KfW 430: Förderung für Sanierungen zum Effizienzhaus (eingestellt)
Stand 2024: Beim Zuschuss 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) handelt es sich um eine KfW-Förderung, die Eigenheimbesitzer bei der energetischen Sanierung unterstützen soll. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung die Förderbeträge Anfang 2020 deutlich erhöht.
Gefördert werden Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus-Standard. Welche Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind, was Sie bei der Beantragung beachten müssen, wie Sie die Förderung berechnen lassen können, welche Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderungen möglich sind und wie hoch die Förderung maximal ausfällt, können Sie im folgenden Artikel erfahren.
Achtung, Förderung KfW 430 eingestellt!
Zum 1. Juli 2021 ist der KfW-Zuschuss 430 weggefallen. Zudem wurde der KfW-Zuschuss 461 mit der BEG Novelle vom Juli 2022 ebenfalls eingestellt. Wenn Sie generell an Förderungen in Form von Zuschüssen interessiert sind, informieren Sie sich über die Förderprogramme des BAFA. Für Informationen zu allen Änderungen der BEG und den aktuellen Konditionen der BAFA:
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Die Bedeutung des Programms 430
Das Zuschuss-Programm KfW 430 ist zusammen mit dem Kredit-Programm KfW 151/152 noch immer das Herzstück der KfW-Förderung für energetische Sanierungen. Dabei handelt es sich beim Programm KfW 430 um einen einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Durch die staatliche Förderung sollen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor deutlich gesenkt werden, um so die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.
Besonders geeignet ist der Zuschuss 430 für Personen, die die Sanierung ihres Eigenheims aus Eigenkapital, bzw. ohne Kredit finanzieren und lediglich eine zusätzliche Finanzspritze in Anspruch nehmen wollen. Wer dagegen zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, um die geplanten bzw. notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu stemmen, der ist mit der Kreditvariante KfW 151/152 besser bedient.
Neu seit 2021 ist der Wegfall des KfW 430 für Einzelmaßnahmen. Während bislang sowohl Einzelmaßnahmen als auch Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus gefördert wurden, ist die Einzelmaßnahmen-Förderung zum 1.1.2021 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übergegangen. Einen staatlichen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen (z. B. eine neue Dämmung oder neue Fenster) erhalten Sie nun über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG EM).
KfW 430 nicht mehr für Einzelmaßnahmen
Beachten Sie, dass der KfW-430-Zuschuss seit dem 1.1.2021 nicht mehr wie bisher für Einzelmaßnahmen zur Sanierung gilt, sondern nur noch für Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus. Einzelmaßnahmen werden jetzt über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG EM) vom BAFA gefördert.
Für diese Maßnahmen gilt KfW 430 Anfang 2021
Das Programm KfW 430 gilt im Wesentlichen für Komplettsanierungen, die eine Verbesserung des energetischen Status quo einer Immobilie zur Folge haben. Bedingung ist, dass das Gebäude dadurch einen von mehreren möglichen KfW-Effizienzhaus-Standards erreicht.
Für eine solche Sanierung nach Effizienzhaus-Standard können Sie bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bis 120.000 Euro erhalten. Das entspricht maximal 48.000 Euro Förderung, wenn das Gebäude zum KfW-Effizienzhaus 55 saniert wird.
Gefördert werden „alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen“. Das bedeutet: Alle (Teil-)Sanierungen, die zuvor bereits als Einzelmaßnahmen gefördert wurden, erhalten weiterhin Förderung, allerdings müssen sie kombiniert ausgeführt werden und in Summe den Effizienzhaus-Standard ergeben.
Zu den Maßnahmen zur Effizienzhaus-Komplettsanierung gehört der Einbau besonders gut isolierender Fenster und Türen, der Anschluss an ein Fernwärmenetz und auch die Installation von Heizungen (keine Ölheizung) sowie die nachträgliche Optimierung der Heizung. Außerdem werden Zusatzmaßnahmen, wie z. B. der Einbau einer Fußbodenheizung gefördert. Eine Übersicht zu den geförderten Gewerken finden Sie hier.
