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Energie-Bedarfsausweis erstellen lassen!

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Energieausweis/Bedarfsausweis erstellen lassen von RENEWA

Von Frank Weber
Bild: Energieausweis für Wohngebäude
Energieausweis für Wohngebäude von RENEWA

Wenn Sie für Ihr Haus einen Energieausweis erstellen lassen, erhalten Sie einen detaillierten Überblick über Energieverbrauch und Effizienz des Gebäudes. Eigentümern hilft ein Energieausweis vor allem beim Verkauf der Immobilie, Mieter können mit den gewonnenen Erkenntnissen Geld sparen.

Ein Energieausweis wird meist nach der erfolgten Sanierung erstellt, um so den aktuellen energetischen Stand der Immobilie wiederzugeben. Wir erklären den Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis und mit welchen Kosten Sie als Eigentümer rechnen können. Die RENEWA GmbH stellt nur Bedarfsausweise aus, Verbrauchsausweise gehören nicht zu unserem Angebot!


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    Energieausweise direkt von RENEWA

    Ein Energieausweis wird für gewöhnlich nach dem Abschluss von Sanierungsarbeiten erstellt. Er gibt dann die aktuelle Energieeffizienz des Gebäudes in bestimmten Kennzahlen wieder. Für Verkäufer von Immobilien und für Vermieter ist ein Energieausweis Pflicht. Dementsprechend haben Hauskäufer und neue Mieter Recht darauf, den Energieausweis einzusehen.

    Wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Haus von RENEWA erstellen lassen, profitieren Sie von der jahrelangen Expertise unserer Sanierungsberater. Wir sagen Ihnen genau, welche Daten wir von Ihnen benötigen und berechnen dann die Energieeffizienz Ihres Gebäudes sowie beim Bedarfsausweis den voraussichtlichen Energieverbrauch in der Zukunft.

    Energieausweis beantragen

    Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns Daten zur Verfügung stellen. Weil die Berechnungen deutlich umfangreicher sind als beim Verbrauchsausweis, benötigen wir vor allem folgende Informationen bzw. Unterlagen für den Bedarfsausweis:

    • Baujahr des Hauses
    • Grundriss bzw. Pläne des Architekten
    • Angaben über bereits erfolgte Sanierungen
    • Details zu Wänden, Fenstern, Dämmung und Dach
    • Details zur Anlagentechnik, vor allem Heizung (ggf. Lüftungsanlage, Klimaanlage, PV-Anlage zur Energiegewinnung und weiteres)

    Qualität von Energieausweisen

    Jeder Energieausweis hat eine einmalige Registriernummer, die der Aussteller beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragen muss. Diese Regelung war im Jahr 2014 eingeführt worden, nachdem Verbraucherzentralen teils erhebliche Mängel bei den Energieausweisen festgestellt hatten.

    Inzwischen ist so eine gewisse Qualität der Energieausweise gesichert. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW werden immer wieder Energieausweise von den Behörden per Registriernummer stichprobenartig kontrolliert. Umso empfehlenswerter ist es daher, dass Sie einen Fachmann den Energieausweis erstellen lassen.

    Gut zu wissen: Einen Energieausweis vor der Sanierung erstellen zu lassen, um daraus Schlüsse für eine sinnvolle Sanierung zu ziehen, ist nur bedingt sinnvoll. Zwar ist im Energieausweis-Dokument auch ein Block mit dem Titel „Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung“ enthalten, für eine aussagekräftigere Sanierungsplanung ist jedoch ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) die bessere Alternative.


    Mit RENEWA zur optimalen Sanierung

    • Schritt 1: Individueller Sanierungsfahrplan ISFP 
      (Energetischer Zustand vor der Sanierung und konkrete Handlungsempfehlung)
    • Schritt 2: Modernisierungs-Phase
      (Umsetzung der Sanierung auf Basis des Sanierungsfahrplans)
    • Schritt 3: Energieausweis
      (Energetischer Zustand nach der Sanierung als Erfolgsnachweis)

    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Welcher Energieausweis wird benötigt?

    Es gibt wie bereits erwähnt zwei Arten von Energieausweisen für Wohngebäude: Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten. Welcher sich in Ihrem Fall am besten eignet, ist vor allem abhängig davon, zu welchem Zweck Sie den Energieausweis benötigen, wie detailliert die Beurteilung sein soll und auch von den Eckdaten des Gebäudes.

