Einspeisevergütung: So profitieren Sie von Ihrer PV-Anlage

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, erhält für überschüssigen Strom eine Vergütung – die sogenannte Einspeisevergütung. Diese wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Anlagengröße und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Mit der EEG-Novelle 2023 wurden wichtige Änderungen eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland weiter zu fördern. In diesem Artikel erfahren Sie von uns, wie hoch die Einspeisevergütung 2025 ist, welche Regelungen aktuell gelten und was sich durch die Anpassungen geändert hat.
Wie funktioniert die Einspeisevergütung?
Im Gegensatz zu anderen Förderungen, etwa für neue Heizsysteme, gibt es aktuell für Photovoltaikanlagen in Deutschland keine direkte finanzielle Unterstützung mehr. Stattdessen erhalten Betreiber eine Vergütung für den überschüssigen Strom, den sie ins Netz einspeisen.
Diese Einspeisevergütung wurde durch das EEG eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen sicherzustellen. Die Vergütungshöhe ist für jede Anlage ab dem Inbetriebnahmedatum für 20 Jahre festgeschrieben. Eine Anlage, die im März 2024 in Betrieb genommen wurde, erhält beispielsweise bis 2042 eine garantierte Vergütung von 8,2 Cent pro kWh.
Da sich die Vergütung im Laufe der Jahre verringert, lohnt sich eine maximale Eigenverbrauchsnutzung in vielen Fällen, etwa durch einen PV-Stromspeicher.
Gesetzliche Grundlage: Das EEG und die Einspeisevergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit über 20 Jahren die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom ins öffentliche Netz.
Mit der EEG-Novelle 2023 wurden einige Anpassungen vorgenommen, um den Ausbau von Photovoltaik und Windkraft weiter voranzutreiben. Diese betreffen unter anderem steuerliche Erleichterungen und die Einspeisevergütung.
Welche Änderungen brachte das EEG 2023 für PV-Anlagen?
- Steuererleichterungen: Für Anlagen bis 30 kWp entfällt die Steuerpflicht auf Einspeiseerlöse.
- Steuerbefreiung: Beim Kauf sowie beim Betrieb von PV-Anlagen fallen keine Einkommens- und Mehrwertsteuer mehr an. Bei Anlagen, welche die 30 kWp Grenze überschreiten, entscheidet eine Einzelfallprüfung über den Steuersatz.
- Umsatzsteuerbefreiung: Beim Kauf und der Installation neuer PV-Anlagen bis 30 kWp gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 %.
- Nullsteuergesetz: Ein Nullsteuersatz gilt seit 2023 auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohn-, öffentliche oder gemeinnützige Gebäuden. Darin enthalten sind auch alle wesentlichen Bauteile sowie die Montage.
Diese Änderungen erleichtern den wirtschaftlichen Betrieb von kleineren Photovoltaikanlagen erheblich.
Aktuelle Einspeisevergütung 2025 im Überblick
Die Einspeisevergütung unterliegt einer regelmäßigen Anpassung. Wichtig ist, dass der Vergütungssatz ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre konstant bleibt.
Es gibt zwei Arten der Einspeisung:
- Überschusseinspeisung: Der Eigenverbrauch hat Vorrang, nur der Überschuss wird ins Netz eingespeist.
- Volleinspeisung: Die gesamte erzeugte Energie wird ins Netz abgegeben, wodurch eine höhere Vergütung erzielt wird.
Vergütungssätze für neue PV-Anlagen
Inbetriebnahme | Bis 10 kWp | Bis 40 kWp | Bis 100 kWp |
---|---|---|---|
ab 01.02.2025 | 7,95 Ct/kWh | 6,88 Ct/kWh | 5,62 Ct/kWh |
01.08.2024 - 31.01.2025 | 8,03 Ct/kWh | 6,95 Ct/kWh | 5,58 Ct/kWh |
01.02.2024 - 31.07.2024 | 8,20 Ct/kWh | 7,00 Ct/kWh | 5,70 Ct/kWh |
2023 | 8,20 Ct/kWh | 7,10 Ct/kWh | 5,80 Ct/kWh |
Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist degressiv angesetzt – das bedeutet im Klartext, sie sinkt langfristig, um die steigende Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen. Zudem soll dieser Ansatz einen Anreiz schaffen, um möglichst schnell eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach zu installieren und so das Klima zu schonen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?
Seit dem 01.02.2025 beträgt die Vergütung 7,95 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp. Zukünftig ist eine halbjährliche Reduktion um 1 Prozent vorgesehen, sodass die Vergütung mittelfristig unter 7,5 Cent/kWh fallen dürfte.
Was passiert nach Ablauf der Einspeisevergütung?
Nach 20 Jahren entfällt die garantierte Vergütung. Sie können den Strom aber weiterhin ins Netz einspeisen. Die Vergütung richtet sich dann nach dem Jahresmarktwert Solar, also dem durchschnittlichen Strompreis an der Börse, abzüglich Netzbetreiberkosten.
Jahr | Jahresmarktwert Solar | Vermarktung | Vergütung |
---|---|---|---|
2023 | 7,20 Ct/kWh | 0 Ct/kWh | 7,20 Ct/kW |
2022 | 22,31 Ct/kWh | 0,18 Ct/kWh | 22,12 Ct/kWh |
Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie diese aktiv bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Photovoltaikanlage ordnungsgemäß angemeldet und in Betrieb genommen wurde.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Meldenachweis aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Inbetriebnahmeprotokoll Ihrer PV-Anlage
Zusätzlich müssen Sie angeben, ob Sie den erzeugten Strom vollständig ins Netz einspeisen (Volleinspeisung) oder nur den Überschuss (Überschusseinspeisung) einspeisen möchten. Die gewählte Einspeiseart wirkt sich auf die Höhe der Vergütung aus. Sobald Ihr Antrag beim Netzbetreiber eingegangen und geprüft wurde, beginnt die Auszahlung der Einspeisevergütung.
Falls Sie noch Fragen zum Prozedere oder allgemein zum Thema Photovoltaik und Netzeinspeisung haben, wenden Sie sich gern an RENEWA. Wir konnten schon zahlreichen Kunden mit unserer professionellen Beratung weiterhelfen und ihnen eine umweltfreundlichere und wirtschaftlichere Stromerzeugung ermöglichen.
Alternative zur Einspeisevergütung: Direktvermarktung
Eine weitere Möglichkeit ist die Direktvermarktung Ihres Solarstroms. Dabei verkaufen Sie den Strom direkt an der Börse und können von höheren Marktpreisen profitieren.
- Betreiber schließen einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, welcher den Verkauf des Stroms übernimmt.
- Als Betreiber erhalten Sie eine Vergütung entsprechend der aktuellen Preise am Markt, sowie einen Bonus, welcher vom Direktvermarkter an Sie gezahlt wird.
- Der erzielte Preis kann höher sein als die garantierte Einspeisevergütung, aber auch stark schwanken.
- Ein Smart Meter ist erforderlich, um den Strom präzise zu erfassen.
Allerdings ist die Direktvermarktung meist erst ab 100 kWp Leistung sinnvoll, da viele Direktvermarkter kleinere Anlagen nicht aufnehmen.
Marktprämie: Ein finanzieller Anreiz
Ein wichtiger Vorteil der Direktvermarktung ist die sogenannte Marktprämie. Sie sorgt dafür, dass Betreiber mindestens eine festgelegte Vergütung erhalten, unabhängig von kurzfristigen Preisschwankungen an der Börse.
Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze:
- 13,13 Cent/kWh für die ersten 10 kWp
- 11,08 Cent/kWh für die nächsten 90 kWp
- 9,21 Cent/kWh für die nächsten 300 kWp
Die Marktprämie liegt dabei stets 0,4 Cent/kWh über der Einspeisevergütung und garantiert somit ein gewisses Mindestniveau an Einnahmen. Selbst wenn der Direktvermarkter Gebühren erhebt, kann die Kombination aus Marktprämie und Direktvermarktung finanziell attraktiver sein als die klassische Einspeisevergütung.
Kundenreferenz: PV-Anlage im Effizienzhaus 70 EE

