Förderung Heizungsoptimierung – Alle Maßnahmen, Voraussetzungen & Förderhöhen im Überblick

Eine Heizungsoptimierung hilft dabei, den Energieverbrauch deutlich zu senken und die Umwelt zu entlasten. Damit sich die Investition für Hausbesitzer lohnt, gibt es attraktive Fördermöglichkeiten vom Staat.
Unsere erfahrenen Energieberater von RENEWA zeigen Ihnen, welche Maßnahmen im Rahmen der Heizungsoptimierung förderfähig sind, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Förderungen ausfallen. Ob Pumpentausch, hydraulischer Abgleich oder Förderung für Fußbodenheizung – wir erklären Ihnen verständlich und fundiert, wie Sie mit gezielten Sanierungen bares Geld sparen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung wird mit bis zu 20 % Zuschuss gefördert
- iSFP-Bonus: +5 % zusätzlicher Zuschuss möglich
- Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung wird mit bis zu 50 % Zuschuss gefördert
- Förderfähig sind u. a. Pumpentausch, hydraulischer Abgleich, Fußbodenheizung, Mess- und Regeltechnik
- Voraussetzung: Heizung muss älter als 2 Jahre sein (bei fossilen Brennstoffen max. 20 Jahre)
- Förderung nur für Bestandsgebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten
- Antrag nur mit Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen
Warum Heizungsoptimierung fördern lassen?

Eine ineffiziente Heizung verursacht oft hohe Kosten – nicht nur finanziell, sondern auch ökologisch. Besonders ältere Anlagen arbeiten meist mit veralteten Komponenten, unpassender Einstellung und hohen Wärmeverlusten. Mit einer Optimierung können Sie den Energieverbrauch Ihrer Heizung senken und gleichzeitig den Wohnkomfort steigern.
Dafür erhalten Sie vom Staat für verschiedene Maßnahmen zur Heizungsoptimierung Förderung. Der Zuschuss beträgt zwischen 15 und 50 Prozent der Kosten.
Was zählt zur Heizungsoptimierung?
Die Heizungsoptimierung umfasst eine Reihe technischer Maßnahmen, mit denen bestehende Heizsysteme effizienter gemacht oder umweltschonender betrieben werden können – ohne dass die gesamte Anlage ersetzt werden muss. Grundsätzlich wird zwischen zwei Zielrichtungen unterschieden:
- Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung: Fokus auf Energieeinsparung und bessere Wärmeverteilung
- Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung: Fokus auf Feinstaubreduktion bei bestehenden Biomasseanlagen
Maßnahmen zur Effizienzverbesserung:
- hydraulischer Abgleich
- Austausch ineffizienter Heizungspumpen
- Dämmung von Heizungsrohren
- Einbau von Flächenheizungen (z. B. Fußbodenheizung)
- Installation von Wärmespeichern oder Niedertemperatur-Heizkörpern
- moderne Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (elektronische Heizkörperthermostate, witterungsgeführte Regelungen, Systeme zur Einzelraumregelung, Zeitschaltprogramme und smarte Heizungssteuerungen)
Maßnahmen zur Emissionsminderung:
- Einbau elektrostatischer Staubabscheider
- Katalytische Nachverbrennung
- Systeme zur vollautomatischen Verbrennungsregelung
Förderung für Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
Auch bei der Förderhöhe gilt es zu unterscheiden zwischen:
- Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
- Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung
Beide werden über die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) abgewickelt und vom Bundesamt von Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert – die Fördersätze unterscheiden sich jedoch.
In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die Förderung für Heizungsoptimierungen zur Effizienzverbesserung vor. Darüber erhalten Sie etwa Förderung für Fußbodenheizung oder Förderung für eine Heizungspumpe.
