Förderung Fernwärme – KfW & regional im Detail

Fernwärme gilt als eine effiziente und zukunftssichere Lösung für klimafreundliches Heizen. Doch der Anschluss ans Fernwärmenetz ist mit Kosten verbunden. Die gute Nachricht: Durch Förderung lassen sich bis zu 70 Prozent der Kosten senken.
In diesem Artikel zeigen Ihnen die Experten von RENEWA, welche Förderprogramme Sie nutzen können, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten. Zudem geben wir Ihnen praktische Tipps, wie Sie den maximalen Zuschuss erhalten und zeigen Ihnen Beispiele aus der Praxis.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschüsse bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich
- Weitere Kredite für Einzelmaßnahme, Komplettsanierung und Neubau verfügbar
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn notwendig
- RENEWA unterstützt bei Förderanträgen, Planung und Umsetzung
Was ist Fernwärme und wie funktioniert der Anschluss?

Während klassische Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen dezentral arbeiten – also direkt im Haus Wärme erzeugen – funktioniert Fernwärme nach einem anderen Prinzip: Die Wärme entsteht zentral, zum Beispiel in einem Heizkraftwerk oder einer Energiezentrale, also Anlagen, die Wärme (teilweise gleichzeitig mit Strom) erzeugen und in Form von heißem Wasser über ein gut isoliertes Leitungssystem an viele Gebäude verteilen.
Die Vorteile: weniger Technik und Wartungsaufwand im eigenen Haus sowie geringerer Platzbedarf. Durch die zentrale Erzeugung lässt sich Fernwärme gut mit erneuerbaren Energien oder effizient genutzter Abwärme – etwa aus Industrieanlagen oder Solarthermie – kombinieren. Damit trägt Fernwärme wesentlich zur Energiewende und zum klimafreundlichen Heizen bei.
Ein Anschluss ans Fernwärmenetz ist möglich, wenn die entsprechende Leitung bereits in Ihrer Straße vorhanden ist oder vonseiten des Energieversorgers geplant wird. Besonders in Großstädten, aber zunehmend auch in mittelgroßen Städten und Neubaugebieten, wird Fernwärme als klimafreundliche Alternative zu Gas- oder Ölheizungen angeboten.
Welche Förderung gibt es für Fernwärme?
Für den Fernwärmeanschluss gibt es verschiedene Förderprogramme für Bestands- und Neubauten. Zentral ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), über die ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich ist.
Ergänzend steht der KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Zudem gibt es Kredite für Komplettsanierungen und Neubauten. Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Förderungen an, die zusätzlich beantragt werden können.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Förderungen genauer vor.
Förderung Fernwärmeanschluss über die KfW
Die wichtigste Anlaufstelle für die Förderung eines Fernwärmeanschlusses ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Rahmen der BEG EM werden dort Einzelmaßnahmen wie der Anschluss an ein Fernwärmenetz gefördert – und zwar mit einem Basiszuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 30.000 Euro. Dazu zählen nicht nur die eigentliche Anschlussleitung und die Übergabestation, sondern auch Umfeldmaßnahmen wie die Herstellung des Hausanschlusses, Erdarbeiten oder notwendige bauliche Anpassungen.
Zusätzlich zum Basiszuschuss können verschiedene Boni die Förderhöhe auf bis zu 70 Prozent steigern. Wird im Zuge des Fernwärmeanschlusses eine alte fossile Heizung wie Öl oder Gas ersetzt, greift der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus. Dieser beträgt zusätzlich 20 Prozent.
Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr erhalten dank des Einkommensbonus weitere 30 Prozent.
Diese Boni sind kombinierbar, wodurch sich die Gesamtförderung auf bis zu 70 Prozent erhöhen kann. Ein Beispiel: Liegen die förderfähigen Gesamtkosten bei 50.000 Euro, ergibt sich bei maximaler Förderung ein Zuschuss von 35.000 Euro – Sie tragen in diesem Fall nur noch 15.000 Euro selbst. Gleichzeitig kann die Förderung 70 Prozent nicht übersteigen.
Wichtig ist: Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Förderbescheid vorliegt. Das schließt auch den Abschluss von Lieferverträgen oder die Beauftragung von Handwerksunternehmen ein.
Die Experten von RENEWA kennen alle Details dieser Förderung und helfen Ihnen dabei, alle Fristen einzuhalten, die korrekten Antragsunterlagen zusammenzustellen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Ergänzungskredit der KfW
Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW den Ergänzungskredit „KfW 358“ an. Dieser kann nur beantragt werden, wenn Sie eine Zusage für den Zuschuss erhalten haben. Der Kredit beträgt bis zu 120.000 Euro. Der Vorteil: Sie können so hohe Investitionen stemmen und gleichzeitig von einer längeren Laufzeit sowie niedrigen monatlichen Belastungen profitieren.
Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro Brutto, wird Ihnen zudem ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.
Kredit für Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Darüber hinaus ist im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus der Kredit „KfW 261“ interessant. Hier stehen Ihnen bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Je nach erreichten Effizienzhausstandard erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent – das heißt: Ein erheblicher Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass neben dem Fernwärmeanschluss auch weitere energetische Maßnahmen umgesetzt werden, wie etwa eine Dämmung oder neue Fenster.
Kredit für effiziente Neubauten
Auch für Neubauten gibt es Unterstützung: Das Programm „KfW 297“ fördert klimafreundliche Neubauten ebenfalls mit Krediten bis zu 150.000 Euro. Einen Tilgungszuschuss gibt es hier nicht. Wichtig ist auch hier: Die Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
RENEWA begleitet Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess – von der Auswahl des richtigen KfW-Programms bis hin zur Antragstellung.
Regionale Förderungen durch Städte & Stadtwerke
Neben den bundesweiten Förderungen über die KfW gibt es regionale Programme, die zum Beispiel von Kommunen bereitgestellt werden. Diese Zuschüsse dürfen in vielen Fällen zusätzlich zur Bundesförderung beantragt werden.
In Karlsruhe zum Beispiel unterstützen die Stadtwerke Hausbesitzer mit bis zu 4.000 Euro für den Fernwärmeanschluss.
Die genauen Förderkonditionen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Teilweise gibt es zusätzliche Anforderungen, etwa zum Anschlusswert (die maximale Wärmeleistung, die ein Gebäude aus dem Fernwärmenetz beziehen kann).
Die Experten von RENEWA kennen viele dieser Programme im Detail und prüfen bei jeder Beratung individuell, welche zusätzlichen Fördertöpfe vor Ort zur Verfügung stehen. Denn nur mit einem vollständigen Überblick über alle verfügbaren Mittel lässt sich das maximale Förderpotenzial ausschöpfen.
Überblick über Fernwärme Förderung
Fernwärme Förderung | Details |
---|---|
KfW 458 | Zuschuss von max. 70 % von 30.000 €, also max. 21.000 € |
KfW 358 | Kredit in Höhe von 120.000 € + ggf. Zinsvorteil |
KfW 261 | Kredit in Höhe von 150.000 € inkl. Tilgungszuschuss von max. 45 % |
KfW 297 | Kredit in Höhe von max. 150.000 € |
Praxisbeispiele & Kosten – Was bringt die Förderung?
Damit Sie ein Gefühl für die Kosten und das Einsparpotenzial einer geförderten Fernwärmeanbindung bekommen, zeigen wir Ihnen typische Praxisbeispiele aus unserer Beratung. Dabei unterscheiden wir zwischen Altbausanierung, Neubau und Maßnahmen mit maximaler Bonusförderung.
Beispiel 1: Altbau
Ein typischer Altbau aus den 1970er-Jahren mit Ölheizung wird durch einen Fernwärmeanschluss ersetzt. Die Gesamtkosten für den Anschluss, die Hausanschlussstation und alle notwendigen Umfeldmaßnahmen belaufen sich auf rund 15.000 Euro. Dank des Klima-Geschwindigkeitsbonus werden insgesamt 50 Prozent der Kosten durch die KfW gefördert. Die Eigentümer erhalten somit einen Zuschuss von 7.500 Euro. Der verbleibende Eigenanteil liegt bei 7.500 Euro. In Kombination mit einem zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit lässt sich diese Summe weiter abfedern.
Beispiel 2: Neubau
Ein zweites Beispiel ist ein Neubau in einem Neubaugebiet mit geplanter Fernwärmeversorgung. Hier liegen die Anschlusskosten bei etwa 12.000 Euro. Da keine alten Heizsysteme ersetzt werden, entfällt der Zuschuss. Es besteht jedoch die Möglichkeit, über das Programm „KfW 297“ einen zinsgünstigen Kredit über bis zu 150.000 Euro zu erhalten, sofern die Effizienzvorgaben erfüllt werden. Die Fördermittel fließen in die Gesamtfinanzierung des Gebäudes ein, inklusive Fernwärme.