Ein aktuelles Beispiel für den erfolgreichen Einbau einer PV-Anlage: Unser Kunde aus Hamburg ließ seine Immobilie mit RENEWA zum Effizienzhaus 70 EE sanieren. Teil dieser Komplettsanierung war die Installation einer Photovoltaikanlage in Kombination mit einer neuen Wärmepumpe.
Es konnten sowohl regionale als auch überregionale Fördermittel für die Maßnahmen herangezogen und so schließlich 100.000 Euro gespart werden. Durch die Förderung und die Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom wird sich die PV-Anlage schnell amortisieren.
Fazit: Lohnt sich die Einspeisevergütung?
Da es für PV-Anlagen keine direkte Förderung mehr gibt, stellt die Einspeisevergütung einen wichtigen Anreiz für die Nutzung von Photovoltaikanlagen dar. Zwar sinkt die Vergütung mit der Zeit immer weiter, doch eine sorgfältige Planung kann die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern – sei es durch hohe Eigenverbrauchsquoten oder die richtige Speicherstrategie.
Die erfahrenen RENEWA Energieberater helfen Ihnen gerne bei der Planung Ihrer PV-Anlage. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich und kostenlos für eine erste Beratung!
Zur Autorin: Samira Dehn

Samira Dehn ist seit 2024 im Redaktionsteam von RENEWA. Mit ihrer Erfahrung im Bereich Online-Content und ihrem großen Interesse an Nachhaltigkeit bereitet sie Themen wie Energieeffizienz, Sanierung und Fördermittel verständlich auf.
Im Austausch mit Energieexperten hält sie Leserinnen und Leser über aktuelle Entwicklungen stets auf dem Laufenden. Ihr Ziel: Menschen für eine zukunftsorientierte Energieversorgung zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Samiras LinkedIn Profil.