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Neue Förderung für iSFP und Energieberatung

RENEWA Beraterin klärt Kunden über Förderungen für Sanierungen auf
Wie sieht die Förderung für den Sanierungsfahrplan aus? Informieren Sie sich hier!

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli 2026 wurden auch die Förderbedingungen für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) angepasst. Während die Förderung der Energieberatung grundsätzlich bestehen bleibt, gelten für den iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen neue Regeln. Dadurch verändert sich insbesondere die Förderung größerer Sanierungsvorhaben.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Förderung für Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan heute aussieht, welche Änderungen die Förderreform mit sich bringt und warum sich ein iSFP trotz der neuen Regelungen weiterhin lohnt. Denn auch wenn sich die Bonusförderung verändert hat, bleibt der individuelle Sanierungsfahrplan eines der wichtigsten Instrumente für die wirtschaftliche Planung energetischer Sanierungen und die optimale Nutzung staatlicher Fördermittel.



Inhalte auf dieser Seite


    Die Änderungen im Überblick

    • Mit der Förderreform zum 21. Juli 2026 wurden die Regelungen für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) grundlegend angepasst.
    • Die Förderung der Energieberatung bleibt bestehen und unterstützt Eigentümer weiterhin bei der Planung energetischer Sanierungen.
    • Der iSFP-Bonus für BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen bleibt erhalten, wird jedoch erst auf den Teil der förderfähigen Investitionskosten gewährt, der 30.000 Euro übersteigt.
    • Dadurch entfaltet der iSFP-Bonus seine Wirkung in der Regel erst bei einer zweiten größeren Sanierungsmaßnahme oder mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen.
    • Der individuelle Sanierungsfahrplan bleibt dennoch eines der wichtigsten Instrumente, um Sanierungen wirtschaftlich zu planen, Fördermittel optimal auszuschöpfen und Investitionen sinnvoll aufeinander abzustimmen.

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    Was ist die BAFA-Förderung für Energieberatung?

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Förderung für die Energieberatung von Wohngebäuden an (Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude). Die Beratung hilft Eigentümern, den energetischen Zustand ihres Gebäudes zu bewerten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz zu planen.

    Die Energieberatung beinhaltet immer auch die Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).


    Was ist ein iSFP?

    Im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entwickelt ein Energieeffizienz-Experte eine langfristige Strategie für die energetische Modernisierung Ihrer Immobilie. Der Sanierungsfahrplan zeigt auf, welche Maßnahmen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. So erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer eine fundierte Entscheidungsgrundlage für ihre Sanierung.

    Ein iSFP umfasst unter anderem:

    • Bestandsaufnahme: Analyse des aktuellen energetischen Zustands des Gebäudes
    • Sanierungsempfehlungen: Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz – kurz-, mittel- und langfristig
    • Kostenschätzung: Orientierung über die zu erwartenden Investitionskosten
    • Sanierungsfahrplan: Empfehlung einer sinnvollen Reihenfolge der Maßnahmen
    • Fördermittelübersicht: Hinweise zu möglichen Zuschüssen und Förderprogrammen

    Wann lohnt sich ein iSFP?

    Ein individueller Sanierungsfahrplan ist nicht verpflichtend, wird jedoch insbesondere bei umfassenderen Sanierungsvorhaben empfohlen. Er hilft dabei, Einzelmaßnahmen optimal aufeinander abzustimmen, Investitionen langfristig zu planen und Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.

    Gerade bei BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen – beispielsweise an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder der Heizungsoptimierung – bleibt der iSFP ein wichtiger Baustein der Förderstrategie.

    Mit der Förderreform zum 21. Juli 2026 hat sich jedoch die Bonusregelung geändert: Der iSFP-Bonus von zusätzlich 5 Prozent bleibt bestehen, wird jedoch erst auf den Teil der förderfähigen Investitionskosten gewährt, der 30.000 Euro übersteigt. Dadurch entfaltet der Bonus seine Wirkung häufig erst bei einer zweiten größeren Sanierungsmaßnahme oder mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen.

