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BAFA Förderung für KWK - staatliche Hilfen für Brennstoffzelle und BHKW

Von Jens Piasecki
Bild: Haus mit KWK-Anlage
Sehr effizient: KWK erzeugt Strom und Wärme

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) wie ein Mini BHKW oder eine Brennstoffzelle anzuschaffen, der kann vom BAFA hohe staatliche Förderungen erhalten. Die Förderung wurde jedoch zu Beginn 2024 geändert.

Grundsätzlich gilt es vor dem Kauf herauszufinden, ob eine solche Heizung zu einem passt. Für einen wirtschaftlichen Betrieb ist nämlich ein hoher Wärmebedarf Voraussetzung. Welche Änderungen es gibt, was sonst noch zu beachten ist, warum Sie ggf. einen Energieberater brauchen und wie hoch die Förderung jeweils ausfällt, können Sie im folgenden Artikel erfahren.

Hier ist zu beachten, dass der Zuschuss für Mini-BHKWs eingestellt wurde. 


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    Über die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

    Bild: BAFA Förderung für KWK-Anlage
    Der Kauf einer KWK-Anlage sollte gut kalkuliert werden

    Der Begriff Kraft-Wärme-Kopplung beschreibt im Prinzip die Arbeits- bzw. Wirkungsweise von Blockheizkraftwerken (BHKW) und Brennstoffzellen. Bei der Produktion von Strom entsteht auch (Ab-) Wärme, die zum Heizen (Nah- und Fernwärme) genutzt werden kann.

    Aufgrund dieser Effizienz gelten BHKW als umweltfreundlich und werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert (kein Betrieb mit Öl oder Kohle!).

    Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Einsatzgebiete von BHKW. Während große BHKW ganze Städte, Stadtteile oder Ortschaften mit Strom und Fernwärme versorgen, sind Mini-BHKW und Mikro-BHKW eher für die Energie- und Wärmeversorgung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern gedacht. Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb ist ein ganzjährig hoher Wärmebedarf.

    Brennstoffzellen sind aus technischer Sicht eigentlich keine BHKW. Da sie aber durch eine chemische Reaktion von Wasserstoff und Sauerstoff, an deren Ende nur Wasser als „Abfallstoff” bleibt, ebenfalls Strom und Wärme produzieren, werden sie häufig mit diesen gleichgesetzt und auch vom BAFA gefördert. Ihr Vorteil gegenüber BHKW liegt vor allem darin, dass sie schon im Teillastbetrieb sehr effizient arbeiten, während das bei BHKW nur unter Volllast geschieht.

    BegriffBeschreibung/ArbeitsweiseWirkungsweise
    KWK (Kraft-Wärme-Kopplung)KWK beschreibt Wirkungs- bzw. Arbeitsweise von BHKW und BrennstoffzellenGleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme
    Große KWK-Anlagen / große BHKWVerbrennen Gas, Öl, Biomasse oder auch Müll, mäßiger Nutzungsgrad der Primärenergie (ca. 50 %) wegen hoher Energieverluste beim Transport von Strom und WärmeGleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, versorgt kleine Städte / Stadtteile / Dörfer mit Strom und Fernwärme
    BHKW (Blockheizkraftwerk)Nutzt Verbrennungsmotor, verbrennt Öl, Gas, Biomasse, sehr hoher Nutzungsgrad der Primärenergie (90 % unter Volllastbetrieb)Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, versorgt große Mehrfamilienhäuser / Gebäudeverbände mit Strom und (Nah-) Wärme
    Mini-BHKW / Mikro-BHKWNutzt Verbrennungsmotor, verbrennt Öl, Gas oder Biomasse, sehr hoher Nutzungsgrad der Primärenergie (90 % unter Volllastbetrieb)Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme für Ein- und Mehrfamilienhäuser, überwiegend Eigennutzung
    Nano-BHKW (Produktion eingestellt)Nutzt Verbrennungsmotor, verbrennt Öl, Gas oder Biomasse, sehr hoher Nutzungsgrad der Primärenergie (90 % unter Volllastbetrieb)Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme für Einfamilienhäuser, überwiegend Eigennutzung
    BrennstoffzelleSehr hoher Nutzungsgrad der Primärenergie (90 % +, schon im Teillastbetrieb sehr effizient). Gewinnt aus Gas oder Öl Wasserstoff und aus dessen Spaltung zu Wasser und Sauerstoff ...... Strom und Wärme für Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser, überwiegend Eigennutzung