Fenster
Der Einbau neuer, besonders gut isolierter Fenster wird mitgefördert, wenn er in Kombination mit anderen Maßnahmen seinen Teil zum Effizienzhaus-Standard beiträgt (Förderung für neue Fenster als Einzelmaßnahme bekommen Sie seit 2021 über die BEG-Förderung des BAFA). Dafür gelten mitunter bestimmte technischen Mindestanforderungen. Welche das sind, können Sie von unseren zertifizierten Energieberatern erfahren.
Ein Beispiel: In einem Haus werden zum Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards 55 insgesamt 12 neue, dreifach verglaste Kunststofffenster von durchschnittlich 130 mal 130 Zentimeter Größe eingebaut. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 510 Euro pro Fenster inklusive Einbau und Demontage sowie Entsorgung der alten Fenster. Die Gesamt-Kosten können somit bei ca. 6.200 Euro veranschlagt und der Gesamtrechnung für die Sanierung hinzugefügt werden. Bei einer Förderung von 40 Prozent entspricht das einem Betrag von 2.480 Euro, sodass die Fenster schließlich nur noch 3.720 Euro kosten.
Heizungen
Die Förderung von Heizungen ist zu Beginn des Jahres 2020 fast vollständig an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übergegangen. Bei der KfW gibt es Förderung für sie nur noch anteilig im Rahmen von Effizienzhaus-Sanierungen (keine Heizungen, die mit Öl betrieben werden). Dabei erhält man - für alle Maßnahmen zusammen, also nicht nur die Heizung - bis zu 40 Prozent der bei 120.000 Euro gedeckelten förderfähigen Kosten. Das entspricht einer Förderung von maximal 48.000 Euro (KfW-Effizienzhaus 55). Ebenfalls gefördert wird der Anschluss an ein Fernwärmenetz, wenn die Maßnahme Bestandteil der Effizienzhaus-Sanierung ist.
Beispiel: Ein Haus, das schon sehr gut gedämmt ist (Fassade, Dach), soll nach KfW-Effizienzhaus-Standard 70 saniert werden. Dazu sollen der Keller gedämmt, besonders gut isolierende Fenster und Türen eingebaut sowie die alte Gasheizung ausgetauscht werden. Die Wahl fällt auf eine Gas-Brennwertheizung inklusive einer Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung. Die Anschaffungs-Kosten dafür liegen bei ca. 18.000 Euro.
Zusammen mit den Kosten für die Kellerdämmung sowie für neue Fenster und Türen von ca. 19.000 Euro entstehen also Gesamt-Kosten von rund 37.000 Euro. Das Haus erreicht nach Abschluss der Arbeiten den Effizienzhaus-Standard 70 - das heißt, die Gesamtkosten werden mit 35 Prozent gefördert. Insgesamt erhält man also 12.950 Euro Förderung. Auf die neue Heizung mit Solarthermie-Anlage hochgerechnet bedeutet das, dass man dafür 6.300 Euro Förderung erhält. Die neue Heizungsanlage kostet also 11.700 Euro statt 18.000 Euro.
Falls Sie sich doch für den Heizungstausch als Einzelmaßnahme entscheiden, steht dafür seit 1.1.2021 ein Zuschuss des BAFA zum Abruf bereit. Es handelt sich um die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG).
Wallbox mit KfW-Förderung (Elektroauto-Ladestation)
Der Zuschuss KfW 430 fördert nicht nur Komplettsanierungen zum Effizienzhaus, sondern auch sogenannte Zusatzmaßnahmen, die im Rahmen der energetischen Sanierung anteilig mitgefördert werden können. Für die Installation einer Elektroauto-Ladestation (Wallbox) steht inzwischen ein eigenes Förderprogramm der KfW zur Verfügung. Der Wallbox-Zuschuss KfW 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ ermöglicht pauschal 900 Euro Förderung Kauf und Anschluss.
Eine wichtige Bedingung ist, dass der Strom für die Wallbox zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dafür kann die eigene Photovoltaik-Anlage genutzt werden, für die Förderung reicht der KfW aber alternativ auch ein entsprechender Stromliefervertrag aus.
Neue Wallbox-Förderung seit November 2020
Die KfW hat zum 24. November 2020 den KfW-Zuschuss 440 eingeführt, der eine Wallbox-Förderung von 900 Euro pro Ladepunkt (11-kW-Wallbox) vorsieht. Eine wichtige Bedingung hierfür ist, dass die Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzt, z. B. aus der eigenen Photovoltaik-Anlage. Damit ist nun eine direkte Wallbox-Förderung aus staatlicher Quelle möglich.
