Förderung Heizung in 2024
Wer seine Heizung modernisieren lässt und dabei auf erneuerbare Energien umstellt, kann in Deutschland nach der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine Zuschuss-Förderung bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten (BEG EM). Zuletzt angepasst wurde die Förderung im Januar 2024.
Um die Förderung zu erhalten, sind allerdings zahlreiche Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Welche das sind, wie hoch die Förderung ist und wie Ihnen ein Energieberater bei der Sanierung der Heizung nutzen kann, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Förderung Heizungstausch: Aktueller Stand
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt seit 2021 die Förderlandschaft für Sanierungen. Sie umfasst die Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
In der BEG EM werden neben Effizienzmaßnahmen auch Heizungen gefördert, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten. Für die Zuschuss-Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden ist seit 2024 die KfW alleine verantwortlich. Bis 2024 war das BAFA der Träger dieser Förderung.
Öl-Heizungen sowie Gas-Heizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Das gilt auch, wenn ihr Ausbau zu einer Gas-Hybridheizung vorbereitet oder sie gleich als solche installiert werden.
Heizung samt Förderung direkt von RENEWA
Wer sein Haus saniert oder neu baut und eine neue Heizung braucht, hat die Qual der Wahl: Das Angebot ist groß und die Frage, welche die beste Heizung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an, welche Heizung sich für welchen Zweck am besten eignet. In einem schlecht gedämmten Haus ist es z. B. nicht sinnvoll, eine Wärmepumpe zu installieren, da sie ihr Potenzial hier nicht wirklich ausschöpfen kann.
Wir von RENEWA verfügen dank unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Gebäudesanierung über eine umfangreiche Expertise zum Thema Heizungs-Technik. Unsere zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) können nach einer Ermittlung des Status quo Ihrer Immobilie berechnen, welche Heizung am besten für Ihre Zwecke geeignet ist. Die Nutzung des RENEWA-Energieberatungs-Service bietet Ihnen aber noch weitere Vorteile. So sind unsere Berater bestens mit der Förderlandschaft in Deutschland vertraut und wissen genau, wo es Förderung für die neue Heizung gibt und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind.
So müssen beim Antrag zahlreiche Dinge beachtet werden. Zudem wissen unsere Berater, welche Förderungen miteinander kombinierbar sind und übernehmen auch gleich die form- und fristgerechte Beantragung beim Förderinstitut bzw. dem Finanzierungspartner (Kredit). Darüber hinaus sucht und findet RENEWA die geeigneten Fachbetriebe und koordiniert deren Arbeiten Gewerke übergreifend bis zur abschließenden Qualitätskontrolle. Mit dem RENEWA-Energieberatungs-Service brauchen Sie sich also um nichts zu kümmern. Wir erledigen die lästigen Formalitäten für Sie und sorgen dafür, dass Sie eine Förderung für Ihre neue Heizung erhalten, wenn dies möglich ist.
Heizungssanierung aus einer Hand mit RENEWA
- RENEWA findet auf Basis einer Bestandsanalyse eine geeignete förderfähige Heizung für Sie.
- RENEWA findet einen zuverlässigen Fachbetrieb für die Montage und koordiniert die Arbeiten ggf. Gewerke übergreifend.
- RENEWA findet mögliche Förderungen für Sie und übernimmt auch gleich die Beantragung.
- Mit RENEWA erhalten Sie eine abschließende Qualitätskontrolle der ausgeführten Arbeiten.
Heizungen inklusive Förderung im Vergleich
Wie bereits erwähnt, ist die Auswahl an Heizungen für Wohngebäude sehr umfangreich. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir alle Heizungen und ihre möglichen Förderungen in einer Tabelle zusammengefasst.
Bei den genannten Preisen gehen wir von Markenprodukten aus, die in der Lage sind, einen 4-Personen-Haushalt in einem 140 Quadratmeter großen Haus mit ausreichend Wärme und Warmwasser zu versorgen. Es handelt sich um Durchschnittspreise inkl. Heizkessel, Zubehör, Installation und Mehrwertsteuer.
