KfW 461: staatliche Förderung fürs Effizienzhaus (eingestellt)
Der Mitte 2021 neu eingeführte KfW-Zuschuss 461 gilt für Sanierungen zum Effizienzhaus, für den Kauf und den Neubau. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt eine Förderung von bis zu 75.000 Euro - abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
Welche Effizienzhäuser es gibt, welche Maßnahmen für das Erreichen des Standards nötig sind und was eine Sanierung zum Effizienzhaus kosten kann, erläutern wir hier. Außerdem zeigen wir auf, welche KfW-Kredite als Alternative infrage kommen. Jetzt informieren!
Achtung, Förderung KfW 461 eingestellt!
Mit der Novellierung der BEG zum 28 Juli 2022 wurde das KfW-Programm 461 eingestellt.
▶ Eine Zusammenfassung aller Änderungen finden Sie HIER ◀
KfW 430 wird durch BEG zum Programm KfW 461
Seit dem 01. Juli 2021 gibt es im Rahmen der Anfang 2021 eingeführten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch neue Effizienzhaus-Förderungen. Dabei hat der neue KfW-461-Zuschuss den bisherigen KfW-430-Zuschuss abgelöst.
Dieser galt bis Ende 2020 sowohl für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung als auch für Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus. Das hat sich im Programm KfW 461 jedoch geändert.
Nur noch für Neubau, Kauf und Komplettsanierung
Die seit der ersten Umstellung Anfang 2021 abgespeckte Version des Förderprogramms KfW 430 ist eingestellt worden. Seit dem 01. Juli gilt stattdessen das Programm KfW 461. Gefördert wird seitdem der Kauf oder der Neubau eines Effizienzhauses oder eine Sanierung mit dem Ziel des Effizienzhauses. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Sanierung, die nicht zu einem Energieeffizienzstandard führen, übernimmt schon seit Januar 2021 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Effizienzhaus-Standard ist entscheidend
Über die Höhe der Förderung von Kauf, Neubau oder Sanierung zum Effizienzhaus entscheidet der erreichte Effizienzhaus-Standard. Für den Kauf oder Neubau gibt es maximale Zuschüsse zwischen 24.000 und 37.500 Euro, für die Sanierung zum Effizienzhaus zwischen 30.000 und 75.000 Euro.
Projekt | Förderung mindestens | Förderung maximal |
---|---|---|
Neubau, Kauf | 20 % (von max. 120.000 €) für ein Effizienzhaus 40 | 25 % (von max. 150.000 €) für ein Effizienzhaus 40 Plus |
Sanierung | 25 % (von max. 120.000 €) für ein Effizienzhaus Denkmal | 50 % (von max. 150.000 €) für ein Effizienzhaus 40 der Erneuerbare-Energien-Klasse |
KfW 461 - Zuschuss für Sanierung, Neubau und Kauf
- Bis zu 37.500 Euro Zuschuss für den Neubau eines Effizienzhauses oder den Kauf eines jungen Effizienzhauses
- Bis zu 75.000 Euro Zuschuss für die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus
Planung und Antrag direkt bei RENEWA
Speziell bei der Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus unterstützt RENEWA Sie bei Ihrem Projekt. Von der Planung über die Umsetzung bis zur Beantragung der Förderung durch unseren Energieeffizienz-Experten (EEE; speziell geschulter und dena-zertifizierter Energieberater).
Um die KfW-461-Förderung erhalten zu können, muss ohnehin zwingend ein Experte eingebunden werden. Er plant das Projekt so, dass der gewünschte Effizienzhausstandard auch wirklich erreicht wird und garantiert nach Abschluss der Arbeiten die korrekte Umsetzung. Die - vom Energieeffizienz-Experten ausgestellte - „Bestätigung nach Durchführung” (BnD) wird zwingend von der KfW eingefordert. Ohne das Dokument wird die Förderung nicht an Sie ausgezahlt.
Gut zu wissen: Eine Baubegleitung durch den EEE kann wiederum mit 50 Prozent gefördert werden, sodass die Gesamtkosten gering gehalten werden. Die Förderung für Baubegleitung durch einen Energieberater ist aus dem alten KfW-431-Programm ins neue KfW-461-Programm überführt worden und hat keine eigene Programmnummer mehr.
Beispiele für die Höhe des Zuschusses
Jedes Bauvorhaben oder Sanierungsprojekt ist individuell. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Ausgangslagen und möglicher Fördermittel-Kombinationen. Ein Energieberater von RENEWA hilft Ihnen durch den Förderdschungel und sorgt dafür, dass Sie mit den besten Konditionen Ihre Investition niedrig halten.
So wird die Baubegleitung durch einen Energieberater mit 50 Prozent gefördert und mit einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) lassen sich weitere 5 Prozent sparen, wenn die Sanierung in mehrere Schritte aufgeteilt wird - unsere Energieberater erläutern Ihnen gern die Möglichkeiten. Nachfolgend haben wir einige Förder-Beispiele mit konkreten Kosten und Zuschüssen aufgelistet.
Sanierung 1: Einfamilienhaus aus den 70er Jahren
Als erstes Beispiel nehmen wir ein Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren an. Es soll auf Empfehlung des Energieberaters zum „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse” saniert werden. Es geht also um eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
Die dadurch entstehenden Kosten für neue Dämmungen an Wand, Dach und Kellerdecke sowie neue Fenster und eine neue Heizung belaufen sich inklusive aller förderfähigen Nebenarbeiten (z. B. Maler- und Putzarbeiten im Rahmen einer neuen Dämmung, Erneuerung der Dachlattung, Entsorgung der alten Fenster) auf 140.000 Euro. Mit dem KfW-461-Zuschuss wird allein diese Investition um 35 Prozent auf 91.000 Euro gesenkt.
