Heizen mit Fernwärme – Kosten, Vorteile und Voraussetzungen im Überblick

Fernwärme gilt als klimafreundliche Alternative zu Öl- oder Gasheizungen – doch was genau ist Fernwärme eigentlich? Lohnt sich der Umstieg? Und was müssen Hausbesitzer rund um Kosten, Technik und Förderungen wissen?
In diesem Artikel zeigen Ihnen die Experten von RENEWA, was es beim Heizen mit Fernwärme zu beachten gibt. Wir erklären die Technik hinter Fernwärmenetzen, klären über Vor- und Nachteile auf und geben konkrete Tipps zur Umstellung – inklusive Infos zur Fernwärmeübergabestation, Fördermöglichkeiten und laufenden Betriebskosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Fernwärme ist eine zentrale Wärmeversorgung über ein Versorgungsnetz.
- Der Anschluss erfolgt über eine sogenannte Fernwärmeübergabestation im Gebäude.
- Die Umstellung kostet meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro.
- Die monatlichen Kosten liegen bei durchschnittlich 17 Cent/kWh.
- Förderungen bis zu 70 % sind möglich.
- Fernwärme gilt als umweltfreundlich – sofern sie aus erneuerbaren oder Abwärmequellen gespeist wird.
Was ist Fernwärme?

Fernwärme ist ein Heizsystem, bei dem Wärme zentral erzeugt und über ein gut gedämmtes Rohrnetz in Form von heißem Wasser oder Dampf zu Gebäuden transportiert wird. Dort wird sie über eine Fernwärmeübergabestation in das hausinterne Heizsystem eingespeist. Nach dem Wärmeaustausch fließt das abgekühlte Wasser zurück zum Kraftwerk und wird erneut erhitzt.
Die Vorlauftemperaturen liegen in der Regel zwischen 80 und 130 Grad Celsius.
Wie wird Fernwärme erzeugt?
Fernwärme kann aus unterschiedlichen Energiequellen und mit verschiedenen Technologien erzeugt werden:
- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): In vielen Fällen entsteht Fernwärme in KWK-Anlagen, etwa in Blockheizkraftwerken oder Großkraftwerken. Dabei wird gleichzeitig Strom und Wärme produziert – die Wärme fällt als Nebenprodukt der Stromerzeugung an und wird ausgekoppelt. Laut Bundeswirtschaftsministerium kommt dabei heute vorwiegend Erdgas zum Einsatz, gefolgt von Steinkohle und Braunkohle.
- Heizwerke: Diese Anlagen erzeugen ausschließlich Wärme – meist durch die Verbrennung von Erdgas, Heizöl oder Biomasse (z. B. Holzhackschnitzel, Pellets).
- Großwärmepumpen: Sie nutzen Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Abwasser und wandeln diese mithilfe von Strom (idealerweise Ökostrom) in nutzbare Heizenergie um.
- Müllverbrennungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und industrieller Abwärme
- Solarthermie-Großanlagen und Geothermie (Erdwärme)
Wann ist Fernwärme umweltfreundlich?
Fernwärme kann klimafreundlich sein – muss es aber nicht. Entscheidend ist, woher die Wärme stammt und wie sie erzeugt wird.
Umweltfreundlich ist Fernwärme, wenn:
- sie auf erneuerbaren Energiequellen basiert – etwa Biomasse, Umweltwärme (über Wärmepumpen), Geothermie oder Solarthermie.
- industrielle Abwärme oder Müllverbrennung genutzt wird, da hier vorhandene Energie sinnvoll verwertet wird.
- effiziente Technologien wie KWK oder Großwärmepumpen zum Einsatz kommen, idealerweise mit Ökostrom.
Heute basiert ein großer Teil der Fernwärmeversorgung noch auf fossilen Energieträgern – vor allem Erdgas. Das soll sich jedoch ändern: Laut Wärmeplanungsgesetz müssen alle Wärmenetze bis 2045 klimaneutral betrieben werden. Der Umbau hin zu einer „grünen Fernwärme“ hat also bereits begonnen.
Fernwärme und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in Deutschland, welche energetischen Standards Gebäude einhalten müssen – etwa beim Neubau oder beim Austausch von Heizungen.
