Förderung für die Sanierung in Aachen
Die Stadt Aachen ist nicht nur RENEWA-Standort, es gibt dort auch finanzielle Förderung für Sanierungen. Dabei handelt es sich einmal um Programme der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) und weiterhin um das Förderprogramm der StädteRegion Aachen.
Lesen Sie nachfolgend, welche Fördermittel Sie in Aachen beantragen können und ob sie diese mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren können. RENEWA unterstützt Sie bei der Fördermittelbeschaffung und übernimmt die Beantragung.
Bestmögliche Förderung erhalten mit RENEWA
Wenn Sie eine Sanierung in Aachen planen, können Sie nicht nur mithilfe von Förderprogrammen Geld sparen. Sie können sich auch während des gesamten Projekts auf den Service von RENEWA verlassen.
Als RENEWA-Standort verfügt Aachen über eine Filiale mit zwei Energieberatern, die sich auf die Planung und Begleitung von energetischen Sanierungen spezialisiert haben. Selbstverständlich arbeiten unsere Mitarbeiter über die Stadtgrenzen der jeweiligen Standorte hinaus.
In Bezug auf die lokale Förderung können Sie sich also auch für diese Gebiete voll auf unsere Energieexperten verlassen. Übrigens befinden sich einige unserer Filialen noch in der Entwicklung und werden in naher Zukunft weiter wachsen, damit wir Ihnen noch besseren Service garantieren können. Mehr zu unseren Standorten finden Sie hier.
Finanzielle Förderung in Aachen
In Aachen gibt es zwei Institutionen, die finanzielle Förderung im Rahmen eines entsprechenden Förderprogramms anbieten. Zum einen hat der Kommunalverband StädteRegion Aachen ein Förderprogramm eingerichtet, das sich hauptsächlich auf Solartechnik und Heizungsanlagen bezieht. Es werden also ausschließlich Einzelmaßnahmen gefördert.
Hinzu kommt ein Programm der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG), welches mehrere Förderungen für Maßnahmen der Gebäudesanierung anbietet. Auch dieses Programm sieht die Förderung von Einzelmaßnahmen vor.
StädteRegion Aachen
Der Kommunalverband StädteRegion Aachen fördert einige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von privaten Häusern. Der Fokus des entsprechenden Förderprogramms liegt auf Heizungen und Solaranlagen. Die Installation von Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserproduktion unterstützt die StädteRegion Aachen beispielsweise mit einem Zuschuss von 180 Euro. Für jeden angefangenen Quadratmeter Solarkollektorfläche gibt es zusätzlich einen Bonus von 30 Euro.
Für Solarthermie-Anlagen, die neben der Warmwasserproduktion auch zur Unterstützung der Heizung dienen, gibt es einen Zuschuss von 360 Euro plus den Bonus von 30 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Die StädteRegion Aachen fördert außerdem die Installation von Heizungen, welche regenerative Energie nutzen, mit 600 Euro, einschließlich Blockheizkraftwerken. Hier gibt es einen Bonus für jedes Kilowatt Nennleistung der Heizanlage beziehungsweise jedes Kilowatt thermischer Leistung.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Kommunalverband Förderhöchstbeträge für Eigenheime festgelegt hat. Das Maximum an Fördermitteln für Maßnahmen an und in Ein- und Zweifamilienhäusern liegt bei 2.400 Euro, für Mehrfamilienhäuser fällt es mit 4.800 Euro doppelt so hoch aus. Eine Zusammenfassung aller Förderungen seitens der StädteRegion Aachen können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen.
Programm/Maßnahme | Förderung (Zuschuss/Kredit) |
---|---|
Förderung von Solarkollektorenanlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen* | Zuschuss: 180 € für die Installation von Solarthermie-Anlagen (max. 600 €) oder den Ausbau (max. 1.200 €) einer bestehenden Anlage zur Brauchwassererwärmung; plus 30 € für jeden angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche |
Zuschuss: 360 € für die Installation von Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung (max. 2.400 €); plus 30 € für jeden angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche | |
Zuschuss: 600 € für die Installation von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie BHKW (max. 2.400 €); plus 30 € pro kW (Nennleistung und thermische Leistung) | |
Zuschuss: max. 150 € für hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage | |
Förderhöchstbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser: 2.400 € | |
Förderhöchstbetrag für Mehrfamilienhäuser: 4.800 € |
* Die Förderung gilt nur für Gebäude in der Region Aachen, Gebäude der Stadt Aachen werden in einem separaten Programm gefördert.
