Förderung für Wärmepumpen von der KfW
Wärmepumpe mit KfW-Förderung finanzieren
Wärmepumpen gehören zu den effizientesten und klimafreundlichsten Heizsystemen. Gleichzeitig unterstützt der Staat den Umstieg weiterhin mit attraktiven Zuschüssen. Allerdings wurden die Förderbedingungen im Juli 2026 grundlegend angepasst. Die Höhe der Förderung richtet sich jetzt stärker nach dem Einkommen und die maximal förderfähigen Kosten wurden reduziert.
Trotz der Änderungen bleibt die Wärmepumpe für viele Eigentümer die wirtschaftlich sinnvollste Heizlösung – insbesondere dann, wenn die Förderung optimal ausgeschöpft wird.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Zuschüsse aktuell möglich sind, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie die Antragstellung funktioniert und wie RENEWA Sie von der Planung bis zur Auszahlung der Förderung begleitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Wärmepumpen gibt es von der KfW immer mindestens 30 % der maximalen Kosten als Grundförderung, höchstens aber 70 %
- Die Heizungsförderung erfolgt weiterhin über die KfW (Programm 458).
- Die maximale Förderung richtet sich seit Juli 2026 nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.
- Für die erste Wohneinheit sind aktuell bis zu 28.000 Euro Investitionskosten förderfähig.
- Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro können bis zu 22.400 Euro Zuschuss erhalten.
- Bei höheren Einkommen sinken die maximalen Zuschüsse entsprechend.
- Auch notwendige Nebenarbeiten wie der hydraulische Abgleich oder das Nachrüsten einer Fußbodenheizung können förderfähig sein.
- Ergänzend kann weiterhin der KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen genutzt werden.
- Mit RENEWA kümmern Sie sich nicht um Formulare oder Fristen – wir übernehmen die komplette Fördermittelbegleitung für Sie.
Mit RENEWA immer die beste Förderung finden
Energetische Sanierungen sind komplex. Förderprogramme ändern sich regelmäßig und bereits kleine Fehler bei der Antragstellung können dazu führen, dass Zuschüsse verloren gehen.
Unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten begleiten seit vielen Jahren Sanierungsprojekte in ganz Deutschland. Wir kennen sämtliche Förderprogramme von KfW, BAFA sowie regionale Zuschüsse und kombinieren diese optimal miteinander.
Unser Versprechen an Sie
Für Ihr Budget entwickeln wir die wirtschaftlich sinnvollste Sanierung. Dabei übernehmen wir:
- persönliche Energieberatung
- Auswahl der passenden Wärmepumpe
- Prüfung sämtlicher Fördermöglichkeiten
- komplette Antragstellung
- Begleitung während der Umsetzung
- Unterstützung bis zur Auszahlung der Förderung
So erhalten Sie maximale Fördermittel – ohne zusätzlichen Aufwand.
Wärmepumpen Förderungen in der Übersicht
Für den Einbau einer Wärmepumpe stehen auch nach der Förderreform mehrere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Entscheidend ist, ob Sie ausschließlich einen Zuschuss nutzen oder diesen mit einem zinsgünstigen Kredit kombinieren möchten.
Die wichtigste Förderung bleibt der Investitionszuschuss der KfW über das Programm 458.
Zuschuss für Wärmepumpe
Zuschuss für Wärmepumpen (KfW 458)
Die Förderung setzt sich weiterhin aus einer Grundförderung sowie verschiedenen Bonusbausteinen zusammen. Neu ist jedoch, dass sich der maximale Zuschuss stärker am Einkommen orientiert.
Die maximal förderfähigen Investitionskosten betragen derzeit 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Gestellt wird die Förderung durch das KfW Programm 458. Die Förderung gilt für eine Wohneinheit an einem Standort alle 10 Jahre.
Je nach Einkommen ergeben sich aktuell folgende maximale Zuschüsse:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Maximaler Zuschuss |
| bis 30.000 € | bis 22.400 € |
| 30.001 bis 40.000 € | bis 19.600 € |
| 40.001 bis 50.000 € | bis 15.680 € |
| über 50.000 € | bis 12.880 € |
Für Familien werden pro Kind 10.000 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch können Haushalte unter Umständen in eine günstigere Förderstufe wechseln.
