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Kostenlose Fördermittelberatung für energetische Sanierung

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Energieberatung für KfW 430 von RENEWA

Jens Piasecki
Bild: Energieberater vergleicht Bauplan mit Umsetzung
Geld sparen durch Energieberatung

Um den Zuschuss KfW 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zu erhalten, benötigen Sie zwingend einen Energieberater, der die Sanierung plant. Er kann auch die KfW-Förderung für Sie beantragen. Darüber hinaus ist der Energieberater auch bei vielen weiteren Aspekten der Sanierungsplanung und Durchführung sehr hilfreich.

Wir von RENEWA verfügen über erfahrene Energieberater, die dafür sorgen, dass Sie die KfW-Förderung erhalten. Außerdem stehen sie Ihnen auch in allen anderen Angelegenheiten rund um die energetische Sanierung bei, wenn Sie das wünschen. Welche das sind, können Sie im folgenden Artikel erfahren.

Achtung, Förderung KfW 430 eingestellt!
Zum 1. Juli 2021 ist der KfW-Zuschuss 430 weggefallen. Zudem wurde der KfW-Zuschuss 461 mit der BEG Novelle vom Juli 2022 ebenfalls eingestellt. Wenn Sie generell an Förderungen in Form von Zuschüssen interessiert sind, informieren Sie sich über die Förderprogramme des BAFA. Die Einbindung eines Energieberaters bzw. Energie-Effizienz-Experten ist auch hier sinnvoll und oft notwendig. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel:

▶ Infos zur BAFA Förderung ◀


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    KfW 430 gibt es nur mit Energieberater

    Bild: Symbolisches Haus im Tausch gegen symbolisches Geldsäckchen
    Keine Förderung ohne Energieberater

    Mit dem Zuschuss 430 der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erhalten Sie bei einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus bis zu 48.000 Euro der Gesamtkosten als Förderung vom Staat zurück. Hierfür gibt es allerdings zwei zentrale Bedingungen.

    Erstens müssen die technischen Vorgaben der KfW eingehalten werden und zweitens muss die fachgerechte Durchführung von einem zertifizierten Energieberater bestätigt werden. Aus diesem Grund gehen die Beantragung des Zuschusses 430 und die Auswahl eines passenden Energieberaters immer Hand in Hand, wenn Sie eine staatliche Förderung für die Gesamtsanierung zum KfW-Effizienzhaus bekommen wollen.

    Beachten Sie: Für Einzelmaßnahmen wie eine neue Dämmung oder neue Fenster kommt der KfW 430 seit Januar 2021 nicht mehr infrage. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen übernimmt seither das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG). Der KfW 430 gilt wie erwähnt nur noch - und das auch nur bis zum Sommer 2021 - für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Dabei gilt: Je effizienter, desto höher fällt die entsprechende Förderung aus.

    Haus-StandardFörderung
    KfW-Effizienzhaus 5540 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten (= 48.000 €)
    KfW-Effizienzhaus 7035 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten (= 42.000 €)
    KfW-Effizienzhaus 8530 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten (= 36.000 €)
    KfW-Effizienzhaus 10027,5 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten (= 33.000 €)
    KfW-Effizienzhaus 11525 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten (= 30.000 €)
    KfW-Effizienzhaus Denkmal25 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten (= 30.000 €)

    Offizielle Eintragung erforderlich

    Nicht jeder Energieberater darf Förderungen bei der KfW beantragen bzw. die benötigten Dokumente ausstellen. Hierfür ist nämlich eine offizielle Zertifizierung als sogenannter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Welche dafür infrage kommen, können Sie bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) erfahren. Dort wird eine Expertenliste bereitgestellt. Alternativ wenden Sie wenden sich gleich an RENEWA.

    Als Profis in Sachen Sanierungen besitzen wir bei RENEWA selbstverständlich die passende Zertifizierung, um für Sie alle erdenklichen Förderungen beantragen zu können. So bekommen Sie Energieberatung, Handwerker, Baubegleitung und Förderungen komplett aus einer Hand.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Förderung direkt mit RENEWA beantragen

    Bild: Energieberater mit Kundin und Bauarbeitern
    Qualitätssicherung durch den Energieberater

    Die Planung und Durchführung einer Sanierung hat viele Aspekte, die es zu beachten gilt. Mit der RENEWA-Energieberatung ein Kinderspiel - Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Unser Energieberater übernimmt die Planung für Sie und stimmt die Sanierungsmaßnahmen der beteiligten Gewerke aufeinander ab.

