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Solarthermie-Förderung der KfW

Von Jens Piasecki
Bild: Förderung macht Solarthermie erschwinglich
Solarthermie-Anlage dank KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau - kurz KfW - fördert die Solarthermie mit hohen Zuschüssen, da sie zu den erneuerbaren Energien gehört und hilft, die CO2-Emissionen in Deutschland zu verringern. Zudem senken Solarthermie-Anlagen auch die Heizkosten ihrer Besitzer und entlasten sie dadurch finanziell.

Allerdings ist die Förderung einer Solarthermie-Anlage an zahlreiche, teils unübersichtliche Bedingungen geknüpft, die für den Laien schwer zu verstehen sind. Welche das sind und wie Sie mit RENEWA ganz einfach eine Förderung erhalten, erfahren Sie im folgenden Artikel.


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    Solarthermie-Förderung erhalten mit RENEWA

    Solarthermie-Anlagen werden immer mehr zum Standard bei Sanierungen. Die 2021 eingeführte „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) sieht eine Grundförderung von 30 Prozent für die Solarthermie-Anlage vor. Die Solarthermie-Anlage, für die Sie sich entscheiden, muss jedoch zwingend als förderfähig gelistet sein.

    Bis 2024 wurde die Solarthermie-Anlage noch vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. Die Novellierung im Januar 2024 brachte aber zahlreiche Änderungen mit sich - inklusive der Förderhöhe und Förderzuständigkeit für den Heizungstausch. Nun ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für die Förderung beim Heizungstausch verantwortlich.

    Wir von RENEWA haben jahrelange Erfahrung mit energetischen Sanierungen und kennen uns daher genau mit den technischen Fördervoraussetzungen und der Antragstellung für Solarthermie-Anlagen aus. Wenn Sie den RENEWA Service nutzen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir finden eine förderfähige Solarthermie-Anlage für Sie und übernehmen auch die pünktliche Beantragung inklusive aller Formalitäten.

    Außerdem haben wir einen Überblick über Förderangebote anderer Institutionen und Kombinationsmöglichkeiten mit der KfW-Förderung. So verpassen Sie keine Förderung. Wenn Sie hierzu Fragen haben, nutzen Sie unser Angebotsformular und wenden Sie sich an unsere zertifizierten Berater. Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen. 


    Förderung mit Service von RENEWA

    • Die Fördervoraussetzungen der KfW für Solarthermie-Anlagen sind unübersichtlich, umfangreich und streng.
    • RENEWA findet eine förderfähige und für Ihr Vorhaben geeignete Solarthermie-Anlage für Sie.
    • RENEWA übernimmt die Beantragung inklusive sämtlicher Formalitäten für Sie - Sie brauchen sich um nichts kümmern.
    • Wenn es sie gibt, finden wir kombinierbare Förderprogramme anderer Anbieter für Sie - so erhalten Sie mehr Förderung.

    Solaranlage Förderung: Als Einzelmaßnahme (BEG EM)

    Förderung für eine Solarthermie-Anlage gibt es im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Sie können die Anlage entweder in Ihrem Bestandsgebäude als einzelne Maßnahme einbauen und fördern lassen (BEG EM) oder anteilig im Rahmen einer Komplett-Sanierung (BEG WG). Seit 2024 können Sie BEG EM und BEG WG kombinieren. Eine Maßnahme darf dabei aber nur einmal gefördert werden.

    Förderung der Solarthermie-Anlage als Einzelmaßnahme (BEG EM)

    Für die Förderung für den Heizungstausch als Einzelmaßnahme ist seit 2024 die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), nicht mehr das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verantwortlich. Gefördert werden sowohl Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung, zur Heizungsunterstützung sowie die Kombination aus beidem.

    Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro. Das entspricht einem Betrag von 9.000 Euro

    Der Fördersatz kann durch zwei Boni erhöht werden. Auf diese haben Sie nur als selbst nutzender Immobilieneigentümer Anspruch, die Boni gelten nicht für vermietete Objekte.

    Der Klimabonus

    Der Klimabonus erhöht die Grundförderung um 20 Prozent, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Er gilt auch für Gasetagenheizungen und mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen. Zusammen mit der Grundförderung erhalten Sie einen Fördersatz von 50 Prozent, was einer Förderung von 15.000 Euro entspricht.

    Achtung: Der Klimabonus gilt in dieser Höhe nur bis 2029, danach wird er alle zwei Jahre um drei Prozent gesenkt. 

    Der Einkommensbonus

    Sollte Ihr Haushalt ein maximales jährliches Bruttoeinkommen von 40.000 Euro haben, haben Sie Anspruch auf den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent

    Die Gesamtförderung für eine neue Solarthermie-Anlage ist jedoch auf 70 Prozent gedeckelt. Wenn Sie den Klimabonus und den Einkommensbonus erhalten, steht Ihnen eine Förderung von bis zu 21.000 Euro zu. 

    Der Ergänzungskredit

    Für Sanierungsmaßnahmen, für die bereits eine Zuschussförderung erteilt wurde, stellt die KfW seit 2024 ergänzend zur Zuschussförderung einen Kredit zur Verfügung. Der Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro kann nur beantragt werden von Eigentümern, die das Wohngebäude bzw. die Wohn­einheit als Haupt­wohnsitz oder alleinigen Wohn­sitz selbst bewohnen. Bei einem Haushaltseinkommen von unter 90.000 Euro Brutto im Jahr erhalten Sie außerdem einen Zinsvorteil.

