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KfW 152: Kredit für Sanierungen (eingestellt)

Jens Piasecki
Bild: KfW Kredit für Paar
Sanieren mit Förderung - Kredit 151/152 der KfW

Der Kredit 151/152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) inklusive Tilgungszuschuss war zusammen mit dem Zuschuss 430 eine der am meisten genutzten KfW-Förderungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Er wurde zum Jahresbeginn 2020 deutlich erhöht und sollte Eigenheimbesitzer dazu motivieren, Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchzuführen.

Ziel dieser Förderung war es, die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor deutschlandweit nachhaltig zu senken. Welche Sanierungsmaßnahmen weiterhin gefördert werden, können Sie im folgenden Artikel erfahren.

Achtung, Förderung KfW 151/152 eingestellt!
Zum 1. Juli 2021 sind die KfW-Kreditprogramme 151 und 152 weggefallen. Seit 28.07.2022 kann zudem nur noch der KfW-Kredit 261 (Neubau, Kauf oder Sanierung zum Effizienzhaus) in Anspruch genommen werden.

▶ Zum Kredit KfW 261 hier klicken ◀


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    Über den Kredit 151/152

    Bild: Einbau eines Dachfensters
    Energiesparfenster werden gefördert

    Beim Programm KfW 151/152 handelte es sich um einen zinsgünstigen Kredit inklusive Tilgungszuschuss. Es richtete sich vorrangig an Eigenheimbesitzer, denen das nötige Eigenkapital für eine energetische Sanierung fehlte.

    Mit dem Kredit sollten Sie in die Lage versetzt werden, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. So soll der energetische Status Quo der Immobilie verbessert werden.

    Unterschiede zwischen 151 und 152

    Der Kredit KfW 151/152 war ein zweigeteiltes KfW-Programm. Dabei war der Kredit KfW 151 als Förderung für Komplettsanierungen nach KfW-Effizienzhaus-Standard (EHS) angelegt. Dementsprechend fielen Kredit und Tilgungszuschuss höher aus als beim Programm 152.

    Der Kredit KfW 152 diente der Förderung von Einzelmaßnahmen. Kreditsumme und Tilgungszuschuss waren zwar nicht so hoch wie bei der Effizienzhaus-Variante, letztlich war der Kapitalbedarf bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen aber auch geringer als bei einer Komplettsanierung. Die Höhe der KfW-Förderung war dementsprechend daran angepasst.

    BesonderheitenKfW 151KfW 152
    EinsatzbereichEffizienzhaus-SanierungEinzelmaßnahme
    BedingungenMaßnahme wurde eingestelltMaßnahme wurde eingestellt
    AuszahlungMaßnahme wurde eingestelltMaßnahme wurde eingestellt

    Maßnahmen und Kredit-Summen im Überblick

    Das Programm KfW 151/152 förderte hauptsächlich Sanierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz des sanierten Gebäudes verbessert. Für eine Einzelmaßnahme konnten Sie einen Kredit bis zu 50.000 Euro und einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent der Kreditsumme erhalten, maximal also 10.000 Euro. Für eine Effizienzhaus-Sanierung stand Ihnen, je nach Effizienzhaus-Standard, ein Kredit bis zu 120.000 Euro zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie einen Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent der Kreditsumme, maximal also 48.000 Euro.

    Gefördert werden generell Gewerke, in denen eine Verbesserung des energetischen Status Quo möglich ist. Dazu gehören Dämmungen der Gebäudehülle, besonders gut isolierende Fenster und Türen, ein Fernwärmeanschluss sowie im Rahmen von Effizienzhaus-Sanierungen auch die Installation einer Heizung (keine Ölheizung!) und Optimierungen bestehender Heizungen. Zudem wurden mit der Sanierungsmaßnahme zusammenhängende notwendige Zusatzarbeiten wie Maler- und Maurerarbeiten nach Mauerdurchbrüchen oder die nachträgliche Installation einer Fußbodenheizung gefördert.

    Fenster

    Der Einbau besonders gut isolierender Fenster wurde ebenfalls gefördert – im Programm KfW 152 mit einem Kredit bis zu 50.000 Euro und einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent der Kreditsumme, also bis zu 10.000 Euro. Für eine Effizienzhaus-Sanierung (KfW 151) erhielten Sie sogar 120.000 Euro Kredit und einen Tilgungszuschuss bis zu 48.000 Euro. Voraussetzung dafür war die Erfüllung der von der KfW festgelegten technischen Mindestanforderungen. Diese Maßnahmen wurden aber mittlerweile eingestellt.


