KFW 455 B: Förderung der Barrierefreiheit
Die KfW fördert in Deutschland das Sanieren zur Barrierefreiheit wie etwa den an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepassten und altersgerechten Umbau des Badezimmers oder die Installation eines Treppenlifts oder eines Plattformlifts zur Überwindung von Treppen. Außerdem fördert sie weitere Maßnahmen, um den Standard „Altersgerechtes Haus” zu erreichen.
Welche Maßnahmen das sind, welche Förderung es gibt und wie hoch die Förderung ausfällt, können Sie im Folgenden erfahren. Außerdem erhalten Sie einen Einblick, wie Immobilien nach solchen Umbauten aussehen können.
Barrierefreiheit für Neubauten und Sanierungen
Die meisten Menschen, die sich selbst genutztes Wohneigentum anschaffen, tun dies nur einmal im Leben. Daher ist es sinnvoll, im Rahmen der Sanierung eines Altbaus oder bei einem Neubau für Barrierefreiheit zu sorgen.
Diese dient keineswegs ausschließlich Menschen mit einer Behinderung. Vielmehr bedeutet Barrierefreiheit, dass Menschen im Haushalt keine oder kaum Barrieren vorfinden. Der Umbau zum barrierefreien Bad bedeutet z. B. nicht, dass Sie ein - häufig in herabwürdigender Weise so genanntes - „Behinderten-WC” installieren.
Letztlich geht es auch darum, die Gelegenheit zu nutzen und gleich für das eigene Alter vorzusorgen. Das geht natürlich einfacher, wenn man die Barrierefreiheit bei einer Sanierung oder einem Neubau gleich mit einbezieht. Spätere Umbauten bedeuten, dass man zweimal für die Sanierung zahlen muss. Da es für Sanierungen zur Barrierefreiheit auch Förderung vom Staat gibt, sollte man hier also mit Weitsicht für die Zukunft vorsorgen. Zudem steigert dies auch den Wert der Immobilie - und zwar sowohl in finanzieller Hinsicht als auch bezüglich der Wohnqualität.
Barrierefrei sanieren mit RENEWA
- RENEWA ermittelt den Satus quo für Ihre Immobilie und sucht anhand Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse geeignete Sanierungsmaßnahmen aus.
- RENEWA sucht und findet mögliche Förderung (z. B. KfW, nicht Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften) und übernimmt sofern möglich auch gleich die Beantragung für Sie.
- RENEWA findet für die Sanierung professionelle Handwerker für Sie und koordiniert deren Arbeiten ggf. Gewerke übergreifend.
- RENEWA begleitet die Bauarbeiten und führt abschließend eine Qualitätskotrolle der geleisteten Arbeiten durch. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Wichtige Förder-Institutionen
Es gibt mehrere Institutionen, die den Umbau zur Barrierefreiheit fördern. Welche davon infrage kommt, ist auch abhängig davon, ob Sie bereits auf eine barrierefreie Umgebung angewiesen sind.
Soll die Barrierefreiheit deshalb hergestellt werden, fördert die gesetzliche Krankenkasse bei einem entsprechend festgestellten Pflegegrad z. B. den Einbau eines Treppenlifts, den Umbau eines Badezimmers und / oder was sonst nötig ist.
Das gilt auch für private Krankenkassen. Außerdem tritt die Berufsgenossenschaft als Förderinstitution auf, wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls oder einer berufsbedingten dauerhaften körperlichen Einschränkung auf ein barrierefreies Design Ihrer Wohnung / Ihres Hauses angewiesen sind. Für alle Fälle, in denen die barrierefreie Gestaltung der eigenen vier Wände in vorausschauender Weitsicht durchgeführt werden soll, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Kredit oder einen einmaligen Zuschuss bereit.
Als Privatperson können Sie mit dem Programm KfW 455-B einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal aber 5.000 Euro für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung erhalten. Bauen Sie zum Standard „Altersgerechtes Wohnen” um, stehen Ihnen sogar 12,5 Prozent, maximal aber 6.250 Euro zur Verfügung. Sollten Sie sich alternativ für das Programm KfW 159 entscheiden, können Sie einen zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 Euro für den Umbau nutzen. Allerdings erhalten Sie so keinen Zuschuss.
Förderprogramm | Wer wird gefördert? | Maßnahme | Förderung |
---|---|---|---|
Zuschuss KfW 455-B Barrierereduzierung | Privatpersonen | Einzelmaßnahme | 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 € |
Standard „Altersgerechtes Haus" | 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € | ||
Kredit KfW 159 Altersgerecht Umbauen | Privatpersonen / Gewerbe | Einzelmaßnahme / Standard „Altersgerechtes Haus" | Kreditvolumen: 50.000 € |
Für diese Maßnahmen bekommen Sie Förderung
Die KfW fördert eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Dazu gehören z. B. der barrierefreie Ausbau von Wegen vom und zum Gebäude und damit zusammenhängende Wohnumfeldmaßnahmen.