Fernwärme gilt im GEG als sogenannte Erfüllungsoption: Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist oder den Anschluss plant, erfüllt automatisch die gesetzlichen Anforderungen – auch dann, wenn das Netz derzeit noch nicht vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Denn das Gesetz geht davon aus, dass Fernwärme mittelfristig auf erneuerbare Quellen umgestellt wird. Selbst die Absicht, sich an eine geplante Fernwärmeversorgung anzuschließen, reicht aus, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Voraussetzungen für den Anschluss
Wichtig ist vor allem der Zugang zum Fernwärmenetz – ohne Netz kein Anschluss. In vielen Städten ist der Ausbau bereits weit vorangeschritten, in ländlichen Gebieten besteht dagegen oft noch kein Zugang.
Ob Ihr Gebäude ans Netz angeschlossen werden kann, klärt in der Regel der lokale Versorger oder ein Energieberater wie RENEWA.
Maßnahmen am bzw. im Gebäude
Um Fernwärme nutzen zu können, sind in der Regel folgende zwei bauliche Maßnahmen notwendig:
- Zwei Bohrungen für den Zu- und den Rücklauf des Wärmeträgermediums.
- Installation einer Wärmeübergabestation, die die thermische Energie vom Wärmeträgermedium auf den Heizkreislauf des Gebäudes überträgt.
Wie wird Fernwärme transportiert?
Die Fernwärme wird in der Regel unterirdisch über gedämmte Rohrleitungen zu den Gebäuden transportiert. Dabei fließt meist heißes Wasser, gelegentlich auch Wasserdampf, durch das Netz.
Die eigentliche Wärmeübertragung ins Haus erfolgt erst an der Fernwärmeübergabestation. Dort wird die thermische Energie über einen Wärmetauscher auf das interne Heizsystem übertragen.
Das Fernwärmenetz funktioniert als geschlossener Kreislauf: Das abgekühlte Wasser aus dem Haus fließt zurück zur zentralen Erzeugungsanlage, wo es erneut erhitzt wird. Das Wasser aus dem Fernwärmenetz zirkuliert also nicht durch die Heizkörper, sondern bleibt vollständig vom hausinternen Heizsystem getrennt.
Kosten von Fernwärme
Ob sich eine Fernwärme Heizung lohnt, hängt stark von den Kosten ab – sowohl bei der Umstellung als auch im laufenden Betrieb. Im Folgenden zeigen wir Ihnen alle Kosten auf.
Beachten Sie jedoch: Die Kosten für Fernwärme sind sehr individuell und unterscheiden sich je nach Region und der Lage des Hauses stark.
Die Anschaffungskosten für Fernwärme sind häufig günstiger als die anderer Heizungen. Bei einem Neubau liegen die Kosten bei circa 7.000 bis 12.000 Euro. Die Kosten beinhalten den Anschluss an das Fernwärmenetz, den Einbau der Fernwärmeübergabestation sowie die Entsorgung der alten Heizungsanlage.
Bei einem Altbau fallen die Kosten durch die Entsorgung der alten Heizung etwas höher aus. Hier können Sie für einen Fernwärmeanschluss mit etwa 8.000 bis 15.000 Euro rechnen.
Laufende Kosten
Laut Verbraucherzentrale liegen die Kosten für Fernwärme im bundesweiten Durchschnitt aktuell bei etwa 17 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Juli 2025).
Bei einem ungedämmten Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von 28.000 Kilowattstunden mit Fernwärme ergeben sich jährliche Heizkosten von etwa 4.760 Euro.
Förderung für Fernwärme Heizung
Der Umstieg auf eine Fernwärme Heizung kann über verschiedene Programme gefördert werden. Besonders bei Bestandsgebäuden stehen attraktive Zuschüsse und Kredite zur Verfügung. Welche Förderung für Fernwärme gibt es konkret?
KfW-Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Die KfW übernimmt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch – auch für die Fernwärme Heizung.
Die Grundförderung beträgt immer 30 Prozent. Zusätzlich gibt es den Klimabonus in Höhe von 20 Prozent, wenn im Zuge der Maßnahme eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird.
Für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro gibt es außerdem einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent.
Insgesamt darf der Fördersatz 70 Prozent nicht überschreiten – die maximale Fördersumme liegt bei 21.000 Euro.
Wichtig: Seit 2024 muss für eine erfolgreiche Antragstellung bereits ein Handwerkerangebot vorliegen, bevor der Förderantrag gestellt werden kann. Das Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, also klarstellen, dass die Maßnahme nur umgesetzt wird, wenn eine Förderzusage erteilt wird. Außerdem muss aus dem Angebot hervorgehen, dass die Sanierung innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen wird.
