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FKG München: Förderung für klimaneutrale Gebäude

Torben Heitmann, Filialleiter RENEWA München vor Kirche
München verfügt bereits seit einigen Jahren über ein Förderprogramm

Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ist das kommunale Sanierungsförderprogramm der Landeshauptstadt München. Es unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, bestehende Gebäude energetisch zu sanieren – mit dem Ziel, München bis 2035 klimaneutral zu machen. Zum 11. Dezember 2025 wurde das Programm grundlegend überarbeitet: Statt weniger Pauschalen gibt es heute sieben Fördermodule, ein kombinierbares Bonus-System und einen einheitlichen Gesamtdeckel. Diese Seite gibt den aktuellen Stand in 2026 wieder.



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    FKG-Förderung München für Dämmung, Heizung & Co.

    Im Rahmen des FKG-Förderprogramms werden Maßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der Anlagentechnik bestehender Wohngebäude gefördert – entweder als Einzelmaßnahme oder als Teil eines Maßnahmenpakets (Komplettsanierung oder Step-by-Step-Sanierung).

    Grundlage der geförderten Maßnahmen ist eine energetische Sanierungsberatung. Sie wird selbst vom FKG gefördert und ist zugleich Voraussetzung, um überhaupt eine FKG-Förderung zu erhalten. Die Maßnahmen sind außerdem an die „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) gebunden. Die FKG-Zuschüsse lassen sich mit der BEG-Förderung kombinieren und erweitern diese: Bund und Stadt zusammen decken dabei maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten ab.

    Laut FKG-Richtlinie müssen die jeweiligen Maßnahmen am gesamten Gebäude umgesetzt werden – Sanierungsmaßnahmen an einzelnen Wohnungen werden nicht gefördert.

    Das FKG fördert sowohl Maßnahmen an der Gebäudehülle als auch an der Anlagentechnik – etwa Heizsysteme, den Anschluss an ein Wärmenetz oder die Optimierung Ihrer bestehenden Heizung. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen genauen Überblick, welche Einzelmaßnahmen gefördert werden können.

    MaßnahmeWas wird gefördert?
    Dämmung der GebäudehülleDämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen);
    Erneuerung/ Aufbereitung von Vorhangfassaden gemäß der BEG – EM 5.1
    Austausch von Fenstern und AußentürenErneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren und -toren gemäß der BEG – EM 5.1 
    Lüftungsanlagen mit Wärme-/ KälterückgewinnungEinbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung gemäß der BEG - EM 5.2 
    Digitale Systeme zur Betriebs-/ VerbrauchsoptimierungEinbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“)
    SolarkollektoranlagenEinbau von Solarkollektoranlagen gemäß den in der BEG – EM 5.3
    WärmepumpenEinbau von Wärmepumpen gemäß den in der BEG – EM 5.3
    EE-Hybridheizungen ohne fossilen AnteilEinbau von effizienten Heizungsanlagen, die auf der Nutzung von mindestens zwei Technologien auf Basis erneuerbarer Energien basieren
    Anschluss and Gebäudenetz oder WärmenetzErrichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
    HeizungsoptimierungSämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden;
    Ziel -> Energieeffizienz des Systems zu steigern

    Quelle: In Anlehnung an Landeshauptstadt München: “Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude”


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    FKG-Förderung: Voraussetzungen und Förderhöhe

    Voraussetzungen für die FKG-Förderung

    Eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung der FKG-Förderung ist das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), in dem als Zielzustand mindestens der Effizienzhaus-Standard EH 55 ausgewiesen ist. Dieser iSFP muss nicht zwingend über die BAFA gefördert worden sein, dient jedoch als verbindlicher Fahrplan für die Sanierungsmaßnahme.

    Da die FKG-Förderung an die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) gekoppelt ist, muss das sanierte Bestandsgebäude nach Abschluss der Maßnahmen mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen. Die höchste erreichbare Effizienzstufe ist EH 40 EE, diese wird jedoch in der Praxis selten erzielt.

    Förderhöhe und Bonusförderungen im Rahmen des FKG

    Das FKG fördert sowohl Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungstausch, Fenster) als auch Komplettsanierungen zu einem Effizienzhaus-Standard. Die Förderhöhe richtet sich nach Art der Maßnahme und dem erreichten Sanierungsstandard.

    Grundförderung

    Für Einzelmaßnahmen und den Heizungstausch beträgt der Zuschuss 15 % der förderfähigen Kosten. Für Komplettsanierungen zu einem Effizienzhaus-Standard (z. B. EH 55 oder EH 40 EE) beträgt der Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten. Über alle Programme hinweg gilt: Bundesförderung (BEG) und städtische FKG-Förderung dürfen zusammen maximal 60 % der förderfähigen Kosten abdecken.

