Sanierungsförderung in Berlin
Die Landeshauptstadt Berlin bietet mit verschiedenen Förderprogrammen, wie etwa mit dem Programm “Effiziente GebäudePLUS”, einen attraktiven Zuschuss für Ihr Sanierungsvorhaben. Durch dieses Programm können Sie Fördermittel für den Wärmeschutz Ihrer Gebäudehülle, die Optimierung Ihrer Anlagentechnik oder für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erhalten.
Im folgenden Artikel können Sie mehr über das Berliner Programm “Effiziente GebäudePLUS” erfahren. Zusätzlich können Sie hier herausfinden, wie RENEWA Ihnen dabei hilft, Ihr Sanierungsprojekt in Berlin erfolgreich umzusetzen.
Bestmögliche Förderung in Berlin erhalten mit RENEWA
Für eine Sanierung im Stadtgebiet von Berlin stehen Ihnen nicht nur die gängigen KfW-Fördermittel und BAFA-Zuschüsse zur Verfügung, Sie können diese Förderungen zusätzlich noch mit lokal verfügbaren Förderprogrammen kombinieren.
Unsere Energieberater von RENEWA stehen Ihnen als zuverlässige Ansprechpartner zur Seite und helfen Ihnen dabei, die passenden Fördermittel für Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben zu finden. Zusätzlich unterstützen unsere Energieberater Sie von Anfang bis Ende Ihres Projektes und übernehmen die Qualitätssicherung und die Baubegleitung. So stellen wir sicher, dass alle Maßnahmen nach Ihrer vollen Zufriedenheit abgeschlossen werden und dass Sie die maximal mögliche Menge an Fördermitteln erhalten.
Das müssen Sie beachten
(Stand 2023) Momentan sind nur Anträge für das Fördermodul 3 “Austausch und Optimierung der Anlagentechnik” möglich. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betrieb hat sich dafür entschieden, die momentan verfügbaren Fördermittel nur für den Austausch und die Optimierung von Anlagentechnik bereitzustellen. Anträge für die Fördermodule 1, 2, 4 und 5, die bereits beantragt und genehmigt wurden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Wer kann in Berlin Fördermittel beantragen?
Fördermittel des Programms Effiziente GebäudePLUS können von folgenden Personen, Vereinen oder Gemeinschaften, die sich im Kreis Berlin befinden, beantragt werden:
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Vermieter und Investoren
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Selbstnutzende Wohnungseigentümer
- Vereine, Stiftungen, sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen, etwa für Wohn-, Alten- und Pflegeheime
Für welche Maßnahmen können Fördermittel beantragt werden?
Die Stadt Berlin bietet mit dem Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS, Zuschüsse für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden innerhalb von Berlin zur Verfügung, deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt und angenommen wurde.
Diese Maßnahme ist in fünf verschiedene Fördermodule unterteilt:
Fördermodul | Inhalte/ Maßnahmen |
---|---|
1- Wärmeschutz der Gebäudehülle | Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. z.B: Dämmung der Außenwände; Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren; Dämmung von Decken, Wänden und Dachflächen; Sommerlicher Wärmeschutz |
2- Individueller Sanierungsfahrplan | Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für bestehende Wohngebäude |
3- Austausch und Optimierung der Anlagentechnik | Austausch einer Heizungsanlage (älter als 10 Jahre); Optimierung einer Heizungsanlage (älter als 10 Jahre); Gebäudenetz und Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetz; Einbau, Austausch oder Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen |
4 - Digitale Systeme | Einbau digitaler Systeme in Wohn- und Nichtwohngebäuden; Installation von Steuer- und Regeltechnik; Installation von Systemen zur Betriebsoptimierung; Energiemanagementsysteme; Gebäudeautomatisierung und energieeffiziente Innenbeleuchtungs-Systeme |
5 - Effizienzhaus | Sanierung von bestehenden Wohngebäuden auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses |
Welche Förderungen gibt es in Berlin?
Je nach Maßnahme können Sie Zuschüsse in der Höhe von bis zu 40 Prozent der maximal förderfähigen Kosten erhalten. Insgesamt können Sie pro Sanierungsprojekt einen maximalen Zuschuss von 500.000 Euro erhalten. In den folgenden Abschnitten können Sie sich einen genaueren Überblick über die Fördersätze der verschiedenen Module verschaffen.
Fördermodul 1
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle | Zuschuss förderfähige Kosten | Maximaler Zuschuss je Wohneinheit | Maximaler Zuschuss je Wohneinheit |
---|---|---|---|
Außenwände | 20 % | 20.000 € | 120.000 € |
Fenster, Türen, Außentüren, Vorhangsfassaden und Tore | 20 % | 15.000 € | 60.000 € |
Decken und Wände gegen unbeheizte Räume und Bodenflächen | 20 % | 10.000 € | 60.000 € |
Dachflächen | 30 % | 25.000 € | 120.000 € |
Sommerlicher Wärmeschutz | 10 % | 10.000 € | 60.000 € |
Neben den in der Tabelle genannten Fördermitteln gibt es für diesen Förderbaustein ebenfalls einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent, wenn bei der Dämmung Materialien mit dem Gütezeichen blauer Engel oder dem natureplus-Siegel verwendet werden.
Fördermodul 2
Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes gibt es in diesem Fördermodul einen Zuschuss für Wohngebäude in der Höhe von 750 Euro für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser und einen Zuschuss von 1.000 Euro für Eigentümer:innen oder WEGs von Wohngebäuden mit drei bis maximal 20 Wohneinheiten.