Heizung | Kosten | Förderprogramm | Förderung (Einzelmaßnahme) | Kosten abzüglich Förderung |
---|---|---|---|---|
Öl-Brennwertheizung | 9.000 € | keines | keine | ab 9.000 € |
Gas-Brennwertheizung | 10.000 € | keines | Förderung wurde 2022 eingestellt. | ab 10.000 € |
Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung | ab 18.000 € | keines | Förderung wurde 2022 eingestellt. | ab 18.000 € |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | ab 15.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 35 %* bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro | ab 4.500 - 9.750 € |
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Bohrung) | ab 25.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 35 %* bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro | ab 7.500 - 16.250 € |
Wasser-Wasser-Wärmepumpe | ab 30.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 35 %* bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro | ab 9.000 - 19.500 € |
Luft-Luft-Wärmepumpe | ab 15.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro | ab 4.500 - 10.500 € |
Pelletheizung | ab 20.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro + Extra Bonus von 2.500 €** | ab 3.500 - 14.000 € |
Hackschnitzelheizung | ab 22.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro + Extra Bonus von 2.500 €** | ab 4.100 - 15.400 € |
Holzvergaser | ab 10.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro + Extra Bonus von 2.500 €** | ab 500 - 7.000 € |
Solarthermie-Anlage (Heizungsunterstützung) | ab 8.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro | ab 2.400 - 5.600 € |
Brennstoffzelle (kein fossiler Brennstoff!) | ab 30.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro | ab 9.000 - 21.000 € |
BHKW (mit grünem Wasserstoff) | ab 20.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro | ab 6.000 - 14.000 € |
Fernwärme | ab 6.000 € | BEG EM: KfW | Zuschuss von mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro | ab 1.800 - 4.200 € |
Infrarotheizung | ab 6.000 € | keines | keine | ab 6.000 € (keine Förderung) |
Elektroheizung | ab. 6.000 € | keines | keine | ab 6.000 € (keine Förderung) |
Quelle: Energieheld.de; *inkl. 5 % Effizienzbonus für effiziente Wärmepumpen und/oder die Verwendung eines natürlichen Kältemittels; **2.500 € extra Förderung (Emissionsminderungs-Zuschlag) bei Einhalten von max. 2,5 mg/m³ Feinstaub
Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme
Förderfähige Heizungen
Einen Zuschuss erhalten klimafreundliche Heizungen von der KfW. Zu den klimafreundlichen Heizungen zählen:
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung
- Brennstoffzellenheizung
- Wärmenetz-Anschluss
- Gebäudenetz-Anschluss
- Wasserstoff fähige Heizung (hier werden nur die Investitionsmehrkosten gefördert, die die Heizung wasserstofffähig machen)
Förderhöhe und Boni für Heizungen
2024 gab es grundlegende Änderungen bei der Heizungsförderung. Nicht mehr das BAFA, sondern die KfW ist für die Bezuschussung des Heizungstauschs als Einzelmaßnahme zuständig. Auch die Förderhöhe wurde angepasst und die Boni aufgestockt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Förderungen des Programm KfW 458:
Grundförderung
Grundsätzlich erhalten Sie für alle klimafreundlichen Heizungen eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 Euro. Somit erhalten Sie allein mit der Grundförderung bereits bis zu 9.000 Euro.
Klimabonus
Als selbst nutzender Eigentümer erhalten Sie den Klimabonus, auch Klimageschwindigkeitsbonus genannt, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen. In diesem Fall erhalten Sie einen Bonus in Höhe von zusätzlich 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung, sprich 50 Prozent. Das entspricht einem Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Doch in dieser Höhe existiert der Bonus nur bis 2029. Ab dann nimmt er alle 2 Jahre um 3 Prozent ab. Der Bonus gilt nicht für vermietete Objekte.
Effizienzbonus
Den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent können Sie beanspruchen, wenn Sie eine effiziente Wärmepumpe einbauen. Voraussetzung ist demnach, dass die Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet.
Einkommensbonus
Als selbst nutzender Eigentümer erhalten Sie den Einkommensbonus, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Auch dieser Bonus gilt nicht für vermietete Objekte. Steht Ihnen der Bonus zu, erhalten Sie zusätzlich 30 Prozent Förderung. Mit der Grundförderung kombiniert, erhielten Sie einen Zuschuss von bis zu 18.000 Euro. Einkommensbonus und Klimabonus gelten nur für selbst nutzende Immobilienbesitzer – nicht aber für vermietete Objekte.
Emmissionsminderungszuschlag
Den Emissionsminderungszuschlag erhalten Sie für Biomasseanlagen, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.
Deckelung der Förderung
Beachten Sie, dass die Förderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt ist. Sprich, selbst wenn Sie Anspruch auf alle Boni haben, können Sie maximal 70 Prozent von höchstens 30.000 Euro als Zuschlag erhalten. Das entspricht einem Betrag von 21.000 Euro. Diese Förderung ist theoretisch alle 10 Jahre für den Heizungstausch in einer Wohneinheit möglich.
