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KfW 297/298: KfW Förderung für den Neubau

Von Nina Grimmeiß
Handwerker arbeitet an Neubau
Für einen klimafreundlichen Neubau erhalten Sie Förderung von der KfW

Steigende Energiekosten und wachsendes Umweltbewusstsein machen energieeffizientes Bauen immer wichtiger. Wer in die Energieeffizienz seines Gebäudes investiert, schont nicht nur die Umwelt, sondern profitiert langfristig auch von Einsparungen.

Für die Finanzierung eines klimafreundlichen Neubaus stellt die KfW eine Förderung bereit – das Programm KfW 297/298. Wie hoch die KfW Förderung beim Neubau ist, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Kredit bekommen, erklären wir im Folgenden.


Inhalte auf dieser Seite


    Das Wichtigste im Überblick

    • Was wird gefördert? Klimafreundliche Neubauten sowie der Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
    • Wer wird gefördert? Selbstnutzer sowie Vermieter oder Verkäufer
    • Welche Förderung gibt es? Maximal 150.000 € pro Wohneinheit
    • Was gibt es zu beachten? Es gelten strenge Nachhaltigkeitsstandards: Es muss ein bestimmter Effizienzhausstandard erreicht und es dürfen keine fossilen Heizsysteme eingebaut werden

    KfW-Förderung für den Neubau: KfW 297/298 erklärt

    Hinter dem Programm KfW 297/298 versteckt sich die Förderung von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für einen klimafreundlichen Neubau und Erstkauf. Sie können bis zu 150.000 Euro mit einem zinsgünstigen Kredit erhalten.

    Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und KfW 298?

    • KfW 297: Für Privatpersonen, die den Neubau selbst nutzen
    • KfW 298: Für Privatpersonen, Investoren sowie verschiedene Unternehmens- und Organisationsformen, die den Neubau nicht selbst nutzen, sondern vermieten

    Ziel der Förderung: Den CO2-Ausstoß und den Energiebedarf von Gebäuden senken, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen.


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    Was wird gefördert?

    Ingenieur-Objekte am Arbeitsplatz
    Was wird im Programm KfW 297/298 gefördert?

    Das KfW-Programm 297/298 unterstützt sowohl den Neubau als auch den Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden.

    Gefördert wird der Neubau von Wohnhäusern, die besonders energieeffizient und nachhaltig gebaut werden, um den CO₂-Ausstoß zu minimieren und den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden.

    Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme ein klimafreundliches Wohngebäude erwerben. Voraussetzung ist, dass das Gebäude den hohen Anforderungen an Energieeffizienz entspricht und von den zuständigen Behörden zertifiziert wurde.


    Voraussetzungen für KfW 297 & KfW 298

    Um die KfW Förderung für Ihren Neubau zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen einhalten. Von der erreichten Stufe hängt auch ab, wie hoch der Kredit ist, den Sie erhalten. Die KfW unterscheidet dabei zwischen folgenden Stufen:

    Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“

    • Mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erreichen
    • Heizung installieren, die ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien betrieben wird (nicht mit Öl, Gas oder Biomasse)
    • Grenzwerte für die Emission von Treibhausgasen einhalten

    Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“

    • Mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erreichen
    • Heizung installieren, die ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien betrieben wird (nicht mit Öl, Gas oder Biomasse)
    • Anforderungen an das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „Nachhaltiges Gebäude Premium“ einhalten, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat

    Effizienzhaus-Standard

    Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das bestimmte energetische Standards erfüllt. Die wichtigsten Faktoren dabei sind, wie viel Energie das Haus insgesamt braucht und wie viel davon durch Wände und Fenster verloren geht. Es gibt verschiedene Stufen von Effizienzhäusern.

    Als Referenzwert dient das Effizienzhaus 100 , an dem andere Effizienzhausstandards gemessen werden. Ein KfW-Effizienzhaus 40 verbraucht nur 40 Prozent der Energie eines durchschnittlichen Hauses und muss strenge Vorgaben für den Energieverbrauch und die Wärmedämmung erfüllen.

    Treibhauspotenzial

    Bei der Anforderung an das Treibhauspotenzial wird betrachtet, wie sich die unterschiedlichen Materialien des Neubaus auf den Treibhauseffekt auswirken. Das wird für den gesamten Lebenszyklus des Hauses geprüft, das heißt für die Herstellung der Materialien, für die Nutzung sowie für die Entsorgung von Baustoffen. Dabei müssen bestimmte Rahmenwerte eingehalten werden.

    Nachhaltigkeitszertifikat QNG

    Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ist ein staatliches Qualitätssiegel. Dies Zertifikat gibt es in zwei Varianten:

    • Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS)
    • Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)

    Das QNG definiert Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse. Dabei ist das Siegel QNG-PREMIUM-Siegel anspruchsvoller als das Siegel QNG-PLUS./p>

    Energieberater-Pflicht

    Um die KfW Neubauförderung zu erhalten, müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten einbinden, um eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Den Finanzierungsantrag stellen Sie über einen Finanzierungspartner der KfW, also zum Beispiel eine Bank, Sparkasse oder einen Kreditvermittler.


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    Wie hoch ist der KfW Kredit für einen Neubau?