Stadt Aachen
Die Stadt Aachen fördert mit dem „Solarförderprogramm” die Nutzung von Solarenergie, sowie im Programm „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude” die energetische Sanierung von Gebäudehülle und Gebäudetechnik (Bestandsbauten, Baugenehmigung vor 01.02.2002). Durch diese Maßnahmen sollen die CO2 Emissionen der Stadt Aachen nachhaltig gesenkt werden. So können Sie für eine Photovoltaik-Anlage max. 3.500 Euro (ab 30 kWp) oder in Kombination mit einem Stromspeicher max. 4.000 Euro erhalten.
Solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung werden pauschal mit 1.000 Euro gefördert, solche mit zusätzlicher Heizungsunterstützung mit 2.000 Euro. Energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit bis zu 100 Euro pro Quadratmeter (max. 50 Prozent der Gesamtkosten), die Installation einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien pauschal mit 1.500 Euro gefördert. Außerdem gibt es noch Bonusprogramme. Eine Übersicht finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Förderprogramm der Stadt Aachen | Maßnahme | Förderung |
---|---|---|
Solarförderprogramm | Installation einer PV-Anlage (1 - 30 kWp*, gestaffelt) | 750 - 3.500 € |
Installation eines Stromspeichers für bestehende PV-Anlage | 200 € / kWh, max. 4.000 € | |
Installation eines Stromspeichers in Kombination mit neuer PV-Anlage | 200 € / kWh, max. 4.000 € | |
Installation einer Solarthermie-Anlage für Warmwasserbereitung | 1.000 € pauschal | |
Installation einer Solarthermie-Anlage für Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung | 2.000 € pauschal | |
Installation einer Solar-Anlage in Kombination mit Dachbegrünung | 500 € pauschal | |
Energiesparende Maßnahmen im Gebäude | Dämmung Außenwand | bis zu 20 € / m², max. 50 % der förderfähigen Kosten |
Dämmung Außenwand (Denkmal) | 25 € / m² max. 50 % der förderfähigen Kosten | |
Dämmung Dach | bis zu 20 € / m² max. 50 % der förderfähigen Kosten | |
Dämmung oberste Geschossdecke | bis zu 10 € / m² max. 50 % der förderfähigen Kosten | |
Dämmung Bodenplatte / Kellerdecke | bis zu 10 € / m² max. 50 % der förderfähigen Kosten | |
Innendämmung | 20 € / m² max. 50 % der förderfähigen Kosten | |
Kerndämmung | 5 € / m² max. 50 % der förderfähigen Kosten | |
Austausch Fenster | bis zu 100 € / m² max. 50 % der förderfähigen Kosten | |
Austausch Fenster (Denkmal) | 50 € / m² max. 50 % der förderfähigen Kosten | |
Austausch Haustür | bis zu 100 € / m² max. 50 % der förderfähigen Kosten | |
Heizungstausch (Wärmepumpe / Biomasseheizung / BHKW ersetzt mindestens 15 Jahre alte Öl- oder Gasheizung) | 1.500 € pauschal | |
Nachrüstung einer Lüftungsanlage (Bedarfsgeführt) | 800 € / WE** pauschal | |
Zentrale Abluftanlage inkl. Wärmerückgewinnung (WRG) | 1.000 € / WE** pauschal | |
Dezentrale Zu- und Abluftanlage | 1.000 € / WE** pauschal | |
Bonus umweltfreundliche Dämmstoffe | 20 € / m² | |
Bonus „Ganzheitliche Maßnahmen" | 1.000 € / EFH***/ZFH**** | |
Bonus „Kombination Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage" | 500 € | |
Bonus KfW-Effizenzhaus 55 (nur für Gebäudebestand, bewilligte Förderung der KfW ist Voraussetzung) | 5.000 € |
* kWp = Kilowattpeak; ** WE = Wohneinheit; *** EFH = Einfamilienhaus; **** ZFH = Zweifamilienhaus
Stadtwerke Aachen
Die Stadtwerke Aachen AG fördert neben der Stadt Aachen Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Optimierung des Strom- und Wärmeverbrauchs im gesamten Stadtgebiet Aachen. So gibt es zum Beispiel eine Prämie für Haushalte, die ihren Stromverbrauch innerhalb eines bestimmten Zeitraums gegenüber einem festgelegten Referenzzeitraums um 10 Prozent senken können.