Dämmung: Dach, Fassade und Geschossdecken
Die Dämmung der Gebäudehülle wird ebenfalls mit dem Programm KfW 430 gefördert, wenn sie Teil der Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist. Es sind bis zu 40 Prozent Förderung für die Gesamtinvestition (bis 120.000 Euro) möglich, von der die Dämmung ein Teil ist. In diesem Zusammenhang gefördert werden Dachdämmungen, Fassadendämmungen, Kellerdämmungen und Dämmungen der Geschossdecken.
Ein Beispiel: Im Rahmen einer Gesamtsanierung, bei der der Standard KfW-Effizienzhaus 55 erreicht werden soll, lässt der Eigentümer unter anderem das Dach neu eindecken und dabei eine Aufsparrendämmung und eine Zwischensparrendämmung installieren, um eine möglichst gute Dämmwirkung zu erzielen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 25.000 Euro für die Aufsparrendämmung inklusive Neueindeckung und 5.000 Euro für die Zwischensparrendämmung - insgesamt also 30.000 Euro.
Im Gesamtpaket werden neben den übrigen Teil-Sanierungen zum Erreichen des Effizienzhaus-Standards auch diese Kosten mit 40 Prozent gefördert. Die Investition für das neue Dach bzw. die neue Dachdämmung verringert sich so von 30.000 auf 18.000 Euro (12.000 Euro Förderung).
Förderprogramm | Art der Maßnahme | Förderung in Prozent | Förderung in Euro |
---|---|---|---|
KfW 430 | Einzelmaßnahme | Keine KfW-Förderung mehr! Zum 1.1.2021 ersetzt durch BAFA BEG EM | --- |
KfW 430 | Effizienzhaus-Sanierung EFH* 55 | 40 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 120.000 € | maximal 48.000 € |
KfW 430 | Effizienzhaus-Sanierung EFH* 70 | 35 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 120.000 € | maximal 42.000 € |
KfW 430 | Effizienzhaus-Sanierung EFH* 85 | 30 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 120.000 € | maximal 36.000 € |
KfW 430 | Effizienzhaus-Sanierung EFH* 100 | 27,5 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 120.000 € | maximal 33.000 € |
KfW 430 | Effizienzhaus-Sanierung EFH* 115 | 25 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 120.000 € | maximal 30.000 € |
KfW 430 | Effizienzhaus-Sanierung EFH* Denkmal | 25 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 120.000 € | maximal 30.000 € |
* Effizienzhaus-Standard
Was gilt als förderfähige Maßnahme?
Wie bereits erwähnt, schließt die Förderung des Programms KfW 430 (Effizienzhaus-Sanierung) nicht nur die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen selber ein, sondern auch damit im Zusammenhang stehende Zusatzmaßnahmen bzw. Nebenkosten, die zur Wiederherstellung notwendig sind (z. B. nach Mauerdurchbrüchen). Dazu können einfache Arbeiten wie das Verputzen, Tapezieren, neues Streichen oder das Verlegen von Bodenbelag gehören.
Aber auch größere Maßnahmen wie etwa die Neueindeckung eines Daches (bei gleichzeitiger Dämmung desselben) oder das Fräsen einer Fußbodenheizung werden gefördert. Selbst Baunebenkosten durch Gerüstbau oder die Absperrung von Verkehrsflächen können berücksichtigt werden. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist lang, sodass wir hier nicht auf jede förderfähige (Zusatz-)Maßnahme eingehen können. Eine Übersicht der förderfähigen Maßnahmen können Sie hier finden (PDF-Datei).
KfW 430 korrekt beantragen
Bei der Beantragung der Förderung aus dem Programm KfW 430 sind einige formale Punkte zwingend zu beachten. Andernfalls erhält man keine Förderung. Wichtig sind vor allem die rechtzeitige Beantragung der Förderung und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der in der Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) aufgeführt ist.