    Verfügt Ihr Altbau beispielsweise über weniger als fünf Wohnungen und hält die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - dem Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV) - ein, ist der günstigere Verbrauchsausweis rechtlich zulässig. Werden die GEG-Vorgaben (Bezug noch immer auf die Wärmeschutzverordnung von 1977) nicht erfüllt, benötigen Sie jedoch einen detaillierteren Bedarfsausweis im Altbau.

    Für Neubauten hingegen fordert der Gesetzgeber zwingend einen bedarfsorientierten Energieausweis - unabhängig davon, wie viele Wohneinheiten vorhanden sind. Nachfolgend können Sie erkennen, wann welcher Energieausweis ausgestellt werden muss.

    Bild: Welchen Energieausweis brauche ich?
    Welchen Energieausweis brauche ich? Verschiedene Gebäudearten in der Übersicht



    Welcher Energieausweis benötigt wird, ergibt sich also aus der oben abgebildeten Grafik. Den Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis erklären wir nachfolgend.

    EnergieausweiseVerbrauchsausweisBedarfsausweis
    NutzungAltbauten (bei mehr als 5 Wohnungen oder bei weniger als 5 Wohnungen bei Einhaltung der GEG-Vorgaben)Neubauten, Altbauten (bei weniger als 5 Wohnungen und Nichteinhaltung der GEG-Vorgaben)
    GrundlageVerbrauchs-Abrechnungen der vergangenen drei Jahre, Analyse durch EnergieberaterDaten vom Eigentümer zur Verfügung gestellt, Analyse durch Energieberater im Hinblick auf den aktuellen Zustand von Gebäudehülle, Anlagentechnik etc.
    ErgebnisEnergieeffizienz des Gebäudes wird anhand des festgestellten Energieverbrauchs beurteilt (Blick in die Vergangenheit, nutzerbezogen)Zu erwartende jährliche Verbräuche werden anhand zahlreicher Faktoren detailliert berechnet (Blick in die Zukunft, nicht nutzerbezogen)
    VorteilGünstigerDetaillierter

    Verbrauchsausweis: Energieverbrauch der letzten 3 Jahre

    Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis tatsächlicher Verbrauchsdaten erstellt. Anhand der konkreten Verbräuche (Heizung und ggf. Warmwasser) der vergangenen drei Jahre wird die Gebäudeeffizienz ermittelt. Weil die Berechnungen eher simpel sind und der Aufwand für den Energieberater vergleichsweise niedrig, ist der Verbrauchsausweis die günstigste Variante eines Energieausweises.

    Da die Beurteilung jedoch nur anhand von Abrechnungen geschieht und keine individuelle Analyse von Gebäudehülle und Anlagentechnik stattfindet, ist die Berechnung des künftigen Energiebedarfs vergleichsweise weniger aussagekräftig. Auch können auf Basis eines Verbrauchsausweises keine stichhaltigen Empfehlungen getroffen werden, um die Verbräuche zu senken oder die Gebäudeeffizienz durch Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen. Dem Eigentümer ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis daher in der Regel weniger nützlich.

    Bedarfsausweis: Energiebedarf in Zukunft

    Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Basis von Daten errechnet, die vom Hauseigentümer zur Verfügung gestellt werden. Oft genügen diese Daten für die Erstellung eines Bedarfsausweises - nur in seltenen Fällen, etwa bei unzureichender Datenlage, kommt ein Energieberater zum Vor-Ort-Termin, um die Gegebenheiten in Sachen Gebäudehülle (Dämmung, Fenster etc.) und Anlagentechnik (Heizung, Lüftungsanlage) in Augenschein zu nehmen.

    In jedem Fall berechnet er auf der Datengrundlage den zu erwartenden jährlichen Verbrauch sowie die damit zusammenhängende Energieeffizienz des Gebäudes sehr genau - und das sogar aufgesplittet nach Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch. Weil beim Bedarfsausweis individuelle Gebäude-Parameter berücksichtigt werden, gibt er detailliert Auskunft über den aktuellen energetischen Status quo und ist so hilfreich für den Immobilienverkauf oder auch für Mietinteressenten.

    Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen über denen des Verbrauchsausweises, weil der Aufwand für die Erstellung entsprechend höher ist. Sie können jedoch niedrig gehalten werden, wenn dem Energieberater möglichst viele Gebäudedaten inklusive aussagekräftiger Fotos zur Verfügung gestellt werden und keine Vor-Ort-Analyse nötig ist.