Ergänzungskredit der KfW
Ergänzend zur Zuschussförderung bietet die KfW seit 2024 auch einen zinsvergünstigten Kredit für Einzelmaßnahmen an. Der Kredit kann zusätzlich zur Förderung beantragt werden und beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 90.000 Euro profitieren dabei von einem besonders niedrigen Zinssatz.
Weitere Förderprogramme
Neben der Einzelmaßnahme-Förderung ist auch eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus möglich. In diesem Fall läuft die Förderung über das Programm KfW 261. Dabei kann ein Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Bis zu 45 Prozent der Kreditsumme können durch einen Tilgungszuschuss gefördert werden – das entspricht maximal 67.500 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Für Neubauten mit Fernwärmeanschluss bietet die KfW ebenfalls passende Förderprogramme an – konkret über das Programm KfW 297 bzw. 298. Hier steht ein zinsgünstiger Kredit für den Bau eines Effizienzhauses in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Ein Tilgungszuschuss ist im Neubau allerdings nicht vorgesehen.
Regionale Förderungen durch Städte und Stadtwerke
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Kommunen oder Stadtwerke eigene Zuschüsse für den Fernwärmeanschluss an. Diese können beispielsweise die Anschlusskosten reduzieren oder die Grundgebühr im ersten Jahr erlassen. Wichtig ist: Regionale Förderungen müssen in vielen Fällen vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Wer mehrere Programme kombinieren möchte, sollte sich daher frühzeitig von einem Energieberater unterstützen lassen.
Die Förderlandschaft für Fernwärme ist komplex – aber mit der richtigen Planung lassen sich erhebliche Kosten sparen. Das RENEWA-Team kennt sich mit den aktuellen Programmen aus und zeigt Ihnen, welche Förderung für Ihre Situation infrage kommt.
Rechtliche Grundlagen und Marktregulierung
Der Fernwärmemarkt unterscheidet sich deutlich von klassischen Energiemärkten. Während Strom- oder Gasanbieter in Konkurrenz zueinander stehen, sind Fernwärmeversorger meist Gebietsmonopolisten. Das heißt: Wer in ein bestimmtes Netz eingebunden ist, hat oft keine Wahl beim Anbieter – und ist auf faire Vertragsbedingungen angewiesen.
Wie ist der Fernwärmemarkt geregelt?
Rechtliche Grundlage für die Fernwärmeversorgung ist unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Es legt fest, dass Fernwärmeversorger ihre Preise angemessen, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei gestalten müssen. Die Kontrolle erfolgt über die örtlichen Behörden oder Landeskartellämter.
Seit Juli 2022 dürfen Fernwärmeanbieter, die mit Erdgas arbeiten, gestiegene Kosten kurzfristig an Kunden weitergeben. Eine entsprechende gesetzliche Regelung erlaubt Preisanpassungen schon zwei Wochen nach Ankündigung – auch wenn im Vertrag eine längere Frist vorgesehen ist. Solche Preiserhöhungen müssen schriftlich mitgeteilt und begründet werden. Bei unklaren oder fehlerhaften Klauseln, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Wie setzt sich der Fernwärme-Preis zusammen?
Seit 2022 sind Fernwärmeversorger verpflichtet, ihren Kunden jeden Monat eine Information zu Kosten und Verbrauch zur Verfügung zu stellen, wenn der Wärmezähler fernablesbar ist (§ 4 Abs. 4 FFVAV).
Die Fernwärmepreise bestehen meist aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis (pro kWh) und ggf. einem Messpreis.
Der Messpreis ist, unabhängig von Verbrauch und Anschlussleistung, einmal im Jahr zu entrichten.
Der Arbeitspreis bezieht sich auf die Wärme, die tatsächlich dem Netz entnommen wurde. Die Höhe des Arbeitspreises hängt stark davon ab, wie wirtschaftlich der Versorger seine Kraftwerke betreibt. Es ist jedoch unklar, wie hoch die tatsächlichen Produktionskosten der Fernwärme sind und wie viel Gewinn die Versorger auf den Preis aufschlagen.
