Energieberatung für KfW 430 von RENEWA

Um den Zuschuss KfW 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, benötigen Sie zwingend einen Energieberater, der die Sanierung plant und die KfW-Förderung beantragt. Der Energieberater ist jedoch auch bei vielen weiteren Aspekten der Sanierungsplanung und Durchführung sehr hilfreich.
Wir von RENEWA verfügen über erfahrene Energieberater, die dafür sorgen, dass Sie die KfW-Förderung erhalten. Außerdem stehen sie Ihnen auch in allen anderen Angelegenheiten rund um die energetische Sanierung bei, wenn Sie das wünschen. Welche das sind, können Sie im folgenden Artikel erfahren
Achtung, höhere Förderungen 2021: Die staatlichen Förderungen von KfW und BAFA sind zum Januar 2021 stark überarbeitet und teilweise deutlich erhöht worden.
▶ Alle aktuellen Änderungen finden Sie hier ◀
KfW 430 gibt es nur mit Energieberater

Mit dem Zuschuss 430 der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erhalten Sie 20 Prozent der Gesamtkosten vieler Sanierungen als Förderung vom Staat zurück. Hierfür gibt es allerdings zwei zentrale Bedingungen.
1) Es müssen die technischen Vorgaben der KfW eingehalten werden. Und 2) muss die fachgerechte Durchführung von einem zertifizierten Energieberater bestätigt werden.
Aus diesem Grund gehen die Beantragung des Zuschusses 430 und die Auswahl eines passenden Energieberaters immer Hand in Hand, wenn Sie eine staatliche Förderung für ein neues Dach, Dämmungen, neue Fenster oder Lüftungsanlagen von der KfW beantragen wollen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Den Zuschuss 430 bekommen Sie nicht ohne Energieberater!
Sanierung | KfW 430 | Energieberater |
---|---|---|
Dachdecken + Dämmung | Zuschuss von 20 - 40 % der förderfähigen Investitionskosten | Wird für den Antrag benötigt |
Fenster + Türen | ||
Lüftungsanlage | ||
Fernwärme-Anschluss | ||
Förderfähige Nebenarbeiten | ||
Heizung (Nur bei Effizienzhaus-Sanierungen förderfähig, Keine Ölheizung) | Zuschuss von 25 - 40 % der förderfähigen Investitionskosten |
Offizielle Eintragung erforderlich
Nicht jeder Energieberater darf Förderungen bei der KfW beantragen. Hierfür ist nämlich eine offizielle Zertifizierung als sogenannter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Welche Energieberater dafür in Frage kommen, können Sie bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA) erfahren. Dort wird eine Liste zertifizierter Berater bereitgestellt. Oder Sie wenden sich gleich an RENEWA.
Als Experten für das Thema Sanierungen besitzen wir bei RENEWA selbstverständlich die passende Zertifizierung, um für Sie alle erdenklichen Förderungen beantragen zu können. So bekommen Sie Energieberatung, Handwerker, Baubegleitung und Förderungen komplett aus einer Hand.
Förderung direkt mit RENEWA beantragen

Die Planung und Durchführung einer Sanierung hat viele Aspekte, die es zu beachten gilt. Mit der RENEWA-Energieberatung ein Kinderspiel - Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Unser Energieberater übernimmt die Planung für Sie und stimmt die Sanierungsmaßnahmen der beteiligten Gewerke aufeinander ab.
Der Energieberater übernimmt auch die Planung der Förderung und beantragt diese fristgerecht und kümmert sich auch um alle weiteren damit zusammenhängenden Formalitäten. So entgehen Ihnen garantiert keine Fördermittel. Außerdem können Sie jederzeit den Stand Ihres Antrags / Ihrer Anträge bei uns erfragen.
