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Biomasseheizung – KfW-Förderung

Von Jens Piasecki
Bild: Pellets für Pelletheizung
Pelletheizungen werden von der KfW gefördert

Die Bundesregierung setzt zum Erreichen ihrer Klimaschutzziele verstärkt auf den Einsatz erneuerbarer Energien, so auch auf das Heizen mit Biomasse. Im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) vergibt seit 2024 die KfW in Bestandsbauten immer mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung für Heizungen wie etwa die Pelletheizung. 

Da Holz bei seiner Verbrennung nur so viel CO2 abgibt, wie es über die Lebensdauer aus der Atmosphäre gefiltert hat, ist es ein klimafreundlicher Brennstoff. Welche Holzheizungen es gibt, wie viel Förderung Sie dafür erhalten können, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist, erfahren Sie im folgenden Artikel.


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    Biomasse-Heizungen: aktuelle Fördermöglichkeiten

    Bild: KfW Förderung für Biomasse-Heizung
    Die Förderung wurde 2024 angepasst

    Grundsätzlich umfasst der Begriff Biomasse im energetischen Kontext alle biotischen Stoffe, aus denen Energie gewonnen werden kann. Dieser Artikel handelt jedoch ausschließlich von Holz als Biomasse und Holzheizungen.

    Fördermöglichkeiten

    Grundsätzlich können Sie Ihre Heizung entweder als Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden (BEG EM) oder anteilig im Zuge eines Neubaus oder einer Komplett-Sanierung (BEG WG) fördern lassen.

    Nach der Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 liegt die Förderung für Biomasseheizungen als Einzelmaßnahme aktuell bei mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro. 

    Neu ist außerdem, dass der Heizungstausch nicht mehr vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), sondern von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert wird. Dabei vergibt die KfW Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bis 2022 konnten Sie für Einzelmaßnahmen auf den Kredit KfW 262 zurückgreifen. Seit 2024 gibt es allerdings einen Ergänzungskredit, der zusätzlich zum Zuschuss beantragt werden kann. Eine Übersicht über die aktuellen Änderungen finden Sie in unserem Artikel zur BEG 2024.

    Möchten Sie den Einbau Ihrer Biomasse-Heizung anteilig am Neubau eines Effizienzhauses mitfördern lassen, können Sie auf die Kreditförderung KfW 297, 298 in Höhe von bis zu 150.000 Euro inklusive Zinsvergünstigung zurückgreifen. 

    Auch bei einer Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) können Sie Ihre Heizung mitfördern lassen. So erhalten Sie einen Kredit von bis zu 150.000 Euro inklusive Fördersatz von bis zu 45 Prozent. Der Fördersatz setzt sich aus einem Tilgungszuschuss sowie möglichen Boni zusammen. So kann man bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten.

    Egal welche Heizung Sie einbauen, es sind zahlreiche technische und formale Fördervoraussetzungen zu erfüllen, um die Förderung auch zu erhalten. Das gilt auch für die zusätzlichen Prämien und Boni, die die KfW anbietet. Ein RENEWA-Energieberater (dena-zertifizierter Energie-Effizienz-Experte) kann Ihnen hier weiterhelfen, sodass Ihre Holzheizung gefördert wird. Seine Leistung ist ebenfalls förderfähig.

    KfW-Förderung mit RENEWA beantragen

    Wir von RENEWA blicken auf viele Jahre Sanierungs-Erfahrung zurück. Unsere Energie-Effizienz-Experten (zertifizierte Energieberater der dena-Expertenliste) wissen genau, welche technischen und formalen Fördervoraussetzungen zu erfüllen sind, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem kennen sie sich in der Förderlandschaft so gut aus, dass sie wissen, aus welchen Quellen weitere Förderungen zu erhalten sind und ob sie sich miteinander kombinieren lassen.

    So erhalten Sie mit dem Energieberatungs-Service von RENEWA eine hohe Förderung für Ihre neue Holzheizung. Wir finden mögliche Förderungen für Sie und übernehmen auch gleich deren form- und fristgerechte Beantragung. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich einfach an unsere Berater. Wir helfen Ihnen gerne.


