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Förderung für klimaneutrale Gebäude (FKG)

Von Immanuel Grätz
Bild: Eigene Förderung der Landeshauptstadt München
München verfügt bereits seit einigen Jahren über ein Förderprogramm

Bayerns Landeshauptstadt München hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 vollständig klimaneutral zu werden und hat dafür am 29.06.2022 die neue Maßnahme "Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude" (FKG) eingeführt. Diese ersetzte das 2016 eingeführte Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) und ist exklusiv für Gebäude innerhalb des Stadtgebietes München verfügbar. 

In diesem Artikel bekommen Sie eine erste Übersicht zur "Förderung für Klimaneutrale Gebäude" (FKG). Diese Maßnahme erweitert und vereinfacht die Zusatzförderungen, welche die Stadt München zur Verfügung stellt. Zudem zeigen wir Ihnen, wie RENEWA Ihnen dabei hilft, die optimalen Fördermittel für Ihre Sanierung zu bekommen, um am einfachsten Ihr gewünschtes Sanierungsziel zu erreichen.


Inhalte auf dieser Seite


    Sanierungsberatung mit der FKG

    Eine energetische Sanierungsberatung ist Voraussetzung, um im Rahmen der FKG Einzelmaßnahmen beantragen zu können - Diese Beratung wird ebenfalls im Rahmen der FKG gefördert. Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird Ihnen angezeigt, wie Ihr Wohngebäude durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen nach Ihren Bedürfnissen saniert werden kann. Für eine effiziente Sanierungsberatung stellt RENEWA Ihnen dena-zertifizierte Energieberater zur Verfügung. Diese stehen Ihnen während jedem Schritt Ihres Projektes zur Seite, übernehmen die Planung von Maßnahmen und kümmern sich um die Organisation von Handwerksbetrieben in der Nähe. Wenn Sie mehr über Energieberater erfahren möchten, können Sie hier bei uns mehr darüber erfahren - Wir beraten Sie gerne.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Anforderungen an Energieberater

    Vor der Durchführung der ersten Sanierungsmaßnahmen ist die Dokumentation des Ist-Zustandes des Gebäudes verpflichtend. Während dieser Dokumentation ist mindestens eine Vor-Ort-Begehung der Immobilie verpflichtend, um eine Bestandsaufnahme der energetisch relevanten Bau- und Anlagenteile durchzuführen. 

    So wird sichergestellt, dass bereits vorhandene Elemente, wie etwa Solarthermieanlagen oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz berücksichtigt werden und Maßnahmen am besten an die momentane Situation Ihres Gebäudes angepasst sind. 

    Zudem ist Ihr Energieberater dazu verpflichtet, Ihnen eine Gegenüberstellung einer "Komplettsanierung in einem Zug" und einer "Schritt-für-Schritt-Sanierung" zu geben. Dabei muss Ihnen eine genaue Auflistung der durchzuführenden Schritte und Kosten vorgelegt werden. Des Weiteren muss die Sanierungsberatung produkt- anbieter- und vertriebsunabhängig sein - So wird sichergestellt, dass Sie das Angebot finden, was am besten zu Ihnen passt.

    Im Rahmen der Förderung des FKG dürfen nur geprüfte Energieberater für die Beratung eingestellt werden. Die Energieberater von RENEWA sind alle dena-zertifiziert und sorgen dafür, dass Sie zuverlässig bei jedem Schritt Ihres Sanierungsvorhabens begleitet werden.

    Energieberatung beantragen

    Um im Rahmen des FKG eine Energieberatung beantragen zu können, müssen zuerst einige Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich ist zu wissen, dass in der Regel nur der Träger der Investitionsmaßnahme antragsberechtigt ist. Es ist allerdings auch möglich, einen Antrag einzureichen, wenn man eine Bevollmächtigung der antragsberechtigten Person erhalten hat. 

    Das Antragsverfahren für Energieberatung verläuft ziemlich unkompliziert und ist innerhalb von wenigen Schritten abgeschlossen. Zuerst wird der Antrag über das städtische Förderportal eingereicht. Nachdem dieser bewilligt wurde, erfolgt die Auftragsvergabe an den beantragten Energieberater. Zu beachten ist, dass der Antrag im FKG gestellt werden muss, bevor der Honorarvertrag für die Energieberatung ausgestellt wird.

    Nachdem der FKG-Antrag erfolgreich eingereicht wurde, muss die Sanierungsberatung innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein, die Laufzeit des Antrags selbst kann nicht verlängert werden. 

    Förderung für die Energieberatung

    Die Fördersätze für eine FKG-Sanierungsberatung liegen bei 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für Beratungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten Sie bis zu 2.300 Euro Förderung, bei Wohngebäuden mit 3 bis 12 Wohneinheiten 3.700 Euro und bei Wohngebäuden mit mehr als 12 Wohneinheiten erhalten Sie 5.700 € an Fördergeldern.

    Hier können Sie die Information noch einmal in Tabellenform einsehen:

    Fördersatz/ FördermengeAnzahl der Gebäude/ Wohneinheiten
    2.300 €Ein- und Zweifamilienhäuser
    3.700 €Wohngebäude mit 3 bis (maximal) 12 Wohneinheiten

    5.700 €

    Wohngebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten

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    FKG-Förderung für Dämmung, Heizung & Co.