    Mehr Details im Energieausweis dank GEG

    Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat es eine Neuerung in Sachen Energieausweise gegeben. Seit dem 1. November 2020 müssen Energieausweise Auskunft über die Treibhausgasemissionen des Gebäudes beinhalten, die sich aus dem Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergeben. So enthält der Energieausweis nun auch Details, die die Klimawirkung berücksichtigen.


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    Mit diesen Kosten sollten Sie rechnen

    Der Preis für einen Energieausweis ist vor allem abhängig von der Art (verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert). Grundsätzlich beginnt die günstigste Variante eines Energieausweises, nämlich der Verbrauchsausweis, bei rund 50 Euro. Es gibt Anbieter, die den Ausweis für weit weniger als diesen Preis anbieten, allerdings sind diese meist wenig seriös. Ein qualitativer Energieausweis, der mit Sorgfalt erstellt wird, hat immer einen gewissen Preis. Folgende Kosten für den Energieausweis können Sie einplanen:

    EnergieausweisKostenspannePreis bei RENEWA
    Bedarfsorientiert350 -750 €350 €*

    *Wenn der Bedarfsausweis Teil eines Energieberatungspaketes ist. Wird der Bedarfsausweis einzeln erstelle, fallen 750 Euro an. 

    Wird der Bedarfsausweis aus der Entfernung erstellt, also aus unserer RENEWA-Filiale heraus, kann die Anfahrt des Energieberaters eingespart werden. Je mehr Informationen Sie unseren Energieberatern zur Verfügung stellen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vor-Ort-Analyse für die Erstellung des Energieausweises vorgenommen werden muss. Bei guter Datenlage haben Sie also einen Kostenvorteil.

    Falls der Energieberater mangels ausreichender Datenlage zu Ihnen herauskommen muss, profitieren Sie von der Nähe zu einer RENEWA-Filiale. Wenn Sie beispielsweise einen Energieausweis in Hamburg erstellen lassen wollen, haben unsere Mitarbeiter es nicht weit zu Ihnen und die Anfahrt bleibt günstig.

    Förderung für Energieausweise

    Leider ist keine direkte bundesweite Förderung für Energieausweise als Einzel-Leistung vorgesehen. Allerdings gibt es bei Sanierungen, bei denen Energieausweise größtenteils erstellt werden, zahlreiche andere Möglichkeiten, die Gesamt-Investition durch staatliche Förderung zu senken. Wichtig dabei ist, das Projekt ganzheitlich zu betrachten und zu prüfen, in welchen Bereichen Förderungen in Anspruch genommen werden können.

    Mit Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) im Jahr 2021 können Energieausweise im Rahmen anderer Förderprogramme mitgefördert werden. Sowohl beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als auch bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wird die Erstellung eines Energieausweises im Anschluss an eine erfolgte Sanierung bezuschusst. Die Konditionen variieren entsprechend der Förderungen selbst, somit kann die Höhe der Förderung für den Energieausweis nicht konkret beziffert werden.

    Als Anhaltspunkt: Das BAFA sieht im Programm „Fachplanung und Baubegleitung“ - wovon die Erstellung eines Energieausweises ein Teil sein kann - einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis 10.000 Euro vor. Dies sind im Ein- und Zweifamilienhaus bis zu 5.000 Euro pro Kalenderjahr, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf sind es 2.000 Euro pro Kalenderjahr. Dieses Programm ist nicht zu verwechseln mit dem Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“, das praktisch nur für eine einfache Energieberatung - ggf. mit Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans gilt.

    Wir von RENEWA haben jahrelange Erfahrung mit Sanierungs-Projekten aller Art. Bei Fragen zum eigenen Energieausweis, für geplante Sanierungen oder eine ausführliche Fördermittelberatung sprechen Sie uns gern an und wir finden die beste Lösung!


    Pflichten, Strafen und Rechte

    Bild: Rechte und Pflichten beim Energieausweis
    Rechte und Pflichten für Energieausweise

    Ein Energieausweis ist wie oben bereits erwähnt zwingend vorgeschrieben bei Immobilienverkäufen und Neu-Vermietungen. Verkäufer und Vermieter müssen ihn vorhalten und vorlegen, Käufer und Mieter bzw. Interessenten haben ein Recht darauf, den Inhalt einzusehen.