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    Heizungen

    Die KfW fördert Heizungen nur noch im Rahmen von Effizienzhaus-Sanierungen – eine Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme ist seit Jahresbeginn 2020 nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Dafür maßgeblich ist die 2021 neu eingeführte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Ölheizungen werden gar nicht mehr gefördert. Mit dem Programm KfW 151 erhalten Sie neben einem Kredit bis zu 120.000 Euro auch einen Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent der Kreditsumme, maximal also 48.000 Euro.

    Als Einzelmaßnahme kann man lediglich einen Fernwärme-Anschluss mit dem Programm KfW 152 fördern lassen. Hier steht ein Kredit bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Außerdem erhält man einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent der Kreditsumme, also bis zu 10.000 Euro, die auf dem Konto des Bauherren gutgeschrieben und mit dem Kredit verrechnet werden. Mann muss also nur 40.000 Euro zurückzahlen.

    Ein Beispiel: Ein Gebäude wird an das örtliche Fernwärmenetz angeschlossen. Dabei entstehen inklusive Montage, Zubehör und Wärmeüberträger Investitionskosten von rund 6.000 Euro. Der Besitzer erhält einen Kredit in Höhe der Investitionskosten und zudem einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent der Kreditsumme, in diesem Fall also 1.200 Euro. Diese werden mit seinem Kredit verrechnet, sodass er letztlich 4.800 Euro zurückzahlen muss.

    Beispiel 2: Ein Haus, das bereits über eine sehr gute Fassade – und Dachdämmung verfügt, soll zum KfW-Effizienzhaus-Standard 70 saniert werden. Dazu soll das Gebäude sehr gut isolierende Fenster und Türen, eine Kellerdämmung sowie eine Gas-Brennwertheizung mit Solarthermie-Anlage erhalten. Die Kosten für die Heizung inklusive Solarthermie-Anlage belaufen sich auf ca. 18.000 Euro, insgesamt schlagen rund 37.000 Euro für die Komplettsanierung zu Buche.

    Neben einem Kredit in Höhe der Investitionskosten erhält man noch den Tilgungszuschuss von 35 Prozent der Kreditsumme als Gutschrift. Für die Heizung mit Solarthermie-Anlage bedeutet das, dass man 6.300 Euro mit der Kreditschuld verrechnen kann und so tatsächlich nur 11.700 Euro zurückzahlt. Für die gesamte Sanierung erhält man einen Tilgungszuschuss von knapp 13.000 Euro gutgeschrieben, sodass man statt 37.000 nur ca. 24.000 Euro zurückzahlen muss.

    Dämmungen

    Auch für die Dämmung der Gebäudehülle kann man das Programm KfW 151/152 nutzen. Hier steht im Rahmen des Programms KfW 152 ein Kredit von 50.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss bis 10.000 Euro zur Verfügung. Im Rahmen des Programmes 151 erhalten Sie sogar einen Kredit bis zu 120.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss bis zu 48.000 Euro.

    Ein Beispiel: Ein Haus erhält eine Fassadendämmung mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Die Kosten hierfür liegen bei ca. 19.500 Euro. Im Rahmen des Programms 152 erhält man einen Kredit von 19.500 Euro. Zusätzlich wird einem der Tilgungszuschuss von 20 Prozent der Kreditsumme gutgeschrieben und mit dem Kredit verrechnet. Somit spart man 3.800 Euro und zahlt nur 15.200 Euro zurück.


    Immer inklusive Zuschuss (ohne Rückzahlung)

    Der Tilgungszuschuss wurde bereits mehrfach erwähnt. Er ist untrennbar mit dem Programm 151/152 verbunden (und auch mit dem Programm KfW 153) und muss nicht zurückgezahlt werden. Stattdessen wird er dem Förderungsempfänger gutgeschrieben und mit der Kreditsumme verrechnet. Es handelt sich dabei also praktisch um einen Negativzins, der dafür sorgt, dass man nicht die vollständige Kreditsumme zurückzahlen muss.


