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Neue Förderung für iSFP und Energieberatung

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Wie sieht die Förderung für den Sanierungsfahrplan aus? Informieren Sie sich hier!

Ab dem 07.08.2024 gibt es eine neue Förderung für Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Die Änderungen betreffen in erster Linie die Förderhöhe. 

In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit der Förderung für die Energieberatung auf sich hat. Zudem geben wir Ihnen einen Überblick über das Förder-Update und beantworten, ob sich die Energieberatung und ein iSFP trotz der Änderungen weiterhin lohnen.


Inhalte auf dieser Seite


    Die Änderungen im Überblick

    • Die neue Förderung für Energieberatung beinhaltet Änderungen in den Fördersätzen
    • Mit dem Update erhalten Sie nur noch 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
    • Vor dem Update waren es noch 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
    • Auch bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten verringert sich der Fördersatz von 80 % auf 50 % des förderfähigen Beratungshonorars

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    Was ist die BAFA-Förderung für Energieberatung?

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Förderung für die Energieberatung von Wohngebäuden an (Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude). Die Beratung hilft Eigentümern, den energetischen Zustand ihres Gebäudes zu bewerten und Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz zu planen.

    Die Energieberatung beinhaltet immer auch die Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).


    Was ist ein iSFP?

    Im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfiehlt der Energieberater energetische Sanierungsmaßnahmen. Er bietet Eigentümern eine klare und strukturierte Übersicht über notwendige und empfohlene Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes beitragen können. Der iSFP umfasst:

    • Bestandsaufnahme: Eine Analyse des aktuellen energetischen Zustands des Gebäudes
    • Sanierungsmaßnahmen: Konkrete Vorschläge für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
    • Kostenschätzungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen
    • Zeitplan zeigt, in welcher Reihenfolge und in welchem Zeitraum die Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können
    • Fördermöglichkeiten: Information über Fördermittel und finanzielle Unterstützungen, die in Anspruch genommen werden können

    Wann brauche ich einen iSFP?

    Ein iSFP ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert. Gerade dann, wenn Sie eine Einzelmaßnahme (u.a. Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern lassen möchten, ist ein iSFP sinnvoll.

    Denn für Einzelmaßnahmen durch einen iSFP erhalten Sie einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent und damit 20 statt 15 Prozent Gesamtförderung. Auch die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 auf 60.000 Euro. Mit einem iSFP ist also eine Förderung von 12.000 statt 4.500 Euro für Einzelmaßnahmen möglich.


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    iSFP-Förderung vor dem Update

    Mit der Förderung für Energieberatung der BAFA erhalten Sie für die Erstellung eines iSFP Förderung. Vor der Überarbeitung sah die Förderung durch die BAFA wie folgt aus:

    • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
    • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
    • zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Förderung für Energieberatung (iSFP): Details zum Update

    Die neue Förderung sieht eine Reduktion der Förderhöhe vor. Konkret sieht die Förderung nach dem Update so aus:

    • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
    • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
    • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Der mögliche Zuschuss sinkt also von 80 auf 50 Prozent des Beratungshonorars (die Ausstellung eines iSFP) und die höchstmögliche Fördersumme von 1.300 auf 650 Euro bzw. von 1.700 auf 850 Euro.

    In der folgenden Grafik ist die Förderung für einen iSFP für ein Einfamilienhaus visualisiert.

    iSFP Förderung Visualisierung
    Das ist die Förderung für den iSFP für Ein- und Zweifamilienhäuser ab August 2024

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    Ist der iSFP noch sinnvoll?

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    Trotz der reduzierten Förderung bietet der iSFP Eigentümern viele Vorteile. Ein iSFP hilft Ihnen nicht nur dabei, den energetischen Zustand Ihres Gebäudes detailliert zu bewerten, sondern liefert Ihnen auch maßgeschneiderte Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, die langfristig zu erheblichen Energieeinsparungen und Kostenvorteilen führen.

    Besonders lohnenswert macht den iSFP der zusätzliche Bonus für Einzelmaßnahmen. Mit einem iSFP erhalten Sie vom BAFA eine deutlich höhere Förderung, und zwar eine Förderung von maximal 12.000 statt 4.500 Euro. So gesehen amortisieren sich die Kosten für die Erstellung eines iSFPs durch einen Energieberater sehr schnell.

    Denn selbst ohne Förderung würde sich der iSFP lohnen: Angenommen, Sie geben 2.500 Euro für einen iSFP aus, erhalten aber beispielsweise 7.500 Euro Förderung für die umgesetzte Einzelmaßnahme, hätten Sie effektiv 5.000 Euro gespart. Die erhöhte Förderung übersteigt also die Kosten für die Erstellung des iSFP bei Weitem.

    Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sich ein iSFP auch unter den neuen Förderbedingungen lohnt. Die Vorteile eines klar strukturierten Sanierungsplans, kombiniert mit der erhöhten Förderfähigkeit für Einzelmaßnahmen, überwiegen die reduzierten Fördersätze für die Beratung.


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