungen geklärt werden. Für Laien ist es jedoch meist nur schwer möglich, die relevanten Faktoren richtig zu bewerten bzw. zu berechnen. Mit dem Energieberatungs-Service von RENEWA ist dies kein Problem. Unsere Berater verfügen über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet und können die Wirtschaftlichkeit eines BHKW oder einer Brennstoffzelle im Vorfeld der Anschaffung berechnen.
Das gilt vor allem auch für die vielen Förderungen, die zur Verfügung stehen. Für den Erhalt einer Förderung für eine Brennstoffzelle ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) ohnehin vorgeschrieben. Außerdem wissen sie, wo man Förderung für KWK-Heizungen beantragen kann, welche formalen und technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen und stellen auch gleich den Antrag.
Zudem übernehmen wir auch die Suche nach einem vertrauenswürdigen Fachbetrieb, der das BHKW oder die Brennstoffzelle installiert und koordinieren und begleiten dessen Arbeiten und führen abschließend eine Qualitätskontrolle durch. So erhalten Sie die Energieberatung für Ihr BHKW bzw. Ihre Brennstoffzelle, die Beantragung von Förderung, die Vermittlung professioneller Handwerker sowie die Baubegleitung und die Qualitätskontrolle aus einer Hand - Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
KWK-Förderung: Praktische Beispiele
Um Ihnen die Förderung von KWK-Anlagen zu veranschaulichen, haben wir für Sie hier einmal ein paar Beispiele zusammengetragen. Bei den genannten Geräten handelt es sich um Markenprodukte, die für ein 140 Quadratmeter großes Haus mit einem 4-Personen-Haushalt geeignet sind. Bei den Preisen handelt es sich um Durchschnittspreise, die immer die Heizung inklusive Spitzenlastgerät, den Einbau sowie notwendiges Zubehör beinhalten.
BHKW mit 2,8 kW Leistung
Achtung: Mini-BHKW Anlagen mit einer Leistung bis 20 kW werden seit 2020 nicht mehr gefördert!
Brennstoffzelle mit 0,75 kW Leistung
Beispiel 2: In unserem Beispiel wurde die Brennstoffzelle eines renommierten Herstellers mit einer elektrischen Leistung von 0,75 kW in einem Einfamilienhaus installiert. Die Gesamtkosten hierfür betrugen 34.000 Euro. Durch den KfW-Zuschuss der BEG-EM erhält man für eine Brennstoffzelle dieser Leistungsstufe nach aktuellem Fördersatz mindestens 30 bis maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten (30.000 Euro). Das sind 9.000 - 21.000 Euro Förderung.
Da sich die Besitzer des Eigenheims für die Zuschussförderung der KfW entschieden haben, ist der KWK-Zuschlag des BAFA nicht mehr verfügbar. Man erhält also entweder einen Zuschuss oder den Zuschlag für selbst erzeugten und eingespeisten Strom.
KWK-Förderung: Zuschüsse für den Kauf
Für den Kauf einer Brennstoffzelle, bzw. eines BHKW stehen unterschiedliche Förderungen zur Verfügung.
Die Förderung für den Heizungstausch als Einzelmaßnahme läuft seit 2024 über die KfW. Gefördert wird eine neue Brennstoffzellenheizung mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 Euro. Höchstens sind 70 Prozent, also 21.000 Euro Förderung möglich. Folgende Boni können Sie erhalten:
Grundförderung
Grundsätzlich erhalten Sie immer mindestens 30 Prozent Grundförderung für einen Heizungstausch. Die maximal förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 Euro. Damit liegt die maximale Höhe der Grundförderung bei 9.000 Euro.
