FKG München: Förderung für klimaneutrale Gebäude

Bayerns Landeshauptstadt München hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 vollständig klimaneutral zu werden und hat dafür am 29.06.2022 die neue Maßnahme "Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude" (FKG) eingeführt. Diese ersetzte das 2016 eingeführte Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) und ist exklusiv für Gebäude innerhalb des Stadtgebietes München verfügbar.
In diesem Artikel bekommen Sie eine erste Übersicht zur "Förderung für Klimaneutrale Gebäude" (FKG). Diese Maßnahme erweitert und vereinfacht die Zusatzförderungen, welche die Stadt München zur Verfügung stellt. Zudem zeigen wir Ihnen, wie RENEWA Ihnen dabei hilft, die optimalen Fördermittel für Ihre Sanierung zu bekommen, um am einfachsten Ihr gewünschtes Sanierungsziel zu erreichen.
FKG-Förderung München für Dämmung, Heizung & Co.
Im Rahmen des FKG-Förderprogrammes werden Maßnahmen an der Gebäudehülle und/ oder der Anlagentechnik von (bereits bestehenden) Wohngebäuden entweder als Einzelmaßnahmen oder als Teil eines Maßnahmenpaketes (Komplettsanierung oder Step-by-Step-Sanierung) gefördert.
Diese Einzelmaßnahmen sind Teil einer energetischen Sanierungsberatung, die ebenfalls vom FKG gefördert wird und Voraussetzung ist, um überhaupt eine Förderung durch das FKG zu erhalten. Außerdem sind die Maßnahmen an die “Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) gebunden. Die Zuschüsse des FKG sind mit der Förderung der BEG-Maßnahmen kombinierbar/ erweitern die Förderung der BEG-Maßnahmen. Dabei liegt die Grenze bei maximal 60 Prozent aller förderfähigen Kosten.
Die jeweils durchzuführenden Maßnahmen müssen laut FKG-Richtlinien für das gesamte Gebäude umgesetzt werden, Sanierungsmaßnahmen an einzelnen Wohnungen werden nicht gefördert.
Die FKG fördert sowohl Maßnahmen an der Außenhülle, als auch Maßnahmen für Heizsysteme, Wärmenetzanschlüsse oder Optimierung Ihrer Heizsysteme. In dieser Tabelle erhalten Sie einen genauen Überblick, welche Einzelmaßnahmen gefördert werden können.
Maßnahme | Was wird gefördert? |
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Dämmung der Gebäudehülle | Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen); Erneuerung/ Aufbereitung von Vorhangfassaden gemäß der BEG – EM 5.1 |
Austausch von Fenstern und Außentüren | Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren und -toren gemäß der BEG – EM 5.1 |
Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung | Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung gemäß der BEG - EM 5.2 |
Digitale Systeme zur Betriebs-/ Verbrauchsoptimierung | Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“) |
Solarkollektoranlagen | Einbau von Solarkollektoranlagen gemäß den in der BEG – EM 5.3 |
Wärmepumpen | Einbau von Wärmepumpen gemäß den in der BEG – EM 5.3 |
EE-Hybridheizungen | Einbau von effizienten Heizungsanlagen, die auf der Nutzung von mindestens zwei Technologien auf Basis erneuerbarer Energien basieren |
Anschluss and Gebäudenetz oder Wärmenetz | Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes |
Heizungsoptimierung | Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden; Ziel -> Energieeffizienz des Systems zu steigern |
Quelle: In Anlehnung an Landeshauptstadt München: “Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude”
FKG München: Sanierungsstandards
Eine wichtige Voraussetzung bei der Beantragung einer FKG-Förderung ist das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards des FKG nach Abschluss der Sanierungsarbeiten.
Wie bereits erwähnt, ist die Förderung im FKG an eine Förderung aus der BEG WG gebunden, daher ist vorgeschrieben, dass ein Bestandsgebäude nach der Sanierungsklasse mindestens die Effizienzstufe EH 55 erreichen muss. Die höchste erreichbare Effizienzstufe ist EH 40 EE, diese wird jedoch selten erreicht.
Förderung im Rahmen des FKG
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Sanierungsmaßnahme ab:
- Für Effizienzmaßnahmen (Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, RLT-Anlagen mit Wärme/Kälte-Rückgewinnung, Digitale Systeme, Heizungsoptimierung) erhalten eine Förderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von 60.000 Euro
- Für einen Heizungstausch erhalten Sie zusätzlich 15 Prozent der fförderfähigenKosten in Höhe von 30.000 Euro
Eine weitere Voraussetzung für einen Förderantrag im FKG ist, dass ein Förderantrag für die BEG EM für die gleichen Maßnahmen beim BAFA beantragt werden. Bei der Beantragung neuer Fördermittel stehen Ihnen unsere Energieberater von Renewa bei jedem Schritt zur Verfügung und kümmern sich darum, dass die Organisation Ihres Projekts zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wird.
FKG-Förderung beantragen
Grundsätzlich gilt: In der Regel kann nur die Person den Antrag auf FKG-Förderung stellen, welche die Sanierung beauftragt und bezahlt. Alternativ kann der Träger der Maßnahme auch eine Vollmacht für eine Beantragung an eine weitere Person ausstellen, zum Beispiel an einen Energieberater. Bevor Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. Anlagentechnik durchgeführt werden, ist eine energetische Sanierungsberatung inklusive einer Darstellung der Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Nachdem der FKG-Antrag bewilligt wurde, erfolgt die Auftragsvergabe der energetischen Sanierungsmaßnahmen, durch die antragstellende Person. Dabei ist zu beachten, dass der FKG-Verwendungsnachweis für die Maßnahme innerhalb von 3 Jahren nach Einreichung des Antrags einzureichen ist.
Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn bei der Bundesförderung eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragt wird. In diesem Fall muss man vor Ablauf der 3-Jahres-Frist eine Verlängerung über das städtische Förderportal zu beantragen. So kann die Frist nach Einreichen des FKG-Verwendungsnachweis von 3 auf 5 Jahre verlängert werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Immobilie die Bedingung für die FKG-Förderung erfüllt, oder Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, kontaktieren Sie uns einfach. Unsere RENEWA-Berater vor Ort in München helfen Ihnen gerne weiter.
Zur Autorin: Samira Dehn

Samira Dehn ist seit 2024 im Redaktionsteam von RENEWA. Mit ihrer Erfahrung im Bereich Online-Content und ihrem großen Interesse an Nachhaltigkeit bereitet sie Themen wie Energieeffizienz, Sanierung und Fördermittel verständlich auf.
Im Austausch mit Energieexperten hält sie Leserinnen und Leser über aktuelle Entwicklungen stets auf dem Laufenden. Ihr Ziel: Menschen für eine zukunftsorientierte Energieversorgung zu gewinnen. Hier gelangen Sie zu Samiras LinkedIn Profil.