    Förderung von Biomasse-Heizungen mit RENEWA

    • Für Biomasse-Heizungen gibt es immer mindestens 30 % der Investitionskosten als Förderung.
    • Für den Ersatz einer alten Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung erhalten Sie zusätzlich 20 % der Kosten als Förderung. 
    • Auch notwendige Nebenarbeiten werden gefördert, z. B. die Einrichtung des Brennstofflagers.
    • Um KfW-Förderung zu erhalten, muss die Holzheizung die Fördervoraussetzungen erfüllen. Außerdem muss der Antrag auf Förderung unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) korrekt und rechtzeitig gestellt werden.
    • Wenn Sie den RENEWA-Service nutzen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern - wir finden die passende förderfähige Holzheizung für Sie und übernehmen die form- und fristgerechte Beantragung der Förderung dafür.

    Biomasse-Zuschüsse im Überblick

    Bild: Zuschüsse für Biomasse-Heizung
    Geld sparen mit KfW-Förderung

    Für die Installation einer Biomasseheizung erhalten Sie im Rahmen der BEG EM zur Sanierung mit Einzelmaßnahmen im Bestandsbau immer mindestens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten als Förderung für den Heizungstausch von der KfW. Neben dieser Grundförderung stehen weitere Boni zur Verfügung, die Sie in Anspruch nehmen können. Maximal 70 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro können Sie als Zuschuss erhalten. 

    Alle Boni für Biomasseheizungen

    Neben der Grundförderung steht ein Klimabonus von zusätzlich 20 Prozent bereit, wenn Sie Ihre alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Biomasseheizung ersetzen. Der Bonus gilt auch für Biomasseheizungen, Gasetagenheizungen und Gasheizungen, deren Inbetriebnahme zwei Jahrzehnte zurückliegt. Sie erhalten den Bonus für Biomasseheizung nur, wenn diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert wird. Aufgepasst:

    Ab 2029 nimmt der Klimabonus alle zwei Jahre um 3 Prozent ab.

      Den Einkommensbonus erhalten Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 Euro im Jahr liegt. Die Höhe der Förderung liegt bei 30 Prozent. Genau wie der Klimabonus steht dieser Bonus nur Selbstnutzern zur Verfügung. Für vermietete Objekte gilt der Bonus nicht. 

      Für Biomasseheizungen steht ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro zur Verfügung. Dabei liegt der Emissionsgrenzwert für Staub bei maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter (2,5 mg / m³).  

      Gedeckelt ist die Förderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten. So können Sie insgesamt (mit Emissionsminderungszuschlag) 23.500 Euro als Förderung erhalten.   

      Fehlt Ihnen trotz Zuschuss das nötige Kapital, gibt es seit 2024 einen Ergänzungskredit (KfW 358/359). Dabei kann der Kredit in Höhe von maximal 120.000 Euro nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden. Bei einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro im Jahr, wird zudem eine Zinsvergünstigung gewährt. Der Kredit gilt nur für selbst nutzende Immobilienbesitzer. 

      KfW Förderprogramm 458Bauart HeizungFörderung (nur Altbau)
      BEG EM; KfW Zuschuss Holzheizung30 %
      Gas-Hybridheizung mit Holzheizungs-Komponentekeine Förderung seit 2022
      BEG EM; KfW Klimabonus (+ 20 %)Holzheizung50 %
      Gas-Hybridheizung mit Holzheizungs-Komponentekeine Förderung seit 2022
      BEG EM; KfW Einkommensbonus (+ 30 %)Holzheizung70 %*
      Gas-Hybridheizung mit Holzheizungs-Komponentekeine Förderung seit 2022
      BEG EM; KfW Emissionsminderungszuschlag Holzheizung+ 2.500 €
      Gas-Hybridheizung mit Holzheizungs-Komponenten/a

      * Die Förderung ist auf 70 % gedeckelt. Selbst, wenn Sie Anspruch auf alle Förderungen haben, erhalten Sie maximal 70 %. 

      Pelletheizung - ab 20.000 €

      Eine Pelletheizung nutzt aus Holzresten der Holzwirtschaft gepresste Pellets zum Heizen. Sie wird automatisch mit Brennstoff bestückt, sodass sie letztlich den gleichen Komfort wie eine Gasheizung, eine Ölheizung oder eine Wärmepumpe bietet. Die Kosten für eine Pelletheizung lassen sich nicht pauschal benennen. Letztlich kommt es auch auf die Leistung und die Qualität der Heizung an.

      Bei den genannten Preisen gehen wir von Markenprodukten aus, deren Leistung ausreicht, ein Einfamilienhaus vollständig zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Außerdem verstehen sich die Preise inklusive Montage und Zubehör wie Pufferspeicher, Lager, Saugschnecke, Brennwerttechnik etc. Für eine Pelletheizung, die diese Kriterien erfüllt, können Sie mit Kosten ab 20.000 Euro rechnen.