    Bonus für Fachplanung und Baubegleitung

    Zusätzlich zur Grundförderung kann ein Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung beantragt werden. Die Höchstbeträge hängen von Gebäudetyp und Maßnahmenumfang ab:

    Bei Einzelmaßnahmen und Heizungstausch:

    • max. 1.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern (EFH/ZFH)
    • 400 € je Wohneinheit, max. 4.000 € bei Mehrfamilienhäusern (MFH)

    Bei Komplettsanierungen:

    • max. 2.000 € bei EFH/ZFH
    • 800 € je Wohneinheit, max. 8.000 € bei MFH

    Beide Zuschüsse – Grundförderung wie Bonus für Fachplanung und Baubegleitung – werden direkt im Rahmen der FKG-Förderung bei der Landeshauptstadt München beantragt.


    Förderung im Rahmen des FKG

    Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Sanierungsmaßnahme ab:

    • Für Effizienzmaßnahmen (Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, RLT-Anlagen mit Wärme/Kälte-Rückgewinnung, Digitale Systeme, Heizungsoptimierung) erhalten eine Förderung von 10 % der förderfähigen Kosten in Höhe von 60.000 €
    • Für einen Heizungstausch erhalten Sie zusätzlich 15 % der förderfähigenKosten in Höhe von 30.000 €

    Eine weitere Voraussetzung für einen Förderantrag im FKG ist, dass ein Förderantrag für die BEG EM für die gleichen Maßnahmen beim BAFA beantragt werden. Bei der Beantragung neuer Fördermittel stehen Ihnen unsere Energieberater von RENEWA bei jedem Schritt zur Verfügung und kümmern sich darum, dass die Organisation Ihres Projekts zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wird.


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    FKG-Förderung beantragen

    Grundsätzlich gilt: In der Regel kann nur die Person den Antrag auf FKG-Förderung stellen, welche die Sanierung beauftragt und bezahlt. Alternativ kann der Träger der Maßnahme auch eine Vollmacht für eine Beantragung an eine weitere Person ausstellen, zum Beispiel an einen Energieberater. Bevor Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. Anlagentechnik durchgeführt werden, ist eine energetische Sanierungsberatung inklusive einer Darstellung der Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

    Nachdem der FKG-Antrag bewilligt wurde, erfolgt die Auftragsvergabe der energetischen Sanierungsmaßnahmen, durch die antragstellende Person. Dabei ist zu beachten, dass der FKG-Verwendungsnachweis für die Maßnahme innerhalb von 3 Jahren nach Einreichung des Antrags einzureichen ist. 

    Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn bei der Bundesförderung eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragt wird. In diesem Fall muss man vor Ablauf der 3-Jahres-Frist eine Verlängerung über das städtische Förderportal zu beantragen. So kann die Frist nach Einreichen des FKG-Verwendungsnachweis von 3 auf 5 Jahre verlängert werden.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Immobilie die Bedingung für die FKG-Förderung erfüllt, oder Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, kontaktieren Sie uns einfach. Unsere RENEWA-Berater vor Ort in München helfen Ihnen gerne weiter.


    Was ist die FKG-Förderung in München?


    Wie hoch ist die FKG-Förderung 2026?


    Kann ich FKG und BEG-Bundesförderung kombinieren?


    Was hat sich beim FKG geändert?


    Welche Voraussetzungen muss mein Gebäude erfüllen?


    Muss ich den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen?


    Brauche ich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?


    Können Mieterinnen und Mieter FKG-Förderung erhalten?


    Wie lange dauern Bearbeitung und Auszahlung?


    Bis wann muss ich den Verwendungsnachweis einreichen?


    Was sind die Worst-First-, MFH- und Wärmeplanungsgebiet-Boni?


    Wird die Wärmepumpe zusätzlich gefördert?


    Wer hilft mir bei der Antragstellung in München?


    Zum Autor: Sandro Wogawa

    Sandro Wogawa, Sanierungsmanager von RENEWA vor Bürogebäude

    Sandro Wogawa ist im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und arbeitet als Sanierungsmanager bei RENEWA. Er begleitet Sanierungsprojekte von der Planung bis zur Umsetzung und stellt sicher, dass technische, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte optimal ineinandergreifen. 

    Mit seiner Ausbildung im Bereich Umwelttechnik und erneuerbare Energien sowie seiner Erfahrung in der Analyse- und Prozesstechnik verbindet er technisches Know-how mit einem strukturierten Blick auf komplexe Projekte.


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