Sanierungsförderung in Heidelberg
Die Stadt Heidelberg hat sich den dauerhaften Klima- und Umweltschutz und die ständige Verbesserung der Lebenssituation seiner Anwohner zum Ziel gesetzt. Dafür stellt die Stadt eine große Menge an Fördermitteln und -geldern zur Verfügung.
So werden Fördermittel für Haus- und Wohnungsbesitzer, Vereine und Unternehmen, die in CO2-sparende Maßnahmen investieren möchten, sowie für die Installation von Photovoltaikanlagen und die Gebäudesanierung zur Verfügung gestellt. In diesem Artikel können Sie mehr über die Fördermittel für PV-Anlagen und Sanierungen erfahren, die von der Stadt Heidelberg angeboten werden.
Finanzielle Förderung in Heidelberg
Die Stadt Heidelberg bietet mehrere Förderprogramme, die Sie für Ihr Sanierungsvorhaben in Anspruch nehmen könnten. So gibt es zum Beispiel Fördermittel für Photovoltaikanlagen oder für die Gebäudesanierung.
Förderprogramm Rationelle Energieverwendung
Dieses Programm wird von der Stadt Heidelberg bereits seit 1993 angeboten und fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung, wie etwa die Sanierung von Gebäuden. Seit seiner Einführung wurde das Programm ständig angepasst und wurde zuletzt am 01. September 2022 geändert. Durch diese Änderungen soll das Erstellen von Förderanträgen leichter gemacht werden, zusätzlich wurde die Kombinationen mit staatlichen Förderprogrammen vereinfacht. Für dieses Förderprogramm werden jedes Jahr 1,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.
Innerhalb des Programmes Rationelle Energieverwendung gibt es verschiedene Förderbausteine:
Sanierungsmaßnahmen im Bestand
Mit diesem Programm erhalten BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) und sowohl Gesamtsanierungen der BEG Wohngebäude (BEG WG) als auch BEG Nichtwohngebäude Zuschüsse. Diese Zuschüsse gibt es für folgenden Maßnahmen
BEG EM Gebäudehülle | BEG EM Anlagentechnik | BEG EM Heizungsanlagen | BEG WG und BEG NWG |
---|---|---|---|
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen | Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpen | Effizienzhaus Denkmal |
Austausch von Fenstern und Außentüren | Anschluss an Fermwärmenetzwerk der Stadt Heidelberg | Effizienzhaus 55 | |
Sommerlicher Wärmeschutz | Effizienzhaus 40 |
Durch diesem Förderbaustein können Sie zusätzliche 10 Prozent für die durch die BEG festgelegten Förderkosten erhalten, bei öffentlich geförderten Wohngebäuden gibt es sogar einen Bonus von 15 Prozent. Sollten Sie bei der Sanierung Dämmstoffe aus nachhaltigen Rohstoffen verwenden, gibt es hier noch einen zusätzlichen Bonus von 2,5 Prozent oder 7,5 Prozent, falls es sich um ein öffentlich gefördertes Wohngebäude handeln sollte. Hier ist allerdings zu beachten, dass laut Vorgaben der BEG die Kombination von staatlichen und lokalen Fördermittel insgesamt nicht höher als 60 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten sein darf.
Benötigte Unterlagen für die Förderung von Einzelmaßnahmen
- Eine Kopie oder Scan des Auszahlungsbescheids der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Einen Nachweis über die Antragstellung bei der BEG nach dem Stichtag 31. August 2022
- Eine Kopie oder Scan der Endrechnungen der ausführenden Fachfirmen oder des ausführenden Energieberaters
Benötigte Unterlagen für die Förderung von Gesamtmaßnahme
- Eine Kopie oder Scan des Festsetzungsbescheid der KfW zum Tilgungszuschuss nach BEG Vorgaben
- Nachweis über die Antragsstellung bei der BEG nach dem Stichtag 31. August 2022
- Eine Kopie oder Scan der Endrechnungen der ausführenden Fachfirmen oder des ausführenden Energieberaters
- Energieausweis des sanierten Gebäudes
Den kompletten Förderantrag für diesen Förderbaustein können Sie hier einreichen.
Nachhaltiger Neubau und Nachverdichtung
Dieser Förderbaustein dient der Förderung von Neubauten und fokussiert sich besonders auf den Neubau von Passivhäusern und die Verwendung von nachhaltigen Rohstoffen beim Bau und bei der Dämmung.
