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Das KfW-Programm 442 unterstützt Sie, Ihr Elektroauto mit eigenem Solarstrom zu tanken

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Förderung KfW 442 - E-Auto mit eigenem Solarstrom tanken

Von Nina Grimmeiß
Bild: E-Auto wird getankt
Mit dem Förderprogramm KfW 442 werden E-Autos noch attraktiver

Die Europäische Union will ab 2035 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zulassen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt das Vorhaben mit einem Förderprogramm der KfW, das KfW 442. Dieses unterstützt Sie dabei, zu Hause ihr Elektroauto mit eigenem Solarstrom zu tanken. Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung E-Mobilität auf deutschen Straßen unternommen.

Dafür stellt es bis 2025 Fördergelder in Höhe von 500 Millionen Euro bereit. In diesem Artikel erfahren Sie, wer für solch eine Förderung infrage kommt und was es bei der Antragstellung zu beachten gilt.


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    Förderung eingestellt

    Bitte beachten Sie: Da die Fördermittel derzeit ausgeschöpft sind (Stand Oktober 2023), wurde das KfW-Förderprogramm 442 vorübergehend eingestellt.


    KfW-Förderung 442: Solarstrom für Elektroautos

    Für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher können Sie seit September 2023 einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro erhalten. Somit erweitert sich die Förderlandschaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Voraussetzung: Sie besitzen ein Wohngebäude, das sie selbst nutzen sowie ein Elektroauto.

    Eine Förderung erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie alle Komponenten neu und zusammen gekauft haben, nachdem der Förderantrag gestellt wurde. Bei Anschaffung einzelner Teile gibt es keine Zuschüsse. Einzige Ausnahme: Sie besitzen bereits eine PV-Anlage. Dann müssen Sie lediglich die Anlage um 5 kWp erweitern und einen neuen Wechselrichter anschaffen.


    „Wallbox-Förderung“: Geförderte Maßnahmen

    Folgende Maßnahmen sind mit diesem Programm förderfähig: 

    •  PV-Anlage mit einer Leistung von min. 5 Kilowattpeak (kWp) 
    • Solarstromspeicher mit einer Speicherkapazität von min. 5 Kilowattstunden (kWh) 
    • Ladestation mit einer Leistung von min. 11 Kilowatt (kW) 
    • Einbau, Installation sowie Anschluss einer neuen Gesamtanlage 
    • Energiemanagementsystem zur Steuerung der Gesamtanlage

    Förderhöhe im Detail

    Die maximale Förderhöhe von 10.200 Euro setzt sich wie folgt zusammen:

    MaßnahmeHöhe der Zuschüsse
    Ladestationen600 Euro; 1.200 Euro bei bidirektionaler Ladefähigkeit
    Solarstromspeicher250 Euro pro kWh an Speicherkapazität; maximal 3.000 Euro
    PV-Anlage600 Euro pro kWp; maximal 6.000 Euro


    Ist der Förderantrag genehmigt, erfolgt die Auszahlung direkt auf Ihr Bankkonto. Sie erhalten keine Fördermittel, wenn die Gesamtkosten Ihres Projekts niedriger sind als der Maximalbetrag von 10.200 Euro.

    Den maximalen Zuschuss erhalten Sie nur, wenn Sie Ihr E-Auto zum bidirektionalen Laden verwenden, ansonsten liegt er bei 9.600 Euro.


    Voraussetzungen für die Förderung

    Vor der Antragstellung gilt es, einige Voraussetzungen zu beachten, damit Sie Anspruch auf die Förderung haben. Zunächst müssen Sie Eigentümer eines Elektroautos sowie eines Wohngebäudes, das sie selbst bewohnen, sein. Es reicht auch aus, wenn Sie nachweislich ein neues E-Auto-Modell bestellt haben. Dabei muss sich um ein Privatauto handeln. Bei Dienstautos greift die Förderung nicht. Genauso muss das Elektroauto auf eine Person aus Ihrem Haushalt zugelassen sein. Falls Sie einen Leasingvertrag für Ihr Auto abgeschlossen haben, muss die Vertragslaufzeit nachweislich mindestens 12 Monate betragen.


    So beantragen Sie den Zuschuss Kfw 442

    Bevor Sie Komponenten für Ihre Anlage bestellen, müssen Sie den Antrag für das KfW-Programm 442 im Kundenportal der KfW hochladen. Nach Genehmigung des Antrags können Sie die Komponenten bestellen und die Installation beauftragen. Ab März 2024 müssen Sie einen Identitätsnachweis erbringen, am besten durch einen Schufa-Identitäts-Check. Anschließend laden Sie im Kundenportal "Meine KfW" alle erforderlichen Nachweise hoch, um zu bestätigen, dass Sie alle Maßnahmen abgeschlossen haben.


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