Zudem kümmern wir uns auch um die Auswahl der passenden Handwerksbetriebe und koordinieren die Arbeiten der verschiedenen Gewerke. Darüber hinaus überwachen wir im Rahmen der Baubegleitung auch deren Arbeiten - bis hin zur abschließenden Qualitätskontrolle. Diese soll sicherstellen, dass die ausgeführten Sanierungsmaßnahmen im Ergebnis die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dem Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV), und die Fördervoraussetzungen der KfW erfüllen. Wenn Sie die gesamte Planung lieber selber ausführen wollen, können Sie unseren Energieberater aber auch nur zur Beantragung der Förderung einbinden.
Standorte und Einsatzgebiet
Derzeit (2020) ist RENEWA in vor allem im nord- und westdeutschen Raum tätig. Hier ist vor allem die Zentrale in Hamburg zu nennen. Die verfügt auch über einen Showroom mit Praxisbeispielen zu Sanierungsmaßnahmen. Aber RENEWA verfügt auch über Standorte in Hannover, Bremen sowie Aachen, wobei unser Energieberater dort auch Sanierungen in Köln mitbetreut. Außerdem gibt es einen Energieberater, der im Raum Ostwestfalen Sanierungsprojekte betreut. In Süddeutschland gibt es momentan eine Filiale in Stuttgart, in der sich drei Energieberater um Sanierungsvorhaben in Baden Württemberg kümmern.
Übliche Kosten für den Energieberater
Grundsätzlich muss bei den Kosten für einen Energieberater zwischen verschiedensten Maßnahmen unterschieden werden. Nicht jedes Mal ist eine umfassende Beratung im Wert von mehreren tausend Euro notwendig. Andersherum kann auch die Beantragung von Förderung mit einigem Aufwand verbunden sein, sodass Sie hier als Kunde keineswegs einen Gratis-Service erwarten sollten.
Maßnahme | Kosten für Energieberater |
---|---|
Antrag KfW 430 | 300 € |
Antrag für kombinierte Förderungen | 300 € / Antrag |
Antrag für Energieberatung | ab 600 € |
Nur KfW 430 beantragen - ab 300 Euro
Beantragt unser Energieberater KfW Förderung für Sie, liegen die Kosten hierfür je nach Region bei ca. 300 Euro. Diese Ausgaben müssen Sie selber tragen, allerdings sparen Sie im Durchschnitt auch 2.000 bis 10.000 Euro bei Ihrer Sanierung, wenn der Zuschuss 430 ausgezahlt wird.
Umfassende Beratung inklusive Förderanträgen
Falls Sie noch gar nicht genau wissen, welche Sanierungen sich für Ihre Immobilie anbieten oder welche regionalen Programme ggf. mit Förderungen der KfW kombiniert werden können, dann kann eine umfassende Energieberatung am Ende viel Geld sparen.
Theoretisch muss jede Sanierungsmaßnahme nur die technischen Mindestanforderungen des GEG (früher EnEV) erfüllen, was sehr einfach und günstig zu realisieren ist. Eine Sanierung nach KfW-Standards ist inklusive Energieberatung hingegen deutlich teurer und wirft zwangsläufig die Frage auf, ob die Höhe der Förderung den Mehraufwand rechtfertigt.
Hier bei RENEWA kommen wir allerdings inklusive allen kombinierten Förderungen und einer umfassenden Beratung in der Regel auf gesamtheitliche Sanierungskosten, die bis zu 12,5 Prozent unter einem regulären Handwerker-Angebot nach EnEV/GEG-Standard liegen. Zusätzlich profitieren Eigenheimbesitzer noch durch die höheren technischen Standards der KfW, die für erhebliche Energieeinsparungen nach der Sanierung sorgen.