    Im Rahmen des FKG-Förderprogrammes werden Maßnahmen an der Gebäudehülle und/ oder der Anlagentechnik von (bereits bestehenden) Wohngebäuden entweder als Einzelmaßnahmen oder als Teil eines Maßnahmenpaketes (Komplettsanierung oder Step-by-Step-Sanierung) gefördert.

    Diese Einzelmaßnahmen sind Teil einer energetischen Sanierungsberatung, die ebenfalls vom FKG gefördert wird und Voraussetzung ist, um überhaupt eine Förderung durch das FKG zu erhalten. Außerdem sind die Maßnahmen an die “Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) gebunden. Die Zuschüsse des FKG sind mit der Förderung der BEG-Maßnahmen kombinierbar/ erweitern die Förderung der BEG-Maßnahmen. Dabei liegt die Grenze bei maximal 60 Prozent aller förderfähigen Kosten.

    Die jeweils durchzuführenden Maßnahmen müssen laut FKG-Richtlinien für das gesamte Gebäude umgesetzt werden, Sanierungsmaßnahmen an einzelnen Wohnungen werden nicht gefördert.

    Die FKG fördert sowohl Maßnahmen an der Außenhülle, als auch Maßnahmen für Heizsysteme, Wärmenetzanschlüsse oder Optimierung Ihrer Heizsysteme. In dieser Tabelle erhalten Sie einen genauen Überblick, welche Einzelmaßnahmen gefördert werden können.

    MaßnahmeWas wird gefördert?
    Dämmung der GebäudehülleDämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen);
    Erneuerung/ Aufbereitung von Vorhangfassaden gemäß der BEG – EM 5.1
    Austausch von Fenstern und AußentürenErneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren und -toren gemäß der BEG – EM 5.1 
    Lüftungsanlagen mit Wärme-/ KälterückgewinnungEinbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung gemäß der BEG - EM 5.2 
    Digitale Systeme zur Betriebs-/ VerbrauchsoptimierungEinbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“)
    SolarkollektoranlagenEinbau von Solarkollektoranlagen gemäß den in der BEG – EM 5.3
    WärmepumpenEinbau von Wärmepumpen gemäß den in der BEG – EM 5.3
    EE-HybridheizungenEinbau von effizienten Heizungsanlagen, die auf der Nutzung von mindestens zwei Technologien auf Basis erneuerbarer Energien basieren

    Anschluss and Gebäudenetz oder Wärmenetz

    Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
    HeizungsoptimierungSämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden;
    Ziel -> Energieeffizienz des Systems zu steigern

    Quelle: In Anlehnung an Landeshauptstadt München: “Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude”


    FKG-Sanierungsstandards

    Eine wichtige Voraussetzung bei der Beantragung einer FKG-Förderung ist das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards des FKG nach Abschluss der Sanierungsarbeiten.

    Wie bereits erwähnt, ist die Förderung im FKG an eine Förderung aus der BEG WG gebunden, daher ist vorgeschrieben, dass ein Bestandsgebäude nach der Sanierungsklasse mindestens die Effizienzstufe EH 55 erreichen muss. Die am höchsten erreichbare Effizienzstufe ist EH 40 EE diese wird jedoch selten erreicht.

    Förderung für Einzelmaßnahmen

    Sanierungsmaßnahmen des FKG erhalten eine Förderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten, diese gelten zusätzlich zum BEG-Förderprogramm. Eine weitere Voraussetzung für einen Förderantrag im FKG ist, dass ein Förderantrag für die BEG EM für die gleichen Maßnahmen beim BAFA beantragt werden. Dafür muss zuerst der Verwendungsnachweis einer energetischen Sanierungsberatung im FKG bereits eingereicht sein. Bei der Beantragung neuer Fördermittel stehen Ihnen unsere Energieberater von Renewa bei jedem Schritt zur Verfügung und kümmern sich darum, dass die Organisation Ihres Projekts zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wird.

    FKG-Einzelmaßnahmen beantragen

    Grundsätzlich gilt: In der Regel kann nur die Person den Antrag auf FKG-Förderung stellen, welche die Sanierung beauftragt und bezahlt. Alternativ kann der Träger der Maßnahme auch eine Vollmacht für eine Beantragung an eine weitere Person ausstellen, zum Beispiel an einen Energieberater. Bevor Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. Anlagentechnik durchgeführt werden, ist eine energetische Sanierungsberatung inklusive einer Darstellung der Sanierungsmaßnahmen erforderlich. 

    Nachdem der FKG-Antrag bewilligt wurde, erfolgt die Auftragsvergabe der energetischen Sanierungsmaßnahmen, durch die antragstellende Person. Dabei ist zu beachten, dass der FKG-Verwendungsnachweis für die Maßnahme innerhalb von 3 Jahren nach Einreichung des Antrags einzureichen ist. 

    Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn bei der Bundesförderung eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragt wird. In diesem Fall muss man vor Ablauf der 3-Jahres-Frist eine Verlängerung über das städtische Förderportal zu beantragen. So kann die Frist nach Einreichen des FKG-Verwendungsnachweis von 3 auf 5 Jahre verlängert werden.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Immobilie die Bedingung für die FKG-Förderung erfüllt, oder Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, kontaktieren Sie uns einfach. Unsere RENEWA-Berater vor Ort in München helfen Ihnen gerne weiter.


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