    Trotz dieser Änderung bleibt der iSFP eines der wichtigsten Instrumente für eine wirtschaftliche Sanierungsplanung. Er schafft Transparenz über die nächsten Schritte, erleichtert die Finanzierung und hilft dabei, Fördermittel optimal zu nutzen sowie unnötige Investitionen zu vermeiden.


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    iSFP-Förderung vor dem Update

    Mit der Förderung für Energieberatung der BAFA erhalten Sie für die Erstellung eines iSFP Förderung. Vor der Überarbeitung sah die Förderung durch die BAFA wie folgt aus:

      • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
      • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
      • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Förderung für Energieberatung (iSFP): Details zum Update

    Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird weiterhin durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Förderung umfasst 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.

    Aktuell gelten folgende Förderhöchstbeträge:

    • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
    • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten
    • Zusätzlicher Zuschuss von 250 Euro je Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung

    Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans. Unabhängig davon gelten seit der Förderreform zum 21. Juli 2026 neue Regelungen für den iSFP-Bonus bei der Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen. Der Bonus von 5 Prozent bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch erst auf den Teil der förderfähigen Investitionskosten gewährt, der 30.000 Euro übersteigt.

    In der folgenden Grafik ist die Förderung für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für ein Einfamilienhaus beispielhaft dargestellt.

    iSFP Förderung Visualisierung
    Das ist die Förderung für den iSFP für Ein- und Zweifamilienhäuser ab August 2024

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    Ist der iSFP noch sinnvoll?

    Mike Kinder von RENEWA klärt Interessenten über die Effizienzhausstufe KfW 55 auf.
    Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan zum effizienten, energiesparenden Wohlfühl-Zuhause

    Die klare Antwort lautet: Ja.

    Auch wenn sich die Bonusregelungen geändert haben, bleibt der individuelle Sanierungsfahrplan eines der wichtigsten Instrumente für die Planung energetischer Sanierungen. Er hilft Ihnen nicht nur dabei, den energetischen Zustand Ihres Gebäudes umfassend zu bewerten, sondern liefert auch eine langfristige Strategie, mit der Sie Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abstimmen und Investitionen optimal planen können.

    Mit der Förderreform zum 21. Juli 2026 wurde der iSFP-Bonus angepasst. Die zusätzlichen 5 Prozent Förderung bleiben grundsätzlich bestehen, werden jedoch erst auf den Teil der förderfähigen Investitionskosten gewährt, der 30.000 Euro übersteigt. Dadurch entfaltet der Bonus seine Wirkung häufig erst bei einer zweiten größeren Sanierungsmaßnahme oder mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen.

    Der eigentliche Mehrwert eines iSFP geht jedoch weit über den Bonus hinaus. Er hilft dabei, unnötige Investitionen zu vermeiden, Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge umzusetzen und die verfügbaren Förderprogramme optimal miteinander zu kombinieren. Gleichzeitig schafft der Sanierungsfahrplan eine verlässliche Grundlage für Finanzierungsentscheidungen und sorgt dafür, dass spätere Sanierungsschritte bereits heute mitgedacht werden.

    Gerade bei umfangreicheren Sanierungsvorhaben amortisieren sich die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan deshalb häufig schon nach kurzer Zeit. Eigentümer profitieren von einer strukturierten Planung, höherer Investitionssicherheit und einer langfristig wirtschaftlicheren Sanierungsstrategie.


    Zur Autorin: Elisabeth Spiegl Reißenweber

    Elisabeth Spiegl Reißenweber, Energieberaterin bei RENEWA vor dem Bürogebäude

    Elisabeth Spiegl Reißenweber ist seit 2023 im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und arbeitet als Energieberaterin bei RENEWA. Nach ihrem Einstieg über ein Traineeprogramm bringt sie heute ihre Expertise in die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen ein. Mit ihrem Hintergrund im Maschinenbau sowie ihrem Fokus auf nachhaltiges Bauen verbindet sie technisches Verständnis mit einem ganzheitlichen Blick auf Gebäude.

    Elisabeths Anliegen: energieeffiziente und nachhaltige Lösungen schaffen, die technisch durchdacht, wirtschaftlich sinnvoll und langfristig wirksam sind. Hier gelangen Sie zu Elisabeths LinkedIn Profil.


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