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Ein RENEWA Berater mit Mitarbeitern einer Hausverwaltung in Hamburger Straße

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RENEWA für Family Offices, Objektgesellschaften und professionelle Bestandshalter

Michael Suer, der Geschäftsführer der RENEWA im Büro
Michael Suer, Geschäftsführer der RENEWA, freut sich auf die Zusammenarbeit.

Werte sichern. Substanz entwickeln. Immobilien generationenfähig machen. Der deutsche Immobilienbestand altert – energetisch, technisch und wirtschaftlich. Gleichzeitig liegt die Sanierungsquote seit Jahren bei unter 1 Prozent pro Jahr.

Das reicht nicht aus, um Werte langfristig zu sichern. Für Family Offices bedeutet das: Vermögen verliert schleichend an Zukunftsfähigkeit. Für Objektgesellschaften und Bestandshalter bedeutet das: steigende Betriebskosten, regulatorischer Druck und sinkende Marktattraktivität.

In beiden Fällen gilt: Reines Verwalten reicht nicht mehr. Bestand muss aktiv weiterentwickelt werden.


Inhalte auf dieser Seite


    Vom Bestand zur Strategie – nicht von Projekt zu Projekt

    RENEWA unterstützt professionelle Eigentümer dabei, Sanierung nicht als Einzelmaßnahme, sondern als strukturierte Portfolio-Strategie zu denken.

    Wir kombinieren:

    Alles aus einer Hand.

    Damit aus vielen Objekten ein planbares Programm wird.


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    Unsere Lösungen für größere Portfolios

    Portfolioanalyse & Priorisierung

    • Energie- und Zustandsbewertung über alle Objekte
    • Identifikation von Maßnahmenpotenzialen
    • Wirtschaftlichkeits- und ESG-Bewertung
    • klare Roadmap statt Einzelentscheidungen

    Quick Wins & Werthebel

    • kurzfristige Effizienzmaßnahmen mit hoher Rendite
    • Fördermittel- und Zuschussmanagement
    • schnelle Wert- und Cashflow-Impulse

    Umsetzung im laufenden Betrieb

    • enge Zusammenarbeit mit Verwaltern, Property Managern und internen Teams
    • Ausschreibung, Steuerung und Qualitätssicherung
    • minimale interne Ressourcenbindung

    Skalierbare Programme

    • standardisierte Prozesse für größere Bestände
    • rollierende Sanierungsfahrpläne
    • planbare Budgets
    • ein zentraler Ansprechpartner


    Mehrfamilienhaus Hamburg nach der Sanierung
    Referenzprojekt
    Mehrfamilienhaus · Hamburg · Baujahr 1935

    1,1 Mio. € Wertsteigerung – Komplettsanierung eines Mehrfamilienhauses in Hamburg

    Ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1935 mit 29 Wohneinheiten – ungedämmte Gebäudehülle, veraltete Heiztechnik, über 12.500 € CO₂-Kosten jährlich. Wir haben das Gebäude komplett aus einer Hand saniert: Dach, Fenster, Kellerdeckendämmung, Wärmepumpen und eine 52 kWp PV-Anlage mit Batteriespeicher. Mieterfreundlich im laufenden Betrieb.

    📈 Wertsteigerung
    +1.177.000 €
    💰 Förderung
    520.000 € (40 %)
    ⚡ Energiebedarf
    −86 % (301 → 42 kWh/m²a)
    🌱 CO₂-Kosten Vermieter
    12.576 → 276 € /Jahr
    Zum Referenzprojekt →

    Energetische Sanierungen sind keine reinen Kostenpositionen

    Für Family Offices und Bestandsinvestoren lohnt es sich, energetische Sanierungen nicht isoliert als Investition, sondern als Gesamtmaßnahme zur Cashflow-, Risiko- und Wertoptimierung zu betrachten. Das Praxisbeispiel eines Hamburger Mehrfamilienhauses mit 29 Wohneinheiten zeigt, dass die reine Betrachtung der Sanierungskosten häufig zu kurz greift. Erst die Kombination aus Fördermitteln, Modernisierungsumlage, Finanzierungseffekten und steuerlichen Vorteilen ermöglicht eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

    1. Förderung reduziert den tatsächlichen Kapitalbedarf erheblich

    Die ursprünglichen Sanierungskosten lagen bei rund 1,3 Mio. Euro. Durch Fördermittel in Höhe von 522.900 Euro reduzierte sich der tatsächliche Investitionsbedarf auf lediglich 782.700 Euro. Gerade bei größeren Bestandsportfolios kann dies den Eigenkapitalbedarf deutlich senken und die Eigenkapitalrendite verbessern.

    2. Modernisierungsumlage schafft zusätzliche Erträge

    Nicht alle Sanierungskosten sind umlagefähig. Nach Abzug der Instandhaltungsanteile verblieben im Beispiel 548.700 Euro modernisierungsbedingte Kosten. Über die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB konnten daraus zusätzliche Mieteinnahmen von rund 43.900 Euro jährlich generiert werden. Diese Einnahmen stellen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsrechnung dar.