    Förderung für KWK-Anlage mit RENEWA beantragen

    • KWK-Heizungen sind in der Anschaffung teuer. Deshalb sollte man genau prüfen, ob sich die Anschaffung lohnt. Unsere RENEWA-Energieberater können schon bei der Planung berechnen, ob sich die Anschaffung einer KWK-Heizung über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren wirtschaftlich amortisiert.
    • Unsere Berater wissen, wo es Förderung für KWK-Anlagen gibt und ob diese kombinierbar ist. Wenn Sie auf den RENEWA-Service zurückgreifen, beantragen wir auch die Förderung für Sie. Außerdem vermitteln wir einen Fachbetrieb, übernehmen die Baubegleitung und führen eine abschließende Qualitätskontrolle durch.

    BAFA-Förderung direkt bei RENEWA beantragen

    Vor der Anschaffung eines BHKW oder einer Brennstoffzelle sollte unbedingt die Frage nach der Wirtschaftlichkeit und möglichen Förderungen geklärt werden. Für Laien ist es jedoch meist nur schwer möglich, die relevanten Faktoren richtig zu bewerten bzw. zu berechnen. Mit dem Energieberatungs-Service von RENEWA ist dies kein Problem. Unsere Berater verfügen über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet und können die Wirtschaftlichkeit eines BHKW oder einer Brennstoffzelle im Vorfeld der Anschaffung berechnen.

    Das gilt vor allem auch für die vielen Förderungen, die zur Verfügung stehen. Für den Erhalt einer Förderung für eine Brennstoffzelle ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) ohnehin vorgeschrieben. Außerdem wissen sie, wo man Förderung für KWK-Heizungen beantragen kann, welche formalen und technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen und stellen auch gleich den Antrag.

    Zudem übernehmen wir auch die Suche nach einem vertrauenswürdigen Fachbetrieb, der das BHKW oder die Brennstoffzelle installiert und koordinieren und begleiten dessen Arbeiten und führen abschließend eine Qualitätskontrolle durch. So erhalten Sie die Energieberatung für Ihr BHKW bzw. Ihre Brennstoffzelle, die Beantragung von Förderung, die Vermittlung professioneller Handwerker sowie die Baubegleitung und die Qualitätskontrolle aus einer Hand - Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Praktische Beispiele für KWK-Förderung

    Um Ihnen die Förderung von KWK-Anlagen zu veranschaulichen, haben wir für Sie hier einmal ein paar Beispiele zusammengetragen. Bei den genannten Geräten handelt es sich um Markenprodukte, die für ein 140 Quadratmeter großes Haus mit einem 4-Personen-Haushalt geeignet sind. Bei den Preisen handelt es sich um Durchschnittspreise, die immer die Heizung inklusive Spitzenlastgerät, den Einbau sowie notwendiges Zubehör beinhalten.

    BHKW mit 2,8 kW Leistung

    Beispiel 1: In einem Einfamilienhaus wird ein BHKW mit einer elektrischen Leistung von 2,8 Kilowatt installiert. Die Kosten hierfür liegen bei rund 34.000 Euro. Für den selbst erzeugten und teilweise eingespeisten Strom erhält er durch den KWK-Zuschlag eine Summe von 10.400 Euro.

    Außerdem erhält er noch eine Steuerrückerstattung von rund 60 Euro jährlich. Insgesamt erhält er bei einer angenommenen Lebensdauer von 25 Jahren also ca. 1.500 Euro. Für den gleichen Zeitraum erhält man zudem pro eingespeister Kilowattstunde Strom mindestens 0,02 Euro, also rund 4.800 Euro. Weitere 1.800 Euro bekommt der Besitzer für vermiedene Netzentgelte. Insgesamt erhält der Hausbesitzer eine Förderung von rund 18.500 Euro, also deutlich mehr als die Hälfte der Anschaffungskosten der Anlage.