    Welches Programm wählen?

    Bild: Geldbörse mit Geld auf Tastatur
    Finanziell liquide dank KfW - Kredit

    Neben dem Kredit KfW 151 für Komplettsanierungen und dem Kredit KfW 152 für Einzelmaßnahmen gibt es auch noch den Zuschuss KfW 430. Dieser ist jedoch seit 1.1.2021 nicht mehr für Einzelmaßnahmen, sondern nur noch für Effizienzhaus-Sanierungen nutzbar.

    Es stellt sich also die Frage, welche KfW-Förderung die richtige für einen selbst ist. Diese soll im Folgenden geklärt werden.

    Zuschuss 430 bei viel Eigenkapital

    Wenn Sie über ausreichend Eigenkapital verfügen, um die Sanierung nach Effizienzhaus-Standard zu finanzieren und lediglich eine zusätzliche Finanzspritze in Anspruch nehmen wollen, ist der Zuschuss KfW 430 ideal für Ihre Ansprüche. Sollten Sie allerdings am finanziellen Limit operieren oder definitiv kein ausreichendes Kapitalpolster haben, würden wir die Förderkredite KfW 151/152 empfehlen.

    KfW 152 für Einzelmaßnahmen

    Das Programm KfW 152 ist ausschließlich zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen gedacht. Es steht vor allem für Hausbesitzer bereit, die nur einzelne Teile des Gebäudes sanieren wollen, weil z. B. die alten Fenster undicht geworden sind und getauscht werden müssen oder, weil man keinen Effizienzhaus-Standard erreichen kann.

    KfW 151 für umfassende Gesamtsanierungen

    Das Programm KfW 151 ist vor allem für Hausbesitzer geeignet, die eine Komplettsanierung nach Effizienzhaus-Standard anstreben. Dabei steht das Effizienzhaus für einen bestimmten energetischen Status Quo der Immobilie. Zur Bestimmung der verschiedenen Effizienzhaus-Standards hat die KfW ein Referenzhaus erstellt, das den Effizienzhaus-Standard 100 (für 100 Prozent) widerspiegelt. Alle anderen Effizienzhaus-Standards sind daran ausgerichtet. Ein Beispiel: Das Effizienzhaus 70 verbraucht nur 70 Prozent der Energie des Effizienzhaus 100, das Effizienzhaus 115 dagegen 15 Prozent mehr als dieses.


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    Kredit 151/152 korrekt beantragen

    Bild: Hände auf Laptop-Tastatur
    Der Antrag muss online vor Baubeginn gestellt werden

    Um den Kredit 151/152 überhaupt zu erhalten, sind verschiedene Anforderungen der KfW zu erfüllen. Neben der Erfüllung der technischen Mindestanforderungen ist vor allem die korrekte Beantragung der KfW-Förderung von größter Bedeutung.

    Diese muss nämlich immer VOR Baubeginn vor Ort erfolgen, da eine verspätete Beantragung zur Folge hat, dass der Förderanspruch unwiederbringlich erlischt. Eine zentrale Rolle spielt hier der ein Energie-Effizienz-Experte, der in der Expertenliste der dena (Deutsche Energie Agentur) aufgeführt ist. Dabei kann es sich um einen Energieberater mit entsprechender Qualifikation handeln.

    Umsetzung nur mit Energie-Effizienz-Experte

    Die KfW legt großen Wert darauf, dass die von ihr vergebenen Förderungen zweckgebunden und sinnvoll eingesetzt werden. Um dies sicherzustellen, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters in die Sanierung obligatorisch. Er soll dafür sorgen, dass bestimmte energetische Standards erfüllt und keine Gelder verschwendet werden. Er muss deshalb zwingend in die Planung und die Beantragung involviert werden.

    Oder mit anderen Worten: Ohne die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten gibt es keine Förderung aus dem Programm KfW 151/152. Wir von RENEWA haben viele Jahre Erfahrung auf dem Gebiet und verfügen über Energie-Effizienz-Experten, die Ihnen die Formalitäten der Beantragung abnehmen. Sie sorgen dafür, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird und Sie das Maximum an möglicher Förderung erhalten. Beantragt der dena-gelistete Energieberater KfW-Förderung, lassen sich die Kosten senken.

