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Förderung für Wärmepumpen von der KfW

Von Nina Grimmeiß
Eine Wärmepumpe in Keller mit Familie
Wärmepumpe mit KfW Förderung finanzieren

Wärmepumpen sind effizient, klimafreundlich – und dank staatlicher Förderung oft günstiger als gedacht. Seit 2024 wird der Heizungstausch nicht mehr über das BAFA, sondern direkt über die KfW (Programm 458) abgewickelt. Wer eine neue Wärmepumpe einbauen lässt, kann dabei bis zu 21.000 Euro Zuschuss erhalten – abhängig vom bisherigen Heizsystem, dem Einkommen und der Wahl der Wärmepumpe.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Antrag gestellt wird und wie hoch die Förderung konkret ausfallen kann – und wie RENEWA Sie als unabhängiger Sanierungspartner Schritt für Schritt durch Antrag, Umsetzung und Abwicklung begleitet.


Inhalte auf dieser Seite


    Das Wichtigste in Kürze

    • Für Wärmepumpen gibt es von der KfW immer mindestens 30 % der maximalen Kosten von 30.000 € als Grundförderung, höchstens aber 70 %
    • Gefördert werden auch notwendige Nebenarbeiten, wie z. B. das Fräsen einer Fußbodenheizung
    • Um KfW-Förderung zu erhalten, müssen die Fördervoraussetzungen erfüllt und der Antrag korrekt gestellt werden – sonst erhalten Sie keine Förderung
    • Seit 2024 muss zuerst ein Handwerkervertrag abgeschlossen werden, dann kann eine Förderung beantragt werden (bei BEG EM)
    • Ebenfalls neu seit 2024: Der Ergänzungskredit der KfW für Einzelmaßnahmen in Höhe von max. 120.000 €
    • Wenn Sie den RENEWA Service nutzen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern – wir übernehmen die korrekte Beantragung und finden eine förderfähige Wärmepumpe für Sie

    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Mit RENEWA immer die beste Förderung finden

    Wir von RENEWA begleiten seit vielen Jahren energetische Sanierungen und haben einen Überblick über die Förderlandschaft in Deutschland. Dabei kennen sich unsere zertifizierten Energieberater der dena-Expertenliste bestens mit Antrags-Formalitäten, technischen Fördervoraussetzungen und möglichen Kombinationen von Förderungen aus. So erhalten Sie mit dem RENEWA-Service immer die beste Förderung für Ihre Sanierung.

    Unser Versprechen an Sie

    Für Ihr Budget realisieren wir die bestmögliche energetische Sanierung mit höchstmöglichen Förderungen und passenden Handwerkern. Zudem übernehmen wir die Beantragung inklusive aller notwendigen Formalitäten für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.


    Wärmepumpen Förderungen in der Übersicht

    Person hält Sparschwein in einer, Modell-Haus in anderer Hand
    Geld sparen mit KfW-Förderung für Wärmepumpen

    Förderung für Ihre neue Wärmepumpe erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier ist zwischen unterschiedlichen Förderprogrammen zu unterscheiden – je nachdem, ob Sie einen reinen Zuschuss, einen zinsgünstigen Kredit oder eine Kombination aus beidem in Anspruch nehmen möchten. Wir zeigen Ihnen, was möglich ist.

    Zuschuss für Wärmepumpe

    Für Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, gibt es im Rahmen der BEG für Einzelmaßnahmen von der KfW im Altbau immer mindestens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 Euro als Zuschuss. Das entspricht einer Basis-Förderung bis zu 9.000 Euro.

    Gestellt wird die Förderung durch das KfW Programm 458. Die Förderung gilt für eine Wohneinheit an einem Standort alle 10 Jahre.

    Klimabonus

    Eine Förderung von zusätzlichen 20 Prozent – also insgesamt 50 Prozent – ist möglich, wenn die Wärmepumpe als Ersatz für eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung installiert wird. Aber Achtung: Ab 2029 nimmt die Höhe des Klimabonus stetig ab.

    Effizienz-Bonus

    Weitere 5 Prozent Förderung erhalten Sie beim Einbau einer effizienten Wärmepumpe (Effizienz-Bonus). Das gilt für Erd- sowie Wasser-Wärmepumpen oder solche, die ein natürliches Kältemittel verwenden.