    Brennstoffzelle mit 0,75 kW Leistung

    Beispiel 2: In unserem Beispiel wurde die Brennstoffzelle eines renommierten Herstellers mit einer elektrischen Leistung von 0,75 kW in einem Einfamilienhaus installiert. Die Gesamtkosten hierfür betrugen 34.000 Euro. Durch den BAFA-Zuschuss der BEG-EM erhält man für eine Brennstoffzelle dieser Leistungsstufe nach dem geändertem Fördersatz mindestens 8.500 Euro Förderung, also mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Zudem erhält der Hausbesitzer nach dem KWK-Gesetz vom BAFA als sogenannten KWK-Zuschlag über 11 Jahre verteilt 1.750 Euro für selbst erzeugten Strom.

    Ebenso lässt er sich die Brennstoffsteuer vom zuständigen Hauptzollamt rückerstatten, immerhin auch 60 Euro pro Jahr. Insgesamt liegt die Förderung damit bei  12.700 Euro. Insgesamt kostet die Brennstoffzelle dann 21.300 Euro. Da sie jedoch auch Strom produziert und damit langfristig die laufenden Kosten senkt, amortisiert sie sich im Vergleich zu einer neuen Gas-Brennwertheizung nach ca. 15 bis 20 Jahren. 


    Zuschüsse für den Kauf

    Bild: Förderung für KWK-Heizung
    KWK-Heizungen werden staatlich gefördert

    Für den Kauf einer Brennstoffzelle, bzw. eines BHKW stehen vom BAFA unterschiedliche Förderungen zur Verfügung. Es gab allerdings eine Veränderung: Für kleine Anlagen bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung konnte man bislang auf den Mini-KWK-Zuschuss zugreifen.

    Dieser existiert jedoch nicht mehr. Damit gibt es für BHKW keine direkte BAFA-Förderung mehr. Den KWK-Zuschlag nach KWK-Gesetz können Sie für BHKW und Brennstoffzellen aller Leistungsklassen auch weiterhin erhalten.

    Für Brennstoffzellen galt der Zuschuss KfW 433, dieser wurde allerdings mittlerweile eingestellt. Die Förderung verläuft nun über die BAFA. Grundsätzlich ist die Förderung immer VOR Baubeginn und unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) zu beantragen. Dabei gilt schon der Abschluss eines Liefervertrages / die schriftliche Auftragsvergabe als solcher. Nachträglich gestellte Förderanträge werden nicht berücksichtigt. Stellen Sie Ihren Antrag zu spät, erlischt das Förderangebot unwiederbringlich.

    Mini-KWK

    Mini-BHKW und Mikro-BHKW sind kleinere Anlagen, die für einzelne Haushalte gedacht sind. Da Mini-KWK-Anlagen einen sehr hohen Nutzungsgrad der Primärenergie haben, wurden sie bislang vom BAFA bis zu einer elektrischen Leistung von 20 Kilowatt mit dem Mini-KWK-Zuschuss gefördert. Die Förderung wurde jedoch zum 31.12.2020 ersatzlos eingestellt.

    Normale KWK-Anlagen (BHKW, Brennstoffzelle)

    Den Mini-KWK-Zuschuss erhielten BHKW nur bis zu einer elektrischen Leistung von 20 Kilowatt. BHKW mit mehr Leistung erhalten nur den KWK-Zuschlag für selbst genutzten oder eingespeisten Strom, der KWK-Anlagen aller Größen nach wie vor zusteht. Hier können Sie für einen Zeitraum von 60.000 Volllaststunden (ca. 7 bis 12 Jahre lang) eine Vergütung sowohl für Eingespeisten (0,16 Euro pro Kilowattstunde) als auch für selbst genutzten Strom (0,08 Euro pro Kilowattstunde) erhalten.

    Stand 2024: Seit Januar 2023 wurde der Zuschuss für Brennstoffzellen über das KfW-Programm 433 gänzlich gestrichen. Anträge, die vor den Änderungen gestellt wurden, sind weiterhin gültig, neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. Brennstoffzellen-Heizungen werden nun von der BAFA als Einzelmaßnahme gefördert.


