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Balkonkraftwerk anmelden in 2025: Alles, was Sie wissen müssen

Von Nina Grimmeiß
Balkonkraftwerk auf modernem Balkon
Wie melde ich ein Balkonkraftwerk an? RENEWA klärt auf!

Ein eigenes Balkonkraftwerk zu betreiben, ist eine großartige Möglichkeit, umweltfreundlichen Strom zu erzeugen und die Energiekosten zu senken. Doch bevor Sie Ihre Mini-PV-Anlage in Betrieb nehmen, stellt sich die Frage: Ist es notwendig, das Balkonkraftwerk anzumelden? Die klare Antwort lautet: Ja. 2024 wurden die gesetzlichen Vorgaben jedoch vereinfacht, sodass die Anmeldung nun deutlich leichter ist.

Wie genau Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier. Die Experten von RENEWA haben für Sie alle wichtigen Punkte zusammengefasst.


Inhalte auf dieser Seite


    Warum muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?

    Balkonkraftwerk einstecken und Strom erzeugen? So einfach ist es nicht. Zuerst müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben, um PV-Anlagen transparent zu erfassen. Die Registrierung hilft dabei, Netzstabilität sicherzustellen und spätere Probleme mit dem Netzbetreiber zu vermeiden.

    Gute Nachrichten: Mit dem Solarpaket I hat sich das Anmelden des Balkonkraftwerks 2024 vereinfacht. So reicht es seit dem 1. April, das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden – eine separate Registrierung beim Netzbetreiber entfällt. Mehr dazu erklären Ihnen die RENEWA-Experten im Folgenden.

    Wir haben bereits zahlreiche Kunden zu Photovoltaikanlagen beraten. Unsere Empfehlung: Ein Balkonkraftwerk ist ideal für Wohnungen und kleine Haushalte. Unsere Experten empfehlen eine PV-Anlage, wenn Sie einen hohen Stromverbrauch haben oder wenn Ihnen ausreichend Dachfläche zur Verfügung steht. Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ist in den meisten Fällen besser. Wenn Sie sich über PV-Anlagen informieren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Zu Balkonkraftwerken selbst beraten die RENEWA-Experten nicht.


    Wie und wo melde ich ein Balkonkraftwerk an?

    Die Anmeldung erfolgt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dies ist in wenigen Schritten online möglich.

    Damit Sie eine Solaranlage registrieren können, müssen Sie im MaStR bereits ein Benutzerkonto angelegt haben und einen Anlagenbetreiber registriert haben.

    1. Registrierung starten

    • Klicken Sie auf „Einheit erfassen“.
    • Solaranlagen fallen unter die Einheitenart „Stromerzeugung“ und unter die Stromerzeugungseinheit „Solare Strahlungsenergie“.
    • Geben Sie der Anlage einen Anzeigenamen. Dieser ist frei wählbar.

    2. Allgemeine Anlagendaten erfassen

    • Auf der nächsten Seite geben Sie das Inbetriebnahmedatum und den Standort der Anlage ein.
    • Geben Sie dafür die Postleitzahl ein, die Standortangaben werden automatisch ergänzt.
    • Felder, die ausgegraut sind, müssen nicht ausgefüllt werden, da sie vom System automatisch generiert werden.
    • Überprüfen Sie die geografischen Koordinaten und gleichen Sie auf der Karte ab, ob der eingetragene Standort korrekt ist.

    3. Technischen Daten eintragen

    • Wählen Sie den Netzbetreiber aus über die eingeblendete Liste (keine Abkürzungen, voller Firmenname).
    • Spannungsebene angeben (in der Regel Niederspannung bei Dachanlagen).
    • Falls vorhanden: Identifikationsnummer des Netzbetreibers eintragen.

    4. EEG-Anlagendaten eingeben

    • Die EEG-Anlagendaten sind identisch mit den technischen Daten der Solaranlage.
    • Angabe „Möchten Sie Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch nehmen?“ mit „Ja“ beantworten → notwendig für die Förderung!

    5. „Registrierung abschließen“

    • Klicken Sie auf „Registrierung abschließen“.
    • Die Anlage wird nun im MaStR gelistet (unter Wahrung der Datenschutzregeln).

    6. Optional: Stromspeicher registrieren

    • Wiederholen Sie die Registrierung unter „Einheit erfassen“, wählen Sie jedoch „Stromspeicher“.

    7. Hilfe & Abschluss

    • Nach der Registrierung auf „Assistenz schließen“ klicken.
    • Weitere Infos finden Sie auf den Hilfeseiten des MaStR.

    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Wann entfällt die Anmeldepflicht von Balkonkraftwerken?

    Grundsätzlich besteht für alle Balkonkraftwerke eine Anmeldepflicht. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei nicht fest installierten Testsystemen mit sehr geringer Leistung, könnte die Anmeldung unter Umständen entfallen. 

    Um sicherzugehen, dass Ihre Anlage korrekt erfasst wird und um einer Strafe zu entgehen, raten wir von RENEWA dazu, sich immer an die Anmeldevorgaben zu halten.


    Was passiert, wenn das Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird?

    Zwar gibt es in der Praxis kaum Kontrollen, doch das Nichtanmelden eines Balkonkraftwerks stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Theoretisch kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, auch wenn solche Strafen bisher selten durchgesetzt wurden. Zudem könnten Netzprobleme entstehen, für die Sie im Schadensfall haftbar gemacht werden können.