    Einkommensbonus

    Zuletzt steht Ihnen ein Einkommensbonus von 30 Prozent zu, sollte Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro Brutto im Jahr liegen. In diesem Fall ist ein Nachweis über Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2 und 3 vor Antragstellung notwendig.

    Deckelung

    Die Förderung für den Heizungstausch ist auf maximal 70 Prozent von 30.000 Euro Investitionskosten gedeckelt, somit können Sie bis zu 21.000 Euro Förderung erhalten.

    Sowohl Einkommensbonus als auch Klimabonus gelten nur für selbst nutzende Eigentümer und nicht für vermietete Immobilien.

    Ergänzungskredit

    Seit 2024 haben Sie außerdem die Möglichkeit, für die Sanierung von Einzelmaßnahmen einen Ergänzungskredit der KfW (KfW 358/359) zu beantragen. Die Höhe des Kredits beträgt maximal 120.000 Euro. Eine Zinsvergünstigung erhalten Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 90.000 Brutto im Jahr beträgt. Auch dann ist ein Nachweis über Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2 und 3 vor Antragstellung notwendig. Auch der Ergänzungskredit gilt nur für selbst nutzende Immobilienbesitzer. Er kann nur beantragt werden, wenn Ihnen der Zuschuss zugesagt wurde.

    Komplettsanierung und Neubau

    Zudem besteht die Möglichkeit, eine Wärmepumpe anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus fördern zu lassen. Für diesen Fall steht Ihnen mit dem Programm KfW 261 ein Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss zur Verfügung. Mit allen möglichen Boni liegt der Fördersatz hier bei 45 Prozent. Bis zu 67.500 Euro müssen Sie also nicht zurückzahlen.

    Für klimafreundliche Neubauten stellt die KfW daneben den zinsvergünstigten Kredit 297/298 in Höhe von bis zu 150.000 Euro bereit.

    Seit 2024 haben Sie die Möglichkeit, die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) etwa mit BEG WG, wozu auch die Förderung für Komplettsanierungen zählt, zu kombinieren.


    Kostenbeispiele aus der Praxis

    Um Ihnen die Höhe der Förderung zu verdeutlichen, finden Sie im Folgenden zwei Beispiele. Bei den Preisen handelt es sich um Durchschnittspreise, die nach oben oder unten abweichen können. Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle unten.

    Beispiel 1: Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wird in einem gut gedämmten Bestandsbau installiert. In diesem Fall ersetzt sie eine erst 10 Jahre alte Ölheizung.

    In diesem Fall erhalten Sie:

    • 30 % Basisförderung
    • 5 % Effizienzbonus (für natürliches Kältemittel)

    Gesamtförderung: 35 % = 6.562,50 Euro

    → Ihr Eigenanteil: 12.187,50 Euro

    Beispiel 2: Auch hier wird in einem gut gedämmten Bestandsbau eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe installiert, die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben wird. In diesem Fall ersetzt sie jedoch eine alte Ölheizung. Die Wärmepumpe kostet wieder inklusive Material, Zubehör, Installation und Inbetriebnahme 18.750 Euro.

    Dadurch erhalten Sie:

    • 30 % Basisförderung
    • 20 % Klimabonus
    • 5 % Effizienzbonus

    Gesamtförderung: 55 % = 10.312,50 Euro

    Ihr Eigenanteil: 8.437,50 Euro

    Somit fällt nach Abzug der KfW-Förderung ein Rechnungsbetrag von 8.437,50 Euro an, die Sie selbst zahlen müssen. Damit ist die Wärmepumpe günstiger als eine Gas-Brennwertheizung, verbraucht aber weniger Energie und spart so schnell viel Geld.