Fördersätze:
- 15 % Zuschuss über die BAFA (BEG EM)
- + 5 % iSFP-Bonus, wenn im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten
- Zusätzlich möglich: KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 Euro pro Wohneinheit
Maßnahme | Fördersatz | Hinweise |
---|---|---|
Hydraulischer Abgleich | 15 % (+5 % iSFP-Bonus) | Voraussetzung für viele weitere Maßnahmen |
Austausch Heizungspumpe | 15 % (+5 % iSFP-Bonus) | Nur bei Hocheffizienzpumpen |
Dämmung von Rohrleitungen | 15 % (+5 % iSFP-Bonus) | Nur bei ungedämmten Leitungen in unbeheizten Räumen |
Einbau Fußbodenheizung / Flächenheizung | 15 % (+5 % iSFP-Bonus) | Auch im Altbau förderfähig |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | 15 % (+5 % iSFP-Bonus) | z. B. smarte Thermostate, Einzelraumregelung |
Individueller Sanierungsfahrplan
Ein individueller Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – ist eine maßgeschneiderte Analyse Ihres Gebäudes, erstellt von einem Energie-Effizienz-Experten. Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie Ihre Immobilie energetisch saniert werden kann – vom Ist-Zustand über sinnvolle Maßnahmen bis hin zum langfristigen Ziel, z. B. dem Effizienzhaus-Standard.
Der iSFP enthält:
-
eine Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und Anlagentechnik
-
konkrete Sanierungsempfehlungen (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungsoptimierung)
-
einen Zeit- und Maßnahmenplan, abgestimmt auf Ihr Budget
-
Hinweise zu Fördermitteln und Einsparpotenzialen
Der iSFP wird selbst vom Staat gefördert – bis zu 50 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.
Er ist damit nicht nur ein hilfreiches Planungsinstrument, sondern auch ein finanzieller Vorteil bei Ihrer Sanierung.
Ergänzungskredit der KfW
Zusätzlich zum Zuschuss können Sie den Ergänzungskredit (KfW 358) über die KfW in Anspruch nehmen. Dieser bietet die Möglichkeit, die förderfähigen Investitionskosten günstig zu finanzieren.
Konditionen:
- bis zu 120.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit
- nur in Kombination mit Zuschuss
- Zinsvorteil bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen von unter 90.000 €
Alternative: Steuerbonus
Statt eines direkten BAFA-Zuschusses können Eigentümer die Kosten für eine Heizungsoptimierung auch steuerlich geltend machen – über den sogenannten Steuerbonus für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG. Dieser beträgt 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt auf drei Jahre:
- 7 % im ersten Jahr
- 7 % im zweiten Jahr
- 6 % im dritten Jahr
Die steuerliche Förderung ist auf 40.000 Euro pro Objekt innerhalb von drei Jahren begrenzt. Das entspricht förderfähigen Investitionskosten von bis zu 200.000 Euro.
Voraussetzungen:
- Das Wohngebäude muss mindestens zehn Jahre alt und selbst genutzt sein
- Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
- Die Fachunternehmerbescheinigung muss mit der Steuererklärung eingereicht werden
Wichtig: Der Steuerbonus kann nicht mit BAFA- oder KfW-Zuschüssen kombiniert werden. Es muss vorab entschieden werden, welcher Förderweg genutzt werden soll.
Förderung für Heizungsoptimierungen zur Emissionsminderung (Biomasseheizungen)
Für bestehende Biomasseheizungen gibt es eine gesonderte Förderung, wenn Sie Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent umsetzen. Das betrifft z. B. Pelletkessel oder Hackschnitzelanlagen, nicht aber Einzelöfen.
Fördersätze:
- 50 % Zuschuss über die BAFA (BEG EM)
- Kein iSFP-Bonus möglich
- KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich
Förderfähige Maßnahmen:
Maßnahme | Fördersatz | Hinweise |
---|---|---|
Einbau elektrostatischer Staubabscheider | 50 % | Nur für Biomasseheizungen ab 4 kW Leistung |
Katalytische Nachverbrennung | 50 % | |
Vollautomatische Verbrennungsregelung | 50 % | |
Emissionsmessung (vor und nach Maßnahme) | 50 % | Im Zusammenhang mit oben genannten Maßnahmen |
Voraussetzungen – Wer bekommt die Förderung?
Damit eine Heizungsoptimierung gefördert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude mit maximal fünf Wohneinheiten sein.
- Die Heizungsanlage muss mindestens zwei Jahre alt sein.
- Bei Heizungen mit fossilen Brennstoffen darf das Alter 20 Jahre nicht überschreiten.
Diese Voraussetzungen gelten sowohl für Maßnahmen zur Effizienzverbesserung als auch zur Emissionsminderung.