Grundförderung
Jede förderfähige Wärmepumpe erhält eine Grundförderung. Voraussetzung ist, dass sämtliche technischen Anforderungen der Bundesförderung erfüllt werden und die Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude installiert wird.
Klimabonus
Ein zusätzlicher Bonus ist weiterhin möglich, wenn eine alte fossile Heizung – beispielsweise eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung – ersetzt wird.
Effizienzbonus
Besonders effiziente Wärmepumpen erhalten weiterhin einen zusätzlichen Effizienzbonus. Dazu zählen insbesondere Erd- und Wasser-Wärmepumpen sowie Anlagen mit natürlichen Kältemitteln.
Einkommensabhängige Förderung
Während früher ein Einkommensbonus ab einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro gewährt wurde, orientiert sich die Förderung heute vollständig an vier Einkommensstufen. Dadurch profitieren Haushalte mit geringerem Einkommen stärker, während die Förderung bei höheren Einkommen geringer ausfällt.
Förderung für Mehrfamilienhäuser
Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können die Heizungsförderung nutzen.
Für die erste Wohneinheit gelten ebenfalls 28.000 Euro förderfähige Investitionskosten.
Zusätzlich erhöht sich dieser Betrag um:
- 14.000 Euro für jede zweite bis sechste Wohneinheit
- 7.280 Euro für jede weitere Wohneinheit ab der siebten Wohnung
Dadurch können insbesondere größere Gebäude weiterhin erhebliche Förderbeträge erhalten.
Ergänzungskredit der KfW
Zusätzlich zum Investitionszuschuss kann weiterhin der Ergänzungskredit der KfW (Programm 358/359) genutzt werden.
Dieser bietet:
- bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- besonders günstige Zinssätze für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen
- Kombination mit der Zuschussförderung möglich
Der Ergänzungskredit kann erst beantragt werden, nachdem der Zuschuss bewilligt wurde.
Komplettsanierung und Neubau
Wird die Wärmepumpe im Rahmen einer energetischen Komplettsanierung eingebaut, gelten die Programme für Effizienzhäuser.
Hierfür steht weiterhin das KfW Programm 261 mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen zur Verfügung.
Je nach erreichtem Effizienzhausstandard können Förderkredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit genutzt werden (Klimafreundlicher Neubau Kredit 297/298).
Auch eine Kombination aus Einzelmaßnahmen und einer späteren Komplettsanierung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kostenbeispiele aus der Praxis
Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt heute vor allem von Ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen sowie von der Art der Wärmepumpe und den förderfähigen Kosten der Wärmepumpen ab.
Damit Sie einen besseren Eindruck erhalten, haben wir zwei typische Beispiele zusammengestellt.
Beispiel 1: Wärmepumpe ohne zusätzliche Boni
In einem Einfamilienhaus wird eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe eingebaut. Die Gesamtkosten inklusive Installation, Zubehör und Inbetriebnahme betragen 18.750 Euro.
Die Wärmepumpe erfüllt alle technischen Fördervoraussetzungen und erhält die Grundförderung.
Sie erhalten:
- Grundförderung
- Zuschuss entsprechend Ihrer Einkommensstufe
Je nach Einkommen ergeben sich beispielsweise folgende Förderbeträge:
| Einkommen | Maximaler Zuschuss auf 18.750 € |
|---|---|
| bis 30.000 € | bis zu 15.000 € |
| 30.001–40.000 € | bis zu 13.125 € |
| 40.001–50.000 € | bis zu 10.500 € |
| über 50.000 € | bis zu 8.625 € |
Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von den jeweils geltenden Fördersätzen und den erfüllten Bonusvoraussetzungen ab.
Beispiel 2: Austausch einer alten Ölheizung
Ein Einfamilienhaus erhält eine neue Sole-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel.
Die bisherige Ölheizung wird vollständig ersetzt.