    Der Energieberater übernimmt auch die Planung der Förderung, beantragt diese fristgerecht und kümmert sich auch um alle weiteren damit zusammenhängenden Formalitäten. Außerdem können Sie jederzeit den Stand Ihres Antrags / Ihrer Anträge bei uns erfragen.

    Zudem kümmern wir uns auch um die Auswahl der passenden Handwerksbetriebe und koordinieren die Arbeiten der verschiedenen Gewerke. Darüber hinaus überwachen wir im Rahmen der Baubegleitung auch deren Arbeiten - bis hin zur abschließenden Qualitätskontrolle. Diese soll sicherstellen, dass die ausgeführten Sanierungsmaßnahmen im Ergebnis die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dem Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV), und die Fördervoraussetzungen der KfW erfüllen. Wenn Sie die gesamte Planung lieber selber ausführen wollen, können Sie unseren Energieberater aber auch nur zur Beantragung der Förderung einbinden.

    Standorte und Einsatzgebiet

    Derzeit (2024) ist RENEWA in vor allem im nord- und westdeutschen Raum tätig. Hier ist vor allem die Zentrale in Hamburg zu nennen. Die verfügt auch über einen Showroom mit Praxisbeispielen zu Sanierungsmaßnahmen. Aber RENEWA verfügt auch über Standorte in Aachen, Köln, Mainz, München und in Berlin. In Süddeutschland gibt es momentan eine Filiale in Stuttgart, in der sich drei Energieberater um Sanierungsvorhaben in Baden-Württemberg kümmern.


    Übliche Kosten für den Energieberater

    Grundsätzlich muss bei den Kosten für einen Energieberater zwischen verschiedensten Maßnahmen unterschieden werden. Nicht jedes Mal ist eine umfassende Beratung im Wert von mehreren tausend Euro notwendig. Andersherum kann auch die Beantragung von Förderung mit einigem Aufwand verbunden sein, sodass Sie hier als Kunde keineswegs einen Gratis-Service erwarten sollten.

    MaßnahmeKosten für Energieberater
    Antrag KfW 430300 €
    Antrag für kombinierte Förderungen300 € / Antrag
    Antrag für Energieberatungab 600 €

    Nur KfW 430 beantragen - ab 300 Euro

    Beantragt unser Energieberater KfW-Förderung für Sie, liegen die Kosten hierfür je nach Region bei ca. 300 Euro. Diese Ausgaben müssen Sie selber tragen, allerdings sparen Sie im Durchschnitt auch 2.000 bis 10.000 Euro bei Ihrer Sanierung, wenn der Zuschuss 430 ausgezahlt wird.

    Umfassende Beratung inklusive Förderantrag

    Falls Sie noch gar nicht genau wissen, welche Sanierungen sich für Ihre Immobilie anbieten oder welche regionalen Programme ggf. mit Förderungen der KfW kombiniert werden können, dann kann eine umfassende Energieberatung am Ende viel Geld sparen.

    Theoretisch muss jede Sanierungsmaßnahme nur die technischen Mindestanforderungen des GEG (früher EnEV) erfüllen, was sehr einfach und günstig zu realisieren ist. Eine Sanierung nach KfW-Standards ist inklusive Energieberatung hingegen deutlich teurer und wirft zwangsläufig die Frage auf, ob die Höhe der Förderung den Mehraufwand rechtfertigt.

    Hier bei RENEWA kommen wir allerdings inklusive allen kombinierten Förderungen und einer umfassenden Beratung in der Regel auf gesamtheitliche Sanierungskosten, die bis zu 12,5 Prozent unter einem regulären Handwerker-Angebot nach EnEV/GEG-Standard liegen. Zusätzlich profitieren Eigenheimbesitzer noch durch die höheren technischen Standards der KfW, die für erhebliche Energieeinsparungen nach der Sanierung sorgen.