Technische Anforderungen
Für Effizienzmaßnahmen (z. B. Pumpentausch, Flächenheizung, Regelungstechnik) gilt:
- Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist verpflichtend.
- Der Abgleich muss durch ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten dokumentiert werden.
- Die Berechnung erfolgt nach dem Formular der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.
- Dies gilt nur für wassergeführte Heizsysteme.
Ausnahme: Bei luftbasierten Heizsystemen (z. B. Warmluftheizungen) ist kein hydraulischer Abgleich nötig. Stattdessen müssen die Luftvolumenströme nach berechneten Einstellwerten reguliert werden. Der Nachweis erfolgt über die Fachunternehmererklärung.
Für Emissionsminderungsmaßnahmen bei Biomasseheizungen:
- Die Biomasseanlage muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 kW aufweisen.
- Die Anlage darf nicht jünger als zwei Jahre sein.
- Es muss eine Reduktion der Staubemissionen um mindestens 80 % erreicht werden.
- Die Wirksamkeit der Maßnahme muss durch eine Staubmessung vor und nach Umsetzung belegt werden.
Antragstellung Schritt für Schritt erklärt
Die Förderung erfolgt ausschließlich digital über das BAFA-Portal. Damit Sie die Förderung für Ihre Heizungsoptimierung beantragen können, müssen Sie einige Schritte beachten:
1. Angebot einholen & Vertrag vorbereiten
Bevor Sie den Antrag stellen, benötigen Sie ein Angebot vom Fachunternehmen – oder, wenn der iSFP-Bonus genutzt wird, vom Energieeffizienz-Experten. Mit Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung vorliegen, der auch das geplante Umsetzungsdatum enthält.
2. Technische Projektbeschreibung (TPB) beauftragen
Für jede Maßnahme ist eine technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich – erstellt vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten. Sie erhalten eine TPB-ID, die Sie im Antrag angeben müssen.
3. Antrag online stellen
- Loggen Sie sich im BAFA-Portal ein oder erstellen Sie ein neues Benutzerkonto.
- Dort füllen Sie das Online-Antragsformular aus, laden die TPB-ID hoch und ergänzen Ihre Angaben.
4. Maßnahme umsetzen
- Nach Antragstellung können Sie mit der Umsetzung beginnen – allerdings auf eigenes Risiko, falls der Zuwendungsbescheid noch nicht vorliegt.
- Die endgültige Förderhöhe wird später auf Basis Ihrer im Antrag genannten Investitionssumme festgesetzt.
5. Verwendungsnachweis einreichen
- Nach Abschluss der Maßnahme beauftragen Sie erneut das Fachunternehmen oder den Energieberater, um den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen.
- Danach reichen Sie den Verwendungsnachweis im BAFA-Portal ein – inklusive Rechnungen und aller geforderten Nachweise.
6. Prüfung & Auszahlung
Das BAFA prüft alle Unterlagen und erstellt bei positiver Bewertung einen Festsetzungsbescheid. Dieser wird per Post verschickt. Anschließend erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags.
Unser Fazit – Heizungsoptimierung zahlt sich aus
Die Heizungsoptimierung gehört zu den effektivsten Maßnahmen, um den Energieverbrauch in Bestandsgebäuden zu senken. Schon mit vergleichsweise kleinen Eingriffen wie dem hydraulischen Abgleich oder dem Austausch der Heizungspumpe lassen sich deutliche Einsparungen erzielen – sowohl beim Energieverbrauch als auch bei den laufenden Heizkosten.
Für eine erfolgreiche Antragstellung und Umsetzung ist fachliche Begleitung unerlässlich. Das RENEWA-Team unterstützt Sie gern bei der Planung geeigneter Maßnahmen, der Auswahl passender Handwerker und der der Antragstellung und Nachweisführung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch.
Zur Autorin: Nina Grimmeiß

Nina Grimmeiß hat Kommunikationswissenschaft studiert und ist seit 2023 bei RENEWA. Sie bereitet komplexe Themen rund um Klimaschutz, erneuerbare Energien und energetische Sanierungen verständlich auf.
Durch den engen Austausch mit unseren Fachexperten liefert sie fundiertes Wissen, um Leserinnen und Leser für nachhaltige Energielösungen für den Gebäudesektor zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.