Die Investitionskosten liegen ebenfalls bei 18.750 Euro.
Da neben der Grundförderung weitere Förderbausteine erfüllt werden, fällt die Förderung deutlich höher aus.
Je nach Einkommen kann dadurch ein erheblicher Teil der Investitionskosten übernommen werden.
Gerade bei selbst genutzten Bestandsgebäuden entstehen dadurch häufig Einsparungen von mehreren zehntausend Euro.
Unsere Energieberater berechnen bereits vor der Antragstellung exakt, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können.
Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten
Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die maximal möglichen Zuschüsse bei unterschiedlichen Wärmepumpensystemen.
Da die Förderung heute einkommensabhängig ist, können die tatsächlichen Zuschüsse im Einzelfall abweichen.
| Wärmepumpe | Typische Investitionskosten* | Maximal förderfähige Kosten |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | ca. 18.000–25.000 € | bis 28.000 € |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | ca. 28.000–40.000 € | bis 28.000 € |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe | ca. 30.000–45.000 € | bis 28.000 € |
| Luft-Luft-Wärmepumpe | ca. 12.000–18.000 € | bis 28.000 € |
*Die tatsächlichen Kosten hängen vom Gebäude, der Heizlast, dem Wärmeverteilsystem und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Fördervoraussetzungen für die Wärmepumpe
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die CO₂-Emissionen im Gebäudebereich deutlich zu senken. Dazu wurde die Förderung energetischer Maßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt und zuletzt im Januar 2024 weiterentwickelt – mit teils deutlich erhöhten Fördersätzen.
Für den Einbau einer Wärmepumpe stellt die KfW über das Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen) eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten bereit. Auch notwendige Zusatzarbeiten wie das nachträgliche Fräsen einer Fußbodenheizung sind förderfähig, sofern sie im direkten Zusammenhang mit dem Heizungstausch stehen.
Damit die Förderung bewilligt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Wärmepumpe wird in einem mindestens 5 Jahre alten Bestandsgebäude installiert.
- Sie deckt mindestens 65 % des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien ab.
- Sie erreicht eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0.
- Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt und ist vollständig.
Wichtig: Gasbetriebene Heizungsanlagen werden seit 2024 nicht mehr gefördert – auch nicht im Hybridbetrieb.
Anforderungen an förderfähige Wärmepumpen
Damit eine Wärmepumpe durch die KfW im Rahmen der BEG gefördert wird, muss sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0, eine ETAs (jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz) über festgelegten Schwellenwerten sowie ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zur Beheizung der Wohnfläche. Gasbetriebene Wärmepumpen sind seit 2024 nicht mehr förderfähig.
Was bedeuten JAZ, COP und ETAs?
- JAZ (Jahresarbeitszahl): Verhältnis von erzeugter Heizwärme zum eingesetzten Strom über ein Jahr.
- COP (Coefficient of Performance): Technischer Wirkungsgrad unter Laborbedingungen.
- ETAs: EU-weit einheitliche Kennzahl für die saisonale Effizienz der Raumheizung.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an unsere Berater. Sie helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Wärmepumpe.
Luft-Wasser-Wärmepumpen - ETAs von 120 bis 135 Prozent
Da Luft-Wasser-Wärmepumpen die Wärme an einen mit (Heiz-) Wasser betriebenen Heizkreislauf übertragen, zählen sie zur Gruppe der über Wasser beheizenden Wärmepumpen. Handelt es sich dabei um eine mit Strom betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe, muss sie bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen und einer Vorlauftemperatur von 35 Grad Celsius eine „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“ (ETAs) von 135 Prozent leisten.
Bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius muss immerhin noch eine ETAs von 120 Prozent erreicht werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Ihnen unsere Berater weiterhelfen. Durch ihre jahrelange Berufserfahrung und aktuelle Schulungen kennen Sie sich bestens mit den Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen aus.