      Hackschnitzelheizung ab 22.000 €

      Etwas teurer als Pelletheizungen sind Hackschnitzelheizungen. Sie nutzen sogenannte Hackschnitzel als Brennstoff. Und auch sie werden automatisch bestückt. Dabei handelt es sich auch bei den Hackschnitzeln um Holzreste der Holzwirtschaft. Diese benötigen besonders viel Lagerraum, sind aber günstig zu erstehen und sorgen für sehr niedrige Heizkosten. In der Anschaffung kann man eine Hackschnitzelheizung ab 22.000 Euro inklusive Montage und Zubehör kaufen.

      Scheitholzvergaser ab 10.000 €

      Der Scheitholzvergaser ist deutlich günstiger als seine beiden „Verwandten”, die Pelletheizung und die Hackschnitzelheizung. Das liegt vor allem daran, dass der Holzvergaser keine automatische Brennstoffzufuhr und kein Brennstoffsilo hat. Zum Heizen nutzt er, wie der Name schon sagt, Scheitholz. Dieses ist besonders im ländlichen Raum und mit Bezug zur Holzwirtschaft ein sehr günstiger Brennstoff, der für besonders niedrige Heizkosten sorgt.

      Allerdings muss man die Heizung von Hand befüllen, was einen gewissen Aufwand darstellt. Und man muss sich um die trockene Lagerung und ggf. auch das Zurechtsägen und Hacken der Scheite kümmern. Ein Holzvergaser ist schon ab 10.000 Euro zu haben. Man sollte jedoch bedenken, dass man sich eine Heizung für ca. 20 bis 30 Jahre anschafft und dass die Stückgutheizung viel Arbeitsaufwand erfordert, um sie zu betreiben. Dafür ist sie extrem effizient und günstig in Anschaffung und Unterhalt.


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      Biomasseheizung: Beispiele für Förderungen

      Bild: Altbau mit Holzheizung
      Holzheizungen werden häufig in Altbauten installiert

      Wie oben bereits erwähnt, fällt die Förderung für Biomasse-Heizungen, je nachdem, welche Boni Sie erhalten, unterschiedlich aus. Um Ihnen einen besseren Einblick in die KfW-Förderung für Holzheizungen zu geben, wollen wir diese anhand eines Beispiels erläutern. So können Sie ungefähr abschätzen, mit wie viel Förderung und welchen Kosten Sie rechnen können.

      Holzheizung mit Klimabonus

      Beispiel: Der Besitzer eines Landhauses muss seine alte Ölheizung ersetzen, da diese nach 28 Jahren Betriebszeit defekt ist und eine Reparatur nicht mehr lohnt. Da das Gebäude einen hohen Wärmebedarf hat, gleichzeitig über viel Platz verfügt und er günstig an Hackschnitzel kommt, entscheidet der Hausbesitzer sich für eine Hackschnitzelheizung. Diese kostet mit Lager, Pufferspeicher, allem weiteren Zubehör und Installation 22.500 Euro.

      Durch den Klimabonus der KfW erhält der Hausbesitzer neben der Grundförderung von 30 Prozent eine Förderung von 20 Prozent der Investitionskosten, insgesamt also 50 Prozent. Zudem achtet der Besitzer des Landhauses darauf, dass der Emissionsgrenzwert für Staub bei maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter (2,5 mg / m³) liegt - das bedeutet 2.500 Euro extra Förderung. So kann er insgesamt 13.750 Euro sparen. Dadurch liegt die Anschaffung der Hackschnitzelheizung nur noch bei 8.750 Euro. Durch die dauerhaft niedrigen Heizkosten ist die Hackschnitzelheizung - gerade im Vergleich zu einer Ölheizung - sehr lohnenswert. 


      KfW-Förderung korrekt beantragen

      Um die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen auch tatsächlich zu erhalten, gilt es, diverse formale und technische Voraussetzungen zu erfüllen. Seit 2024 müssen Sie, bevor Sie einen Antrag stellen, einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Handwerker unterschrieben haben. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, sprich an die Förderzusage geknüpft sein. Der Vertrag tritt also erst dann in Kraft, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage erhalten haben und verfällt, falls der Förderantrag abgelehnt wird. Zudem muss der Vertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung erhalten. Dieses darf maximal 36 Monate in der Zukunft liegen. Stellt man den Antrag zu spät, verfällt der Förderanspruch. Eine Förderung durch das KfW ist dann nicht mehr möglich. 