    Außerdem gibt es weitere positive Aspekte einer Sanierung. Hier ist z. B. der verbesserte Hitze- und Schallschutz einer Dachsanierung erwähnenswert. Eine umfassende Energieberatung kann bis zu 10.000 Euro kosten. Allerdings lassen sich diese Kosten mit dem Programm KfW 431 mindestens zu 50 Prozent fördern. In Kombination mit der im Programm KfW 430 vorgesehenen Förderung für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen bedeutet das eine Förderung von insgesamt 70 % der Kosten für den Energieberater. Dadurch sind die Sanierungskosten nach Abzug aller Förderungen meist niedriger als bei einer Sanierung nach GEG-Standard ohne Förderung, was den Aufwand für viele Menschen auf jeden Fall rechtfertigt.


    Nachträgliche Förderung mit KfW 430

    Viele Energieberater kennen auch beim Programm 430 das Problem, dass Hausbesitzer erst nach der Sanierung von den attraktiven Förderungen erfahren. Eine nachträgliche Beantragung ist allerdings nach wie vor nicht möglich - ärgerlich, aber leider die Realität. Umso wichtiger ist es, dass Sie den Antrag auf Förderung rechtzeitig mit einem zertifizierten Energieberater stellen.


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    Weitere wichtige Förderungen

    Die KfW bietet neben dem Zuschuss 430 noch weitere Förderungen wie etwa den Kredit 151/152, die für Eigenheimbesitzer interessant sein können. Zusätzlich gibt es dann auch noch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für erneuerbare Energien und viele regionale Förderungen, die in manchen Fällen sogar allesamt kombiniert werden können. Lassen Sie sich also am besten immer rechtzeitig beraten, um keinen Euro Förderung zu „verschenken“! Eine Auswahl der wichtigsten bundesweiten Förderungen:

    InstitutionProgrammFörderungEnergieberater
    KfW Kredit 151 (Effizienzhaus-Sanierung) Kredit bis 120.000 € + Tilgungszuschuss von max. 48.000 € Muss ab Planungsphase eingebunden werden
    Kredit 152 (Einzelmaßnahme; Sanierung) Kredit bis 50.000 € + Tilgungszuschuss von max. 10.000 € Muss ab Planungsphase eingebunden werden
    Kredit 153 (Neubau nach Effizienzhaus-Standard) Kredit bis 120.000 € + Tilgungszuschuss von max. 30.000 € Muss ab Planungsphase eingebunden werden
    Zuschuss 430 EinzelmaßnahmeZum 1.1.2021 weggefallen und als BEG-EM-Förderung ans BAFA übergegangenMusste ab Planungsphase eingebunden werden
    Zuschuss 430 Effizienzhaus-SanierungZuschuss von 25-40 % der Investitionskosten, maximal 48.000 €Muss ab Planungsphase eingebunden werden
    Zuschuss 431 (Baubegleitung Energieberater)Zuschuss von 50 % der Investitionskosten, bis zu 4.000 €Muss in die Beantragung eingebunden werden
    BAFABAFA BEG EM (Einzelmaßnahme Gebäudehülle)20 % der förderfähigen Investitionskosten bis 60.000 €, also max. 12.000 €, 25 % mit ISFP-Bonus möglich, dann max. 15.000 €Muss ab Planungsphase eingebunden werden
    BAFA BEG EM (Einzelmaßnahme Heizungstechnik/Heizungsmodernisierung)20-35 % der förderfähigen Investitionskosten + 5 % mit ISFP-Bonus möglich + ggf. weitere Boni möglichEinbindung ab Planungsphase empfohlen
    Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW)80 % der Investitionskosten, bis 1.300 für Ein- und Zweifamilienhäsuer, bis zu 1.700 für MehrfamilienhäuserEinbindung ab Planungsphase empfohlen

    Grundsätzlich ist ein Energieberater bei einer Sanierung immer zu empfehlen. Ohne Energieberater gibt es keine unabhängige Planung und niemand überwacht die Bauarbeiten oder übernimmt eine abschließende Qualitätskontrolle. So könnten Bauarbeiten unkoordiniert ablaufen, die Sanierungsreihenfolge missachtet werden und Heizungen schnell überdimensioniert sein. Dadurch verlieren Sie am Ende mehr Geld als Sie durch den Verzicht auf einen zertifizierten Energieberater von RENEWA sparen.


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