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Photovoltaik-Planung und -Beratung

Von Samira Dehn
Sauberen und günstigen Strom erzeugen
Sauberen und günstigen Strom erzeugen

Das Konzept einer Photovoltaik-Anlage ist äußerst vielversprechend: Kostenlose und saubere Energie, die eine Unabhängigkeit von Stromkosten verspricht und dabei noch zur Verringerung von CO2-Emissionen beiträgt. Die Versorgung mit Ökostrom entwickelt sich schnell zu einer der am vielversprechendsten Energieversorgungsmethoden der Zukunft. 

Wie auch Sie sich so eine Anlage zulegen können, und wie RENEWA Sie bei der Planung und Beratung unterstützen kann, damit Sie problemlos die Energie der Sonne nutzen können, erfahren Sie in diesem Artikel.


Inhalte auf dieser Seite


    Ist eine Photovoltaik-Anlage sinnvoll?

    Mithilfe einer Photovoltaikanlage lassen sich Kosten sparen und sie verringern zusätzlich noch CO2-Emissionen. Besonders in Zeiten steigender Strompreise kann die eigene Photovoltaik-Anlage eine sinnvolle Anschaffung sein, allerdings ist das Thema nicht so einfach, wie man zuerst annehmen würde. Bei der Anschaffung einer solchen Anlage gibt es einige wichtige Kernpunkte zu beachten.

    Bei Fragen zu Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet München beraten wir bei RENEWA Sie gerne, wir unterstützen Sie beim Kauf und der Installation Ihrer PV-Anlage und helfen Ihnen, durch die Förderung Kosten zu sparen. Mehr dazu in den nächsten Abschnitten.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Ablauf einer Photovoltaikberatung

    Die Beratung für Photovoltaikanlagen ist in der Regel sehr umfassend. Zuerst erfolgt eine Bestandsaufnahme zu dem allgemeinen Zustand des Gebäudes. Anschließend folgt die Aufarbeitung eines Konzeptes für die Einrichtung einer Photovoltaikanlage, inklusive Varianten von Anlagen, die Technik dahinter, sowie die Wirtschaftlichkeit der Anlage und mögliche Fördermittel. Des Weiteren wird im Rahmen einer Bestandsaufnahme der mögliche Einsatz von Wärmepumpen, Batteriespeichern und Ladestationen untersucht, die möglicherweise mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden könnten. 

    Zusätzlich zu den Beratungsthemen lassen sich noch zusätzliche Beratungsmaßnahmen fördern, wie etwa eine Rechts- und Steuerberatung in Bezug auf die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage oder begleitende Beratungstermine bei Eigentümerversammlungen. Hierbei ist noch zu beachten, dass eine Beratung für eine Photovoltaikanlage nur einmal per Gebäude gefördert werden kann. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Energieberater von RENEWA gerne zur Verfügung.


    Förderung für Photovoltaik-Beratung

    Wird ein Energieberater bei der Planung einer Photovoltaikanlage hinzugezogen, lassen sich 60 Prozent des Beratungshonorars fördern. Jedoch nur, wenn die förderfähigen Kosten maximal bei 3.000 € für Gebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten oder bei maximal 9.000 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten, bzw. für Nichtwohngebäude liegen.

    Anforderungen an die Photovoltaikberatung

    Die Beratungsleistung muss durch einen Beratungsbericht abgeschlossen werden. Der Abschlussbericht muss mindestens folgende Leistungen beinhalten:

    • Bestandsaufnahme vor Ort und technische Beurteilung
    • Dimensionierung der Anlage, ggf. Optimierung des Autarkiegrades
    • Ermittlung des solaren Ertrags und der CO2-Einsparung im Vergleich zu einer herkömmlichen Energieversorgung
    • Variantenvergleich(e): Konzepte, Technik, Geräte, etc.
    • Kostenschätzung, Fördermittelberatung (Hinweis auf alle kommunalen Förderprogramme sowie Förderprogramme des Bundes und des Landes) sowie Wirtschaftlichkeitsberechnung
    • Zusammenfassung mit Empfehlungen

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    Photovoltaikberatung: Förderung beantragen

    Genau wie bei einem Antrag für das Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude (FKG) ist alleine der Träger der Investitionsmaßnahme antragsberechtigt und dazu in der Lage, einen Antrag einzureichen. Jedoch ist eine antragsberechtigte Person dazu in der Lage, eine Bevollmächtigung an eine weitere Person auszustellen, die dann den Antrag einreichen kann. Die Antragsberechtigung gilt nur für Eigentümer (oder von denen bevollmächtigte Personen) des von der Maßnahme betroffenen Grundstücks oder Gebäudes.

    Der FKG-Antrag wird über das städtische Förderportal eingereicht. Wichtig: Dabei gilt Antrag vor Auftrag. Nach Erhalt der Bestätigung der Mittelreservierung des FKG-Antrags erfolgt die Auftragsvergabe der beantragten Photovoltaikberatung durch die antragstellende Person. Die im FKG beantragte Photovoltaikberatung muss innerhalb von drei Jahren ab erfolgreich eingereichtem FKG-Antrag fertiggestellt sein. Der FKG-Verwendungsnachweis ist mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen ebenfalls innerhalb dieser Frist über das städtische Förderportal einzureichen. Der Verwendungsnachweis wird durch das Referat für Klima- und Umweltschutz geprüft. Eine Verlängerung der Laufzeit des Antrags ist nicht möglich.


    Zur Autorin: Samira Dehn

    RENEWA Autorin Samira

    Samira Dehn ist seit 2024 im Redaktionsteam von RENEWA. Mit ihrer Erfahrung im Bereich Online-Content und ihrem großen Interesse an Nachhaltigkeit bereitet sie Themen wie Energieeffizienz, Sanierung und Fördermittel verständlich auf. 

    Im Austausch mit Energieexperten hält sie Leserinnen und Leser über aktuelle Entwicklungen stets auf dem Laufenden. Ihr Ziel: Menschen für eine zukunftsorientierte Energieversorgung zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Samiras LinkedIn Profil.


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