      Die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) ist für die Heizungssanierung zwar nicht vorgeschrieben. Sie ist jedoch empfehlenswert, da zahlreiche technische Mindestanforderungen (TMA) existieren, die man erfüllen muss, um die Förderung zu erhalten. Bei der Umsetzung der TMA können einem Laien schnell Fehler unterlaufen, die dazu führen, dass der Förderanspruch teilweise oder ganz erlischt. Das gilt vor allem hinsichtlich der Umsetzung und der abschließenden Qualitätskontrolle.

      Unter dem Strich kostet seine Einbindung deutlich weniger, als man insgesamt an Förderung erhält. Außerdem wird die Fachplanung und Baubegleitung gefördert. Sollten Sie zur Antragstellung Fragen haben, helfen Ihnen unsere Berater gerne weiter.


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      Biomasseheizung: sonstige technische Voraussetzungen für Förderung

      Bild: Brennwerttechnik für Holzheizung
      Brennwerttechnik spart Geld und schont die Umwelt

      Sie wurden bereits verschiedentlich erwähnt: die technischen Fördervoraussetzungen für die Förderung der KfW. Sie sind bei der Holzheizung ebenso umfangreich wie bei anderen förderfähigen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.

      Biomasse-Heizungen müssen mindestens 5 Kilowatt Nennwärmeleistung haben und mehr als 50 Prozent des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser abdecken. Außerdem müssen die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Für staubförmige Emissionen gilt eine Obergrenze von 15 mg/m3 für Scheitholz-Anlagen und 20 mg/m3 für alle anderen Anlagen.

        Der Kohlenmonoxid-Ausstoß darf bei Nennwärmeleistung 200 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Es muss ein Wirkungsgrad von mindestens 89 Prozent sowie ein Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 Prozent aufgewiesen werden. Zudem müssen nach der Installation mindestens 65 Prozent der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden.  

        Darüber hinaus müssen Pelletheizungen und Hackschnitzelheizungen über einen Pufferspeicher von mindestens 30 Liter pro Kilowatt Nennwärmeleistung verfügen. Für Scheitholzvergaser muss das Fassungsvermögen sogar bei 55 Liter pro Kilowatt Nennwärmeleistung liegen. Holzheizungen müssen gemäß ISO 17025 nach EN 303-5 geprüft worden sein. Scheitholzvergaser müssen über eine Leistungs- und Feuerungsregelung verfügen. Und schließlich muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. In der Tabelle unten finden Sie noch einmal einen Überblick über die Fördervoraussetzungen.

        BauartFördervoraussetzungen Altbau
        Alle BauartenMindest. 5 kW Nennwärmeleistung
        Alle BauartenEinhaltung der folgenden Emissionsgrenzwerte: Kohlenmonoxid: 200 mg / m³ bei Nennwärmeleistung; 250 mg / m³ bei Teillastbetrieb
        Alle BauartenPrüfung durch unabhängiges Institut gemäß ISO 17025 nach EN 303-5
        Alle BauartenBiomasseheizungen müssen mit einer Wärmepumpe oder solarthermischen Anlage kombiniert werden, um den Klimabonus zu erhalten
        Alle BauartenStaubförmige Emissionen: 15 mg / m³ (Scheitholz-Anlagen). 20 mg / m³ (alle anderen Anlagen), max. 2,5 mg / m³ für Emissionsminderungszuschlag
        Alle BauartenHydraulischer Abgleich
        Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Holzvergaser Kesselwirkungsgrad von 89 %
        PelletofenKesselwirkungsgrad von 90 %
        Alle BauartenNach Installation müssen 65 % der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden
        Alle BauartenEin jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgraf (ETAs) von 81 % muss aufgewiesen werden
        Pelletheizung, HackschnitzelheizungPufferspeicher-Volumen von 30 Ltr. / kW
        HolzvergaserPufferspeicher-Volumen von 55 Ltr. / kW

        Quelle: BMWi / BAFA;

        Sollten Sie zu den Fördervoraussetzungen von Biomasse-Heizungen Fragen haben, nutzen Sie unseren Service. Unsere Berater helfen Ihnen mit ihren Fachkenntnissen, eine passende Holzheizung für Sie zu finden, die die Fördervoraussetzungen erfüllt. Außerdem übernehmen wir auch gleich die form- und fristgerechte Beantragung Ihrer Förderung. Sie können sich entspannt zurücklehnen, während wir die Durchführung Ihrer Sanierung planen, zuverlässige Fachbetriebe suchen und finden, deren Arbeit koordinieren und abschließend die Qualität prüfen.


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