    Die KfW unterscheidet, wie oben beschrieben, bei der Förderung für den Neubau und den Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden zwischen zwei Stufen, die sich in der Kredithöhe unterscheiden.

    Generell fördert die KfW in den Programmen KfW 297 (Wohngebäude selbstgenutzt) und KfW 298 (Wohngebäude) 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Bau- oder Kaufvorhabens, maximal aber 100.000 Euro. Entspricht Ihr Wohnhaus auch die Standards des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, erhalten Sie bis zu 150.000 Euro als Finanzierung.

    StufeKreditbetrag
    Klimafreundliches WohngebäudeBis zu 100.000 €
    Klimafreundliches Wohngebäude mit QNGBis zu 150.000 €

    *je Wohneinheit

    Welche Kosten werden gefördert?

    Die förderfähigen Kosten beinhalten:

    • alle Kosten, die mit dem Bau zu tun haben
    • Kosten für die Fachplanung
    • Kosten für die Lebenszyklusanalyse durch einen Energieeffizienz-Experten
    • Nachhaltigkeitszertifizierung für das Qualitätssiegel

    Welche Konditionen gelten für den KfW Neubaukredit?

    Sie können zwischen einem Endfälligen Darlehen und einem Annuitätendarlehen wählen. Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten, also einen Rückzahlungsbetrag, der sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt.

    Annuitätendarlehen

    Mit einem Annuitätendarlehen haben Sie tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen Sie nur Zinsen zahlen. Danach zahlen Sie jeden Monat den gleichen Betrag. Dieser setzt sich aus Tilgung und Zinsen zusammen, wobei in den Anfangsjahren deutlich mehr Zinsen zu zahlen sind und kurz vor Auslaufen des Darlehens mehr getilgt werden kann. Je nach Kreditlaufzeit sind 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.

    LaufzeitZinsbindung*Tilgungsfreie AnlaufzeitSollzins pro Jahr**
    4 bis 10 Jahre10 Jahre1 bis 2 Jahre2,20 %
    11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre2,66 %
    26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre2,73 %

    Stand: November 2024 *Zeit, in der sich der Zins nicht verändert. Wenn Sie Ihren Kredit zum Ablauf der Zinsbindung noch nicht abbezahlt haben, erhalten Sie ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung. **Sie zahlen neben dem geliehenen Geld pro Jahr einen Sollzins auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag. 

    Endfälliges Darlehen

    Bei einem endfälligen Darlehen ist die Kreditsumme erst am Ende der Kreditlaufzeit fällig. Dann zahlen Sie den kompletten Kreditbetrag in einem zurück. Während der Laufzeit werden hingegen nur Zinsen gezahlt.

    Laufzeit und ZinsbindungSollzins pro Jahr*
    4 bis 10 Jahre2,78 %

    Stand: November 2024 *Sie zahlen neben dem geliehenen Geld pro Jahr einen Sollzins auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.


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    KfW Förderung erhalten in 4 Schritten

    1. Energieberater beauftragen: Um einen Kredit zu erhalten, benötigen Sie zwingend einen Energieberater. Dieser erstellt Ihnen auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die Sie für die Beantragung des Kredits benötigen.
    2. Kredit beantragen mit Finanzierungspartner: Nun müssen Sie einen Finanzierungspartner finden – das kann etwa eine Bank sein, eine Bausparkasse oder Versicherung. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit. Dafür benötigen Sie die vom Energieberater erstellte „Bestätigung zum Antrag“.
    3. Verträge abschließen: Sobald Sie die Kreditzusage erhalten haben, können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen, mit Ihrem Bauvorhaben starten sowie Liefer- und Leistungsverträge abschließen bzw. den Neubau kaufen.
    4. Bestätigung einreichen: Ist Ihr Bauvorhaben abgeschlossen, erstellt Ihr Energieberater Ihnen die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen. Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie die Bestätigung von Ihrem Bauträger oder Fertighaushersteller.

    Fazit zu KfW 297 & KfW 298: Lohnt sich die KfW Förderung für Neubau?

    Architekt überprüft Projektplan
    Lohnt sich die KfW Förderung für Neubau?

    Da der Kredit einen deutlich günstigeren Zinssatz hat als andere Baukredite auf dem Markt, können Sie mit dem KfW 297 viel Geld sparen. Beachten Sie aber, dass die Zinsbindung nur für zehn Jahre gilt. Danach müssen Sie mit der KfW entweder einen neuen Zins aushandeln oder zu einem anderen Anbieter wechseln.

    Doch der Kredit selbst ist nicht der einzige Grund, der die Neubauförderung lohnenswert macht. Zwar müssen Sie für ein Effizienzhaus 40 strenge Anforderungen einhalten. Dadurch sparen Sie langfristig aber auch Heizkosten, da Ihr Haus sehr gut gedämmt sein muss. Über die Jahre lassen sich so mehrere Tausend Euro sparen, die den Mehraufwand lohnenswert machen.

    Sind Sie sich nicht sicher, ob die Neubauförderung eine lohnenswerte Sache für Sie ist, fragen Sie am besten einen Energieberater. Wenden Sie sich gerne an unsere Energieberater bei RENEWA. In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihre individuellen Bedürfnisse besprechen. Wir finden die richtige Förderung für Sie.


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