Bei dieser Maßnahme wird der Neubau der Passivhausklassen “Classic” und “Plus” gefördert. Zusätzlich kann diese Förderung mit denen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden, wenn die Neubauten eine der von der BEG WG vorgeschriebenen Effizienzklassen erreichen. Folgende Fördersätze sind möglich:
Passivhaus-Klasse | Fördersatz |
---|---|
Passivhaus "Classic" | 50 € pro Quadratmeter, maximal 5.000 € pro Wohneinheit |
Passivhaus "Plus" | 10 € pro Quadratmeter, maximal 10.000 € pro Wohneinheit |
Zusätzlich ist eine zertifizierte Passivhausplanung notwendig und verpflichtend, um einen Förderantrag für den Neubau eines Passivhauses stellen zu können. Hier ist ebenfalls die Kombination mit Fördermitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich. Folgende Fördersätze für die Passivhausplanung sind möglich:
Maßnahme | Fördersatz | Maximale Förderhöhe |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10 % der förderfähigen Kosten | 1.000 € |
Eigentumswohnung mit drei oder mehr Wohneinheiten pro Gebäude | 10 % der förderfähigen Kosten | 400 € |
Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten pro Gebäude | 10 % der förderfähigen Kosten | 400 € pro Wohneinheit, bis zu 4.000 € pro Gesamtobjekt |
Für die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe im Neubau oder bei der Dämmung der Gebäudehülle sind folgende Fördersätze möglich:
Maßnahme | Fördersatz |
---|---|
Einsatz von Vollholz oder Holzwerkstoffen in der Gebäudekonstruktion | 20 € pro Quadratmeter Bauteilfläche |
Einsatz von Dämmstoffen aus nachhaltigen Rohstoffen (Flachs, Hanf, Holz, Jute, Schafwolle, Schilfrohr, Seegras, Stroh) | 20 € pro Quadratmeter Dammfläche |
Förderung von Photovoltaikanlagen
Die Stadt Heidelberg fördert im Rahmen des Förderprogramms “Rationale Energieverwendung” seit dem 1. Januar 2021 die Installation und Inbetriebnahmen von Photovoltaikanlagen. Nach Änderungen an diesem Programm können seit dem 1. September 2022 nun ebenfalls Balkonmodule und die Sanierung von Asbestdächern gefördert werden.
Eine Voraussetzung für die Förderung von PV-Anlagen durch das “Rationale Energieverwendung”-Programm ist, dass die geförderte Anlage mindestens 15 Jahre in Heidelberg betrieben wird und wenn nötig durch Reparaturmaßnahmen beibehalten wird.
Für PV-Anlage, die auf oder an einem Gebäude angebracht werden, gelten folgenden Fördersätze:
Anlagentyp | Förderbare Nennleistung in kWp | Fördersatz |
---|---|---|
Photovoltaikanlagen auf Dachflächen | bis 100 | 100 €/ kWp |
Aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen oder über Parkplatzflächen | bis 30
30 bis 100 | 250 €/ kWp
150 €/ kWp |
Photovoltaikanlagen an Fassadenflächen | bis 50 |
Balkonmodule, die eine Wechselrichterleistung von 600 Watt nicht überschreiten, werden mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Kostengrenze von 1.500 Euro gefördert.
Die Sanierung eines Asbestdaches ist nur förderfähig, wenn diese Maßnahme in Kombination mit der Installation einer PV-Anlage durchgeführt wird. Zu den Fördermitteln für eine PV-Anlage, die nach der Dachsanierung installiert wird, kommt ein Fördersatz von 50 Euro pro Quadratmeter an sanierter Dachfläche.
Benötigte Unterlagen für die Förderung zu PV-Anlagen
- Eine Kopie oder Scan vom Angebot einer Fachfirma
(Das Angebot enthält genaue Angaben zu Hersteller, sowie Art und Typ der PV-Module, und Nennleistung) - Aktuelle Fotos des Installationsorts oder eine Planungsskizze, von der erkenntlich wo genau wie viele Module installiert werden
- Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie Mieter sind
- Optional: Vollmacht, wenn Sie nicht der Eigentümer sind
Benötigte Unterlagen für die Förderung von Balkonmodulen
- Eine Kopie oder Scan vom Angebot einer Fachfirma oder Ausdruck des Angebots eines Online-Anbieters
(Das Angebot enthält genaue Angaben zu Typ und Nennleistung der Module sowie Typ und Ausgangsleistung des Wechselrichters) - Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie Mieter sind
- Optional: Vollmacht, wenn Sie nicht der Eigentümer sind
Benötigte Unterlagen für eine Asbestdachsanierung
- Eine Kopie oder Scan vom Angebot einer Fachfirma oder Ausdruck des Angebots eines Online-Anbieters
- Aktuelle Fotos der betroffenen Bauteile
- Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie Mieter sind
- Optional: Vollmacht, wenn Sie nicht der Eigentümer sind
Den kompletten Förderantrag für diesen Förderbaustein können Sie hier einreichen.
RENEWA als Ansprechpartner
Unsere RENEWA Energieberater unterstützen Sie bei der Planung Ihres Sanierungsvorhabens mit einer individuellen Sanierungsberatung und ermitteln, welche Maßnahmen für Ihre Bedürfnisse am sinnvollsten sind.
Zusätzlich beraten wir Sie zu allen verfügbaren Förderungen, die Sie erhalten können. Dabei beachten unsere Energieberater alle staatlichen Fördermittel der KfW und des BAFA sowie mögliche regionale Förderprogramme. So stellen wir sicher, dass Sie die maximal mögliche Menge an Fördergeldern für Ihr Sanierungsvorhaben erhalten.