Beispiel 3: Maximale Förderung
Besonders attraktiv wird die Förderung, wenn alle Boni kombiniert werden können. In einem weiteren Beispiel wurde ein 1950er-Jahre-Gebäude umfassend saniert und an ein bestehendes Fernwärmenetz angeschlossen. Die Gesamtkosten lagen bei 60.000 Euro. Der Haushalt war einkommensberechtigt und die alte Gasheizung wurde schnell ersetzt. Dadurch ergab sich die maximale Förderung von 70 Prozent. Das entspricht einem Zuschuss von 21.000 Euro.
Der verbleibende Eigenanteil von 18.000 Euro wurde über den KfW-Kredit 261 finanziert. Sie können in diesem Fall die Heizung als Einzelmaßnahme fördern lassen und eine andere Maßnahme (z. B. Dämmung) im Rahmen des KfW-261-Kredits.
Diese Beispiele zeigen: Die Förderlandschaft ist komplex, aber es lohnt sich. Wichtig ist eine frühzeitige, professionelle Planung, um alle Fördertöpfe optimal auszuschöpfen. RENEWA begleitet Sie durch diesen Prozess – mit Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich umgesetzten Projekten.
Antragstellung – So funktioniert’s Schritt für Schritt
Die Beantragung von Fördermitteln für einen Fernwärmeanschluss ist auch mit formalen Anforderungen verbunden. Damit Sie keine Förderung verschenken, müssen Sie diese einhalten.
Sobald klar ist, welche Maßnahmen geplant sind, müssen die passenden Förderprogramme ausgewählt werden (KfW-Zuschuss, KfW-Kredit oder regionale Förderung). Wichtig: Für jedes Programm gelten eigene Fristen, Formulare und technische Anforderungen.
KfW-Zuschuss
Die eigentliche Antragstellung erfolgt online über die jeweiligen Plattformen. Für den KfW-Zuschuss müssen Sie einen Energieeffizienzexperten beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Für den Förderantrag brauchen Sie einen Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen, in dem steht, dass der Vertrag nur gilt, wenn Sie die Förderzusage der KfW bekommen. Außerdem muss im Vertrag stehen, wann die Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird – und dieses Datum muss im Förderzeitraum von 36 Monaten liegen.
KfW-Kredit
Auch bei einem Kredit der KfW brauchen Sie einen Energieberater, der sicherstellt, dass die geplanten Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. In diesem Fall läuft der Antrag über einen Finanzierungspartner, z. B. Ihre Hausbank. Ist der Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abgeschlossen, stellen Sie den Antrag und können dann Liefer- und Leistungsverträge abschließen (zum Beispiel Handwerksbetriebe beauftragen) oder die Immobilie kaufen.
Während der Maßnahme müssen Sie sämtliche Rechnungen und Nachweise sorgfältig dokumentieren. Nach Abschluss reichen Sie diese beim jeweiligen Fördergeber ein. Erst dann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses oder die endgültige Kreditzusage.
Unsere Erfahrung zeigt: Viele Antragsteller verlieren im Förderdschungel den Überblick oder machen formale Fehler, die zu Ablehnungen führen. Genau hier setzt unser Service an. RENEWA übernimmt für Sie die komplette Fördermittelberatung, bereitet alle Unterlagen vor, koordiniert die Antragstellung und sorgt dafür, dass Fristen eingehalten werden.
Fazit – Fernwärme fördern lassen mit RENEWA
Fernwärme ist gut fürs Klima – und kann sich auch wirtschaftlich lohnen – vorausgesetzt, die Fördermöglichkeiten werden voll ausgeschöpft.
Doch um diese Potenziale zu nutzen, braucht es Know-how: Die Förderlandschaft ist komplex, viele Programme ändern sich regelmäßig, Fristen und technische Anforderungen müssen beachtet werden. Ohne professionelle Unterstützung bleiben Fördermittel oft ungenutzt.
Das RENEWA-Team begleitet Sie von Anfang an – mit fundierter Energieberatung, Planung und Antragstellung bis hin zur Umsetzung aller Maßnahmen. So stellen wir sicher, dass Ihr Projekt nicht nur technisch, sondern auch finanziell ein Erfolg wird.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und erfahren Sie, welche Förderung für Sie infrage kommt.
Zur Autorin: Nina Grimmeiß

Nina Grimmeiß hat Kommunikationswissenschaft studiert und ist seit 2023 bei RENEWA. Sie bereitet komplexe Themen rund um Klimaschutz, erneuerbare Energien und energetische Sanierungen verständlich auf.
Durch den engen Austausch mit unseren Fachexperten liefert sie fundiertes Wissen, um Leserinnen und Leser für nachhaltige Energielösungen für den Gebäudesektor zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.