Der Grundpreis hängt von der Anschlussleistung des Wohnhauses ab: Je höher die Leistung, desto mehr Wärme kann das Wärmenetz bereitstellen. Der Grundpreis muss immer gezahlt werden, selbst wenn die Heizung nicht aufgedreht wird. Wie die Versorger kalkulieren, legen sie allerdings nicht offen.
Je mehr Haushalte an ein Wärmenetz angeschlossen sind, desto günstiger fällt in der Regel der Grundpreis pro Anschluss aus. Trotzdem kann es passieren, dass der feste Jahrespreis relativ hoch ist – zum Beispiel, wenn für Ihr Haus eine höhere Anschlussleistung eingeplant wurde als tatsächlich nötig.
In solchen Fällen macht der Grundpreis unter Umständen bis zu 40 Prozent oder mehr der gesamten Heizkosten aus. Dann lohnt sich Energiesparen nur bedingt, da ein großer Teil der Kosten ohnehin fix ist. Lassen Sie daher am besten prüfen, ob die Anschlussleistung zu Ihrem tatsächlichen Wärmebedarf passt – gegebenenfalls kann sie reduziert werden, was den Grundpreis senkt. Mehr dazu im nächsten Kapitel.
Was tun bei hohen Fernwärmepreisen?
Wer mit Fernwärme heizt und das Gefühl hat, zu viel zu zahlen, kann selbst aktiv werden. Ein erster Schritt ist die Überprüfung der eigenen Anschlussleistung. Diese bestimmt, wie viel Wärme das Haus pro Stunde maximal beziehen kann – und beeinflusst maßgeblich den Grundpreis.
Ein grober Richtwert: Teilen Sie Ihren Jahresverbrauch an Wärme (in Kilowattstunden) durch die im Vertrag festgelegte Anschlussleistung (in Kilowatt). Ergibt sich ein Wert unter 1.800 Stunden pro Jahr, ist die Anschlussleistung vermutlich zu hoch gewählt. In diesem Fall zahlen Sie unnötig viel Grundpreis – selbst wenn Sie sparsam heizen.
Zur genaueren Einschätzung bietet sich ein Heiz-Check an. Kontaktieren Sie dafür gerne die unabhängigen Energieberater von RENEWA.
Wird eine Überdimensionierung festgestellt, können Sie die Anschlussleistung einmal jährlich beim Versorger anpassen lassen – um maximal 50 Prozent. Das lohnt sich vor allem langfristig, da sich so der fixe Grundpreis deutlich reduzieren kann.
In bestimmten Fällen haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt etwa bei unzulässigen Preisänderungen oder wenn Sie auf ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien umsteigen möchten. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und alle Fristen eingehalten werden.
Wie schützt der Staat vor überhöhten Preisen?
Fernwärmepreise stehen zunehmend unter Beobachtung. Seit 2022 unterliegen Versorger einer stärkeren Aufsicht durch die Kartellbehörden. Wird ein Missbrauch vermutet, liegt die Beweislast beim Anbieter – er muss nachweisen, dass seine Preise gerechtfertigt sind. In mehreren Fällen haben Kartellämter bereits Verfahren eingeleitet.
Zukünftig soll die Fernwärmeverordnung überarbeitet werden, um Verbraucherrechte zu stärken und die Preisgestaltung transparenter zu machen.
Preisanpassungsklauseln bei Fernwärme
Viele Fernwärmeverträge enthalten sogenannte Preisanpassungsklauseln, auch Preisänderungsklauseln genannt. Sie erlauben es dem Anbieter, die Preise bei veränderten Energie- oder Betriebskosten anzupassen – ohne jede Änderung einzeln ankündigen zu müssen. Das ist grundsätzlich zulässig, sofern die Klausel klar und rechtssicher formuliert wurde.
Wichtig dabei:
- Die Klausel muss transparent und verständlich sein
- Sie darf nicht einseitig zu Lasten der Verbraucher gestaltet sein
- Sie muss eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage enthalten – etwa einen konkreten Preisindex
Wenn eine Preisanpassung auf Basis einer solchen gültigen Klausel erfolgt, muss der Anbieter keine separate Mitteilung verschicken – die Preisänderung ergibt sich dann automatisch aus der vertraglich vereinbarten Formel.
Anders sieht es aus, wenn die Klausel neu eingeführt, geändert oder unklar formuliert ist: Dann muss der Anbieter die geplante Preisänderung schriftlich mitteilen und begründen. Andernfalls ist die Änderung unwirksam. In solchen Fällen besteht sogar ein Sonderkündigungsrecht.