    3. Finanzierungskosten werden häufig vollständig kompensiert

    Bei einer Finanzierung des Investitionsbetrags zu 3 % Zinsen und 2 % Tilgung entstand ein jährlicher Kapitaldienst von rund 39.100 Euro. Die zusätzlichen Mieteinnahmen aus der Modernisierungsumlage lagen bereits oberhalb dieses Betrags. Damit finanzierte sich die Maßnahme rechnerisch bereits aus den neu geschaffenen Erträgen.

    4. Steuerliche Effekte verbessern den Cashflow zusätzlich

    Neben den Mieterträgen wirken sich auch steuerliche Effekte positiv aus. Allein die Absetzbarkeit der Zinsaufwendungen führte im Beispiel zu einem zusätzlichen Liquiditätsvorteil von knapp 10.000 Euro pro Jahr. Unter Berücksichtigung aller Faktoren ergab sich bereits im ersten Jahr ein positiver Cashflow-Effekt von rund 14.600 Euro.

    5. Wertsteigerung und Exit-Perspektive bleiben unberücksichtigt

    Besonders interessant für langfristig orientierte Bestandshalter ist, dass in dieser Berechnung weder die Wertsteigerung noch die verbesserte Exit-Fähigkeit der Immobilie berücksichtigt wurden. Der Sprung von Energieeffizienzklasse H auf A verändert die Positionierung am Markt erheblich. Während ineffiziente Gebäude zunehmend unter Preis- und Vermietungsdruck geraten, profitieren energetisch modernisierte Objekte von einer höheren Nachfrage, besseren Finanzierungsmöglichkeiten und einer geringeren regulatorischen Unsicherheit.

    6. Mieter profitieren ebenfalls von der Maßnahme

    Ein häufig geäußerter Einwand betrifft die Auswirkungen auf die Mieter. Im vorliegenden Beispiel wurde die rechnerische Kaltmietenerhöhung durch deutlich sinkende Heizkosten weitgehend kompensiert. Die Warmmiete blieb damit nahezu stabil, während Wohnkomfort, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit deutlich zunahmen. Dies reduziert gleichzeitig das Risiko von Mietausfällen, Fluktuation und Vermarktungsproblemen.

    Lohnen sich Mieterstrommodelle?

    Mieterstrom ist mehr als nur ein Trend – es ist eine echte Chance, Ihr Mehrfamilienhaus wirtschaftlich und energetisch aufzuwerten – gerade vor dem Hintergrund, dass Photovoltaik bei vielen Dachsanierungen inzwischen zum Pflichtprgramm gehört. Die Idee ist simpel: Sie installieren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und verkaufen den erzeugten Strom direkt an Ihre Mieter:innen. Damit werden Sie selbst zum Energieversorger – ohne den klassischen Versorgeraufwand, denn viele Prozesse lassen sich heute über spezialisierte Dienstleister abwickeln. Für Sie bedeutet das: zusätzliche Einnahmen, eine attraktivere Immobilie und ein aktiver Beitrag zur Energiewende. Ihre Mieter:innen profitieren gleichzeitig von günstigeren Strompreisen und mehr Unabhängigkeit vom Energiemarkt. Besonders interessant ist das Modell, wenn Sie ohnehin eine Sanierung planen oder ein Mehrfamilienhaus erwerben möchten – denn Mieterstrom kann die Rendite spürbar steigern und macht Ihre Immobilie langfristig zukunftsfähiger.

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    Unser Anspruch

    Wir denken nicht in Einzelprojekten. Wir denken in Portfolios. Und wir arbeiten für Eigentümer, die langfristig planen.

    RENEWA orchestriert Reihenfolge, Wirtschaftlichkeit, Umsetzung und Skalierung – damit Immobilien auch morgen starke Vermögenswerte bleiben.


    KfW 266 – Gewerbe zu Wohnen
    KfW-Programm 266 · Juli – Dez. 2026

    Gewerbe zu Wohnen

    Bis zu 30 % Zuschuss auf den Umbau von Nichtwohngebäuden zu Wohnraum – direkt, nicht rückzahlbar.

    30%

    Zuschuss auf förderfähige Ausgaben

    100T€

    Max. förderfähige Kosten je Wohneinheit

    300T€

    De-minimis-Obergrenze über 3 Jahre

    Voraussetzungen

    • Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen
    • Energieeffizienz-Experte (EEE) zwingend erforderlich
    • Mindestnutzung 10 Jahre zu Wohnzwecken
    • Nachweis spätestens 54 Monate nach Zusage

    Antragsberechtigt

    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Wohnungsunternehmen & Genossenschaften
    • Investoren mit Bestandsimmobilien
    • Privatpersonen (mit Kauf- oder Erbbaurechtsvertrag)
    ✓ BEG Wohngebäude ✓ KfW-Kredit kombinierbar ✓ Andere Zulagen & Zuschüsse ✗ § 35a EStG
    Förderpotenzial berechnen

    Maßgeblich ist das zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende KfW-Merkblatt. Förderhöhe wird vom BMWSB im Einvernehmen mit der KfW festgelegt. Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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    Wir beraten Sie gerne kostenlos.Und das täglich von 8 - 16 Uhr

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