Für ein neues, barrierefreies Badezimmer werden 36.000 Euro fällig, von denen dank der KfW-Förderung 455-B (Barrierefreiheit) 10 Prozent bzw. 3.600 Euro erstattet werden. Außerdem werden die Kosten der Baubegleitung mit 50 Prozent gefördert, wodurch weitere 4.100 Euro eingespart werden können. Die Gesamtinvestition verringert sich so von 184.200 auf nur noch 127.500 Euro.
Maßnahme | Kosten | Förderung | Investition |
---|---|---|---|
Energetische Sanierung: Dämmung Wände, Kellerdecke und Dach, neue Fenster, neue Heizung | 140.000 € | - 49.000 € (KfW 461) | 91.000 € |
Badezimmer-Modernisierung (Barrierefreiheit) | 36.000 € | - 3.600 € (KfW 455-B) | 32.400 € |
Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten | 8.200 € | - 4.100 € (KfW 461) | 4.100 € |
Summen | 184.200 € | - 56.700 € | 127.500 € |
Sanierung 2: Fachwerkhaus unter Denkmalschutz
Als zweites Beispiel für die Sanierung zum Effizienzhaus nehmen wir ein altes Fachwerkhaus an, das dringend energetisch saniert werden sollte. Mithilfe eines Energieeffizienz-Experten werden die Maßnahmen geplant, die im Sinne des Denkmalschutzes umgesetzt werden können - eine klassische Altbausanierung also.
Ziel ist der Standard „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse”. Hierfür stehen 30 Prozent von maximal 150.000 Euro förderfähigen Kosten als Zuschuss von der KfW bereit. Bei Sanierungskosten von 140.000 Euro entspricht das einer Förderung von 42.000 Euro. Zudem wird die Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten wird staatlich gefördert. Die Gesamtrechnung für die Sanierung:
Maßnahme | Kosten | Förderung | Investition |
---|---|---|---|
Energetische Sanierung: Dämmung Wände innen, Kellerdecke und Dach, neue Fenster, neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien | 140.000 € | - 42.000 € (KfW 461) | 93.000 € |
Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten | 9.200 € | - 4.600 € (KfW 461) | 4.600 € |
Summen | 149.200 € | - 46.600 € | 97.600 € |
Neubau: Besonders umweltfreundliches Effizienzhaus
Beispiel für den Neubau eines Effizienzhauses: Eine Familie beschließt, ein besonders effizientes und umweltfreundliches „Effizienzhaus 40 EE-Klasse” mit zwei Wohneinheiten zu bauen. Eine Wohneinheit möchte die Familie selbst nutzen, die andere später vermieten. Durch den KfW-Zuschuss 461 können bei den Gesamtkosten von 340.000 Euro ganze 71.000 Euro mit der Förderung eingespart werden.
Maßnahme | Kosten | Förderung | Investition |
---|---|---|---|
Neubau Zweifamilienhaus | 340.000 € | - 67.500 € (KfW 461)* | 272.500 € |
Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten | 7.000 € | - 3.500 € (KfW 461) | 3.500 € |
Summen | 347.000 € | - 71.000 € | 276.000 € |
*) 22,5 Prozent Zuschuss auf insgesamt 300.000 Euro förderfähige Kosten (150.000 Euro für jede der zwei Wohneinheiten)
Kauf: Wenige Jahre altes Effizienzhaus 40
Auch für den Kauf eines Effizienzhauses gibt es einen KfW-Zuschuss. Gehen wir von einem wenige Jahre alten Einfamilien-„Effizienzhaus 40” aus, das 190.000 Euro kostet, gibt es über die Förderung KfW-461 einen Zuschuss von 24.000 Euro (20 Prozent von maximal förderfähigen 120.000 Euro). So verringert sich die Gesamtinvestition durch den staatlichen Zuschuss auf 166.000 Euro. Die Förderung der KfW gilt also auch beim Hauskauf - wenn es sich um ein besonders energieeffizientes Gebäude handelt.
Maßnahme | Kosten | Förderung | Investition |
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Kauf Einfamilienhaus | 190.000 € | - 24.000 € (KfW 461) | 166.000 € |
Kredit 261 / 262 als Alternative zum Zuschuss
Eine Alternative zum KfW-461-Zuschuss können die KfW-Kredite 261 oder 262 sein. Wenn Ihnen nicht genügend Kapital zum Erreichen eines bestimmten Effizienzhausstandards zur Verfügung steht, können Sie für Neubau, Kauf oder Sanierung ein staatliches Förderdarlehen von der KfW beantragen.
Je nachdem, welcher Standard erreicht wird, erhalten Sie so eine Förderung in Form eines Tilgungszuschusses zwischen 20 und 50 Prozent. Er wird von der Kreditsumme abgezogen und muss nicht zurückgezahlt werden. Für weitere Informationen zu diesen Krediten, zum Zuschuss 461 oder Förderungen der KfW im Allgemeinen kontaktieren Sie uns gern! Unsere Energieberater beantworten Ihnen gern Ihre Fragen und verhelfen Ihrem Wunsch-Projekt zum Erfolg.
Stand 2024: Bereits zum 28.07.2022 wurde das KfW Programm 461 eingestellt und nach einer erneuten Novellierung vom 01.01.2023 sind nur noch Kredite (inkl. Tilgungszuschuss) über das KfW-Programm 261 möglich.