Grundsätzlich ist der Antrag IMMER VOR Beginn der Sanierungsmaßnahme(n) einzureichen. Dabei gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort als Baubeginn. Wenn Sie sich dazu entscheiden, den RENEWA Service in Anspruch zu nehmen, stellen wir Ihnen einen zertifizierten Energieberater zur Seite und erledigen darüber hinaus die Formalitäten für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht
Um die Förderung zu erhalten, ist es zwingend notwendig, den Energieeffizienz-Experten schon in der Planungsphase mit einzubinden, denn die KfW verteilt die Zuschüsse nicht einfach so mit der Gießkanne. Das Ziel ist die Verbesserung des energetischen Zustands der Immobilie zum KfW-Effizienzhausstandard. Um dies zu garantieren, muss zunächst der energetische Status quo der Immobilie ermittelt werden und welche Maßnahmen für das Effizienzhaus nötig sind.
Diese sind dann von ihm in der „Bestätigung zum Antrag” (BzA) zu dokumentieren. Danach können Sie Ihren Antrag unter Angabe der BzA-ID online im KfW Zuschussportal einreichen. Wenn Sie den RENEWA Service nutzen, brauchen Sie sich darüber keine Gedanken zu machen, denn unsere Berater nehmen Ihnen diese Arbeit ab und leiten alle notwendigen Schritte ein. Sie sehen also: Wenn unser Energieeffizienz-Experte KfW-Förderung beantragt, sparen Sie Kosten und gehen nervigen Antragsformalitäten aus dem Weg.
Keine nachträgliche Förderung
Der wichtigste Punkt, den es bei der Antragstellung neben der Einbindung des Energieeffizienz-Experten gibt, ist die Wahrung der Antragsfrist: Der Antrag muss unbedingt VOR Beginn der Bauarbeiten vor Ort gestellt werden. Stellt man den Antrag nach Beginn der Bauarbeiten vor Ort bzw. nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme, ist eine Bewilligung der Förderung durch die KfW nicht mehr möglich.
D. h. Sie verlieren Ihren Anspruch auf Förderung unwiederbringlich. Das gilt selbst dann, wenn ansonsten sämtliche Bedingungen und technischen Fördervoraussetzungen erfüllt wurden und der energetische Status quo gemäß den Vorgaben der KfW verbessert wurde. Mit einfachen Worten: Es gibt keine Möglichkeit, nachträglich eine Förderung von der KfW zu erhalten.
Weitere Punkte zum Zuschuss 430
Neben den schon genannten Punkten gibt es noch weitere Fragen, die sich potenziellen Sanierern hinsichtlich des Programms KfW 430 häufig stellen. Wie viel Förderung kann ich konkret erhalten? Kann ich für Eigenleistung auch eine Förderung erhalten? Ist der Zuschuss KfW 430 mit anderen Förderungen kombinierbar? Gibt es Alternativen zum Zuschuss KfW 430? Wie zufrieden waren die Zuschussempfänger des Programms KfW 430 und wann wird der Zuschuss ausgezahlt? Diese Fragen wollen wir in den folgenden Kapiteln für Sie beantworten.
Förderung einfach berechnen
Wenn Sie die Höhe der Förderung selber berechnen möchten, können Sie dies ganz einfach mit dem Zuschussrechner der KfW machen. Sie finden diesen auf der entsprechenden Seite der KfW zum Zuschuss 430.
Alternativ können Sie dies von unserem zertifizierten Energieberater machen lassen, wenn Sie den RENEWA Service in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie umfassend und Sie können den Status Ihres Förderantrages und Ihrer Sanierung jederzeit erfragen.
Eigenleistung fördern lassen
Viele Hausbesitzer versuchen, die Kosten für ihre Sanierung zu senken, indem sie Arbeiten in Eigenleistung ausführen. Der Gedanke ist nachvollziehbar, aber man sollte bedenken, dass eine Förderung dieser Eigenleistung nicht möglich ist.
Förderfähig sind nur die Materialkosten. Außerdem muss der Energieberater die sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten bestätigen. Zudem muss die Adresse der zu sanierenden Immobilie gleichzeitig auch die Lieferadresse für das Material sein.
KfW 430 mit anderen Förderungen kombinieren
Grundsätzlich ist das Programm KfW 430 mit anderen - vor allem regionalen oder lokalen - Förderprogrammen kombinierbar. Zudem kann man es mit dem Kredit-Programm KfW 167 zur Anschaffung einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien sowie dem Programm KfW 431 Baubegleitung kombinieren. Nicht kombinierbar ist das Programm KfW 430 dagegen mit der Kreditversion KfW 151/152.
