Sanierungsförderung in Mannheim
Die Klimaschutzagentur in Mannheim bietet mit seinem Förderprogramm Energetische Sanierung und Effizienzmaßnahmen Zuschüsse für die Baubegleitung, Qualitätssicherung, energetische Sanierung und für Effizienzmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude in Mannheim.
In diesem Artikel können Sie mehr über die verschiedenen Förderbausteine des Programmes erfahren.
Förderbaustein 1: Beratung und Baubegleitung
Für diese Maßnahme gibt es Fördermittel in der Höhe von 50 Prozent der anfallenden Kosten für eine Vor-Ort-Energieberatung und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP). Der maximal mögliche Zuschuss liegt hier bei 300 Euro für ein bis zwei Wohneinheiten, bei 500 Euro für drei bis zwölf Einheiten und 1.000 Euro für Wohngebäude mit über zwölf Einheiten.
Wird diese Maßnahme mit Zuschüssen des BAFA kombiniert, liegt der maximal mögliche Zuschuss bei 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäusern und bei 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent (für maximal 2.500 Euro) der Rechnungssumme für die Baubegleitung des Sanierungsvorhabens durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten und einen weiteren Zuschuss von 50 Prozent der Gesamtkosten für Maßnahmen zur Qualitätssicherung für maximal 1.000 Euro.
Förderbaustein 2: Baulicher Wärmeschutz
Mit diesem Programm sollen Maßnahmen, die den Wärmeschutz eines Gebäudes verbessern gefördert werden. Dazu zählen unter anderem die Dämmung von Außenwänden, von Dächern, Geschoss- und Kellerdecken, sowie von Fassaden und Hauseingangstüren. Der maximale Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen liegt in diesem Förderbaustein bei 7.000 Euro pro Gebäude.
Förderbaustein 3: Innovative und vorbildliche Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude
Hier gibt es Zuschüsse für Klimaschutzmaßnahme, welche nicht in den anderen beiden Bausteinen dieses Programms gefördert werden, die aber dennoch ein hohes Energiesparpotential liefern können. Die Klimaschutzagentur Mannheim bestimmt, welche Maßnahmen förderfähig sein könnten, wobei geprüft wird, ob eine Maßnahme gefördert wird und wie hoch die Zuschüsse ausfallen.
Maßnahmen, die sich möglicherweise für eine Förderung qualifizieren sind in diesem Fall zum Beispiel die Verwendung von energieeffizienten Speichermodulen oder der Umstieg auf LED-Beleuchtungen in öffentlichen Einrichtungen.
Wer wird gefördert?
Als antragsberechtigte Personen für gelten sowohl juristische als auch natürliche Personen, welche Eigentümer oder Teil einer Eigentümergemeinschaft von Gebäuden. Diese Gebäude müssen entweder selbst genutzt oder vermietet werden und im Stadtgebiet Mannheim liegen, um für eine Fördermaßnahme der Klimaschutzagentur Mannheim infrage zu kommen.
Über diesen Link kommen Sie zu dem Antragsformular der Klimaschutzagentur in Mannheim.
RENEWA als Ansprechpartner
Unsere RENEWA Energieberater unterstützen Sie bei der Planung Ihres Sanierungsvorhabens mit einer individuellen Sanierungsberatung und ermitteln, welche Maßnahmen für Ihre Bedürfnisse am sinnvollsten sind.
Zusätzlich beraten wir Sie zu allen verfügbaren Förderungen, die Sie erhalten können. Dabei beachten unsere Energieberater alle staatlichen Fördermittel der KfW und des BAFA sowie mögliche regionale Förderprogramme. So stellen wir sicher, dass Sie die maximal mögliche Menge an Fördergeldern für Ihr Sanierungsvorhaben erhalten.