Außerdem werden die barrierefreie Gestaltung des Hauseingangsbereiches sowie die Nachrüstung von Rampen und Treppenlifts zur Überwindung von Treppen gefördert. Das Gleiche gilt für die Umgestaltung der Raumaufteilung und den Schwellenabbau.
Für den barrierefreien Umbau des Bades und die Installation von Assistenzsystemen zur besseren Orientierung, Kommunikation und Unterstützung alter Menschen im Alltag erhält man auch Förderung von der KfW. Die Schaffung von barrierefreien Gemeinschaftsräumen in Wohngebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten sowie Komplett-Umbauten zum Standard „Altersgerechtes Haus” sind ebenfalls förderfähig.
Barrierefreies / barrierearmes Badezimmer
Die barrierefreie Gestaltung des Badezimmers sorgt dafür, dessen Nutzung zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die zentralen funktionalen Elemente individuell so anzupassen, dass die Nutzung komfortabler und sicherer wird. Dazu gehören z. B. die Veränderung der Einbauhöhe von Waschbecken und Toilette sowie die ebenerdige und rutschfeste Gestaltung des Bodens und der Abbau von Schwellen (z. B. in der Duschkabine).
Außerdem werden in diesem Zusammenhang auch der Einbau einer Badewanne mit Tür und der Einbau von Sitzgelegenheiten in Wanne und Dusche sowie von mobilen Liftsystemen gefördert. Zudem wird rollstuhlgerechte Gestaltung des Badezimmers gefördert. Das bedeutet, dass z. B. die Türrahmen verbreitert und entsprechende Haltegriffe installiert werden. Grundsätzlich sollte das Badezimmer für derartige Umbauten natürlich groß genug sein.
Fenster und Türen
Für den Einbau von Türen bietet die KfW im Rahmen des Programms KfW 159 oder des Programms KfW 455-B unter bestimmten Voraussetzungen Förderung. Dies ist der Fall, wenn z. B. Türen oder Terrassentüren / bodentiefe Fenster infolge der Entfernung von Schwellen angepasst werden müssen.
Außerdem wird der Umbau von Bedienungs- und Antriebssystemen von Türen, Toren, Fenstern und Rollläden gefördert. Förderung für neue Fenster und Türen im Allgemeinen erhalten Sie mit dem Kredit KfW 261, oder der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” des BAFA (BEG EM).
Dazu müssen jedoch gewisse Standards zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes eingehalten werden. Ggf. können Sie die KfW-Programme zur Förderung der Barrierefreiheit auch mit dem Programm KfW 261 kombinieren. Genauere Informationen hierzu können Sie von unseren RENEWA-Beratern erhalten. Sie kennen sich in der Förderlandschaft Deutschlands gut aus und stellen auf Wunsch auch gleich den form- und fristgerechten Antrag auf Förderung. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Sonstige Maßnahmen
Ein weiterer zentraler Punkt der Barrierereduzierung ist die Überwindung von Treppen und Stufen. Gefördert wird hier z. B. die Installation eines Treppenlifts, Hebelifts oder Plattformlifts sowie von Rampen. Außerdem werden altersgerechte Kfz-Stellplätze sowie die Wege dorthin und die Schaffung von Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen und Windfängen gefördert. So sollen lange Wege vermieden und die Nutzer vor Witterungseinflüssen wie Eisglätte oder plötzlichen Windböen geschützt werden.
Neben dem Umbau des Badezimmers, der Türen und Fenster und dem Einbau eines Treppenlifts handelt es sich auch bei der altersgerechten Änderung des Raumzuschnitts der Küche, der Flure sowie der Wohn- und Schlafräume um förderfähige Maßnahmen. Hier stehen vor allem der Abbau von Schwellen und die Rollator- und Rollstuhl-gerechte Verbreiterung von Türen bzw. die Raumaufteilung im Mittelpunkt. Zudem werden Handläufe und ähnliche Halte- oder Stützsysteme gefördert.
Bilder und Beispiele für barrierefreies Wohnen
Die meisten Menschen verbinden mit barrierefreiem Wohnraum die Vorstellung von Altenheim- oder Krankenhausflair. Das muss jedoch nicht sein.
Professionelle Sanitärbetriebe installieren z. B. Badezimmer, denen man ihre Barrierefreiheit auf den ersten Blick nicht ansieht. Und auch barrierefreie Hauszugänge und Rollator-gerechte Wohnbereiche können durchaus gut aussehen.
Förderung für Gewerbe und öffentliche Gebäude
Für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude oder von Gewerbeflächen stehen von der KfW deutlich weniger Fördermöglichkeiten zur Auswahl. Da das Programm KfW 455-B nur für Privatpersonen zur Verfügung steht, kann man als Gewerbetreibender lediglich den Kredit KfW 159 nutzen.
Hier bietet die KfW einen zinsgünstigen Kredit von 50.000 Euro an. Einen Zuschuss wie den bei anderen KfW-Programmen häufig üblichen Tilgungszuschuss kann man im Rahmen des Programms KfW 159 jedoch nicht erhalten. Der Kredit muss vollständig mit Zinsen zurückgezahlt werden.