Insgesamt ist die Möglichkeit der Kombination häufig an Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpft, die für Laien nur schwer verständlich sind, sodass immer die Gefahr besteht, dass diese nicht erfüllt werden. Dadurch kann es dazu kommen, dass Ihnen wertvolle Fördergelder entgehen. Mit dem Service von RENEWA kann Ihnen das nicht passieren. Unser zertifizierter Energieberater (Energieeffizienz-Experte) findet alle möglichen Förderungen für Ihre Sanierung und beantragt diese auch fristgerecht.
Kredit 151/152 als Alternative
Wenn Sie nicht über das nötige Kapital verfügen, um eine energetische Sanierung an Ihrem Eigenheim durchzuführen, und der Zuschuss aus dem Programm KfW 430 nicht ausreicht, um die Finanzlücke zu schließen, können Sie alternativ auch auf das Kredit-Programm KfW 151/152 zurückgreifen.
Dieses beinhaltet für die Komplettsanierung nach Effizienzhaus-Standard bis zu 40 Prozent der Kreditsumme bis zu 120.000 Euro, also 48.000 Euro (KfW 151). Für Einzelmaßnahmen gibt es einen Kredit von bis zu 50.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent der Kreditsumme, also maximal 10.000 Euro (KfW 152).
Erfahrungen von Eigenheimbesitzern
Wenn Sie Zweifel haben, ob das Förderprogramm KfW 430 das Richtige für Sie ist, sollten Sie das folgende Interview mit Robin Deisinger lesen. Herr Deisinger hat über viele Jahre als zertifizierter Energieberater RENEWA unterstützt.
In dieser Zeit hat er Sanierungsmaßnahmen als solcher begleitet und in dieser Rolle auch Förderungen für RENEWA-Kunden beantragt. Zahlreiche Kundenrezensionen bestätigen seine Aussagen.
Jens Piasecki: Herr Deisinger, Sie haben als zertifizierter Energieberater mit RENEWA in den vergangenen Jahren im Rahmen zahlreicher energetischer Sanierungen im Kundenauftrag auch Förderungen der KfW beantragt. Um welche Förderprogramme der KfW ging es dabei hauptsächlich?
Robin Deisinger: In erster Linie ging es dabei um den Investitionszuschuss der KfW gem. Förderprogrammnummer 430. Aber auch für die Kreditmöglichkeit der KfW (KfW-Programm 151/152) war die Nachfrage immer groß.
Jens Piasecki: Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht? Würden Sie Ihren Kunden die Nutzung staatlicher Förderung grundsätzlich empfehlen?
Robin Deisinger: Ganz klares Ja! Im Vergleich zu vielen regionalen Förderprogrammen hat die KfW ihre Arbeitsprozesse digitalisiert, weshalb die gesamte Prozesskette (Beantragung, Abschluss und Auszahlung) sowohl Kunden- als auch Energieberater-seitig online abläuft. Durch die Fördernovelle 2020, bei der die Zuschüsse verdoppelt wurden, wäre es grob fahrlässig, die Fördermöglichkeiten nicht zu prüfen. Der Förderzuschuss ist in der Regel um ein Vielfaches höher als die Kosten für den Fördermittelservice. Wenn wir einen Fördermittelservice anbieten, werden wir optimalerweise für den Service bevollmächtigt. Dadurch muss sich der Zuschussnehmer um fast nichts kümmern.
Jens Piasecki: Wie waren die Reaktionen auf die Förderung durch das Zuschuss-Programm KfW 430?
Robin Deisinger: Schauen Sie sich gerne unsere Google Rezensionen an und machen Sie sich selbst ein Bild!
Jens Piasecki: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Deisinger!
Wann ist der Zuschuss auf dem Konto?
Nach dem Abschluss der Sanierung erstellt der Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese wird dann vom Zuschussempfänger unter Angabe der BnD-Identifikationsnummer und der Sanierungskosten (Rechnungen beifügen) im KfW Zuschussportal eingegeben. Die KfW prüft den Nachweis der Sanierung, und wenn dieser als erbracht bewertet wird, veranlasst sie die Auszahlung, die üblicherweise zum Ende des folgenden Monats auf dem Konto des Zuschussempfängers eingeht.