Klimabonus
Durch den Klimabonus, der bisherige Heizungstausch-Bonus, erhalten Sie weitere 20 Prozent Förderung. Den Bonus erhalten Sie, wenn Sie eine alte Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizung durch eine neue Heizung ersetzen. Auch für den Austausch von Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, erhalten Sie den Bonus. Beachten Sie, dass dieser Bonus in der Höhe zeitlich begrenzt ist. Ab 2029 wird er alle zwei Jahre um 3 Prozent reduziert. Der Klimabonus gilt nur für selbst nutzende Eigentümer – nicht für vermietete Objekte.
Einkommensbonus
Weitere 30 Prozent Förderung steht Haushalten zur Verfügung, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Als Nachweis sind die Einkommenssteuerbescheide aus den Jahren zwei und drei vor Antragstellung zu erbringen. Auch der Einkommensbonus gilt nur für Selbstnutzer und nicht für vermietete Objekte.
Deckelung auf 70 Prozent
Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro gedeckelt. Das heißt, selbst wenn Sie Anspruch auf alle Boni haben, können Sie höchstens 21.000 Euro Förderung erhalten. Die Förderung für den Heizungstausch ist pro Wohneinheit alle 10 Jahre auf diesen Betrag gedeckelt.
Ergänzungskredit 358/359
Seit 2024 können Sie für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen Ergänzungskredit von der KfW (Programm 358/359) erhalten. Der Kredit beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Für Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen unter 90.000 Euro im Jahr liegt, erhalten von der KfW eine Zinsvergünstigung in Relation zu dem marktüblichen Zins. Auch der Kredit KfW 358/359 steht nur für selbst nutzende Eigentümer bereit.
Antragstellung
Bevor Sie Förderung für Einzelmaßnahmen beantragen können, muss ein Handwerkerangebot angenommen worden sein. Das Angebot muss eine Klausel beinhalten, die seine Gültigkeit von der Förderzusage abhängig macht. Grundsätzlich ist die Förderung unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) zu beantragen.
Beachten Sie außerdem, dass eine Brennstoffzelle bzw. ein als Brennstoffzelle fungierendes BHKW nur dann förderfähig ist, wenn es zu 100 Prozent mit Biomethan oder grünem (bzw. blauem) Wasserstoff betrieben wird.
Weitere Förderungen
Es ist zudem möglich, Ihre neue Heizung indirekt mit fördern zu lassen – und zwar über Kreditförderungen der KfW. Hier kommt etwa das Programm 261 infrage. Für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus können Sie bei der KfW einen Antrag für einen Kredit in der Höhe von maximal 150.000 Euro (inkl. Tilgungszuschuss) stellen. Der höchstmögliche Fördersatz liegt hier bei 45 Prozent, was eine Förderung von bis zu 67.500 Euro bedeutet.
Auch bei einem Neubau eines Effizienzhauses können Sie die Heizung indirekt mit fördern lassen. Durch das Programm 297 erhalten Sie einen Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro.
Kumulierung
Seit 2024 können Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Förderprogramme der KfW (BEG WG) kumuliert werden. Eine Maßnahme kann allerdings nur einmal gefördert werden.
Mini-KWK
Mini-BHKW und Mikro-BHKW sind kleinere Anlagen, die für einzelne Haushalte gedacht sind. Da Mini-KWK-Anlagen einen sehr hohen Nutzungsgrad der Primärenergie haben, wurden sie bis 2020 vom BAFA bis zu einer elektrischen Leistung von 20 Kilowatt mit dem Mini-KWK-Zuschuss gefördert. Die Förderung wurde jedoch ersatzlos eingestellt.
Normale KWK-Anlagen (BHKW, Brennstoffzelle)
Den Mini-KWK-Zuschuss erhielten BHKW nur bis zu einer elektrischen Leistung von 20 Kilowatt. BHKW mit mehr Leistung erhalten nur den KWK-Zuschlag für selbst genutzten oder eingespeisten Strom, der KWK-Anlagen aller Größen nach wie vor zusteht. Hier können Sie für einen Zeitraum von 60.000 Volllaststunden (ca. 7 bis 12 Jahre lang) eine Vergütung sowohl für Eingespeisten (0,08 Euro pro Kilowattstunde) als auch für selbst genutzten Strom (0,04 Euro pro Kilowattstunde) erhalten.
