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Das Heizungspaket von RENEWA - Heizlastberechnung, Hydraulischer Abgleich und Förderservice

Immanuel Grätz
Bild: Heizungsanlage

Die Sanierung einer alten Heizungsanlage ist eine große Herausforderung und es kann schwer werden, einen genauen Überblick über alle möglichen Fördermittel und die nötigen Schritte für eine energetische Sanierung zu bekommen.

Mit unserem neuen Heizungspaket helfen wir bei RENEWA Ihnen dabei, die richtigen Fördermittel für Ihre neue Heizung zu bekommen und führen für Sie eine genaue Heizlastberechnung durch, damit Ihre Anlage möglichst effizient funktionieren kann.


Inhalte auf dieser Seite


    RENEWA-Heizungspaket

    Mit unserem Heizungspaket unterstützen unsere Energieberater von RENEWA Sie mit allen notwendigen Berechnungen, die Sie für die richtige Auswahl Ihrer neuen Anlagentechnik benötigen.

    Neben den Berechnungen kümmern wir uns zusätzlich noch um die Beantragung der maximal möglichen Fördermittel. So stellen wir sicher, dass die Neueinstellung Ihrer Heizungsanlage sowohl energie- als auch kosteneffizient abläuft.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    So funktioniert unser Heizungspaket

    Bild: Ein Ventil an einer Heizungsanlage

    Unser Heizungspaket ist ein Prozess, der in zwei Leistungspakete aufgeteilt wird. Zuerst führen wir eine Heizlastberechnung durch, ermitteln den Wärmebedarf und die Heizlast für jeden Wohnraum und werten aus, ob Ihre aktuellen Heizkörper ausreichend dimensioniert sind oder ausgetauscht werden müssen. Die Ergebnisse dieser Berechnungen legen wir Ihnen als tabellarische und visuelle Darstellung vor. Auf Basis dieser Ergebnisse können zielführende Angebote von Handwerkern eingeholt werden.

    Im zweiten Leistungspaket folgen alle notwendigen Leistungen, die zur Beantragung von Fördermitteln notwendig sind, welche wir Ihnen ebenfalls im Vollmachtverfahren anbieten. Bestandteile hierbei sind beispielsweise der hydraulische Abgleich nach Verfahren B und die Nachweisführung zum Klimaschutzgesetz.

    In den folgenden Abschnitten können Sie mehr über den genauen Ablauf einer Heizlastberechnung und eines hydraulischen Abgleichs erfahren.

    Heizlastberechnung

    Mit einer Heizlastberechnung ermitteln wir für Sie, wie viel Energie Ihre Heizung abgeben muss, um effizient zu laufen. Die Berechnung erfolgt nach der Norm DIN EN 12831 (“Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast”) und setzt sich aus den Werten des Transmissionswärmeverlustes, des Lüftungswärmeverlustes und der Zusatz-Aufheizleistung zusammen.

    Hydraulischer Abgleich

    Im Durchschnitt wird ein Großteil der Energiekosten in einem Haushalt durch die Heizung verursacht. Durch einen hydraulischen Abgleich können Sie also einiges an Geld sparen. Der Vorteil daran ist, dass oft nur wenige Änderung an Ihrer Heizungsanlage selbst vorgenommen werden müssen, allerdings sollten Sie diese Änderungen nicht alleine vornehmen, sondern von einer professionellen Fachkraft durchführen lassen.

    Bei einem hydraulischen Abgleich wird Ihre Heizung so eingestellt, dass sich die abgegebene Wärme gleichmäßig in Ihrem Haus verteilen kann, ohne dass unnötig zu viel geheizt wird. In der Regel müssen nach den Berechnungen für den Wärmebedarf einzelner Räume, der notwendigen Heizwassermenge und für die Pumpenleistung nur die Thermostatventile neu eingestellt werden. So können Sie durch einen relativ einfachen Eingriff auf Dauer Heizkosten sparen.

    Hier ist es sehr wichtig zu beachten, dass das sogenannte Verfahren B mittlerweile verpflichtend für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist. Für diese Berechnung wird oft eine Software verwendet. Während der Berechnung selbst wird die Heizlast eines Raumes berechnet, wobei die individuelle Heizlast und Heizleistung des Raumes in die Berechnung mit einbezogen wird.

    In diesem Artikel können Sie sich einen genaueren Überblick rund um die Themen hydraulischer Abgleich und Verfahren B verschaffen.


    Verpflichtende Überprüfung für Gasheizungen

    Laut einer neuen Verordnung sind alle Gebäudeeigentümer bis zum 30. September 2024 verpflichtet, ihre gasbetriebenen Heizungen von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Sollte dieser es für nötig empfinden, wird dann anschließend noch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt.

    Durch diese Prüfung soll festgestellt werden, ob eine Gasheizung effizient eingestellt ist und ob die Armaturen und Rohrleitungen der Anlage richtig gedämmt sind.

    Für eine solche Prüfung ist in der Regel kein zusätzlicher Termin nötig – Bei der nächsten Wartung Ihrer Heizungsanlage können Sie einfach den Schornsteinfeger, welcher die Prüfung durchführt, fragen, ob eine solche Prüfung zusätzlich durchgeführt werden kann. Sollte es sich herausstellen, dass Ihre Heizung neu optimiert werden muss, haben Sie bis zum 15. September 2024 Zeit, einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Für die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches können Sie sich gerne an uns wenden, unsere Energieberater kümmern sich darum. 


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    Fördermittel

    Bild: Förderung für eine Heizungsanlage

    Ein weiterer wichtiger Teil unseres Heizungspaketes ist die Beantragung der für Sie passenden Fördermittel. Wir kümmern uns darum, dass Sie für Ihre Maßnahmen die maximal mögliche Menge an Fördergeldern erhalten und berücksichtigen dabei sowohl deutschlandweit verfügbare Förderungen als auch regionale.

    So kann zum Beispiel die Förderung des BAFA (BEG EM) mit der exklusiv für die Stadt München verfügbaren Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) kombiniert werden. In diesem Fall können Sie zusammen mit den üblichen Fördermitteln einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozent erhalten. Anhand unseres Fördermittel-Counters können Sie gut sehen, wie viel Geld unsere Kunden bereits sparen konnten.

    Beispiel Luft-Wasser-Wärmepumpe: 

    Die Kosten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegen bei etwa 45.000 Euro, die Basis-Förderung beträgt nach BEG EM 25 Prozent der ursprünglichen Investitionskosten. Wird die Wärmepumpe gegen eine alte Gas-, Öl- oder Nachtspeicherheizung getauscht, gibt es im Rahmen der Heizungstauschprämie einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent. Wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel betrieben, gibt es weitere 5 Prozent an Fördermitteln. Sollten Sie im Stadtkreis München wohnen, bekommen Sie mit dem Programm Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) einen weiteren Bonus in der Höhe von 15 Prozent, so können Sie in diesem Fall eine Förderung in der Höhe von 55 Prozent der ursprünglichen Investitionskosten erhalten.

    Kosteneffekt inklusive Förderung
    Luft-Wasser-Wärmepumpe
    Investitionskosten45.000 €
    Förderungen (55 %)24.750 €
    Gesamtkosten20.250 €

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