Diese Prämie beträgt 100 Euro. Etwas üppiger fallen Förderungen für Heizanlagen aus. Den Einbau einer Brennstoffzelle mit einer Leistung zwischen 0,25 bis 5,0 Kilowatt fördert die STAWAG mit 150 Euro jährlich für eine Laufzeit von 10 Jahren. Hier sind also bis zu 1.500 Euro Förderung möglich. Auch der Umstieg auf eine Gasheizung („Wärme-Contracting; Gasheizung zum Mieten”) oder ein Fernwärmeanschluss sind förderbar. Die Entsorgung der alten Heizanlage wird in diesem Fall mit bis zu 800 Euro unterstützt, zum Beispiel wenn ein Öltank entsorgt werden muss.
Wird auf die „Gasheizung zum Mieten“ umgestellt, kauft die STAWAG außerdem das alte Heizöl auf. Die Installation und der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen werden ebenfalls unterstützt. Eine komplette Liste der STAWAG-Förderprogramme finden Sie in der unten stehenden Tabelle.
Programm/Maßnahme | Förderung (Zuschuss/Kredit) |
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Prämie für Stromsparer | Förderbetrag von 100 €, wenn der Haushaltsstrom-Verbrauch im Vergleich zu einem Referenzzeitraum um 10 % gesenkt wird |
Umstellung von Heizungen auf Wärme-Contracting („Gasheizung zum Mieten“) | Zuschuss: bis zu 800 € Förderung bei Entsorgung der alten Anlage und Optimierung bestehender Verteilanlage; STAWAG kaufen übriges Heizöl ab |
Brennstoffzelle | Zuschuss: 150 € pro Jahr ab dem Jahr der Antragsstellung für einen Zeitraum von 10 Jahren (max. 1500 € Gesamtförderung) für den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit 0,25 - 5,0 kW |
Hydraulischer Abgleich | Zuschuss: 70 % der Kosten für Berechnung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs; bis max. 1.000 € |
Photovoltaik | Zuschuss: Förderung für den Zählerplatzumbau und den Netzanschluss in Höhe von 50 % der Kosten bis max. 1.000 € für das STAWAG-Solardach (Photovoltaik zum Mieten) |
Heizungsumstellung auf Fernwärme | Individuell zu vereinbarender Zuschuss bei der Umstellung von Heizung auf Fernwärme |
Förderung kombinieren
In einigen Fällen ist es möglich, mehrere Förderprogramme für eine Sanierungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen und so Förderungen zu kombinieren. Laut der Förderrichtlinie der StädteRegion Aachen ist die Kombination eines Zuschusses mit anderen Fördermitteln möglich.
Voraussetzung ist, dass die anderen Förderprogramme dies wiederum in ihren Richtlinien gestatten. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Kombination mit einer Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich ist. Das gilt sowohl für die BEG-Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch die des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
RENEWA kümmert sich auf Wunsch um die Beantragung passender Fördermittel für Ihr Sanierungsprojekt und berücksichtigt dabei auch mögliche Kombinationen. So erhalten Sie neben einer umfangreichen Beratung auch das Maximum an Fördergeldern. Unsere Berater kennen sich in der gesamten Förderlandschaft aus und können Ihnen bei allen Fragen behilflich sein. So sorgt RENEWA dafür, dass Sie nicht nur bestmöglich sanieren, sondern auch so viel Geld wie möglich sparen.