Photovoltaik-Planung und /-Beratung
Das Konzept einer Photovoltaik-Anlage ist äußerst vielversprechend: Kostenlose und saubere Energie, die eine Unabhängigkeit von Stromkosten verspricht und dabei noch zur Verringerung von CO2-Emissionen beiträgt. Die Versorgung mit Ökostrom entwickelt sich schnell zu einer der am vielversprechendsten Energieversorgungsmethoden der Zukunft.
Wie auch Sie sich so eine Anlage zulegen können, und wie RENEWA Sie bei der Planung und Beratung unterstützen kann, damit Sie problemlos die Energie der Sonne nutzen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Photovoltaik
Mithilfe einer Photovoltaikanlage lassen sich Kosten sparen und sie verringern zusätzlich noch CO2-Emissionen. Besonders in Zeiten steigender Strompreise kann die eigene Photovoltaik-Anlage eine sinnvolle Anschaffung sein, allerdings ist das Thema nicht so einfach, wie man zuerst annehmen würde. Bei der Anschaffung einer solchen Anlage gibt es einige wichtige Kernpunkte zu beachten.
Bei Fragen zu Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet München beraten wir bei RENEWA Sie gerne, wir unterstützen Sie beim Kauf und der Installation Ihrer PV-Anlage und helfen Ihnen, durch die Förderung Kosten zu sparen. Mehr dazu in den nächsten Abschnitten.
Photovoltaik Beratung und Planung
Die Beratung für Photovoltaikanlagen ist in der Regel sehr umfassend. Zuerst erfolgt eine Bestandsaufnahme zu dem allgemeinen Zustand des Gebäudes. Anschließend folgt die Aufarbeitung eines Konzeptes für die Einrichtung einer Photovoltaikanlage, inklusive Varianten von Anlagen, die Technik dahinter, sowie die Wirtschaftlichkeit der Anlage und mögliche Fördermittel. Des Weiteren wird im Rahmen einer Bestandsaufnahme der mögliche Einsatz von Wärmepumpen, Batteriespeichern und Ladestationen untersucht, die möglicherweise mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden könnten.
Zusätzlich zu den Beratungsthemen lassen sich noch zusätzliche Beratungsmaßnahmen fördern, wie etwa eine Rechts- und Steuerberatung in Bezug auf die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage oder begleitende Beratungstermine bei Eigentümerversammlungen. Hierbei ist noch zu beachten, dass eine Beratung für eine Photovoltaikanlage nur einmal per Gebäude gefördert werden kann. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Energieberater von RENEWA gerne zur Verfügung.
Antragsstellung für Photovoltaik
Genau wie bei einem Antrag für das Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude (FKG) ist alleine der Träger der Investitionsmaßnahme antragsberechtigt und dazu in der Lage, einen Antrag einzureichen. Jedoch ist eine antragsberechtigte Person dazu in der Lage, eine Bevollmächtigung an eine weitere Person auszustellen, die dann den Antrag einreichen kann. Die Antragsberechtigung gilt nur für Eigentümer (oder von denen bevollmächtigte Personen) des von der Maßnahme betroffenen Grundstücks oder Gebäudes.
Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es unter Umständen einzelnen Wohnungseigentümern möglich, einen Antrag für die Einrichtung einer Photovoltaik-Anlage einzurichten. Hierfür muss allerdings ein Beschluss der WEG inklusive einer Einverständniserklärung für die Durchführung der Maßnahme vorhanden sein.
Das Antragsverfahren für eine Maßnahme beginnt, sobald Sie einen FKG-Antrag über das städtische Förderportal eingereicht wird. Nach dessen Bewilligung erfolgt die Auftragsvergabe an den beantragten Energieberater.
Die im FKG beantragte Photovoltaik-Anlage muss spätestens drei Jahre nach einem erfolgreichen Einreichungsverfahren fertiggestellt sein. Innerhalb dieser Frist ist ebenfalls der FKG-Verwendungsnachweis einzureichen. Bei Anlagen die für neu zu errichtende Gebäude geplant sind, lässt sich jedoch über das städtische Förderportal eine Fristverlängerung beantragen. So verlängert sich die Frist für die Einreichung eines Verwendungsnachweises von 3 auf 5 Jahre.
Förderung für Photovoltaik
Wird ein Energieberater bei der Planung einer Photovoltaikanlage hinzugezogen, lassen sich 60 Prozent des Beratungshonorars fördern. Jedoch nur, wenn die förderfähigen Kosten maximal bei 3.000 € für Gebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten oder bei maximal 9.000 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten, bzw. für Nichtwohngebäude liegen.
Für eine Photovoltaikanlage sind bis zu 30 Prozent der anfallenden Investitionskosten förderfähig. Allerdings sind die Fördersätze so gestaltet, dass sie in regelmäßigen Zeitabständen sinken (Halbjährlich etwa 6 Prozent ab 01.07.2023). Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Einrichtung und Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage innerhalb eines kürzeren Zeitraumes abzuschließen, denn so haben Sie Anspruch auf mehr Fördermittel.
Eine Darstellung dieser Förderkosten können Sie hier einsehen:
Förderung der PV-Anlagen | ||||||
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EEG-Inbetriebnahmedatum | Grundförderung in € je kWp | Zuschläge in € je kWp | ||||
Anlagen auf Gebäuden mit Wohnanteil | Anlagen auf reinen Nichtwohngebäuden | Bauwerkintegriert oder Denkmalschutz | Kombi PV Gründach | Glas-Glas-Module | ||
erste 100 kWp | über 100 kWp | |||||
bis Juni 2023 | 300 | 200 | 100 | 400 | 100 | 50 |
Juli bis Dezember 2023 | 282 | 188 | 94 | 376 | 94 | 47 |
Januar bis Juni 2024 | 265 | 177 | 88 | 353 | 88 | 44 |
Juli bis Dezember 2024 | 249 | 166 | 83 | 332 | 83 | 42 |
Januar bis Juni 2025 | 234 | 156 | 78 | 312 | 78 | 39 |
Juli bis Dezember 2025 | 220 | 147 | 73 | 294 | 73 | 37 |
Januar bis Juni 2026 | 207 | 138 | 69 | 276 | 69 | 34 |
Juli bis Dezember 2026 | 195 | 130 | 65 | 259 | 65 | 32 |
Technische Voraussetzungen für eine Photovoltaik Anlage
Es werden nur Photovoltaik-Module gefördert, die von einer anerkannten Prüfstelle auf die Einhaltung der nach nationalen und internationalen Standards überprüft worden sind. Des Weiteren muss eine fachgerechte und vor allem sichere Inbetriebnahme einer neuen Anlage nachzuweisen sein.
Zusammen mit den einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften sind ebenfalls die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers einzuhalten.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Bedingungen Ihre PV-Anlage erfüllen muss oder auf der Suche nach einem Solarteur in München sind, kontaktieren Sie uns gern!