Sole-Wasser-Wärmepumpen - ETAs von 135 bis 150 Prozent
Auch die Sole-Wasser-Wärmepumpen zählt zur Gruppe der über Wasser beheizenden Wärmepumpen. Wenn die Erd-Wärmepumpe mit Strom betrieben wird, muss sie bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen sowie einer Vorlauftemperatur von 35 Grad eine ETAs von 150 Prozent aufweisen, bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad sind es 135 Prozent.
Wasser-Wasser-Wärmepumpen - ETAs von 135 bis 150 Prozent
Für Wasser-Wasser-Wärmepumpen gilt ebenfalls eine ETAs von mindestens 150 Prozent bei 35 Grad Vorlauftemperatur. Bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad sind es noch 135 Prozent.
Gas-Wärmepumpen - ETAs von 111 bis 126 Prozent
Gasbetriebene Wärmepumpen müssen, wenn sie über Wasser beheizen, immer eine Mindest-ETAs von 126 Prozent bei 35 Grad Vorlauftemperatur aufweisen und 111 Prozent bei 55 Grad. Das gilt für alle Wärmequellen gleichermaßen. Fragen hierzu beantworten Ihnen unsere zertifizierten Berater gern.
| Bauart | ETAs bei 35° C* | ETAs bei 55° C* |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser) | 135 % | 120 % |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser) | 150 % | 135 % |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser) | 150 % | 135 % |
| Gasbetriebene Wärmepumpe (Beheizung mit Wasser) | 126 % | 111 % |
* Wohngebäude
Die im Vergleich mit elektrisch betriebenen Wärmepumpen niedrigeren Mindest-ETAs von gasbetriebenen Wärmepumpen sind damit begründet, dass es bei der Nutzung von Gas kaum zu Energieverlusten kommt, da es vor Ort verwertet wird. Bei der Produktion und dem Transport von Strom treten dagegen deutliche Leistungsverluste auf, wenn die Lieferung über eine längere Strecke stattfindet.
Luft-Luft-Wärmepumpe - ETAs von 150 bis 181 %
Dass Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert werden, ist eine Neuerung, die mit der BEG 2021 kam. Auch sie müssen gewisse technische Mindestanforderungen (TMA) erfüllen. Da sie aber zu den mit Luft beheizenden Wärmepumpen gehört, unterscheiden sich die TMA von denen anderer Wärmepumpen. Das heißt, dass sie, unabhängig von der Wärmequelle, die Raumluft direkt erwärmt und die Wärme nicht auf einen mit Wasser gefüllten Heizkreislauf überträgt.
Daher gibt es keine Unterteilung der ETAs für verschiedene Vorlauftemperaturen. Hat die Wärmepumpe eine Heizleistung von weniger/gleich als 12 kW und dient Luft als Wärmequelle (Außenluft, Abluft) muss sie eine ETAs von 181 Prozent aufweisen. Alle mit Luft beheizenden Wärmepumpen, die mehr als 12 kW Heizleistung haben, müssen mindestens eine ETAs von 150 Prozent erreichen.
| Bauart (Beheizung mit Luft) | ETAs |
|---|---|
| Wärmepumpen bis 12 kW Leistung (Wärmequelle Luft) | 181 % (A++ / A+++) |
| Wärmepumpen > 12 kW Leistung | 150 % |
Sonstige technische Voraussetzungen
Neben der ETAs gibt es weitere Fördervoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Förderung der KfW zu erhalten: Um eine Förderung der KfW für eine Wärmepumpe zu erhalten, muss immer ein Wärmemengenzähler und, je nach Bauart, ein Strom- bzw. Gaszähler installiert werden.
Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt und die Heizkurve an das Gebäude angepasst werden.
Und bei Erdsonden-Bohrungen muss eine Versicherung gegen Sachschäden abgeschlossen werden. Zudem muss die Bohrung von einem zertifizierten Bohrunternehmen durchgeführt werden.
Für einen effizienten Betrieb sollten auch die Heizkörper auf die Wärmepumpe abgestimmt sein.
Zuletzt müssen die Wärmepumpen entweder nach EN 14511 / EN 14825 geprüft oder nach ISO 17025 zertifiziert sein.