Bei Denkmälern gibt es einen Zuschuss in der Höhe von 1.350 Euro für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und einen Zuschuss von 2.000 Euro für Eigentümer oder WEGs von Wohngebäuden mit drei bis 20 Wohneinheiten.
Fördermodul 3
Für den Austausch einer Heizungsanlage gelten folgende Zuschüsse:
Heizungsanlagen | Zuschüsse |
---|---|
Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready) | 10 % |
Gas-Hybridheizungen | 15 % |
Solarkollektoranlagen | 20 % |
Biomasseheizungen | 25 % |
Wärmepumpen | 25 % |
Innovative Heizungstechnik | 25 % |
Erneuerbaren Energien Hybridheizungen | 25 % |
Für die unterschiedlichen Maßnahmen in diesem Fördermodul sind folgende Zuschüsse und Fördersummen verfügbar:
Maßnahme | Maximal förderfähige Summe | Zuschuss |
---|---|---|
Austausch der Heizungsanlage | Maximal 15.000 € je Wohneinheit für Wohngebäude; maximal 60.000 € für Nichtwohngebäude | 10 - 25 % |
Optimierung der Heizungsanlage | Maximal 15.000 € je Wohneinheit für Wohngebäude; maximal 60.000 € für Nichtwohngebäude | 20 % |
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz | Maximal 15.000 € je Wohneinheit für Wohngebäude; maximal 60.000 € für Nichtwohngebäude | 15 - 20 % |
Einbau, Austausch oder Optimierung einer raumlufttechnischen Anlage | Maximal 15.000 € je Wohneinheit für Wohngebäude; maximal 60.000 € für Nichtwohngebäude | 20 % |
Fördermodul 4
Der Einbau von digitalen Systemen wird in diesem Fördermodul mit einem Zuschuss von 40 Prozent der maximal förderfähigen Kosten gefördert. Für Maßnahmen an Wohngebäuden gibt es einen Zuschuss von 15.000 Euro pro Wohneinheit und einen Zuschuss in der Höhe von 60.000 Euro für Nichtwohngebäude.
Fördermodul 5
Fördermittel werden für folgende KfW-Effizienzhaus Stufen zur Verfügung gestellt:
Effizienzhhaus-Standard | Zuschuss förderfähige Kosten | Maximaler Zuschuss pro Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus Denkmal | 10 % | 10.000 € |
Effizienzhaus 100 | 12,5 % | 12.500 € |
Effizienzhaus 85 | 15 % | 15.000 € |
Effizienzhaus 70 | 20 % | 20.000 € |
Effizienzhaus 55 | 25 % | 25.000 € |
Effizienzhaus 40 | 30 % | 30.000 € |
Sollte bei der Sanierung die Stufe eines Effizienzhauses der EE-Klasse erreicht werden, gibt es im Rahmen des Förderprogramms einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent. Diese Effizienzhaus-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent des Energiebedarf eines Gebäudes mit erneuerbaren Energien abgedeckt wird.
Wie verläuft die Antragstellung?
Damit ein Antrag gültig ist, muss dieser vor Beginn Ihrer Sanierungsmaßnahmen erstellt werden. Reichen Sie Ihr ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den im Antragsformular geforderten Unterlagen und Nachweisen. Im Antragsformular haben Sie die Möglichkeit, mehrere Fördermaßnahmen zu beantragen.
Alternativ können Sie Ihren Förderantrag auch online im Kundenportal der IBB einreichen.
Antragstellung mit Energieberater
Für die Antragstellung selbst haben Sie die Möglichkeit, den Antrag mithilfe eines Energieeffizienz-Experten einzureichen. Bei einem Antrag für die Fördermodule 1, 2 und 5 des Effiziente GebäudePLUS-Programms ist die Zusammenarbeit mit einem Energieeffizienz-Experten verpflichtend, aber auch bei Modul 3 und 4 sinnvoll. Bevor der Antrag erstellt werden kann, muss der von Ihnen eingebundene Energieeffizienz-Experte die energetische Planung der von Ihnen ausgewählten Sanierungsmaßnahmen erstellen und füllt anschließend die Bestätigung zum Antrag aus. Dieses Dokument können Sie hier herunterladen und anschließend von Ihrem Energieeffizienz-Experten ausfüllen lassen.
Antragstellung ohne Energieberater
Die Hilfe eines Energieeffizienz-Experten ist bei einem Antrag für die Fördermodule 3 und 4 optional. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass Ihnen die Kostenvoranschläge für die von Ihnen geplanten Maßnahmen vorliegen. Die gesamte Summe der Kosten muss nämlich angegeben werden und ist ein wichtiger Faktor für die Genehmigung des Antrags. Eine spätere Erhöhung der genehmigten Zuschüsse ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Daher ist es in der Regel immer empfehlenswert, mit einem Energieberater zusammenzuarbeiten, um mögliche Fehler zu vermeiden.
Förderung kombinieren
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, lokale Förderprogramme mit staatlichen Programmen wie die der KfW und des BAFA zu kombinieren, solange dies in den Richtlinien des Programms erlaubt ist. In der Regel sind alle Fördermodule des Effiziente GebäudePLUS-Programms mit Fördermitteln der KfW und des BAFA kombinierbar, solange die totale Summe der Fördergelder nicht über 60 Prozent der förderfähigen Kosten liegt.
Unsere Energieberater von RENEWA berücksichtigen dabei alle möglichen Kombinationsmöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können.