    Gemäß GEG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis seitens des Gebäudeeigentümers nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht wird. Zeigen die davon betroffenen Interessenten dies bei der Behörde an (Zuständigkeiten je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, meist aber Bauordnungsämter der Kommunen oder Landkreise), droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

    Ohne Energieausweis vermieten oder verkaufen

    Vermieten oder verkaufen von Wohngebäuden ist in der Regel nicht ohne die Vorlage eines Energieausweises möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen. Unter anderem folgende Sonderfälle sind insgesamt vom GEG ausgenommen - und damit von der darin geregelten Energieausweispflicht befreit:

    • Gebäude, die nicht „unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden“
    • Traglufthallen und Zelte
    • Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind
    • Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind

    (Quelle: GEG 2020, Paragraph 2, Abschnitte 1 und 2, Auswahl)

    Energieausweis nachliefern

    Es ist nicht zwingend notwendig, den Energieausweis bei der Besichtigung durch Kauf- oder Miet-Interessenten bereitzuhalten. Die Frist zur Vorlage des Energieausweises endet aber spätestens mit Unterzeichnung von Kaufvertrag oder Mietvertrag. Damit ist der Zeitpunkt gemeint, der im Gesetzestext mit „rechtzeitig“ benannt ist. Liegt der Energieausweis bis zur Vertragsunterzeichnung nicht vor, gilt die Vorlage als nicht rechtzeitig und ist bußgeldbewährt (bis zu 15.000 Euro)! Bis dahin können Sie als Eigentümer oder Vermieter den Energieausweis „nachliefern“.

    Allerdings wird - zumindest beim Hauskauf - ein Interessent Wert darauf legen, den Energieausweis prüfen zu können. Um auf der sicheren Seite zu sein und das Risiko zu vermeiden, die Vorlage zu verschwitzen, sollten Sie den Energieausweis schon zum Erstgespräch bereithalten und zur Ansicht aushändigen. Dies ist in Ihrem und im Interesse des Käufers/Mieters gleichermaßen.

    Energieausweis ist abgelaufen

    Wer als Hauseigentümer über einen Energieausweis nachdenkt, stellt sich sicher auch die Frage: Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Die Antwort: Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Doch Achtung: Der Energieausweis gibt eben immer nur den Status quo zur Zeit der Ausstellung wieder. Wenn Sie innerhalb der 10-Jahres-Frist eine Sanierung durchführen oder beispielsweise die Fenster tauschen lassen, braucht es selbstredend einen neuen Energieausweis, um die Verbesserung der Energieeffizienz zu dokumentieren.


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    Kritik: Wie hilfreich sind die Energieausweise?

    Energieausweise sind ein sehr nützliches Instrument besonders für Immobilieneigentümer, weil sie den energetischen Zustand des Hauses in kompakter Form, aber doch sehr detailliert abbilden. Potenziellen neuen Mietern muss ein Energieausweis vorgelegt werden, damit sie sich von der Energieeffizienz des Mietobjekts überzeugen können, in das sie einziehen möchten. Insgesamt geht es um Transparenz und eine belastbare Bewertung der Energieeffizienz.

    Ein Verbrauchsausweis ist zwar günstiger als ein Bedarfsausweis, er beinhaltet jedoch weniger Details und stützt sich auf die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. So wird die Energieeffizienz des Gebäudes im Wesentlichen aus den nutzerbasierten Verbrauchsdaten errechnet. Das heißt: Heizen die Mieter überdurchschnittlich viel, wird die Energieeffizienz eher niedriger bemessen sein.

    Aus diesem Grund ist in der Regel ein Bedarfsausweis die erste Wahl. Er wird nutzenunabhängig erstellt und enthält mehr Details zum zu erwartenden Verbrauch. Im Bedarfsausweis werden zudem auch die Gebäudehülle (Dämmung) sowie die Anlagentechnik (Heizung) berücksichtigt. Der Bedarfsausweis gibt einen belastbareren Status quo der Energieeffizienz der Immobilie wieder, was sich insbesondere positiv beim Hausverkauf auswirken kann. Ein Haus auf nachweislich hohem energetischen Standard erzielt selbstverständlich höhere Preise.

    Doch auch für Mieter ist der Energieausweis interessant. Vermieter müssen ihn vorlegen. Wer als Miet-Interessent einen Blick auf den Energieausweis der künftigen Wohnung wirft, kann sich so vornehmlich einen Überblick über die zu erwartenden Heizkosten verschaffen und ggf. mit denen anderer Mietangebote vergleichen. So kann auch ein Mieter durch den Energieausweis Geld sparen.


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