    Auszahlung über Finanzierungspartner

    Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt und Kredite nicht direkt an Antragsteller auszahlt, ist es notwendig, dass Sie sich einen örtlichen Finanzierungspartner suchen. Sie können dazu eine Anfrage über das Onlineportal der KfW stellen, um diesen zu finden. Alternativ können wir von RENEWA Ihnen diese Arbeit aber auch abnehmen. Sie brauchen sich dann um nichts zu kümmern.


    So wird Ihr Kredit berechnet

    Der Kredit KfW 151/152 hat eigentlich immer günstigere Konditionen, als die üblichen Kredite der Hausbank. Das liegt vor allem am Tilgungszuschuss, der mit dem KfW-Kredit einhergeht. Sollten Sie jedoch genauere Informationen dazu haben wollen, können Sie den Kredit der KfW mit dem Ihrer Hausbank mit dem sogenannten Vorteilsrechner der KfW vergleichen. So erfahren Sie, wie viel Sie genau sparen können.

    Welchen Kredit können Sie sich leisten?

    Eine der zentralen Fragen eines Sanierungsvorhabens ist die, ob man sich das finanziell überhaupt leisten kann. Um dies herauszufinden, muss man die zu zahlenden monatlichen Raten den Überschüssen aus den Netto-Einkünften gegenüberstellen.

    Zu diesem Zweck stehen im Internet zahlreiche Kreditrechner zur Verfügung. Grundsätzlich gilt jedoch die Faustregel, dass die Rückzahlung des Darlehens 35 bis 40 Prozent der monatlich zur Verfügung stehenden Netto-Einkünfte nicht überschreiten sollte.


    Weitere Punkte zum Sanierungs-Kredit

    Sind in Eigenleistung erbrachte Arbeiten auch förderfähig? Welche technischen Anforderungen müssen die sanierten Bauteile erfüllen, um gefördert zu werden? Kann ich das Programm 151/152 mit anderen Förderprodukten kombinieren? Das sind häufig gestellte Fragen, die wir in den folgenden Kapiteln für Sie klären wollen.

    Eigenleistung von der KfW fördern lassen

    Die Kosten einer Sanierung durch Eigenleistungen zu senken, ist eine weit verbreitete Praxis in Deutschland. Allerdings gibt es dafür keine Förderung von der KfW. Früher waren immerhin noch die Materialkosten förderfähig, wenn der Energie-Effizienz-Experte bestätigt, dass die in Eigenleistung erbrachten Arbeiten fachgerecht ausgeführt worden sind. Aber auch das ist nicht mehr möglich. 

    Außerdem kann die Ausführung einzelner Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung sehr weitreichende Folgen haben, wenn Sie dadurch z. B. im Rahmen einer Komplettsanierung den angestrebten Effizienzhaus-Standard nicht erreichen und dementsprechend auch für alle anderen durchgeführten Maßnahmen weniger oder gar keine Förderung erhalten. Daher sollte man sehr genau abwägen, ob man dieses Risiko eingehen will. Unsere Berater helfen Ihnen gerne, wenn Sie dazu weitere Fragen haben.

    Technische Mindestanforderungen

    Neben der Einbindung des Energie-Effizienz-Experten in die Planung der Sanierung und die rechtzeitige Beantragung der Förderung ist die Erfüllung technischer Mindestanforderungen ein weiterer, sehr wichtiger Punkt, wenn es darum geht, durch das Programm KfW 151/152 eine Förderung für Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Allerdings ist die Liste der technischen Mindestanforderungen so umfangreich, dass wir sie hier nicht detailliert wiedergeben können. Eine vollständige Übersicht können Sie jedoch hier finden.

    Kredit 151/152 mit anderen Förderungen kombinieren

    Das Programm KfW 151/152 ist grundsätzlich mit Fördermitteln anderer Anbieter kompatibel. Voraussetzung ist allerdings, dass es zu keiner Überförderung kommt. D. h., dass die Förderung die förderfähigen Investitionskosten nicht übersteigen darf.

    Nicht kombinierbar ist das Programm KfW 151/152 mit Förderprogrammen des BAFA, mit dem Zuschuss KfW 430 sowie dem Programm KfW 271. Außerdem ist die Kombination mit regionalen und städtischen Programmen, die aus KfW-Mitteln refinanziert werden, unzulässig.


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