Ergänzungskredit
Neu seit 2024 ist der Ergänzungskredit (KfW 358/359) der KfW. Mit diesem Kredit erhalten Sie zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Außerdem gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Sie müssen jedoch selbst nutzender Immobilieneigentümer sein.
Übersicht
Einzelmaßnahme | Grundförderung | Effizienzbonus | Klimabonus | Einkommensbonus |
---|---|---|---|---|
Solarthermieanlage | 30 % | 20 % | 30 % | |
Biomasseheizung | 30 % | 20 %* | 30 % | |
Wärmepumpe | 30 % | 5 %** | 20 % | 30 % |
Brennstoffzellenheizung | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) | 30 % | 20 % | 30 % | |
Gebäudenetzanschluss | 30 % | 20 % | 30 % | |
Wärmenetzanschluss | 30 % | 20 % | 30 % |
*Für den Einbau einer Biomasseheizung wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert wird **Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente Wärmepumpen (Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser) oder Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden
Förderung Heizung: nach Heizungsart
Wärmepumpen
Für klimafreundliche Heizungen – dazu zählt auch die Wärmepumpe – erhält man im Rahmen der BEG EM von der KfW in Bestandsbauten immer mindestens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro als Zuschuss. Durch diverse Boni kann die Förderung auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten steigen.
Speziell für effiziente Wärmepumpen gibt es den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. Zu effizienten Wärmepumpen zählen Wasser-, Erd- und Abwasserwärmepumpen sowie solche, die ein natürliches Kältemittel verwenden.
Biomasseheizungen
Biomasseheizungen zählen ebenfalls zu den klimafreundlichen Heizungen und erhalten deshalb zwischen 30 und 70 Prozent Förderung. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird allerdings nur gewährt, wenn die Biomasseheizung mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert wird.
Solarthermie-Anlagen
Für Solarthermie-Anlagen erhalten Sie nach BEG EM immer mindestens 30 Prozent der Investitionskosten von maximal 30.000 Euro, also bis zu 9.000 Euro. Auch hier kann die Förderung auf bis zu 70 Prozent steigen. Das entspricht einem Zuschuss von 21.000 Euro.
Brennstoffzelle
Die Brennstoffzelle hat eine Besonderheit zu bieten: Sie erzeugt nicht nur Wärme, sondern sie liefert auch Strom, der für den Eigenbedarf genutzt werden kann. Sie gilt deshalb als umweltfreundlich (kein Öl als Brennstoff!) und wird von der KfW ebenfalls mit einer Förderung bedacht: Genau wie bei anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es zwischen 30 und 70 Prozent Förderung.
Fernwärme
Auch der Fernwärmeanschluss wird in der BEG EM gefördert. Hier steht Ihnen ebenfalls ein Zuschuss von mindestens 30 und maximal 70 Prozent zu.
Infrarotheizung
Die Infrarotheizung ist relativ preiswert in der Anschaffung. Sie nutzt Strom als Energiequelle und erzeugt Strahlungswärme. Es wird deshalb immer wieder behauptet, sie sei besonders effizient. Letztlich liegt ihr Wirkungsgrad aber nur ca. 10 Prozent über dem einer herkömmlichen Elektroheizung. Außerdem handelt es sich nicht um eine Zentralheizung, sondern um viele einzelne Heizkörper. In der Summe ist sie dann zwar billiger als eine normale Heizung, aber man hat damit noch keine Lösung für die Warmwasserbereitung. Und im Betrieb ist sie sehr teuer, weil sie mit Strom betrieben wird. Das ist auch der Grund, warum es keine Förderung für diese Art der Heizung gibt (lediglich Wärmepumpen, die ebenfalls Strom nutzen, werden aufgrund ihrer hohen Effizienz gefördert). Sie ist am besten für selten genutzte bzw. beheizte Räume oder Gebäude (wie z. B. Gäste-WC oder Ferienhaus), Wintergärten oder für extrem gut gedämmte Passivhäuser mit niedrigem Wärmebedarf geeignet.
Ölheizung
Für die Ölheizung wurde bereits 2020 jegliche Förderung gestrichen. Lange wurde über ein Heizungsverbot spekuliert. Seit Januar 2024 steht fest: Auch Gas- und Ölheizungen dürfen nach 2024 und vor in Krafttreten der kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, solange sie ab 2040 zu 60 Prozent mit Biogas, Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden können. Ab 2029 müssen sie mit 15 Prozent Biogas, grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden, ab 2035 mit 30 Prozent.
Dennoch: Die Tage der Ölheizung sind in Deutschland sozusagen gezählt. Für sie gibt es als Massenware keine Zukunft mehr. Wer trotzdem noch eine Ölheizung kaufen will, muss mit Kosten um die 9.000 Euro inklusive Einbau rechnen.