    Wer kontrolliert die Anmeldung von Balkonkraftwerken?

    Die Bundesnetzagentur verwaltet die Anmeldungen im Marktstammdatenregister, führt jedoch keine systematischen Kontrollen durch. In Einzelfällen kann es jedoch dazu kommen, dass Netzbetreiber Unstimmigkeiten bemerken und Nachweise zur Anmeldung anfordern.

    Was passiert, wenn das Balkonkraftwerk nicht eingesteckt ist?

    Solange das Balkonkraftwerk nicht mit dem Stromnetz verbunden ist, erzeugt es keinen Strom und hat damit keinen Einfluss auf das öffentliche Netz. Dennoch bleibt die Anmeldepflicht bestehen, sobald eine dauerhafte Inbetriebnahme geplant ist.


    Wichtige Hinweise zur Anmeldung

    • Mieter sollten vor der Installation die Erlaubnis des Vermieters einholen.
    • Die Anlage muss nach geltenden technischen Standards installiert werden. Eine Elektrofachkraft kann überprüfen, ob eine spezielle Energiesteckdose erforderlich ist.
    • Ab sofort registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister.
    • Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
    • Der Zählerwechsel erfolgt in der Regel kostenlos durch den Netzbetreiber, falls erforderlich.
    • Falls Sie eine Einspeisevergütung für Ihr Balkonkraftwerk beantragen möchten, ist das nicht über das Anmeldeverfahren des Balkonkraftwerks möglich, sondern muss über eine Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber erfolgen.

    Warum Sie im Regelfall keinen zweiten Stromzähler brauchen

    In den meisten Fällen ist kein zweiter Stromzähler erforderlich, da Balkonkraftwerke primär für den Eigenverbrauch konzipiert sind. Die erzeugte Energie wird direkt im Haushalt genutzt, sodass kein separater Einspeisezähler benötigt wird. Diese Pflicht entfällt nur bei Insellage, also wenn eine Anlage in keinem Netzverbund betrieben wird und vollständig autark läuft.

    Gibt es eine Einspeisevergütung?

    Balkonkraftwerke sind primär für den Eigenverbrauch konzipiert, weshalb eine Einspeisevergütung in der Regel entfällt. Falls Sie überschüssigen Strom ins Netz einspeisen und eine Vergütung erhalten möchten, muss dies separat über Ihren Netzbetreiber beantragt werden.

    Ob sich auch ohne Einspeisevergütung eine Balkonkraftwerkanlage lohnt, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Photovoltaik mit Förderung dank RENEWA

    Ergebnis einer Dachsanierung mit PV in Hamburg
    Ergebnis einer Dachsanierung mit PV in Hamburg

    Ein Balkonkraftwerk ist im Grunde eine kleine Photovoltaikanlage – ideal, um erste Erfahrungen mit Solarstrom zu sammeln und die Stromkosten zu senken. Wer jedoch mehr Energie erzeugen und seinen Eigenverbrauch optimieren möchte, kann auf eine größere PV-Anlage umsteigen. So hat sich auch einer unserer Kunden aus Hamburg bei seiner Dachsanierung 2023 für eine Photovoltaikanlage entschieden.

    Durch die Kombination aus PV und einer Wärmepumpe konnte er seinen Eigenverbrauch erheblich steigern. Überschüssigen Strom speist er ins Netz ein und erhält dafür eine garantierte Einspeisevergütung von 8,6 Ct/kWh.

    Dank einer BAFA-Förderung konnten wir für die Dachsanierung inklusive PV-Anlage 10.150 Euro der Investitionskosten zurückgewinnen. Der Kunde ist nach wie vor sehr zufrieden mit seiner Entscheidung und empfiehlt RENEWA weiter. Bilder und Videos der durchgeführten Maßnahmen finden Sie in unserem Artikel zur Dachsanierung.


    Fazit: Balkonkraftwerk anmelden – ein Muss für Betreiber

    Balkonkraftwerk auf Balkon
    Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist seit 2024 deutlich einfacher

    Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben, aber dank der neuen Regelungen ab 2024 deutlich unkomplizierter. Wer die Mini-PV-Anlage betreibt, sollte die Anmeldung im Marktstammdatenregister zeitnah durchführen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

    Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Energieberater von RENEWA gerne zur Seite! Wir beraten Sie gerne bei der Anschaffung Ihrer neuen PV-Anlage.


    FAQ

    Ist es Pflicht, ein Balkonkraftwerk anzumelden?


    Wann entfällt die Anmeldung für ein Balkonkraftwerk?


    Was passiert, wenn ich das Balkonkraftwerk nicht anmelde?


    Wer kontrolliert, ob ein Balkonkraftwerk angemeldet ist?


    Was passiert, wenn mein Balkonkraftwerk nicht eingesteckt ist?



    Zur Autorin: Nina Grimmeiß

    RENEWA Autorin Nina

    Nina Grimmeiß hat Kommunikationswissenschaft studiert und ist seit 2023 bei RENEWA. Sie bereitet komplexe Themen rund um Klimaschutz, erneuerbare Energien und energetische Sanierungen verständlich auf.

    Durch den engen Austausch mit unseren Fachexperten liefert sie fundiertes Wissen, um Leserinnen und Leser für nachhaltige Energielösungen für den Gebäudesektor zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.


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