    Förderung im Rahmen einer Gesamtsanierung oder Neubaus

    Eine weitere Möglichkeit, die Solarthermie-Anlage zu fördern, ist im Rahmen einer Komplett-Sanierung mit dem Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss. Darüber können Sie einen Fördersatz von bis zu 45 Prozent der Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro, also bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten. Dabei wird die Solarthermie-Anlage natürlich nur anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung gefördert. 

    Die bisherige BAFA-Förderung „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ ist 2020 eingestellt worden. Damit ist die BAFA-Förderung für Solarthermie-Anlagen im Neubau sowie für das Solaraktivhaus (Sonnenhaus) hinfällig. Als Alternative für den Neubau steht der Kredit KfW 297, 298 zur Verfügung, über den eine Solarthermie-Anlage mit gefördert werden kann. Auch hier haben Sie Anspruch auf einen Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro mit Zinsvorteil. 

    Die KfW-Förderungen für Solarthermie Stand Januar 2024:

    MaßnahmeKfW-FörderungHöhe
    Solarthermie im AltbauBEG EM (Einzelmaßnahme)30 % Basisförderung
    Solarthermie im AltbauKfW 261 (BEG WG, im Rahmen einer Komplettsanierung)Kredit von bis zu 150.000 Euro + Fördersatz von bis zu 45 Prozent, also bis zu 67.500 Euro Förderung
    Solarthermie im NeubauKfW 297 (KFN, im Rahmen eines Neubaus)Kredit von bis zu 150.000 € + Zinsvergünstigung
    Solaraktivhaus/Sonnenhaus (Neubau)KfW 297 (KFN, im Rahmen eines Neubaus)Kredit von bis zu 150.000 € + Zinsvergünstigung

    Beispiel aus der Praxis

    Für eine Solarthermie-Anlage können Sie bei einer Altbausanierung mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent der Investitionskosten von maximal 30.000 Euro erhalten, wenn die Anlage die Fördervoraussetzungen erfüllt. Dabei werden neben den Kollektoren selbst auch notwendiges Zubehör wie etwa der Pufferspeicher, die Installation und notwendige Nebenarbeiten mit gefördert. Damit Sie eine konkrete Vorstellung davon bekommen, wie hoch die Förderung ausfällt, hier ein Beispiel:

    Für einen gut gedämmten Altbau mit einer 5 Jahre alten Heizungsanlage wird eine Warmwasser produzierende und die Heizung unterstützende Solarthermie-Anlage samt Pufferspeicher installiert. Die Gesamt-Kosten hierfür belaufen sich auf rund 10.000 Euro. Da die Anlage die Fördervoraussetzungen erfüllt, erhält der Bauherr eine Förderung von 30 Prozent der Investitionskosten, in diesem Fall also 3.000 Euro. Die Anlage kostet somit nur noch 7.000 Euro statt der ursprünglichen 10.000 Euro.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Diese Solarthermie-Anlagen erhalten Förderung

    Bild: Förderfähige Solarthermie-Anlage
    Warmwasserbereitung und Heizung mit Solarthermie

    Die Fördervoraussetzungen für eine Solarthermie-Anlage sind wie bereits erwähnt umfangreich und streng. Grundsätzlich müssen alle Anlagen, die gefördert werden sollen, über ein Solar Keymark-Zertifikat verfügen. Der jährliche Kollektorertrag ist mit mindestens 525 Kilowattstunden pro Quadratmeter festgesetzt.

    Förderfähige Anlagen werden in einer entsprechenden Liste gesammelt, sodass schnell erkannt werden kann, ob diese und weitere technische Bedingungen eingehalten werden. Die Liste mit förderfähigen Solarthermie-Anlagen finden Sie hier (PDF-Datei). Bei Fragen nutzen Sie unser Angebotsformular und wenden Sie sich an unsere Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste). Sie helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen.


    KfW-Förderung für Solarthermie richtig beantragen

    Um die KfW-Förderung für eine Solarthermie-Anlage auch tatsächlich zu erhalten, ist es wichtig, den Antrag pünktlich und vollständig zu stellen. Seit 2024 zu beachten gilt, dass für eine Förderung von Einzelmaßnahmen zuerst ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag mit einem Handwerker unterschrieben werden muss. Erst dann können Sie einen Antrag stellen. Dabei muss der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Sprich, der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage erhalten. Seit 2024 gibt es zudem eine neue Befristung der Förderung: Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.

    Die Beantragung kann ausschließlich online über das entsprechende Portal der KfW erfolgen. Dem Antrag sind sämtliche von der KfW geforderten Unterlagen beizufügen. Nachdem der Antrag geprüft und bewilligt wurde, kann mit der Installation begonnen werden.

    Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann bestätigt Ihr Energieexperte die ordnungs­gemäße Durch­führung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Unsere Energieberater helfen Ihnen gerne. Wir übernehmen die kompletten Beantragungsformalitäten von der Planung an für Sie und sorgen dafür, dass Sie eine Förderung erhalten.


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