    Bauart WärmepumpeFörderprogrammKosten (inkl. Montage)Förderung (%)Förderung (€)Eigenanteil
    Luft-Wasser-Wärmepumpe BEG EM; KfW Zuschuss "Grundförderung" 18.750 € Zuschuss von 30 % der Kosten 5.625 € 13.125 €
    BEG EM; KfW Zuschuss - „Klimabonus" Zuschuss von 50 % der Kosten 9.375 € 9.375 €
    BEG EM; KfW Zuschuss - „Einkommensbonus" Zuschuss von 70 %** der Kosten 13.125 €5.625 €
    Sole-Wasser-Wärmepumpe BEG EM; KfW Zuschuss "Grundförderung" 31.250 €**** Zuschuss von 30 % der Kosten 9.375 € 21.875 €
    BEG EM; KfW Zuschuss - „Klimabonus"Zuschuss von 50 % der Kosten15.000 €16.250 €
    BEG EM; KfW Zuschuss „Effizienz-Bonus***”Zuschuss von 55 % der Kosten17.188 €14.062 €
    BEG EM; KfW Zuschuss - „Einkommensbonus"Zuschuss von 70 % der Kosten**21.000 €10.250 €
    Wasser-Wasser-WärmepumpeBEG EM; KfW Zuschuss "Grundförderung"37.500 €****Zuschuss von 30 % der Kosten11.250 €26.250 €
    BEG EM; KfW Zuschuss - „Klimabonus"Zuschuss von 50 % der Kosten15.000 €22.500 €
    BEG EM; KfW - „Effizienz-Bonus***"Zuschuss von 55 % der Kosten20.625 €16.875 €
    BEG EM; KfW Zuschuss - „Einkommensbonus"Zuschuss von 70 % der Kosten**21.000 €16.500€
    Luft-Luft-Wärmepumpe***** BEG EM; KfW Zuschuss "Grundförderung" 14.000 € Zuschuss von 30 % der Kosten 4.200 € 9.800 €
    BEG EM; KfW Zuschuss - „Klimabonus"Zuschuss von 50 % der Kosten7.000 €7.000 €
    BEG EM; KfW Zuschuss „Effizienz-Bonus***”Zuschuss von 55 % der Kosten9.800 €4.200 €
    BEG EM; KfW Zuschuss - „Einkommensbonus"Zuschuss von 70 % der Kosten**10.500 €3.500 €

    * iSFP = Individueller Sanierungsfahrplan; ** Förderung ist auf 70 Prozent gedeckelt; *** Gilt für „effiziente Wärmepumpen“, die Wasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzen. Alle übrigen Wärmepumpen können seit dem 2023 ebenfalls einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent erhalten, wenn Sie ein natürliches Kältemittel verwenden; **** maximal förderfähige Kosten liegen bei 30.000 €; ***** Luft-Luft-Wärmepumpen können über die BEG EM ebenfalls gefördert werden – allerdings nur in Teilen. Die zentrale Lüftungsanlage gehört in der Regel nicht zu den förderfähigen Komponenten. Luft-Luft-Wärmepumpen sind nur förderfähig, wenn sie eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3 erreichen und mindestens 65 % der Heizleistung durch erneuerbare Energien abgedeckt wird. Beides schafft eine Luft-Luft-Wärmepumpe nicht immer.


    Fördervoraussetzungen für die Wärmepumpe

    Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die CO₂-Emissionen im Gebäudebereich deutlich zu senken. Dazu wurde die Förderung energetischer Maßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt und zuletzt im Januar 2024 weiterentwickelt – mit teils deutlich erhöhten Fördersätzen.

    Für den Einbau einer Wärmepumpe stellt die KfW über das Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen) eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten bereit. Auch notwendige Zusatzarbeiten wie das nachträgliche Fräsen einer Fußbodenheizung sind förderfähig, sofern sie im direkten Zusammenhang mit dem Heizungstausch stehen.

    Damit die Förderung bewilligt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Wärmepumpe wird in einem mindestens 5 Jahre alten Bestandsgebäude installiert.
    • Sie deckt mindestens 65 % des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien ab.
    • Sie erreicht eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0.
    • Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt und ist vollständig.

    Wichtig: Gasbetriebene Heizungsanlagen werden seit 2024 nicht mehr gefördert – auch nicht im Hybridbetrieb.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Anforderungen an förderfähige Wärmepumpen

    Damit eine Wärmepumpe durch die KfW im Rahmen der BEG gefördert wird, muss sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0, eine ETAs (jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz) über festgelegten Schwellenwerten sowie ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zur Beheizung der Wohnfläche. Gasbetriebene Wärmepumpen sind seit 2024 nicht mehr förderfähig.

    Was bedeuten JAZ, COP und ETAs?

    Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an unsere Berater. Sie helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Wärmepumpe.

    Luft-Wasser-Wärmepumpen - ETAs von 120 bis 135 Prozent

    Da Luft-Wasser-Wärmepumpen die Wärme an einen mit (Heiz-) Wasser betriebenen Heizkreislauf übertragen, zählen sie zur Gruppe der über Wasser beheizenden Wärmepumpen. Handelt es sich dabei um eine mit Strom betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe, muss sie bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen und einer Vorlauftemperatur von 35 Grad Celsius eine „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“ (ETAs) von 135 Prozent leisten.

    Bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius muss immerhin noch eine ETAs von 120 Prozent erreicht werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Ihnen unsere Berater weiterhelfen. Durch ihre jahrelange Berufserfahrung und aktuelle Schulungen kennen Sie sich bestens mit den Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen aus.

    Sole-Wasser-Wärmepumpen - ETAs von 135 bis 150 Prozent

    Auch die Sole-Wasser-Wärmepumpen zählt zur Gruppe der über Wasser beheizenden Wärmepumpen. Wenn die Erd-Wärmepumpe mit Strom betrieben wird, muss sie bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen sowie einer Vorlauftemperatur von 35 Grad eine ETAs von 150 Prozent aufweisen, bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad sind es 135 Prozent.

    Wasser-Wasser-Wärmepumpen - ETAs von 135 bis 150 Prozent

    Für Wasser-Wasser-Wärmepumpen gilt ebenfalls eine ETAs von mindestens 150 Prozent bei 35 Grad Vorlauftemperatur. Bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad sind es noch 135 Prozent.

    Gas-Wärmepumpen - ETAs von 111 bis 126 Prozent

    Gasbetriebene Wärmepumpen müssen, wenn sie über Wasser beheizen, immer eine Mindest-ETAs von 126 Prozent bei 35 Grad Vorlauftemperatur aufweisen und 111 Prozent bei 55 Grad. Das gilt für alle Wärmequellen gleichermaßen. Fragen hierzu beantworten Ihnen unsere zertifizierten Berater gern.

    BauartETAs bei 35° C*ETAs bei 55° C*
    Luft-Wasser-Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser)135 %120 %
    Sole-Wasser-Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser)150 %135 %
    Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser)150 %135 %
    Gasbetriebene Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser)126 %111 %

    * Wohngebäude

    Die im Vergleich mit elektrisch betriebenen Wärmepumpen niedrigeren Mindest-ETAs von gasbetriebenen Wärmepumpen sind damit begründet, dass es bei der Nutzung von Gas kaum zu Energieverlusten kommt, da es vor Ort verwertet wird. Bei der Produktion und dem Transport von Strom treten dagegen deutliche Leistungsverluste auf, wenn die Lieferung über eine längere Strecke stattfindet.

    Luft-Luft-Wärmepumpe - ETAs von 150 bis 181 %

    Dass Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert werden, ist eine Neuerung, die mit der BEG 2021 kam. Auch sie müssen gewisse technische Mindestanforderungen (TMA) erfüllen. Da sie aber zu den mit Luft beheizenden Wärmepumpen gehört, unterscheiden sich die TMA von denen anderer Wärmepumpen. Das heißt, dass sie, unabhängig von der Wärmequelle, die Raumluft direkt erwärmt und die Wärme nicht auf einen mit Wasser gefüllten Heizkreislauf überträgt.

    Daher gibt es keine Unterteilung der ETAs für verschiedene Vorlauftemperaturen. Hat die Wärmepumpe eine Heizleistung von weniger/gleich als 12 kW und dient Luft als Wärmequelle (Außenluft, Abluft) muss sie eine ETAs von 181 Prozent aufweisen. Alle mit Luft beheizenden Wärmepumpen, die mehr als 12 kW Heizleistung haben, müssen mindestens eine ETAs von 150 Prozent erreichen.

    Bauart (Beheizung mit Luft)ETAs
    Wärmepumpen bis 12 kW Leistung (Wärmequelle Luft)181 % (A++ / A+++)
    Wärmepumpen > 12 kW Leistung150 %

    Sonstige technische Voraussetzungen

    Nahaufnahme einer Fußbodenheizung

    Neben der ETAs gibt es weitere Fördervoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Förderung der KfW zu erhalten: Um eine Förderung der KfW für eine Wärmepumpe zu erhalten, muss immer ein Wärmemengenzähler und, je nach Bauart, ein Strom- bzw. Gaszähler installiert werden.

    Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt und die Heizkurve an das Gebäude angepasst werden.

    Und bei Erdsonden-Bohrungen muss eine Versicherung gegen Sachschäden abgeschlossen werden. Zudem muss die Bohrung von einem zertifizierten Bohrunternehmen durchgeführt werden.