Außerdem gibt es weitere positive Aspekte einer Sanierung. Hier ist z. B. der verbesserte Hitze- und Schallschutz einer Dachsanierung erwähnenswert. Eine umfassende Energieberatung kann bis zu 10.000 Euro kosten. Allerdings lassen sich diese Kosten mit dem Programm KfW 431 mindestens zu 50 Prozent fördern. In Kombination mit der im Programm KfW 430 vorgesehenen Förderung für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen bedeutet das eine Förderung von insgesamt 70 % der Kosten für den Energieberater. Dadurch sind die Sanierungskosten nach Abzug aller Förderungen meist niedriger als bei einer Sanierung nach GEG-Standard ohne Förderung, was den Aufwand für viele Menschen auf jeden Fall rechtfertigt.
Nachträgliche Förderung mit KfW 430
Viele Energieberater kennen auch beim Programm 430 das Problem, dass Hausbesitzer erst nach der Sanierung von den attraktiven Förderungen erfahren. Eine nachträgliche Beantragung ist allerdings nach wie vor nicht möglich - ärgerlich, aber leider die Realität. Umso wichtiger ist es, dass Sie den Antrag auf Förderung rechtzeitig mit einem zertifizierten Energieberater stellen.
Weitere wichtige Förderungen
Die KfW bietet neben dem Zuschuss 430 noch weitere Förderungen wie etwa den Kredit 151/152, die für Eigenheimbesitzer interessant sein können. Zusätzlich gibt es dann auch noch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für erneuerbare Energien und viele regionale Förderungen, die in manchen Fällen sogar allesamt kombiniert werden können. Lassen Sie sich also am besten immer rechtzeitig beraten, um keinen Euro zu verpassen!
Institution | Programm | Förderung | Energieberater |
---|---|---|---|
KfW | Kredit 151 (Effizienzhaus-Sanierung) | Kredit 120.000 € + Tilgungszuschuss von max. 48.000 € | Muss ab Planungsphase eingebunden werden |
Kredit 152 (Einzelmaßnahme; Sanierung) | Kredit 50.000 € + Tilgungszuschuss von max. 10.000 € | Muss ab Planungsphase eingebunden werden | |
Kredit 153 (Neubau nach Effizienzhaus-Standard) | Kredit 120.000 € + Tilgungszuschuss von max. 30.000 € | Muss ab Planungsphase eingebunden werden | |
Zuschuss 430 Einzelmaßnahme | Zuschuss von 20 % der Investitionskosten, max. 10.000 € | Muss ab Planungsphase eingebunden werden | |
Zuschuss 430 Effizienzhaus-Sanierung | Zuschuss von 40 % der Investitionskosten, maximal 48.000 € | Muss ab Planungsphase eingebunden werden | |
Zuschuss 431 (Baubegleitung Energieberater) | Zuschuss von 50 % der Investitionskosten, bis zu 4.000 € | Muss in die Beantragung eingebunden werden | |
BAFA | Heizen mit Erneuerbaren Energien (Sanierung und Neubau) | Bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten | Einbindung ab Planungsphase empfohlen |
Öl-Austauschprämie (Nur Sanierung) | bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten | Einbindung ab Planungsphase empfohlen | |
Heizungsoptimierung | 30 % der Netto-Investitionskosten, bis zu 25.000 € | Einbindung ab Planungsphase empfohlen | |
Energieberatung Wohngebäude | bis 80 % der Investitionskosten, bis 1.300 für Ein- und Zweifanilienhäsuer, bis zu 1.700 Für Mehrfamilienhäuser | Einbindung ab Planungsphase empfohlen |
Grundsätzlich ist ein Energieberater bei einer Sanierung immer zu empfehlen. Ohne Energieberater gibt es keine unabhängige Planung und niemand überwacht die Bauarbeiten oder übernimmt eine abschließende Qualitätskontrolle. So können Bauarbeiten unkoordiniert ablaufen, die Sanierungsreihenfolge missachtet werden und Heizungen schnell überdimensioniert sein. Dadurch verlieren Sie am Ende mehr Geld, als Sie durch den Verzicht auf einen zertifizierten Energieberater von RENEWA sparen.