    Laufende Vergütung für erzeugten Strom

    Neben dem KWK-Zuschlag kann man vom Netzbetreiber noch eine Vergütung für eingespeisten Strom erhalten. Die Höhe ist Verhandlungssache. Sie beträgt aber mindestens den KWK-Baseload-Wert von derzeit 0,038 Euro pro Kilowattstunde.

    Außerdem erhält man noch einen Zuschlag für vermiedene Netzentgelte von 0,5 bis 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Hintergrund der vermiedenen Netzentgelte ist, dass die großen Leitungsnetze durch dezentral eingespeisten Strom entlastet werden.

    Branchenzugehörigkeit beim Eigenverbrauch

    Eine höhere (indirekte) Förderung für selbst erzeugten und verbrauchten Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen können Unternehmen erhalten, indem sie im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von der vollen EEG-Umlage auf eine reduzierte Umlage eingestuft werden. Es handelt sich dabei um Unternehmen, die bei Zahlung der vollen EEG-Umlage im internationalen Wettbewerb nicht mehr konkurrenzfähig wären. Diese Unternehmen zahlen dann nur 40 Prozent der üblichen EEG-Umlage. Die davon begünstigten Branchen lassen sich dem „Hinweisblatt zur Feststellung der Branchenzugehörigkeit für KWK-Anlagenbetreiber” des BAFA entnehmen.


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    Sonstige Förderung: Energiesteuer zurück

    Eine weitere, indirekte Förderung kann man in Form einer Steuerrückzahlung für die beim Betrieb der KWK-Anlage verbrauchte Energie (Gas, Biomasse, kein Öl!) erhalten. Voraussetzung ist ein Wirkungsgrad der Anlage von mindestens 70 Prozent.

    Außerdem kann man sich auch noch die Stromsteuer für selbst erzeugten und verbrauchten Strom rückerstatten lassen. Die Rückzahlung kann beim regionalen Hauptzollamt beantragt werden. Die Hauptzollämter unterstehen als Behörden dem Bundesfinanzministerium und sind für die Rückerstattung zuständig.


    Unser Fazit zu KWK-Heizungen

    Bild: Krankenhaus mit KWK-Anlage
    Für Krankenhäuser gut geeignet: Kraft-Wärme-Kopplung

    Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich für Einfamilienhäuser eigentlich - wenn überhaupt - nur die Brennstoffzelle und Mini- bzw. Mikro-BHKW. Voraussetzung ist ein hoher Wärmebedarf, denn die Anlage produziert nur dann Strom, wenn auch geheizt wird.

    Für Mehrfamilienhäuser sind KWK-Heizungen schon besser geeignet. Das gilt besonders, wenn z. B. im Erdgeschoss noch ein Gewerbe angesiedelt ist, das viel Strom braucht.

    Interessant sind BHKW und Brennstoffzellen vor allem für Kleingewerbe, Krankenhäuser, Hotels, Altenheime, EDV-Zentren, Reihenhaussiedlungen oder größere (gewerbliche) Gebäudeverbände sowie energieintensive (Stromverbrauch) Produktionsbetriebe. Hier kann die Anschaffung und der Betrieb einer KWK-Anlage durchaus rentabel sein. Außerdem bietet sie ein gewisses Maß an Autarkie.

    Grundsätzlich gilt jedoch, dass es sehr viele Faktoren gibt, von denen ein wirtschaftlicher Betrieb eines BHKW bzw. einer Brennstoffzelle abhängig ist. Diese richtig zu bewerten, ist für Laien eigentlich unmöglich. Daher sollte die Immobilie in der BHKW oder Brennstoffzelle installiert werden soll - ebenso wie die Grundkonstellation (Anschaffungskosten, Wärmebedarf, Eigenverbrauch Strom, Einspeisung Strom etc.) - vor der Anschaffung von einem Fachmann geprüft werden. Unsere Berater stehen Ihnen hierbei gerne mit ihrer ganzen Erfahrung zur Seite.


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