Wärmepumpen-Förderung korrekt beantragen
Durch die Einführung der BEG ist die Antragstellung deutlich vereinfacht worden. Inzwischen ist es möglich, online mehrere Anträge auf einem Formular zu stellen. So können Sie z. B. Förderung für Wärmepumpe und Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) in einem Antrag stellen.
Theoretisch benötigen sie zwar keinen zertifizierten Energieberater. Da Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung aber nach BEG üppig gefördert werden, ist seine Einbindung zu empfehlen. Außerdem müssen Sie die benötigte Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker oder Energieberater anfordern.
Um die Förderung für eine Wärmepumpe auch tatsächlich zu erhalten, muss diese korrekt beantragt werden. Dabei unterscheidet sich die Antragstellung für die Heizung als Einzelmaßnahme von der Antragstellung für Komplettsanierungen.
Bei Einzelmaßnahmen muss ein Handwerkerangebot angenommen werden, bevor der Antrag gestellt werden kann. Das Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung sowie einen vorläufigen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids) enthalten.
Bei Komplettsanierungen muss der Antrag auf Förderung vor Baubeginn und Beauftragung eines Handwerkers online über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Dabei gilt bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages als Baubeginn. Planungsarbeiten sind dagegen erlaubt und auch notwendig. Wird der Antrag erst nach Baubeginn gestellt, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Außerdem muss neben dem Antrag ein Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens hochgeladen werden. Er dient als Bemessungsgrundlage für die spätere Förderung und kann nachträglich nicht nach oben korrigiert werden. Nach der Beantragung können Sie theoretisch mit der Installation beginnen (auf eigenes Risiko). Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie Förderung erhalten, sollten Sie jedoch auf den Zuwendungsbescheid der KfW warten.
Nach dem Abschluss der Maßnahme muss der Verwendungsnachweis online auf dem Portal der KfW hochgeladen werden. Dieser umfasst neben der Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben und den Rechnungen für die zu fördernde Heizung inklusive Nebenarbeiten eine Fachunternehmererklärung als Verwendungsnachweis bzw. eine Bestätigung der Durchführung der Maßnahme. Diese kann auch ersatzweise durch einen Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) erbracht werden.
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Wärmepumpe Hamburg
Wärmepumpe München
Wärmepumpe Köln
Fazit: Wärmepumpen clever fördern lassen – mit der richtigen Vorbereitung
Wer auf eine Wärmepumpe umsteigen möchte, kann von attraktiven Zuschüssen der KfW profitieren – vorausgesetzt, die technischen Anforderungen und formalen Voraussetzungen werden erfüllt. Besonders lohnenswert ist die Kombination aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Effizienz-Bonus, mit der sich bis zu 70 Prozent der Investitionskosten einsparen lassen.
Damit Sie alle Förderchancen optimal nutzen, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Unsere erfahrenen Energieberater und Sanierungsmanager von RENEWA begleiten Sie Schritt für Schritt – von der technischen Prüfung über die Antragstellung bis zur Umsetzung. So vermeiden Sie Fallstricke und stellen sicher, dass Ihre Wärmepumpe nicht nur effizient arbeitet, sondern auch maximal gefördert wird.
Sie planen den Umstieg auf eine Wärmepumpe? Dann kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Zuhause.
FAQ
Wie hoch ist die Grundförderung für Wärmepumpen?
Wie finanziert man eine Wärmepumpe?
Wann lohnt sich eine Wärmepumpe finanziell?
Welche Wärmepumpen sind förderfähig?
Wer darf Förderung für Wärmepumpe beantragen?
Zum Autor: Vincent Kern
Vincent Kern ist seit 2022 im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und arbeitet als Energie-Effizienzexperte bei RENEWA. Nach seinem Einstieg über ein Traineeprogramm und der Weiterentwicklung zum Junior-Energieberater bringt er heute fundierte Erfahrung in die Planung und Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen ein. Mit seinem Hintergrund im Ingenieurwesen sowie seiner handwerklichen Ausbildung verbindet er technisches Know-how mit praktischer Umsetzungskompetenz.
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