Wurde eine Klausel fehlerhaft oder intransparent formuliert, kann eine gerichtliche Prüfung zur Rückzahlungspflicht führen. Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, Preiserhöhungen stets kritisch zu prüfen – insbesondere bei ungewöhnlich hohen Steigerungen.
Fernwärme kündigen – geht das?
In vielen Kommunen – insbesondere in Neubaugebieten – gilt ein sogenannter Anschluss- und Benutzungszwang. Das heißt: Sie müssen Ihr Gebäude an das Fernwärmenetz anschließen und dürfen keine alternative Heizung nutzen. Eine Kündigung ist dann in der Regel nicht möglich.
Besteht kein solcher Zwang, gelten oft lange Laufzeiten: Die Erstlaufzeit darf maximal zehn Jahre betragen (§ 32 AVBFernwärmeV). Danach verlängert sich der Vertrag automatisch – meist um fünf Jahre, wenn nicht spätestens neun Monate vor Ablauf gekündigt wird. Ob kürzere Fristen gelten oder eine Kündigung sogar ausgeschlossen ist, hängt vom Einzelfall ab – ein Blick in den Vertrag lohnt sich.
Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses können ebenfalls Vertragspartner des Fernwärmeversorgers sein. In diesem Fall ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten zum Auszugstermin möglich (§ 32 Abs. 2 AVBFernwärmeV).
Auch ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht – etwa bei unzulässigen Preisänderungen oder wenn Sie dauerhaft auf eine erneuerbare Heizung wie Wärmepumpe oder Biomasse umsteigen möchten. Dafür ist ein Nachweis über das neue Heizsystem erforderlich, und die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate (§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV).
Ein Sonderfall betrifft Preissteigerungen durch gestiegene Gaskosten: Seit 2022 dürfen Anbieter ihre Preise kurzfristig erhöhen. In solchen Fällen können Sie außerordentlich kündigen, wenn Sie die neue Preisgestaltung nicht akzeptieren.
Unabhängig vom Grund gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – als Brief oder E-Mail. Wenn Sie einen Systemwechsel oder Ausstieg erwägen, sollten Sie Ihren Vertrag frühzeitig prüfen lassen.
Vorteile von Fernwärme
Die Fernwärme Heizung bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich – sowohl technisch als auch wirtschaftlich.
Versorgungssicherheit & Platzersparnis
Fernwärme wird zentral erzeugt und kontinuierlich geliefert – bei gut ausgebautem Netz ist sie daher äußerst zuverlässig. Im Gegensatz zu Öl- oder Pelletheizungen müssen Sie keine Brennstoffe lagern oder nachfüllen. Heizkessel, Tanks oder Lagerflächen entfallen komplett.
Das spart Platz im Technikraum und reduziert Wartungsaufwand. Auch der Schornsteinfeger ist nicht mehr nötig, da keine Verbrennung im Haus stattfindet.
Geringer Wartungsaufwand & lange Lebensdauer
Eine moderne Fernwärmeübergabestation ist nahezu wartungsfrei. Es gibt keine Flamme, kein Brenner, keine Rußbildung. Lediglich Wärmemengenzähler und Regelung sollten regelmäßig kontrolliert werden – meist reicht dafür ein Blick auf das Display oder ein jährlicher Service.
Zudem haben Übergabestationen eine hohe Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren, während klassische Heizkessel oft schon nach 15 Jahren ersetzt werden müssen.
Klimafreundlichkeit & Zukunftssicherheit
Fernwärme hat das Potenzial, CO₂-neutral zu sein – wenn sie aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme stammt. Viele Netze befinden sich aktuell in der Umstellung auf grüne Fernwärme, also klimaneutrale Quellen wie Biomasse, Großwärmepumpen, Solarthermie, Geothermie oder Abwärme aus Industrieprozessen.
Nachteile von Fernwärme
Neben Vorteilen gibt es auch eine Reihe von Nachteilen. Neben technischen Einschränkungen sollten Hausbesitzer vor allem die langfristige Bindung an einen Anbieter, Preisgestaltung und mögliche Einschränkungen im Betrieb berücksichtigen.