Schwerwiegender dürften jedoch die laufenden Kosten für Brennstoff sein, da die Bundesregierung eine CO2-Steuer aufgelegt hat, die seit 2021 wirksam ist und sich bis 2026 jährlich erhöht. Dann wird geprüft, ob die Steuer weiter erhöht werden soll. Der Preis für Heizöl dürfte also im Vergleich zu anderen Brennstoffen zukünftig überproportional steigen und macht sie so zunehmend unattraktiv. Das sollte man vor der Anschaffung einer Ölheizung bedenken.
Gasheizung
Auch die Gasheizung wird nach der Novellierung der BEG von 2022 nicht mehr gefördert. Das gilt auch für Gas-Hybridheizung mit einer Komponente auf Basis erneuerbarer Energien oder Gas-Brennwertheizung in Vorbereitung zu einer solchen (Renewable Ready). Mit Gas betriebene Anlagen werden weder vom BAFA noch von der KfW gefördert.
Alternative Förderungen für Alt- und Neubau
Bei der Förderung gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Altbau und Neubau.
Heizungen werden nur im Bestandsbau direkt als Einzelmaßnahme mit einem Zuschuss gefördert werden. Zuständig ist hier seit 01.01.2024 die KfW (BEG EM).
Eine Alternative für den Altbau stellt das Programm KfW 261 für Komplett-Sanierungen dar. Hier können Sie unter Berücksichtigung aller möglichen Boni einen Fördersatz von bis zu 45 Prozent auf einen Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro erhalten. Das bedeutet, dass Sie bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Über diesen Kredit können Sie Ihre Heizung, zum Beispiel eine nachgerüstete Fußbodenheizung, mit fördern lassen.
Für den klimafreundlichen Neubau gibt es das KfW Programm 297. Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist. Maximal können Sie einen Kredit von bis zu 150.000 Euro erhalten. Auch hier können Sie Ihre Heizung mit fördern lassen.
Dabei gelten für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard wesentlich höhere Mindestanforderungen, um eine Förderung zu erhalten. Im Neubau gibt es die sogenannten NH-Klassen für besonders nachhaltiges Bauen. Diese Förderung fehlt im Altbau. Dort gibt es nur die sogenannten EE-Klassen für besonders energieeffiziente Gebäude / Technologien, die es für Neubauten auch gibt. Insgesamt werden Sanierungen von Bestandsbauten höher und umfangreicher gefördert als Neubauten. Das gilt auch hinsichtlich der sogenannten Umfeldmaßnahmen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, helfen unsere zertifizierten Berater Ihnen gerne.
Regionale Programme beachten!
Bislang haben wir über Förderungen auf Bundesebene gesprochen. Es lohnt sich jedoch durchaus, auch einen Blick auf regionale Förderprogramme zu werfen. Hier findet man in Ergänzung zur Förderung auf Bundesebene häufig weitere lohnende Förderprogramme.
Leider können wir an dieser Stelle nicht viel weiter ins Detail gehen, da dies in Anbetracht der Menge an regionalen Förderprogrammen den Rahmen sprengen würde. Einen kleinen Ausschnitt städtischer Förderprogramme zur Veranschaulichung finden Sie dennoch hier bzw. in der nachfolgenden Tabelle.
Stadt | Maßnahme / Heizung | Kosten | KfW-Förderung | Regionale Förderung | Förderung gesamt |
---|---|---|---|---|---|
Berlin | Sole-Wasser-Wärmepumpe | 25.000 € | 7.500 € | IBB HeizungstauschPLUS: 3.500 € | 9.750 € |
Hamburg | IFB „Erneuerbare Wärme”: 100 € / kW Nennwärmeleistung, mindestens 4.000 € + 15 % der Bohrungskosten | 10.250 € | |||
Hannover | proKlima Wärmepumpe: 5.000 € | 11.250 € | |||
Stuttgart | Energiesparprogramm: max. 2.000 € / Gebäude | 8.250 € |
Sollte Ihre Stadt bzw. Ihre Region nicht mit aufgeführt sein, wenden Sie sich einfach an unsere Berater. Sie kennen sich in der Förderlandschaft Deutschlands bestens aus und wissen im Zweifel auch, woher sie weiterführende Informationen zu Förderungen in Ihrer Region bekommen. Wir helfen Ihnen gerne und prüfen, ob die Programme in Ihrer Region mit der bundesweiten Förderung kombinierbar sind. Lassen Sie sich die regionale Förderung nicht entgehen und nutzen Sie unser Angebotsformular. Es lohnt sich!