    Zuletzt müssen die Wärmepumpen entweder nach EN 14511 / EN 14825 geprüft oder nach ISO 17025 zertifiziert sein.


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    Wärmepumpen-Förderung korrekt beantragen

    Modell-Haus neben Geldmünzen
    Wichtig: Beantragen Sie Förderungen immer korrekt – sonst droht eine Absage

    Durch die Einführung der BEG ist die Antragstellung deutlich vereinfacht worden. Inzwischen ist es möglich, online mehrere Anträge auf einem Formular zu stellen. So können Sie z. B. Förderung für Wärmepumpe und Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) in einem Antrag stellen.

    Theoretisch benötigen sie zwar keinen zertifizierten Energieberater. Da Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung aber nach BEG üppig gefördert werden, ist seine Einbindung zu empfehlen. Außerdem müssen Sie die benötigte Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker oder Energieberater anfordern.

    Um die Förderung für eine Wärmepumpe auch tatsächlich zu erhalten, muss diese korrekt beantragt werden. Dabei unterscheidet sich die Antragstellung für die Heizung als Einzelmaßnahme von der Antragstellung für Komplettsanierungen.

    Bei Einzelmaßnahmen muss ein Handwerkerangebot angenommen werden, bevor der Antrag gestellt werden kann. Das Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung sowie einen vorläufigen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids) enthalten.

    Bei Komplettsanierungen muss der Antrag auf Förderung vor Baubeginn und Beauftragung eines Handwerkers online über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Dabei gilt bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages als Baubeginn. Planungsarbeiten sind dagegen erlaubt und auch notwendig. Wird der Antrag erst nach Baubeginn gestellt, ist eine Förderung ausgeschlossen.

    Außerdem muss neben dem Antrag ein Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens hochgeladen werden. Er dient als Bemessungsgrundlage für die spätere Förderung und kann nachträglich nicht nach oben korrigiert werden. Nach der Beantragung können Sie theoretisch mit der Installation beginnen (auf eigenes Risiko). Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie Förderung erhalten, sollten Sie jedoch auf den Zuwendungsbescheid der KfW warten.

    Nach dem Abschluss der Maßnahme muss der Verwendungsnachweis online auf dem Portal der KfW hochgeladen werden. Dieser umfasst neben der Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben und den Rechnungen für die zu fördernde Heizung inklusive Nebenarbeiten eine Fachunternehmererklärung als Verwendungsnachweis bzw. eine Bestätigung der Durchführung der Maßnahme. Diese kann auch ersatzweise durch einen Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) erbracht werden.


    Fazit: Wärmepumpen clever fördern lassen – mit der richtigen Vorbereitung

    Wer auf eine Wärmepumpe umsteigen möchte, kann von attraktiven Zuschüssen der KfW profitieren – vorausgesetzt, die technischen Anforderungen und formalen Voraussetzungen werden erfüllt. Besonders lohnenswert ist die Kombination aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Effizienz-Bonus, mit der sich bis zu 70 Prozent der Investitionskosten einsparen lassen.

    Damit Sie alle Förderchancen optimal nutzen, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Unsere erfahrenen Energieberater und Sanierungsmanager von RENEWA begleiten Sie Schritt für Schritt – von der technischen Prüfung über die Antragstellung bis zur Umsetzung. So vermeiden Sie Fallstricke und stellen sicher, dass Ihre Wärmepumpe nicht nur effizient arbeitet, sondern auch maximal gefördert wird.

    Sie planen den Umstieg auf eine Wärmepumpe? Dann kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Zuhause.


    FAQ

    Wie hoch ist die Grundförderung für Wärmepumpen?


    Wie finanziert man eine Wärmepumpe?


    Wann lohnt sich eine Wärmepumpe finanziell?


    Welche Wärmepumpen sind förderfähig?


    Wer darf Förderung für Wärmepumpe beantragen?



    Zur Autorin: Nina Grimmeiß

    RENEWA Autorin Nina Grimmeiß

    Nina Grimmeiß hat Kommunikationswissenschaft studiert und ist seit 2023 bei RENEWA. Sie bereitet komplexe Themen rund um Klimaschutz, erneuerbare Energien und energetische Sanierungen verständlich auf. 

    Durch den engen Austausch mit unseren Fachexperten liefert sie fundiertes Wissen, um Leserinnen und Leser für nachhaltige Energielösungen für den Gebäudesektor zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.


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