Eingeschränkte Wahlfreiheit und Preisbindung
In den meisten Fällen gibt es für Fernwärme nur einen Anbieter pro Gebiet. Das bedeutet: kein Anbieterwechsel, keine Vergleichsportale, keine Verhandlungsspielräume. Der Vertrag wird direkt mit dem lokalen Versorger abgeschlossen – samt Preisstruktur, Vertragslaufzeit und Bedingungen.
Kostenrisiko bei unklarer Preisentwicklung
Im Vergleich zu Gas oder Strom gibt es für Fernwärme keine standardisierten Preisobergrenzen. In vielen Regionen sind die Tarife moderat – aber es gibt auch Ausreißer mit sehr hohen Arbeitspreisen.
Da ein Anbieterwechsel meist nicht möglich ist, tragen Verbraucher das volle Kostenrisiko, falls Preise stark steigen. Zwar ist gesetzlich eine „angemessene Preisgestaltung“ vorgesehen – in der Praxis ist das schwer zu kontrollieren.
Nicht jeder Altbau ist ohne Weiteres geeignet
Fernwärme ist ein Hochtemperatur-System – das funktioniert grundsätzlich mit klassischen Heizkörpern. Trotzdem kann es Einschränkungen geben:
- fehlender Platz für Übergabestation
- keine ausreichende Wärmeverteilung im Altbau
- hoher Wärmeverlust bei schlechter Dämmung
In solchen Fällen kann eine Wärmepumpe die bessere Lösung sein. Auch bei kleinen Einzelhäusern ohne Zugang zum Fernwärmenetz ist Fernwärme nicht umsetzbar.
Komforteinschränkungen möglich
Die Fernwärmeversorgung ist stabil – doch bei technischen Störungen im Netz kann es zu Ausfällen kommen. Zwar sind diese meist kurz, aber bei zentraler Warmwasserbereitung steht dann ggf. keine Wärme oder Warmwasser zur Verfügung.
Im Sommer ist zudem keine flexible Abschaltung durch den Nutzer möglich (nur über zentrale Steuerung). Das ist für Nutzer, die maximale Kontrolle über ihr Heizsystem wünschen, ein Nachteil.
Fazit: Für wen lohnt sich das Heizen mit Fernwärme?
Fernwärme ist eine zukunftsfähige Heizlösung – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Wer Zugang zu einem gut ausgebauten Netz hat, von fairen Preisen profitiert und auf eine moderne Fernwärmeübergabestation setzt, kann langfristig komfortabel, wartungsarm und umweltfreundlich heizen.
Allerdings ist Fernwärme nicht automatisch die beste Wahl. Die Wirtschaftlichkeit hängt stark vom Anbieter, den Anschlusskosten und der Qualität der gelieferten Wärme ab. Auch der fehlende Wettbewerb und die langfristige Bindung sollten kritisch geprüft werden.
Für viele Mehrfamilienhäuser, Bestandsgebäude in städtischen Gebieten oder Haushalte ohne Platz für eine Wärmepumpe bietet Fernwärme eine attraktive Option. Wer jedoch maximale Unabhängigkeit oder einen sehr geringen Wärmebedarf hat, fährt mit einer Wärmepumpe oder Einzelheizung unter Umständen besser.
Entscheidend ist eine individuelle Bewertung. Das RENEWA-Team hilft Ihnen dabei: Von der Planung über die Kostenprüfung bis zur Beantragung von Fördermitteln begleiten wir Sie Schritt für Schritt beim Umstieg auf Fernwärme.
FAQ
Warum sind in Fernwärmeleitungen Bögen?
Fernwärme im Sommer – wird sie abgeschaltet?
Wie kommt Fernwärme ins Haus?
Wie viel kostet eine Fernwärmeübergabestation?
Fußbodenheizung & Heizkörper mit Fernwärme nutzen – geht das?
Ist für Fernwärme ein Pufferspeicher notwendig?
Ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht?
Was tun bei steigenden Fernwärmepreisen?
Ist Fernwärme günstiger als Gas oder Wärmepumpe?
Ist Fernwärme noch sinnvoll?
Zur Autorin: Nina Grimmeiß

Nina Grimmeiß hat Kommunikationswissenschaft studiert und ist seit 2023 bei RENEWA. Sie bereitet komplexe Themen rund um Klimaschutz, erneuerbare Energien und energetische Sanierungen verständlich auf.
Durch den engen Austausch mit unseren Fachexperten liefert sie fundiertes Wissen, um Leserinnen und Leser für nachhaltige Energielösungen für den Gebäudesektor zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.