Laufende Vergütung für erzeugten Strom
Neben dem KWK-Zuschlag kann man vom Netzbetreiber noch eine Vergütung für eingespeisten Strom erhalten. Die Höhe ist Verhandlungssache. Sie beträgt aber mindestens den KWK-Baseload-Wert von derzeit 0,08227 Euro pro Kilowattstunde.
Außerdem erhält man noch einen Zuschlag für vermiedene Netzentgelte von 0,01 bis 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Hintergrund der vermiedenen Netzentgelte ist, dass die großen Leitungsnetze durch dezentral eingespeisten Strom entlastet werden.
Branchenzugehörigkeit beim Eigenverbrauch
Eine höhere (indirekte) Förderung für selbst erzeugten und verbrauchten Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen können Unternehmen erhalten, indem sie im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von der vollen EEG-Umlage auf eine reduzierte Umlage eingestuft werden. Es handelt sich dabei um Unternehmen, die bei Zahlung der vollen EEG-Umlage im internationalen Wettbewerb nicht mehr konkurrenzfähig wären.
Diese Unternehmen zahlen dann nur 40 Prozent der üblichen EEG-Umlage. Die davon begünstigten Branchen lassen sich dem „Hinweisblatt zur Feststellung der Branchenzugehörigkeit für KWK-Anlagenbetreiber“ des BAFA entnehmen.
Sonstige Förderung: Energiesteuer zurück
Eine weitere, indirekte Förderung kann man in Form einer Steuerrückzahlung für die beim Betrieb der KWK-Anlage verbrauchte Energie (Gas, Biomasse, kein Öl!) erhalten. Voraussetzung ist ein Wirkungsgrad der Anlage von mindestens 70 Prozent.
Außerdem kann man sich auch noch die Stromsteuer für selbst erzeugten und verbrauchten Strom rückerstatten lassen. Die Rückzahlung kann beim regionalen Hauptzollamt beantragt werden. Die Hauptzollämter unterstehen als Behörden dem Bundesfinanzministerium und sind für die Rückerstattung zuständig.
Unser Fazit zu KWK-Heizungen
Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich für Einfamilienhäuser eigentlich - wenn überhaupt - nur die Brennstoffzelle und Mini- bzw. Mikro-BHKW. Voraussetzung ist ein hoher Wärmebedarf, denn die Anlage produziert nur dann Strom, wenn auch geheizt wird.
Für Mehrfamilienhäuser sind KWK-Heizungen schon besser geeignet. Das gilt besonders, wenn z. B. im Erdgeschoss noch ein Gewerbe angesiedelt ist, das viel Strom braucht.
Interessant sind BHKW und Brennstoffzellen vor allem für Kleingewerbe, Krankenhäuser, Hotels, Altenheime, EDV-Zentren, Reihenhaussiedlungen oder größere (gewerbliche) Gebäudeverbände sowie energieintensive (Stromverbrauch) Produktionsbetriebe. Hier kann die Anschaffung und der Betrieb einer KWK-Anlage durchaus rentabel sein. Außerdem bietet sie ein gewisses Maß an Autarkie.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass es sehr viele Faktoren gibt, von denen ein wirtschaftlicher Betrieb eines BHKW bzw. einer Brennstoffzelle abhängig ist. Diese richtig zu bewerten, ist für Laien eigentlich unmöglich. Daher sollte die Immobilie in der BHKW oder Brennstoffzelle installiert werden soll - ebenso wie die Grundkonstellation (Anschaffungskosten, Wärmebedarf, Eigenverbrauch Strom, Einspeisung Strom etc.) - vor der Anschaffung von einem Fachmann geprüft werden. Unsere Berater stehen Ihnen hierbei gerne mit ihrer ganzen Erfahrung zur Seite.